VG Düsseldorf: §24 AufenthG nach Aufenthalt in Drittstaat doch möglich

Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hat mit dem Urteil vom 18. Juni 2025 (24 K 7223/24) entschieden, dass Vertriebene aus der Ukraine nach Aufenthalt und Schutz in einem Drittstaat Anspruch auf Schutz in Deutschland nach §24 AufenthG haben.

Das VG begründet dies folgendermaßen (Vgl. S.9):

„Unschädlich ist auch, dass die Kläger ab Januar 2023 über ein Jahr in der Republik Moldau verbrachten und dort auch einen Schutzstatus erhielten.

Zunächst ist festzustellen, dass ein Wegfall der Vertriebeneneigenschaft bei längerem Aufenthalt bzw. Schutzgewährung in einem Drittstaat weder in der Richtlinie noch im Durchführungsbeschluss noch nach deutschem Recht geregelt ist.

Der Begriff der Vertreibung ist auch nicht dahingehend auszulegen, dass die Länge des Aufenthalts als auch eine eventuelle Schutzgewährung in einem Drittstaat eine Vertreibung ausschließen.“


Stuttgart: Solidarität statt Abschottung – für eine menschenwürdige Flüchtlingspolitik

Das Umsonst & Draußen ist das größte nichtkommerzielle Musik-Polit-Kultur-Festival in Stuttgart. Dieses Jahr legt es den inhaltlichen Schwerpunkt auf konkrete Utopien einer solidarischen Gesellschaft. Neben dem Musikprogramm finden zu diesem Thema zahlreiche Workshops statt.

In diesem Rahmen bietet der Flüchtlingsrat BW einen Workshop zum Thema „Solidarität statt Abschottung“ an.

In diesem Workshop sollen aktuelle migrationspolitische Entwicklungen kritisch eingeordnet werden. Dabei werden häufig auftauchende Fake News dekonstruiert und Argumente für eine humanitäre Flüchtlingspolitik geschärft. Wir möchten uns gegenseitig ermutigen und bestärken, uns weiterhin für eine solidarische und diverse Gesellschaft einzusetzen. Optimismus und Utopien trotz aller Rückschläge und Widerstände setzen Hoffnung und Energie für einen Kampf für eine gerechtere Welt voraus. Daher soll der Workshop mit einer kleinen Übung, inspiriert durch das Konzept des nachhaltigen Aktivismus, abgeschlossen werden.

Referentin: Meike Olszak

Am Sonntag wird der Flüchtlingsrat außerdem mit einem Info-Stand vertreten sein.

Weitere Informationen zum Festival und zu den anderen Workshops finden Sie auf der Webseite vom U&D.

Ort: Festplatz an der Krehlstraße in Stuttgart-Vaihingen


Mosbach: Frauen auf der Flucht

Rund 50 Prozent aller geflüchteten Menschen weltweit sind Frauen und Mädchen. Viele von ihnen müssen ihre Herkunftsländer aufgrund von geschlechtsspezifischer Verfolgung verlassen. Was sind frauenspezifische Fluchtursachen und wie kann man diese asylrechtlich geltend machen? Wie ist die Lage von Frauen in Afghanistan?

Zur Beantwortung dieser Fragen lädt die Diakonie Neckar-Odenwald zu einem kostenfreiem Infoabend in Mosbach ein. Inhaltliche Beiträge leisten Meike Olszak (Flüchtlingsrat BW) und Atefa Zafari, die bis zur Machtergreifung der Taliban als Staatsanwältin für Menschenrechte in Kabul arbeitete. Weitere Informationen sowie den Link zur Anmeldung finden Sie auf der Webseite der Diakonie.

Ort: Dienststelle Mosbach, Neckarelzer Straße 1, 74821 Mosbach


Versorgungsbericht: Geflüchtete mit Traumafolgestörungen

Wie sieht es mit einer menschenwürdigen Gesundheitsversorgung für Geflüchtete in Deutschland aus? Es gibt schätzungsweise 950 000 Geflüchtete mit Traumafolgestörungen und es mangelt an dringend benötigten Therapieplätzen. Was ist der Stand der Versorgungslage und worauf ist in Zukunft besonders zu achten?

Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF e.V.) hat einen neuen Versorgungsbericht für das Jahr 2023 veröffentlicht. In diesem Jahr konnten so viel traumatisierte Geflüchtete und Folterüberlebende wie noch nie versorgt werden, 96% der Betroffenen bleiben jedoch weiterhin außen vor. Abgesehen von der Versorgungslage in Deutschland widmet sich der Bericht Gewalterfahrungen an der polnisch-belarussischen EU-Außengrenze. Die Opfer von brutalen Pushbacks bräuchten in Deutschland entsprechende Anlaufstellen, wo sie medizinisch-psychologische Hilfe erhalten könnten.

Den Versorgungsbericht können Sie auf der Webseite der Refugio Stuttgart herunterladen.



VG Berlin: Bundesregierung muss Afghan*innen mit BAP-Zusage Visa ausstellen

Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat mit Beschluss vom 07.07.2025 – VG 8 L 290/25 V die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, Zugesagten aus Afghanistan aus dem Bundesaufnahmeprogramm (BAP) ein Visum zu erteilen.

