Online-Veranstaltung: Migrationsgesellschaft GEMEINSAM leben und gestalten

Wieso schafft es die EU nach wie vor nicht, eine gemeinsame humanitäre Flüchtlingspolitik zu betreiben? Welche Perspektiven können wir gemeinsam für mehr Teilhabe in unserem Land entwickeln? Mit diesen Fragen beschäftigt sich unsere Online-Tagung der Evangelischen Akademie Bad-Boll, die der Flüchtlingsrat BW mit ausrichtet. Eine Anmeldung ist bis zum 2. Februar möglich.


EuGH: Unzulässige Rückkehrentscheidungen gegen UMF

Der EuGh hat am 14. Januar 2021 klargestellt, dass gegen unbegleitete Minderjährige keine Rückkehrentscheidung getroffen werden darf, wenn sich der Mitgliedsstaat nicht vergewissert hat, dass im Herkunftsland eine geeignete Aufnahmemöglichkeit besteht. Denn eine Rückkehrentscheidung ohne vorherige Vergewisserung würde den jungen Menschen in eine Situation großer Unsicherheit versetzen. Dies würde sich negativ auf das Kindeswohl auswirken. Das Urteil bezieht sich auf einen Fall aus den Niederlanden.

Auch in Deutschland ist es gängige Praxis, dass das BAMF Asylanträge ablehnt und Rückkehrentscheidungen, i.d.R. in Form von Abschiebungsandrohungen, gegen UMF erlässt. Dabei prüft das BAMF normalerweise nie, ob es im Herkunftsland eine geeignete Aufnahmemöglichkeit im Falle einer Abschiebung gäbe. Demnach versetzt auch die deutsche Praxis des BAMF abgelehnte UMF in große Unsicherheit und schadet ihrem Kindeswohl. Es bleibt abzuwarten, in welcher Form sich das EuGH-Urteil auf die Praxis hierzulande auswirken wird.

Abgeschoben werden können unbegleitete Minderjährige übrigens nur selten, da vor Abschiebungen eine geeignete Aufnahmemöglichkeit im Herkunftsstaat gefunden werden muss (§ 58 Abs. 1a AufenthG). Über die gefundene Aufnahmemöglichkeit müssen dann die Behörden die betroffene Person (bzw. dem*der Vormund*in) unterrichten, damit diese die Möglichkeit haben, Einwände vorzubringen (VGH Baden-Württemberg 22.5.2017, 11 S 322/17). Leider gibt es immer wieder Einzelfälle, in denen das ignoriert wird. Begleitpersonen von UMF sollten unbedingt darauf achten, dass eine Abschiebung nur mit vorherige Mitteilung rechtlich erfolgen darf.


Hürden beim Familiennachzug

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat sich in einer Stellungnahme mit den aktuellen Hürden beim Familiennachzug zu unbegleiteten minderjährigen international Schutzberechtigten, insbesondere dem Geschwisternachzug, sowie der Nachzugsregelung zu subsidiär Schutzberechtigten beschäftigt. Zudem werden die praktischen Schwierigkeiten beim Nachweis der Familienzugehörigkeit beleuchtet.


Medinetz Freiburg: Aufruf zur Einführung eines Anonymisierten Behandlungsscheins

Das Medinetz Freiburg setzt sich dafür ein, dass ein anonymisierter Behandlungsschein in Freiburg eingeführt wird. Hierbei handelt es sich um eine pragmatische, kurzfristig umsetzbare und wirksame Lösung zur medizinischen Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung (z.B.. illegalisierte Menschen). Diese Personen befinden sich – insbesondere in Zeiten der Pandemie – in einer höchst vulnerablen und prekären Versorgungssituation.



Die Ausbildungsduldung – Aufbau-Online-Seminar

Seit Januar 2020 gelten in Bezug auf die Ausbildungsduldung neue Regelungen. So wurden z.B. Fristen für die Identitätsklärung eingeführt und die Ausschlussgründe erweitert. Im Online-Seminar sehen wir uns einige zentrale Neuregelungen im Detail an und tragen gemeinsam erste Erfahrungen zusammen. Das Online-Seminar richtet sich an ehrenamtlich in der Flüchtlingsarbeit tätige Personen, die an einem der Online-Veranstaltungen „Die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung – Grundlagen“ teilgenommen bzw. aus anderen Gründen Grundwissen zum Thema haben.


