Beiträge

Stetten im Remstal: Populismus in der Flüchtlingspolitik

„Größtmögliche Abschreckung“ wird immer mehr zur Leitlinie in der aktuellen flüchtlingspolitischen Debatte. Vor sich her getrieben von der AFD liefern sich die Regierungsparteien im Bund und in den Ländern einen Wettkampf mit immer brutaleren Vorschlägen zur Abschreckung geflüchteter Menschen und zur Einschränkung ihrer Lebensmöglichkeiten in Deutschland: Migrationsabkommen mit Diktaturen aushandeln, Menschen an den europäischen Außengrenzen einsperren, Bezahlkarten einführen, Sozialleistungen senken, Arbeitszwänge einführen – je drastischer die Mittel, desto besser. In der Debatte geht es immer mehr um die Eindämmung der wahlweise als „irregulär“ oder „illegal“ bezeichneten Migration. Im Vortrag werden aktuelle populistische Narrative und Vorschläge in der Flüchtlingspolitik dekonstruiert.

  • Referentin: Anja Bartel, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Das Austauschtreffen findet im Glockenkelter, Hindenburgstr. 43, Stetten im Remstal statt. Die Veranstaltung erfolgt in Kooperation mit der Allmende Stetten und dem AK Asyl Kernen und findet im Rahmen des Projektes „Perspektive durch Partizipation“ gefördert durch Aktion Mensch e.V. statt.


Identifizierung von und Umgang mit Kindern und Jugendlichen als mögliche Opfer des Menschenhandels

Menschenhandel, auch mit Kindern, ist eines der am schnellsten wachsenden Delikte weltweit. Kinder und Jugendliche, die von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung betroffen sind, geben sich aus verschiedenen Gründen selten von sich aus als Betroffene zu erkennen. Das Online-Seminar richtet sich an Praktiker*innen unterschiedlicher Berufsgruppen und vermittelt grundlegendes Wissen zu Handel mit Kindern und den Betroffenen. Sie lernen, welche Anzeichen es für Handel mit und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen gibt und wie Sie Betroffene erkennen und unterstützen können.

Termine:

Dienstag, 12.03.24, 14.00-15.30 Uhr
Mittwoch, 26.06.24, 10.00-11.30 Uhr



Kinderhandel und Ausbeutung im Migrations- und Asylkontext -Fokus (Un)begleitete Minderjährige

Menschenhandel, auch mit Kindern, spielt eine nicht zu unterschätzende Rolle im Migrations- und Asylkontext. Kinder und Jugendliche, die von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung betroffen sind, geben sich aus verschiedenen Gründen selten von sich aus als Betroffene zu erkennen. Das Online-Seminar vermittelt grundlegendes Wissen zu Handel mit Kindern und den Betroffenen. Sie lernen, welche Anzeichen es für Handel mit und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen gibt und wie Sie Betroffene erkennen können. Außerdem werden spezielle Phänomene des Menschenhandels und besondere Vulnerabilitäten im Migrations- und Asylkontext sowie die aufenthalts- und asylrechtliche Relevanz von Menschenhandel beleuchtet.

Termine:

Montag, 12.2, 14.00-16.00 Uhr
Mittwoch, 10.04, 10.00-12.00 Uhr
Donnerstag, 16.05, 10.00-12.00 Uhr



Arbeitshilfe: Sicherung des Lebensunterhalts als Voraussetzung für einen Aufenthalt

