Kundgebung in Stuttgart: Nie wieder ist jetzt!

Gestern, am 29. Januar 2025, hat die CDU einen Entschließungsantrag mit rassistischen und menschenunwürdigen Inhalten kalkuliert mit Zustimmung der AfD durchgebracht. Seit 1945 haben somit Demokrat*innen mit Faschist*innen und Feinden der Demokratie gestimmt. Das können wir so nicht stehen lassen. Morgen wird die CDU einen Gesetzesentwurf in den Bundestag einbringen, der ebenfalls verherrende Folgen für die Rechte schutzsuchender Menschen in Deutschland mit sich bringen würde!

Gemeinsam mit der Grünen Jugend BW und weiteren Bündnispartner*innen positiert sich der Flüchtlingsrat daher ganz klar: Die Brandmauer muss stehen bleiben!

Daher kämpfen wir nun noch lauter gegen Hass und Hetze und rufen dazu auf, unter dem Motto „Nie wieder ist jetzt!“ heute Abend auf die Stuttgarter Straßen zu gehen!

Wann? 18:30 Uhr
Wo? Stuttgarter Schlossplatz

Jetzt erst recht: Wir sind laut! Wir wollen kein Deutschland der geschlossenen Grenzen! Seid dabei!


Arbeitshilfe: Unterstützung von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten

Immer wieder ist von geflüchteten Menschen mit besonderem Schutzbedarf/besonders schutzbedürftigen Geflüchteten die Rede. Doch welche Personen sind mit diesem Begriff eigentlich gemeint? Wie wird festgestellt, wer als besonders schutzbedürftig gilt? Welche Rechte ergeben sich daraus für die betroffenen Personen? Und wie können ehrenamtlich Engagierte unterstützen?

Um diese Fragen zu beantworten hat der Flüchtlingsrat eine Arbeitshilfe für ehrenamtlich Engagierte erstellet. Diese bezieht sich auf die Situation in Baden-Württemberg. Sie bietet einen ersten Überblick über die Situation von geflüchteten Menschen mit einem besonderen Schutzbedarf. Neben allgemeinen Informationen zu schutzbedürftigen Personen enthält die Arbeitshilfe Informationen zu Personengruppen, auf die sich der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg im Projekt „Perspektive durch Partizipation“ besonders fokussiert.

Dies sind die folgenden:

  • Geflüchtete Menschen mit Behinderungen
  • Betroffene von Folter, Vergewaltigung und Gewalt
  • Unbegleitete Minderjährige
  • LSBTI*-Geflüchtete

Die Arbeitshilfe wurde im Rahmen des Projekts „Perspektive durch Partizipation“ erstellt, gefördert durch die Aktion Mensch.


Angebote im Projekt „Perspektive durch Partizipation“

Gute Neuigkeiten: Das Projekt „Perspektive durch Partizipation“ wurde um zwei Jahre verlängert, sodass die Angebote des Flüchtlingsrates im Rahmen des Projektes bis Ende 2026 zur Verfügung stehen. Das Projekt zielt darauf ab, Menschen, die besonders schutzbedürftige Geflüchtete unterstützen, umfassend zu sensibilisieren und zu schulen. Der Begriff der besonders schutzbedürftigen Geflüchteten umfasst unter anderem folgende Personengruppen:  

  • (unbegleitete) minderjährige Flüchtlinge
  • LSBTI*-Geflüchtete
  • Personen, die Opfer von Folter, Vergewaltigung oder sonstigen schwerwiegenden Formen psychischer, körperlicher oder sexueller Gewalt geworden sind
  • Menschen mit Behinderung
  • ältere Menschen
  • Opfer von Menschenhandel
  • Personen mit schweren körperlichen oder psychischen Erkrankungen

Diese sehr unterschiedlichen Personengruppen haben diverse und sehr spezielle Bedürfnisse und stehen regelmäßig vor enormen Herausforderungen. Die durch das Projekt beratenen und geschulten Personen sollen daher als Multiplikator*innen fungieren, indem sie ihr neu erworbenes Wissen in ihre Unterstützungsarbeit einfließen lassen und an besonders schutzbedürftige Geflüchtete weitergeben. Darüber hinaus trägt das Projekt zum Empowerment besonders schutzbedürftiger Geflüchteter bei, indem diese in die Konzeption und Umsetzung der Projektaufgaben einbezogen werden.