Gemeinsame Inhaftierung von Abschiebungshaft- und Strafgefangenen ist rechtswidrig

In Niedersachsen wurden kürzlich Strafgefangene im Abschiebungshaftgefängnis inhaftiert. Die gemeinsame Inhaftierung von Abschiebungshaft- und Strafgefangenen sei rechtswidrig, urteilten das Amts- und Landgericht Hannover. Das letzte Wort hierzu hat nun erneut in dieser Frage der Europäische Gerichtshof (EuGH), der bereits 2014 in einem Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland entschieden hatte, dass Abschiebungshaftgefangene nicht in Strafanstalten und nicht zusammen mit Strafgefangenen inhaftiert werden dürfen, sondern stets in speziellen Hafteinrichtungen untergebracht werden müssen. Dieses sog. Trennungsgebot setzte die Bundesregierung im August 2019 mit dem sog. „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ befristet bis zum 30. Juni 2022 aus – mit der Begründung, dass es zu wenig Abschiebehaftplätze gibt.


„Balkan-Migrations-Trialog“ gestartet

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg beteiligt sich erstmals an einem transnationalen Projekt: Im Rahmen des Europäischen Programms „ErasmusPlus“ startete im September das Projekt „Balkan-Migrations-Trialog“, das einen Austausch zwischen Organisationen in Deutschland, Serbien und Nordmazedonien rund um Fragen den Migration zwischen diesen Ländern ermöglicht.
Neben dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg sind die Anlaufstelle Pro Roma aus Waldkirch sowie Romalitico aus Nordmazedonien und URI (Verband der Roma-Intellektuellen) aus Serbien als Projektpartner dabei. Durch den Austausch sollen Erfahrungen und Wissen ausgetauscht werden zur Situation von Menschen aus Serbien und Nordmazedonien in Deutschland und auch zur Situation der Rückkehrenden bzw. Abgeschobenen aus Deutschland. Von der Kooperation versprechen sich die Projektpartner Verbesserungen für ihre Beratungs- und Informationsarbeit. Aufbauend auf das spezifische Fachwissen der einzelnen Organisationen über die rechtliche und soziale Situation in ihrem Land unterstützen sich die Partner gegenseitig und stellen Informationen zur Verfügung. Die beteiligten Organisationen werden auch zusammenarbeiten, indem sie ihre Erfahrungen hinsichtlich der Mittel, Wege und Methoden austauschen, um die Zielgruppe – (potenzielle) Migrant*innen und Rückkehrende – am besten zu erreichen und mit ihr zu kommunizieren.
URI führt verschiedene Projekte zur Unterstützung und Beratung für die Roma-Community in der südserbischen Stadt Vladicin Han durch. Diese reichen von Beratung für Rückkehrende über Nachhilfe für Schüler*innen bis hin zu Berufsorientierung für Jugendliche und medizinische Hilfe für ältere Menschen. Romalitico wurde von jungen Akademiker*innen verschiedener Fachrichtungen aus der Roma-Community gegründet und betreibt Informations- und Lobbyarbeit gegenüber Politik und Öffentlichkeit, gestützt auf eigene Analysen und Studien zur Situation der Roma und zur politischen und rechtlichen Situation in Bezug auf die Minderheit in Nordmazedonien. Außerdem setzt sie sich im Rahmen des Netzwerks Avaja für die Förderung des politischen Engagements von Roma ein. Aktuell ist Avaja an einer Kampagne gegen rassistische Polizeigewalt gegen Roma beteiligt und hat in den vergangenen Wochen zwei aufsehenerregende Fälle an die Öffentlichkeit gebracht.
Das erste Projekttreffen fand am 21. Oktober in Stuttgart statt. Im Rahmen der 18-monatigen Projektzeit sind drei weitere solche Treffen geplant, dazwischen gibt es jeweils regelmäßige Online-Konferenzen. Des Weiteren versorgen sich die Projektpartner durchgängig mit Informationen und haben die Möglichkeit, mit Fragen und Informationswünschen an die anderen Projektpartner heranzutreten.

Erstes Treffen der Projektpartner des „Balkan-Migrations-Trialogs“

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EuGH trifft Entscheidung zur persönlichen Anhörung im behördlichen Asylverfahren

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Juli 2020 entschieden, dass Asylbehörden dazu verpflichtet sind, vor einer Entscheidung über einen Asylantrag eine persönliche Anhörung durchzuführen. Dies gilt auch, wenn bereits zuvor in einem anderen EU-Mitgliedsstaat internationaler Schutz gewährt wurde. Eine Regelung im deutschen Verwaltungsverfahrensgesetz, wonach die Anhörung auch in einem Gerichtsverfahren nachgeholt werden kann, steht folglich nicht im Einklang mit Europarecht.