Gesundheitliche Versorgung von Frauen ohne Papiere im Rahmen von Schwangerschaft und Geburt

Frauen ohne Papiere haben in Deutschland grundsätzlich einen Anspruch auf Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt nach § 4 Asylbewerberleistungsgesetz, können diesen aber aufgrund der im Aufenthaltsgesetz festgeschriebenen Übermittlungspflichten de facto nicht in Anspruch nehmen, ohne eine Abschiebung zu riskieren. Der fehlende Zugang zu gesundheitlicher Versorgung in Schwangerschaft und Geburt steht in deutlichem Gegensatz zu internationalen Menschenrechtsverträgen. Mit dem Arbeitspapier stellt die Bundesarbeitsgemeinschaft Gesundheit/Illegalität die bestehenden Zugangsbarrieren dar, zeigt verschiedene lokale Lösungen auf, diese zu reduzieren, und formuliert fachpolitische Forderungen, wie der Zugang zu gesundheitlicher Versorgung rund um Schwangerschaft und Geburt für Frauen ohne Papiere zu verbessern ist.


Geflüchtete Frauen endlich umfassend schützen!

Zum internationalen Tag zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen am 25. November fordert der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg die Bundesregierung und die baden-württembergische Landesregierung dazu auf, den Schutz von geflüchteten Frauen und Mädchen in Deutschland umfassend sicherzustellen.

Frauen, denen die Flucht aus ihrer Heimat gelingt, erleben auf den Fluchtwegen überproportional häufig weitere Gewalt. Diese Situation droht sich zu verschlimmern, sollten die Pläne zur Reform des europäischen Asylsystems (GEAS), auf die sich der Europäische Rat im Juni geeinigt hat, umgesetzt werden. Geflüchtete sollen in Grenzverfahren zukünftig an den EU-Außengrenzen wochenlang unter haftähnlichen Bedingungen festgehalten werden, mit eingeschränkten Rechtsschutzmöglichkeiten und einem absehbar fehlenden Zugang zu Beratung und adäquater medizinischer Unterstützung. „Die Menschenrechte von Geflüchteten und insbesondere von vulnerablen Gruppen wie asylsuchenden Frauen, Müttern, Mädchen, Kindern, Menschen mit Behinderungen oder queeren Personen werden dabei massiv missachtet. Der ungehinderte Zugang Geflüchteter zu einem fairen, regulären Asylverfahren in der EU muss die oberste Priorität bleiben“, so Meike Olszak vom Flüchtlingsrat.

Doch auch in Deutschland sind geflüchtete Frauen Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. Gemäß der Istanbul-Konvention, einer der wichtigsten völkerrechtlichen Verträge zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Mädchen, sind Vertragsstaaten dazu verpflichtete, Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu verhindern und die Betroffenen umfassend zu unterstützen. Deutschland hat sich 2017 zur Umsetzung der Konvention verpflichtetet. In der Praxis kommt es dennoch zu erheblichen Problemen: Das Kontrollgremium für die Istanbul Konvention GREVIO hat der Bundesregierung im Oktober 2022 bescheinigt, dass der Gewaltschutz von Frauen in Deutschland große Mängel aufweist. Dies betrifft insbesondere mehrfach diskriminierte Frauen wie Asylsuchende oder Frauen mit einer Behinderung. So weist GREVIO etwa auf die „anhaltenden Sicherheitsbedenken“ für geflüchtete Frauen und Mädchen in Sammelunterkünften hin. Diese bieten keine Bedingungen, unter denen Frauen und Mädchen, die vor geschlechtsspezifischer Verfolgung geflohen sind, ihre Erlebnisse verarbeiten können, um sie im Rahmen des Asylverfahrens vorzubringen. Der Flüchtlingsrat fordert schon lange einen Kurswechsel in der Unterbringungspolitik: „Asylsuchende sollten von Anfang an dabei unterstützt werden, bei Verwandten, Freund*innen oder in eigenen Wohnungen unterzukommen. Die Wohnpflicht in Erstaufnahmeeinrichtungen und Sammelunterkünften muss endlich aufgehoben werden“, so Olszak.

Weitere Schutzlücken bestehen bei den aufenthaltsrechtlichen Regelungen für Betroffene häuslicher Gewalt. Deutschland hatte die Istanbul-Konvention unter Vorbehalt des Artikel 59 Absatz 2 und 3 unterzeichnet. Diese sehen vor, Betroffenen einen aufenthaltsrechtlichen Ausweg aus einer gewaltgeprägten Beziehung zu ermöglichen. Nachdem die Bundesregierung die Vorbehalte nicht verlängert hat, gilt die Konvention seit dem 1. Februar 2023 auch in Deutschland uneingeschränkt. Die bisherigen asyl- und aufenthaltsrechtlichen Regelungen bieten jedoch bisher nicht den von der Konvention vorgesehenen Schutz. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hatte hierzu kürzlich umfassende Umsetzungsempfehlungen veröffentlicht. „Statt die gesetzgeberische Energie für Abschottungs- und Abwehrmaßnahmen zu verschwenden, sollte die Bundesregierung endlich die Maßnahmen umsetzen, zu denen sich Deutschland menschenrechtlich verpflichtet hat und dafür Sorge tragen, dass schutzsuchende gewaltbetroffene Frauen sicher, selbstbestimmt und in Würde hier leben können“, so Lena Schmid vom Flüchtlingsrat.

