Pro Asyl und Landesflüchtlingsräte fordern den Stopp von Arbeitsverboten für Geflüchtete aus sogenannten sicheren Herkunftsländern!

Arbeitsverbote sind das Ende der Integration! Pro Asyl und die Flüchtlingsräte Schleswig-Holstein, Bremen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Berlin, Baden-Württemberg und Bayern fordern deswegen: Es darf keine Arbeitsverbote für Gestattete und Geduldete aus „sicheren Herkunftsländern“ nach der EU-Liste geben.

Der Deutsche Bundestag hat am Freitag, 12. Juni 2026, eine Gesetzesänderung(1) beschlossen, die die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten massiv behindern wird, indem noch mehr Menschen als bisher Arbeitsverbote bekommen werden.

Zusätzlich zu den aktuellen sicheren Herkunftsstaaten sollen nun auch Menschen Arbeitsverbote erhalten, wenn sie aus einem von der EU definierten sicheren Herkunftsstaat kommen. Das betrifft u.a. Menschen aus Ägypten, Bangladesch, Indien, Kolumbien, Marokko, Tunesien aber auch alle EU- Beitrittskandidaten(2) wie z.B. die Türkei. Das bedeutet, dass allen Geduldeten per se die Erwerbstätigkeit verboten werden wird, wenn sie aus einem der genannten Länder kommen, und auch bereits bestehende Ausbildungen abgebrochen werden müssten.

Zunächst war die Änderung so eingebracht, dass sie auch bereits arbeitenden Geduldeten die bestehenden Arbeitserlaubnisse entzogen hätte, ob absichtlich oder ausversehen bleibt offen. Nun wurde jedoch verkündet, dass es sich dabei um einen handwerklichen Fehler gehandelt habe, der nun korrigiert werden soll. Die Korrektur darf sich jedoch keinesfalls nur auf eine Stichtagsregelung beziehen. Arbeitsverbote für Menschen aus den EU-sicheren Herkunftsstaaten dürfen nicht umgesetzt werden!

Weitere angeblich geplante Änderungen vom BMI würden zusätzliche Arbeitsverbote auch für Gestattete aus sicheren Herkunftsländern nach der EU-Liste nach sich ziehen. Auch hier würde das bedeuten, dass bestehende Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse beendet werden müssten. Die Konsequenz hiervon werden willentlich verhinderte Integrationsbiographien, geringeres Wirtschaftswachstum und höhere Kosten für die Steuerzahler*innen sein.

Dieser gesetzgeberische Chaos-Prozess hat für massive Verunsicherung bei Geflüchteten und Betrieben gesorgt und ist Auswuchs einer realitätsfremden und rassistischen Politik. Das gesamte Vorhaben untergräbt den Entschließungsantrag des Bundesrates, der auf Initiative von Schleswig- Holstein am 6.03.2026 gefasst wurde. Der Bundesrat hat sich dort deutlich für die Vereinfachung von Bleiberechten von Personen in Arbeit und Ausbildung ausgesprochen.(3)

Die Arbeitsverbote stellen eine unnötige Verschärfung der GEAS-Umsetzung dar und beruhen nicht auf europäischen Vorschriften, sondern werden explizit von der Bundesregierung eingebracht. Von den einen mehr Arbeitszeit, weniger „Life-Style-Teilzeit“ und mehr Engagement für die Wirtschaft zu verlangen, während anderen verboten wird zu arbeiten, das passt nicht zusammen!

Die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt muss priorisiert und nicht durch Arbeitsverbote verhindert werden!

Wir fordern alle beteiligten Akteure, insbesondere die Regierungen der Bundesländer, auf, das Inkrafttreten des Gesetzes in dieser Form zu verhindern. Eine Überweisung in den Vermittlungsausschuss bietet hierfür eine Möglichkeit.

Wir fordern außerdem die Abschaffung aller Arbeitsverbote für Geflüchtete aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten. Weder Geflüchtete in Duldung noch in Gestattung dürfen von Arbeitsverboten betroffen sein. Arbeitsverbote sind das Ende jeglicher Integration, denn die Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit ist eine zentrale Säule für soziale Teilhabe.

Die PDF zur Pressemitteilung finden Sie hier.


