Der deutsche Sonderbeauftragte für Afghanistan soll das afghanische Ministerium aufgefordert haben, Abgeschobene zurückzunehmen – entgegen dem Willen der afghanischen Seite. Das zeigt, ebenso wie der neue Lagebericht des Auswärtigen Amts, dass der Bundesregierung die Sicherheit der Afghanen egal ist.
Trotz der eskalierenden Lage am Hindukusch und dem Vorrücken der Taliban hat die Bundesregierung die afghanische Regierung offenbar erneut unter Druck gesetzt, abgeschobene Afghanen weiterhin aufzunehmen. Jasper Wieck, seit Juli 2021 Sonderbeauftragter für Afghanistan und Pakistan, ist am 27. Juli im afghanischen Ministerium für Flüchtlinge und Rückführung gewesen. PRO ASYL liegen Hinweise vor, dass er dort Druck auf die afghanische Seite ausgeübt hat, die für August terminierte Abschiebung nicht zu verhindern, sondern diejenigen Afghanen, die Deutschland abschieben will, aufzunehmen.
„Eine solche Haltung zeugt entweder von einer völligen Fehleinschätzung der Lage vor Ort oder davon, dass Deutschland bewusst in Kauf nimmt, abgeschobene Menschen in Lebensgefahr zu bringen“, kritisiert Peter von Auer, Rechtsexperte und Afghanistan-Spezialist bei PRO ASYL. Denn die afghanische Regierung habe klar gemacht, dass sie abgeschobene Rückkehrer derzeit nicht schützen könne. Welchen Gefahren diese ausgesetzt sind, zeigt auch eine Studie der Sozialwissenschaftlerin Friederike Stahlmann.
Deutsche Sorgen mit Blick auf die Bundestagswahl
Laut Quellen vor Ort geht Österreich noch weiter und droht sogar mit der Schließung der Botschaft, sollten die geplanten Abschiebungen von Afghanistan nicht akzeptiert werden. Dem Europäischen Flüchtlingsrat ECRE zufolge hat Schweden die Aufforderung Afghanistans, derzeit keine Menschen mehr dorthin abzuschieben, akzeptiert. Auch Finnland und Norwegen haben verkündet, Abschiebungen nach Afghanistan auszusetzen.
Der deutsche Vertreter hingegen habe auf den öffentlichen Druck und die in Deutschland anstehenden Wahlen verwiesen, erfuhr PRO ASYL dank Kontakten vor Ort. „Es ist absurd zu sehen, wie Deutschland mit dem Leben von Afghanen spielt, um bei den Wahlen im eigenen Land zu punkten“, sagt eine Kontaktperson von PRO ASYL in Kabul, die aus Sicherheitsgründen anonym bleiben möchte.
Jasper Wieck und das Auswärtige Amt haben am Dienstag nicht auf die Anfrage von PRO ASYL reagiert. Steve Alter, Sprecher des Bundesinnenministeriums, hatte allerdings auf der Regierungspressekonferenz am 26. Juli die Position deutlich gemacht, „dass uns daran gelegen ist, bestimmte Personen, also etwa Straftäter, weiterhin nach Afghanistan abzuschieben. Die Lage, wie sie sich uns darstellt, erlaubt das auch. Man muss Abschiebungen aus unserer Sicht nicht gänzlich, und in jedem Fall pauschal einstellen. Die afghanische Regierung hat nun genau das von uns verlangt, darüber finden Gespräche statt, und die dauern an.“
Die nächste Abschiebung nach Kabul ist für den 10. August geplant. PRO ASYL fordert das Bundesinnenministerium sowie die Bundesländer auf, die Abschiebungen aufgrund der volatilen Sicherheitslage unverzüglich auszusetzen.
Veralteter Lagebericht des Auswärtigen Amts
„Mit Blick auf Afghanistan unterläuft der Bundesregierung eine Peinlichkeit nach der anderen: Zuerst werden die Ortskräfte schamlos im Stich gelassen, dann veröffentlicht das Auswärtige Amt einen neuen Lagebericht, der aber auf alten Zahlen, Daten und Fakten beruht und die aktuelle Situation überhaupt nicht berücksichtigt, und nun wird die afghanische Regierung von der Bundesregierung anscheinend unter Druck gesetzt. Eine wertegeleitete Außenpolitik und Partnerschaft auf Augenhöhe sehen anders aus“, kommentiert Peter von Auer. Seine Einschätzung des aktuellen Lageberichts des Auswärtigen Amtes, der schon bei Erscheinen veraltet war, findet sich hier.
Autor: Büro
Webtalk des LSVD: „Junge queere Geflüchtete begleiten, unterstützen und schützen“
Geflüchtete LSBTIQ* brauchen besonderen Schutz: Psychische Belastungen durch den Zwang sich und die eigene sexuelle Orientierung zu verleugnen sowie Einschüchterung und Gewalt gegen geoutete queere Geflüchtete sind leider noch immer Realität.
