Immer mehr Abschiebungen von Kindern aus Baden-Württemberg

Seit 2021 steigt die Anzahl der Abschiebungen von Kindern in Baden-Württemberg jährlich stark an. Während im Jahr 2021 180 Minderjährige abgeschoben wurden, waren es 2023 schon 312 Kinder und im Jahr 2025 bis zum 30. September bereits 581.

In der Kleinen Anfrage vom 22.10.2025 (17/9719) wurde die Landesregierung Baden-Württemberg dazu aufgefordert, Details zu Abschiebungen von Kindern aus Baden-Württemberg anzugeben. Antworten zu den gestellten Fragen liefert das Ministerium der Justiz und für Migration in einem Schreiben vom 13. November 2025 (Nr. JUMRV-0141.5-195/3/3). In einer tabellarischen Auflistung wird die Anzahl der jährlich von der jeweiligen Ausländerbehörde abgeschobenen Minderjährigen aufgeführt.

Anzahl der Abschiebungen minderjähriger Personen in Baden-Württemberg

2021: 180

2022: 237

2023: 312

2024: 603

2025 (bis 30. September): 581

Statistisch wird nicht erfasst, ob sich Kinder zum Zeitpunkt der Abschiebung im schulpflichtigen Alter befanden. Zudem wird nicht festgehalten, in wie vielen Fällen Kinder von einem Elternteil getrennt wurden, wenn entweder das Kind oder ein Elternteil abgeschoben wurde. Laut der Aussage des Ministeriums geschieht eine solche Trennung wohl „relativ selten“. Angeblich kommt es nur dann zu Trennungen innerhalb einer Familie, wenn einzelne Familienmitglieder bei der Abholung zur Abschiebung nicht anzutreffen sind.

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg lehnt Abschiebungen grundsätzlich ab. Abschiebungen von besonders vulnerablen Personengruppen wie Kindern sind besonders zu kritisieren und können alle Betroffenen stark (re)traumatisieren.

In dem Artikel Es reicht ein Geräusch, ein Blick, ein Formular – und alles ist wieder da erzählt die Autorin Minire Neziri, wie ihre eigene Abschiebung als 14-Jährige sie bis heute belastet.


Landtag Baden-Württemberg, November 2025: Drucksache 17/9719


Arbeitshilfe: Asylfolgeanträge für Frauen und Mädchen aus Afghanistan

Seit der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil von Oktober 2024 (C-608/22 und C-609/22) alle afghanischen Frauen als soziale Gruppe aufgrund der systematischen Verfolgung durch das Taliban-Regime als verfolgt einstuft, haben Frauen und Mädchen aus Afghanistan Anspruch auf Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK). Statt subsidiärem Schutz oder Abschiebeverboten kann ihnen nun in einem Folgeantrag der Flüchtlingsstatus zuerkannt werden. Der Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) bietet besondere Vorteile beim Familiennachzug und bei der Aufenthaltsverfestigung. Daher kann es für Frauen und Mädchen aus Afghanistan aussichtsreich und sinnvoll sein, die Möglichkeit eines Folgeantrags zu nutzen. In einzelnen Fällen ist dies jedoch weniger empfehlenswert, daher sollte eine rechtliche Beratung herangezogen werden.

Diese Arbeitshilfe erklärt, wie Beratungsstellen afghanische Frauen und Mädchen gezielt bei Folgeanträgen unterstützen können und enthält Informationen zu Asylfolgeanträgen afghanischer Frauen und Mädchen, die mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG oder einer Duldung in Deutschland leben.

Herausgegeben wurde die Arbeitshilfe „Asylfolgeanträge von Frauen und Mädchen aus Afghanistan – Hinweise für die Beratungspraxis“ von der Abteilung FiAM (Flucht, interkulturelle Arbeit, Migration) der Diakonie Hessen, verfasst wurde sie von Maria Bethke, Lina Hüffelmann, Amall Breijawi (Diakonie Hessen) sowie Lea Rosenberg (Parität Hessen).


