Beiträge

Online-Seminar: Was hat sich bei der Einbürgerung geändert?

Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts ist am 27. Juni 2024 in Kraft getreten. Das Gesetz sieht u.a. kürzere Fristen für die Einbürgerung und die Möglichkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft vor. Es gibt allerdings auch Verschärfungen, u.a. bei der Lebensunterhaltssicherung. Das Online-Seminar gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen für Menschen mit Fluchtgeschichte.

Referentin: Melanie Skiba, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte. Sie ist kostenfrei und findet online als Videokonferenz über Zoom statt. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier. Die Teilnahme am Online-Seminar erfolgt am PC. Sie benötigen dazu einen gängigen Internetbrowser, eine stabile Internetverbindung und einen Kopfhörer bzw. Lautsprecher.

Sie erhalten die Zugangsdaten spätestens am Tag vor der Veranstaltung. Bitte beachten Sie: Für die Teilnahme an kostenlosen Online-Seminaren stellen wir keine Teilnahmebestätigungen aus. Von entsprechenden Anfragen bitten wir abzusehen.

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.


Studie: Syrien in keiner Region sicher

Die fortwährende Gewalt in weiten Teilen Syriens sowie die anhaltende Herrschaft des Assad-Regimes zeigen klar, dass kein Ort im Land sicher ist. Vor diesem Hintergrund sind Überlegungen, syrische Geflüchtete zwangsweise aus den Nachbarstaaten oder aus Europa zurückzuschicken, entschieden abzulehnen. Stattdessen sollten Deutschland und andere europäische Staaten klar Stellung gegen flüchtlingsfeindliche Rhetorik beziehen und ihre humanitäre Unterstützung für die besonders betroffenen Regionen im Nordwesten und Nordosten Syriens verstärken.

Eine kürzlich veröffentlichte Studie des GIGA-Instituts (German Institute for Global and Area Studies) verdeutlicht, dass keine Region Syriens als sicher eingestuft werden kann. Das gesamte Land bleibt von Unsicherheit und Menschenrechtsverletzungen geprägt.

In Gebieten, die von der Assad-Regierung kontrolliert werden, herrschen weiterhin brutale Unterdrückung, Korruption und eine verheerende wirtschaftliche Krise. Dies führt dazu, dass die Bevölkerung in ständiger Angst vor staatlicher Willkür lebt. In den von der Türkei besetzten Gebieten Nordsyriens sind gravierende Menschenrechtsverletzungen, insbesondere gegen die kurdische Bevölkerung, an der Tagesordnung. Zudem verschärfen die Rückführungen von syrischen Geflüchteten aus der Türkei die ohnehin schwierigen Bedingungen in diesen Regionen.

Auch in den kurdisch-kontrollierten Gebieten im Nordosten Syriens ist die Lage prekär. Hier kommt es häufig zu Gewalteskalationen, in die internationale Akteur*innen involviert sind, was die Sicherheitslage weiter destabilisiert. Neben den bewaffneten Konflikten sind syrische Zivilist*innen landesweit von einer schweren humanitären Krise betroffen. Die meisten Syrer*innen leben unterhalb der Armutsgrenze, haben keinen ausreichenden Zugang zu Nahrung und lebenswichtigen Diensten wie Gesundheitsversorgung und Bildung.

Insgesamt macht die Studie deutlich, dass Rückführungen von syrischen Geflüchteten in ihre Heimat gefährlich sind. Initiativen einiger europäischer Länder, Teile Syriens als sicher zu deklarieren, werden in der Studie scharf kritisiert, da dies im Widerspruch zu den realen Gefahren vor Ort steht.


Übergang vom Chancenaufenthaltsrecht in ein dauerhaftes Bleiberecht

Für tausende Menschen wird in den kommenden Monaten das Chancen-Aufenthaltsrecht enden. Das Chancenaufenthaltsrecht hat in vielen Bundesländern dazu geführt, dass die Anzahl der Menschen mit Duldung spürbar gesunken ist. In Baden-Württemberg betrifft das in der Zukunft 8.864 Personen. Dennoch stehen einige Geflüchtete vor der Herausforderung, die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht fristgerecht zu erfüllen. Sollte dies nicht gelingen, droht eine Rückkehr in den Status der Duldung – eine unsichere und belastende Situation für die Menschen.