Im online-Webtalk, veranstaltet vom Schwulen- und Lesbenverband (LSVD), soll es neben möglichen Schutzkonzepten für junge LSBTIQ*-Geflüchtete, auch um die Frage der Begleitung von Coming-Out-Prozessen gehen. Außerdem werden mögliche Zugänge für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe und queere Beratungsstrukturen diskutiert. Denn diese sind notwendig, um junge LSBTIQ* vor Gewalt und Anfeindungen schützen und in ihrem Aufwachsen begleiten zu können. Moderieren wird Ina Wold von Queer Refugees Deutschland.
Referent*innen:
- Alva Träbert (Referentin BeSAFE – Besondere Schutzbedarfe bei der Aufnahme von Geflüchteten erkennen / Leitung Schulungsprojekt LSBT*I* und Flucht, Rosa Strippe e.V.)
- Lisa vom Felde (Referentin BeSAFE / Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer – BAfF e.V.)
- Orion (Jugendgruppe Spektrum / In-Haus)
Veranstaltet wird der Talk vom LSVD im Rahmen der Regenbogenparlamente. Ziel dieses Projektes ist der diskriminierungsfreie und professionelle Umgang mit Themen der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt in wichtigen gesellschaftspolitischen Bereichen, wie beispielsweise der Arbeit mit Geflüchteten.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.
Dolmetsch- und Übersetzungsdienste zur Kommunikation mit Behörden
Leider ist der Kontakt mit Jobcentern und Arbeitsagenturen aufgrund von Corona immer noch kaum persönlich möglich. Die Behörden bestehen weiterhin in den meisten Fällen auf telefonische oder digitale Kommunikation. Das stellt insbesondere für Menschen, die nicht Deutsch sprechen, eine große Barriere dar. Deshalb sind Dolmetsch- und Übersetzungsdienste für die Verständigung mit Behörden meist unabdingbar.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege hat daher eine Handreichung erstellt, in der sie über bestehende Möglichkeiten der Inanspruchnahme solcher Dolmetsch- und Übersetzungsdienste informiert. Diese Handreichung finden Sie hier als PDF zum Download.
Finanzielle Entlastung für Familien mit Kindern
Um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für Familien mit niedrigem Einkommen zu mildern, wird im August 2021 der sogenannte Kinderfreizeitbonus ausgezahlt. Der einmalige Bonus von 100 Euro pro Kind kann ganz individuell für die Freizeitgestaltung ausgegeben werden.
Damit möchte der Staat Familien unterstützen, die im August 2021 Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Bundesversorgungsgesetz erhalten. Ebenfalls anspruchsberechtigt sind Familien, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Der Bonus wird im Normalfall automatisch und ohne Antrag ausgezahlt.
Aber Achtung: Familien, die keinen Kinderzuschlag, sondern nur Wohngeld oder Sozialhilfe beziehen, müssen einen formlosen Antrag stellen. Das geht ganz einfach mit diesem PDF.
Weitere Informationen zum Kinderfreizeitbonus finden Sie auch auf der Seite des zuständigen Bundesministeriums. Außerdem gibt es auf der entsprechenden Seite der Arbeitsagentur einen Überblick über diese Leistungen.
Die Genfer Flüchtlingskonvention wird 70 Jahre alt
Seit nun mehr siebzig Jahren können sich Menschen auf der Flucht auf geltendes Völkerrecht berufen, wenn sie in einem anderen Staat Schutz vor Verfolgung suchen. Am 28. Juli 1951 unterzeichneten die Mitgliedsstaaten des Völkerbundes, der Vorgängerorganisation der UN, die sogenannte Genfer Flüchtlingskonvention (GFK). Damit legten sie zum ersten Mal in einem völkerrechtlichen Abkommen universell fest, dass Menschen, die vor Krieg, Gewalt oder politischer Verfolgung fliehen, besonderen Schutz genießen. Zuvor gab es, wenn überhaupt, nur bilaterale Abkommen.
Vom Schutz für Europäer*innen zum Schutz für alle
1951 war das Abkommen noch auf den Schutz der europäischen Vertriebenen des zweiten Weltkrieges ausgelegt und wurde über die Jahre zunehmend verallgemeinert: Zeitliche und geographische Begrenzungen der Konvention wurden durch das sogenannte „Protokoll von 1967“ aufgehoben. Inzwischen sind insgesamt 149 Staaten der Konvention oder dem Protokoll beigetreten und haben sich damit verpflichtet, flüchtenden Menschen besonderen Schutz zu gewähren und die Wahrung grundlegender Rechte sicherzustellen. Zu diesen Rechten gehört beispielsweise Religions- und Bewegungsfreiheit, aber auch das Recht auf Arbeit und Bildung. Zentrale Bedeutung kommt außerdem dem Non-Refoulement-Prinzip zu: Dieses Rechtsprinzip legt fest, dass Geflüchtete nicht in Staaten ausgewiesen oder zurückgeschoben werden dürfen, in denen ihnen Folter oder Menschenrechtsverletzungen drohen.
