Arbeitshilfe: Bleiberechtsregelungen nach §§ 25a, 25b AufenthG und Chancenaufenthaltsrecht

Das Diakonisches Werk Baden und Württemberg und der Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg und der Diözese Rottenburg-Stuttgart haben ihre Arbeitshilfe zu Bleiberechtsregelungen aktualisiert und eine Übersicht zu Möglichkeiten einer Aufenthaltssicherung für abgelehnte Asylsuchende beigefügt. Die Broschüre gibt hilfreiche Tipps für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis wegen „nachhaltiger Integration“ nach §§ 25a und 25b AufenthG. Zudem geht die Arbeitshilfe auf das Chancenaufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG sein.

Die Bleiberechtsregelungen können für abgelehnte Asylsuchende in Duldung in Frage kommen, die sich schon lange in Deutschland aufhalten. 



Stuttgart: Lebensbedingungen von geflüchteten Menschen mit Behinderungen

Das Leben von geflüchteten Menschen mit Behinderungen ist von einigen Besonderheiten geprägt. Ausgewählte Lebensbereiche (z.B. Asylverfahren, Wohnen und Gesundheitsversorgung) und ihre Herausforderungen werden in der Fortbildung skizziert. Auch werden Informationen über Handlungsmöglichkeiten in den jeweiligen Bereichen gegeben und Stellen, an die man sich wenden kann, angesprochen. Der Input richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Geflüchtetenarbeit. Er findet im Rahmen des Projekts „Perspektive durch Partizipation“, gefördert durch die Aktion Mensch, statt.

Referentinnen: Melanie Skiba (Mitarbeiterin Geschäftsstelle Flüchtlingsrat BW), Siba Naddaf (Mitglied im Beirat des Projekts „Perspektive durch Partizipation“ beim Flüchtlingsrat BW)

Ort: „Paulinenpark“ im Erdgeschoss, Seidenstraße 35, 70174 Stuttgart

Hinweise:

  • Plenum des AK Asyl Stuttgart beginnt um 19 Uhr, Vortrag beginnt um 20 Uhr (Interessierte können gerne auch schon ab 19 Uhr dazukommen)
  • keine Anmeldung erforderlich


Bundesregierung intensiviert Abschiebungen in den Irak

Die verschärfte Abschiebepolitik der Bundesregierung weitet sich auf ausreisepflichtige Iraker*innen aus. Grund dafür scheint eine gesteigerte Rücknahmebereitschaft des Iraks zu sein.

Seit vielen Jahren gibt es kaum Abschiebungen in den Irak. Nach den Beschlüssen der Konferenz der Innenminister*innen (IMK) von 2006, 2007 und 2018 waren Abschiebungen nur von Gefährdern und Straftätern möglich. Doch nun steigt die Zahl von nicht-straffälligen Iraker*innen, deren Duldungen nicht mehr verlängert werden und die in Abschiebehaft genommen werden. Hintergrund dafür ist eine verstärkte Kooperation zwischen Deutschland und dem Irak sowie eine damit einhergehende erhöhte Rücknahmebereitschaft des Iraks.

So genügt den irakischen Behörden bereits eine nachgewiesene Staatsangehörigkeit mittels eines Passersatzpapieres, um einer Abschiebung zuzustimmen. Passersatzpapiere werden u.a. ausgestellt, wenn Personen zu Sammelanhörungen vor irakischen Vertreter*innen geladen werden und ihre Identität bestätigt wird.

Zurzeit leben ca. 28.000 geduldete Iraker*innen in Deutschland. Darunter auch Menschen mit einer Ausbildungsduldung oder mit einer Duldung aus rechtlichen oder humanitären Gründen, welche nicht abgeschoben werden können.

Sollten Abschiebungen in den Irak zukünftig jegliche ausreisepflichtige irakische Person betreffen können, so ist das dramatisch – denn im Irak geschehen nach wie vor zahlreiche Menschenrechtsverletzungen.

In Baden-Württemberg erhielt der Flüchtlingsrat mündlich die Information, dass prioritär Personen mit Straftaten oder sog. Gefährder abgeschoben werden würden. Da aber zukünftig alle geduldeten Iraker*innen abgeschoben werden könnten, raten wir dringend, Bleiberechtsoptionen für diese Personen zu prüfen und in die Wege zu leiten.


Weiterführende Informationen:


Spenden für Alarm Phone

Alarm Phone ist eine selbstorganisierte Hotline für Menschen in Seenot an Europas Außengrenzen. Die Hotline wird von hunderten Aktivist*innen aus verschiedenen Ländern betrieben und richtet sich an Menschen auf der Flucht und ist rund um die Uhr das gesamte Jahr über erreichbar.

