Ummendorf: Fachtag & digitale Workshop-Woche

Die Ökumenische Migrationsarbeit (ÖMA) von Caritas und Diakonie lädt haupt- und ehrenamtlich Engagierte in der Integrations- und Migrationsarbeit herzlich zum Fachtag „Leben in einem Land, frei und ohne Angst“ ein.

Sicherheit ist ein extrem wichtiger Faktor in unserem Leben – er beeinflusst unsere psychische Gesundheit, Zufriedenheit und unser Befinden. Das Sicherheitsempfinden kann allerdings aus verschieden Gründen beeinträchtigt werden. Im Kontext der Migration erfolgt das häufig wegen des Hasses gegen geflüchtete Menschen. Deswegen wird der Fachtag der Ökumenischen Migrationsarbeit im Landeskreis Biberach einen tieferen Einblick in die Auswirkungen dieses Hasses auf unsere Realität geben.

Nach dem Fachtag, d.h. in der Woche ab 14. bis 18. November, findet eine Reihe von digitalen Workshops statt. Informationen zur Anmeldung, das Programm des Fachtages und Themen der Workshop-Woche finden Sie im Flyer.


Pressemitteilung: Die vergessenen Flüchtlinge

In Folge des Kriegs in der Ukraine fliehen viele ukrainische Staatsangehörige von dort in andere europäische Länder. In Deutschland begegnet ihnen viel Wohlwollen und Hilfsbereitschaft und auch politisch werden viele Hürden zur Aufnahme dieser Flüchtlinge abgebaut. Wir begrüßen das ausdrücklich und freuen uns, dass die folgenden Forderungen von Flüchtlingsorganisationen für eine humane Aufnahme, für die auch wir schon lange Zeit plädieren und kämpfen, nun zum ersten Mal konkret und im großen Stil umgesetzt werden:

  • Schaffung legaler und sicherer Fluchtwege
  • Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für einen rechtmäßigen Aufenthalt statt einem langen Asylverfahren
  • Freie Wahl des Wohn- und Aufenthaltsorts im Bundesgebiet
  • Unterbringung in Einzelwohnungen statt in Sammelunterkünften
  • Bezug von SGB II-Leistungen statt höchst prekärer Leistungen nach dem AsylbLG

Auch wenn die Aufnahme der Flüchtlinge mit ukrainischer Staatsbürgerschaft unter diesen Voraussetzungen aktuell problemlos und menschenwürdig stattfinden kann, so werden diese Aufnahmemaßnahmen von politischer Seite doch nur einseitig und äußerst ungleich angewandt.

In Vergessenheit geraten Geflüchtete aus anderen Herkunftsländern. Sie müssen nach zum Teil langen und gefährlichen Fluchtwegen weiterhin unfreiwillig menschenverachtende Unterbringungsbedingungen ertragen oder stecken dabei jahrelang in einem Asylverfahren fest, mit eingeschränktem Zugang zu Deutschkursangeboten oder zu Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten.

Um den vergessenen Flüchtlingen eine Stimme zu geben, veröffentlichen wir an diesem Tag eine Video-Interviewreihe über den Youtube-Kanal des Flüchtlingsrat RLP e.V. In den Interviews kommen insgesamt vier Flüchtlinge aus unterschiedlichen Herkunftsländern zu Wort: Ghada aus Syrien, Evon aus dem Irak, Salim aus Somalia und Saneh aus Afghanistan. Sie erzählen wie sie selbst die beschriebene Ungleichbehandlung und Diskriminierung erfahren und empfinden.

„Entschuldige, aber das ist Rassismus!“ Mit diesem Statement bringt es Ghada am Ende ihres Interviews auf den Punkt. Sie kann sich die ungleichen Voraussetzungen für Flüchtlinge in der aktuellen Situation nicht anders erklären. „Wir sind nicht gegen die ukrainische Leute. Nein, wir haben gleich Situation gelebt und wir wissen was passiert, wenn man hat in seinem Land Krieg.“ Ghada ist froh darüber, dass es ukrainische Staatsangehörige so einfach haben, hier anzukommen. Sie betont aber auch, dass es ihre Familie nicht so leicht hatte: Um nach Europa zu kommen, mussten sie in einem kleinen Boot über das Meer fliehen.

Auch Evon schildert starke rassistische Diskriminierung. „Und wir haben immer gefragt wegen Wohnung und dass mein Mann hat auch gearbeitet, alles Vollzeit. Und die Frage das war von welche Land kommst du. Wenn wir sagen aus dem Irak, die sagen nein, tut mir leid. Für Araber oder die arabische Länder die sofort das sagen so.“ Evon sagt klar, dass sie die Situation der geflüchteten Ukrainer:innen sehr gut kennt, da im Irak bis heute Krieg herrscht. Sie kann jedoch nicht nachvollziehen, dass bei ihr und ihrem Mann immer wieder nach der Herkunft gefragt wird. Jahrelang haben sie zu zweit in einem Ein-Zimmer-Apartment mit einem Einzelbett gewohnt.