Von der Bundes- und Landesregierung erwartet der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg einen besseren Schutz von geflüchteten Frauen und menschenwürdige Aufnahmebedingungen, wie die Unterbringung in sicheren Wohnungen, geschlechtersensible Asylverfahren und ausreichend medizinische und psychosoziale Unterstützung.


Erdoğan-Besuch: Schluss mit menschenunwürdigen Deals auf dem Rücken schutzsuchender Menschen

PRO ASYL und die Flüchtlingsräte der Bundesländer warnen anlässlich des Treffens des türkischen Präsidenten Erdoğan mit Bundeskanzler Scholz am Freitag, den 17. November in Berlin, vor einer Neuauflage des menschenfeindlichen EU-Türkei-Deals und fordern eine menschenrechtsbasierte Außenpolitik, insbesondere gegenüber der Türkei!

„Die derzeitige Politik der Abwehr und Abschottung setzt auf einen Kuschelkurs mit autoritären Regimen. Aber der Bundesregierung muss klar sein: Flüchtlingsdeals wie mit der Türkei führen zu immensem Leid von Schutzsuchenden, verletzen ihre Menschenrechte und funktionieren in der Praxis schlicht nicht. Die beschworene Partnerschaft zwischen beiden Ländern stabilisiert ein Regime in der Türkei, das selbst für immer mehr Flucht verantwortlich ist“, sagt Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL.

Der EU-Türkei-Deal war und ist rechtlich, humanitär und moralisch inakzeptabel. Die Folgen für Geflüchtete sind fatal: Menschen werden in der Türkei festgesetzt und immer wieder rechtswidrig und mit brutaler Gewalt über die Grenze zurück in die Kriegsgebiete nach Nordsyrien gezwungen oder an ihre Verfolger im Iran oder Afghanistan ausgeliefert. In Griechenland löste der Deal eine permanente humanitäre Krise aus. In den EU-finanzierten Flüchtlingslagern auf den Ägäis-Inseln werden Schutzsuchende ihrer Rechte beraubt und physisch und psychisch verletzt. In Griechenland stieg sowohl an der Landesgrenze als auch in der Ägäis die Zahl illegaler und tödlicher Zurückweisungen auf Rekordhöhen. Trotzdem wird laut Beschluss von Kanzler und Ministerpräsident*innen vom 6. November 2023 die Bundesregierung „die wirksame Fortsetzung und Umsetzung des EU-Türkei-Abkommens weiterhin unterstützen“.

Das Regime von Erdoğan zwingt viele Menschen zur Flucht – außerhalb des eigenen Landes durch den Dauerbeschuss auf die Kurd*innen im Nordirak und Nordsyrien sowie aus dem eigenen Land. So ist die Türkei nach Syrien aktuell das Hauptherkunftsland von Schutzsuchenden in Deutschland, denn der türkische Staat verfolgt Kritiker*innen mit voller Härte und unterdrückt Minderheiten im eigenen Land.

Bis Oktober 2023 stellten über 45.000 türkische Staatsangehörige einen Asylerstantrag. Die sich verschärfende Menschenrechtslage in der Türkei spiegelt sich jedoch nicht in der Schutzquote von Asylantragstellenden aus der Türkei wider. Diese liegt aktuell bei nur 19 Prozent. Das bedeutet, dass nicht mal jeder fünfte Antrag bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erfolgreich ist.

„Auch innenpolitisch muss sich Deutschland ehrlich machen und anerkennen, dass es sich bei der Türkei nicht länger um einen verlässlichen, demokratischen Partner handelt. Stattdessen unterstellt das BAMF weiterhin einen grundsätzlich rechtsstaatlichen Umgang mit Oppositionellen und lehnt in einer Vielzahl von Verfahren Schutzsuchende ab, die in der Türkei mit Berufsverboten belegt oder strafrechtlich verfolgt werden. Man muss sich fragen, ob hier im vorauseilenden Gehorsam gehandelt wird, um Erdoğan nicht zu verärgern“, kommentiert Kai Weber, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Niedersachsens für die Landesflüchtlingsräte.

Es ist allseits anerkannt, dass die Türkei umfänglich auf konstruierte Terrorismusvorwürfe gegenüber unliebsamen Einzelpersonen oder Gruppierungen zurückgreift. Ihnen drohen rechtsstaatswidrige Verfahren und langjährige Haftstrafen. Erdoğan herrscht in der Türkei seit 20 Jahren und hat seither den Staat, seine Institutionen und das Justizwesen weitgehend seinem autokratischen Willen unterworfen. Nach dem Putschversuch von 2016 kam es zum weitgehenden Umbau der Justiz, um diese regierungskonform zu schalten.

