Freiburg im Breisgau: Filmabend und Gespräch mit Olympiateilnehmer Saeid Fazloula

Am 23. März 2026 findet von 17 Uhr bis 19.30 Uhr ein Filmabend mit Gespräch mit Olympiateilnehmer Saeid Fazloula statt. Bei der Veranstaltung mit dem Titel Deutschland hat mein Leben gerettet! erzählt der ehemalige Profi-Kanute Saeid Fazloula von seiner Flucht aus dem Iran, seinem Weg zu Olympia und wie wichtig sein Verein Rheinbrüder für diesen erfolgreichen Weg war.

Gemeinsam wird zuerst ein Teil der SWR-Dokumentation angeschaut, danach berichtet Saeid Fazloula von spannenden Abschnitten aus seinem Leben und steht für Fragen und Gespräche bereit. Die Veranstaltung wird vom Badischen Sportbund Freiburg e. V. (Team Integration durch Sport) organisiert und findet im Rahmen der internationalen Wochen gegen Rassismus statt. Sie widmet sich der Frage: Integration durch Sport – wie gelingt das?

Eine Anmeldung ist erforderlich.

Veranstaltungsort: Walter Hasper-Raum (Multimedia-Raum) in der Act-Now-Halle der Freiburger Turnerschaft von 1844 e. V. (barrierefrei)
Schwarzwaldstraße 181
79117 Freiburg im Breisgau
Baden-Württemberg


Schutzquote für geflüchtete Menschen in Deutschland sinkt

Betrachtet man die Zahlen des BAMF zu den Schutzquoten 2026, entsteht der Eindruck, weltweit gebe es weniger Konflikte und Krisen als in den vergangenen Jahren. Doch Betroffene, Augenzeug*innen und Berichte unabhängiger Medien zeigen das Gegenteil: Die Lage in Syrien und Afghanistan, im Iran, in Venezuela, im Sudan oder in Eritrea hat sich nicht verbessert. Stattdessen wird die Suche nach Schutz für Menschen, die keinen anderen Ausweg sehen, als aus ihrem Herkunftsland zu flüchten, immer schwieriger.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat die Zahl der in Deutschland gestellten Asylanträge für das Jahr 2025 veröffentlicht. Im vergangenen Jahr wurden 113.236 Erstanträge gestellt. Das ist die niedrigste Zahl seit 2013 – mit Ausnahme des Corona-Jahres 2020.

Aus den Zahlen des BAMF lässt sich die (bereinigte) Schutzquote errechnen. Die Schutzquote zeigt, wie groß der Anteil an Menschen aus einem bestimmten Herkunftsland ist, die in Deutschland einen Schutzstatus bekommen. Die „bereinigte Schutzquote“ bedeutet, dass nur die Asylanträge gezählt werden, die inhaltlich geprüft wurden und nicht die Gesamtzahl der gestellten Asylanträge. So wird sichergestellt, dass Dublin-Fälle, Rücknahmen oder andere Asylanträge, die aus formalen Gründen abgelehnt wurden und daher keiner inhaltlichen Prüfung unterlagen, nicht die Schutzquote verzerren.

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat eine Liste der bereinigten Schutzquoten 2025 für Asylsuchende pro Herkunftsland erstellt – sortiert ist diese nach Anzahl der geprüften Asylanträge.

Im Fall von Syrien zeigt sich das Sinken der Schutzquote am drastischsten: Während diese im Jahr 2024 noch bei 100 % lag, ist sie im Jahr 2025 nach dem Sturz Assads auf 5,3 % gefallen. Insgesamt liegt die Schutzquote für alle Menschen, die in Deutschland Asyl suchen, im vergangenen Jahr bei 37,5 %, im Jahr 2024 betrug sie noch 59,3 %. Die Schutzquote für Menschen aus Afghanistan ist mit 78,9 % noch relativ hoch. Diese Zahl lässt sich jedoch auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zurückführen, nach der Frauen und Mädchen aus Afghanistan als soziale Gruppe als verfolgt gelten. Im Jahr 2025 haben daher viele Frauen und Mädchen, die in Deutschland bereits einen Schutzstatus haben, einen Asylfolgeantrag gestellt, um den Flüchtlingsstatus zu erlangen. Die Schutzquote von Männern aus Afghanistan hingegen lag im Juni 2025 bei nur 33,7 % und beträgt inzwischen vermutlich weniger als 30 %.