Wer ist denn überhaupt ein „Flüchtling“?
Auch das wurde in der Genfer Flüchtlingskonvention erstmals genau definiert. Ein „Flüchtling“ ist demnach jede Person, die aufgrund persönlicher Verfolgung „wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung“ aus ihrem Heimatland flüchten musste. In diesem Fall kommt der Heimatstaat nicht mehr seiner grundlegenden Schutzverantwortung gegenüber seinen Staatsbürger*innen nach. Daher springt die internationale Staatengemeinschaft ein und garantiert so für die Rechte der verfolgten Person, wo es der Heimatstaat nicht leisten kann oder möchte.
Zwar bildet demnach die GFK die historische Grundlage für den internationalen Flüchtlingsschutz, inzwischen gibt es aber noch weitere europäische und nationale Schutzformen, die unter anderem über ein Asylverfahren zuerkannt werden können.
70 Jahre alt – und noch immer aktuell?
Weltweit sind 82,4 Millionen Menschen (Stand Ende 2020) auf der Flucht. Allein 2020 flüchteten durchschnittlich 30.684 Menschen pro Tag – das sind mehr als jemals zuvor. Siebzig Jahre nach Unterzeichnung der Genfer Konvention ist wirksamer Flüchtlingsschutz also wichtiger denn je.
Weiterführende Informationen zur Genfer Flüchtlingskonvention:
- Der Schweizer Flüchtlingsrat erklärt in diesem Video weitere Details zur Genfer Flüchtlingskonvention.
- Auf dieser Übersichtsseite beleuchtet der UNHCR die Geschichte der Konvention noch genauer.
- Die Konvention finden Sie außerdem hier zum Nachlesen.
Neuer Bericht: Geflüchtete Frauen und Mädchen besonders von Gewalt bedroht
2017 ratifizierte Deutschland das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“. Die aktuell 45 Unterzeichnerstaaten des – auch „Istanbul-Konvention“ genannten – völkerrechtlichen Vertrages verpflichten sich, Frauen und Mädchen effektiv vor Gewalt zu schützen. Außerdem ist Zweck des Übereinkommens, Opfer von Gewalt gegen Frauen umfassende staatliche Unterstützung zukommen zu lassen.
Soweit die Theorie. Dass es in der Praxis ganz anders aussieht, offenbart nun ein ausführlicher Bericht von PRO ASYL, den Flüchtlingsräten und dem Institut für Kulturanthropologie der Universität Göttingen. Gerade geflüchtete Frauen und Mädchen erfahren ganz besonders oft Gewalt. Gleichzeitig erhalten geflüchtete Frauen und Mädchen, wenn sie von Gewalt betroffen sind, weit seltener die angemessene psychosoziale und medizinische Unterstützung, die sie dringend benötigen. Das liege auch daran, so PRO ASYL, dass besonders vulnerable Schutzsuchende häufig gar nicht als solche erkannt werden.
Der Bericht macht außerdem die Problematik der Sammelunterkünfte deutlich: Oft bestehe kaum die Möglichkeit für Privatsphäre, da Zimmer nicht abgeschlossen werden können. Zudem sind viele Unterkünfte sehr abgelegen und die Wege, um im Notfall Hilfe zu holen, weit. Angst vor Übergriffen durch Mitbewohner ist daher für viele Frauen ein alltäglicher Begleiter.
Fachgespräch: „Ausbeutung ist keine Bagatelle!“
Das Kulturzentrum franz.K, adis e.V., die Katholische Betriebsseelsorge, DGB BW, mira, vielfalt integration jetzt! und das FIZ Stuttgart laden am Montag den 19. Juli um 17 Uhr zu einem öffentlichen Fachgespräch zum Thema „Arbeitsausbeutung ist keine Bagatelle!“ ein.
Die Veranstaltung wird Problemlagen aufzeigen, auf die Betroffene und Berater*innen in ihrer täglichen Praxis stoßen. Außerdem sollen Problemansätze betrachtet, und über Lösungen gesprochen werden.
Anwesend sein werden neben Betroffenen von Arbeitsausbeutung und Vertreter*innen der Beratungsstellen mira, FairCare, Faire Mobilität auch Abgeordnete der Parteien CDU, SPD, Grüne, FDP und Linke.
