12. August 2025
Der Europäisch Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil vom 1. August (Rs. C-758/24, C-759/24, Alace) bestimmt, dass sichere Herkunftsstaaten nur dann als sicher gelten dürfen, wenn alle Personengruppen in diesem Land sicher sind. Geklagt hatten zwei Staatsangehörige der Volksrepublik Bangladesch, nachdem ihr Antrag auf internationalen Schutz als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden war. „[…] Art. 37 der […]