Sie haben bereits mehr als 7000 Boote und Gruppen von Menschen in Not unterstützt. Darüber hinaus knüpft Alarm Phone internationale Netzwerke und recherchiert ausgiebig zu Fluchtrouten und Rechtsnormen in der Seenotrettung. So hat seit  

Damit die NGO weiterhin ihre Arbeit fortsetzen kann, wird Geld für Satellitentelefone und die hohe Telefonrechnung benötigt. Denn jeder Anruf kostet zwischen einem und acht Euro pro Minute.

Hier finden Sie den Spendenanruf von Alarm Phone.


Asperg: Kundgebung gegen Rassismus

Seit mehreren Monaten gibt es eine Bürgerinitiative in Tamm und Asperg gegen den geplanten Bau einer Landeserstaufnahme-Einrichtung (LEA) für geflüchtete Menschen. Dieser Protest hat eindeutig rassistische Züge: Es wird bewusst Angst vor geflüchteten Menschen geschürt. Deshalb ruft das Antifaschistische Aktionsbündnis Stuttgart & Region (AABS) am 22. Oktober auf, sich gegen Rassismus in Asperg und für Solidarität mit Geflüchteten einzusetzen.  


Gegen den Populismus: Wie viele ausreisepflichtige Geflüchtete gibt es wirklich?

Eine oft genannte Behauptung ist, dass „300.000 vollziehbar ausreisepflichtige abgelehnte Asylbewerber“ aus Deutschland ausreisen müssten. Dies stelle einen Beleg für „Asylmissbrauch“ und die die Effektivität von Abschiebungen dar. Diese pauschale Aussage hält einer tiefgehenden Betrachtung nicht Stand. Berlin hilft hat die Zahlen ausführlich analysiert, die wichtigsten Ergebnisse haben wir zusammengefasst.

Auf was bezieht sich die Zahl von 300.000 Personen?

Laut Plenarprotokoll des Bundestages 20/124 gab es Ende August 2023 261.925 ausreisepflichtige Personen in Deutschland. Die tatsächliche Zahl der ausreisepflichtigen Menschen ist also bereits niedriger als die angegebenen 300.000. Ausreisepflichtig sind Menschen, die keinen Aufenthaltstitel (mehr) haben.

Können alle diese 261.925 ausreisepflichtige Personen abgeschoben werden?

Nein, das ist nicht in allen Fällen möglich. Oft besteht ein Abschiebungshindernis, z.B. aufgrund einer Erkrankung oder wegen Passlosigkeit. In diesem Fall ist die Abschiebung dann vorübergehend ausgesetzt, solange das Abschiebungshindernis besteht. Die betroffenen Menschen haben dann Anspruch auf eine sog. Duldung. Von den 261.925 vollziehbar ausreisepflichtigen Personen Ende August hatten laut Plenarprotokoll des Bundestages 210.528 Menschen eine Duldung. Somit bleiben nur 51.397 Ausreisepflichtige übrig, bei denen eine Abschiebung überhaupt möglich gewesen wäre.

Haben alle der Personen, die man abschieben könnte, eine Ablehnung im Asylverfahren erhalten?

Nein. Berlin hilft verweist hier auf Zahlen von Ende Juni 2023 aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Partei Die Linke. Von insgesamt 279.098 ausreisepflichtigen Personen hatten zu diesem Stichtag nur 132.035 Personen, also knapp die Hälfte, einen abgelehnten Asylantrag. Davon waren nur 13.784 Personen ohne Duldung.

In die Betrachtung muss auch einbezogen werden, dass das Ausländerzentralregister (AZR) nicht durchgängig konsistente Daten liefert. So wird beispielsweise der Umstand, dass eine Person aus einem Asylverfahren kommt lebenslang gespeichert. Aus diesem Grund werden auch Personen als abgelehnte Asylbewerber*innen geführt, die mittlerweile aufgrund zwischenzeitlich erfolgter EU-Beitritte ihrer Herkunftsländer als EU-Bürger*innen in Deutschland leben.

Fazit: Statt von „300.000 ausreisepflichtigen abgelehnten Asylbewerbern“ müsste man korrekterweise von „13.784 ausreisepflichtigen abgelehnten Asylbewerbern ohne Duldung“ sprechen.  Dieses Beispiel zeigt anschaulich, dass Populist*innen Tatsachen verfälschen und Fremdenfeindlichkeit und Rassismus gegenüber geflüchteten Menschen schüren.



