16 afghanischen Frauenorganisationen prangern in einem gemeinsamen Statement die systematischen Diskriminierungen und Menschenrechtsverletzungen von Frauen und Mädchen seit der Machtübernahme durch die Taliban an. Sie fordern von der deutschen Bundesregierung die Fortsetzung des Bundesaufnahmeprogramms (BAP) Afghanistan. Diese Erklärung ist gerade hinsichtlich neuer Haushaltsverhandlungen und den Neuwahlen in Deutschland ein starkes Zeichen, dass Afghanistan nicht in Vergessenheit geraten darf.
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Online-Workshop: Prävention und Intervention gegen digitale Gewalt
Fakt ist: Digitaler Hass und digitale Gewalt nehmen zu. Diese Form der Gewalt trifft überdurschnittlich oft Menschen, die in der Öffentlichkeit stehen und besonders betroffen sind nach wie vor BIPoC, Menschen der LGBtIQ+Community und migrantisierte Menschen. Aus diesem Grund thematisiert der Workshop in erster Linie Schutzstrategien und präventive Maßnahmen gegen digitale Gewalt. Zudem sollen rechtliche Grundlagen aufgezeigt werden, mit denen man Hass und Gewalt im Netz begegnen kann.
Der Workshop richtet sich an bereits engagierte BIPoC bzw. Menschen (bspw. in Vereinen o.ä.) mit eigener oder familiärer Migrations- und/oder Fluchterfahrung.
Die Anmeldung erfolgt über ein Anmeldeformular bis zum 01.12.2024, die Teilnahme ist kostenlos. Hier geht es zu mehr Informationen zu der Veranstaltung.
Der Workshop wird im Rahmen des Projekts YoungUP!, durchgeführt vom Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat in Kooperation mit der Organisation HateAid.
Online-Workshop: Rassismus gegen Sinti* und Roma*
Die größte Minderheit Europas ist noch heute vielerorts Diffamierung, Diskriminierung und Formen der Marginalisierung ausgesetzt. Was das für Betroffenen bedeutet und wie diese Art von Rassismus abgebaut werden kann, möchte der Workshop alltagstauglich und interaktiv umsetzen. Ein weiterer Schwerpunkt wird die Geschichte der Verfolgung, Ausgrenzung und Vernichtungspläne der Nazis sein.
Ziel der Veranstaltung ist die kritische Reflexion der eigenen Denk- und Verhaltensmuster, um Rassismus gegen Sinti* und Roma* entgegenzuwirken.
Referent*in: Sara Paßquali M.A.; Trainerin und Beraterin zu den Themen Rassismuskritik, Antiziganismus, (Anti)Diskriminierung, Intersektionalität, Diversity Management, Gender und Empowerment.
Diese Fortbildung richtet sich an alle Interessierten im Themenfeld. Eine aktive Teilnahme während der Veranstaltung wird vorausgesetzt.
Die Veranstaltung ist kostenlos und findet online über Zoom statt. Es wird um eine Anmeldung im Vorhinein gebeten.
Die Veranstaltung wird organisiert von der Fachstelle für diskriminierungskritische Bildungsarbeit vielgestaltig*2.0.
Online: Informationsveranstaltung Programm „Neustart im Team“
Sie wollen Mentor*in werden und über Resettlement ankommende Geflüchtete beim Ankommen in Deutschland unterstützen?
Das Programm Neustart im Team (NesT) bietet diese Möglichkeit. Gemeinsam helfen Sie einer geflüchteten Einzelperson oder Familie, in Deutschland anzukommen und sich eine neue Existenz aufzubauen. Sie organisieren z.B. eine Wohnung vor Ort, unterstützen die Geflüchteten bei Behördengängen, helfen bei der Suche nach einer Ausbildung oder einem Schulplatz.
Interesse geweckt? Dann kommen Sie zur Informationsveranstaltung.
Die Teilnahme ist kostenlos. Die Anmeldung erfolgt bis zum 15. November per Mail an: h.schneider@drk.d.