Die Sicherung des Lebensunterhalts ist eine entscheidende Voraussetzung für die Erteilung und Verlängerung der meisten Aufenthaltstitel in Deutschland. Für Beratungsstellen und Betroffene sind die Details der entsprechenden rechtlichen Regelung von sehr weitreichender Bedeutung und bedürfen einer intensiven Auseinandersetzung.Mit der vorliegenden Broschüre möchte der Paritätische Gesamtverband Unsicherheiten aus dem Weg räumen und Beratungskräften und Betroffenen einen umfassenden Überblick über die unterschiedlichen rechtlichen Regelungen zur Lebensunterhaltssicherung im Aufenthaltsgesetz geben. In einem ersten Teil werden dafür die allgemeinen Regelungen sowie die Vorgaben zur Prüfung der Lebensunterhaltssicherung und der Berechnung dargestellt. Im zweiten Teil folgt eine detaillierte Auseinandersetzung mit den Aufenthaltstiteln, für die Besonderheiten bei der Lebensunterhaltssicherung gelten. Am Ende der beiden Teile finden sich darüber hinaus jeweils Übersichtstabellen, in denen die wichtigsten Aspekte in Kürze dargestellt werden.



Broschüre vom DGB: Was sind eigentlich Gewerkschaften?

Die Broschüre bietet einen einführenden Überblick zu Gewerkschaften, legt deren Grundideen und Geschichte dar und stellt die verschiedenen Gewerkschaften vor. Es bringt Menschen, die bisher wenig mit dem Konzept zu tun hatten, die Vorteile und Hintergründe von Gewerkschaften in 10 verschiedenen Sprachen näher.



Schutzquote weiter auf Rekordniveau – PRO ASYL zu den Asylzahlen 2023

Angesichts dessen, dass fast 70 Prozent (bereinigte Schutzquote*) der Asylsuchenden in Deutschland Schutz erhalten, fordert PRO ASYL die Bundesregierung auf, den Fokus im Jahr 2024 endlich auf eine nachhaltige und menschenrechtskonforme Asylpolitik zu richten, die sowohl den Geflüchteten als auch den Kommunen hilft.

„Mehr Abschottung hält Menschen angesichts weltweit zunehmender Konflikte nicht von der Flucht ab und baut auch keine Aufnahmestrukturen. Das zeigen die Asylzahlen 2023, wonach weit mehr Menschen als im Jahr zuvor in Deutschland Schutz gesucht und bekommen haben. Der Großteil der Asylbewerber*innen in Deutschland erhält Schutz und wird bleiben. Deshalb muss die Bundespolitik mit den spaltenden Debatten aufhören und sich stattdessen darauf konzentrieren, die Kommunen bei der Aufnahme der Menschen wirksam und nachhaltig zu unterstützen“, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.

Mit rund 306.000 neu eingereisten Menschen in Deutschland, rund 23.000 in Deutschland neugeborenen Kindern und ca. 23.000 Folgeanträgen war die Zahl der Asylbewerber*innen in Deutschland im  Jahr 2023 so hoch wie seit 2016 nicht mehr. Im Vergleich zu 2022 bedeutet das einen Anstieg um 61 Prozent. Dennoch ist man weit entfernt von den Rekordzahlen der Jahre 2015 und 2016.

Hoch sind daher nicht nur die Zugangszahlen, sondern auch die Schutzquoten: Trotz einer restriktiven Praxis beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhalten 69 Prozent der Menschen, deren Asylgründe in Deutschland inhaltlich geprüft werden, hierzulande Schutz. Hinzu kommen tausende Menschen, die vom BAMF zunächst abgelehnt wurden, deren Asylbescheid aber von Gerichten aufgehoben und korrigiert wurde. Der weit überwiegende Teil der zu uns kommenden Asylsuchenden bleibt also dauerhaft in Deutschland.

Allein ein knappes Drittel aller Asylsuchenden kam aus Syrien, wo die humanitäre Situation und die Sicherheitslage unter Diktator Bashar al-Assad und nach über zwölf Jahren Krieg weiterhin katastrophal sind. Weitere Hauptherkunftsländer sind die Türkei, Afghanistan, der Irak und der Iran – ausnahmslos Länder, in denen Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung sind.