Abteilung FiAM Flucht, interkulturelle Arbeit, Migration der Diakonie Hessen, November 2025: Asylfolgeanträge von Frauen und Mädchen aus Afghanistan. Hinweise für die Beratungspraxis


VGH Baden-Württemberg: Ausbildung zur Pflegehelfer*in ohne Beschäftigungserlaubnis möglich

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH Baden-Württemberg) hat in einem Beschluss vom 12. November 2025 (VGH 12 S 1888/25) entschieden, dass die Ausbildung zur Altenpflegehelferin in Baden-Württemberg eine schulische Ausbildung ist. Das bedeutet, dass es „für die Ausbildung zur Altenpflegehelferin keiner Beschäftigungserlaubnis bedarf.“ Dies ist auch der Fall, „wenn zwischen dem Auszubildenden und dem Betrieb ein Arbeitsvertrag geschlossen wird und nach diesem ein Anspruch auf Ausbildungsvergütung besteht“, denn: „Praktische Tätigkeiten im Rahmen einer schulischen Berufsausbildung sind keine erlaubnispflichtige Beschäftigung, wenn sie in die schulische Berufsausbildung integriert sind.“

„Daher bedürfen geduldete Ausländer keiner Beschäftigungserlaubnis, um eine schulische Ausbildung zu absolvieren“. Auch Personen, die einem Beschäftigungsverbot unterliegen, dürfen somit die schulische Ausbildung zur Pflegehelfer*in beginnen. Besonders relevant ist dieser Beschluss demnach für Menschen aus einem sogenannten sicheren Herkunftsstaat, für Menschen mit einer „Duldung light“ nach § 60b AufenthG und einem entsprechenden Arbeitsverbot (§ 60b Abs. 5 S. 2 AufenthG) sowie für Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16a AufenthG.

Achtung: Der Beginn einer schulischen Ausbildung verhindert leider nicht die Abschiebung. Dennoch kann die Entscheidung im Einzelfall dazu führen, dass Bleiberechtsoptionen zumindest perspektivisch zugänglich werden. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung könnte zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis nach § 19d AufenthG in Frage kommen.

Auch das Verwaltungsgericht (VG) Hannover hat in einem Beschluss vom 20.01.2023 (12 B 4654/22) entschieden, dass die Ausbildung zum Pflegefachmann eine schulische Ausbildung ist und daher keine Erwerbstätigkeit darstellt.

Wichtig: Laut einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 8. September 2025 soll eine bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung eingeführt werden, welche die Pflegehilfe-Ausbildungen der Länder reformieren würde: Gesetzesentwurf 21/1493. Dies kann dazu führen, dass der Beschluss des VGH Baden-Württemberg zukünftig an Bedeutung verliert.



Neue Broschüre „Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktzugangs von Geflüchteten“

Der Informationsverbund Asyl & Migration sowie das Deutsche Rote Kreuz haben die Broschüre „Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktzugangs von Geflüchteten“ aktualisiert und in einer neuen Auflage herausgegeben.

Die Broschüre beinhaltet Informationen über Voraussetzungen und Möglichkeiten des Zugangs zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende, Menschen mit Schutzstatus und Menschen mit einer Duldung.

Die Broschüre richtet sich vor allem an Menschen, die in der Beratungspraxis arbeiten.

Sie kann kostenlos digital gelesen werden, oder gedruckt gegen eine Versandkostenpauschale bestellt werden.


Freiburg: Infoveranstaltung: Die Einbürgerung

Welche Voraussetzungen gibt es für den deutschen Pass? Wie läuft das Verfahren zu Einbürgerung ab? Wie stellt man einen Antrag?

Diese Fragen werden in einer Informationsveranstaltung der Caritas beantwortet. Melanie Skiba und Aimee Marana machen die Veranstaltung. Sie sprechen einfaches Deutsch.

Wo?  Franz-Hermann-Haus, Sundgauallee 8, 79110 Freiburg

Wann? 5. November 2025, 17:00 – 19:30 Uhr

Wer? Menschen aus Freiburg mit Migrationserfahrung

Wie? Kostenfrei, Anmeldung bis zum 28. Oktober 2025 an melanie.skiba@caritas-freiburg.de


Stuttgart: Fachtag Partizipation in Geflüchteten-Unterkünften

Wie kann das Recht geflüchteter Menschen auf Partizipation und Mitentscheidung in Unterkünften umgesetzt werden? Kann Partizipation ein Erfolgsfaktor für effektiven Gewaltschutz sein? Um diesen und weitergehenden Fragen Raum zu bieten und einen multi-perspektivischen Austausch zu ermöglichen, veranstalten die Kontaktstellen des Projekts Dezentrale Beratungs- und Unterstützungsstruktur für Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften (DeBUG 2.0) einen Fachtag.