Angebote des Flüchtlingsrats im Rahmen des Projekts

Im Laufe der kommenden zwei Jahre (2025-2026) stellen wir im Rahmen des Projektes folgendes Angebot zur Verfügung:

  • Fortbildungen

Der Flüchtlingsrat führt vor Ort Fortbildungen für Haupt- und Ehrenamtliche durch, die die Belange besonders Schutzbedürftiger adressieren. Gerne bieten wir solche Veranstaltungen vor allem in ländlichen Regionen Baden-Württembergs an, um einen Beitrag zum Ausbau der dortigen Unterstützungsstrukturen zu leisten. Darüber hinaus können Online-Seminare angeboten werden.

Insbesondere bieten wir auf Anfrage Fortbildungen zu den folgenden Themen an:

  • Unterstützung bei der Anhörungsvorbereitung von queeren Geflüchteten
  • Grundlagen des Asyl- und Aufenthaltsrechts mit Fokus auf unbegleitete Minderjährige
  • Frauen auf der Flucht mit Fokus auf frauenspezifische Fluchtgründe
  • Unterstützungsmöglichkeiten für geflüchtete Menschen mit einer Behinderung
  • Workshops Selbstreflexion & Selbstfürsorge:

Workshops zur Selbstreflexion und Selbstfürsorge im Ehrenamt ergänzen unser Angebot und tragen supervisorische Ansätze in die Arbeit der Ehrenamtskreise hinein. In diesem Rahmen wollen wir, mit der Unterstützung von Expert*innen, psychosoziale Themen erörtern und reflektieren sowie Handlungsstrategien erproben.

  • Vernetzungstreffen:

Durch regionale Vernetzungstreffen möchten wir Engagierten ermöglichen, sich über ihre Erfahrungen in Bezug auf die Begleitung besonders schutzbedürftiger Geflüchteter auszutauschen.

Sollten Sie Interesse an einer Fortbildung, einem Workshop oder einem Vernetzungstreffen in Ihrer Region haben, wenden Sie sich gerne mit einer themenspezifischen Anfrage an partizipation@fluechtlingsrat-bw.de.

  • Erst- und Verweisberatung

Ehrenamtlich Engagierte, die besonders schutzbedürftige Geflüchtete unterstützen, können entsprechende Beratungsanfragen gerne per E-Mail an partizipation@fluechtlingsrat-bw.de richten. Schwerpunktmäßig beraten wir zu Fragen rund um asyl- und aufenthaltsrechtliche Regelungen. Im Rahmen des Projektes bauen wir unsere Kontakte zu Fachberatungsstellen aus, sodass wir zielgerichtet weiterverweisen können, wenn wir ein Anliegen nicht selbst bearbeiten können. 

Unseren ursprünglichen Projektflyer (Laufzeit 2022-2024) finden Sie hier: Flyer Perspektive durch Partizipation

Dieses Projekt wird gefördert durch die Aktion Mensch. Dank der Spenden von Unterstützer*innen können wir die Finanzierung des Eigenanteils im Projekt in den kommenden Jahren gewährleisten und das Projekt wie geplant umsetzen


8 Thesen zur Verteidigung der Migrationsgesellschaft

Die antifaschistische Plattform zur Verteidigung der Migrationsgesellschaft hat einen Flyer mit acht Thesen zur Verteidigung der Migrationsgesellschaft entworfen. Die Thesen sollen vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen Rechtsrucks, unter anderem im Kontext der anstehenden Europawahlen, ein Diskussionsangebot darstellen. Ziel ist es, Migration als Realität einer demokratischen Gesellschaft anzuerkennen und diese zu verteidigen. Die Flyer können online heruntergeladen oder bestellt werden. So können alle Interessierten in die Diskussion einsteigen und bei der Verbreitung der Thesen mitwirken.


Keine Abschiebungen von Überlebenden des Völkermordes in den Irak

Zwei Wochen vor der Konferenz der Innenminister*innen (IMK) fordert der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg einen sofortigen Abschiebestopp für Jesid*innen in den Irak.

Ein kürzlich erschienenes Gutachten zeigt: Die Lage der Jesid*innen im Irak ist düster – und wird es absehbar bleiben. Ungeachtet dessen schiebt Deutschland aktuell Jesid*innen in eine prekäre Sicherheitslage ab und überlässt sie ihrem perspektivlosen Schicksal.

