Zahlen zu Abschiebungen und Abschiebehaft 2024

Der Flüchtlingsrat BW hat das Regierungspräsidium Karlsruhe um Zahlen rund um Abschiebunge und Abschiebehaft aus dem Jahr 2024 gebeten. In diesen beiden Bereichen bleibt vieles was geschieht im Verborgenen, da die Betroffenen nach einer Abschiebung meist nicht mehr die Möglichkeit haben darüber zu sprechen. Mit der Abfrage soll mehr Transparenz geschaffen werden.

Eine Vielzahl der Fragen wurde leider nicht oder nur unvollständig beantwortet, da „darüber keine amtlichen Informationen vorliegen“ und die Beantwortung die Funktionsfähigkeit der Behörde einschränken würde (§ 9 Abs. 3 Nr. 3 LIFG BW). So gab das Regierungspräsidium z.B. nicht an, wie viele der Abgeschobenen Frauen oder Personen über 60 Jahre waren. Auch gab es keine Antwort darauf, wie viele Personen mit diagnostizierten Erkrankungen oder Behinderungen abgeschoben und in Abschiebehaft genommen wurden – und das obwohl Informationen darüber vorliegen, wie viele Abschiebungen medizinisch begleitet wurden oder aufgrund von medizinischen Gründen nicht durchgeführt werden konnten.

Die unbeantworteten Fragen haben wir in der Antwort des Regierungspräsidiums blau hinterlegt. Sensible Daten haben wir geschwärzt.

Die folgenden Tabellen sind ein kleiner Ausschnitt der erfragten Zahlen. Mehr Informationen und Zahlen finden Sie in der Abfrage selbst.

Anfragen in diesem Umfang sind unter dem Landesinformationsfreiheitsgesetz leider nicht umsonst. Wenn Sie unsere politische Arbeit unterstützen möchten freuen wir uns über eine Spende.



Kritik an geplanten Leistungskürzungen auf AsylbLG-Niveau für Geflüchtete aus der Ukraine

Der Referentenentwurf zum Leistungsrechtsanpassungsgesetz sieht vor, dass nach dem 1. April 2025 aus der Ukraine geflohene Schutzsuchende nur noch die menschenwürdewidrig niedrigen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Pro Asyl und weitere Organisationen lehnen dies mehrheitlich ab.

Bisher erhalten ukrainische Geflüchtete Bürgergeld oder Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch. Nun sollen Schutzsuchende, die nach dem Stichtag 1. April 2025 erstmals eine Aufenthaltserlaubnis oder Fiktionsbescheinigung (nach § 24 AufenthG) erhalten, nur noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Dies bedeutet Leistungen, die noch einmal deutlich unterhalb des bereits sehr niedrig angesetzten menschenwürdigen Existenzminimums liegen, das durch Bürgergeldleistungen garantiert werden soll. Damit werden noch mehr Menschen, mit denen sich die Bundesregierung eigentlich solidarisiert, in Deutschland existentieller Not ausgesetzt.

Hinzu kommen weitere ausgrenzende und menschenunwürdige Folgen: In vielen Kommunen werden AsylbLG-Leistungen nur über die fehleranfälligen und freiheitseinschränkenden Bezahlkarten ausgezahlt und auch der Zugang zum Arbeitsmarkt und die damit einhergehende Teilhabe an der Gesellschaft kann nun nicht mehr durch die Jobcenter unterstützt werden. Außerdem umfassen die Leistungen nur eine minimale Gesundheitsversorgung im Akutfall, die zum Beispiel für Menschen mit Behinderungen völlig unzureichend ist. 

In einer Stellungnahme im Rahmen der Verbändebeteiligung kritisiert unter anderem Pro Asyl den Gesetzentwurf in deutlichen Worten: Diese populistische Schlechterstellung von Teilen der ukrainischen Schutzsuchenden spare noch nicht einmal staatliche Gelder, sondern stürze die Betroffenen in ein Leben unterhalb des verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimums und schließe sie von gesellschaftlicher Teilhabe aus.



Online-Grundlagenschulung: Arbeit mit (un)begleiteten geflüchteten Kindern und Jugendlichen

Die online-Schulung des Bundesfachverbands Minderjährigkeit und Flucht richtet sich an angehende Fachkräfte und Fachkräfte, die neu in die Arbeit mit geflüchteten jungen Menschen eingestiegen sind oder einsteigen.

