Pforzheim: Extreme Rechte und die Post-Ost Community

In der Veranstaltung geht es um postsowjetische Migration, die Geschichte und die aktuellen Entwicklungen innerhalb der „russlanddeutschen“ Gruppierungen. Spannend sind die sozialen Bedingungen, die komplexen Identitäten und unterschiedliche Migrationserfahrungen dieser Personengruppen. Inbesondere geht es um Faktoren, die zu einer Anfälligkeit für rechtsextreme Ideologien führen können.

Adresse: „Großer Saal“ – Osterfeldstraße 12 – 75172 Pforzheim

Weitere Informationen und Flyer.

Die Anmeldung erfolgt über den Link: https://eveeno.com/hwmrpostost

Anmeldeschluss ist der 04.10.2024

Die Podiumsveranstaltung wird von dem Landesverband der kommunalen Migrantenvertretungen organisiert und ist Teil der Veranstaltungsreihe „Rechtsextremismus und Ultranationalismus in der Migrationsgesellschaft“ im Rahmen des Projekts „Hadi, wir müssen reden!“ ist.


Hirsau: Ankommen und Bleiben. Von der Duldung zum sicheren Aufenthalt

Mit dem Vortrag „Welche Möglichkeiten gibt es von der Duldung hin zum sicheren Aufenthalt?“ werden niedrigschwellig die Voraussetzungen für Bleiberechtsoptionen vorgestellt. Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit mit Expert*innen zum Thema Aufenthalt, Arbeit und Ausbildung in Kleingruppen ins Gespräch zu kommen. 

Eingeladen sind alle Menschen mit Fluchterfahrung – insbesondere mit unsicherem Aufenthaltstitel – sowie Engagierte im Thema Flucht & Migration. Ein Übersetzerpool für nicht-deutschsprachige Personen ist eingerichtet.

Ort: Kursaal Hirsau, Aureliusplatz 12, 75365 Calw (Hirsau)

Referentin: Maren Schulz (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)

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Parkmöglichkeiten sind vorhanden, ein Mittagsbuffet wird angeboten. Der Eintritt ist kostenlos, eine Anmeldung nicht erforderlich.

Das Forum Flüchtlingshilfe hat zum Ziel, Personen mit Duldung über Möglichkeiten der Aufenthaltssicherung zu informieren. Dafür möchten wir Geflüchtete, Arbeitgebende, Ausbildungsstellen und Haupt- und Ehrenamtliche zusammenzubringen, um Unterstützungsmöglichkeiten bei der Integration herauszufinden.

Eine Veranstaltung des Forums Flüchtlingshilfe in Kooperation mit dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration, aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.


VGH Hessen: Situation von in Griechenland Schutzberechtigten

Junge Männer, die schon in Griechenland schutzberechtigt sind, haben möglicherweise keinen Anspruch auf eine inhaltliche Prüfung ihres Asylantrags in Deutschland. Zu diesem Schluss kam der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) im August in zwei Urteilen (2 A 1131/24.A und 2 A 489/23.A), die sich mit der Situation von schon in Griechenland Schutzberechtigten beschäftigten. Bislang waren deutsche Obergerichte einvernehmlich davon ausgegangen, dass anerkannte Flüchtlinge ihre elementarsten Bedürfnisse („Bett, Brot, Seife“) in Griechenland nicht befriedigen können. Die beiden Urteile nehmen nun eine nuanciertere Stellung dazu und kommen zu dem Schluss, dass bestimmte Personengruppen durchaus in der Lage sind, in Griechenland ausreichend für sich zu sorgen. Entsprechend können sie nach Griechenland zurückkehren und haben keinen Anspruch auf eine inhaltliche Prüfung ihres Asylantrags in Deutschland.

  1. Das griechische Aufnahmesystem weist für anerkannte international Schutzberechtigte weiterhin erhebliche Defizite auf. Dies führt aber für Rückkehrer nicht allgemein zu systemischen Mängeln.
  2. Eine menschenrechtswidrige Behandlung im Sinne von Art. 4 GrCh und Art. 3 EMRK durch systemische Schwachstellen besteht jedenfalls nicht für anerkannte männliche Schutzberechtigte, die allein nach Griechenland zurückkehren und jung, gesund und arbeitsfähig sind. Denn Angehörige dieser Gruppe können die erheblichen Defizite während der ersten sechs Monate, in denen kein Anspruch auf das garantierte Mindesteinkommen besteht, im Allgemeinen durch Eigeninitiative bei der Suche nach einer Unterkunft und einer Arbeit überwinden.
  3. Diese Bewertung gilt in besonderem Maße für Personen, die Teil einer zahlenmäßig starken Einwanderungsgruppe aus demselben Sprach- und Kulturkreis (hier: Palästina bzw. Somalia) sind.