Die rechtswidrigen Zurückweisungen von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen, die härtere Abschiebepraxis und die geplante besonders restriktive Umsetzung der Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS) in Deutschland – nicht nur hier zeigt sich der zunehmend harte Umgang mit geflüchteten Menschen. Die gesunkenen Schutzquoten für Menschen aus verschiedensten Herkunftsländern passen in dieses Bild.


Eine gute Nachricht gibt es aber:

Zwar hat das BAMF im vergangenen Jahr mehr Widerrufs- und Rücknahmeprüfungen eingeleitet, doch der Schutzstatus der betroffenen Menschen wurde in den meisten Fällen bestätigt. Laut der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken wurden von Januar bis November 2025 insgesamt 23.101 Widerrufs- oder Rücknahmeprüfungen neu eingeleitet, mehr als noch 2024. In ungefähr 93 % der Fälle wurde der bereits zugesprochene Schutzstatus erneut anerkannt. Schutzberechtigte aus Syrien waren besonders von den Prüfungen betroffen – doch auch hier wurde sogar in 96,7 % der Fälle der bestehende Schutzstatus bestätigt.

Das lässt die Hoffnung auf eine menschenwürdige Flüchtlingspolitik, in welcher der einzelne Mensch und seine individuelle Geschichte im Mittelpunkt steht, etwas wachsen.



Stuttgart: Frauen und Minderheiten in Afghanistan

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, der Arbeitskreis Asyl Stuttgart, die Seebrücke Stuttgart und der Tübinger Verein move on laden am 20. Februar 2026 um 18 Uhr zur Veranstaltung Frauen und Minderheiten in Afghanistan unter den Taliban – Status quo und was getan werden kann ein. Es werden Redebeiträge von akademischen Forscher*innen, sozialen Aktivist*innen sowie Vertreter*innen politischer Parteien geboten.

Programm:

  • Teil 1 Fokus auf die Diskriminierung von Frauen und Minderheiten.
  • Teil 2 Austausch mit Vertreter*innen politischer Parteien über die politische Verantwortung aus einer Menschenrechtsperspektive.

Ort: Christophstraße 34, 70180 Stuttgart

Um Anmeldung wird gebeten.


Stuttgart: Menschen erzählen, Kandidierende hören zu

Am Dienstag, 10. Februar 2026, vier Wochen vor der Landtagswahl, laden die Evangelische Kirche, das Asylpfarramt, die Vesperkirche und das Sozialunternehmen Neue Arbeit zu einem Raum der Begegnung und zum Gespräch ein. Langzeitarbeitslose, Armutsbetroffene und Asylbewerber:innen kommen zu Wort, erzählen aus ihrem Leben und berichten von ihren Sorgen, Nöten und Hoffnungen. Kandidierende für den Landtag hören zu und nehmen das Gehörte mit in den Wahlkampf und ihre politische Arbeit im Landesparlament.

Die Veranstaltung Langzeitarbeitslose, Armutsbetroffene und Asylbewerber:innen erzählen –Kandidierende für den Landtag hören zu findet von 18.00 bis 19.45 Uhr in der Vesperkirche Stuttgart (Leonhardsplatz 26, 70182 Stuttgart; Stadtbahnhaltestellen Rathaus und Charlottenplatz) statt.


Der Eintritt ist frei. Für eine bessere Planung wird um Anmeldung unterdiakoniepfarramt.stuttgart@elkw.de gebeten.


Handreichung Alterseinschätzung

Der Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V. hat im November 2025 die Handreichung Unabhängige Interessenvertretung bei der Alterseinschätzung veröffentlicht.

Die Alterseinschätzung hat zentrale Bedeutung für die Zukunftsperspektiven der betroffenen jungen Menschen. Sie ist das „Nadelöhr“, an dem sich entscheidet, ob Kinderrechte in Anspruch genommen werden können oder nicht. Die bisherigen Regelungen und Standards in diesem Verfahren zeigen erhebliche Schwächen, insbesondere bei der Gewährleistung einer unabhängigen Interessenvertretung.

