Die Änderungen beim Sprachkurszugang durch das Migrationspaket

Am 1. August 2019 trat das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetzes in Kraft, durch welches sich unter anderem Änderungen bezüglich des Zugangs zur Sprachförderung für Menschen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung ergaben. Außerdem werden Iran, Irak und Somalia seit dem 1. August 2019 nicht mehr als Länder mit sogenannter „guter Bleibeperspektive“ eingestuft. Mehr zu den Auswirkungen dieser Änderungen können Sie im Artikel „Verbesserungen ohne Blick nach vorne“ lesen, welcher in unserem Rundbrief 01/2020 erschien.



Offener Brief des RAV an Justizministerien, Gerichte und das BAMF

In einem offenen Brief an die Justizminister der Bundesländer, jegliche Gerichte, sowie an den Präsidenten des Bundesamt für Migration und Flucht, appelliert der republikanische Anwältinnen und Anwälteverein e.V. (RAV) an die Pflicht der Justiz und Behörden. Er fordert längst überfällige Maßnahmen, um eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu vermeiden.

Ein wichtiger Beitrag zur Eindämmung wäre zum Beispiel die Aussetzung der Zustellung negativer Asylbescheide bis zum Ende des Lockdowns, so wie es schon im Frühjahr 2020 praktiziert wurde. Für Betroffene ist der Zugang zu anwaltlicher Beratung oder Unterstützung durch unabhängige Beratungsstellen im Moment oft nicht gegeben. Außerdem sind viele Unterkünfte für Geflüchtete durch Quarantäneanordnungen abgeriegelt, was ein Verlassen nahezu unmöglich macht. Auch eine oft zwingende Nutzung des ÖPNV zum Wahrnehmen von Beratungsterminen oder Gerichtsterminen wäre eine unnötige Risikoaussetzung. Des Weiteren fordert der RAV, alle nicht eilbedürftigen Gerichtstermine unverzüglich auszusetzen, sowie das Personalbedarfsberechnungssystem der Justiz vorübergehend außer Kraft zu setzen und die räumliche Situation in Gerichtssälen der Pandemie anzupassen.

Den offenen Brief des RAV finden Sie hier


Mehrsprachige Lernhilfen für „Leben in Deutschland“-Test

Das erfolgreiche Bestehen des „Leben in Deutschland“-Tests ist in vielen Fällen eine wichtige Voraussetzung für die Niederlassungserlaubnis und für die Einbürgerung, aber auch etwa für die Bleiberechtsregelung nach § 25b AufenthG. Der Test wird üblicherweise am Ende des Integrationskurses abgelegt, kann aber auch unabhängig vom Kurs absolviert werden. Vor allem, aber nicht nur für Personen, die außerhalb eines Kurses den Test machen wollen, ist es von entscheidender Bedeutung, dass sie in Eigenverantwortung für den Test lernen und üben. Dies ist auf der Website des BAMF möglich – Fragen können dort beliebig oft beantwortet, und die Antworten ausgewertet werden lassen. Als nützliche Lernhilfen können dabei die folgenden Videos, in denen die richtigen Antworten vorgestellt und in andere Sprachen übersetzt bzw. in der jeweils anderen Sprachen erläutert werden.

Arabisch

Persisch

Deutsch mit Englischen Untertiteln

Türkisch


BAMF hebt Verlängerungen von Überstellungsfristen bei Dublin-Kirchenasylen auf

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat bekanntgegeben, die Überstellungsfristen bei sogenannten Dublin-Kirchenasylen nicht mehr von sechs auf 18 Monate zu verlängern. Zwar sieht die Dublin III-Verordnung die Möglichkeit der Verlängerung der Überstellungsfrist vor, wenn Menschen flüchtig sind – im Gegensatz dazu ist der Aufenthaltsort von Menschen im Kirchenasyl den Behörden jedoch stets bekannt. Dies bestätigte auch ein Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom Juni 2020 und bezeichnete die Verlängerung als rechtswidrig. Die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Asyl in der Kirche hatte die Verlängerung der Überstellungsfrist deswegen scharf kritisiert und begrüßt nun umso mehr die Entscheidung des BAMF.