PRO ASYL und die Flüchtlingsräte der Bundesländer fordern, dass die Bundesregierung gegenüber dem türkischen Staatspräsidenten konsequent menschenrechtliche Standards verteidigt – innenpolitisch, außenpolitisch und selbstverständlich auch flüchtlingspolitisch. Auch die umfängliche Überarbeitung der BAMF-Entscheidungspraxis zur Türkei ist längst überfällig.


Ampel-Regierung opfert Grundrechte in aufgeheizter Abschiebungsdebatte

Am heutigen Mittwoch soll im Kabinett der von Nancy Faeser vorgeschlagene Entwurf zum „Gesetz zur Verbesserung der Rückführung“ beschlossen werden. Diese rechtsstaatlich fragwürdigen Verschärfungen rund um Abschiebungen sind jedoch schwerwiegende Eingriffe in Grundrechte ohne jede Verhältnismäßigkeit, die dem Rechtspopulismus weiter Vorschub leisten. Zudem werden die Kommunen so nicht entlastet. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Ausweitung des Ausreisegewahrsams auf 28 Tage und der Abschiebehaft auf bis zu sechs Monate vor. Außerdem sollen mit der Abschiebung beauftragte Personen quasi jedes Zimmer – auch nachts – in einer Geflüchtetenunterkunft betreten dürfen, traumatisierende nächtliche und überfallartige Abschiebungen sollen forciert werden. Zudem sollen durch neue Regelungen massenhaft und ohne Verhältnismäßigkeitsprüfung Handys ausgelesen werden können.

„Die Bundesregierung opfert mit dem Abschiebungsgesetz die Grundrechte der Betroffenen dem aktuellen rechtspopulistischen Diskurs. Verschärfte Abschiebungsregeln werden kaum dazu führen, dass nennenswert mehr Menschen abgeschoben werden, aber sie führen zu noch mehr Härte und Verletzungen der Grundrechte. Schon jetzt ist jede zweite Abschiebungshaft rechtswidrig, schon jetzt werden Familien getrennt und Kinder nachts aus dem Schlaf gerissen. Dabei ist schon lange klar: Abschiebungen lösen weder die Probleme der Kommunen noch die Herausforderungen bei der Aufnahme fliehender Menschen“, kommentiert Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL. Die von Nancy Faeser vorgeschlagenen Maßnahmen greifen unter anderen in das Recht auf Freiheit (Artikel 2 Abs. 2 Grundgesetz), das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Grundgesetz) – das auch für Zimmer in Geflüchtetenunterkünften gilt – sowie in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Privatsphäre (Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz) ein.

Mit diesem Abschiebungs-Verschlimmerungsgesetz wird so getan, als würden noch härtere Abschiebungen zur Entlastung von Kommunen führen. Dabei bekommen aktuell 71 Prozent der Menschen, deren Asylgründe vom BAMF geprüft werden, Schutz in Deutschland. Die Quote liegt damit auf Rekordniveau und beweist, dass der allergrößte Teil der Menschen, die nach Deutschland kommen und Schutz suchen, sehr gute Asylgründe hat. Deshalb sollte der Fokus auf ihrer Aufnahme und nicht auf Abschiebungen liegen. Auch die öffentliche Debatte über ausreisepflichtige Personen ist oft verzerrt: Ende 2022 lebten knapp 250.000 Menschen mit einer Duldung in Deutschland und waren ausreisepflichtig. Viele der Ausreisepflichtigen können jedoch überhaupt nicht abgeschoben werden, auch wenn unterschiedliche Politiker*innen das immer wieder suggerieren: Rund 3.000 Geduldete können wegen schwerwiegender medizinischer Gründe nicht abgeschoben werden. In 25.000 Fällen wurden Duldungen wegen familiärer Bindungen erteilt, die eine Abschiebung nicht zulassen. Auch Menschen in einer Berufsausbildung bleiben in Deutschland bislang in der Duldung, sind damit weiterhin ausreisepflichtig und Teil der Statistik: Ende 2022 waren das 6.000 Auszubildende. Zudem wird nur etwa neun Prozent der geduldeten Menschen vorgeworfen, ihre eigene Abschiebung zu verhindern, weshalb sie eine sogenannte Duldung Light haben.

PRO ASYL fordert alle demokratischen Parteien im Bundestag auf, Ziel und Mittel des Abschiebegesetzes zu hinterfragen, die flüchtlingsfeindliche Debatte zu beenden und stattdessen echte Lösungen zur Entlastung von Kommunen zu verfolgen. Rund 136.000 Geduldete könnten zum Beispiel von einer großzügigen Anwendung des Chancen-Aufenthaltsrechts profitieren, was die Zahl der Ausreisepflichtigen verringert.


Georgien und Moldau sind nicht sicher!

PRO ASYL und die Flüchtlingsräte der Länder fordern die Bundesländer auf, sich am 20.10.2023 im Bundesrat gegen den Gesetzentwurf zur Einstufung Georgiens und Moldaus als “sichere” Herkunftsländer auszusprechen und sich stattdessen einer rationalen, faktenbasierten und lösungsorientierten Migrationspolitik zuzuwenden.