Freiburg: Vielfalt leben
Eine Einladung zum kritischen Hinterfragen der eigenen Position im vielfältigen ehrenamtlichen Kontext.
Das Hinterfragen der eigenen Position, ein Perspektivwechsel und das kritische Betrachten des eigenen Handelns ist in einer ehrenamtlichen Tätigkeit, welche in einem vielfältigen Umfeld stattfindet, essentiell. Diese Selbstreflexion soll in dem Workshop angestoßen werden.
Der Workshop richtet sich in erster Linie and ehrenamtlich Engagierte.
Ort: Caritasverband Freiburg-Stadt, Herrenstraße 6, 79098 Freiburg
Die Anmeldung erfolgt bis Montag, den 04.11.2024 über folgende Mailadresse: ilona.mueller@caritas-freiburg.de.
Statement: Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan weiterführen
Im gemeinsamen Statement anlässlich 2 Jahre Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan (BAP) wird gefordert: Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan weiterführen! „Haushaltskollateralschaden“ vermeiden und der humanitären und menschenrechtlichen Verantwortung gerecht werden! Das Statement für die Weiterführung des BAP wird getragen von move on – menschen.rechte Tübingen e.V., dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V. und Afghanische Frauen Verein Stuttgart e.V..
Die zivilgesellschaftlichen Organisationen fordern:
Das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan (BAP) sollte besonders gefährdeten Afghan*innen Schutz in Deutschland über einen geregelten Zufluchtsweg ermöglichen. Mit dem Programm verpflichtete sich die Bundesregierung zu ihrer humanitären Verantwortung gegenüber der afghanischen Zivilbevölkerung nach dem ungeordneten Abzug 2021. Genau zwei Jahre nach dem Beginn droht jedoch das vorzeitige Aus. Im Haushaltsentwurf für 2025 sind im Budget des Bundesinnenministeriums keine Mittel mehr für das BAP vorgesehen.
Zahlreiche zivilgesellschaftliche Verbände, darunter auch mehrere Organisationen aus Baden-Württemberg, fordern die Weiterführung und Weiterfinanzierung des BAP gemäß den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags der Ampelregierung – denn ein vorzeitiges Ende hätte fatale und nicht verantwortbare Konsequenzen für die Betroffenen. Baden-Württemberg gehörte zu den ersten Landesregierungen, die das BAP bereits kurz nach Beginn in Frage stellten und ein Ende forderten. Wir fordern die grünschwarze Landesregierung auf, diese Haltung zu überdenken und das BAP und die Aufnahme von gefährdeten und schutzbedürftigen Menschen über dieses Programm im Land zu unterstützen.
Laut Aufnahmeanordnung des Bundesinnenministeriums (BMI) sollten Aufnahmezusagen für monatlich bis zu 1.000 gefährdeten Afghan*innen erteilt werden. Mit einer angekündigten Laufzeit bis zum Ende der aktuellen Legislaturperiode war eine Aufnahme von bis zu 36.000 schutzbedürftigen Menschen geplant. Doch das BAP wurde bis jetzt nicht voll umfänglich umgesetzt: Statt den ursprünglich geplanten 1.000 Personen pro Monat sind bislang insgesamt lediglich 682 Personen nach Deutschland eingereist (Stand Oktober 2024). Seit Juli 2024 wurde die Bearbeitung tausender Anträge durch die zuständigen Behörden unterbrochen. Das betrifft etwa 17.000 Personen, die bereits von den Stellen der Bundesregierung vorausgewählt und kontaktiert wurden.
Seit August 2021 hat sich die Situation für die afghanische Zivilbevölkerung kontinuierlich verschlechtert. Insbesondere Frauen und Mädchen werden aufgrund ihres Geschlechts systematisch diskriminiert und sind von schwerwiegenden Verletzungen ihrer grundlegenden Freiheiten und Menschenrechte betroffen. Für diese Menschen ist das BAP die einzige Überlebensperspektive. Ein vorzeitiger und ungeordneter Abbruch des Programms hätte für alle diese Menschen fatale Konsequenzen.