Die WIR-Netzwerke fordern daher mit ihrem Empfehlungspapier zur erfolgreichen Gestaltung des Übergangs vom Chancen-Aufenthaltsrecht zu den Bleiberegelungen nach §25a/b AufenthG die Politik und Verwaltung auf, diese Herausforderungen aktiv anzugehen und die Weichen für eine nachhaltige Teilhabe zu stellen. Denn der Erfolg des Chancenaufenthaltsrechts wird sich daran messen lassen, wie vielen Menschen der dauerhafte Weg in die Gesellschaft geebnet wird.

Nutzen Sie das Empfehlungspapier und lassen Sie es Ihren Ausländerbehörden vor Ort zukommen.

Die Fachberatungsstelle NIFA plus steht in Stuttgart, Pforzheim sowie den Landkreisen Tübingen, Hohenlohe- und Main-Tauber für Fragen zur beruflichen Teilhabe von Geflüchteten zur Verfügung.


Spätsommerpause: Beratung geschlossen

Bitte beachten Sie: Vom 14.9.24 bis zum 22.9.24 ist unsere Beratung geschlossen. E-Mails und Anrufe können wir in dieser Zeit leider nicht beantworten. In dringenden Fällen können Sie sich an Pro Asyl und gegebenfalls an Migrationsberatungen und an die Jugendmigrationsdienste wenden.

Die Beratung für Hauptamtliche ist davon nicht betroffen.

Ab dem 23.9.24 sind wir wieder für Ihre Anfragen erreichbar.


SG Trier: Keine Leistungskürzung für Dublin-Fälle

Das Sozialgericht (SG) Trier hat einem Eilantrag stattgegeben, sodass Leistungskürzungen für Dublin-Fälle nach § 1a Abs. 7 AsylbLG aufzuheben sind (SG Trier Beschluss v. 30.08.2024 – S 4 AY 136/24 ER). Grund dafür ist, dass das Bundessozialgericht (BSG) den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gebeten hat zu klären, ob § 1a Abs. 7 AsylbLG europarechtswidrig ist (BSG, Vorlagebeschluss v. 25.07.2024 – B 8 AY 6/23):

Das BSG fragt den EuGH, ob die Gewährung von Unterkunft, Ernährung, Körper- und Gesundheitspflege und Behandlung im Krankheitsfall sowie nach den Umständen im Einzelfall Kleidung und Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts mit Europarecht vereinbar ist. Hier gibt es also erhebliche Zweifel, ob die Leistungskürzungen für Dublin-Fälle noch dem europäischen Mindestniveau für Asylsuchende entspricht.

Die Bundesregierung plant derzeit noch weiter zu gehen und sieht im „Sicherheitspaket“ vor, dass „für Schutzsuchende, die ihr Asylverfahren in anderen Mitgliedsstaaten betreiben müssen (Dublin-
Fälle) und für den Fall ihrer Rückkehr dort Leistungsansprüche haben, weil der betreffende Mitgliedsstaat
dem Übernahmeersuchen zugestimmt hat, soll der weitere Bezug von Leistungen in Deutschland
ausgeschlossen werden.“

Diese Pläne widersprechen Europäischen Recht!

Geflüchtete, die von Leistungskürzungen nach § 1a Abs. 7 AsylbLG betroffen sind, sollten dagegen Widerspruch und Klage mit Eilantrag einreichen. Rechtsanwaltliche Hilfe gibt es bei mit Recht zum Recht. Tipps zum selbst aktiv werden, finden sich in dieser Arbeitshilfe.