“Die Wahlen in Hessen und Bayern haben klar gezeigt: Je mehr SPD und Grüne sich rechts anbiedern, desto weiter verschiebt sich der gesamte Diskurs nach rechts – und gewählt wird dann dennoch das rechtsradikale Original. Wir brauchen endlich eine rationale und faktenbasierte Debatte über Flucht und Migration”, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.

PRO ASYL und die Flüchtlingsräte lehnen das Konzept der sicheren Herkunftsländer grundsätzlich ab. Im konkreten Fall von Moldau und Georgien gibt es zudem etliche tatsächliche Gründe, die der Einstufung als “sicher” entgegenstehen. Denn zu einer solchen Einstufung gelten klare gesetzliche Vorgaben: Staaten dürfen nur dann als “sichere Herkunftsstaaten” gelten, wenn „landesweit und für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen“ Sicherheit vor Verfolgung besteht. Dies ist weder in Georgien noch in Moldau gegeben. PRO ASYL hat dazu eine ausführliche Stellungnahme verfasst.

In beiden Ländern gibt es abtrünnige Regionen, die von Russland und nicht von der jeweiligen Regierung kontrolliert werden: In Georgien die Regionen Abchasien und Südossetien und in der Republik Moldau die Region Transnistrien. Außerdem geht der Gesetzentwurf nicht auf die Gefahr des zunehmenden russischen Einflusses auf Politik und Gesellschaft auch außerhalb der abtrünnigen Gebiete ein und auch nicht auf die geänderte geopolitische Gefahrenlage seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine.

Weiterhin sind nachweislich nicht alle Personen- und Bevölkerungsgruppen sicher. In Georgien gilt das speziell für die Gruppe der LGTBIQ*-Personen, in Moldau insbesondere für die Gruppe der Rom*nja. Beide Gruppen sind von Diskriminierung, Ausschlüssen und sogar von Angriffen betroffen. Auch Presse- und Medienvertreter*innen sowie Kunst- und Kulturschaffende geraten in jüngster Zeit zunehmend unter Druck. In Belgien wurde im Juli dieses Jahres das Land Georgien nach nicht einmal drei Monaten wieder von der Liste der sicheren Herkunftsländer genommen, insbesondere wegen der gefährlichen Situation für LGTBIQ*-Personen.

Der Gesetzentwurf wird als Maßnahme zur Entlastung von kommunalen Strukturen vermarktet. Dabei handelt es sich in Wahrheit bei diesen beiden Ländern nur um eine kleine Gruppe Asylsuchender, denen durch die Einstufung als “sicheres Herkunftsland” ihr Recht auf eine individuelle Überprüfung ihrer Asylanträge verweigert wird. Das wird nicht zu einer Entlastung der Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten führen. Was die Kommunen hingegen brauchen, ist eine rationale und faktenbasierte Debatte über echte Maßnahmen, die ihnen helfen – zum Beispiel eine dauerhafte und nachhaltige Finanzierung mit einer Pro-Kopf-Pauschale je aufgenommener Person, eine Digitalisierungsoffensive und die Aufhebung der Arbeitsverbote, von denen Tausende Geduldete betroffen sind.

PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte fordern Bund und Länder auf, eine Migrationspolitik zu verfolgen, die tatsächlich die Kommunen bei der Aufnahme sowie die Menschen beim Ankommen unterstützt, statt weiter rechte Stimmungsmache zu befördern.


Debatte über Arbeitspflicht, Abschiebungen und Bezahlkarten für Flüchtlinge stärkt rechte Diskurse

PRO ASYL und Flüchtlingsräte kommentieren Vorschläge der Ministerpräsident*innenkonferenz, das ‚Abschiebungsverschlimmerungsgesetz‘ von Nancy Faeser und den drohenden Schulterschluss mit rechten Positionen in einem „Deutschlandpakt“.

PRO ASYL und die Flüchtlingsräte der Bundesländer kritisieren die aktuellen Vorschläge zur weiteren Entrechtung von Geflüchteten scharf. Hierzu gehört der Vorstoß auf der heute beginnenden Ministerpräsident*innenkonferenz, unter anderem die Bezahlkarte und die Arbeitspflicht für Schutzsuchende einzuführen. Begründet wird dies mit dem Ziel, die Zuzugszahlen von Geflüchteten zu senken, um die Kommunen zu entlasten.

“Worüber sprechen wir hier? Dass Menschen ihr Leben riskieren, auf der Flucht gefoltert und vergewaltigt werden, nur weil sie in Deutschland vierhundert Euro im Monat bekommen wollen? Und wenn es nun statt Bargeld eine Bezahlkarte gibt, gehen sie lieber in Baschar al-Assads Gefängnisse in Syrien oder liefern sich der Taliban in Afghanistan aus? Uns fehlen die Worte über diese unredlichen Vorschläge”, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.

