Freiburg: Frauen im Iran

Als 2022 im Iran die junge Frau Jina Masha Amini in Folge einer Missachtung der Kleidervorschriften in Haft misshandelt wurde und dort verstarb, mobilisierten sich viele Frauen und Solidarisierende im ganzen Land, um Frauen- und Menschenrechte einzufordern. Drei Jahre nach den internationalen Schlagzeilen, stellt sich folgende Frage: Wie steht es heute um die Rechte von Frauen und die Bewegung „Frauen, Leben, Freiheit“ im Iran?

Das AMICA Café lädt hierfür zu einem Gespräch ein, um sich über dieses Thema auszutauschen. Zu Gast ist die im Iran geborene Samira Zahra Bazm Ara, welche sich für Frauenrechte in ihrem Heimatland stark macht. Das Gespräch findet an folgendem Ort statt:

Strandcafé
Adlerstraße 12
79098 Freiburg im Breisgau


Russische Kriegsdienstverweigerer

Was wurde aus dem Versprechen des ehemaligen Bundeskanzlers Olaf Scholz, denjenigen Schutz zu gewähren, die sich nicht am russischen Angriffskrieg beteiligen möchten? Es stellt sich auf Nachfrage der Linken heraus, dass nur 5% der in Deutschland schutzsuchenden Kriegsdienstverweigerern einen Schutzstatus oder Abschiebeverbot bekamen.

Der seit dem 24. Februar 2022 tobende völkerrechtswidrige Angriff auf die Ukraine kostet zahlreichen Menschen das Leben. Der Kreml mobilisiert immer mehr junge und mittelalte Männer, um die ohnehin schon schweren Verluste zu kompensieren. Es werden zuzüglich der Vertrags- und Zeitsoldaten zwei Mal im Jahr immer mehr Wehrpflichtige einberufen, im März waren es 160.000 statt den üblichen 100.000. Sie nehmen offiziell nicht am Krieg teil, auch wenn sie wiederholt in Konflikten im russischen Grenzgebiet eingesetzt wurden. Die Linke ist der Ansicht, wenn sich jemand aus diesem aussichtlosen Krieg entziehen möchte, ihnen asylrechtlicher Schutz zustehen muss, um das Recht der Kriegsdienstverweigerung konsequent zu garantieren.



Aufruf: Familiennachzug ermöglichen 


Familien werden durch Konflikte und Verfolgung oft auseinandergerissen – doch Familiennachzug ist meistens schwer oder gar nicht möglich. Eigentlich ist die Familie in der Gesellschaft ein sehr hoher Wert, der sogar gesetzlich verankert ist. Deshalb müssen diesem Ideal Taten folgen, sodass auch die Einheit von Familien geflüchteter Menschen miteingeschlossen ist.

In einem von mehreren Organisationen unterzeichneten Aufruf, wird die Bundesregierung angemahnt, den Familiennachzug effizienter zu gestalten anstatt ihn weiter einzuschränken. Im Aufruf werden die haarsträubenden Konsequenzen der Einschränkungen für Familienangehörige und insbesondere für Kinder genauer erläutert. Mit Verweis auf geltendes nationales und internationales Recht wird die Regierung zum Handeln aufgefordert, damit Familien endlich wieder Familien sein dürfen.



Kein Grundrechtsschutz zweiter Klasse für Geflüchtete

PRO ASYL und die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sind für die Unverletzlichkeit der Wohnung in Erstaufnahmeeinrichtungen vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Die GFF berichtet auf ihrer Homepage ausführlich über den zugrundeliegenden Fall.

In diesem Kontext wurde der Flüchtlingsrat aufgefordert, eine Stellungnahme einzureichen. Im Rahmen dieser Stellungnahme fokussiert sich der Flüchtlingsrat auf die psychischen Folgen für geflüchtete Menschen, die regelmäßig mit Abschiebungen aus Erstaufnahmeeinrichtungen einhergehen.


