VG Berlin: Abschiebungsverbot wegen humanitärer Lage im Jemen

Das Verwaltungsgericht Sachsen (VG) hat mit Beschluss vom 05.04.2023 (Az: 1 K 52/21 A) folgendes entschieden:

„Aufgrund der extrem prekären, sich immer weiter zuspitzenden humanitären Lage im Jemen ist regelmäßig vom Bestehen eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 5 AufenthG auszugehen. Etwas anderes gilt nur, wenn im Einzelfall besondere tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine Person, abweichend vom Durchschnitt der Bevölkerung, nicht von der allgemeinen prekären Lage und der Abhängigkeit von Nichtregierungsorganisationen betroffen sein würde.“

(Leitsatz von asyl.net)

Eine andere Ansicht vertritt das VG Schleswig-Holstein im Urteil vom 13.04.23 (Az: 9 A 106/22).



OVG Sachsen: Abschiebungsverbot für jungen Mann aus Afghanistan

Das Oberverwaltungsgericht Sachsen (OVG) hat mit Beschluss vom 24.05.2023 (Az: 1 A 472/20.A) folgendes entschieden:

„1. Es ist nicht mehr davon auszugehen, dass gesunde leistungsfähige junge Männer als Rückkehrer aus dem Ausland ohne Netzwerke ihren existenziellen Lebensunterhalt sichern können. Die allgemeinen humanitären Verhältnisse in Afghanistan würden den Kläger vielmehr in die Gefahr einer unmenschlichen Behandlung bringen.

2. Auch durch die in Afghanistan verbliebene Familie könnte der Kläger seine Existenz nicht sichern, da diese vielmehr auf die Unterstützung durch ihn angewiesen ist.“

(Leitsätze von asyl.net)



VG Stuttgart: Flüchtlingsanerkennung für Person aus Tunesien wegen Kritik an der Regierung

Das Verwaltungsgericht Stuttgart (VG) hat mit Beschluss vom 18.07.2023 (Az: A 1 K 1959/23) folgendes entschieden:

„1. Personen, die die tunesische Regierung insbesondere den Präsidenten Saïed sowie die Sicherheitsbehörden und die Armee kritisieren, droht eine Verfolgung durch staatliche Akteure (Rn. 20).

2. Die Verfolgung durch staatliche Akteure ist jedenfalls dann beachtlich wahrscheinlich, wenn die Äußerung der Kritik in sozialen Medien und unter Verwendung des eigenen Namens sowie des eigenen Bildes erfolgt (Rn. 27).“

(Leitsätze von asyl.net)



VG Köln: Lebensgefährt*innen von Personen aus der Ukraine unterfallen vorübergehenden Schutz

Das Verwaltungsgericht Köln (VG) hat mit Beschluss vom 12.07.2023 (Az: 12 L 662/23) folgendes entschieden:

„Zu Familienangehörigen von ukrainischen Staatsangehörigen zählen gemäß Art. 2 Abs. 1 Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 auch Lebensgefährt*innen, die glaubhaft machen, dass sie eine auf Dauer angelegte Gemeinschaft eingegangen sind, ohne verheiratet zu sein. Eine auf Dauer angelegte Gemeinschaft liegt vor, wenn zwei Personen gleich welchen Geschlechts eine Lebensgemeinschaft eingehen, die keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt, sich durch innere Bindungen auszeichnet, ein gegenseitiges Einstehen der Personen in Not- und Wechselfällen des Lebens begründen, also über die Beziehungen in einer reinen Haushalts- oder Wirtschaftsgemeinschaft hinausgeht.“

(Leisatz von asyl.net)



PRO ASYL warnt vor Verlust von menschenrechtlichem Kompass in der Asyldebatte

An diesem Freitag debattiert der Bundestag in Zeiten einer überhitzten Debatte einmal mehr über die Aufnahme von Flüchtlingen. Doch statt positiver Impulse steht ein Abschottungs- und Abschreckungskatalog der CDU/CSU-Fraktion zur Debatte. PRO ASYL fordert alle demokratischen Parteien dazu auf, sich auf Humanität und Menschenrechte zu besinnen und mit ihrem Kurs anti-demokratische und rechtspopulistische Kräfte nicht weiter zu stärken.

„Aktuell scheint es in der Debatte um die Aufnahme schutzsuchender Menschen kein Halten mehr zu geben, von der Abschaffung des Asylrechts bis zu Rufen nach der Akzeptanz von ‚brutal klingender Politik‘ ist alles dabei. Die deutsche Politik verliert aktuell ihren menschenrechtlichen Kompass.“, kommentiert Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL die aktuelle öffentliche Debatte.

Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion, der am Freitag ab 10:20 Uhr im Parlament diskutiert werden soll, sieht verschiedene Maßnahmen vor, z.B. die Schaffung der Möglichkeit, Asylverfahren komplett in Drittstaaten durchzuführen, die Ausweitung der „sicheren Herkunftsstaaten“, die Einstellung von Aufnahmeprogrammen und mehr Binnengrenzkontrollen. „Das, was CDU/CSU vorlegen, ist ein Abschottungs- und Abschreckungskatalog sondergleichen. Mit Menschenrechten oder Europarecht haben diese Vorschläge nichts zu tun, doch scheint dies auch keine Kategorie zu sein, an der sich die Parteien noch messen lassen wollen. Erschreckend ist aber auch, dass viele der Vorschläge auch Anklang in der regierenden ‚Fortschrittskoalition‘ finden, die sich eigentlich einen Neuanfang in der Migrationspolitik auf die Fahnen geschrieben hatte. Davon ist zwei Jahre nach Regierungsbeginn kaum noch etwas übrig.“, kritisiert Judith.

Auch europäisch gesehen gibt es einen erschreckenden Verlust an Mitgefühl und dem Einstehen für Menschenrechte und Solidarität. Während in der Vergangenheit Katastrophen wie das Kentern von Flüchtlingsbooten europäische Regierungen zumindest zwischenzeitlich zum Handeln gebracht haben, war in diesem Jahr nach der Schiffskatastrophe von Pylos mit über 600 Toten schon nach wenigen Tagen ‚business as usual‘ – Aufklärung der Umstände unerwünscht.

Mit Blick auf Lampedusa wird aktuell ein Bild der Überforderung und Krise inszeniert, mit dem die postfaschistische Ministerpräsidentin Meloni nun die anderen europäischen Regierungen unter Druck setzt, um den Deal mit Tunesien und schärfere Asylregeln durchzusetzen. Anstatt durch Solidarität und Aufnahme von Flüchtlingen Druck aus der Situation zu nehmen, gehen die anderen Regierungen aus Angst vor rechtspopulistischen Parteien in ihren eigenen Ländern dieser Strategie auf den Leim. „Wir erleben ein Erstarken von rechtsextremen Parteien in Europa, die das Flucht – und Migrationsthema bewusst für sich instrumentalisieren. Anstatt dem deutlich Paroli zu bieten, knicken die meisten  Regierungen aktuell ein – und setzen damit auch ein demokratisches Europa aufs Spiel, das Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit als Fundament hat und diese auch verteidigt.“, sagt Judith.


Schutz und Asyl für Kriegsdienstverweigerer

In der Woche vor dem Internationalen Tag der Menschenrechte – vom 4. bis 10. Dezember – rufen mehr als 30 Organisationen aus Europa zu Aktionen zum Schutz für all diejenigen auf, die in Russland, Belarus und der Ukraine den Kriegsdienst verweigern.

Derzeit drohen Menschen aus Russland, Belarus und der Ukraine für die Kriegsdienstverweigerung Repressionen, in Belarus bis hin zur Todesstrafe. Aber: Kriegsdienstverweigerung ist ein international anerkanntes Menschenrecht. Das Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen, darunter auch der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, fordert darum

  • von den Regierungen Russlands, Belarus` und der Ukraine, die Verfolgung von Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen umgehend einzustellen.
  • von der EU und der Bundesregierung Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen, die Einreise in die EU zu ermöglichen und ihnen Schutz und Asyl zu geben.

Diese Forderungen werden in der Aktionswoche durch Kundgebungen, Demonstrationen, Mahnwochen und weiteren kreativen Aktionen zum Ausdruck gebracht. Über geplante Aktionen kann unter office@connection-ev.org informiert werden.



Online-Fachtagung: Familien nach der Flucht

Vertreibung, Flucht und Ankommen in Deutschland bergen verschiedene Herausforderungen und Belastungen für Kinder und Eltern. Die psychosoziale Unterstützung geflüchteter Familien spielt sich dabei in dem Spannungsfeld einer meist restriktiven Asylpolitik und dem beruflichen Auftrag, Familien sinnvoll zu unterstützen, ab. Welche Aspekte müssen in Beratung, Betreuung und Therapie berücksichtigt werden?

Die Online-Fachtagung von Refugio München, einem Beratungs- und Behandlungszentrum für traumatisierte Menschen mit Fluchterfahrung, wird sich dazu mit verschiedenen Themenaspekten beschäftigen. 

Die Anmeldung ist bis zum 20.11.2023 möglich.



Online-Veranstaltung: Was bedeuten die EU-Planungen zum gemeinsamen Asylsystem?

Der im Juni 2023 beschlossene Asylkompromiss der EU-Innen- und Justizminister*innen schränkt gerechte Asylverfahren massiv ein. Durch die neuen Kriterien für sichere Drittstaaten können sich Mitgliedsstaaten ihrer Schutzverpflichtung zukünftig entziehen, denn Geflüchtete, die über einen sicheren Drittstaat eingereist sind, können sich nicht mehr auf das Grundrecht auf Asyl berufen. Diese Einigung steht im Gegensatz dazu, dass eine humanitäre und an Menschenrechten orientierte Asylpolitik eine tragende Säule der europäischen Leitlinien darstellt. Damit stellt die EU nicht nur ihr Selbstbild als internationale Verteidigerin von Menschenrechten infrage, sondern setzt massenweise Schutzsuchende einer ausweglosen Illegalisierung aus.