Mit einer Arbeitspflicht wird das rassistische Narrativ von Schutzsuchenden, denen zu Unrecht unterstellt wird, nicht arbeiten zu wollen, reproduziert. Blanker Hohn, wenn man bedenkt, wie viele Geflüchtete in Deutschland mit einem Arbeitsverbot belegt werden. Wir sind entsetzt über diesen unmenschlichen Umgang mit Geflüchteten und die rein von rechts dominierte Migrationsdebatte, die allein dem Aufschwung antidemokratischer Kräfte dient und nichts mit tatsächlichen Lösungsansätzen zu tun hat.

“Gebot der Stunde ist es, schutzsuchenden Menschen eine gleichberechtige Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen, das schafft zugleich Entlastung in den Kommunen“, sagt Ulrike Seemann-Katz, Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Zudem ist der Vorschlag nicht mit Artikel 20 der EU-Aufnahmerichtlinie vereinbar und auch Artikel 4 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention statuiert das Verbot von Zwangs- und Pflichtarbeit.

Nach dem Debakel in den Landtagswahlen in Hessen und Bayern für die Ampel-Parteien legte nun Innenministerin Faeser einen Gesetzesentwurf vor, der rechtsstaatlich höchst fragwürdige Verschärfungen bei Abschiebungen vorsieht. Mehr und längere Haft, das Durchsuchen von Wohnungen und das Handyauslesen sind alles schwerwiegende Eingriffe in Grundrechte, wobei auch die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt wird.

„Wir lehnen schon die Prämisse dieses ‚Abschiebungsverschlimmerungsgesetzes‘ ab, dass mehr Abschiebungen das Mittel der Wahl sind, um die Kommunen zu unterstützen. Abschiebungen sind schon heute oft brutal für die betroffenen Menschen, das wird noch schlimmer, wenn sie regelmäßig überfallartig und nachts passieren. Auch ist jede zweite Abschiebungshaft rechtswidrig – dieses Instrument jetzt noch auszubauen widerspricht jedem Verständnis von Rechtsstaat“, so Seemann-Katz, Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Den Verbänden ist der Gesetzesentwurf am Mittwoch mit Veröffentlichung auf der Homepage zur Kommentierung zugeleitet worden. Die Stellungnahmefrist von zwei Tagen zeigt, dass auch diese Einbindung der Zivilgesellschaft zur Farce geworden ist.

Statt immer neuer Abschreckungsmaßnahmen, sollten sich die Ministerpräsident*innen den pragmatischen Lösungsvorschlägen von zivilgesellschaftlichen Organisationen zuwenden. Dazu gehören zum Beispiel eine Pro-Kopf-Pauschale für die Kommunen für jede aufgenommene Person und die im Koalitionsvertrag versprochene Aufhebung aller Arbeitsverbote. Auch die Aufweichung restriktiver Gesetze, die verhindern, dass Geflüchtete aus den ihnen zugewiesenen Unterkünften ausziehen können, würde Kommunen entlasten. Nötig sind zudem der zügige Ausbau von Kita- und Schulplätzen und die Digitalisierung der Behörden.

PRO ASYL und die Flüchtlingsräte der Länder appellieren an alle Politiker*innen in Bund und Ländern, sich an einem menschenrechtlichen Kompass zu orientieren: “Stoppen Sie diese irrwitzigen Debatten! Und vor allem: Hören Sie auf, den rechten Diskurs zu führen, der Geflüchtete zu Sündenböcken für verfehlte Sozialpolitik macht.”


Zum Tag der Geflüchteten: Menschenunwürdige Debatte um Flüchtlingspolitik stoppen!

Anlässlich des Tags der Geflüchteten am 29. September fordern der Flüchtlingsrat und der Paritätische Wohlfahrtsverband in Baden-Württemberg das Ende der aktuellen menschenfeindlichen Debatte um die Abwehr Geflüchteter und die Umkehr zu einer menschenwürdigen Debatte in der Flüchtlingspolitik. Flexible, humane und lösungsorientierte Ansätze bei der Aufnahme geflüchteter Menschen sind das Gebot der Stunde: Die aktuelle Abschiebungspraxis muss gestoppt, Bleiberechte für Geflüchtete konsequent umgesetzt, die Situation in den Ausländerbehörden verbessert und die drohenden drastischen Kürzungen im Bundeshaushalt 2024 für den Migrationsbereich für eine gelingende Teilhabe abgewendet werden.

„Besonders erschreckend sind die rassistischen Diskurse über geflüchtete Menschen bis in die Mitte der Gesellschaft. Anstatt über Erfolge geflüchteter Menschen zu sprechen, schüren Politiker*innen Hass. Und diese Diskussionen und Wortwahlen haben direkte Konsequenzen. Nach der Gewalt der 90er Jahre, nach Hanau, nach Halle, nach dem NSU und nach einer Vielzahl von Angriffen auf geflüchtete Menschen wird die Gefahr dieser Diskurse immer noch ignoriert“, so Julian Staiger vom Vorstand des Flüchtlingsrats.

