Veranstaltung zum Staatsangehörigkeitsrecht und der Reform der Ampel-Koalition

Eine kürzere Aufenthaltsdauer, erleichterte Sprachanforderungen und eine grundsätzliche Akzeptanz des Doppelpasses sollen in Zukunft Einbürgerungen erleichtern. So sieht es der sich noch in der Ressortabstimmung befindende Gesetzesentwurf der Ampelkoalition vor, der das Einbürgerungsrecht reformieren soll. Die Reform wirft altbekannte Fragen der Zuordnung von Personen zu Staaten und die damit verbundenen Zugehörigkeitsvorstellungen zu einem Staatsvolk auf.

Zu Gast sind die Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein und die Ministerialdirektorin des Bundesinnenministeriums, Eva-Lotta Gutjahr. Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser wird mit einer Videobotschaft präsent sein.

Die Diskussion findet in Präsenz im HZ 11 auf dem Campus Westend an der Goethe-Universität statt. Die Veranstaltung wird auf der offiziellen Live-Page der Goethe-Universität in einem Live-Stream übertragen.

Um eine Anmeldung unter folgender E-Mail-Adresse wird gebeten:  s2023830@stud.uni-frankfurt.de



Ein Jahr »vorübergehender Schutz« für Ukrainer*innen

Am 24. Februar 2022 überfällt Russland die Ukraine. In nur 11 Tage fliehen fast 2 Millionen Menschen, viele davon in die europäischen Nachbarstaaten. Nur wenige Tage später, am 4. März 2022, aktiviert der europäische Rat die sogenannte Massenzustroms-Richtlinie (2001/55/EG) und stellt damit das erste Mal in der Geschichte der Europäischen Union das Vorliegen eines Massenzustroms formal fest. Geflüchteten aus der Ukraine soll vorübergehender Schutz gewährt werden.

Massenzustroms-Richtlinie für schnelle und unbürokratische Aufnahme

Das Ziel der sogenannten Massenzustroms-Richtlinie ist die schnelle und unbürokratische Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine außerhalb langwieriger Asylverfahren, welche aufgrund von komplexen Einzelfallentscheidungen zeit- und ressourcenintensiv sind. Wären ukrainische Geflüchtete ins Asylverfahren gedrängt worden, wären langwierige Verfahren, Arbeitsverbote, überfüllte Lager und großer Streit um eine gerechte Verteilung innerhalb der EU wohl kaum zu vermeiden gewesen, so die Einschätzung von Marc Speer.

Freizügigkeit für Ukrainer*innen 

Obwohl die Europäische Asylpolitik in Bezug auf vergangene Fluchtbewegungen repressiv und auf Abwehr ausgerichtet war, einigten sich die Mitgliedstaaten darauf, Ukrainer*innen Freizügigkeit in der Union zu gewähren. Sie können somit ihren Aufnahmestaat frei wählen. Dies ist eine wichtige Entscheidung, die nach Art. 11 der Massenzustroms-Richtlinie eigentlich nicht vorgesehen ist.  Geflüchteten aus der Ukraine können damit dort Schutz beantragen, wo sich bereits Familie oder ein Unterstützer*innennetzwerk befindet, was das Ankommen ungemein erleichtert. Der Mythos, dass Geflüchtete sich in dem Staat niederlassen würden, welcher ihnen die höchsten Sozialleistungen zahlt, wurde spätestens im vergangenen Jahr widerlegt. Viel wichtiger als monetäre Leistungen sind kulturelle Nähe, Sprache, familiäre und freundschaftliche Bindungen und Chancen auf dem Arbeitsmarkt. So nahm Polen mit Abstand die meisten Ukrainer*innen nach Ausbruch des Krieges auf.

Vereinfachter Zugang zu Leistungen

Der Arbeitsmarkt in der EU stand Ukrainer*innen von Anfang an offen. Sie müssen nicht wie üblich auf die Entscheidung über ihren Asylantrag warten oder eine Arbeitserlaubnis bei der zuständige Ausländerbehörde beantragen. Sie haben vereinfachten Zugang zu Sozial- und Gesundheitsleistungen sowie zu Integrationsmaßnahmen wie Sprachkurse. Auch bei der Unterbringung wurden Verfahren vereinfacht und die private Aufnahme gezielt gefördert. Heute sind bereits 3 von 4 Ukrainer*innen privat untergebracht und gerade mal neun Prozent aller Ukrainer*innen leben in Sammelunterkünften, eine Wohnsituation, welche bewiesenermaßen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben verhindert.

Drittstaatenangehörige sind von Abschiebungen bedroht

Geflüchtete aus der Ukraine ohne ukrainische Staatsbürgerschaft sind in Deutschland von Abschiebungen bedroht, da sie nicht pauschal von der Massenzustroms-Richtlinie erfasst werden. Obwohl sie vor demselben Krieg wie ukrainische Staatsangehörige geflohen sind und Schutz suchen, ist ihre derzeitige Situation von Unsicherheit, Diskriminierung und Willkür geprägt. Pro Asyl und 50 weiter Verbände, wie auch der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, fordern die konsequente Anwendung der Massenzustroms-Richtlinie, und damit des § 24 AufenthG, für alle Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen

Zwischenbilanz „Ein Jahr vorübergehender Schutz“

Der vorübergehende Schutz hat sich das vergangene Jahr bewährt. Berichte von überfüllten Sammelunterkünften und überforderten Behörden blieben aus. Auch das Wort Flüchtlingskrise wie in den Jahren 2015 und 2016 kam nicht auf, obwohl die Fluchtbewegung 2022 aus der Ukraine in die EU deutlich größer war. „Es bleibt zu hoffen, dass aus der positiven Bilanz der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine Lehren für ein gemeinsames europäisches Asylsystem gezogen werden“, so das Fazit von Marc Speer



Keine Verlängerung des EU-Türkei-Deals!

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Am 18.03.2023 jährt sich die Unterzeichnung des sogenannten “EU-Türkei-Deals” zum siebten Mal. Nach sieben Jahren systematischer Menschenrechtsverletzungen läuft die Finanzierung dieses Deals aus. Damit stellt sich nun ganz konkret die Frage einer möglichen Anschlussfinanzierung. Anlässlich des Jahrestags des Deals fordern wir, ein breites Bündnis migrationspolitischer Organisationen, die Bundesregierung sowie die EU-Kommission auf, eine Kehrtwende in der Migrationspolitik einzuleiten. Es darf keine Neuauflage des schmutzigen EU-Türkei-Deals und der damit verbundenen institutionalisierten Menschenrechtsverletzungen geben. Die EU muss Verantwortung übernehmen, Migration als Tatsache anerkennen und sichere Fluchtwege schaffen!

Der Deal und die Situation für Geflüchtete in der Türkei

Am 18.03.2016 trat der so genannte EU-Türkei-Deal in Kraft. Unter anderem wurden mit ihm systematische Abschiebungen von EU-Territorium ohne Prüfung von Asylgründen zurück in die Türkei möglich. So sollte die Weiterreise gen EU für Flüchtende unmöglich gemacht werden. Seither sitzen tausende Menschen in der Türkei oder in den griechischen Lagern fest. Schaffen sie es weiter, so sehen sie sich mit illegalen Pushbacks und massiver Gewalt durch Grenzschutzbeamt*innen entlang der so genannten Balkanroute konfrontiert.

Die Türkei hat die Genfer Flüchtlingskonvention nur mit “geographischem Vorbehalt” unterzeichnet – sie gilt nur für Geflüchtete aus Europa. Fliehende Menschen, die in Folge des EU-Türkei-Deals wieder dorthin zurückgeschoben werden, sind schweren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Berichte zeigen, dass immer wieder Menschen auch in das vom Krieg geplagte Syrien abgeschoben werden. Gerade in den kurdischen Gebieten entlang der türkisch-syrischen Grenze führt das türkische Regime seit Jahrzehnten einen erbitterten Kampf gegen die kurdische Bevölkerung, ist seit vielen Jahren in den syrischen Bürgerkrieg verwickelt und verfolgt systematisch die dortige politische Opposition.

Verschärft wird die Situation nun nochmals durch die jüngsten Erdbeben in der Türkei, Kurdistan und Nordsyrien. Die ohnehin schon menschenunwürdigen Lebensbedingungen in den großen Lagern im türkisch-syrischen Grenzgebiet haben sich in dieser Folge nochmals drastisch verschärft.

Viele Menschen fliehen explizit vor der türkischen Gewalt in Richtung Europa. Menschen nun ausgerechnet dorthin abzuschieben und der Willkür des türkischen Regimes auszusetzen, ist menschenverachtend. Eine Zusammenarbeit mit eben jenem Erdoğan-Regime, das maßgeblich zu Fluchtursachen beiträgt, offenbart einmal mehr den heuchlerischen Umgang der EU-Staaten mit ihren sonst so oft beschworenen “Werten”. Dass sie somit gleichzeitig ein diktatorisches Regime unterstützen und weiter legitimieren, passt da nur ins Bild.

Folgen des Deals für die europäische Migrationspolitik:

Seit dem Abschluss des EU-Türkei-Deals sollten die vorher zentralen Fluchtwege über die westlichen Balkanstaaten oder die Ägäis faktisch verschlossen werden. In der Praxis machen sich trotz aller Hindernisse immer wieder Menschen auf den Weg. Dieser wird durch die Maßnahmen der Migrationskontrolle jedoch immer gefährlicher und schwerer. Mittels illegaler Push- und Pullbacks sichert die europäische Grenzschutzagentur Frontex gemeinsam mit nationalen Grenzpolizeien die europäischen Küsten und Landesgrenzen ab und nimmt dabei bewusst den Tod von fliehenden Menschen in Kauf.

Gleichzeitig dient der Deal als Blaupause für weitere Abkommen mit Staaten wie Kroatien, Bulgarien aber auch Libyen, um menschenrechtswidrige Praktiken, wie willkürliche Inhaftierungen, körperliche und psychische Gewalt und illegale Abschiebungen mit Billigung der EU zu ermöglichen. Die EU kauft sich damit unter dem Schlagwort der Externalisierung von jeder rechtsstaatlichen Verpflichtung frei und ignoriert somit systematisch ihr eigenes Recht.

Mit dem EU-Türkei-Deal hat sich die EU endgültig von einer menschenrechtsbasierten Migrationspolitik und von dem Versuch, eine solidarische europäische Migrationspolitik zu entwickeln, die das Leben jedes fliehenden Menschen schützt und den Zugang zu einem fairen und transparenten Asylverfahren ermöglicht. Stattdessen werden autokratische Regime von der EU mit Milliarden ausgestattet, um damit Krieg gegen die eigene Bevölkerung und fliehende Menschen zu führen. Die fliehenden Menschen selbst werden zu einer politischen Verschubmasse, ihre Gesundheit und Zukunft wertlos.

Wir fordern: Keine Milliarden für Menschenrechtsverletzungen. Stoppt die Abschiebungen in die Türkei und anderswo!

Seit Jahren weisen Migrationsforscher*innnen immer wieder darauf hin, dass diese repressive Migrationspolitik die grundsätzlichen Herausforderungen der globalen Flucht- und Migrationsbewegungen nicht ansatzweise lösen kann. Für einen kurzfristigen Rückgang der Grenzübertritte wird das Leid fliehender Menschen weiter verschärft und deren Tod wissentlich in Kauf genommen. Doch statt nach einer so dringend benötigten Lösung der unmenschlichen Situation an den europäischen Außengrenzen zu suchen, wird abermals nur für eine Verschiebung der Fluchtwege zu immer tödlicheren Routen gesorgt. Die sich aktuell abzeichnende Politik der EU forciert erneut eine Intensivierung von Abschiebungen, wie sich auf der außerordentlichen Tagung des Europäischen Rates Anfang Februar gezeigt hat. Eine fatale Tendenz, die das Leid und Sterben an den europäischen Außengrenzen weiter verstärken wird. Die EU-Kommission darf sich nicht länger von rechten Hetzer*innen treiben lassen und die selbst propagierten Ideale für eine menschenfeindliche Migrationspolitik verraten. Menschenrechte sind unverhandelbar!

Wir fordern die EU-Kommission daher auf, keine Neuauflage des EU-Türkei-Deals zu unterzeichnen.

Keine Milliarden mehr für Menschenrechtsverletzungen!

Stoppt die Abschiebungen in die Türkei und anderswo.

Unter dem Motto „No More EU Turkey Deal – Human Rights are Not For Sale“ rufen wir als Bündnis daher zu einem dezentralen Aktionstag auf. Gehen wir mit kreativem Protest auf die Straßen und kämpfen gemeinsam für einen Wandel!

Erstunterzeichner*innen:

Seebrücke

Balkanbrücke

SOS Balkanroute

frachcollective

Project ELPIDA e.V.

Borderline Europe

No Name Kitchen

klikAktiv

Europe Cares e.V.

Bleibewerk Bonn des Kölner Flüchtlingsrat e.V.

Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.

Sächsischer Flüchtlingsrat

Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V.

Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V

Seebrücke Kiel

Seebrücke Braunschweig


*English Version**

No extension of the EU-Turkey Deal!

Stop the funding of human rights violations.

March 18, 2023 marks the seventh anniversary of the signing of the so-called “EU-Turkey Deal”. After seven years of systematic human rights violations, the funding of the deal is coming to an end. This now raises the very concrete question of possible follow-up funding. On the occasion of the anniversary of the deal we, a broad alliance of migration organizations, call on the German government and the EU Commission to initiate a turnaround in migration policy. There must be no new edition of the dirty EU-Turkey Deal and the associated institutionalized human rights violations. The EU must take responsibility, recognize migration as a fact and create safe flight routes!

The deal and the situation for refugees in Turkey

On 18.03.2016, the so-called EU-Turkey deal came into force. Among other things, it enabled systematic deportations from EU territory back to Turkey without examining asylum grounds. This was intended to make it impossible for people to continue their journey to the EU. Since then, thousands of people have been stuck in Turkey or in Greek camps. If they make it further, they face illegal pushbacks and massive violence by border guards along the so-called Balkan route.

Turkey has signed the Geneva Refugee Convention only with a „geographical reservation“ – it applies only to refugees from Europe. Fleeing people who are deported back there as a result of the EU-Turkey deal are exposed to severe human rights violations. Reports show that people are also repeatedly deported and pushed back to war-torn Syria. Especially in the Kurdish areas along the Turkish-Syrian border, the Turkish regime has been waging a bitter struggle against the Kurdish population for decades, has been involved in the Syrian civil war for many years and systematically persecutes the political opposition.

The situation is now further aggravated by the recent earthquakes in Turkey, Kurdistan and northern Syria. As a result, the already inhumane living conditions in the large camps in the Turkish-Syrian border region have once again drastically worsened.

Many people are fleeing explicitly from the Turkish violence in the direction of Europe. Deporting people there of all places and exposing them to the arbitrariness of the Turkish regime is inhumane. Cooperation with the Erdoğan regime, which contributes significantly to the causes of flight, once again reveals the hypocritical way in which the EU states deal with their otherwise often invoked „values”. The fact that they support and further legitimize a dictatorial regime only fits into the picture.

Consequences of the deal for European migration policy

Since the conclusion of the EU-Turkey deal, the previously central escape routes via the Western Balkans or the Aegean Sea were supposed to be de facto closed. In practice, people continue to make their way despite all obstacles. However, the migration control measures are making this journey increasingly dangerous and difficult. By means of illegal push and pullbacks, the European border protection agency Frontex, together with national border police forces, secures European coasts and national borders, deliberately accepting the death of fleeing people.

At the same time, the deal serves as a blueprint for further agreements with states such as Croatia, Bulgaria, but also Libya to enable practices that violate human rights, such as arbitrary detentions, physical and psychological violence and illegal deportations with the approval of the EU. The EU thus buys itself free of any rule of law obligation under the slogan of externalization and thus systematically ignores its own law.

With the EU-Turkey deal, the EU has not only finally abandoned a human rights-based migration policy, but also fundamentally abandoned any attempt to develop a European migration policy based on solidarity that protects the lives of every fleeing person and provides access to a fair and transparent asylum procedure. Instead, autocratic regimes are provided with billions by the EU to wage war against their own population and fleeing people. The fleeing people themselves become a political displacement mass, their health and future worthless.

We demand: No billions for human rights violations. Stop the deportations to Turkey and elsewhere!

For years, migration researchers have repeatedly pointed out that this repressive migration policy cannot begin to solve the fundamental challenges of global flight and migration movements. In order to reduce border crossings in the short term, the suffering of fleeing people is further exacerbated and their deaths are knowingly accepted. But instead of looking for a much-needed solution to the inhumane situation at Europe’s external borders, once again only a shift of escape routes to ever more deadly routes is being ensured. The currently emerging policy of the EU is once again forcing an intensification of deportations, as was shown at the extraordinary meeting of the European Council in early February. A fatal tendency, which will further increase the suffering and death at the European external borders. The EU Commission must no longer allow itself to be driven by right-wing agitators and betray the ideals it has propagated for an anti-human migration policy. Human rights are non-negotiable!

We therefore call on the EU Commission not to sign a new version of the EU-Turkey deal.

No more billions for human rights violations!

Stop the deportations to Turkey and elsewhere.

Under the slogan „No More EU Turkey Deal – Human Rights are Not For Sale“ we as an alliance therefore call for a decentralized day of action. Let’s take our protest to the streets with creativity and fight together for change!

First signatories:

Seebrücke

Balkanbrücke

SOS Balkanroute

frachcollective

Project ELPIDA e.V.

Borderline Europe

No Name Kitchen

klikAktiv

Europe Cares e.V.

Bleibewerk Bonn des Kölner Flüchtlingsrat e.V.

Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.

Sächsischer Flüchtlingsrat

Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V.

Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V

Seebrücke Kiel

Seebrücke Braunschweig


Projekt: Starthilfe Deutsch

Begabte junge Geflüchtete sollen in kurzer Zeit die erforderlichen Grundkenntnisse der deutschen Sprache bis Sprachniveau B1 vermittelt bekommen. Zusätzlich sollen Teilnehmer*innen auf Anschlussmaßnahmen wie Stipendien oder Begabtenförderprogramme vorbereitet werden.

Zielgruppe des Projekts sind junge Geflüchtete (bis ca. 30 Jahre) im Raum Stuttgart, die in Deutschland ein Studium aufnehmen oder fortsetzen möchten. Diese müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um nach erfolgreichem Abschluss der Kursstufe Deutsch B1 in die Förderung nach den Richtlinien Garantiefonds Hochschule (RL-GF-H)/Otto-Benecke-Stipendium, ins Integra-Stipendium des Deutschen Akademischen Austauschdienstes oder eine vergleichbare Begabtenförderung aufgenommen zu werden.

Ansprechpartner*innen für interessierte Geflüchtete sind das Sprachkursbüro des Deutschkollegs Stuttgart, die Beraterinnen der AWO oder von In Via.

Die Teilnahme an den Deutschkursen ist für die Teilnehmer*innen kostenlos.

Weitere Informationen und die einzelnen Kurstermine finden Sie im Flyer des Deutschkollegs Stuttgart.



Kinotour mit Panel-Diskussion: Sara Mardini – Gegen den Strom

Sara Mardini und ihre jüngere Schwester Yusra stammen aus einer Familie von Hochleistungssportler:innen in Syrien. Der Krieg im Land unterbricht den Traum, olympische Schwimmerin zu werden, und zwingt die Schwestern 2015 zur Flucht. Als auf der Flucht über das Mittelmeer von der Türkei nach Griechenland der Motor des überfüllten Schlauchbootes versagt, springen die Schwestern ins Wasser und helfen bei der Rettung aller Geflüchteten indem sie das Boot drei Stunden auf Kurs halten bis sie das rettende Ufer von Lesbos erreichen und damit alle Geflüchteten an Bord retten.

Die Geschichte macht auf der ganzen Welt Schlagzeilen. Mit 20 ist Sara berühmt. Danach trennen sich die Wege der Schwestern: Yusra schwimmt bei den Olympischen Spielen, während Sara nach Lesbos zurückkehrt, um sich ehrenamtlich zu engagieren und anderen Geflüchteten zu helfen. Im Jahr 2018 aber wird sie verhaftet und einer Reihe von schweren Straftaten beschuldigt – darunter Beihilfe zur illegalen Einreise (Schleusung), Geldwäsche, Betrug und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Nach über drei Monaten in einem Hochsicherheitsgefängnis in Griechenland wird Sara auf Kaution freigelassen und wartet seitdem auf ihre Verhandlung – ihr drohen 20 Jahre Haft.

Über vier Jahre hat die Filmemacherin Charly Wai Feldman Saras Kampf um Gerechtigkeit und um eine neue Zukunft in Berlin begleitet.

Im Anschluss an den Film findet eine Panel-Diskussion mit den Protagonist*innen Sara Mardini und Seán Binder, sowie der Producerin Charly Feldman statt.

In Kooperation mit den Tour-Partner*innen Amnesty International Deutschland e.V. und der Seebrücke Deutschland sowie der SARAH (Search and Rescue for All Humans) Seenotrettung, dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg und der Rosa Luxemburg Stiftung.

Veranstaltungsort: Cinema, Bolzstr. 4, 70173 Stuttgart

Hier gibt es Karten im Vorverkauf

Weitere Termine und Informationen finden Sie hier: Sara Mardini – Gegen den Strom


Stuttgart: Workshop „Im Iran kämpfen sie für Freiheit. In Deutschland um Asyl.“

Seit Herbst 2022 protestieren die Menschen im Iran für Menschenrechte und erleben Verfolgung, Inhaftierungen, Vergewaltigungen, Folter und Hinrichtungen. Insbesondere Frauen sind in ihrem Kampf um Freiheit davon betroffen. In der Arbeitsgruppe berichtet Farnaz Schaefer über die aktuelle Lage im Iran aus Sicht der Frauen und wirft einen Blick in Vergangenheit und Gegenwart. Anschließend geht es um die Entscheidungspraxis des BAMF und die Rechtsprechung der Gerichte zur Schutzgewährung von Iraner*innen in Deutschland. Rechtsanwältin Laura Noethe analysiert die behördliche und gerichtliche Bewertung der Ereignisse im Iran. Es wird Raum für Fragen und Austausch geben.

Referentinnen: Farnaz Schaefer (psychologische Beraterin und Aktivistin aus Schwäbisch Hall) und Laura Noethe (Rechtsanwältin aus Mannheim)

Ort: Bürgerräume West in der Bebelstraße 22, 70193 Stuttgart

Die Teilnahme am Workshop ist kostenlos und richtet sich in erster Linie an Ehrenamtliche in der Geflüchtetenarbeit.

Der Workshop wird im Rahmen der Frühjahrstagung am 1. April angeboten. Zwischen 13:45 und 15:15 Uhr finden zeitgleich vier Workshops statt. Wir bitten um Anmeldung über den untenstehenden Link.

Das gesamte Programm der Frühjahrstagung sowie Informationen zu den Workshops und der Anmeldung finden Sie unter Frühjahrstagung 2023.


Stuttgart: Workshop „Von der Duldung in die Aufenthaltserlaubnis“

Geflüchtete mit einer Duldung leben mit einer großen Unsicherheit und in ständiger Angst vor Abschiebung. Es gibt einige Bleiberechtsoptionen für Geduldete mit ganz unterschiedlichen Voraussetzungen. Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung ebnen zum Beispiel den Weg in eine Aufenthaltserlaubnis. Oder die Aufenthaltserlaubnisse § 25a und § 25b AufenthG sollen nachhaltige Integration belohnen. Ganz neu gibt es seit 2023 das Chancen-Aufenthaltsrecht. Ein Härtefallantrag kann als letzte Möglichkeit ein Bleiberecht erwirken. Für manche kommt aber auch ein § 25 Abs. 5 AufenthG in Frage. Durch den Dschungel der Bleiberechtsoptionen führt die Anwältin Maria Kalin. Die Arbeitsgruppe gibt einen Überblick über alle Möglichkeiten und bietet Raum für Nachfragen und Austausch.

Referentin: Maria Kalin (Rechtsanwältin, Ulm)

Ort: Bürgerräume West in der Bebelstraße 22, 70193 Stuttgart

Die Teilnahme am Workshop ist kostenlos und richtet sich in erster Linie an Ehrenamtliche in der Geflüchtetenarbeit.

Der Workshop wird im Rahmen der Frühjahrstagung am 1. April angeboten. Zwischen 13:45 und 15:15 Uhr finden zeitgleich vier Workshops statt. Wir bitten um Anmeldung über den untenstehenden Link.

Das gesamte Programm der Frühjahrstagung sowie Informationen zu den Workshops und der Anmeldung finden Sie unter Frühjahrstagung 2023.


Stuttgart: Workshop „Empowerment für People of Color”

People of Color erleben auch in flüchtlingssolidarischen Netzwerken Rassismus. Der Workshop bietet Raum für Austausch, Vernetzung und Stärkung untereinander. Der Workshop soll einen sicheren Rahmen bieten, sich über Rassismuserfahrungen austauschen zu können und ist daher ausschließlich für Menschen mit Rassismuserfahrungen.

Referentin: Prof. Dr. Nivedita Prasad (Professorin für Handlungsmethoden und genderspezifische Soziale Arbeit an der Alice Salomon Hochschule Berlin)

Ort: Bürgerräume West in der Bebelstraße 22, 70193 Stuttgart

Die Teilnahme am Workshop ist kostenlos und richtet sich an People of Color und Menschen mit Rassismuserfahrungen.

Der Workshop wird im Rahmen der Frühjahrstagung am 1. April angeboten. Zwischen 13:45 und 15:15 Uhr finden zeitgleich vier Workshops statt. Wir bitten um Anmeldung über den untenstehenden Link.

Das gesamte Programm der Frühjahrstagung sowie Informationen zu den Workshops und der Anmeldung finden Sie unter Frühjahrstagung 2023.


Stuttgart: Vortrag „Ich kann doch nicht rassistisch sein; ich unterstütze Flüchtlinge seit 30 Jahren“ oder?

Können Menschen, die solidarisch mit und für Geflüchtete arbeiten rassistisch sein/handeln? Diese Frage beschäftigt in den letzten Jahren viele zivilgesellschaftliche Akteur*innen individuell aber auch als Organisationen. Im Rahmen des Vortrages wird diese Frage aus einer rassismuskritischen menschenrechtlichen Position erörtert.

Referentin: Prof. Dr. Nivedita Prasad (Professorin für Handlungsmethoden und genderspezifische Soziale Arbeit an der Alice Salomon Hochschule Berlin)

Ort: Bürgerräume West in der Bebelstraße 22, 70193 Stuttgart

Im Rahmen der Frühjahrstagung am 1. April finden ein Vortrag und vier verschiedene Workshops statt. Diese sind kostenlos und richten sich in erster Linie an Ehrenamtliche in der Geflüchtetenarbeit.

Das gesamte Programm der Frühjahrstagung sowie Informationen zu den Workshops und der Anmeldung finden Sie unter Frühjahrstagung 2023.


BVerwG: Handydaten-Auswertung durch das BAMF war rechtswidrig

Eine afghanische Geflüchtete klagte gegen das Auslesen ihres Handys – und bekommt Recht. Damit steht die langjährige Praxis des Bundesamtes für Migration und Geflüchtete (BAMF) in Frage. 

Kommen Asylsuchende in Deutschland an, haben wenige einen gültigen Pass. Um die Identität und Staatsangehörigkeit dieser Menschen zu prüfen, kann das BAMF Metadaten von Mobiltelefonen auslesen (§15a AsylG). Dies ist nur möglich, wenn keine milderen Mittel zur Identitätsprüfung zur Verfügung stehen. In der Vergangenheit hatte sich beim BAMF die Praxis eingestellt, schon vor der Anhörung Daten von Mobiltelefonen auf Vorrat auszuwerten und zu speichern, ohne vorherige Prüfung, ob die Identitätsklärung durch mildere Mittel erfolgen könnte.

Diese Erfahrung machte auch eine Frau aus Afghanistan. Noch vor der Anhörung wurde sie aufgefordert, ihr Handy mitsamt Zugangsdaten auszuhändigen, obwohl sie eine Tazkira, ein afghanisches Ausweisdokument, und eine Heiratsurkunde vorlegen konnte. Mithilfe der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) reichte sie im Mai 2020 Klage beim Verwaltungsgericht in Berlin ein – mit Erfolg. Am 16.02.2023 bestätigte dies das BVerwG (16.02.2023, 1 C 19.21) nachdem das BAMF in Revision gegangen war: Dem Bundesamt wäre es möglich gewesen, zunächst mildere Mittel zur Feststellung von Identität und Staatsangehörigkeit heranzuziehen. Im vorliegenden Fall hätten dies gezielte Fragen zum Herkunftsland und -ort, ein Gutachten eines*r Sprachmittler*in und die Überprüfung der Dokumente, wie die Heiratsurkunde und die Tazkira, sein können.

Das Auslesen der Mobiltelefone ist problematisch, da es einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre einzelner Personen darstellt. Das Auslesen der Daten ist außerdem fehleranfällig. Die durch das BAMF genutzte Analysesoftware liest Metadaten, wie Ländervorwahlen ein- und ausgehender Anrufe, geografischen Daten von Fotos und verwendete Sprachen im Browserverlauf und Messenger Nachrichten aus. Wurde ein Handy beispielsweise von mehreren Personen genutzt, kann dies zu fehlerhaften Annahmen über das vermeintliche Herkunftsland führen.