Die baden-württembergische Landesregierung kündigte 2021 im Koalitionsvertrag an ein weiteres Sonderkontingent für besonders schutzbedürftige Personen, die Opfer traumatisierender Gewalt durch den sogenannten Islamischen Staat (IS) geworden sind, ins Leben zu rufen. Doch das versprochene Sonderkontingent lässt auf sich warten. Das baden-württembergische Staatsministerium versprach zu Beginn der Legislaturperiode „aufgrund von erlittenen Gewalterfahrungen durch den Genozid, zerrissenen Familienstrukturen, Selbstmorden in den Flüchtlingslagern und zerstörten Dörfern und Städten wird die Landesregierung die betroffenen Menschen nicht alleine lassen, sondern weiterhin unterstützen.“

„Nun ist es Zeit, dieses Versprechen einzulösen und sich im Rahmen der anstehenden IMK für einen bundesweiten Abschiebestopp für Jesid*innen einzusetzen. Es ist und bleibt unverantwortlich, jesidische Männer, Frauen und Kinder in ein Land abzuschieben, in dem sie keine Lebensgrundlage haben und ihre Sicherheit fundamental bedroht ist“, so Mariella Lampe vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

Dennoch ist genau das derzeit traurige Realität: Seit Mitte 2023 finden aufgrund enger werdenden Kooperation mit dem Irak wieder Abschiebungen in das Land statt. Mehrere Bundesländer haben daher bereits Abschiebestopps in den Irak für jesidische Frauen und Minderjährige erlassen (so zum Beispiel Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen). Doch die baden-württembergische Landesregierung schiebt trotz eigener Schutzversprechen und Handlungsspielräume die Verantwortung auf den Bund. Dieser hatte zwar erst Anfang 2023 die Verbrechen des IS an den Jesid*innen im Jahr 2014 als Völkermord anerkannt und leistete in diesem Zuge der jesidischen Gemeinschaft ein besonderes Schutzversprechen. Widersprüchlicherweise hat das Bundesinnenministerium derzeit dennoch keine Bedenken, Jesid*innen in den Irak abzuschieben.

 „Den Überlebenden des Genozids sollte eine Bleibeperspektive geboten werden. Stattdessen werden sie zurück an den Ort des Völkermords geschickt, wo sie ehemaligen Tätern begegnen, sich ständig bedroht fühlen müssen und keine Zukunft haben. Das ist grausam und unmenschlich und widerspricht den Schutzversprechen von Land und Bund fundamental“, so Meike Olszak vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.


Europawahl: Das sagen die Parteien zum Flüchtlingsschutz

Am 9. Juni wird ein neues Europaparlament gewählt. Die Wahl wird auch dafür wegweisend sein, ob fliehende Menschen künftig Schutz in der EU finden oder nicht. PRO ASYL zeigt deswegen die Positionen zum Flüchtlingsschutz aus den Wahlprogrammen von sechs deutschen Parteien. Mit der Darstellung der Parteiprogramme zu acht ausgewählten Themenfeldern möchte PRO ASYL Menschen, die sich für den Flüchtlingsschutz engagieren, einen Eindruck zu der Positionierung relevanter Parteien ermöglichen:


Gemeinsam für eine offene und solidarische Gesellschaft

Die Seebrücke ist eine internationale zivilgesellschaftliche Initiative, die sich für sichere Fluchtwege, ungehinderte Seenotrettung und ein Ende des Sterbens an den Grenzen Europas einsetzt. Mit einem offenen Brief im Kontext der baden-württembergischen Kommunal- und Europawahlen am 9. Juni zeigt sie sich solidarisch mit allen Menschen auf der Flucht. Die Seebrücke erinnert: „Niemand flieht freiwillig: Kriege, Verfolgung, Gewalt, Armut und die Klimakrise führen dazu, dass Menschen ihr Zuhause verlassen müssen“ . In ihrem Brief greift die Seebrücke einige Beispiele auf, um zu zeigen, wie komplex das Thema Migration ist. Sie ruft dazu auf, sich bei den anstehenden Wahlen zu informieren und für Menschlichkeit und Miteinander zu stimmen.


Landesweite Aktionswoche unter dem Motto #ZusammenMenschSein

Liebe Menschen in ganz Baden-Württemberg,

die EU einigt sich auf ein neues Asylsystem mit haftähnlichen Lagern an den Außengrenzen. In Deutschland sollen gesetzliche Neuerungen Abschiebungen zukünftig erleichtern. Das individuelle Recht auf Asyl wird in Frage gestellt. Der aktuelle migrationspolitische Diskurs befördert und legitimiert zahlreiche menschenunwürdige Entwicklungen. Umso wichtiger ist es nun, dass Menschen, die sich solidarisch mit Geflüchteten zeigen, zusammenkommen, laut werden und ein Zeichen für Menschlichkeit setzen.