Vertreter*innen aus Wissenschaft, Bundes-, Landes- und kommunalen Behörden, Unterkünften für Geflüchtete, sowie geflüchtete Personen selbst werden ihre Perspektiven und Erfahrungen teilen. Zudem werden Einblicke in Projekte zur Teilhabe und Partizipation mit geflüchteten Kindern, Erwachsenen und Frauen gegeben, sowie Perspektiven von queeren Geflüchteten aufgezeigt. Dabei stehen Gelingensbedingungen sowie Lösungsansätze bei auftretenden Herausforderungen im Fokus der Vorträge und Workshops. Das gesamte Vortrags- und Workshop-Programm können Sie der Einladung entnehmen.

Der Fachtag richtet sich vor allem an Mitarbeiter*innen in Unterkünften für geflüchtete Menschen sowie an Mitarbeiter*innen und Leitungskräfte in kommunalen Behörden, Landesbehörden und Beratungsangeboten für geflüchtete Menschen.

Ort: Evangelisches Bildungszentrum Hospitalhof Stuttgart, Büchsenstraße 33, 70174 Stuttgart

Anmeldung: Die Teilnahme ist kostenlos. Anmelden können Sie sich auf der Website des DeBUG 2.0 Projekts unter Veranstaltungen.

Kontakt für Rückfragen: gewaltschutz@caritas-karlsruhe.de oder DeBUG.Nord-West@diakonie-os.de


Arbeitshilfe: Basisinformationen Ausbildungsduldung

Einen Überblick über betriebliche und schulische Ausbildungen in Deutschland und die Ausbildungsduldung (§ 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG i. V. m. § 60c AufenthG) bietet eine neue Arbeitshilfe. Sie soll Personen mit Duldung, die eine Ausbildung machen (möchten), und Unterstützer*innen eine erste Orientierung bieten.

Herausgegeben wird die Broschüre von der Werkstatt PARITÄT gGmbH, dem Diakonieverbund Dornahof und Erlacher Höhe e. V. sowie vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e. V.

Gefördert wurde die Überarbeitung der Arbeitshilfe durch das Projekt „Aktiv für gesellschaftliche Teilhabe“ des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat, eine Koförderung durch die Deutsche Postcode Lotterie sowie durch die Projekte „NIFA plus – Netzwerk zur beruflichen Teilhabe von Geflüchteten“ und „CHAI – Coaching.Arbeit.Integration“ im Rahmen des Programms „WIR − Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus).



Stuttgart: Spenden-Yoga

Schenke Dir und anderen Kraft – mit einer von sechs solidarischen Yoga-Stunden, die am Samstag, den 13. Dezember, im Stuttgarter Yoga-Studio Heaven’s Healthy Hub (H3) angeboten werden. Alle Einnahmen werden an den Flüchtlingsrat-Baden-Württemberg gespendet – du zahlst so viel, wie du magst.

Es finden sechs verschiedene Klassen statt, um mit Bewegung und Achtsamkeit ein Zeichen für Solidarität mit geflüchteten Menschen zu setzen. Wer möchte, kann sich an einem kleinen Infostand über die Arbeit des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg informieren.

Ob Anfänger*in oder erfahrene*r Yogi– jede*r ist willkommen, um gemeinsam den Körper zu stärken und das Herz zu öffnen!

Termine: 6 Klassen zwischen 9 und 18 Uhr (Kursübersicht unter dem Datum vom 13. Dezember)

  • Pilates Gentle Awakening Flow
  • Kundalini Soul Glow
  • Yoga Dance Flow
  • Yin Yoga
  • Yoga Essentials
  • Vinyasa Yoga Open

Teilnahme: Bei einer Voranmeldung über eversports ist dein Platz garantiert. Du kannst auch gerne spontan kommen, wir bitten dann aber um Verständnis dafür, dass es nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen gibt.