Die Verpflichtung zu einer solchen Vertretung ist im Völker- und Unionsrecht fest verankert. Die hier aufgegriffene Regelungslücke gewinnt zudem besondere Relevanz im Hinblick auf die Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Die GEAS-Verordnungen enthalten verbindliche Vorgaben zu Schutz, Vertretung und Verfahren, die spätestens ab Mitte 2026 gelten und bereits jetzt den künftigen Standard markieren.

Diese Handreichung gibt eine erste Einschätzung zur Ausgestaltung einer solchen Interessenvertretung und unterbreitet konkrete Vorschläge zur Umsetzung. Sie ist kostenlos als PDF verfügbar.

Diese Veröffentlichung entstand im Rahmen des Projektes Kindgrechtes Ankommen sicherstellen
und wird kofinanziert vom Asyl- und Migrationsfonds der EU.



Glossar: Sprache. Macht. Teilhabe.

Der Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V. hat ein Glossar zu Sprache im Kontext von Flucht und Migration erstellt. Das Glossar lädt dazu ein, Begriffe zu hinterfragen und diskriminierungskritisch zu handeln. Es richtet sich an alle, die mit jungen geflüchteten Menschen arbeiten – in Jugendhilfe, Bildung, Gesundheit, Verwaltung oder Ehrenamt. Es ist nicht abschließend und nicht allgemeingültig: Sprache verändert sich, ebenso wie gesellschaftliche Debatten.

Das Glossar kann hier kostenlos heruntergeladen werden und ist demnächst auch gedruckt bestellbar.

Die Veröffentlichung entstand im Rahmen des Projektes Kindgerechtes Ankommen sicherstellen und wird kofinanziert vom Asyl- und Migrationsfonds der EU.



NIFA plus-Newsletter: Berufliche Teilhabe Geflüchteter

NIFA plus – Das Netzwerk zur beruflichen Teilhabe von Geflüchteten in Baden-Württemberg ist ein überregionaler Netzwerkverbund mit der Werkstatt PARITÄT als Projektträger und acht Teilprojektpartnern an fünf Standorten in Baden-Württemberg. Das Projekt verfolgt ein doppeltes Ziel: Zum einen unterstützt das Netzwerk Geflüchtete an Projektstandorten mit individuellen Maßnahmen bei ihrer stufenweisen und nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt. Zum anderen setzt es sich überregional dafür ein, berufliche Teilhabe als gemeinsame gesellschaftliche Verantwortung zu begreifen und strukturelle Verbesserungen anzustoßen – eine Aufgabe, zu der jede und jeder auf eigene Weise beitragen kann. 
Um diese Aufgabe informiert, zeitgemäß, kompetent und mit Engagement ausführen zu können, hilft neben der NIFA plus-Webseite seit Juni 2025 auch der NIFA plus-Newsletter, der immer zum Anfang eines Monats erscheint: Im NIFA plus-Newsletter werden Personen, die Geflüchtete auf ihrem Weg in Ausbildung und Beruf begleiten, über Entwicklungen und Erfolge im Projekt NIFA plus auf dem Laufenden gehalten. Er enthält viele Rubriken und Informationen zur beruflichen Teilhabe Geflüchteter und es werden darin rechtliche Änderungen, Arbeitshilfen für die Beratungspraxis sowie nützliche Infos und Tipps für Arbeitgebende und Betriebe geteilt. Auch zielgruppenspezifische Beiträge, Veranstaltungshinweise und spannendes Material aus dem NIFA plus-Netzwerk und Kooperationen werden Ihnen über den Newsletter zur Verfügung gestellt. Melden Sie sich gerne zum NIFA plus-Newsletter an! Dort finden Sie auch die bisherigen Ausgaben zum Download, um sich einen Eindruck zu verschaffen, ob der Newsletter für Sie relevant ist.


Das Projekt NIFA plus – Netzwerk zur beruflichen Teilhabe von Geflüchteten wird im Rahmen des Programms WIR – Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.


