Sie haben rechtliche Fragen oder brauchen einen Rat? Wir bieten Ihnen eine Beratung per Telefon und E-Mail an, eine persönliche Beratung vor Ort ist leider nicht möglich. Rufen Sie uns bei Bedarf daher an oder schreiben Sie uns jederzeit eine Nachricht.
Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer für Rückfragen an. Bitte teilen Sie uns auch mit, ob Sie Mitglied des Flüchtlingrats sind. Weitere Infos zu unserer Beratung finden Sie hier.
Bitte beachten Sie bei E-Mailanfragen, dass wir für die Bearbeitung Ihrer Anfrage keine personenbezogenen Daten der Geflüchteten (Name, Aktenzeichen, Adresse, Geburtsdatum, etc.) benötigen. Im Sinne des Datenschutzes bitten wir Sie darum, diese Informationen nicht anzugeben bzw. zu schwärzen.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat sich in einer Stellungnahme mit den aktuellen Hürden beim Familiennachzug zu unbegleiteten minderjährigen international Schutzberechtigten, insbesondere dem Geschwisternachzug, sowie der Nachzugsregelung zu subsidiär Schutzberechtigten beschäftigt. Zudem werden die praktischen Schwierigkeiten beim Nachweis der Familienzugehörigkeit beleuchtet.
Das Medinetz Freiburg setzt sich dafür ein, dass ein anonymisierter Behandlungsschein in Freiburg eingeführt wird. Hierbei handelt es sich um eine pragmatische, kurzfristig umsetzbare und wirksame Lösung zur medizinischen Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung (z.B.. illegalisierte Menschen). Diese Personen befinden sich – insbesondere in Zeiten der Pandemie – in einer höchst vulnerablen und prekären Versorgungssituation.
Die Geschäftsstelle des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg ist vom 23.12.2020 bis einschließlich 3.1.2021 geschlossen. In dieser Zeit beantworten wir keine E-Mails und bieten keine telefonische Beratung an. Wir wünschen Ihnen geruhsame Weihnachtstage und einen guten Rutsch ins neue Jahr! Und vor allem: Bleiben Sie gesund!
Am 19.12. führt das Offene Treffen gegen Krieg und Militarisierung Stuttgart eine Veranstaltung mit einer Aktivistin durch, die mehrere Monate auf Lesbos war. Sie berichtet von der Situation im Camp Moria vor dem Brand und vom Aufbau des neuen Camps. Die Teilnahme ist über den Zoom-Link möglich.
Seit Januar 2020 gelten in Bezug auf die Ausbildungsduldung neue Regelungen. So wurden z.B. Fristen für die Identitätsklärung eingeführt und die Ausschlussgründe erweitert. Im Online-Seminar sehen wir uns einige zentrale Neuregelungen im Detail an und tragen gemeinsam erste Erfahrungen zusammen. Das Online-Seminar richtet sich an ehrenamtlich in der Flüchtlingsarbeit tätige Personen, die an einem der Online-Veranstaltungen „Die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung – Grundlagen“ teilgenommen bzw. aus anderen Gründen Grundwissen zum Thema haben.
In Niedersachsen wurden kürzlich Strafgefangene im Abschiebungshaftgefängnis inhaftiert. Die gemeinsame Inhaftierung von Abschiebungshaft- und Strafgefangenen sei rechtswidrig, urteilten das Amts- und Landgericht Hannover. Das letzte Wort hierzu hat nun erneut in dieser Frage der Europäische Gerichtshof (EuGH), der bereits 2014 in einem Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland entschieden hatte, dass Abschiebungshaftgefangene nicht in Strafanstalten und nicht zusammen mit Strafgefangenen inhaftiert werden dürfen, sondern stets in speziellen Hafteinrichtungen untergebracht werden müssen. Dieses sog. Trennungsgebot setzte die Bundesregierung im August 2019 mit dem sog. „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ befristet bis zum 30. Juni 2022 aus – mit der Begründung, dass es zu wenig Abschiebehaftplätze gibt.
Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg beteiligt sich erstmals an einem transnationalen Projekt: Im Rahmen des Europäischen Programms „ErasmusPlus“ startete im September das Projekt „Balkan-Migrations-Trialog“, das einen Austausch zwischen Organisationen in Deutschland, Serbien und Nordmazedonien rund um Fragen den Migration zwischen diesen Ländern ermöglicht. Neben dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg sind die Anlaufstelle Pro Roma aus Waldkirch sowie Romalitico aus Nordmazedonien und URI (Verband der Roma-Intellektuellen) aus Serbien als Projektpartner dabei. Durch den Austausch sollen Erfahrungen und Wissen ausgetauscht werden zur Situation von Menschen aus Serbien und Nordmazedonien in Deutschland und auch zur Situation der Rückkehrenden bzw. Abgeschobenen aus Deutschland. Von der Kooperation versprechen sich die Projektpartner Verbesserungen für ihre Beratungs- und Informationsarbeit. Aufbauend auf das spezifische Fachwissen der einzelnen Organisationen über die rechtliche und soziale Situation in ihrem Land unterstützen sich die Partner gegenseitig und stellen Informationen zur Verfügung. Die beteiligten Organisationen werden auch zusammenarbeiten, indem sie ihre Erfahrungen hinsichtlich der Mittel, Wege und Methoden austauschen, um die Zielgruppe – (potenzielle) Migrant*innen und Rückkehrende – am besten zu erreichen und mit ihr zu kommunizieren. URI führt verschiedene Projekte zur Unterstützung und Beratung für die Roma-Community in der südserbischen Stadt Vladicin Han durch. Diese reichen von Beratung für Rückkehrende über Nachhilfe für Schüler*innen bis hin zu Berufsorientierung für Jugendliche und medizinische Hilfe für ältere Menschen. Romalitico wurde von jungen Akademiker*innen verschiedener Fachrichtungen aus der Roma-Community gegründet und betreibt Informations- und Lobbyarbeit gegenüber Politik und Öffentlichkeit, gestützt auf eigene Analysen und Studien zur Situation der Roma und zur politischen und rechtlichen Situation in Bezug auf die Minderheit in Nordmazedonien. Außerdem setzt sie sich im Rahmen des Netzwerks Avaja für die Förderung des politischen Engagements von Roma ein. Aktuell ist Avaja an einer Kampagne gegen rassistische Polizeigewalt gegen Roma beteiligt und hat in den vergangenen Wochen zwei aufsehenerregende Fälle an die Öffentlichkeit gebracht. Das erste Projekttreffen fand am 21. Oktober in Stuttgart statt. Im Rahmen der 18-monatigen Projektzeit sind drei weitere solche Treffen geplant, dazwischen gibt es jeweils regelmäßige Online-Konferenzen. Des Weiteren versorgen sich die Projektpartner durchgängig mit Informationen und haben die Möglichkeit, mit Fragen und Informationswünschen an die anderen Projektpartner heranzutreten.
Erstes Treffen der Projektpartner des „Balkan-Migrations-Trialogs“
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Juli 2020 entschieden, dass Asylbehörden dazu verpflichtet sind, vor einer Entscheidung über einen Asylantrag eine persönliche Anhörung durchzuführen. Dies gilt auch, wenn bereits zuvor in einem anderen EU-Mitgliedsstaat internationaler Schutz gewährt wurde. Eine Regelung im deutschen Verwaltungsverfahrensgesetz, wonach die Anhörung auch in einem Gerichtsverfahren nachgeholt werden kann, steht folglich nicht im Einklang mit Europarecht.
Mehrere Gerichte haben sich für die Übernahme der Kosten für Computer (und Zubehör) wegen des coronabedingten Homeschoolings ausgesprochen. Das SG Frankfurt verpflichtet die Sozialbehörde im Beschluss vom 07.08.2020 zur Gewährung eines Darlehens gemäß § 24 Abs. 1 S. 1 SGB II zur Anschaffung von Computer, Drucker und weiterem Zubehör. Das SG Köln geht in seiner Entscheidung davon aus, dass es in der gegenwärtigen Situation für SGB II-Leistungsbezieher*innen ohne digitale Endgeräte einen entsprechenden Mehrbedarf gemäß § 21 Abs. 6 SGB II gibt, der nicht durch den Regelbedarf gedeckt wird. Das LSG Thüringen geht in seinem Beschluss vom 8. Januar 2021 davon aus, dass die Kosten für die Anschaffung eines internetfähigen Computers nebst Zubehör zur Teilnahme am pandemiebedingten Hausschulunterricht grundsätzlich einen Mehrbedarf darstellen. Weitere Informationen zur Thematik sowie Musteranträge zur Kostenübernahme finden sich auf der Homepage des Flüchtlingsrats Niedersachsen.
HINWEIS: Die Veranstaltung wurde aufgrund der steigenden Infektionszahlen abgesagt. Die Konstanzer Seebrücke veranstaltet ein moderiertes Gespräch mit zwei geretteten Geflüchteten, die inzwischen Schutz im Landkreis Konstanz gefunden haben und Thomas Nuding, Seenotretter auf dem zivilen Rettungsschiff „Sea-eye“ und Gründer von sarah-seenotrettung.org.
Aufgrund der aktuellen Situation ist die Teilnehmendenzahl begrenzt. Deswegen wird um eine vorherige Anmeldung mit Namen und Telefonnummer an: konstanz@seebruecke.org gebeten. Der Wolkensteinsaal ist ausschließlich mit Mund-Nasen-Bedeckung zu betreten oder mit entsprechendem ärztlichen Attest, dass das Tragen von Mundschutz aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.