Heidelberg: Generalkonferenz ECCAR

Vernetzen Sie sich im Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung auf kommunaler Ebene.  Städte und Gemeinden spielen eine zentrale Rolle bei der Verteidigung von Menschenrechten und der Bekämpfung von strukturellem Rassismus. Wie können Kommunen beispielsweise auf den wachsenden Rechtsextremismus in Europa reagieren? All diesen Themen geht die Europäische Städtekoalition gegen Rassismus (ECCAR) auf ihrer Generalkonferenz im Kulturhaus Karlstorbahnhof in Heidelberg nach.

Die internationale Konferenz bringt Städte, Organisationen und Expert*innen zusammen, um sich über Strategien zur Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung und für die Förderung der Menschenrechte auszutauschen. Sie richtet sich an Vertreter*innen aus Kommunen, Zivilgesellschaft und internationalen Organisationen. Neben Vorträgen und Podiumsdiskussionen bietet das Programm zahlreiche Möglichkeiten zum Netzwerken und zur Entwicklung neuer Kooperationen.

Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist erforderlich. Alle weiteren wichtigen Informationen finden Sie auf Veranstaltungsseite.


Appell: Flüchtlingsschutz ist Teil unserer demokratischen Werte

Wir alle wollen in einer Gesellschaft leben, die uns schützt, unterstützt und in der wir respektiert werden. Deswegen sind die Säulen unserer Gesellschaft Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte. Sie schützen jeden von uns und wir müssen sie schützen. Die Vielfalt unserer Gesellschaft – von Ideen zu Gedanken, von Herkunft zu Identität – ist unsere Stärke. Für die Rechte aller Menschen in unserer Gesellschaft einzutreten, stärkt auch unsere eigenen Rechte. Die aktuellen Debatten um asylrechtliche Verschärfungen widersprechen diesem Selbstverständnis.

Das Recht, in Deutschland und Europa Schutz vor Menschenrechtsverletzungen zu suchen, gehört nach den Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs zur DNA unserer Demokratie. Nach Deutschland geflüchtete Menschen sind Teil unserer Gesellschaft: Sie arbeiten und engagieren sich hier, ziehen ihre Kinder hier groß und gehören hierher. Fehlverhalten einzelner darf niemals dazu führen, dass pauschal bestimmte Gruppen von Menschen stigmatisiert, rassifiziert und als nicht zugehörig markiert werden. Wir lassen uns nicht spalten.

Damit stellen wir uns gegen politische Kräfte, die ein Interesse an Spaltung und Verunsicherung haben. In verschiedenen Ländern der EU haben wir den Fahrplan autoritärer Politiker*innen gesehen: Mit einem “Wir gegen die Anderen” wird gegen bestimmte gesellschaftliche Gruppen Stimmung gemacht. Gehetzt wird gegen queere Personen, eingewanderte oder rassifizierte Menschen, Arbeitslose, Menschen mit Behinderung und andere gesellschaftliche Gruppen. Gewalt an den Grenzen – selbst gegen Kinder – wird normalisiert. Gleichzeitig werden die Institutionen des Rechtsstaats angegriffen – von der Unabhängigkeit der Justiz bis zur Arbeit von Anwält*innen. Eine solche Entwicklung lassen wir in Deutschland nicht noch einmal zu. Demokratische Parteien müssen hierfür an einem Strang ziehen, um den Versuchen der Spaltung den Zusammenhalt der Gesellschaft entgegenzustellen.

Das Asylrecht dient als erstes Ziel einer Politik, die zunehmend Menschenrechte infrage stellt. Dies zeigt sich an der aktuellen Debatte. Vorschläge wie Zurückweisungen von Schutzsuchenden an deutschen Grenzen verstoßen eindeutig gegen europäisches Recht und menschenrechtliche Grundprinzipien. In vielen EU-Ländern droht Asylsuchenden ein Leben auf der Straße, Verelendung und willkürliche Haft. Aus diesen Gründen verbieten deutsche Gerichte immer wieder entsprechende Abschiebungen. Das macht deutlich: Es muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob eine Abschiebung rechtens ist. Das gehört zu unserem Rechtsstaat und kann nicht ad hoc an der Grenze entschieden werden. Es gibt auch keine nationale Notlage, die ein Hinwegsetzen über diese Grundsätze rechtfertigen könnte.

