Heidelberg: Generalkonferenz ECCAR

Vernetzen Sie sich im Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung auf kommunaler Ebene.  Städte und Gemeinden spielen eine zentrale Rolle bei der Verteidigung von Menschenrechten und der Bekämpfung von strukturellem Rassismus. Wie können Kommunen beispielsweise auf den wachsenden Rechtsextremismus in Europa reagieren? All diesen Themen geht die Europäische Städtekoalition gegen Rassismus (ECCAR) auf ihrer Generalkonferenz im Kulturhaus Karlstorbahnhof in Heidelberg nach.

Die internationale Konferenz bringt Städte, Organisationen und Expert*innen zusammen, um sich über Strategien zur Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung und für die Förderung der Menschenrechte auszutauschen. Sie richtet sich an Vertreter*innen aus Kommunen, Zivilgesellschaft und internationalen Organisationen. Neben Vorträgen und Podiumsdiskussionen bietet das Programm zahlreiche Möglichkeiten zum Netzwerken und zur Entwicklung neuer Kooperationen.

Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist erforderlich. Alle weiteren wichtigen Informationen finden Sie auf Veranstaltungsseite.


Appell: Flüchtlingsschutz ist Teil unserer demokratischen Werte

Wir alle wollen in einer Gesellschaft leben, die uns schützt, unterstützt und in der wir respektiert werden. Deswegen sind die Säulen unserer Gesellschaft Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte. Sie schützen jeden von uns und wir müssen sie schützen. Die Vielfalt unserer Gesellschaft – von Ideen zu Gedanken, von Herkunft zu Identität – ist unsere Stärke. Für die Rechte aller Menschen in unserer Gesellschaft einzutreten, stärkt auch unsere eigenen Rechte. Die aktuellen Debatten um asylrechtliche Verschärfungen widersprechen diesem Selbstverständnis.

Das Recht, in Deutschland und Europa Schutz vor Menschenrechtsverletzungen zu suchen, gehört nach den Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs zur DNA unserer Demokratie. Nach Deutschland geflüchtete Menschen sind Teil unserer Gesellschaft: Sie arbeiten und engagieren sich hier, ziehen ihre Kinder hier groß und gehören hierher. Fehlverhalten einzelner darf niemals dazu führen, dass pauschal bestimmte Gruppen von Menschen stigmatisiert, rassifiziert und als nicht zugehörig markiert werden. Wir lassen uns nicht spalten.

Damit stellen wir uns gegen politische Kräfte, die ein Interesse an Spaltung und Verunsicherung haben. In verschiedenen Ländern der EU haben wir den Fahrplan autoritärer Politiker*innen gesehen: Mit einem “Wir gegen die Anderen” wird gegen bestimmte gesellschaftliche Gruppen Stimmung gemacht. Gehetzt wird gegen queere Personen, eingewanderte oder rassifizierte Menschen, Arbeitslose, Menschen mit Behinderung und andere gesellschaftliche Gruppen. Gewalt an den Grenzen – selbst gegen Kinder – wird normalisiert. Gleichzeitig werden die Institutionen des Rechtsstaats angegriffen – von der Unabhängigkeit der Justiz bis zur Arbeit von Anwält*innen. Eine solche Entwicklung lassen wir in Deutschland nicht noch einmal zu. Demokratische Parteien müssen hierfür an einem Strang ziehen, um den Versuchen der Spaltung den Zusammenhalt der Gesellschaft entgegenzustellen.

Das Asylrecht dient als erstes Ziel einer Politik, die zunehmend Menschenrechte infrage stellt. Dies zeigt sich an der aktuellen Debatte. Vorschläge wie Zurückweisungen von Schutzsuchenden an deutschen Grenzen verstoßen eindeutig gegen europäisches Recht und menschenrechtliche Grundprinzipien. In vielen EU-Ländern droht Asylsuchenden ein Leben auf der Straße, Verelendung und willkürliche Haft. Aus diesen Gründen verbieten deutsche Gerichte immer wieder entsprechende Abschiebungen. Das macht deutlich: Es muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob eine Abschiebung rechtens ist. Das gehört zu unserem Rechtsstaat und kann nicht ad hoc an der Grenze entschieden werden. Es gibt auch keine nationale Notlage, die ein Hinwegsetzen über diese Grundsätze rechtfertigen könnte.

Handlungsfähigkeit beweist sich durch realistische, wertegeleitete und rechtskonforme Politik. Anstatt sich zu stets neuen Verschärfungen treiben zu lassen, muss die Bundesregierung für ein Europa der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte einstehen. Für alle Menschen.