„Trotz der allgemein hohen Schutzquote im Asylverfahren zeigen Schutzquoten aus  einzelnen Ländern, wie etwa die aus dem Iran, die unter 50 Prozent liegt, dass die Entscheidungspraxis des BAMF dringend überdacht und qualitativ verbessert werden muss“, führt Alaows weiter aus.

PRO ASYL fordert die Bundesregierung daher auf, nicht weiter die Forderungen von Rechtspopulisten zu bedienen, sondern gute Bedingungen für eine schnelle Integration von Geflüchteten in die deutsche Gesellschaft und den Arbeitsmarkt zu schaffen. Statt weiter die Rhetorik einer vermeintlichen Überforderung Deutschlands durch Geflüchtete zu stärken, sollten bestehende Probleme mit politischem Willen und strukturellen Lösungen angegangen werden: Weil die meisten Geflüchteten gute Gründe haben, hierher zu kommen und deswegen bleiben werden.


* Die bereinigte Schutzquote ist die Schutzquote von Menschen, deren Asylanträge in Deutschland inhaltlich überprüft werden. Sie speist sich aus der Zahl aller Asylentscheidungen minus der sogenannten formellen Entscheidungen. Von der Gesamtzahl aller Asylentscheidungen werden also die Fälle abgezogen, die sich anderweitig erledigt haben und nicht inhaltlich vom BAMF entschieden wurden. Die bereinigte Schutzquote liegt damit höher als die Gesamtschutzquote und ist wichtig, um zu zeigen, dass die Menschen, die in Deutschland ankommen, relevante Schutzgründe haben und entgegen der Behauptung, dass es sich um sogenannte irreguläre Migrant*innen handele, auch Schutz erhalten.


Handreichung der Caritas zum Rechtsdienstleistungsgesetz

Mitarbeitende der Migrationsdienste sind mit komplexen rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Entscheidend in der Beratungspraxis ist, unter welchen Umständen Mitarbeitende Ratsuchenden einen Rechtsrat erteilen dürfen und wo Grenzen der Beratung liegen. Die Handreichung möchte die Systematik des Rechtsdienstleistungsgesetzes gerade auch für Beratende, die keine (vertieften) juristischen Kenntnisse haben, nachvollziehbar und verständlich machen. Damit soll ein Beitrag geleistet werden, den Handlungsspielraum der Beratenden im Migrationsdienst zu klären. Zur Veranschaulichung werden zahlreiche Beispiele aus dem Beratungsalltag herangezogen.

Hinweis: Das Rechtsdienstleistungsgesetz gilt auch für ehrenamtlich Engagierte, daher ist die Handreichung auch für diese Personengruppe interessant.



Offener Brief an die Bundesregierung

In großer Sorge um die Gesundheit schutzsuchender Menschen in Deutschland rufen bundesweit 50 Organisationen Bundeskanzler Olaf Scholz, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Abgeordnete des Deutschen Bundestages dringend auf, sofort die geplante Novelle des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) zu stoppen.

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Scholz,
sehr geehrter Herr Bundesminister Heil,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