Mit dem BAP getätigte Investitionen in die Umsetzung von Aufnahmeprogrammen wie der Aufbau der Koordinierungsstelle würden einfach abgewürgt werden. Mit einem Abbruch des Programms würde die Bundesregierung letztlich weder ihrer humanitären Verantwortung noch einer feministischen Außenpolitik gerecht zu werden und den gegenüber der Europäischen Union gemachten Zusagen für humanitäre Aufnahmen in 2025 zuwider handeln.
Für die am BAP mitwirkenden zivilgesellschaftlichen Organisationen (ca. 60 NGOs und Dachverbände) würde der Abbruch des Programms einen herben Vertrauensbruch darstellen. Sie haben durch ihre – zum größten Teil ehrenamtliche – Mitwirkung gezeigt, dass eine Aufnahmebereitschaft in der Gesellschaft vorhanden ist. Ihnen liegen zudem weiterhin zahlreiche Anfragen von besonders gefährdeten Menschen vor und jede Woche kommen neue Hilferufe von bedrohten Menschen, insbesondere Frauen und queeren Personen aus Afghanistan hinzu: Obwohl es ein offizielles Versprechen bis mindestens zum Ende der Legislaturperiode gibt, könnten keine neuen Schutzanträge für das Programm mehr gestellt werden.
Zivilgesellschaftliche und Menschenrechtsorganisationen appellieren an die Bundesregierung sowie die Mitglieder des Bundestags:
1. das BAP wie geplant mindestens bis Ende der Legislaturperiode vollumfänglich weiterzufinanzieren.
2. das gesteckte Ziel der Aufnahme von bis zu 1.000 gefährdeten Personen im Monat – also insgesamt bis zu 36.000 Personen in der gesamten Laufzeit – weiterzuverfolgen und umzusetzen.
3. die Auswahlrunden, die Bearbeitung der Anträge, die Visumverfahren und die Umsetzung der Ausreisen umgehend fortzusetzen
„Es darf nicht geschehen, dass ein so wichtiges Menschenrechtsprogramm auf dem Altar der Migrationsdebatte, des Rechtsrucks und der „Zeitenwende“ geopfert wird.“ (Andreas Linder, Geschäftsführer des Vereins move on Tübingen und aktiv im Afghanistan-Hilfsprojekt „save our families“)
„Das Aufnahmeprogramm ist die einzige Hoffnung für uns afghanische Frauen. Sie sollten die afghanischen Frauen im Kampf gegen die gender apartheid nicht allein lassen und die Taliban hart sanktionieren.“ (Aktivistin des Afghanistan Women Movement for Justice)
- Deutsches Institut für Menschenrechte, August 2024 : Weiterführung des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan dringend nötig
- International Rescue Committee Deutschland gGmbH, Oktober 2024: Forderungspapier zur aktuellen Situation und notwendigen Weiterfinanzierung des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan (BAP)
- Reporter ohne Grenzen, August 2024: Afghanistan drei Jahre unter den Taliban: Bundesregierung lässt Journalisten im Stich
Ulm: Diskussion zum Rechtsruck in der Asylpolitik
Entzug der Sozialleistungen, Abschiebeoffensive, Grenzsicherung. Das Grundrecht auf Asyl wird in Frage gestellt; Politiker*innen fordern, Asylbewerber*innen an der deutschen Grenze abzuweisen. Aktuell befinden wir uns in einer beispiellosen Zeit von populistischen Forderungen. Geflüchtete Menschen werden zum Sündenbock für strukturelle Probleme gemacht. In der Diskussion geht es unter anderem darum, welche Forderungen seitens einzelner Regierungsparteien und seitens der Opposition haltbar sind und inwiefern sie gegen geltendes Recht verstoßen.
Diskussionsteilnehmer*innen:
- Ronja Kemmer, Abgeordnete des Bundestags für Ulm/Alb-Donau-Kreis (CDU)
- Anja Bartel, Geschäftsleitung Flüchtlingsrat Baden-Württemberg
Die Veranstaltung ist kostenlos und eine Anmeldung ist nicht notwendig.
Ort: Diakonie Ulm, Grüner Hof 1, 89073 Ulm
Die Veranstaltung wird organisiert vom Forum Asyl und Menschenrechte des evangelischen Diakonieverbands Ulm/Alb-Donau, vom Flüchtlingsrat Ulm/Alb-Donau-Kreis e.V., von Menschlichkeit Ulm e.V. und der Caritas Ulm-Alb-Donau.
Stuttgart: Psychische Erkrankungen
Kinder, Jugendliche und Familien erleben traumatische Erfahrungen in der Heimat und auf der Flucht. Sie haben spezielle (geschlechtsspezifische) Fluchtgründe. All dies hat Auswirkungen auf ihre psychische Gesundheit. Manche leiden unter posttraumatischen Belastungsstörung. All das wird in der Veranstaltung beleuchtet.
Die Veranstaltung ist kostenlos und richtet sich in erster Linie an Fachpersonal, die mit Geflüchteten, traumatisierten Kindern und Jugendlichen arbeiten.
Referentin: Ann-Cathrin Lanz, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, Refugio Stuttgart e. V., Regionalstelle Tübingen.
Ort: Frauen*ProjekteZentrum, Weberstraße 8, 72070 Tübingen
Anmeldung für den Vortrag mit anschließender Diskussion- und Fragerunde: info@maedchentreff-tuebingen.com.
Organisiert wird die Veranstaltung von Mädchen*treff e. V. und Refugio Stuttgart e. V., Regionalstelle Tübingen.
Handlungsempfehlung: Hilfestellungen für Geflüchtete in Ausbildung
Die Berufsausbildung ist für Geflüchtete ein bedeutender Schritt hin zu einem selbstbestimmten Leben und der aktiven gesellschaftlichen Teilhabe, sowie kann perspektivisch zu einem Aufenthaltstitel führen.
Geflüchtete können fluchtspezifischen Herausforderungen begegnen, wenn es um die Planung einer beruflichen Ausbildung geht. Dazu zählt oftmals eine unterbrochene Schul-, Ausbildungs- oder Erwerbsbiografie. Um Geflüchteten bestmöglich zu unterstützen, hat der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Empfehlungen erarbeitet. Dabei geht es zum einen um Faktoren, die in der Vorbereitung einer Berufsausbildung wichtig sind, wie beispielsweise informelle Kompetenzen und die aufenthaltsrechtliche Situation. Zum anderen um Aspekte, die während der Ausbildung aufkommen, zum Beispiel Maßnahmen der Ausbildungsförderung und Rassismuserfahrungen in Betrieben.
Der Leitfaden richtet sich an Fach- und Leitungskräfte der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen mit Fokus auf Arbeitsmarktintegration; die Arbeitsverwaltung, freie Träger aus Netzwerken und der Zivilgesellschaft und ausbildende Stellen der schulischen oder dualen Berufsausbildung.
- Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., September 2024: Empfehlungen zur Vorbereitung und Begleitung der Berufsausbildung Geflüchteter.
Toolbox: Trauma – Was tun im Notfall?
Die Toolbox bietet eine hilfreiche Stütze für Krisen- bzw. Ausnahmesituationen im Zusammenhang mit Traumata im Kontext Flucht und Migration. Sie dient als Hilfe und Leitfaden in diesen Situationen. Die Informationen und Handlungsempfehlungen sollen zu mehr Aufklärung und einem sichereren Umgang mit dem Thema Trauma, im fluchtspezifischen Bereich, führen.
Die Toolbox richtet sich an Ersthelfer*innen, sowie an Fachpersonal, insbesondere im Bereich Kinder und Jugendliche.
- refugio thüringen e.V., Juni 2024: Trauma – Was tun im Notfall? Toolbox zum Umgang mit herausfordernden Situationen