Teilnahmegebühr: Bargeld-Spende vor Ort (Spendenempfehlung: ca. 15 €), alle Einnahmen gehen an den Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Ort: H3 Yoga-Studio (3. OG), Theodor-Heuss-Straße 26, 70174 Stuttgart (Eingang neben dem Restaurant, die Tür öffnet sich automatisch, wenn du im 3. OG klingelst)



Stuttgart: Premiere Dokumentarfilm „SOLIDARITY“

Muss „globale Solidarität“ neu erfunden werden? Diese Frage stellt David Bernet sich selbst und den Protagonist*innen seines Dokumentarfilms „SOLIDARITY“, der 5 Akteur*innen bei ihrem solidarischen Einsatz für Menschenrechte und Zusammenarbeit in verschiedenen Regionen der Welt begleitet.

Eine Menschenrechtsaktivistin und eine Migrationsberaterin in Polen, Vertreter*innen des UNHCR sowie ein Philosoph in Beirut zeigen die hellen und dunklen Seiten der Solidarität. Der Film führt von der menschenverachtenden Grenzpolitik zwischen Polen und Belarus über die Fluchtbewegung aus der Ukraine direkt nach der russischen Invasion schließlich in den Nahen Osten. Er beschreibt Solidarität dabei als zutiefst widersprüchlich: sie könne als universeller Anspruch wirken, aber auch als ausgrenzende und gewaltsame Kraft. Einblicke in den Film können Sie im Trailer gewinnen.

Zum ersten Mal wird der Film in Stuttgart vorgeführt: Regisseur David Bernet und Protagonist*innen des Films werden vor Ort sein. Außerdem wird der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg mit einem kleinen Stand über seine solidarische Arbeit in Baden-Württemberg informieren.  

Ort: Atelier am Bollwerk, Hohe Str. 26, 70176 Stuttgart

Zeit: Di, 23.09.2025, 19:30

Ticketverkauf: über das Atelier am Bollwerk, zum Beispiel im online-Vorverkauf


Lauffen: Ausstellung „Angekommen in Lauffen“ mit Begleitveranstaltungen

Welche Geschichten haben Menschen zu erzählen, die aus ihren Herkunftsländern geflüchtet sind und nun in Lauffen angekommen sind? 15 Porträts von Lauffener*innen mit Fluchterfahrung geben eine Antwort.

Der Integrationsausschuss der Stadt Lauffen lädt ab dem 19. September 2025 zu einer besonderen Ausstellung ein. Präsentiert werden 15 eindrucksvolle Portraits von Menschen, die aus der Ukraine, Afghanistan, Syrien, Irak, Gambia und weiteren Ländern geflüchtet sind und nach Lauffen kamen. Mit dieser Ausstellung soll allen die Gelegenheit geboten werden, mehr über Menschen zu erfahren, die ihre Heimat verlassen mussten, meist eine sehr belastende Flucht hinter sich haben und nun dabei sind, sich in einer neuen Umgebung einzufinden.

Zwei Begleitveranstaltungen umrahmen die Ausstellung: ZEIT-Journalist Wolfgang Bauer, bekannt für seine eindringlichen Reportagen, wird am 23. Oktober Einblicke in die aktuellen Entwicklungen in Afghanistan, Syrien und in der Ukraine geben. Farhad Alsilo, Maschinenbaustudent, Autor und Menschenrechtsaktivist, liest am 13. November aus seinem Buch „Der Tag, an dem meine Kindheit endete“ und wirbt für Gerechtigkeit und Schutz für Geflüchtete.

Der Eintritt für Ausstellung und Begleitveranstaltungen ist frei. Details können dem Veranstaltungsflyer entnommen werden.

  • Ausstellung
    • 19.09. bis 19.10.2025 Hölderlinhaus Lauffen (Fr. 15-18 Uhr, Sa. und So.13-18 Uhr)
    • 26.10. bis 23.11.2025 Regiswindiskirche Lauffen (Mo.-Fr. 8-17 Uhr, Sa. und So. 9-17 Uhr)
  • Gesprächsabend mit Wolfgang Bauer
    • Donnerstag, 23. Oktober 2025 um 20:00 Uhr, Lauffen Klosterhof, Klosterhof 4
  • Lesung mit Farhad Alsilo
    • Donnerstag, 13. November 2025 um 20:00 Uhr, Lauffen Stadbücherei, Bahnhofstr. 54