Unterzeichnende Organisationen (Stand 09.09.2024, alphabetisch):

  • Amnesty International Deutschland e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein
  • AWO Bundesverband e.V.
  • BAfF – Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer
  • Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL e.V.
  • Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V.
  • Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel – KOK e.V.
  • Der Paritätische Gesamtverband
  • Deutsches Kinderhilfswerk e.V. (DKHW)
  • Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.
  • European Center for Constitutional and Human Rights e.V. (ECCHR)
  • Handicap International e.V.
  • HÁWAR.help
  • Internationaler Bund (IB) – Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V.
  • APPELL AN DIE BUNDESREGIERUNG VON 27 ORGANISATIONEN
  • IPPNW – Ärzt*innen in sozialer Verantwortung e.V.
  • Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland
  • JUMEN e.V. – Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland
  • Kindernothilfe e.V.
  • Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
  • Landesflüchtlingsräte der Bundesländer
  • LeaveNoOneBehind
  • LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt e. V.
  • Moving Cities
  • Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche e.V.
  • Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) e.V.
  • Save the Children Deutschland e.V.
  • Terre des Hommes Deutschland e.V.


Pro Asyl: Sozialleistungen für Geflüchtete auf Null?

Die ständigen Forderungen und Pläne, Sozialleistungen zu streichen, sind ein strategischer Angriff auf die Verfassung und auf ein solidarisches Europa. Das ist Gift für unsere Gesellschaft.

Die Bundesregierung hat im August 2024 ein „Sicherheitspaket“ vorgestellt, das drastische Kürzungen der Sozialleistungen für Geflüchtete im Dublin-Verfahren vorsieht. Finanzminister Lindner fordert sogar eine vollständige Streichung. Diese Maßnahmen greifen die Menschenwürde an, die im Grundgesetz verankert ist und ein menschenwürdiges Existenzminimum garantiert. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach betont, dass solche Kürzungen verfassungswidrig wären. Forderungen nach weiteren Kürzungen auch für geduldete Geflüchtete werden laut. Diese Debatte ist verfassungsrechtlich und moralisch bedenklich.

In der Praxis würde eine Reduzierung der Sozialleistungen auf Null zu unmenschlichen Zuständen führen, wie sie in anderen EU-Ländern bereits zu beobachten sind. Dies könnte dazu führen, dass geflüchtete Menschen in Deutschland in extremer Armut leben müssen, was den sozialen Frieden weiter unterminiert. Stattdessen fordert PRO ASYL eine Rückkehr zu einer respektvollen, rechtsstaatlichen Politik, die die Menschenwürde achtet und das Grundgesetz verteidigt.


Pro Asyl, 04.09.24: Sozialleistungen für Geflüchtete auf Null? Strategische Angriffe auf die Verfassung


Fortbildungsangebot „Ratgeber*in für die Berufsausbildung“: Projekt PLAN A+

Beim Übergang von der Schule in die Berufsausbildung können Unterstützer*innen und Vertrauenspersonen für Jugendliche eine wichtige Rolle spielen. Das Projekt PLAN A + bietet Einzelberatungen und Workshops für alle Bezugspersonen ausbildungssuchender Jugendlicher, z.B. Familienangehörige, Ehrenamtliche, Pädagog*innen, Trainer*innen und Interessierte an. Diese beschäftigen sich mit allen Fragen rund um das Thema Übergang Schule-Berufsausbildung und helfen, die Rolle als Bezugsperson zu stärken. Auch für ehrenamtlich Engagierte, die mit geflüchteten Jugendlichen arbeiten, können die Workshops hilfreich sein.

Die Workshops sind kostenlos und finden digital statt. Weitere Informationen finden Sie im aktuellen Workshop-Programm.


Passbeschaffung Eritrea

Obwohl seit dem Länderschreiben des Bundesinnenministeriums vom 16.8.23 und des Erlasses des Justizministeriums in BW vom 18.1.23 klar sein sollte, dass die Passbeschaffung für Eritreer*innen i.d.R. unzumutbar ist, gibt es weiterhin Probleme. Viele Personen werden vor allem im Rahmen der Einbürgerung immer wieder dazu aufgefordert, bei der eritreischen Auslandsvertretung vorzusprechen.