Die vollständige Pressemitteilung der BAG finden Sie hier


LSVD veröffentlicht Praxisleitfaden zum Schutz LSBTI-Geflüchteter in Unterkünften

Der vom Lesben- und Schwulenverband in Deutschland veröffentlichte  „Leitfaden für die Praxis – LSBTI*-sensibler Gewaltschutz für Geflüchtete” richtet sich vor allem an Mitarbeitende in Unterkünften der Bundesländer und Kommunen. Es wird dargestellt, wie die Vorgaben zum Schutz LSBTI-Geflüchteter der deutschen „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ in der Praxis umgesetzt werden können. Der deutschsprachige Leitfaden soll unter anderem  praktische Anregungen vermitteln, sowie hilfreiche Materialien zur Arbeit mit geflüchteten LSBTI*-Personen bieten.

Lesben- und Schwulenverband (LSVD): Leitfaden für die Praxis – LSBTI*-sensibler Gewaltschutz für Geflüchtete


FRONTEX- Skandal: Direktor von Frontex im Innen- und Menschenrechtsausschuss des Bundestages

PRO ASYL fordert Abzug der deutschen Einsatzkräfte. Frontex muss auf den Prüfstand!

„Die Beweislage gegen den Frontex-Direktor Fabrice Leggeri und seine Agentur ist erdrückend. Frontex ist direkt und indirekt an schweren Menschenrechtsverletzungen beteiligt. Der überfällige Rücktritt Leggeris reicht schon längst nicht mehr aus, Frontex muss insgesamt auf den Prüfstand“, kommentiert Karl Kopp, Leiter der Europaabteilung von PRO ASYL die für heute angesetzte Befragung Leggeris im Innen- und Menschenrechtsausschuss des Deutschen Bundetags.

Die Grenzschutzagentur ist an den EU-Außengrenzen Komplizin bei schweren Menschenrechtsverletzungen. Die interne Kontrolle der Agentur funktioniert nicht – und eine externe, unabhängige Instanz existiert nicht.

„Deutschland ist an den Frontex-Einsätzen beteiligt, dementsprechend ist es an der Bundesregierung, endlich zu umfassender Aufklärung beizutragen“, so Kopp im Hinblick auf Berichte, die die Beteiligung der Bundespolizei an völkerrechtswidrigen Zurückweisungen – sogenannten Push-Backs – von Flüchtlingen in der Ägäis belegen.

Die Bundespolizei war im Einsatzgebiet Ägäis in nachweislich mindestens einer Push Back-Operation verwickelt: Flüchtlinge wurden illegal zurückgeschickt, statt sie zu retten. Der Spiegel und Report Mainz machten im November 2020 unter Berufung auf interne Dokumente von Frontex den Einsatz vom 10. August 2020 öffentlich: An diesem Morgen wurde die Besatzung der „Uckermark“ über ein Schlauchboot mit 40 Schutzsuchende in der Ägäis alarmiert. Statt die Insassen aus Seenot zu retten, wartete die Besatzung der „Uckermark“ auf die griechische Küstenwache und verließ dann die Position. Später wurden die Schutzsuchenden in türkischem Gewässer durch die türkische Küstenwache aufgegriffen.

In den Einsatzgebieten von Frontex an den EU-Außengrenzen finden systematische Menschenrechtsverletzungen, Gewaltexzesse und tausendfache Push-Backs statt. Leggeri hat keinen dieser menschenrechtswidrigen Einsätze beendet, obwohl die Frontex-Verordnung dies vorsieht. Beispiel Ungarn: Hier wurden Push-Backs 2016 zur offiziellen Regierungspolitik von Victor Orban. Seitdem wurden über 50.000 Schutzsuchende rechtswidrig zurückgewiesen. Leggeri hielt dennoch an dem Einsatz fest. Der Frontex- Chef hat bisher wenig zur Aufklärung der Vorwürfe beigetragen, im Gegenteil: Vor dem Innenausschuss des EU- Parlaments im Dezember 2020 sagte er die Unwahrheit. Die schwerwiegende Grund- und Menschenrechtsverletzungen im Rahmen von Frontex- Operationen müssen Konsequenzen haben.
PRO ASYL fordert die Bundesregierung auf:

