Sie haben rechtliche Fragen oder brauchen einen Rat? Wir bieten Ihnen eine Beratung per Telefon und E-Mail an, eine persönliche Beratung vor Ort ist leider nicht möglich. Rufen Sie uns bei Bedarf daher an oder schreiben Sie uns jederzeit eine Nachricht.
Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer für Rückfragen an. Bitte teilen Sie uns auch mit, ob Sie Mitglied des Flüchtlingrats sind. Weitere Infos zu unserer Beratung finden Sie hier.
Bitte beachten Sie bei E-Mailanfragen, dass wir für die Bearbeitung Ihrer Anfrage keine personenbezogenen Daten der Geflüchteten (Name, Aktenzeichen, Adresse, Geburtsdatum, etc.) benötigen. Im Sinne des Datenschutzes bitten wir Sie darum, diese Informationen nicht anzugeben bzw. zu schwärzen.
Diverse Gesetze mit Änderungen im Bereich Asyl und Aufenthalt hat die Bundesregierung seit Mitte 2023 auf den Weg gebracht. Dazu zählen das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, Bundesvertriebenengesetz, das Rückführungsverbesserungsgesetz und das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts. Weitere Gesetzesvorhaben stehen kurz vor der Verabschiedung, insbesondere bezüglich Asylbewerberleistungen und der Einführung der Bezahlkarte.
In diesem Seminar wird es einen Überblick über die aktuellen Gesetzesvorhaben und -änderungen im Bereich Asyl und Flucht geben. Außerdem gibt es praktische Tipps zu wichtigen Themen in der Geflüchtetenarbeit.
Vorkenntnisse im Bereich Asyl- und Aufenthaltsrecht sind notwendig.
Referentin: Maren Schulz (Flüchtlingsrat BW)
Ort: Manfred-Lautenschläger-Hörsaal der Juristischen Fakultät Uni Heidelberg, Friedrich-Ebert-Anlage 6 -10, 69117 Heidelberg
Die Fortbildung ist kostenlos und richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich und hauptamtlich Tätige in der Geflüchtetenarbeit.
Eine Veranstaltung von Pro Bono e.V. in Kooperation mit dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.
Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration, aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.
Die Veranstaltung der überregionalen Fachberatungsstelle NIFA plus – „Netzwerk zur beruflichen Teilhabe von Geflüchteten“und NUiF – „Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge“ richtet sich an Arbeitgebende, Unternehmen oder Betriebe, die Geflüchtete beschäftigen oder einstellen möchten, insb. an Arbeitgebende von Geflüchteten mit Chancenaufenthalt nach §104c AufenthG.
Ende 2022 ist das Chancen-Aufenthaltsrecht in Kraft getreten. Damit wurde für Geduldete, die sich seit mindestens 5 Jahren in Deutschland aufhalten, eine neue Möglichkeit für einen langfristigen Aufenthalt eingeführt. Während der 18-monatigen Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG sollten die Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnisse bei nachhaltiger Integration erfüllt werden.
In dieser praxisorientierten Online-Veranstaltung erfahren Sie mehr über die Übergänge vom Chancenaufenthalt nach §104c AufenthG zu den Aufenthaltstiteln bei nachhaltiger Integration nach §25a und §25b AufenthG. Es werden die Voraussetzungen der beiden Bleiberechte skizziert und anhand von Praxisbeispielen unterschiedliche Übergangszenarien beleuchtet. Ein besonderer Fokus wird auf die Rolle von Erwerbsarbeit für die Lebensunterhaltssicherung gelegt: Inwieweit können Arbeitgeber*innen aktiv zur Unterstützung eines reibungslosen Übergangs in die beiden Aufenthaltstitel bei nachhaltiger Integration beitragen? Und welche unterstützenden Maßnahmen spielen dabei eine zentrale Rolle? Diese und weitere Fragen rund um den Chancenaufenthalt und die anschließende Bleibeperspektive werden in den Blick genommen
Mit diesem Seminar bieten wir Ihnen in dieser schnelllebigen Welt des Asyl- und Aufenthaltsrechts die Möglichkeit zu einem „Up-date“. Sie erhalten einen Überblick über die wichtigsten Gesetzentwürfe und -änderungen wie z.B. Fachkräfteeinwanderungsgesetz, Staatsangehörigkeitsgesetz, Verschärfung im Bereich Abschiebungen und sich daraus ergebende Neuerungen z.B. im Bereich Arbeit und Ausbildung.
Die Fortbildung ist kostenlos und richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Geflüchtetenarbeit mit asylrechtlichem Grundlagenwissen.