(1) Versteckt im Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft

(2) insofern dort kein Krieg herrscht wie aktuell in der Ukraine.

(3) https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2026/0001-0100/14-26(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1


Arbeitshilfen: Drei Broschüren zur GEAS-Reform für die Beratungspraxis

Mit Inkrafttreten der GEAS-Reform am 12. Juni 2026 kam es zu einer Vielzahl von Verschärfungen im Asylverfahren, die im starken Spannungsverhältnis mit Grund- und Menschenrechtsgarantien fliehender Menschen stehen und die Beratung grundlegend verändern.

Die Interkulturelle Arbeitsstelle für Forschung, Dokumentation, Bildung und Beratung e.V. (IBIS) hat drei neue Broschüren für Fachkräfte in der Beratung herausgebracht, die zentrale rechtliche Grundlagen aufbereiten und konkrete Impulse für die Praxis bieten. Die Inhalte befassen sich mit vulnerablen Asylsuchenden im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS), der psychosozialen Beratung und Identifizierung von vulnerablen Asylsuchenden und den Teilhabemöglichkeiten und Rechten von Familien, Kindern und Jugendlichen im Asyl-, Aufnahme- und Versorgungssystem.



Arbeitshilfe: Aufenthaltsverfestigung für geflüchtete Ukrainer*innen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG

Obwohl der vorübergehende Schutz und die Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG für einen Großteil der ukrainischen Geflüchteten bis zum 04. März 2027 verlängert wurden, stellen sich viele die Frage, wie es danach weitergeht. Wie kann der Aufenthalt in Deutschland unabhängig vom Fortbestand des vorübergehenden Schutzes dauerhaft gesichert werden?

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) liefert in ihrer aktualisierten Arbeitshilfe „Geflüchtete aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG: Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung“ konkrete Antworten auf die in der Beratungspraxis aufkommenden relevanten Fragen.  Die Arbeitshilfe ist auf der Webseite der BAGFW downloadbar.



Sommertagung 2026

Herzliche Einladung zur Sommertagung am Samstag, den 11. Juli 2026, in den Bürgerräumen in Stuttgart-West (Bebelstraße 22, 70193 Stuttgart). Dieses Mal werden wir uns einem gemeinsamen Thema widmen, das zurzeit alle, die im Bereich Flucht und Asyl aktiv sind, beschäftigt: Die GEAS-Reform. Im Hauptvortrag wird Dr. Anja Bartel vom Flüchtlingsrat BW Aktuelles zum Thema Flucht und Migration aus der Landespolitik präsentieren und dabei einen Fokus auf den Koalitionsvertrag legen. In zwei Themenphasen können Sie Ihr Wissen zu unterschiedlichen Aspekten der GEAS-Reform vertiefen. Dazwischen werden neue Initiativen aus Baden-Württemberg vorgestellt und es wird es ausreichend Möglichkeiten zur Vernetzung und zum Austausch geben.

Die Tagung ist kostenlos und richtet sich an Interessierte und Engagierte im Bereich Flucht und Asyl.

Es gibt veganes Mittagessen, Kinderbetreuung und Dolmetscher*innen in Englisch, Dari und Arabisch. Die Bürgerräume sind barrierefrei zugänglich.

Unsere Tagung soll einen möglichst geschützten Raum für alle Beteiligten darstellen. Deshalb bitten wir alle Teilnehmenden, die Vereinbarung zum Umgang miteinander bei der Anmeldung zur Kenntnis und sich bei der Tagung zu Herzen zu nehmen.

PROGRAMM

ab 09:45 Uhr: Anmeldung und Ankommen

10:00 Uhr: Begrüßung mit Kaffee und Gebäck

10:30 Uhr: Hauptvortrag

Was plant die neue Landesregierung? – Flucht und Migration im Koalitionsvertrag für Baden-Württemberg

Im Mai 2026 hat die neue baden-württembergische Landesregierung ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Auf 166 Seiten schildern Bündnis 90/Die Grünen und CDU ihre Vorhaben für Baden-Württemberg für die nächsten fünf Jahre. Doch was plant die Landesregierung eigentlich mit Blick auf Flucht und Migration? Der Vortrag untersucht relevante Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag und ordnet diese kritisch ein. Außerdem wird beleuchtet, welche Bilder von Flucht und Migration dabei durch die Landesregierung gezeichnet werden.