Die Veranstaltung findet im Rahmen der Veranstaltungsreihe gegen die Pläne des vereinbarten „Gemeinsamen Asylsystems“ GEAS statt. Diese setzt sich mit diesen aktuellen Herausforderungen und dem Anspruch einer gerechten Politik für Schutzsuchende auseinander.

Referentin: Wiebke Judith, PRO ASYL, Berlin

Grußwort: amnesty-Asyl-Gruppe, Kiel

Hier geht’s zur Anmeldung.

Mehr Informationen gibt’s hier.

Veranstaltende: amnesty international Kiel, Diakonie Schleswig-Holstein, Flüchtlingsbeauftragte der Nordkirche, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V., Landeszuwanderungsbeauftragter SH, lifeline-Vormundschaftsverein e.V., Projekt Afghanistan, Runder Tisch gegen Faschismus und Rassismus Kiel, Omas gegen rechts Kiel, Seebrücken, ZBBS e.V.


Online-Veranstaltung: Bundesdeutsche Geflüchtetenpolitik

Der im Juni 2023 beschlossene Asylkompromiss der EU-Innen- und Justizminister*innen schränkt gerechte Asylverfahren massiv ein. Durch die neuen Kriterien für sichere Drittstaaten können sich Mitgliedsstaaten ihrer Schutzverpflichtung zukünftig entziehen, denn Geflüchtete, die über einen sicheren Drittstaat eingereist sind, können sich nicht mehr auf das Grundrecht auf Asyl berufen. Diese Einigung steht im Gegensatz dazu, dass eine humanitäre und an Menschenrechten orientierte Asylpolitik eine tragende Säule der europäischen Leitlinien darstellt. Damit stellt die EU nicht nur ihr Selbstbild als internationale Verteidigerin von Menschenrechten infrage, sondern setzt massenweise Schutzsuchende einer ausweglosen Illegalisierung aus.

Die Veranstaltung findet im Rahmen der Veranstaltungsreihe gegen die Pläne des vereinbarten „Gemeinsamen Asylsystems“ (GEAS) statt. Diese setzt sich mit diesen aktuellen Herausforderungen und dem Anspruch einer gerechten Politik für Schutzsuchende auseinander.

Referent: Dr. Thomas Hohlfeld, Referent Bundestagsfraktion Die Linke, Berlin

Grußwort: Runder Tisch gegen Faschismus und Rassismus, Kiel

Hier geht’s zur Anmeldung.

Mehr Informationen gibt’s hier.

Veranstaltende: amnesty international Kiel, Diakonie Schleswig-Holstein, Flüchtlingsbeauftragte der Nordkirche, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V., Landeszuwanderungsbeauftragter SH, lifeline-Vormundschaftsverein e.V., Projekt Afghanistan, Runder Tisch gegen Faschismus und Rassismus Kiel, Omas gegen rechts Kiel, Seebrücken, ZBBS e.V.


Online-Veranstaltung: Aktuelle Rechtslage auf der EU-Ebene und in der deutschen Asylgewährung

Der im Juni 2023 beschlossene Asylkompromiss der EU-Innen- und Justizminister*innen schränkt gerechte Asylverfahren massiv ein. Durch die neuen Kriterien für sichere Drittstaaten können sich Mitgliedsstaaten ihrer Schutzverpflichtung zukünftig entziehen, denn Geflüchtete, die über einen sicheren Drittstaat eingereist sind, können sich nicht mehr auf das Grundrecht auf Asyl berufen. Diese Einigung steht im Gegensatz dazu, dass eine humanitäre und an Menschenrechten orientierte Asylpolitik eine tragende Säule der europäischen Leitlinien darstellt. Damit stellt die EU nicht nur ihr Selbstbild als internationale Verteidigerin von Menschenrechten infrage, sondern setzt massenweise Schutzsuchende einer ausweglosen Illegalisierung aus.

Die Veranstaltung findet im Rahmen der Veranstaltungsreihe gegen die Pläne des vereinbarten „Gemeinsamen Asylsystems“ GEAS statt. Diese setzt sich mit diesen aktuellen Herausforderungen und dem Anspruch einer gerechten Politik für Schutzsuchende auseinander.

Referent: Reinhard Pohl, Gesellschaft für politische Bildung – Kiel

Grußwort: lifeline e.V.

Hier geht’s zur Anmeldung.

Mehr Informationen gibt’s hier.  

Veranstaltende: amnesty international Kiel, Diakonie Schleswig-Holstein, Flüchtlingsbeauftragte der Nordkirche, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V., Landeszuwanderungsbeauftragter SH, lifeline-Vormundschaftsverein e.V., Projekt Afghanistan, Runder Tisch gegen Faschismus und Rassismus Kiel, Omas gegen rechts Kiel, Seebrücken, ZBBS e.V.