Online-Schulung: Teilhabe an Arbeit und Bildung für geflüchtete Menschen mit Behinderung

Im März 2026 lädt Sie NIFA plus zur zweiteiligen Online-Schulung ein: Teilhabe an Arbeit und Bildung von Menschen mit einer Behinderung im Kontext von Migration und Flucht.              

Die zwei Schulungstermine sind 

  • Donnerstag, 19. März 2026 und
  • Donnerstag, 26. März 2026 

jeweils von 10:00 bis 12:30 Uhr

Die Online-Schulung ist kostenfrei und findet über die Plattform Zoom statt. Die Schulung richtet sich an Haupt- und Ehrenamtliche, die im Bereich Flucht und Migration arbeiten sowie an Arbeitgeber*innen. Die Anmeldung ist bis zum 6. März 2026 bzw. bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Plätze möglich. Eine Anmeldung gilt für beide Veranstaltungstermine und erfolgt über das Formular unten auf der Webseite.

Der Zugang zu Sozialleistungen ist für Geflüchtete mit Behinderungen im Schnittfeld des Rehabilitationsrechts sowie des Migrationsrechts geregelt, welches beides komplexe Rechtsgebiete sind. In der Online-Schulung werden die Teilnehmenden für die besonders erschwerten Lebensbedingungen von Geflüchteten mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen sensibilisiert. Sie lernen die rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen für den Bezug von Sozialleistungen durch diese Personengruppe kennen und Beratungsprozesse systematisch zu strukturieren – von der Identifikation benötigter Leistungen über die Prüfung von Aufenthaltspapieren bis zur Klärung zuständiger Träger. Anhand praxisnaher Fallbeispiele aus den Bereichen Bildung, Arbeit, medizinische Rehabilitation und Pflege vertiefen die Teilnehmenden ihr Wissen und stärken ihre Handlungskompetenzen für die Beratung und Begleitung Geflüchteter mit Behinderung.

Die Module im Überblick: 

Module der Schulung: Kontext • Das Förderprogramm WIR • Merkmale der erschwerten Lebensbedingungen von Geflüchteten mit einer Behinderung Einführung • Überblick über Sozialleistungen und Rehabilitationsträger • Aufenthaltspapiere und Leistungen zur Lebensunterhaltssicherung Behinderungsspezifische Sozialleistungen • Zur Teilhabe an Bildung und Zugang zu Sprachkursen • Zur Teilhabe am Arbeitsleben • Zur medizinischen Rehabilitation wie Heil- und Hilfsmittel, Psychotherapie etc. • Zu Pflegeleistungen Schwerbehinderung • Spezifische Rechte • Feststellung und Ausweis Geltendmachung von Rechten • Optionen zur Geltendmachung von Leistungsansprüchen • Beratungs- und Unterstützungsstrukturen Praxis • Vertiefung anhand von Fallbeispielen, Austausch zu eigenen Erfahrungen

Die Schulung ist in Anknüpfung an die Workshops „Train The Trainer“ während der Umsetzung des Vorgängerprogramms IvAF (ESF-Integrationsrichtlinie Bund) im Zeitraum 2020-2022 sowie innerhalb des WIR-Programms im Zeitraum Oktober 2022 – Juli 2024 und durch die bisherigen Fortbildungseinsätze diverser Kolleg*innen entstanden und mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Verwaltungsbehörde der beiden Programme rückgekoppelt. Das Material wurde auf der Basis der Rechtsexpertise (Weiser 2016) sowie des Beratungsleitfadens (Gag/Weiser 2017, 2. Auflage 2020 und 3. Auflage 2022) erarbeitet und wird regelmäßig aktualisiert. Landesspezifische Inhalte wurden von den lokalen WIR-Netzwerken eingearbeitet und als solche gekennzeichnet.


Das Projekt NIFA plus – Netzwerk zur beruflichen Teilhabe von Geflüchteten wird im Rahmen des Programms WIR – Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.