Referentin: Dr. Anja Bartel, Flüchtlingsrat BW

11:45 Uhr: Themenphase I

Wählen Sie ein Thema aus den vier folgenden aus.

1. Vortrag:

Externalisierungstendenzen der GEAS-Reform

Mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wird die Auslagerung migrations- und asylpolitischer Aufgaben an Staaten außerhalb der EU weiter vorangetrieben. Dies zeigt sich in den geplanten sogenannten „Return Hubs“, in welchen Personen ohne Schutzstatus untergebracht werden sollen, deren Abschiebung in die Herkunftsländer derzeit nicht möglich ist. Darüber hinaus wird diskutiert, Asylverfahren künftig vollständig in Zentren außerhalb der EU durchzuführen. Der Vortrag gibt einen Überblick über diese Entwicklungen und ordnet die damit verbundenen Externalisierungstendenzen kritisch hinsichtlich menschenrechtlicher und völkerrechtlicher Verpflichtungen ein.

Referent: Christian Jakob, Autor und Journalist

Änderungen im Asylverfahren

Durch die GEAS-Reform sollen die Asylverfahren europaweit weiter vereinheitlicht werden. Welche Auswirkungen hat das auf die Antragstellung auf Asyl und den Verfahrensablauf? Was ändert sich bei den Zuständigkeiten, Fristen und Mitwirkungspflichten? Inwieweit ist weiterhin effektiver Rechtsschutz möglich? Und welche Punkte sind bislang in der Praxis ungeklärt?
Der Workshop gibt eine grundlegende Einführung zu diesen Fragen und richtet sich vor allem an Personen, die sich noch nicht eingehend mit der GEAS-Reform beschäftigt haben. Es wird dabei auch genügend Zeit für Fragen und Diskussion geben.

Referent: Sebastian Röder, Flüchtlingsrat BW

3. Vortrag:

Das neue Dublin-System

Seit dem 12. Juni 2026 regelt die Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung (AMMVO) die Zuständigkeiten der EU-Staaten im Asylverfahren – nicht wie zuvor die Dublin-III-Verordnung. Inwiefern verändert sich das bisher bekannte Dublin-System dadurch?  Welche neuen Mitwirkungspflichten gibt es? Wie wird die Überstellung geregelt? Neben der Möglichkeit von sogenannten „Sekundärmigrationszentren“ gibt es auch einen neuen Solidaritätsmechanismus, der die gerechtere Verteilung von Asylsuchenden garantieren soll. Wird dies allerdings wirklich gelingen?

Referentin: Bernadette Lumbela, Max Planck Institut Heidelberg

4. Vortrag:

Sogenannte „sichere“ Herkunftsländer

Seit Februar 2026 gibt es neben der nun erweiterten nationalen Liste an sogenannten „sicheren“ Herkunftsstaaten auch eine EU-weite Liste. Außerdem gelten auch EU-Beitrittskandidaten als „sicher“. Asylgesuche aus „sicheren“ Herkunftsländern werden im beschleunigten Verfahren durchgeführt, deren Prüfung maximal drei Monate dauern darf. Schutzsuchende müssen dabei die gesetzliche Vermutung, dass im Herkunftsland keine staatliche Verfolgung drohe, widerlegen. Was bedeutet das für die Asylverfahren und den Rechtsschutz?  Welche Einschränkungen haben Geflüchtete aus „sicheren“ Herkunftsstaaten?

Referentin: Hoda Bourenane, Goethe Universität Law Clinic

13.15 Uhr: Mittagessen

14:15 Uhr: Aktivistisches Engagement – Vernetzungsrunde

Drei unterschiedliche Initiativen zum Thema Flucht und Migration stellen ihre Projekte und Ideen vor, in denen sie aktiv sind. Im Anschluss daran gibt es Zeit, sich zu vernetzen und auszutauschen.