Die Veranstaltung wird sowohl in Präsenz (Unter den Linden 23, Reutlingen) als auch als Online-Veranstaltung über einen YouTube Livestream stattfinden.
Infoheft für Jugendliche: Übergänge gestalten! Antworten für begleitete und unbegleitete Geflüchtete
Mit dem Infoheft, welches im Rahmen des Forschungsprojektes „JuFlu: Übergänge im Leben junger Geflüchteter“ der HAWK Hildesheim entstand, können begleitete und unbegleitete geflüchtete Jugendliche anhand der Geschichten von Aleyna und Amir Antworten auf Fragen zu den Themen Ankommen in Deutschland, Asyl, Alltag, Bildung, Soziale Kontakte, Ich-Sein, Freiheit & Sicherheit, Emotionen sowie Ziele, aus der Perspektive anderer Jugendlicher finden. Für das Heft wurden persönlichen Erfahrungen von knapp 50 jungen Geflüchteten zusammengetragen und um das Wissen von Fachkräften aus der Praxis ergänzt.
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen stand dem Projekt unterstützend beiseite.
Das Heft liegt in den Sprachen vor Deutsch, Englisch, Farsi und Arabisch vor.
Weitere Informationen, sowie das Heft in allen vier Sprachen finden Sie hier
Handreichung: Abschiebungen aus der Flüchtlingsunterkunft
Die gemeinsame Handreichung der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen und dem Hessischen Flüchtlingsrat, informiert über die rechtlichen Rahmenbedingungen bei Abschiebungen aus Gemeinschaftsunterkünften und bietet Haupt- und Ehrenamtlichen eine Orientierung über Handlungsoptionen.
Die Handreichung behandelt unter anderem folgende Themen: Abschiebung – Grundbegriffe und Verfahren, Durchsuchen oder Betreten von Flüchtlingsunterkünften – Was darf die Polizei?, Soziale Arbeit unter Kooperationsdruck, Schweigepflicht gegenüber Klient*innen, Kriminalisierung humanitären Handelns.
Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen e. V., Hessischer Flüchtlingsrat, April 2021: Abschiebungen aus Flüchtlingsunterkünften
518 Abschiebungen im ersten Halbjahr 2021
Im ersten Halbjahr von 2021 wurden insgesamt 518 Menschen aus Baden-Württemberg abgeschoben, 244 davon im ersten Quartal. Das häufigste Zielland war dabei Georgien, wohin 43 Abschiebungen durchgeführt wurden. Nach Gambia wurden 18 Personen abgeschoben, nach Afghanistan 13. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2020, wo es insgesamt 655 Abschiebungen gab, wurden 137 Personen weniger abgeschoben.
Abschiebungen nach Herkunftsland
Georgien 47
Kosovo 40
Albanien 37
Serbien 29
Gambia 28
Nordmazedonien 28
Rumänien 26
Nigeria 22
Bosnien-Herzegowina 21
Pakistan 20
Türkei 19
Afghanistan 18
Polen 18
SriLanka 18
Tunesien 17
Irak 13
Russische Föderation 12
Syrien 12
Algerien 8
Italien 8
Somalia 8
Frankreich 7
Litauen 7
Ghana 5
Iran 5
Bulgarien 4
Eritrea 4
Kroatien 4
Armenien 3
Montenegro 3
Niederlande 3
Ukraine 3
Guinea 2
Kirgisistan 2
Kolumbien 2
Ungarn 2
Ägypten 1
Aserbaidschan 1
Brasilien 1
Chile 1
China 1
Ecuador 1
Marokko 1
Moldawien 1
Portugal 1
Schweden 1
Senegal 1
Spanien 1
Togo 1
Gesamtergebnis 518
Abschiebungen nach Zielland
Georgien 43
Kosovo 39
Albanien 37
Serbien 29
Nordmazedonien 28
Italien 27
Rumänien 25
Bosnien-Herzegowina 21
Polen 22
Pakistan 20
Gambia 18
Türkei 17
Frankreich 16
Nigeria 16
Schweiz 15
Sri Lanka 15
Tunesien 15
Afghanistan 13
Österreich 13
Niederlande 10
Litauen 7
Russische Föderation 7
Schweden 7
Ghana 5
Bulgarien 5
Kroatien 5
Ungarn 4
Armenien 3
Montenegro 3
Spanien 3
Ukraine 3
Griechenland 2
Guinea 2
Iran 2
Kirgisistan 2
Kolumbien 2
Norwegen 2
Somalia 2
Ägypten 1
Aserbaidschan 1
Belgien 1
Brasilien 1
Chile 1
Dänemark 1
Ecuador 1
Lettland 1
Luxemburg 1
Moldawien 1
Portugal 1
Senegal 1
Slowenien 1
Gesamtergebnis 518