Online-Seminar: Aufenthaltsverfestigung durch Ausbildung und Arbeit

In Kooperation mit der Beratungsstelle mira – Mit Recht bei der Arbeit! bietet NIFA plus am 26. Februar 2026 von 9.00 bis 12.00 Uhr das Online-Grundlagenseminar Aufenthaltsverfestigung durch Ausbildung und Arbeit an. Dieses richtet sich an alle Personen, die ehrenamtlich oder hauptamtlich geflüchtete Menschen in ihrem Alltag unterstützen und begleiten. Eingeladen sind insbesondere diejenigen, die aktuell Geduldete oder vor Abschiebung bedrohte Menschen beraten, die auf der Suche nach Arbeit oder Ausbildung sind und sich hierfür sowohl zu aufenthaltsrechtlichen als auch zu arbeitsrechtlichen Grundlagen informieren möchten. Ziel ist es, Helfer*innen zu befähigen, fundierte und verlässliche Informationen an geflüchtete Menschen weiterzugeben. Das Online-Seminar ist kostenfrei und findet über die Plattform Zoom statt. Eine Anmeldung ist über das Formular unten auf der Webseite erforderlich

Im ersten Seminarteil erhalten die Teilnehmenden einen strukturierten Überblick über verschiedene Möglichkeiten, von einer Duldung in einen sicheren Aufenthaltstitel zu wechseln. Gemeinsam werden folgende zentrale Optionen zur Aufenthaltsverfestigung erarbeitet:

  • Ausbildungsduldung (§ 60c AufenthG) und Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis (§ 16g AufenthG)
  • Beschäftigungsduldung (§ 60d AufenthG)
  • Aufenthaltsgewährung für gut Integrierte (§§ 25a und 25b AufenthG)
  • Härtefallregelung (§ 23a AufenthG)

Im zweiten Teil haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, mit Mitarbeiter*innen der Beratungsstelle mira – mit Recht bei der Arbeit! ins Gespräch zu kommen. Unsere Kooperationspartner*innen beantworten Fragen rund um Arbeits- oder Ausbildungsverträge, Kündigung, Probezeit sowie weitere arbeitsrechtliche relevante Themen. 

Fragen an mira können im Vorfeld über dieses Formular eingereicht werden: NIFA plus-Grundlagenseminar – Formular ausfüllen

Das Projekt NIFA plus – Netzwerk zur beruflichen Teilhabe von Geflüchteten wird im Rahmen des Programms WIR – Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert. Die Beratungsstelle mira – Mit Recht bei der Arbeit/Faire Integration Baden-Württemberg wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert.


Broschüre: Rechtswissen für eherenamtliche Vormund*innen

Ehrenamtliche Vormund*innen leisten einen unverzichtbaren Beitrag für Kinder und Jugendliche, insbesondere für unbegleitete minderjährige Geflüchtete. Sie übernehmen rechtliche Verantwortung, treffen wegweisende Entscheidungen und begleiten junge Menschen auf ihrem Weg in ein selbstständiges Leben.

Um Ehrenamtliche, Fachkräfte und Interessierte dabei zu unterstützen, haben die Autorinnen Susanne Achterfeld und Katharina Lohse des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) im Auftrag der Servicestelle junge Geflüchtete des Instituts für Sozialpädagogische Forschung Mainz gGmbH (ism) eine Broschüre mit grundlegenden Informationen zur ehrenamtlichen Vormundschaft entwickelt.

Ergänzend dazu stehen nun neue Erklärvideos zur Verfügung. In kurzen, anschaulichen Sequenzen fassen sie die zentralen Inhalte verständlich zusammen und bieten eine niedrigschwellige Einführung in Aufgaben, Verantwortung und Rahmenbedingungen der Vormundschaft. Nutzen Sie die Videos zur eigenen Information, in der Beratung oder zur Weitergabe an Ehrenamtliche und Interessierte und tragen Sie dazu bei, Orientierung und Sicherheit in einem anspruchsvollen Tätigkeitsfeld zu stärken.


Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gGmbH / Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht, im Zeitraum von Juni 2023 bis Dezember 2025: Rechtswissen für ehrenamtliche Vormund:innen unter besonderer Berücksichtigung von Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Ausländer:innen