„Die Bundesrepublik Deutschland kann bestimmen, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen sie das Aufnahmeprogramm für afghanische Staatsangehörige beenden oder fortführen möchte. Sie kann während dieses Entscheidungsprozesses insbesondere von der Erteilung neuer Aufnahmezusagen absehen. Durch bestandskräftige, nicht widerrufene Aufnahmebescheide hat sie sich jedoch rechtlich zu Aufnahmen gebunden. Von dieser freiwillig eingegangenen und weiter wirksamen Bindung kann sich die Bundesrepublik Deutschland nicht dadurch lösen, dass sie die Beendigung des Aufnahmeprogramms prüft.“

(Amtlicher Leitsatz)


Willkürliche Inhaftierungen in Bulgarien

Geflüchtete müssen oftmals nach ihrer Flucht vor Krieg und Verfolgung erneut mit Unterdrückung durch die Aufnahmeländer rechnen. Gerade in Bulgarien berichten Geflüchtete von willkürlichen Inhaftierungen, rassistischen Vorfällen und der Missachtung von Gerichtsurteilen.

In einem Artikel von BalkanInsight werden die Einzelschicksale von mehreren Geflüchteten näher thematisiert. Insbesondere die Situation eines inhaftierten palästinensischen Geflüchteten, der von Abschiebung bedroht ist, obwohl ein Gericht seine Freilassung angeordnet hat, illustriert auf eindrückliche Art und Weise, mit welcher behördlicher Willkür man in Bulgarien kämpfen muss. Die beschriebenen Vorfälle und Zustände erinnern daran, dass nicht in jedem EU-Land menschenrechtswürdige Aufnahmebedingungen herrschen und somit Dublin-Abschiebungen nach Bulgarien beispielsweise fraglich sind.



Ulm: Vorträge im Rahmen des Festivals gegen Rassismus

Die Situation von Geflüchteten in Deutschland verschärft sich immer weiter. Mit welchen Entwicklungen ist unter der neuen Bundesregierung zu rechnen? Und wie ist die Situation geflüchteter Studierender in Deutschland?

Die studentische Initiative festival contre le racisme (Festival gegen Rassismus) organisiert zu diesen Themen eine Veranstaltung, die sich an Haupt- und Ehrenamtliche sowie geflüchtete Studierende richtet. Es wird folgende zwei Vorträge mit anschließender Diskussion geben:

  • „Das flüchtlingspolitische Programm der neuen Bundesregierung und Einordnung im politischen Kontext“
    Referentin: Dr. Anja Bartel, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg
  • „Zur Situation geflüchteter Studierender in Deutschland“
    Johannes Glembek, Bundesverband ausländischer Studierender

Die Veranstaltung findet im Verschwörhaus Ulm, Salon, Weinhof 9, Ulm statt, eine Online-Teilnahme ist ebenfalls möglich. Weitere Informationen sowie den Link zur Anmeldung zur Veranstaltung finden Sie auf der Webseite der Stadt Ulm.


Sprachbarrieren in der Gesundheitsversorgung

Die medizinische Versorgung für Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte bleibt oftmals aufgrund von Sprachbarrieren mit dem medizinischen Personal unzulänglich. Dieser Befund ist das Ergebnis einer neuen Studie, welche sich intensiv mit diesem Thema befasst und zukunftsweisende Schlussfolgerungen liefert.

Die Studie basiert auf einer qualitativen Methode, in welcher Interviews mit Betroffenen und Beteiligten in Baden-Württemberg die Datengrundlage bilden. Unter anderem werden gravierende Unterschiede zwischen Stadt und Land festgemacht. Außerdem berichten einige Mitarbeitenden von Möglichkeiten, wie sie sich in schwierigen Situationen selbst aushelfen. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass es an der Zeit wäre, konsequente finanzielle und strukturelle Änderungen vorzunehmen, um in Zukunft auch Menschen unabhängig ihrer Sprachkenntnisse eine angemessene Versorgung zu gewährleisten.



Racial Profiling an den Binnengrenzen

Die rechtswidrigen Zurückweisungen an den deutschen Grenzen führen vermehrt zu racial profiling, sprich die polizeiliche Kontrolle aufgrund äußerlicher Merkmale statt eines konkreten Verdachts. Um gegen diese rassistischen Maßnahmen vorzugehen, werden betroffene Personen als Kläger*innen gesucht.

Eine Initiative von drei Vereinen möchte in einem Eilverfahren und einem Hauptsacheverfahren gegen die rechtswidrigen Grenzkontrollen und dem racial profiling juristisch vorgehen. Dafür suchen sie potentielle Kläger*innen die entweder:

  1. als Person of Colour wahrgenommen werden und somit potenziell von racial profiling betroffen sind.
  2. Und/oder regelmäßig die Grenze zwischen Deutschland und einem Nachbarland überqueren, z. B. weil man in einem Land lebt und in dem anderen arbeitet/studiert.

Sie können sich an laura.kuttler@freiheitsrechte.org wenden, wenn Sie selbst klagen oder eine geeignete Person vermitteln wollen. Weitere Informationen zu dieser Aktion finden Sie auf dem Steckbrief.


Identität als Schlüssel zum Recht

Die Menschenrechte gelten für alle – doch in der Praxis scheitert ihre Umsetzung allzu oft an bürokratischen Hürden, wie etwa der Identitätsklärung.  Gerade Geflüchtete haben es schwer, ihre Identität nachweisen und dadurch ihre grundlegende Rechte wahrnehmen zu können. Welche Barrieren gibt es in der Praxis zur Identitätsklärung? Wie kann man diese weitestgehend beseitigen?

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat eine ausführliche Analyse zur Beantwortung dieser Fragen veröffentlicht. Die Publikation gibt einen Überblick über den rechtlichen Rahmen der Identitätsklärung und seinem engen Zusammenhang zum Zugang zu Menschenrechten. Die Publikation gibt einen Überblick über den rechtlichen Rahmen von Identitätsklärung, der damit verbundene enge Zusammenhang zum Zugang zu Rechten und die oft drastischen Folgen einer ungeklärten Identität. Zum Schluss befasst sich die Analyse mit Empfehlungen, wie langwierige Identitätsklärungsprozesse verkürzt und bürokratische Sackgassen verlassen werden können.