Handlungsfähigkeit beweist sich durch realistische, wertegeleitete und rechtskonforme Politik. Anstatt sich zu stets neuen Verschärfungen treiben zu lassen, muss die Bundesregierung für ein Europa der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte einstehen. Für alle Menschen.

Unterzeichnende Organisationen (Stand 09.09.2024, alphabetisch):

  • Amnesty International Deutschland e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein
  • AWO Bundesverband e.V.
  • BAfF – Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer
  • Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL e.V.
  • Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V.
  • Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel – KOK e.V.
  • Der Paritätische Gesamtverband
  • Deutsches Kinderhilfswerk e.V. (DKHW)
  • Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.
  • European Center for Constitutional and Human Rights e.V. (ECCHR)
  • Handicap International e.V.
  • HÁWAR.help
  • Internationaler Bund (IB) – Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V.
  • APPELL AN DIE BUNDESREGIERUNG VON 27 ORGANISATIONEN
  • IPPNW – Ärzt*innen in sozialer Verantwortung e.V.
  • Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland
  • JUMEN e.V. – Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland
  • Kindernothilfe e.V.
  • Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
  • Landesflüchtlingsräte der Bundesländer
  • LeaveNoOneBehind
  • LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt e. V.
  • Moving Cities
  • Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche e.V.
  • Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) e.V.
  • Save the Children Deutschland e.V.
  • Terre des Hommes Deutschland e.V.


Pro Asyl: Sozialleistungen für Geflüchtete auf Null?

Die ständigen Forderungen und Pläne, Sozialleistungen zu streichen, sind ein strategischer Angriff auf die Verfassung und auf ein solidarisches Europa. Das ist Gift für unsere Gesellschaft.

Die Bundesregierung hat im August 2024 ein „Sicherheitspaket“ vorgestellt, das drastische Kürzungen der Sozialleistungen für Geflüchtete im Dublin-Verfahren vorsieht. Finanzminister Lindner fordert sogar eine vollständige Streichung. Diese Maßnahmen greifen die Menschenwürde an, die im Grundgesetz verankert ist und ein menschenwürdiges Existenzminimum garantiert. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach betont, dass solche Kürzungen verfassungswidrig wären. Forderungen nach weiteren Kürzungen auch für geduldete Geflüchtete werden laut. Diese Debatte ist verfassungsrechtlich und moralisch bedenklich.

In der Praxis würde eine Reduzierung der Sozialleistungen auf Null zu unmenschlichen Zuständen führen, wie sie in anderen EU-Ländern bereits zu beobachten sind. Dies könnte dazu führen, dass geflüchtete Menschen in Deutschland in extremer Armut leben müssen, was den sozialen Frieden weiter unterminiert. Stattdessen fordert PRO ASYL eine Rückkehr zu einer respektvollen, rechtsstaatlichen Politik, die die Menschenwürde achtet und das Grundgesetz verteidigt.


Pro Asyl, 04.09.24: Sozialleistungen für Geflüchtete auf Null? Strategische Angriffe auf die Verfassung


Fortbildungsangebot „Ratgeber*in für die Berufsausbildung“: Projekt PLAN A+

Beim Übergang von der Schule in die Berufsausbildung können Unterstützer*innen und Vertrauenspersonen für Jugendliche eine wichtige Rolle spielen. Das Projekt PLAN A + bietet Einzelberatungen und Workshops für alle Bezugspersonen ausbildungssuchender Jugendlicher, z.B. Familienangehörige, Ehrenamtliche, Pädagog*innen, Trainer*innen und Interessierte an. Diese beschäftigen sich mit allen Fragen rund um das Thema Übergang Schule-Berufsausbildung und helfen, die Rolle als Bezugsperson zu stärken. Auch für ehrenamtlich Engagierte, die mit geflüchteten Jugendlichen arbeiten, können die Workshops hilfreich sein.