(Leitsätze des Gerichts)



Forschungsprojekt: Zufluchtsland als neue Heimat

Für Menschen mit Fluchterfahrung bietet eine Einbürgerung rechtliche Sicherheit und bessere wirtschaftliche Perspektiven. Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 2024 senkte Hürden, erhöhte jedoch die Anforderungen an die Sicherung des Lebensunterhalts.

Das Forschungsprojekt „Einbürgerung als ‚Integrationsbooster‘ für Geflüchtete“vom Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) analysiert die  Potenziale der Einbürgerung für Geflüchtete in Deutschland, insbesondere hinsichtlich der gesellschaftlichen Teilhabe und ökonomischer Chancen. Das Forschungsprojekt untersucht auch die Auswirkungen der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts auf die Einbürgerung von Geflüchteten sowie die Arbeit der Behörden. Ziel ist es, den Einbürgerungsprozess durch empirische Forschung zu optimieren, Wissenslücken zu schließen und die gesellschaftliche Teilhabe zu stärken.


Arbeitshilfe: Checklisten zu Bleiberechten

Bleiberechte eröffnen Menschen, die in Deutschland lediglich geduldet sind, die Chance durch „erfolgreiche Integrationsleistungen“ einen rechtmäßigen Aufenthalt zu erlangen. Die Checklisten der Diakonie Deutschland sind ein praktisches Hilfsmittel, um aufenthaltsrechtliche Perspektiven aufzuzeigen und Wege zu erarbeiten, wie die notwendigen „Integrationsleistungen“ erbracht werden können. Dazu zählen unter anderem Sprachkenntnisse, grundlegendes Wissen über Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Aufnahme einer Ausbildung oder Beschäftigung.


Vortrag: Antiziganismus im Kontext von Migration

Auf dem Weg nach Deutschland und innerhalb der deutschen Gesellschaft begegnen Sinti*zze und Rom*nja besonderen Hürden – eine Problematik, die in der politischen Diskussion oft untergeht.

Der Verein Pro Sinti und Roma lädt zu einem Vortrag von Sean McGinley, dem früheren Leiter des Flüchtlingsrates Baden-Württemberg, ein. Sean McGinley engagiert sich seit vielen Jahren aktiv für die Rechte von Geflüchteten und Migrant*innen und beleuchtet seinem Vortrag das Thema „Antiziganismus im Kontext von Migration aus dem Westbalkan“.

Der Eintritt ist frei und für das leibliche Wohl ist gesorgt.

Ort: Merlin Kulturzentrum Stuttgart


Kommentar: Sprecher*innenratsmitglied Joachim Glaubitz zur derzeitigen politischen Lage

Spüren Sie das auch? Dieses Schwindelgefühl, wenn Sie die aktuellen Nachrichten verfolgen? Das Dröhnen im Kopf? Ein leichtes Gefühl von Übelkeit? Die gute Nachricht: Es ist vermutlich kein Kater. Die Schlechte: Es ist schlimmer. Die Grundfesten unserer Demokratie bröckeln und wir sind live dabei.

​​Anfang des Jahres gingen Millionen auf die Straße, als bekannt wurde, dass Rechtsextreme über Remigrationspläne sprachen. Remigration? Gemeint ist millionenfache Deportation von als „ausländisch“ markierten Personen. „Mit wohltemperierter Grausamkeit“, wie Björn Höcke es formuliert.

Die Empörung war groß und die Demokratiebewegung im Land gab mir Hoffnung. Leider machte sie mich aber auch schnell stutzig. Noch während auf den Straßen demonstriert wurde, erhoben sich die Stimmen in Politik und Medien, man brauche schärfere Abschiebungen und Restriktionen gegenüber Geflüchteten. 

Mit jeder Woche, die seither verging, wurde der Ton rauer und seit dem Anschlag in Solingen scheint es in der Debatte kein Maß mehr zu geben. Die extreme Rechte jubelt, denn wir befinden uns auf halbem Weg zu ihren, im Januar diskutierten Remigrationsplänen. Da ist er: der Schwindel, das Dröhnen in den Ohren, die Übelkeit.