1.   das deutsche Kontingent mitsamt technischer Ausrüstung aus Frontex-Einsätzen abzuziehen,
2.   die Vorwürfe gegen deutsche Beamt*innen lückenlos aufzuklären,
3.   von Artikel 46, Absatz 2, der Frontex-Verordnung Gebrauch zu machen und als an der Operation teilnehmender Mitgliedstaat angesichts der schweren Menschenrechtsverletzungen „den Exekutivdirektor (zu) ersuchen, die operative Tätigkeit zu beenden.“


Kurzfilm „Was sind frühe Hilfen?“ für Fachkräfte und Eltern

Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) hat Kurzfilme für Fachkräfte und Eltern in sechs verschiedenen Sprachen veröffentlicht. Die dreiminütigen Kurzfilme erklären anschaulich, was Frühe Hilfen sind und wie Schwangere und Familien mit Unterstützungsbedarf die Angebote erhalten können.

Die Kurzfilme sind abrufbar in den Sprachen Deutsch, Arabisch, Englisch, Französisch, Russisch und Türkisch.


Multiplikator*innen Schulung zum Thema Klimagerechtigkeit

Die Jugend-Organisation des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Baden-Württemberg e.V. veranstaltet von Januar bis September 2021 eine Multiplikator*innen Schulung zum Thema Klimagerechtigkeit. Ziel dabei ist es, dass die Teilnehmenden nach Abschluss der Schulung selbstständig Seminare und Workshops zu unterschiedlichen Aspekten von Klimagerechtigkeit veranstalten können. Es gibt Workshops zur Arbeit mit Gruppen, Präsentation und Moderation, Argumentationstraining und Öffentlichkeitsarbeit. 

Das Seminar beschäftigt sich mit den Zusammenhängen von Klimagerechtigkeit und Rassismus und Klimagerechtigkeit und Gender. Es werden explizit jugendliche und junge Geflüchtete angesprochen, um diese zu empowern sich zum Thema Klimagerechtigkeit zu engagieren.


Die Termine, detaillierte Informationen sowie die Anmeldung finden Sie hier


Bericht „Schiffbrüchige Jugend“ von SOS Méditerranée

In dem Bericht „Schiffbrüchige Jugend“ von der Seenotrettungsorganisation SOS Méditerranée erzählen zehn junge Geflüchtete von ihren Beweggründen, Träumen und Nöten. Sie berichten von den belastenden und traumatischen Erfahrungen auf ihren Wegen, die sie schlussendlich auf eine der gefährlichsten Fluchtrouten der Welt führten: die Überquerung des Mittelmeers in einem Schlauchboot.

SOS Méditerranée, Dezember 2020: Schiffbrüchige Jugend


„shut down deportations“: Protestaktion gegen Abschiebungen nach Afghanistan

Bei einer Protestaktion demonstrierten am Abend des 16. Dezember etwa 40 Geflüchtete aus Afghanistan sowie deren Unterstützer*innen auf der Tübinger Neckarbrücke gegen Abschiebungen nach Afghanistan. Das Bündnis Bleiberecht Tübingen hatte spontan zu dieser Aktion aufgerufen, nachdem bekannt wurde, dass die Bundesregierung trotz Corona-Lockdown an der geplanten „Sammelabschiebung“ nach Afghanistan festhielt. Die Protestierenden forderten, dass niemand in Krisen- und Kriegsgebiete abgeschoben werden solle, erst recht nicht während der Corona-Pandemie, die gerade in Afghanistan die von Krieg, Terror und humanitärem Elend geprägte Situation nochmals extrem verschärft hat. Mit dem Abschiebeflieger, der um 3.00 Uhr nachts in Kabul gelandet ist, wurden nach ersten Berichten 30 Personen abgeschoben. Vorgesehen waren über 40, wie am Tag davor auf Deutsche Welle berichtet wurde. In zwei Fällen konnte in Baden-Württemberg die Abschiebung noch kurzfristig gerichtlich abgewendet werden.

Den vollständigen Artikel dazu finden Sie hier