Stuttgart: Schutz von geflüchteten Mädchen und Frauen

Der Schutz von geflüchteten Mädchen und Frauen weicht in der praktischen Umsetzung davon ab, welche Maßnahmen der Europäische Rat in der Istanbul-Konvention vorsieht, um geschlechterspezifische und häusliche Gewalt zu verhindern und zu bekämpfen. Wie können also Betroffene unterstützt und gestärkt werden? Welche Handlungsstrategien gibt es für Fachkräfte und Hauptamtliche in der Arbeitspraxis?

Die Malteser und das Fraueninformationszentrum veranstalten im Rahmen des Projekts INVICTA einen Fachtag rund um die Themen Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen geflüchtete Frauen und Mädchen. Das Programm und weitere Informationen finden Sie in dem Flyer.


Online Workshop: Migration, Flucht und Behinderung

Der Zugang zu Teilhabe und Leistungen sind für Geflüchtete mit Behinderung oft kompliziert. Zusätzlich gibt es bei der Feststellung über den Grad der Behinderung, ebenso wie bei der Anerkennung im Asylverfahren weitere Hürden.

In dem Online-Grundlagenworkshop geht es um Themen rund um Behinderung und Teilhabe. Von einer Volljuristin werden die rechtlichen Rahmenbedingungen aufgedröselt und ein Überblick über rechtliche Betreuung, Anerkennung der Schwerbehinderung, Pflegegrad, Gesundheitsversorgung, Eingliederungshilfe und Zugang zu Teilhabe- und Sozialleistungen vermittelt. Zielgruppe sind Personen mit dem Tätigkeitschwerpunkt Flucht und Migration. Anmelden für diesen Workshop muss man sich online und für weitere Fragen, kann man sich an folgende E-Mailadresse widmen: luca.wirkus@exilverein.de


Online Fachtag: Kinderrechte

Kinder und Familien sind auf ihrem Fluchtweg besonders vulnerabel. Trotzdem sind sie in Gemeinschaftsunterkünften oft sehr schlechten Lebensbedingungen ausgesetzt, was insbesondere die Gesundheit der Kinder beeinträchtigt.

Save the Children Deutschland e.V. veranstaltet einen digitalen Fachtag unter dem Titel „Kinder checken Rechte – Wege zu mehr Qualität und Beteiligung in Unterkünften“. Dieser Fachtag hat zum Ziel, gemeinsam mit engagierten Fachkräften, Behörden, Träger und Unterstützer*innen der Umsetzung von Kinderrechten in Unterkünften die dringend benötigte Aufmerksamkeit zu widmen. Weitere Informationen finden Sie im Flyer und auf der Webseite von Save the Children Deutschland e.V. .


Online-Webinar: Abschiebungen nach Bulgarien

Trotz Berichte über unmenschliche Bedingungen und Gewalt gegenüber Geflüchteten, finden vermehrt Dublin-Abschiebungen von Deutschland nach Bulgarien statt. Wie sehen die Lebensrealitäten in Bulgarien eigentlich aus? Was kann man für Geflüchtete in Deutschland tun, die von Abschiebungen bedroht sind?

Um diese Fragen geht es in dem Webinar „Dublin deportations from Germany to Bulgaria – Perspectives on the European deportation system & conditions for people on the move“. Die Organisation Balkanbrücke organisiert das Webinar auf YouTube an mit Expert*innen/Aktivist*innen aus Deutschland und Bulgarien, die ihre Erfahrungen und Einschätzungen teilen. Die Veranstaltung findet auf englischer Sprache statt. Den Link zum YouTube-Stream wird kurz vor Veranstaltungsbeginn um 18 Uhr auf der Instagram-Seite bekannt gegeben.


Verwaltungsgerichte: Rechtsantragsstellen

Wird der Asylantrag durch das BAMF abgelehnt, geraten Betroffene schnell in Stress: Wo, wie und wann kann eine Klage eingereicht werden? Wo finden sich geeignete Anwält*innen? Wer kann vor einer Klage rechtlich gut beraten? Bei der ersten großen Frage zur Einreichung einer Klage helfen Rechtsantragsstellen, die es bei jedem der vier Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg gibt.