„Die aktive Verhinderung legaler Migration zwingt Menschen zu einer traumatischen Flucht und anschließend für Jahre in ein äußerst restriktives Aufnahmesystem. Das bedeutet für die Betroffenen eine immense finanzielle, gesundheitliche und emotionale Belastung, die zum Vorteil aller vermeidbar wäre“, kommentiert Mariella Lampe, ebenfalls vom Vorstand des Flüchtlingsrats.

„Kürzungen in der Migrations- und Flüchtlingshilfe sind in der aktuellen Situation mit Blick auf die steigende Zahl von Geflüchteten, aus humanitären und gesellschaftspolitischen Gründen nicht zu verantworten. Die Förderung einer nachhaltigen Migrationssozialarbeit ist eine Investition in eine zukunftsfähige und zusammenhaltende Gesellschaft. Soziale Organisationen und Wohlfahrtsverbände engagieren sich seit Jahren unter schwierigen Bedingungen dafür, die notwendigen Beratungs- und Unterstützungsangebote, die Menschen nach ihrer Ankunft in unserem Land dringend benötigen, vorzuhalten. Der drohende soziale Kahlschlag ist auch ein Zeichen des mangelnden Respektes und Anerkennung ihrer Arbeit und sendet Signale, die demokratiefeindlichen Strukturen in die Hände spielen“, erklärt Uta-Micaela Dürig, Vorständin Sozialpolitik des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg.

Der Flüchtlingsrat und der Paritätische Wohlfahrtsverband fordern die Politik dazu auf, ihre migrationspolitischen Verfehlungen möglichst schnell zu reparieren: Die aktuelle Abschiebepolitik muss ein Ende haben; besonders absurd ist es, wenn Menschen vom Arbeitsplatz abgeschoben werden, während gleichzeitig ein Arbeits- und Fachkräftemangel beklagt wird. Außerdem muss dafür gesorgt werden, dass Bleiberechte – wie zum Beispiel das Chancen-Aufenthaltsrecht – nicht nur auf dem Papier existieren, sondern auch faktisch in Anspruch genommen werden können. Hierfür sollten Menschen auch von offizieller Seite mehrsprachig über ihre Bleiberechtsmöglichkeiten informiert werden. Außerdem muss die untragbare Situation bei vielen Ausländerbehörden endlich proaktiv angegangen werden. Betroffene sehen sich aktuell dazu gezwungen, vor den Behörden zu übernachten, um überhaupt ihr Anliegen vorbringen zu können. Zuwanderung muss als gesellschaftlicher Mehrwert anerkannt werden. Abschottungspolitik und die aktuelle feindselige Rhetorik spalten die Gesellschaft und gefährden die Solidarität mit geflüchteten Menschen.


Rassismus gegen Rom*nja und Sinti*zze im Schreiben des Justizministerium

Nach zahlreichen antiziganistischen* Vorfällen im Umgang mit Geflüchteten aus der Ukraine in Baden-Württemberg bedient sich nun auch das Justizministerium in seinem Hinweisschreiben vom 25. Mai 2023 offenkundig rassistischer Formulierungen. Damit fördert das Ministerium eine Politik des offenen Misstrauens und des Rassismus gegenüber besonders schutzbedürftigen Personen. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg verurteilt dieses Vorgehen aufs Schärfste und fordert den unbedingten Schutz für alle Geflüchteten aus der Ukraine.

In dem Schreiben vom 25. Mai warnt das Ministerium davor, dass sich Personen aus dem ukrainisch-ungarischen Grenzgebiet bei Aufnahmebehörden im Land melden würden, welche eigentlich keinen Anspruch auf vorübergehenden Schutz hätten. Denn, so die Erklärung, diese Personen seien im Besitz eines ungarischen Passes und daher nicht schutzbedürftig – eine Fiktionsbescheinigung müsse entsprechend verweigert werden. Explizit wird an dieser Stelle auf Personen hingewiesen, welche „oft im Familienverbund vorstellig“ würden und angeben, sich in einer schlechten finanziellen Situation zu befinden. Zudem seien insbesondere Personen verdächtig, die sich „zur Verständigung oft fast ausschließlich der ungarischen Sprache bedienen“ oder mit denen „keine Verständigung auf Ukrainisch oder Russisch“ möglich sei.

Ohne die Zielgruppe eindeutig zu benennen, wird klar, dass das Ministerium mit dem Schreiben wohl auf geflüchtete Rom*nja abzielt, indem es einschlägige rassistische Vorurteile bedient. Hierzu zählt der Verweis auf die Flucht „im Familienverbund“, der angesichts der Tatsache, dass viele der Ukrainer*innen gemeinsam mit Familienmitgliedern flüchten, eigentlich jeglicher Logik entbehrt. Der Verweis auf die finanzielle Lage der vorstelligen Personen zielt auf die verbreitete Fehlannahme, Rom*nja würden insbesondere aus wirtschaftlichen Gründen fliehen und seien nicht „wirklich“ schutzbedürftig. „Diese rassistischen Ressentiments transportieren die immer gleichen, jahrhundertealten Bilder gegen Rom*nja und Sinti*zze und grenzen massiv aus: Selbst jetzt – in Anbetracht des Krieges – sind unsere Menschen aus der Ukraine von gleichwertiger Hilfe auf der Flucht ausgeschlossen,“ erklärt Sonja Kosche, Roma-Aktivistin. Das Schreiben macht auch deutlich, dass es im Ministerium an Wissen zur sprachlichen Vielfalt in der Ukraine fehlt. Der Hinweis auf die Sprachkenntnisse der Personen verkennt die Situation von Minderheiten vor Ort. Denn in der Ukraine leben faktisch ungarisch-sprechende Minderheiten, auch ist es nicht ungewöhnlich, dass manche Rom*nja aus der Ukraine hauptsächlich auf Romanes kommunizieren.