Während Fachleute und Experte*innen versuchen Gehör zu finden und darauf hinweisen, dass 99,9 Prozent der Geflüchteten vor Islamismus, auf der Suche nach Schutz und Frieden geflohen sind und alles versuchen, um ein gutes Leben zu finden, ergießt sich die Politik über Parteigrenzen hinweg in einem autoritären Überbietungswettbewerb der Menschenfeindlichkeit: Abschiebungen nach Afghanistan, ein von Terroristen regierter Staat; Forderungen nach „Brot, Bett und Seife“ für Schutzsuchende im eigenen Land, Grenzkontrollen an den deutschen Außengrenzen, verbunden mit Zurückweisungen und der Suche nach Inhaftierungsmöglichkeiten.  Es dreht sich das Karussell des Rechtsrucks. Schneller und immer schneller. Und wir sind live dabei.

Aus der Politik hört man, dass diese Maßnahmen nötig seien, um der AfD das Wasser abzugraben. Welch ein bedrohlicher Irrtum! Die extreme Rechte treibt uns vor sich her, geradewegs in die Falle. Mit jeder Gesetzesverschärfung, mit jeder repressiven Maßnahme, jeder Drohung und Aufrüstung verlieren wir ein Stück unserer Integrität, unserer Idee von Europa und dem Wesen unserer Demokratie. 

Was es noch schlimmer macht: Es wird nie genug sein. Die extreme Rechte wird nach jeder Verschärfung rufen: „das reicht nicht aus!“ Und so machen sich die Parteien zum Spielball der AfD.

Es scheint, dass sehr, sehr viele Menschen in diesem Land eine wesentliche Lektion der Geschichte nicht verstanden haben: Faschismus war immer auch eine schleichende, schrittweise Gewöhnung an das Entrechten von Menschen unter dem Deckmantel des Rechts. Bis es keines mehr gab – für keinen. 

Nicht erst seit den Wahlen in Sachsen und Thüringen sprechen Freunde mit mir darüber, wo sie hingehen können, wenn es noch schlimmer wird, wann die rote Linie endgültige überschritten ist, was sie vorbereiten müssen, um das Land schnell zu verlassen …

Der Schwindel nimmt zu, das Dröhnen wird lauter und die Übelkeit wächst. Doch noch ist es nicht so weit. Ein „weiter so“ darf es nicht geben. Niemand kann sagen, man habe es nicht kommen sehen. 

Nie wieder ist jetzt! Wir sind immer noch live dabei, es ist an der Zeit Position zu beziehen und zu handeln. 
Das Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft in Jena​ empfiehlt in einer Kurzanalyse zur Thüringer Landtagswahl folgende Handlungsansätze: 

  1. Wir müssen dem Narrativ rechtsextremer Hegemonie vor Ort entgegentreten.
  2. Wir müssen Betroffene rechtsextremer Anfeindungen, Gewalt und Diskriminierung wirksam schützen und unterstützen.
  3. Wir müssen eigene Inhalte und Themen solidarischer, menschenrechtsorientierter Praxis weiter- bzw. neu entwickeln und setzen.
  4. Wir müssen uns gegenseitig ermutigen und das Gefühl des Alleinseins durch praktische Solidarität aufbrechen.
  5. Wir müssen deutlich machen, dass demokratische Mitbestimmung und politische Beteiligung nicht nur an der Wahlurne, sondern stärker im Alltag stattfinden kann und muss.

Ich finde, das sind fünf gute Punkte, an denen wir ansetzen können. Vielleicht nimmt der Schwindel dann ab, vielleicht wird das Dröhnen etwas leiser und vielleicht legt sich die Übelkeit wieder. Ich wünsche es mir und Ihnen, denn andernfalls werden diese Symptome erst der Anfang sein. Es liegt auch in unserer Hand.


  • Joachim Glaubitz, Mitglied des Sprecher*innenrats des Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, September 2024


Studie: Migration als Chance statt „Krise“

Die Zu- und Abwanderung von Menschen mit Migrationserfahrung eröffnet deutschen Kommunen vielfältige Möglichkeiten. Sie kann dazu beitragen, dem Fachkräftemangel zu begegnen und Verwaltungsstrukturen diversitätssensibler zu gestalten. Gleichzeitig stehen die Kommunen vor der Aufgabe, sowohl die Bedürfnisse neu ankommender Personen zu berücksichtigen als auch auf das sich wandelnde politische und gesellschaftliche Klima zu reagieren.