Handicap International: FAQs für ukrainische Geflüchtete mit Behinderung

Mit dem Projekt Crossroads informiert Handicap International Fachkräfte und ehrenamtlich Aktive für ihre Arbeit mit geflüchteten Menschen mit Behinderung in Deutschland. Im Zuge dessen entstanden im letzten Jahr FAQs für Menschen mit Behinderung aus der Ukraine, die nun überarbeitet und
aktualisiert wurden. Die FAQs sind auf Ukrainisch, Russisch und Deutsch verfügbar. Darüber hinaus stellt Handicap International ebenfalls andere mehrsprachige FAQs für geflüchtete Menschen mit Behinderung aus anderen Herkunftsländern zur Verfügung.


Weiterführende Informationen finden Sie hier:


Online-Veranstaltung: Let her learn!

TERRES DES FEMMES lädt ein mit afghanischen Frauenrechtsaktivistinnen ins Gespräch zu kommen, sich über die aktuelle Bildungssituation für Mädchen und Frauen in Afghanistan auszutauschen und mögliche Zukunftsperspektiven zu diskutieren. Die afghanischen Expertinnen haben bis zur Machtergreifung der Taliban im August 2021 das von TERRE DES FEMMES und der Deutsch-Afghanischen Initiative geförderte Frauenbildungszentrum Neswan in Herat betrieben. Die Veranstaltung findet auf Deutsch statt, die Dolmetscherin Nafiseh Bahavar (Dari – Deutsch) wird den Austausch begleiten.

Die gleiche Veranstaltung findet nochmal am 24. Oktober statt.

Hier finden Sie die Teilnahmelinks für den 17. Oktober und den 24. Oktober sowie mehr Informationen zur Veranstaltung.                                                                                                                                        


Europäischer Rat verlängert vorübergehenden Schutz für geflüchtete Ukrainer*innen

Der Europäische Rat beschloss am 28. September die Verlängerung der sog. Massenzustromrichtlinie. Dadurch gibt es bis zum 04.03.2025 weiterhin eine Rechtsgrundlage dafür, geflüchteten Menschen aus der Ukraine in der EU vorübergehenden Schutz zu gewähren.

Besonders für Deutschland hat dies eine große Bedeutung. Zurzeit besitzt ein Großteil der rund 1,1 Mio. ukrainischen Geflüchteten in Deutschland Aufenthaltserlaubnisse, welche im kommenden März auslaufen werden. Aufgrund des Beschlusses des Europäischen Rats können die stark überlasteten Ausländerbehörden ab sofort bereits Aufenthaltserlaubnisse über den 04.03.2024 hinaus bis zum 04.03.2025 verlängern bzw. neu ausstellen. 

Es bleibt dabei offen, wie nach Ablauf des neu gesetzten Datums mit den Ukrainer*innen umzugehen ist, welche gemäß § 24 AufenthG vorübergehenden Schutz haben. Denn nach jetzigem Stand müssten ukrainische Geflüchtete die Voraussetzungen anderer Aufenthaltstitel erfüllen können, da der vorübergehende Schutz nicht um ein weiteres Mal verlängert werden kann. Für viele andere Aufenthaltserlaubnisse gilt jedoch im Regelfall das Erfordernis der Lebensunterhaltssicherung, das insbesondere für alleinerziehende Frauen mit Kindern schwer zu erfüllen ist. Aktuell arbeitet das Bundesinnenministerium an einer alternativen Möglichkeit eines möglicherweise neuen humanitären Aufenthaltstitel.



Flüchtlingsrat NDS: Materialien zu Rechten von minderjährigen unbegleiteten Geflüchteten

Im Rahmen des Projekts „Kenne deine Rechte“ hat der Flüchtlingsrat Niedersachsen verschiedene Materialien zu den Rechten von minderjährigen unbegleiteten Geflüchteten erstellt und aktualisiert.

Die aktualisierte Broschüre „Das Asylverfahren. Deine Rechte, deine Perspektiven – erklärt für unbegleitete Minderjährige“ richtet sich an unbegleitete geflüchtete Kinder und Jugendliche und gibt einen Einblick in das Asylverfahren und weitere aufenthaltsrechtliche Perspektiven in Deutschland. Die Broschüre informiert über die Bestimmungen der geänderten Regelungen zu §§ 25a und 25b AufenthG sowie über das Chancenaufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG). Die Print-Ausgabe wird in wenigen Wochen zu bestellen sein.

Darüber hinaus gibt es eine eigene Online-Infoplattform für junge Geflüchtete. Diese stellt erste Informationen rund um die Themen Asyl- und Aufenthaltsrecht, Jugendhilfe, Schule und Ausbildung in einfacher Sprache zur Verfügung. Für Multiplikator*innen oder Unterstützer*innen finden sich außerdem weitere Literaturhinweise, um Workshops und die allgemeine Zusammenarbeit mit jungen Geflüchteten diversitätsorientiert sowie rassismus- und machtkritisch zu gestalten.