„Baden-Württemberg wird seiner Verantwortung aus der NS-Zeit noch immer nicht gerecht, das beweisen auch diese rassistischen Auslassungen. Ganz im Gegenteil: Ausgrenzung und Kriminalisierung sind, wie die andauernde Verfolgung nach 1945, auch heute noch gängige Praxis gegen Rom*nja und Sinti*zze in Deutschland,“ macht Kosche deutlich. Denn mit seinem Schreiben ebnet das Ministerium den Weg zu kollektiven Vorverurteilungen und verstärkt das Misstrauen von Behörden. „Diese Kultur des Misstrauens hat fatale Folgen für die Betroffenen, denn ohne Fiktionsbescheinigung ist auch kein Zugang zu Sozialleistungen möglich“, sagt Elisa Söll vom Flüchtlingsrat BW. Im Extremfall müssen die Geflüchteten ungarische Auslandsvertretungen kontaktieren, um eine Bescheinigung vorlegen zu können, dass sie keine ungarische Staatsangehörigkeit haben – und das dauert. „Wir fordern daher, dass alle Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, im Land Schutz bekommen. Der Zugang zu einem fairen Verfahren und einem entsprechenden Schutz in Baden-Württemberg darf für flüchtende Rom*nja – aber eben auch Angehörige anderer Minderheiten – nicht eingeschränkt werden“, so Söll weiter.

Nachfragen des Flüchtlingsrats zum entsprechenden Schreiben waren vom Justizministerium nicht beantwortet worden.

*Der Begriff „antiziganistisch“ wird u.a. von Vertreter*innen der Community z.T. sehr kritisch gesehen, weil er durch seinen Bestandteil „zigan“ abwertende Fremdbezeichnungen reproduziert. Aus diesem Grund wird „zigan“ in diesem Text durchgestrichen.


PRO ASYL und die Flüchtlingsräte der Bundesländer: Kindergrundsicherung muss für alle Kinder gelten!

Die geplante Kindergrundsicherung ist ein wichtiges Projekt gegen Kinderarmut, schließt aber viele Kinder aus und verstärkt dadurch bereits bestehende Chancenungleichheiten. Denn geflüchtete Kinder, die schon jetzt benachteiligt werden, weil sie kein Kindergeld bekommen, sollen nun auch von der Kindergrundsicherung ausgeschlossen werden. PRO ASYL und die Flüchtlingsräte der Bundesländer fordern von der Bundesregierung, wirklich alle Kinder zu berücksichtigen!

Aktuell wird ein Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung diskutiert, der zeitnah im Kabinett beschlossen werden soll. PRO ASYL und die Flüchtlingsräte sind empört, dass von der wichtigen Maßnahme, die laut dem Familienministerium „Kinder besser vor Armut schützen und gleiche Chancen schaffen“ soll, ausgerechnet viele geflüchtete Kinder ausgenommen werden. „Schon jetzt leben geflüchtete Kinder oft prekär – für andere Kinder normale Aktivitäten oder Anschaffungen sind für sie nicht denkbar. Das wurde besonders während der Corona-Lockdowns sichtbar, als viele geflüchtete Minderjährige die notwendigen technischen Geräte für die Teilnahme am Schulunterricht nicht anschaffen konnten. Der geplante Ausschluss geflüchteter Kinder von der Kindergrundsicherung ist Teil einer unwürdigen und auf Abschreckung gerichteten Sozialpolitik“, kommentiert Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL.

Die neue Kindergrundsicherung soll das bisherige Kindergeld (künftig: Kindergarantiebetrag) um einen einkommensabhängigen Kinderzusatzbetrag ergänzen, der gegebenenfalls den bisher über die Sozialhilfe oder das Bürgergeld gesicherten Lebensunterhaltsbedarf von Kindern abdecken soll. Laut einem Eckpunktepapier aus dem Familienministerium von Januar 2023 war eigentlich vorgesehen, auch Kinder, die bisher nur Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, in die Kindergrundsicherung einzubeziehen. Nach den aktuellen Plänen der Bundesregierung sollen nun jedoch die Kinder asylsuchender und geduldeter Eltern ganz aus der Kindergrundsicherung rausfallen. Darüber hinaus sollen auch die Kinder ausgeschlossen werden, deren Eltern zum Beispiel bestimmte humanitäre Aufenthaltstitel oder wegen Überlastung der Ausländerbehörden „nur“ eine Fiktionsbescheinigung besitzen. Dies gilt auch dann, wenn die Kinder selbst ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht besitzen oder Deutsche sind. Sie sollen weder das Kindergeld noch den einkommensabhängigen Kinderzusatzbetrag erhalten. Sie wären auch von der Kindergrundsicherung ausgeschlossen.