Ort: K26 der Begegnungsladen, Kronenstrasse 26, 76275 Ettlingen
Eine Veranstaltung der Caritas Ettlingen, Diakonie Landkreis Karlsruhe und Caritas Bruchsal in Kooperation mit dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.
Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration, aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.
Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat in seinem Beschluss vom 16.04.2024 – 31 L 670/23 A – erhebliche unionsrechtliche Zweifel an der Bestimmung Senegals als sicherer Herkunftsstaat geäußert:
„1. Es bestehen erhebliche unionsrechtliche Zweifel an der Bestimmung Senegals als sicherer Herkunftsstaat, da dort nicht generell und durchgängig weder Verfolgung noch ein ernsthafter Schaden zu befürchten sind.
2. Im Hauptsacheverfahren ist voraussichtlich eine Vorlage an den EuGH erforderlich. Denn es ist nicht geklärt, wie die Formulierung in Anhang 1 zur Asylverfahrensrichtlinie, dass „generell und durchgängig“ keine Verfolgung oder ein ernsthafter Schaden drohen, zu verstehen ist. Insbesondere ist zu klären, ob auch eine nur regionale Verfolgung bzw. die Verfolgung von Angehörigen nur bestimmter Gruppen bzw. ein nur regional oder nur einer bestimmten Gruppe drohender ernsthafter Schaden die Einstufung als sicheren Herkunftsstaat ausschließt.
3. Die Kammer geht davon aus, dass die unionsrechtlichen Begriffe „generell und durchgängig“ derart auszulegen sind, dass landesweit und für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen Sicherheit bestehen muss. Auch das BVerfG hat ausgeführt, dass ein Staat nicht zum sicheren Herkunftsstaat bestimmt werden kann, wenn dort Angehörige einer bestimmten Gruppe, nicht hingegen andere, dieser Gruppe nicht angehörende Personen, verfolgt werden.
4. Mädchen und junge Frauen sind zumindest in einigen Regionen Senegals in relevantem Ausmaß geschlechtsspezifischer Verfolgung ausgesetzt und stellen ebenso wie homosexuelle Personen, denen im Senegal Strafverfolgung droht, eine bestimmte soziale Gruppe dar. Eine große Anzahl von Kindern werden als sog. Talibé-Kinder zum Betteln auf der Straße missbraucht und stellen eine bestimmte soziale Gruppe dar, die der Staat nicht wirksam schützt. Menschen, die mit Strafverfolgung oder Untersuchungshaft konfrontiert sind, droht eine unmenschliche Behandlung.“
Die Wohnsitzregelung für Geflüchtete verursacht einen hohen Verwaltungsaufwand und entfaltet sonst kaum positive Wirkung – im Gegenteil, sie behindert Geflüchtete beim Ankommen in Deutschland. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie des DIW.
Der Verein „Pro Sinti & Roma“ sucht ab sofort (Juni 2024) Engagierte auf Minijobbasis (30 Std./Monat) in u.a. Tübingen, Heidelberg, Karlsruhe und Freiburg sowie Honorarkräfte für die Beratung innerhalb des Projekts Community Plus.
„Pro Sinti & Roma“ setzt sich als soziale Beratungsstelle für politische, soziale sowie Alltags-, Bildungs- und Arbeitsbelange deutscher und nicht-deutscher Sinti und Roma in Baden-Württemberg ein. Daneben steht Antidiskriminierungsarbeit in Form von Aufklärung über und Bekämpfung von Antiziganismus im Vordergrund der Arbeit.
Für Bewerbungen und Nachfragen können Kjemal Ahmed oder Natascha Hofmann kontaktiert werden unter: k.ahmed@ksew.de oder n.hofmann@srnet.org
Das Jahr 2023 war geprägt von populistischen Debatten. Geflüchtete wurden zum Sündenbock für gesellschaftliche Missstände gemacht und ihre Abschiebung und Abwehr als vermeintliche Lösung präsentiert. Pro Asyl hat die Zahlen, die dabei oft als Argumente angeführt werden, unter die Lupe genommen und möchte so zur Versachlichung der Debatte beitragen.
Durch die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes hat sich auch bei der Einbürgerung einiges getan. In diesem Infopapier hat das ‚Netzwerk Unternehmen Integrieren Flüchtlinge‘ die wichtigsten Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft zusammengefasst.
Im Rahmen des Projekts „START KLAR – Mein Leben in Deutschland“ bildet der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg Menschen mit Migrations- und Fluchterfahrung zu Multiplikator*innen fort.
In einer Reihe von 6 Online-Schulungen werden gemeinsam gewählte Themen inhaltlich und methodisch vermittelt.