Qualifizierung, Austausch und Reflexionen zur eigenen Arbeitshaltung sind in dem Arbeitsbereich unerlässlich. Die Grundlagenschulung vermittelt praxisnah jugendhilferechtliche und asyl- und aufenthaltsrechtliche Grundlagen, Informationen zu Vormundschaft und ihrer Rolle im Asylsystem sowie zur Begleitung und Übergangsgestaltung von und mit jungen volljährigen Geflüchteten. Neben den Schulungsinhalten wird es Raum für interaktiven Austausch und zur Reflexion der Herausforderungen und Haltungen im Arbeitsalltag geben. Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular finden sie online auf der Website des BuMF. Die Veranstaltung findet regelmäßig einmal im Monat statt.


Online-Grundlagenschulung: Arbeit mit (un)begleiteten geflüchteten Kindern und Jugendlichen

Die online-Schulung des Bundesfachverbands Minderjährigkeit und Flucht richtet sich an angehende Fachkräfte und Fachkräfte, die neu in die Arbeit mit geflüchteten jungen Menschen eingestiegen sind oder einsteigen.

Qualifizierung, Austausch und Reflexionen zur eigenen Arbeitshaltung sind in dem Arbeitsbereich unerlässlich. Die Grundlagenschulung vermittelt praxisnah jugendhilferechtliche und asyl- und aufenthaltsrechtliche Grundlagen, Informationen zu Vormundschaft und ihrer Rolle im Asylsystem sowie zur Begleitung und Übergangsgestaltung von und mit jungen volljährigen Geflüchteten. Neben den Schulungsinhalten wird es Raum für interaktiven Austausch und zur Reflexion der Herausforderungen und Haltungen im Arbeitsalltag geben. Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular finden sie online auf der Website des BuMF. Die Veranstaltung findet regelmäßig einmal im Monat statt.


EuGH: Sichere Herkunftsstaaten müssen für alle sicher sein

Der Europäisch Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil vom 1. August (Rs. C-758/24, C-759/24, Alace) bestimmt, dass sichere Herkunftsstaaten nur dann als sicher gelten dürfen, wenn alle Personengruppen in diesem Land sicher sind. Geklagt hatten zwei Staatsangehörige der Volksrepublik Bangladesch, nachdem ihr Antrag auf internationalen Schutz als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden war.

„[…] Art. 37 der Richtlinie 2013/32 in Verbindung mit Anhang I der Richtlinie [ist] dahin auszulegen[…], dass er es einem Mitgliedstaat verwehrt, einen Drittstaat als sicheren Herkunftsstaat zu bestimmen, der für bestimmte Personengruppen die in Anhang I der Richtlinie genannten materiellen Voraussetzungen für eine solche Bestimmung nicht erfüllt.“

(Absatz 109 des Urteils Rs. C-758/24, C-759/24, Alace)


Online-Fachtagung: Psychische Gesundheit in der Arbeit mit geflüchteten Menschen in Unterkünften

Die psychische Gesundheit von geflüchteten Menschen in Unterkünften ist ein zentrales Thema, das in der Praxis oft mit großen Herausforderungen verbunden ist. Traumatische Erfahrungen, rechtliche Unsicherheiten und strukturelle Barrieren erschweren den Zugang zu angemessener Unterstützung. Gleichzeitig sind Fachkräfte gefordert, mit begrenzten Ressourcen und komplexen Bedarfen umzugehen.

Das Team der Dezentrale Beratungs- und Unterstützungsstruktur für Gewaltschutz in Unterkünften für geflüchtete Menschen (DeBUG) lädt hierzu zur bundesweiten Fachtagung zum Thema psychische Gesundheit in der Unterbringung geflüchteter Menschen ein. Im Laufe der Veranstaltung wird Expertise aus der Wissenschaft, der Praxis und der Betroffenenperspektive geteilt und gesammelt um am Schluss möglichst einprägsame Impulse für die Arbeit mitzunehmen. Die Veranstaltung richtet sich an Fach- und Leitungskräfte aus Unterkünften, Trägervertretungen, psychosoziale Dienste, Ehrenamtliche sowie Akteur:innen aus Politik und Verwaltung, die im Themenfeld Schutz von geflüchteten Menschen tätig sind. Weitere Informationen sowie den Link zur Anmeldung finden Sie online.


Online-Arbeitskreis: Entwicklung von Gewaltschutzkonzepten in Geflüchtetenunterkünften

Um in den Unterkünften von Geflüchteten den Gewaltschutz weiter zu garantieren, benötigt es die Entwicklung von einrichtungsspezifischen Gewaltschutzkonzepten. Dabei kann z.B. das Austauschen von best-practices im Rahmen eines Online-Arbeitskreises hilfreich sein.

