Beantragung der „Neuvisierung“ von Visa zum Familiennachzug bis Jahresende möglich

Bereits erteilte nationale Visa für längerfristige Aufenthalte, wie z.B. zum Familiennachzug, die aufgrund der coronabedingten Reisebeschränkungen nicht in Anspruch genommen werden konnten, können durch eine sogenannte „Neuvisierung“ erneut ausgestellt werden – ohne dass das Antragsverfahren komplett neu durchlaufen werden muss. Ursprünglich war für die Neuvisierung eine Frist von einem Monat vorgesehen. Diese Frist wurde nun bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Die Möglichkeit der Neuvisierung ist für Personen relevant, denen ein nationales Visum für den Zeitraum ab Mitte März 2020 erteilt worden war und die das Visum aufgrund der Reisebeschränkungen nicht in Anspruch nehmen konnten.


Ernüchternde Bilanz von PRO ASYL zum Tag des Flüchtlings

Anlässlich des Tags des Flüchtlings am 2. Oktober nahm PRO ASYL eine Bestandsaufnahme der aktuellen Situation vor. Die Zahl der Menschen, die weltweit auf der Flucht sind, ist so hoch wie noch nie. In Deutschland gab es allerdings im ersten Halbjahr 2020 so wenige Asylneuzugänge wie seit 2012 nicht mehr. Und immer weniger Menschen wird hier tatsächlich Schutz gewährt, das BAMF lehnt Tausende Asylanträge unrechtmäßig ab.


Infoabend „Neues aus dem Asyl- und Aufenthaltsrecht“ in Tauberbischofsheim


In dieser Veranstaltung wird ein Überblick über die wichtigsten Gesetzesänderungen im Bereich des Asyl- und Aufenthaltsrechts gegeben. Dazu gehören die neue Beschäftigungsduldung und Änderungen bei der Ausbildungsduldung sowie Änderungen im Bereich Abschiebungen und beim Arbeitsmarktzugang. Auch auf die Auswirkungen der Corona-Krise wird am Rande eingegangen. Die Infoveranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit.

Eine Veranstaltung im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration“ mit Unterstützung der UNO-Flüchtlingshilfe.


Flüchtlingsrat Niedersachsen veröffentlicht aktualisierte Fassung des Leitfadens für Flüchtlinge

Der niedersächsische Flüchtlingsrat hat auf seiner Homepage den aktualisierten „Leitfaden für Flüchtlinge in Niedersachsen“ veröffentlicht. Im Leitfaden werden sowohl der Ablauf des Asylverfahrens als auch die rechtliche Situation von Personen, deren Verfahren abgeschlossen ist, umfassend dargestellt. Der Leitfaden ist besonders für eine schnelle Orientierung über die jeweiligen Themengebiete geeignet und kann in weiten Teilen auch außerhalb Niedersachsens genutzt werden.


Miniila App – Unterstützung für unbegleitete Kinder auf der Flucht

Anfang 2019 galten allein in Deutschland 3192 unbegleitete geflüchtete Kinder und Jugendliche als vermisst. Was mit ihnen passiert ist unklar. Oft haben Kinder jedoch ein Smartphone. Mit diesem Wissen hat Missing Children Europe die Miniila App entwickelt, die speziell auf die Bedürfnisse unbegleiteter Kinder auf der Flucht zugeschnitten ist. Die App soll sie dazu befähigen, selbständig an wertvolle Informationen, Dienstleistungen und Unterstützung, in Ihrer Umgebung, zu gelangen. Sie ist in mehreren Sprachen verfügbar (Englisch, Französisch, Arabisch, Farsi, Tigrinya und Deutsch). Organisationen können sich in die App eintragen lassen und dabei helfen, das Angebot bekannter zu machen.


Kindgerechte Ausgestaltung des Asylverfahrens

Wann müssen oder können Kinder im Asylverfahren angehört werden? Was ist eine kindgerechte Anhörung und welche Rechtsgrundlagen gelten dabei? Wie muss das Verfahren beim BAMF und vor dem Verwaltungsgericht ausgestaltet sein? Ein aktueller Fachbeitrag im Sammelband des Deutschen Kinderhilfswerk „Kindgerechte Justiz – Wie die Rechte von Kindern im Justizsystem verwirklicht werden können“ beschreibt sowohl das Asylverfahren für Kinder, die mit ihren Eltern oder zumindest einem Elternteil in Deutschland sind, als auch für unbegleitet eingereiste Kinder.


Die Beschäftigungsduldung

Seit Januar 2020 besteht für Geduldete, die schon lange arbeiten und weitere Voraussetzungen erfüllen, die Möglichkeit, eine Beschäftigungsduldung zu erhalten. Die neu aufgelegte Broschüre des Flüchtlingsrats BW erklärt, was die Beschäftigungsduldung ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit sie erteilt werden kann, und wie die Beschäftigungsduldung zu einer Aufenthaltserlaubnis führt. Bisherige Erfahrungen mit der Beschäftigungsduldung wurden in die 2. Auflage der Broschüre eingearbeitet. Die Broschüre liegt nur in deutscher Sprache vor und richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte.


Besondere Rechte im Asylverfahren – Informationen für Schutzsuchende mit besonderen Bedürfnissen

Besonders schutzbedürftige Personen (z.B. Schwangere, Behinderte, LSBTTIQ-Geflüchtete) haben besondere Bedarfe. Eine neue Broschüre des Flüchtlingsrats Thüringen soll zur schnelleren und umfassenderen Identifikation, Beratungsvermittlung und dem Erkennen der Versorgungsbedarfe geflüchteter Menschen mit besonderen Schutzbedürfnissen beitragen. Die Broschüre fokussiert zwar die Situation in Thüringen (z.B. in Bezug auf Kontaktadressen), die allgemeinen Informationen sind aber auch für Baden-Württemberg interessant. Die Broschüre ist in sechs Sprachen abrufbar auf der Homepage des Flüchtlingsrats Thüringen.