Die Workshops sind kostenlos und finden digital statt. Weitere Informationen finden Sie im aktuellen Workshop-Programm.


Passbeschaffung Eritrea

Obwohl seit dem Länderschreiben des Bundesinnenministeriums vom 16.8.23 und des Erlasses des Justizministeriums in BW vom 18.1.23 klar sein sollte, dass die Passbeschaffung für Eritreer*innen i.d.R. unzumutbar ist, gibt es weiterhin Probleme. Viele Personen werden vor allem im Rahmen der Einbürgerung immer wieder dazu aufgefordert, bei der eritreischen Auslandsvertretung vorzusprechen.

Für Einbürgerungen ist in BW das Innenministerium verantwortlich. Dieses meldete uns zurück:

„Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen vertritt zur Frage der Zumutbarkeit der Beschaffung eritreischer Reisepässe zur Klärung der Identität und Staatsangehörigkeit im Rahmen von Einbürgerungsverfahrens Folgendes:

„Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Urteil vom 11.10.2022 festgestellt, dass anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzbedürftigen eine Passbeschaffung nicht zugemutet werden kann, wenn von ihnen im Formular mit dem Titel „Immigration and Citizenship Services Request Form“ mit zu unterzeichnen ist, der/die Erklärende bedauere, seiner/ihrer nationalen Pflicht nicht nachgekommen zu sein und er/sie erkläre, eine eventuell dafür verhängte Strafe zu akzeptieren (sogenannte Reueerklärung).

Es liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor, wann und von welchem Personenkreis die Abgabe der Reueerklärung von der eritreischen Auslandsvertretung verlangt wird. Alle eritreischen Staatsangehörigen, die nicht im Besitz eines gültigen Nationalpasses oder sonstigen ID-Dokuments mit Lichtbild sind, haben sich daher grundsätzlich, unabhängig vom gewährten Schutzstatus, um die Ausstellung eines eritreischen Nationalpasses zu bemühen. Sofern für dessen Ausstellung die Zahlung einer sogenannten Aufbausteuer verlangt wird, ist dies grundsätzlich zumutbar.

Sofern bei Flüchtlingen oder subsidiär Schutzbedürftigen auch die Abgabe einer Reueerklärung im obigen Sinne verlangt wird, ist die Passbeschaffung nicht mehr zumutbar. Die/der Einbürgerungsbewerber/-in hat das Verlangen der Auslandsvertretung zur Abgabe der Reueerklärung glaubhaft zu machen. An die Glaubhaftmachung sind allerdings an sich keine übersteigerten Anforderungen zu stellen. Es genügt aber auch nicht, sich lediglich darauf zu berufen, dass eine Reueerklärung abzugeben sei.“

Zum weiteren Vorgehen im Kontext Einbürgerung:

Betroffene müssen also regelmäßig zur eritreischen Auslandsvertretung fahren und dort versuchen, einen Pass zu beantragen. Müssen sie dafür dann eine Reuerklärung unterzeichnen, ziehen sie den Antrag zurück. Dann sollen sie versuchen, dort eine sog. Identitätsbescheinigung zu beantragen. Müssen sie auch dafür, eine Reueerklärung unterzeichnen, ziehen sie den Antrag zurück. Über den Besuch bei der Botschaft müssen Nachweise gesammelt werden: Tickets, Fotos von sich selbst vor der Botschaft, evtl. Bescheinigungen von der Botschaft, Gedächtnisprotokoll über den Botschaftsbesuch.

Mit all diesen Unterlagen und sonstigen Identitätsnachweisen (z.B. Taufbescheinigungen, Geburtsurkunde, Zeugnisse, Impfausweis, Nachbarschaftsausweis, Wohnsitzausweise (Nebarinet), Nahrungsmittelbezugsschein (Kubon) mit Familienkarte (Kard Sdra) etc.) sollte dann die Einbürgerung ermöglicht werden.