  • Amnesty Activism BW
  • Flüchtlingskonferenz
  • Next Afghan Generation
  • Tauschaktion gegen die Bezahlkarte Stuttgart & Tübingen

15:15 Uhr: Pause

15:30 Uhr: Themenphase II

Wählen Sie ein Thema aus den vier folgenden aus. Es handelt sich um eine Wiederholung der Themenphase I.

1. Vortrag: Externalisierungstendenzen der GEAS-Reform
2. Vortrag: Änderungen im Asylverfahren
3. Vortrag: Das neue Dublin-System
4. Vortrag: Sogenannte „sichere“ Herkunftsländer

17:00Uhr: Ende

Die Tagung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für gesellschaftliche Teilhabe“ statt, unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Eine Koförderung besteht durch die Deutsche Postcode Lotterie.


Neue Fachstelle für besondere Schutzbedarfe

Der Bundesverband der Psychosozialen Zentren hat eine neue Fachstelle zur Identifizierung und Umsetzung besonderer Schutzbedarfe eingerichtet. Diese richtet sich vor allem an Akteur*innen aus der Zivilgesellschaft sowie an Landes- und Bundesbehörden und soll dabei unterstützen Schutzbedarfe frühzeitig zu identifizieren. So wird Vernetzung zwischen unterschiedlichen Akteur*innen angekurbelt, um Zusammenarbeit und Dialog zu fördern.

Hierfür ist die Fachstelle in einer Vielzahl von Arbeitsfeldern aktiv. Neben Vernetzungsangeboten durch vielseitige Veranstaltungen und Fortbildungen ist die fachliche Beratung und Begleitung von Fachstellen und -behörden zur Förderung einer bedarfsgerechten Aufnahme und Begleitung von Schutzsuchenden zentrales Ziel. Darüber hinaus werden Wissenstransfer, Materialentwicklung und die Aufarbeitung von Informationen, Advocacy-Arbeit sowie Monitoring mithilfe eines eigens entwickelten Monitoringtools, geleistet.

Frei verfügbares Praxismaterial und spannende Veranstaltungen finden sich auf der Webseite der Fachstelle.


Tübingen: Fest für das Recht auf Bewegungsfreiheit und alle anderen Menschenrechte

move on – menschen.rechte Tübingen e.V. lädt ein zur großen Veranstaltung “BEWEG DICH – ein Fest für das Recht auf Bewegungsfreiheit und alle anderen Menschenrechte” anlässlich 10 Jahre move on – menschen.rechte Tübingen e.V.. Der 20. Juni ist auch Weltflüchtlingstag.

Datum: Sa, 20.06.2026
Uhrzeit: ab 12 Uhr
Ort: Panzerhalle | Wennfelder Garten 2 | 72072 Tübingen

Eintritt frei

Programmübersicht:
12.00 – 18.00 Uhr
Infostände, Ausstellungen, Kinderprogramm, Mitmachangebote, Essenstände rund um die Panzerhalle

14:00 – 18:00 Uhr
Workshops zu verschiedenen Themen in Zelten und Räumlichkeiten im Frz. Viertel 

18:00 – 23:00 Uhr
Programm auf der Bühne: Redebeiträge, Theater, Musik, Performances

Das gesamte Programm finden Sie hier.

Um 19:00 Uhr spricht Tsafrir Cohen, Geschäftsführer von medico international, über Menschenrechte und das Schleifen des Völkerrechts.


BVerfG: AsylbLG zu niedrig berechnet, aber verfassungskonform

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) urteilte in seinem Beschluss vom 15. April 2026 (1 BvL 5/21), dass die Höhe der Grundleistungen nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im Zeitraum vom 1. September 2018 bis zum 20. August 2019 zu niedrig war, da sie nicht fortlaufend realitätsgerecht berechnet wurde. Jedoch sieht das Gericht verringerte Beiträge im AsylbLG als grundsätzlich mit der Verfassung vereinbar.

Das Gericht betont, dass die Berechnung von Leistungen zeit- und realitätsgerecht sein muss und nicht auf veralteten Daten beruhen darf. Aber es ist verfassungskonform, dass Grundleistungsbezieher*innen in den ersten 15 Monaten des Aufenthalts in Deutschland deutlich geringere Sozialleistungen erhalten. Begründet wird dies durch den eventuell kurzen Aufenthalt der Betroffenen, aus welchem sich ein geringer „Integrationsbedarf“ ergibt. Das BVerfG sieht das Herausstreichen von Bedarfspositionen im Bereich des soziokulturellen Existenzminimums als verfassungskonform an, sofern dies nachvollziehbar und nicht unsachlich geschieht.