PRO ASYL und die Flüchtlingsräte der Bundeländer kritisieren, dass nach Deutschland geflüchtete Menschen sozialrechtlich systematisch schlechter gestellt werden. Hierzu gehört insbesondere das Asylbewerberleistungsgesetz, welches deutlich niedrigere Leistungssätze als das Bürgergeld und zum Teil sogar entmündigende Sachleistungen statt Bargeld vorsieht. Weder die geltenden Regelungen noch die in der aktuellen Debatte häufiger gewordenen Rufe nach einer Streichung von Sozialleistungen sind mit dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz vereinbar. In diesem wurde 2012 festgehalten, dass die Menschenwürde nicht aus migrationspolitischen Zwecken relativiert werden darf. Sprich: Nur zur Abschreckung dürfen Sozialleistungen nicht klein gehalten werden. Für eine Abschaffung des diskriminierenden Sondergesetzes, das vor 30 Jahren geschaffen wurde, setzen sich derzeit 200 Organisationen ein.


Praktikant*innen gesucht: Du möchtest dich aktiv für die Rechte von Geflüchteten einsetzen?

Dann bist Du bei uns genau richtig. Ab jetzt bis Ende Juni 2024 sowie ab Oktober 2024 suchen wir noch engagierte Praktikant*innen, die unsere Arbeit unterstützen, und in Baden-Württemberg auf eine menschlichere Flüchtlingspolitik hinwirken wollen.

Während Deines Praktikums bei uns erhältst Du nicht nur spannende Einblicke in die Arbeit einer NGO, die sich leidenschaftlich für die Rechte von Geflüchteten einsetzt, sondern kannst auch aktiv in verschiedenen Bereichen mitwirken. Ob eine Hospitation in der Beratung und die Teilnahme an Fortbildungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht oder die kreative Gestaltung von Social-Media-Posts und dem Verfassen von Artikeln für unser Magazin „Perspektive“ – bei uns kannst Du wertvolle Erfahrungen sammeln. Dich erwarten zudem flache Hierarchien, ein junges, engagiertes Team und die Möglichkeit, eigene Schwerpunkte je nach Interessen und Fähigkeiten zu setzen.

Interesse geweckt? Dann bewirb Dich jetzt für ein mindestens 6-wöchiges Praktikum.

Aufgabenprofil

  • Arbeit im Bereich Asyl- und Aufenthaltsrecht: Hospitation in der Beratung, Rechercheaufgaben, Unterstützung bei und Teilnahme an Fortbildungen und Tagungen
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Teilnahme an Lobbytermine, Mitarbeit bei Pressemitteilungen und Social Media-Veröffentlichungen sowie Verfassen von Artikeln auf der Homepage und im Magazin „Perspektive“
  • Büroorganisation & administrative Aufgaben
  • Flexible Schwerpunktsetzung nach Deinen Interessen und Fähigkeiten

Anforderungen

  • Interesse an Flüchtlingsrecht, Asylpolitik und sozialen Themen
  • Bereitschaft zur Unterstützung im Büromanagement und -verwaltung
  • Gute schriftliche Ausdrucksfähigkeit und Erfahrung im Verfassen von Texten
  • Eigeninitiative, Teamgeist und Engagement
  • Kommunikations- und Organisationsfähigkeit
  • Rechtswissenschaftliche Grundkenntnisse (v.a. Asyl- und Aufenthaltsrecht) von Vorteil, aber nicht notwendig

Rahmenbedingungen

  • Aufwandsentschädigung von 400€ pro Monat für Vollzeitpraktika
  • Teilzeitpraktika nach Absprache möglich
  • Mindestdauer von 6 Wochen (bis maximal 3 Monate bei freiwilligen Praktika, bei Pflichtpraktika gerne auch länger) 
  • Präsenzpraktikum im Herzen des schönen Stuttgarter Westens mit Möglichkeit zum Homeoffice
  • Weiterbildungsmöglichkeiten, inklusive monatlichem rassismuskritischen Austausch
  • Einblicke in die Arbeitsweise und Abläufe einer NGO

Bewerbung

Interesse geweckt? Bewirb Dich jetzt mit Anschreiben, Lebenslauf und relevanten Zeugnissen unter info@fluechtlingsrat-bw.de mit dem Betreff ‚Praktikum (gewünschter Zeitraum)‘. Der Flüchtlingsrat behandelt alle Bewerbungen vertraulich und freut sich besonders über Bewerbungen von migrantisierten Menschen, People of Colour und Menschen mit Fluchtgeschichte.

Lass uns gemeinsam für eine menschlichere Flüchtlingspolitik aktiv werden – werde Teil unseres Teams!