Die Caritas Karlsruhe bietet hierfür eine Plattform. Folgende inhaltliche Punkte werden im Zoom-Arbeitskreis gemeinsam diskutiert:

  • Die Forderungen zu internen Strukturen und externen Kooperationen aus den ,,Mindeststandards zum Schutz geflüchteter Menschen in Flüchtlingsunterkünften‘‘
  • Umsetzung des Themas in veröffentlichten Gewaltschutzkonzepten
  • Austausch über Erfahrungen aus der Praxis
  • Gegenseitige Unterstützung bei der Erarbeitung des Themas im Gewaltschutzkonzept

Die Veranstaltung richtet sich primär an Hauptamtliche. Weitere Informationen und den Link zur Anmeldung finden Sie auf der Webseite der Caritas Karlsruhe.


VG Düsseldorf: §24 AufenthG nach Aufenthalt in Drittstaat doch möglich

Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hat mit dem Urteil vom 18. Juni 2025 (24 K 7223/24) entschieden, dass Vertriebene aus der Ukraine nach Aufenthalt und Schutz in einem Drittstaat Anspruch auf Schutz in Deutschland nach §24 AufenthG haben.

Das VG begründet dies folgendermaßen (Vgl. S.9):

„Unschädlich ist auch, dass die Kläger ab Januar 2023 über ein Jahr in der Republik Moldau verbrachten und dort auch einen Schutzstatus erhielten.

Zunächst ist festzustellen, dass ein Wegfall der Vertriebeneneigenschaft bei längerem Aufenthalt bzw. Schutzgewährung in einem Drittstaat weder in der Richtlinie noch im Durchführungsbeschluss noch nach deutschem Recht geregelt ist.

Der Begriff der Vertreibung ist auch nicht dahingehend auszulegen, dass die Länge des Aufenthalts als auch eine eventuelle Schutzgewährung in einem Drittstaat eine Vertreibung ausschließen.“


Stuttgart: Solidarität statt Abschottung – für eine menschenwürdige Flüchtlingspolitik

Das Umsonst & Draußen ist das größte nichtkommerzielle Musik-Polit-Kultur-Festival in Stuttgart. Dieses Jahr legt es den inhaltlichen Schwerpunkt auf konkrete Utopien einer solidarischen Gesellschaft. Neben dem Musikprogramm finden zu diesem Thema zahlreiche Workshops statt.

In diesem Rahmen bietet der Flüchtlingsrat BW einen Workshop zum Thema „Solidarität statt Abschottung“ an.

In diesem Workshop sollen aktuelle migrationspolitische Entwicklungen kritisch eingeordnet werden. Dabei werden häufig auftauchende Fake News dekonstruiert und Argumente für eine humanitäre Flüchtlingspolitik geschärft. Wir möchten uns gegenseitig ermutigen und bestärken, uns weiterhin für eine solidarische und diverse Gesellschaft einzusetzen. Optimismus und Utopien trotz aller Rückschläge und Widerstände setzen Hoffnung und Energie für einen Kampf für eine gerechtere Welt voraus. Daher soll der Workshop mit einer kleinen Übung, inspiriert durch das Konzept des nachhaltigen Aktivismus, abgeschlossen werden.

Referentin: Meike Olszak

Am Sonntag wird der Flüchtlingsrat außerdem mit einem Info-Stand vertreten sein.

Weitere Informationen zum Festival und zu den anderen Workshops finden Sie auf der Webseite vom U&D.

Ort: Festplatz an der Krehlstraße in Stuttgart-Vaihingen


Mosbach: Frauen auf der Flucht

Rund 50 Prozent aller geflüchteten Menschen weltweit sind Frauen und Mädchen. Viele von ihnen müssen ihre Herkunftsländer aufgrund von geschlechtsspezifischer Verfolgung verlassen. Was sind frauenspezifische Fluchtursachen und wie kann man diese asylrechtlich geltend machen? Wie ist die Lage von Frauen in Afghanistan?

Zur Beantwortung dieser Fragen lädt die Diakonie Neckar-Odenwald zu einem kostenfreiem Infoabend in Mosbach ein. Inhaltliche Beiträge leisten Meike Olszak (Flüchtlingsrat BW) und Atefa Zafari, die bis zur Machtergreifung der Taliban als Staatsanwältin für Menschenrechte in Kabul arbeitete. Weitere Informationen sowie den Link zur Anmeldung finden Sie auf der Webseite der Diakonie.

Ort: Dienststelle Mosbach, Neckarelzer Straße 1, 74821 Mosbach