Zum Klagezeitpunkt betrug der Geltungszeitraum von den Grundleistungen im AsylbLG 15 Monate, bevor man sogenannte „Analogleistungen“ erhält, die Leistungshöhe also der des sog. „Bürgergelds“ entspricht. Seitdem wurde jedoch das AsylbLG um ein Vielfaches verschärft. Statt 15 Monaten werden Analogleistungen nun erst ab 36 Monaten gezahlt. Dies bedeutet drei Jahre, in welchen Betroffene deutlich unter dem Bürgergeldbetrag überleben müssen. Auch wenn das Gericht die 2018 bestehende Version des Gesetzes für verfassungskonform hält, bleibt höchst fraglich: Inwieweit würde das BVerfG die nun geltenden drei Jahre als „Kurzaufenthalt“ mit geringem „Integrationsbedarf“ werten und die verringerten Leistungen des AsylbLG als verfassungskonform einstufen?

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg kritisiert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Wenn Bedarfspositionen wegen eines Kurzaufenthalts gestrichen werden dürfen, dann gibt es weniger Möglichkeiten für Menschen, die ohnehin schon am Existenzminium leben, selbstbestimmt zu haushalten. Deshalb fordert der Flüchtlingsrat die Abschaffung des diskriminierenden AsylbLG. Es handelt sich um ein Sonderrecht, welches nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes zu vereinbaren ist. Menschen drei Jahre lang gesellschaftliche Teilhabe abzusprechen, ist Diskriminierung und verwehrt fundamental Chancen. Die ausgezahlten Sätze verkennen tatsächliche Lebensrealitäten und die Kosten des alltäglichen Lebens. Die Kategorisierung von Menschen nach Bleibeperspektive relativiert die Menschenwürde und ist erneuter Ausdruck einer menschenverachtenden Migrationspolitik.



Policy Paper: Sinkende Schutzquoten für Afghanen trotz desaströser Menschenrechtslage

Repression, Verfolgung, Entrechtung und eine katastrophale humanitäre Situation prägen das Leben in Afghanistan. Trotzdem gewährt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) immer weniger jungen alleinstehenden Männern aus Afghanistan Schutz, während Frauen grundsätzlich Flüchtlingsschutz bekommen. Die Willkür und Irrationalität des Regimes werden verkannt – mit katastrophalen Folgen für Betroffene.

Pro Asyl analysiert die Entscheidungspraxis des BAMF in ihrem Policy Paper Afghanistan und verdeutlicht, warum ein Abschiebestopp und eine Wende der jetzigen Afghanistan-Politik dringend notwendig sind. Das BAMF geht davon aus, Verfolgung beziehe sich nur auf bestimmte Personengruppen, und verkennt somit die vehemente Gefährdung aller Afghan*innen, die unter den Taliban leben müssen.



SG Berlin: Jobcenter muss Passkosten übernehmen

Das Sozialgericht (SG) Berlin entschied mit Gerichtsbescheid vom 27.04.2026 (S 101 AS 4696/25), dass die Kosten zur Beschaffung ausländischer Reisepässe als Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II vom Jobcenter übernommen werden können.

„[Die] Passbeschaffung ist ein einmaliger […] besondere[r], im Einzelfall auftretende[r] Bedarf [und] nach Auffassung des Gerichts nicht Bestandteil dessen, was typischerweise im Regelbedarf berücksichtigt wird. […] Kosten für ausländische Reisepässe können im SGB II als unabweisbarer Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II zu übernehmen sein, wenn sie nicht vom Regelbedarf umfasst sind und ein gültiger Pass benötigt wird.“

(Zusammengefasst vom Thomé Newsletter 18/2026)



Lockerung bei Integrationskurszulassung

Anfang Februar 2026 veranlasste das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Zulassungsstopp für Anträge auf freiwillige Teilnahme an Integrationskursen. Das BAMF erklärte, dass solche Kurse vorerst nicht mehr von freiwilligen Teilnehmer*innen besucht werden könnten. Begründet wurde dies durch finanzielle Herausforderungen der Vorjahre und mit stark gestiegenen Kosten von Integrationskursen. Der Blick in den Haushalt 2026 verrät jedoch: Für das Jahr 2026 stehen ca. eine Milliarde Euro für die Finanzierung von Integrationskursen zur Verfügung (eine vergleichbare Summe wie 2025) – es handelt sich also um eine rein politische Entscheidung.