Die Aufgabe von Rechtsantragstellen ist es, bei der schriftlichen Einreichung von Klagen und Anträgen an das zuständige Gericht zu unterstützen. Sie bieten nie Rechtsberatung und Rechtsauskunft an.

Auf dem ablehnenden Bescheid des BAMF steht ganz hinten das zuständige Verwaltungsgericht und die Frist zur Einreichung der Klage. Diese muss unbedingt eingehalten werden. Zur Klageeinreichung bei der Rechtsantragstelle muss der Bescheid mitgebracht werden und alle unterstützenden Dokumente. Bestimmte Herkunftsländer werden nur von einzelnen Gerichten entschieden, andere Herkunftsländer von allen. Eine Auflistung der bestimmten Herkunftsländer findet sich in § 30b ZuVOJu.

Anwält*innen im Migrationsrecht finden Sie unter Kontaktadressen auf unserer Internetseite.

Rechtliche Beratung können Sie bei uns per E-Mail oder Telefon erhalten.

Informationen der Rechtsantragstellen der einzelnen Verwaltungsgerichte:

  • VG Freiburg: Die Öffnungszeiten finden sich auf der Internetseite. Um telefonische Terminvereinbarung vorab wird gebeten.
    Das VG Freiburg entscheidet landesweit zu den Herkunftsländern Äthiopien, Belarus, Eritrea, Guinea und Somalia.
  • VG Karlsruhe: Auf der Internetseite stehen Musterformulare für Asylangelegenheiten Klage/Antrag, Klage, Antrag, Formulare Prozesskostenhilfe zur Verfügung. Um telefonische Terminvereinbarung vorab wird gebeten.
    Das VG Karlsruhe entscheidet landesweit zu den Herkunftsländern Albanien, Algerien, Äquatorialguinea, Argentinien, Armenien, Australien, Belize, Benin, Bhutan, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, Cabo Verde, Costa Rica, Demokratische Volksrepublik Korea, Dominikanische Republik, Ecuador, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Georgien, Ghana, Guinea-Bissau, Indien, Indonesien, Japan, Kambodscha, Kasachstan, Kenia, Kolumbien, Komoren, Kosovo, Kuba, Macau, Madagaskar, Marokko, Mauritius, Mongolei, Montenegro, Namibia, Nepal, Niger, Nordmazedonien, Panama, Peru, Republik Korea, Republik Moldau, Russische Föderation, Sambia, Samoa, São Tomé und Príncipe, Senegal, Serbien, Südafrika, Suriname, Taiwan, Thailand, Timor-Leste, Togo, Tonga, Tschad, Tunesien, Turkmenistan, Uruguay, Venezuela, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam, Volksrepublik China und Zentralafrikanische Republik.
  • VG Sigmaringen: Es stehen lediglich die Öffnungszeiten auf der Internetseite.
    Das VG Sigmaringen hat keine Zuständigkeit für bestimmte Herkunftsländer.
  • VG Stuttgart: Auf der Internetseite stehen Musterformulare für Asylangelegenheiten Klage/Antrag, Klage, Antrag, Formulare Prozesskostenhilfe zur Verfügung. Um telefonische Terminvereinbarung vorab wird gebeten.
    Das VG Stuttgart entscheidet landesweit zu den Herkunftsländern Aserbaidschan, Kamerun, Pakistan und Sri Lanka.


Stuttgart: Hazara Kultur Nacht

Herzliche Einladung zur Hazara Kultur Nacht am Samstag, den 31. Mai 2025 in Stuttgart.

Es wird Essen, Musik und Tanz geben sowie einen Input zum Thema Asyl „Asylanträge und Entscheidungen Afghanistan“ (Referentin: Maren Schulz, Flüchtlingsrat BW).

Ort: Schlossplatz 2, Stuttgart

Um einen kleinen Unkostenbeitrag und Anmeldung wird gebeten.