Jedes Jahr findet am 20. Juni der Weltgeflüchtetentag statt. Der Flüchtlingsrat-Baden-Württemberg, Amour sans frontières (ASF), Just Human e.V., die Seebrücke Stuttgart und Amnesty International Stuttgart rufen alle Menschen in Baden-Württemberg dazu auf in dieser Juni-Woche fröhliche, bunte Aktionen unter dem Motto „#ZusammenMenschSein“ zu veranstalten. Denkbar sind zum Beispiel Flashmobs, Konzerte, Feste, Menschenketten oder bunte Demozüge. In dieser Woche sollen Bilder entstehen, die dem aktuellen Abschottungsdiskurs Offenheit, Empathie und Solidarität entgegensetzen!

Ganz bewusst soll dabei ein positives Framing im Mittelpunkt stehen: Das Motto „#ZusammenMenschenSein“ legt den Fokus darauf, dass wir gemeinsam im Engagement für eine humanitäre Flüchtlingspolitik und die Wahrung der Menschenrechte etwas erreichen können. Es geht um die Menschenwürde eines jeden Einzelnen!

Gerne können alle Organisationen/ Personen, die sich an der landesweiten Aktionswoche beteiligen möchten zur Bewerbung ihrer lokalen Aktion dieses Logo nutzen.

Rückfragen können jederzeit an partizipation@fluechtlingsrat-bw.de geschickt werden. An diese Adresse können gerne geplante Aktionen mit folgenden Informationen gesendet werden: Art der Aktion, Ort, Datum, Uhrzeit, Link mit weiterführenden Informationen. So können wir nach und nach eine Übersicht mit allen geplanten Aktionen veröffentlichen (siehe unten)!

Gemeinsam für eine gerechtere Welt, für Menschenrechte und für Solidarität statt Abschottung!

Übersicht geplanter Aktionen:

Die Aktionswoche wird außerdem unterstützt von Shirin e.V. und Penager Stuttgart.


Aktionstage gegen die rechte Welle!

In den letzten Wochen gingen weit über 1 Million Menschen in Deutschland auf die Straße gegen die Rechtsentwicklung und vor allem gegen die AfD. Auch in Stuttgart haben wir mit Zehntausenden auf dem Schlossplatz gestanden und sind durch die Stadt gezogen!

Jetzt muss es darum gehen, es nicht bei den Symbolen zu belassen. Gemeinsam mit dem Bündnis Stuttgart gegen Rechts ruft der Flüchtlingsrat daher zu weiteren Aktionen auf:

  • Am 3. Februar werden um 16:30 Uhr drei parallele Kundgebungen in Stuttgart Ost, Stuttgart Süd und Bad Cannstatt abhalten.
  • Am 24. Februar findet eine große Demonstration in der Stuttgarter Innenstadt statt.

Komm vorbei – bring Schilder, Motivation und Freund*innen mit! Gegen das Erstarken der Faschist*innen & gegen rechte Realpolitik der Regierung.

Die genauen Orte werden in den nächsten Tagen hier bekannt gegeben: https://www.instagram.com/stuttgartgegenrechts/


Menschenrechte kennen keine Geschlechter oder Ethnien – Afghanistan vereint!

Gemeinsam mit der afghanischen Community Baden-Württemberg, der Seebrücke Stuttgart, Amnesty International Stuttgart und weiteren Organisationen ruft der Flüchtlingsrat BW unter dem Motto „Menschenrechte kennen keine Geschlechter oder Ethnien – Afghanistan vereint!“ zu einer Kundgebung am Sonntag, den 21.01.2024, von 13:00 bis 15:00 Uhr auf dem Rotebühlplatz in Stuttgart auf. Seit der Machtübernahme der Taliban vor über zwei Jahren ist die Lage für viele Menschen dort nach wie vor verheerend. Mit der Kundgebung wollen wir ein Zeichen gegen die Unterdrückung von Frauen, Mädchen, queeren Menschen, Oppositionellen und ethnischen Gruppen durch das Taliban-Regime setzen und unsere Solidarität mit den Menschen in Afghanistan ausdrücken.

Wir fordern:

  • Solidarität mit den Hazara und Frauen in Afghanistan
  • Nein zu Diskriminierung und zum Genozid an den Hazara
  • Freiheit und Gerechtigkeit für die Menschen in Afghanistan
  • die Anerkennung der Gewalt an den Hazara und
  • die Gleichberechtigung der Frauen im Land!

Sei dabei und setz ein Zeichen für den Schutz der Menschenrechte in Afghanistan!