Für Einbürgerungen ist in BW das Innenministerium verantwortlich. Dieses meldete uns zurück:

„Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen vertritt zur Frage der Zumutbarkeit der Beschaffung eritreischer Reisepässe zur Klärung der Identität und Staatsangehörigkeit im Rahmen von Einbürgerungsverfahrens Folgendes:

„Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Urteil vom 11.10.2022 festgestellt, dass anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzbedürftigen eine Passbeschaffung nicht zugemutet werden kann, wenn von ihnen im Formular mit dem Titel „Immigration and Citizenship Services Request Form“ mit zu unterzeichnen ist, der/die Erklärende bedauere, seiner/ihrer nationalen Pflicht nicht nachgekommen zu sein und er/sie erkläre, eine eventuell dafür verhängte Strafe zu akzeptieren (sogenannte Reueerklärung).

Es liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor, wann und von welchem Personenkreis die Abgabe der Reueerklärung von der eritreischen Auslandsvertretung verlangt wird. Alle eritreischen Staatsangehörigen, die nicht im Besitz eines gültigen Nationalpasses oder sonstigen ID-Dokuments mit Lichtbild sind, haben sich daher grundsätzlich, unabhängig vom gewährten Schutzstatus, um die Ausstellung eines eritreischen Nationalpasses zu bemühen. Sofern für dessen Ausstellung die Zahlung einer sogenannten Aufbausteuer verlangt wird, ist dies grundsätzlich zumutbar.

Sofern bei Flüchtlingen oder subsidiär Schutzbedürftigen auch die Abgabe einer Reueerklärung im obigen Sinne verlangt wird, ist die Passbeschaffung nicht mehr zumutbar. Die/der Einbürgerungsbewerber/-in hat das Verlangen der Auslandsvertretung zur Abgabe der Reueerklärung glaubhaft zu machen. An die Glaubhaftmachung sind allerdings an sich keine übersteigerten Anforderungen zu stellen. Es genügt aber auch nicht, sich lediglich darauf zu berufen, dass eine Reueerklärung abzugeben sei.“

Zum weiteren Vorgehen im Kontext Einbürgerung:

Betroffene müssen also regelmäßig zur eritreischen Auslandsvertretung fahren und dort versuchen, einen Pass zu beantragen. Müssen sie dafür dann eine Reuerklärung unterzeichnen, ziehen sie den Antrag zurück. Dann sollen sie versuchen, dort eine sog. Identitätsbescheinigung zu beantragen. Müssen sie auch dafür, eine Reueerklärung unterzeichnen, ziehen sie den Antrag zurück. Über den Besuch bei der Botschaft müssen Nachweise gesammelt werden: Tickets, Fotos von sich selbst vor der Botschaft, evtl. Bescheinigungen von der Botschaft, Gedächtnisprotokoll über den Botschaftsbesuch.

Mit all diesen Unterlagen und sonstigen Identitätsnachweisen (z.B. Taufbescheinigungen, Geburtsurkunde, Zeugnisse, Impfausweis, Nachbarschaftsausweis, Wohnsitzausweise (Nebarinet), Nahrungsmittelbezugsschein (Kubon) mit Familienkarte (Kard Sdra) etc.) sollte dann die Einbürgerung ermöglicht werden.


Fellbach: Reflexionsraum „kritisches weiß-Sein“

Dieser Workshop richtet sich an weiße Menschen, die sich mit Rassismus auseinandersetzen möchten. Anhand von verschiedenen Impulsen werden wir uns das Machtverhältnis Rassismus genauer anschauen, unsere privilegierte Rolle darin reflektieren und uns zu Handlungsmöglichkeiten austauschen.

Mit den Worten von Tupoka Ogette ausgedrückt: „Ich wünsche mir, dass der Kampf gegen Rassismus von weißen Menschen nicht als Bürde, sondern als Chance gesehen wird. Als Chance, Teil der Veränderung zu sein. Teil der Lösung und nicht Teil des Problems.“

Referentin: Susanne Belz vom BfDA Stuttgart e.V.

Ort: PLEKS. Fellbach, Schorndorfer Str. 37/1, 70736 Fellbach

Das Angebot richtet sich in erster Linie an Haupt-und Ehrenamtliche in der Geflüchtetenarbeit, doch auch ein*e jede*r mit Interesse am Thema ist herzlich willkommen.

Die kostenlose Fortbildung wird im Rahmen des Projekts „Perspektive durch Partizipation“, gefördert durch die Aktion Mensch, angeboten. Es stehen nur begrenzt Plätze zur Verfügung, daher bitten wir um Anmeldung. Die Anmeldung ist über die Diversity Akademie möglich.