in großer Sorge um die Gesundheit schutzsuchender Menschen in Deutschland rufen wir Sie mit aller Dringlichkeit dazu auf: Stoppen Sie sofort das Vorhaben, den Zeitraum von 18 auf 36 Monate zu verlängern, in dem Asylsuchende nur Anspruch auf abgesenkte Sozial- und Gesundheitsleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten sollen!
Seit es das Asylbewerberleistungsgesetz gibt – seit über 30 Jahren – bezeugen zivilgesellschaftliche Organisationen und Verbände in ihrer humanitären Arbeit die ernsten Folgen, die es für die Gesundheit geflüchteter Menschen hat, sie von notwendigen Sozialleistungen und insbesondere medizinischer Versorgung auszuschließen. Aktuell noch haben Asylsuchende in den ersten 18 Monaten lediglich Anspruch auf medizinische Versorgung bei akuten Schmerzen, Schwangerschaft und Geburt. Oft entscheidet medizinisch nicht geschultes Personal in den Sozialämtern, ob darüber hinaus Leistungen in Anspruch genommen werden können – zum Beispiel bei chronischen und psychischen Erkrankungen. Daneben haben Geflüchtete mit massiven Barrieren wie Diskriminierungen und Verständigungsproblemen zu kämpfen.
Die Bundesregierung wurde bereits mehrfach von den Vereinten Nationen dafür gerügt, dass Deutschland Asylsuchenden das Recht auf Gesundheitsversorgung verwehrt. Sie nun noch länger zu benachteiligen, ist menschenrechtswidrig und ignoriert die jüngste ausdrückliche Aufforderung des UN-Komitees zur Konvention gegen Rassismus (ICERD), die Ungleichbehandlung im Zugang zu Sozial- und Gesundheitsleistungen zu beenden (08.12.2023).
Auch das Bundesverfassungsgericht hat schon vor über zehn Jahren entschieden, dass die „Menschenwürde…migrationspolitisch nicht zu relativieren“ ist. Der Versuch, die Flucht nach Deutschland zu begrenzen, indem man Geflüchteten den Zugang zu notwendiger Gesundheitsversorgung versagt, ist also nicht nur unwirksam (Sozial- und Gesundheitsleistungen als Pull-Faktor für Migration sind empirisch nicht belegt und wird von neuerer Migrationsforschung als unterkomplexe Theorie problematisiert) und unmenschlich, sondern auch verfassungswidrig.
Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag den klaren politischen Willen geäußert, das Asylbewerberleistungsgesetz im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weiterzuentwickeln und den Zugang zu Gesundheitsversorgung für Asylsuchende zu vereinfachen. Das aktuelle Vorhaben läuft dieser Absicht massiv entgegen, würde sogar das Gegenteil bewirken.
Letztlich kommt eine Schlechterbehandlung bei der Gesundheitsversorgung ganzer Bevölkerungsgruppen die Gemeinschaft auch teuer zu stehen. Denn wenn Krankheiten chronifizieren oder zum Notfall werden, kosten sie das Gesundheitssystem mehr, als wenn man sie präventiv oder bei den ersten Symptomen behandelt.
Anstatt die Leistungen für Asylsuchende immer weiter zu kürzen, fordern die unterzeichnenden Organisationen deshalb:

  • Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!
  • Den Anspruch auf alle Gesundheitsleistungen aus dem Leistungskatalog der
    gesetzlichen Krankenkassen für Geflüchtete gesetzlich verankern
  • Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete in allen
    Bundesländern
  • Anspruch auf qualifizierte Sprachmittlung gesetzlich verankern
  • EU-Aufnahmerichtlinie für besonders schutzbedürftige Geflüchtete
    flächendeckend und systematisch umsetzen
    Wir bitten Sie, rechten Parolen und populistischen Hetzkampagnen gegen Migrant*innen und
    geflüchteten Menschen entschieden entgegenzustehen und unsere freiheitlich-
    demokratischen und menschen- und verfassungsrechtlichen Grundprinzipien mit Ihrer Politik
    zu verteidigen.

Gerne stehen wir für Rückfragen und zum persönlichen Austausch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen

  1. François De Keersmaeker, Direktor, Ärzte der Welt e.V.
  2. Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband –
    Gesamtverband e. V.
  3. Gerhard Trabert, 1. Vorstandsvorsitzender, Armut und Gesundheit in Deutschland e.V.
  4. Karl Kopp, Geschäftsführer, PRO ASYL e.V.
  5. Ulrike Schneck, Vorsitzende & Lukas Welz, Geschäftsführung, BAfF
  6. Nicolay Büttner, Politische Arbeit und Advocacy, Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige
    geflüchtete Menschen
  7. Dr. Claudia Tamm, MediNetz Koblenz e.V.
  8. Birgit Naujoks, Geschäftsführerin, Flüchtlingsrat NRW e.V.
  9. Katrin Bahr, Geschäftsführende Vorständin, Condrobs e.V.
  10. Ute Hausmann, Vorstand, Refugio Stuttgart e.V.
  11. Sophia Wirsching, Geschäftsführerin, Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel –
    KOK e.V.
  12. Medinetz Gießen e.V.
  13. Elisabeth Helm & Almut Leiß, Vorstand, Förderverein des Brandenburgischen Flüchtlingsrates e. V.
  14. Timmo Scherenberg, Geschäftsführer Hessischer Flüchtlingsrat
  15. Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V.
  16. Martin Link, Geschäftsführer, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
  17. Dr. med. Angelika Leist und Kollegen, Medinetz Karlsruhe
  18. Nele Wilk, Sozialarbeiterin, Clearingstelle Krankenversicherung Rheinland-Pfalz
  19. Kai Weber, Geschäftsführer, Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V
  20. Bundesverband Anonymer Behandlungsschein und Clearingstellen für Menschen ohne
    Krankenversicherung (BACK)
  21. Johanna Schwarz, Medinetz Mainz e.V.
  22. Medinetz Bielefeld
  23. Christiane Bachelier, Co-Vorsitzende des Vereins demokratischer Ärzt*innen
  24. Dr. Lars Pohlmeier (Vorsitzender) für den Vorstand der IPPNW (Internationale Ärztinnen für die Verhütung des Atomkrieges/Ärztinnen in sozialer Verantwortung) e. V.
  25. Jonah Lunnebach, Vorstand, MediNetzBonn e.V.
  26. Andrea Günther, Sozialarbeiterin, MedMobil – Ambulante Hilfe e.V. Stuttgart
  27. Lucia Braß und Bärbel Mauch für den Vorstand, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e. V.
  28. Medinetz Freiburg
  29. FRABS (Freiburger Anonymisierter Behandlungsschein) e.V.
  30. MediNetz Hannover e.V.
  31. Walter Schlecht, Kampagne für die Abschaffung des AsylbLG
  32. Elisa Cazzato, Vorstand Medinetz Marburg e.V.
  33. Community for all, Darmstadt
  34. Gesundheitskollektiv Berlin e.V
  35. Michaela Rosenbaum, Geschäftsführerin AWO Kreisverband Mülheim e. V.
  36. Dr. Maria Decker, Vorsitzende SOLWODI Deutschland e.V.
  37. Regina Begander, Bernadette Tusch, Institut für angewandte Kulturforschung, ifak. e.V. Göttingen
  38. Flüchtlingsrat Berlin e.V.
  39. Noah Peitzmann, Projektkoordinator, Anonymer Krankenschein Bonn e.V.
  40. Kölner Flüchtlingsrat e.V.
  41. Bayerischer Flüchtlingsrat
  42. Flüchtlingsrat RLP e.V.
  43. Saarländischer Flüchtlingsrat e.V.
  44. Torsten Jäger, Geschäftsführer, Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz.
  45. Flüchtlingshilfe Langenfeld e.V.
  46. Dr. med. Roland Fressle, erster Vorsitzender der Refudocs Freiburg e.V.
  47. Medibüro Berlin
  48. Dr. med. Gerhard Bonnekamp, MediNetz Essen
  49. Nanne Wienands, 2. Vorsitzende, Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Hof e. V.
  50. Dr. Udo Puteanus, VdPP-Vorstandsmitglied, Verein demokratischer Pharmazeutinnen und
    Pharmazeuten e.V.

Reader/Arbeitshilfe: Vorgehen Härtefallantrag

Die Ende 2023 überarbeitete Arbeitshilfe der Diakonie und der Caritas gibt wertvolle Informationen und Tipps für Personen, die eine Eingabe bei der Härtefallkommission in Baden-Württemberg machen möchten.

Die Arbeitshilfe finden Sie hier: