BVerfG: AsylbLG zu niedrig berechnet, aber verfassungskonform

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) urteilte in seinem Beschluss vom 15. April 2026 (1 BvL 5/21), dass die Höhe der Grundleistungen nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im Zeitraum vom 1. September 2018 bis zum 20. August 2019 zu niedrig war, da sie nicht fortlaufend realitätsgerecht berechnet wurde. Jedoch sieht das Gericht verringerte Beiträge im AsylbLG als grundsätzlich mit der Verfassung vereinbar.

Das Gericht betont, dass die Berechnung von Leistungen zeit- und realitätsgerecht sein muss und nicht auf veralteten Daten beruhen darf. Aber es ist verfassungskonform, dass Grundleistungsbezieher*innen in den ersten 15 Monaten des Aufenthalts in Deutschland deutlich geringere Sozialleistungen erhalten. Begründet wird dies durch den eventuell kurzen Aufenthalt der Betroffenen, aus welchem sich ein geringer „Integrationsbedarf“ ergibt. Das BVerfG sieht das Herausstreichen von Bedarfspositionen im Bereich des soziokulturellen Existenzminimums als verfassungskonform an, sofern dies nachvollziehbar und nicht unsachlich geschieht.

Zum Klagezeitpunkt betrug der Geltungszeitraum von den Grundleistungen im AsylbLG 15 Monate, bevor man sogenannte „Analogleistungen“ erhält, die Leistungshöhe also der des sog. „Bürgergelds“ entspricht. Seitdem wurde jedoch das AsylbLG um ein Vielfaches verschärft. Statt 15 Monaten werden Analogleistungen nun erst ab 36 Monaten gezahlt. Dies bedeutet drei Jahre, in welchen Betroffene deutlich unter dem Bürgergeldbetrag überleben müssen. Auch wenn das Gericht die 2018 bestehende Version des Gesetzes für verfassungskonform hält, bleibt höchst fraglich: Inwieweit würde das BVerfG die nun geltenden drei Jahre als „Kurzaufenthalt“ mit geringem „Integrationsbedarf“ werten und die verringerten Leistungen des AsylbLG als verfassungskonform einstufen?

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg kritisiert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Wenn Bedarfspositionen wegen eines Kurzaufenthalts gestrichen werden dürfen, dann gibt es weniger Möglichkeiten für Menschen, die ohnehin schon am Existenzminium leben, selbstbestimmt zu haushalten. Deshalb fordert der Flüchtlingsrat die Abschaffung des diskriminierenden AsylbLG. Es handelt sich um ein Sonderrecht, welches nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes zu vereinbaren ist. Menschen drei Jahre lang gesellschaftliche Teilhabe abzusprechen, ist Diskriminierung und verwehrt fundamental Chancen. Die ausgezahlten Sätze verkennen tatsächliche Lebensrealitäten und die Kosten des alltäglichen Lebens. Die Kategorisierung von Menschen nach Bleibeperspektive relativiert die Menschenwürde und ist erneuter Ausdruck einer menschenverachtenden Migrationspolitik.



Policy Paper: Sinkende Schutzquoten für Afghanen trotz desaströser Menschenrechtslage

Repression, Verfolgung, Entrechtung und eine katastrophale humanitäre Situation prägen das Leben in Afghanistan. Trotzdem gewährt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) immer weniger jungen alleinstehenden Männern aus Afghanistan Schutz, während Frauen grundsätzlich Flüchtlingsschutz bekommen. Die Willkür und Irrationalität des Regimes werden verkannt – mit katastrophalen Folgen für Betroffene.

Pro Asyl analysiert die Entscheidungspraxis des BAMF in ihrem Policy Paper Afghanistan und verdeutlicht, warum ein Abschiebestopp und eine Wende der jetzigen Afghanistan-Politik dringend notwendig sind. Das BAMF geht davon aus, Verfolgung beziehe sich nur auf bestimmte Personengruppen, und verkennt somit die vehemente Gefährdung aller Afghan*innen, die unter den Taliban leben müssen.



SG Berlin: Jobcenter muss Passkosten übernehmen

Das Sozialgericht (SG) Berlin entschied mit Gerichtsbescheid vom 27.04.2026 (S 101 AS 4696/25), dass die Kosten zur Beschaffung ausländischer Reisepässe als Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II vom Jobcenter übernommen werden können.

„[Die] Passbeschaffung ist ein einmaliger […] besondere[r], im Einzelfall auftretende[r] Bedarf [und] nach Auffassung des Gerichts nicht Bestandteil dessen, was typischerweise im Regelbedarf berücksichtigt wird. […] Kosten für ausländische Reisepässe können im SGB II als unabweisbarer Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II zu übernehmen sein, wenn sie nicht vom Regelbedarf umfasst sind und ein gültiger Pass benötigt wird.“

(Zusammengefasst vom Thomé Newsletter 18/2026)



Lockerung bei Integrationskurszulassung

Anfang Februar 2026 veranlasste das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Zulassungsstopp für Anträge auf freiwillige Teilnahme an Integrationskursen. Das BAMF erklärte, dass solche Kurse vorerst nicht mehr von freiwilligen Teilnehmer*innen besucht werden könnten. Begründet wurde dies durch finanzielle Herausforderungen der Vorjahre und mit stark gestiegenen Kosten von Integrationskursen. Der Blick in den Haushalt 2026 verrät jedoch: Für das Jahr 2026 stehen ca. eine Milliarde Euro für die Finanzierung von Integrationskursen zur Verfügung (eine vergleichbare Summe wie 2025) – es handelt sich also um eine rein politische Entscheidung.

Durch den Zulassungsstopp wurde für rund 130.000 Menschen, schätzungsweise 55 % der Gesamtteilnehmenden, die Möglichkeit, Deutsch zu lernen, abrupt gestoppt.

Diese Situation zieht unmittelbare Folgen für die freiwilligen Teilnehmer*innen nach sich und wirkt sich nachhaltig auf gesellschaftliche Teilhabe durch Spracherwerb aus. Auch Menschen, welche einen gesetzlichen Anspruch auf die Teilnahme an Integrationskursen haben, leiden unter dem Zulassungsstopp, da es vermehrt zu Kursverschiebungen und -ausfällen kommt. Darüber hinaus kommt es zu weitreichenden logistischen und personellen Folgen: Zahlreiche Lehrkräfte mussten entlassen werden, da geplante Kurse nicht stattfinden, zudem mussten sogar einige Träger schließen. Trägernetzwerke lassen sich nicht einfach ein- und ausschalten, je nachdem, wie der politische Wind steht. Trägerstrukturen gehen auch weiterhin verloren, vor allem in bevölkerungsarmen Regionen. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat dies bereits im Februar scharf kritisiert.

Nun einigt sich die Koalition auf eine Änderung des vorangegangenen Zulassungsstopps. Ab Juni sollen auch Menschen ohne gesicherte Bleibeperspektive wieder an den Integrationskursen teilnehmen können. Allerdings gibt es nur ein bestimmtes Kontingent an freiwilligen Teilnehmer*innen, deren Kosten übernommen werden. So soll eine Deckelung der Gesamtausgaben gewährleistet werden. Die konkrete Zahl wird abhängig von der jeweiligen Haushaltsplanung sein und somit variieren. Nicht aufgebrauchtes Budget darf in das nächste Haushaltsjahr mitgenommen werden. Obwohl der Haushalt für 2027 ursprünglich eine Summe von etwas mehr als einer Milliarde Euro für Integrationskurse vorsieht, soll nun eine Reduzierung auf 600 Millionen Euro erfolgen.

Außerdem plant die Koalition eine Priorisierung der Teilnehmer*innen: An vorderer Stelle stehen Ukrainer*innen und Personen, die einen Aufenthalt zum vorübergehenden Schutz nach §24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) haben, sowie EU-Bürger*innen. Für Menschen im Asylverfahren soll es Erstorientierungskurse (EOK) geben, die ab November vermehrt angeboten werden sollen. Diese sind mit 300 Unterrichtseinheiten erheblich kürzer als reguläre Integrationskurse mit 700 Unterrichtsstunden – die direkte Auswirkung der Beinahe-Halbierung des vorgesehenen Haushalts. 

Die Teilrücknahme des Zulassungsstopps ist eine Erleichterung für Ukrainer*innen, EU-Bürger*innen und Menschen mit einem Aufenthalt nach §24 AufenthG. Geduldete Personen und Asylbewerber*innen müssen weiterhin befürchten, dass ihnen die Möglichkeit des Spracherwerbs und die damit einhergehenden Chancen verwehrt bleiben.  Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg kritisiert die Priorisierung von Menschen nach Bleibeperspektive und wirtschaftlichem Nutzen. All das geschieht im Rahmen einer menschenfeindlichen Migrationspolitik, welche die Gesellschaft spaltet, Menschen hierarchisiert und Chancen verwehrt. Es wird deutlich, dass jene, die geflüchteten Menschen „Integrationsverweigerung“ vorwerfen, zeitgleich Teilhabe-Möglichkeiten strukturell einschränken und kein tatsächliches Interesse an der gesellschaftlichen Teilhabe geflüchteter Menschen haben.



Online-Fachtag: Junge Geflüchtete zwischen Schule und Ausbildung

Der Übergang von der Schule in die Ausbildung ist für junge Menschen vielerorts eine Herausforderung. Dies trifft besonders auch auf junge Menschen mit Fluchterfahrung zu, deren Berufsbiografien von mehrfachen Übergängen, Unterbrechungen und Neuanfängen geprägt sind. In Deutschland treffen die jungen Menschen u. a. auf neue Bildungssysteme und Sprachanforderungen.

Auf dem Online-Fachtag des Paritätischen Gesamtverbands werden die komplexen Übergangsprozesse aus einer ganzheitlichen Perspektive betrachtet und gemeinsam praxisnahe Lösungsansätze diskutiert. Neben der individuellen Förderung rücken dabei die Peer Group und sozialraumorientierte Unterstützungsstrukturen in den Fokus.

Im Rahmen des Fachtags werden unterschiedliche Perspektiven aus Praxis und Wissenschaft zusammengeführt. Im Mittelpunkt stehen konkrete Ansätze aus der Praxis:

  • Einblick in eine regionale Jugendagentur am Übergang Schule-Ausbildung-Beruf
  • Jugendmigrationsdienst mit sozialraumorientiertem Unterstützungsansatz
  • Peer-to-Peer-Ansatz für Beteiligung und Empowerment von Mädchen* und jungen Frauen* am Übergang Schule-Ausbildung-Beruf
  • wissenschaftlicher Beitrag mit einer rassismuskritischen Perspektive auf Bildungs- und Berufsbiografien junger geflüchteter Menschen

Der Fachtag bringt Fachkräfte aus Jugendhilfe, Jugendsozialarbeit, Jugendmigrationsarbeit und angrenzenden Arbeitsfeldern zusammen, um gemeinsam praxisnahe Strategien zu diskutieren und weiterzuentwickeln, um Impulse für eine nachhaltige Verbesserung der beruflichen Teilhabechancen junger Menschen mit Fluchterfahrung zu setzen.

Zielgruppe der Veranstaltung: Fachkräfte aus der Jugendhilfe, Jugendsozialarbeit, Jugendmigrationsarbeit, Migrationssozialarbeit und angrenzenden Arbeitsfeldern, Interessierte aus der freien Wohlfahrtspflege, Jobcenter, Agenturen für Arbeit etc.

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfeplans (KJP) gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.
Anmeldeschluss: 8. Juni 2026.

Anmeldung und weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.


Inhaltliche Rückfragen bitte an:

Angelina Bemb, Referentin Jugendsozialarbeit und Migration, Gefährdetenhilfe, jumis@paritaet.org, Tel 030-246 36-406
Jennifer Puls, Referentin Arbeitsmarktpolitik/Jugendsozialarbeit, jsa@paritaet.org, 030-246 36-325

Organisatorische Rückfragen bitte an:

Mandy Gänsel, Sachbearbeitung, mandy.gaensel@paritaet.org, 030-246 36-476


Freiburg: Straßenfußball-Turnier „Abseits abpfeifen“

beneFit e.V. lädt ein zum Straßenfußball-Turnier auf den Bolzplätzen im Freiburger Seepark – zum Mitfeiern, Mitspielen und Austauschen.

Mitfeiern:
Alle Fans von Begegnung und Bewegung sind herzlich willkommen! Eintritt frei – mit Snacks & Getränken, einer Bewegungsecke, musikalischer Begleitung und kurzen Redebeiträgen. 

Mitspielen:
Im 4 gegen 4 treffen Teams unterschiedlicher Hintergründe aufeinander. Fairplay und Spaß stehen im Mittelpunkt der Straßenfußballspiele.

Austauschen:
Infostände, Moderation und Redebeiträge zum Projekt begleiten das Turnier.

Das Projekt „Abseits abpfeifen“ nutzt Fußball als Begegnungsformat, um für soziale Ausgrenzung zu sensibilisieren und soziale Teilhabe zu stärken. Gemeinsam setzen wir ein Zeichen für Zusammenhalt – auf und neben dem Platz! Anschließend an die deutsche Straßenfußball-Meisterschaft 2024 auf dem Stühlinger Kirchplatz, rollt nun der Ball auf den Bolzplätzen im Freiburger Seepark.

Interessierte Teams aus Freiburg und ganz Baden-Württemberg können sich bei beneFit e.V. anmelden:
E-Mail: info@benefit-bewegung.de
Website: https://benefit-bewegung.de/abseits-abpfeifen/
Instagram: @benefit.freiburg


Spendenaufruf: Schutzwohnung für Abgeschobene in Nigeria

Seit 2019 unterstützt der Verein Refugees4Refugees das Projekt Deportees Emergency Reception and Support (DERS) als wichtigen Ausdruck von Solidarität für Menschen, die von Abschiebungsgewalt betroffen sind. Viele werden unter schwierigen Umständen festgenommen und in Charter-Abschiebeflüge gesetzt – nur um schließlich am Flughafen von Lagos (Nigeria) ohne jegliche Unterstützung anzukommen.

Für viele dieser Menschen ist Nigeria längst kein vertrauter Ort mehr. Einige haben Jahrzehnte im Ausland verbracht und stehen nun vor der großen Herausforderung, sich in einer fremd gewordenen Stadt zurechtzufinden und wieder Kontakt zu Familie oder Freund*innen aufzubauen. Andere – darunter auch Kinder – kommen in äußerst verletzlichen Zuständen an: körperlich geschwächt, emotional belastet oder mit erheblichen psychischen Problemen. All dies erschwert die Wiedereingliederung in die Gesellschaft erheblich.

Seit seiner Gründung im Jahr 2019 ist DERS auf Spenden aus der Zivilgesellschaft angewiesen, um Nothilfe zu leisten. Dazu gehören kurzfristige Unterbringung, Unterstützung bei der Wiederherstellung des Kontakts zu Angehörigen, medizinische Erstversorgung, Transport sowie weitere grundlegende Hilfen – mit dem Ziel, das Trauma und die Verzweiflung infolge gewaltsamer Abschiebungen zu lindern.

Im Jahr 2022 konnte DERS mit Unterstützung der Omid Foundation eine Vier-Zimmer-Wohnung in Flughafennähe anmieten. Dieses wichtige Projekt – bekannt als „Schutzwohnung“ – schuf einen verlässlichen und leicht zugänglichen Anlaufpunkt. Seitdem dient der Ort als Raum für Sicherheit, Solidarität und kollektive Selbstermächtigung für abgeschobene Personen.

Die Schutzwohnung bietet mehr als nur ein Dach über dem Kopf – sie vermittelt ein Gefühl von Zuhause. Die Bewohner*innen werden ermutigt, sich gegenseitig zu unterstützen und eine Gemeinschaft der Fürsorge aufzubauen. Durch das Engagement von freiwilligen Helfer*innen, die selbst Abschiebung erlebt haben, entsteht ein Raum für gegenseitiges Verständnis, Heilung und Resilienz im Umgang mit traumatischen Erfahrungen.

Doch wie jeder intensiv genutzte Raum zeigt auch diese Wohnung im Laufe der Zeit deutliche Abnutzungserscheinungen. Sie benötigt nun dringend eine sorgfältige Renovierung. Materialien und Strukturen, die bisher zuverlässig funktioniert haben, reichen für die aktuellen Anforderungen nicht mehr aus. Verschleiß und Umwelteinflüsse machen Reparaturen und Erneuerungen unvermeidbar. Dabei geht es nicht nur um Instandhaltung, sondern um den Erhalt einer würdevollen und sicheren Umgebung – insbesondere angesichts zunehmender Abschiebungsmaßnahmen.

Um weiterhin eine sichere, funktionale und einladende Umgebung bieten zu können, muss die Wohnung instand gehalten und weiter verbessert werden. Dazu gehören umfangreiche Renovierungsarbeiten. Angesichts der schlechten Situation der Stromversorgung und der mit den Benzin-Generatoren verbundenen Umweltverschmutzung, soll nun auf Solarenergie umgestiegen werden. Die Frage der Elektrizität ist auch wegen der extremen Hitze, die für viele Abgeschobene ungewohnt ist, sehr wichtig.

Darüber hinaus wird grundlegende Ausstattung wie Matratzen, Bettwäsche, Vorhänge, Moskitonetze, Hygieneartikel, Basismedikamente, Küchenutensilien sowie langlebiges Spielzeug für Kinder benötigt.

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Mit Ihrer Spende kann die Schutzwohnung erhalten bleiben und gestärkt werden, sodass sie weiterhin als Grundlage für Stabilität, Hoffnung und Neuanfang für Menschen dient, die von ungerechten Migrationssystemen betroffen sind. Jeder Beitrag zu dieser Renovierung ist eine direkte Investition in Menschen. Er trägt dazu bei, dass abgeschobene Personen Zugang zu einem Ort haben, der nicht nur bewohnbar, sondern sicher, unterstützend und würdevoll ist.

Was bereits ein Ort der Zuflucht ist, kann noch widerstandsfähiger, inklusiver und wirkungsvoller werden – besonders für diejenigen, die ihn am dringendsten brauchen.

Das wird schnell und ganz konkret benötigt:

  • € 1.250,- für Sanitär-, Reinigung und Schädlingsbekämpfung und Malerarbeiten
  • € 420,- für Wartung der Klimaanlagen und Elektroarbeiten
  • € 650,- für den Austausch von Deckenventilatoren
  • € 1.550,- für Holzarbeiten (Reparaturen an Türen, Betten, Schränken, Küche usw.
  • € 625,- für Erneuerung der Grundausstattung: 5 Matratzen, Bettwäsche, Vorhänge, Moskitonetze, etc.
  • € 1.200,- für Hygieneartikel, Basismedikamente, Handtücher, Küchenutensilien
  • € 800,- für langlebige Gegenstände für Kinder, einschließlich Spielzeug
  • € 1.300,- für Büroausstattung, gerne auch gebraucht (Computer, Drucker und Büromaterial)
  • € 1.900,- Installation und Anschluss von Solarpanelen, Wechselrichter und Batterie

Das Team der DERS-Schutzwohnung bedankt sich im Namen aller Beteiligten für Ihre Unterstützung.

Spendenkonto:

Flüchtlinge für Flüchtlinge e.V / GLS Bank / IBAN: DE80 4306 0967 7033 0742 00

Verwendungszweck: Schutzwohnung in Lagos

Paypal: https://www.paypal.com/donate?hosted_button_id=9VPH22CHYBEWG

Selbstverständlich sind Ihre Spenden steuerlich absetzbar.


Leitfaden: Abschiebungen im Kontext Schule

Der baden-württembergische Landesverband der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat eine aktualisierte Version des Leitfadens Abschiebungen im Kontext Schule. Rechtslage und individuelle Handlungsmöglichkeiten veröffentlicht. Es handelt sich dabei um Informationen für Lehrkräfte.



Online-Workshop: Grundlagenwissen und Sensibilisierung zu FGM/C

Plan International e.V. organisiert einen zweitägigen digitalen Workshop für Fachkräfte mit dem Thema „Grundlagenwissen und Sensibilisierung zu weiblicher Genitalverstümmelung (FGM/C)“.

Dieser findet am 09. Juni und 10. Juni 2026, jeweils von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr (4 Stunden inklusive Pausen) statt.

Diese praxisorientierte Fortbildung richtet sich an Fachkräfte aus den Bereichen Soziale Arbeit, Pädagogik, Medizin und Schulwesen sowie an weitere Interessierte und vermittelt fundiertes Wissen zum Thema FGM/C. Sie bereitet Sie darauf vor, professionell mit Risiko- und Gefährdungssituationen umzugehen. Der interaktive Workshop bietet Raum für Austausch und Reflexion und verbindet theoretische Grundlagen mit praxisnahen Fallbeispielen. Begleitende Lesematerialien werden zur Verfügung gestellt.

Themen:

  • Einführung in das Thema FGM/C
  • Kulturelle Hintergründe und soziale Dynamiken
  • Rechtliche Aspekte in Deutschland
  • Umgang mit Gefährdungssituationen, einschließlich Verpflichtungen und Handlungsspielräumen für Fachkräfte

Referentin: Edell Otieno-Okoth

Teilnahmegebühr: 65,00 € (inkl. 19 % Ust.), Zahlung per Rechnung.

Eine Anmeldung ist erforderlich, die Teilnehmer*innenzahl ist begrenzt. Anmeldeschluss ist am 30. Mai 2026.

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten alle Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung.


Online-Infoabend: Berufliche Orientierung für Ukrainer*innen

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Die Gemeinnützige Elternstiftung Baden-Württemberg lädt am 07. Mai 2026 von 18:00 bis 19:30 Uhr zu einem digitalen Informationsabend zur Beruflichen Orientierung für ukrainische Eltern und ihre Kinder ein. An diesem Abend soll es darum gehen, wie Eltern ihre Kinder auf dem Weg in den Beruf unterstützen können.

Viele junge Menschen in Deutschland entscheiden sich nach der Schule z.B. für eine berufliche Ausbildung, bei der praktische Erfahrungen im Unternehmen mit theoretischem Wissen aus der Berufsschule kombiniert werden. Die berufliche Ausbildung ist hoch anerkannt und führt in allen Branchen zu qualifizierten Berufsabschlüssen. Die Veranstaltung soll Sie darüber informieren, wie eine solche Ausbildung abläuft und welche weiteren Wege und Abschlüsse es gibt.

Zur Unterstützung wird eine Sprachmittlerin die Informationen in die ukrainische Sprache übersetzen.

Das Angebot ist kostenfrei und es ist keine Anmeldung notwendig.

Teilnahme über Zoom: https://us06web.zoom.us/j/82335769703