Die Räumlichkeiten sind barrierefrei. Für Getränke und Snacks ist gesorgt. Alle Teilnehmenden sind herzlich eingeladen, ein paar Minuten früher anzukommen, damit wir pünktlich um 17:30 Uhr starten können.


Online-Fortbildung: Antirassimusberater*in

Sie sind politisch engagierte zivilgesellschaftliche Akteur*in oder aktuelle/zukünftige Amts- und Mandatsträger*in mit Zuwanderungsgeschichte? Sie möchten ihre jeweiligen von Rassismus betroffenen oder bedrohten Communities beratend unterstützen? Sie haben Interesse an einem Antirassismusnetzwerk zur weiteren Unterstützung und Vernetzung, um an diesem Thema gemeinsam weiterzuarbeiten?

Dann sind Sie richtig bei dem Projekt Leuchttürme gegen Rassismus.

Ende September 2024 startet die kostenlose digitale Fortbildung mit fünf Modulen zu den Themen Antirassismus, Empowerment und Beratung.

Die Fortbildung findet im Rahmen des Projektes Leuchttürme gegen Rassismus getragen vom Bundesverband interkultureller Frauen in Deutschland e.V. (BIFeV), gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie Antirassismus.


Petition: Hände weg vom Kirchenasyl

Unterstützung der Petition: Hände weg vom Kirchenasyl – Schutz für geflüchtete Menschen bewahren! | WeAct (campact.de)

An: Nancy Faeser, Bundesinnenministerin, Innenminister*innen der Bundesländer

Im Mai stürmte die Polizei in Niedersachsen eine Kirche, um eine Abschiebung durchzuführen. In Mecklenburg-Vorpommern kam im Dezember 2023 ein bewaffnetes Sondereinsatzkommando zum Einsatz, um eine afghanische Familie aus einem Kirchenasyl abzuschieben. Auch in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz gab es Räumungen.

Das ist ein Angriff auf den Schutz geflüchteter Menschen durch das Kirchenasyl. Dabei hat Kirchenasyl eine lange humanitäre Tradition und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat erklärt, dass die Behörden das Kirchenasyl als solches respektierten.

Wir appellieren daher an die Innenminister*innen der Länder und die Bundesinnenministerin und fordern: 

  • Schützen Sie Kirchenasyle vor Räumungen! 
  • Ermöglichen Sie, dass in Härtefällen weiterhin die Möglichkeit besteht, Geflüchtete vor schweren Menschenrechtsverletzungen zu schützen!

Die Petition wurde von der ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche e.V. gestartet. Es haben bereits 40.000 Menschen unterzeichnet.


Artikel zur Einordnung der Debatten rund um die Ereignisse in Solingen

Drei Tote und acht zum Teil sehr schwer verletzte Menschen – das ist die Bilanz eines Angriffs auf ein Stadtfest, das unter dem Motto „Festival der Vielfalt“ am 23. August in Solingen stattfand. Der Flüchtlingsrat BW ist erschüttert und trauert um die Opfer.

Da es sich bei dem Tatverdächtigen um einen syrischen Staatsangehörigen handelt, der über Bulgarien nach Deutschland eingereist ist, begannen schon wenige Stunden nach der Tat zahlreiche Diskurse zur Asylpolitik. Diese werden mehrheitlich auf sehr populistische Art und Weise geführt. Gefordert werden unter anderem mehr Abschiebungen, eine vollständige Aussetzung des Asylrechts für bestimmte Gruppen und umfassende Kontrollen an deutschen Außengrenzen. Sogar die Forderung nach einem vollständigen Leistungsentzug für Menschen im Dublin-Verfahren wird laut. In diesen Debattten wird insbesondere Syrer* innen und Afghan*innen pauschal die Schutzbedürftigkeit abgesprochen und sie werden unter Generalverdacht gestellt. Als Beitrag zur Einordnung der Debatten werden hier die Pressemitteilungen von PRO ASYL und dem Abschiebereporting NRW dokumentiert.

Der Flüchtlingsrat BW setzt sich für eine Welt ein, in der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte für alle Menschen gleichermaßen gelten, unabhängig von ihrer Herkunft, Hautfarbe, Religion oder sonstiger Merkmale. Sowohl islamistisch als auch rechtsextremistisch orientierte Menschen zielen auf eine andere, eine unfreie Gesellschaft ab. Lasst uns also zusammenstehen und gemeinsam für die Freiheitsrechte aller Menschen eintreten anstatt uns von Rechtsextremisten instrumentalisieren zu lassen!