Durch den Zulassungsstopp wurde für rund 130.000 Menschen, schätzungsweise 55 % der Gesamtteilnehmenden, die Möglichkeit, Deutsch zu lernen, abrupt gestoppt.

Diese Situation zieht unmittelbare Folgen für die freiwilligen Teilnehmer*innen nach sich und wirkt sich nachhaltig auf gesellschaftliche Teilhabe durch Spracherwerb aus. Auch Menschen, welche einen gesetzlichen Anspruch auf die Teilnahme an Integrationskursen haben, leiden unter dem Zulassungsstopp, da es vermehrt zu Kursverschiebungen und -ausfällen kommt. Darüber hinaus kommt es zu weitreichenden logistischen und personellen Folgen: Zahlreiche Lehrkräfte mussten entlassen werden, da geplante Kurse nicht stattfinden, zudem mussten sogar einige Träger schließen. Trägernetzwerke lassen sich nicht einfach ein- und ausschalten, je nachdem, wie der politische Wind steht. Trägerstrukturen gehen auch weiterhin verloren, vor allem in bevölkerungsarmen Regionen. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat dies bereits im Februar scharf kritisiert.

Nun einigt sich die Koalition auf eine Änderung des vorangegangenen Zulassungsstopps. Ab Juni sollen auch Menschen ohne gesicherte Bleibeperspektive wieder an den Integrationskursen teilnehmen können. Allerdings gibt es nur ein bestimmtes Kontingent an freiwilligen Teilnehmer*innen, deren Kosten übernommen werden. So soll eine Deckelung der Gesamtausgaben gewährleistet werden. Die konkrete Zahl wird abhängig von der jeweiligen Haushaltsplanung sein und somit variieren. Nicht aufgebrauchtes Budget darf in das nächste Haushaltsjahr mitgenommen werden. Obwohl der Haushalt für 2027 ursprünglich eine Summe von etwas mehr als einer Milliarde Euro für Integrationskurse vorsieht, soll nun eine Reduzierung auf 600 Millionen Euro erfolgen.

Außerdem plant die Koalition eine Priorisierung der Teilnehmer*innen: An vorderer Stelle stehen Ukrainer*innen und Personen, die einen Aufenthalt zum vorübergehenden Schutz nach §24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) haben, sowie EU-Bürger*innen. Für Menschen im Asylverfahren soll es Erstorientierungskurse (EOK) geben, die ab November vermehrt angeboten werden sollen. Diese sind mit 300 Unterrichtseinheiten erheblich kürzer als reguläre Integrationskurse mit 700 Unterrichtsstunden – die direkte Auswirkung der Beinahe-Halbierung des vorgesehenen Haushalts. 

Die Teilrücknahme des Zulassungsstopps ist eine Erleichterung für Ukrainer*innen, EU-Bürger*innen und Menschen mit einem Aufenthalt nach §24 AufenthG. Geduldete Personen und Asylbewerber*innen müssen weiterhin befürchten, dass ihnen die Möglichkeit des Spracherwerbs und die damit einhergehenden Chancen verwehrt bleiben.  Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg kritisiert die Priorisierung von Menschen nach Bleibeperspektive und wirtschaftlichem Nutzen. All das geschieht im Rahmen einer menschenfeindlichen Migrationspolitik, welche die Gesellschaft spaltet, Menschen hierarchisiert und Chancen verwehrt. Es wird deutlich, dass jene, die geflüchteten Menschen „Integrationsverweigerung“ vorwerfen, zeitgleich Teilhabe-Möglichkeiten strukturell einschränken und kein tatsächliches Interesse an der gesellschaftlichen Teilhabe geflüchteter Menschen haben.