Das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) hat eine Studie veröffentlicht, welche die Erfahrungen und Perspektiven von Akteur*innen aus Verwaltung und Zivilgesellschaft zu untersucht, die maßgeblich daran beteiligt sind, Schutzsuchende beim Ankommen und der gesellschaftlichen Teilhabe zu unterstützen. Im Rahmen einer Dialogreihe wurden diese Erfahrungen mit kommunalen Vertreter*innen besprochen, um daraus politische Handlungsempfehlungen abzuleiten, die die Teilhabe vor Ort stärken und zukunftsfähiger machen sollen.


Pro Asyl: Den Worten müssen Taten folgen

Zum zweiten Jahrestag der Ermordung von Jina Mahsa Amini und angesichts der anhaltenden blutigen Unterdrückung fordert PRO ASYL einen bundesweiten Abschiebestopp in den Iran und die Anerkennung der Schutzbedürftigkeit in den Asylverfahren. 

Auf die Festnahme und Ermordung von Jina Mahsa Amini wegen dem Vorwurf  einer nicht vorschriftgemäßen Verschleierung folgte im Iran im Herbst 2022 eine große Protestwelle gegen das Mullah-Regime. Die bis heute andauernde Bewegung “Frau, Leben, Freiheit” wurde ein Symbol für den Widerstand gegen Unterdrückung. Politiker*innen weltweit, auch in Deutschland, äußerten sich solidarisch mit  der Demokratiebewegung im Iran. Doch schlägt sich das kaum in der Anerkennung der Schutzbedürftigkeit der Verfolgten des Regimes nieder.

“In den Sonntagsreden hören wir große Solidaritätsbekundungen mit den mutigen Menschen im Iran  – und schaffen es nicht einmal einen Abschiebestopp zu beschließen. Das ist eine Farce”, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.

“Echte Solidarität mit Menschen aus dem Iran zeigt sich in ihrer Anerkennung im Asylverfahren und durch einen bundesweiten Abschiebestopp. Alle wissen, wie es um die Menschenrechtslage im Iran steht, nicht nur für Frauen. Doch der Schutz von Menschen fällt offenbar der derzeitigen manischen Abschiebedebatte zum Opfer”, so Alaows weiter.

Trotz willkürlicher Verhaftungen, grausamer Folter in den Gefängnissen und Hinrichtungen werden die Asylanträge von Iraner*Innen in Deutschland vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu einem großen Teil abgelehnt: Im Jahr 2023 lag die bereinigte Gesamtschutzquote von iranischen Asylsuchenden bei 45,6 Prozent. Die Schutzquote sank im ersten Quartal 2024 sogar auf 39,1 Prozent. Aber viele der Menschen, die im Asylverfahren abgelehnt wurden, protestieren in Deutschland gegen das Regime oder leben zum Beispiel eine im Iran verfolgte Religion oder sexuelle Orientierung aus – sind also im Iran extrem gefährdet. Sie leben in ständiger Angst vor der Abschiebung.

Und auch eine Zurückweisung von iranischen Geflüchteten zum Beispiel am Flughafen oder eine Abschiebung in einen vermeintlich sicheren Drittstaat (wie die Türkei) kann zu einer lebensgefährlichen Kettenabschiebung in den Iran führen.



Nationaler Notstand?

Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland fordern demokratische Parteien wie CDU/CSU und FDP die Ausrufung eines „nationalen Notstands“ im Asylrecht, um sich über geltendes Recht hinwegzusetzen. Sie argumentieren, dass die hohe Zahl an Zuwanderern das Gemeinwesen überfordere, insbesondere im Bildungsbereich und bei der „kulturellen Integration“.

Zahlen zeigen jedoch, dass Asylsuchende nur einen kleinen Teil der Zuwanderung ausmachen: 2023 stellten nur 17 % der Zuwanderer Asylanträge. Die Mehrheit der Zuwanderung stammt aus EU-Staaten. Probleme wie der Mangel an Wohnraum und Bildungskapazitäten resultieren aus langfristigen Versäumnissen, nicht aus der Asylzuwanderung. Die politische Fokussierung auf das Asylrecht ist sachlich unbegründet, während die AfD von der aufgeheizten Debatte profitiert. Statt einer alarmistischen Rhetorik wird ein pragmatischer Umgang mit der Situation gefordert, der auf Fakten basiert und Zuwanderung zur Deckung des Arbeitskräftebedarfs als Chance begreift. Eine genauere Aufschlüsselung der Zuzugszahlen und Abwanderungszahlen finden Sie beim Flüchtlingsrat Niedersachsen.


Flüchtlingsrat Niedersachsen, 10.09.24: Deutschland im Notstand? Verirrungen und Verwirrungen in der Asyldebatte