Als Multiplikator*in sollen sie besser in der Lage sein, andere Menschen in ihrem Umfeld beispielsweise über aufenthaltsrechtliche Aspekte und Fragen des Alltagslebens in Deutschland zu beraten oder Verweisberatung zu leisten.
Neben den Schulungen werden auch Austauschtreffen angeboten. Dabei geht es vor allem um den gegenseitigen Austausch von den Teilnehmenden zu unterschiedlichen Anliegen aus dem Alltag.
Wir möchten durch das Projekt die Mitarbeit und das Engagement von geflüchteten Menschen stärken und fördern. Dieses Vorhaben hat einen empowernden Charakter, da es sowohl die Fähigkeit zur Selbsthilfe und der gegenseitigen Hilfe unter Geflüchteten fördert, als auch fachliche Kompetenz stärkt. Aus vorherigen Durchläufen haben Teilnehmer*innen rückgemeldet, dass sie neben den fachlichen Informationen auch mehr Handlungssicherheit mit Behörden erlangen konnten.
Zielgruppe
Das Projekt richtet sich vorrangig an Personen, die in Besitz einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis sind. Allerdings sollen auch Geflüchtete mit anderem Aufenthaltsstatus Zugang zum Projekt erhalten.
Die Schulungen starten im September 2024 und finden voraussichtlich auf Deutsch und auf Englisch statt.
Mehr Informationen finden Sie im zweisprachigen Zielgruppenflyer.
Interessierte Personen können sich für ein Vorgespräch bei uns melden.
Das Diakonische Werk Breisgau-Hochschwarzwald bildet als Projektträger zusammen mit den Projektpartnern der Diakonischen Werke Freiburg und Lörrach und dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg einen Projektverbund.
Dieses Projekt wird aus Mitteln der Europäischen Union kofinanziert.
As part of the project “START KLAR – Mein Leben in Deutschland” (translates to: “Ready to go – my life in Germany“), the Refugee Council Baden-Württemberg is training people with migration and refugee background to become multipliers.
In a series of 6 online training courses, jointly selected topics are taught in terms of content and methodology.
As multipliers, the participants will be in a better position to advise other people in their environment, for example on aspects of residence law and questions of everyday life in Germany or to provide referral advice.
In addition to the training courses, exchange meetings are also offered. The main aim of these meetings is for participants to exchange information on various everyday issues.
Through the project, we want to strengthen and promote the cooperation and commitment of refugees. This project has an empowering character, as it promotes the ability of refugees to help themselves and each other, as well as strengthening their professional skills. From previous runs, participants have reported that, in addition to the content knowledge, they were also able to gain more confidence in dealing with authorities.
Target group
The project is primarily aimed at people who are in possession of a Permanent Residency Permit (Niederlassungserlaubnis) or a Temporary Residence Permit (Aufenthaltserlaubnis). However, refugees with other residence status should also have access to the project.
The training courses will start in September of 2024 and are expected to be held in German and English.
Interested persons can contact us for a preliminary talk.
Contact persons at the Refugee Council
Ebou Sarr: sarr@fluechtlingsrat-bw.de
Iris Trauner : trauner@fluechtlingsrat-bw.de
Whatsapp: 01575 2898436 or 017655696621
Project partners
The Diakonisches Werk Breisgau-Hochschwarzwald, as the project sponsor, forms a project network together with the project partners of the Diakonische Werke Freiburg and Lörrach and the Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.
This project is co-financed by funds from the European Union.
From 27 June 2024, there will be a new citizenship law in Germany. Among other things, the law establishes shorter deadlines for German citizenship as well as the possibility of dual citizenship. However, there are also stricter requirements, for example with regard to securing a livelihood. The online workshop provides an overview of the most important changes.
Please note: The event is aimed exclusively at persons who identify as women with a history of flight or migration (we would like to provide a safe space, so please refrain from registering otherwise).
Speaker: Melanie Skiba, Refugee Council Baden-Württemberg
This event will be conducted in English because of the high demand among the English speaking audience. The event is free of charge and will take place online as a video conference via Zoom. Information on data protection can be found here. Participation in the online seminar takes place on a PC. You will need a standard internet browser, a stable internet connection and headphones or speakers.
You will receive the access data before the event. Please note: We do not issue certificates of attendance for participation in free online seminars. We kindly ask you to refrain from such requests.
The event is being organised in conjunction with FIZ Infocafé. It is part of the project „Aktiv für Flüchtlinge“, supported by the Ministry of Justice and Migration (Ministerium der Justiz und für Migration) from state funds approved by the Baden-Württemberg state parliament.
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