Salim erzählt viel von seinem Freund Abdul Rashid, der seit acht Jahren mit ihm in Deutschland lebt, aufgrund seines Aufenthaltstitels aber nie einen Deutschkurs besuchen durfte. Im Nachgang zu seinem Interview schreibt uns Salim in einer E-Mail außerdem, dass er ein wichtiges Thema noch ansprechen möchte: Das Thema Einbürgerung: „Obwohl wir arbeiten und alles Voraussetzung erfüllt haben, leider wir können uns nicht eingebürgert werden, weil unsere Reisepass aus Somalia nicht bei Deutsche anerkannt ist. Das ist eine große Problem, die wir jetzt erleben.“ Auch seine Kinder, die in Deutschland geboren sind, sind bisher „identitätslos“, da somalische Dokumente nach 1991 von deutschen Behörden weiterhin nicht anerkannt werden.

Anlässlich des Tags des Flüchtlings am 30. September 2022 nehmen wir, der Flüchtlingsrat RLP e.V. und das Projekt civi kune RLP, Ghadas Worte ernst, erhoffen uns ein solidarisches Miteinander ohne Ungleichbehandlung und Rassismus und fordern Schutz für alle!


Ludwigsburg: Schulungen „Führerschein für Engagierte in der Flüchtlingsarbeit“

Ökumenische Fachstelle Asyl lädt herzlich zu einer Reihe der Schulungen zu grundlegenden Themen für einfache Einführung in die Flüchtlingsarbeit. Ihre verschiedenen Aspekte, wie Trauma im Fluchtkontext, Grenzen und Möglichkeiten im Ehrenamt und Interkulturelle Kommunikation, werden in den Schulungen besprochen.

Es gibt eine Möglichkeit, ein Zertifikat für die Teilnahme zu bekommen. Die Anmeldung ist weiterhin möglich.

Mehr Informationen und Kontaktangaben finden Sie im Flyer.


Pro Asyl: EuGH stellt fest: BAMF handelte während Pandemie europarechtswidrig!

Erneut rügt der EuGH Deutschland wegen europarechtswidriger Handlungen in Flüchtlingsfragen. Das BAMF hatte während der Covid-Pandemie Überstellungsfristen nach der Dublin-Verordnung rechtswidrig ausgesetzt. Asylsuchenden drohte die Abschiebung in ein anderes EU-Land, obwohl die Zuständigkeit für ihr Asylverfahren auf Deutschland übergegangen war.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem heutigen Urteil festgestellt, dass Geflüchtete nicht die Leidtragenden sein dürfen, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) pandemiebedingt keine Rückführungen in andere EU-Mitgliedstaaten durchführen kann. „Das ist ein wichtiges Urteil für den Flüchtlingsschutz in Europa, das den Betroffenen Rechtssicherheit gibt“, erklärt Wiebke Judith, rechtspolitische Referentin von PRO ASYL. „Die Luxemburger Richter und Richterinnen haben deutlich gemacht, dass ein Land nicht nach Belieben Fristen zur Überstellung von Geflüchteten in ein anderes EU-Land aussetzen darf, nur weil es aufgrund der Covid-19-Pandemie oder anderen Umständen Schwierigkeiten hat, schutzsuchende Menschen tatsächlich in ein anderes EU-Land zu bringen. Die betroffenen Menschen müssen jetzt endlich in Deutschland ein inhaltliches Asylverfahren bekommen, denn nun steht höchstgerichtlich fest, dass die vom BAMF betriebene Praxis europarechtswidrig war“, erläutert Judith.

Nach der Dublin-Verordnung werden Asylbewerber:innen in den europäischen Mitgliedsstaat zurückgeschickt, in dem sie zuerst europäischen Boden betreten haben und registriert wurden. Am 18. März 2020 beschloss das BAMF jedoch, aufgrund der Corona-Pandemie keine Dublin-Überstellungen mehr durchzuführen. Bei einer nicht erfolgten Überstellung innerhalb von sechs Monaten wird eigentlich der Mitgliedstaat für die asylsuchende Person zuständig, der die Überstellung angefragt hat – in diesen Fällen also Deutschland. Um zu verhindern, dass die Verantwortung auf die Bundesrepublik übergeht, hatte das BAMF aber eine Aussetzung dieser Überstellungsfristen veranlasst. Mit diesem juristischen Trick sollte die Überstellungsfrist bei erneuter Aufnahme des Verfahrens komplett neu beginnen. So wollte sich das Bundesamt erneut sechs Monate Zeit verschaffen, um die Rückführung zu organisieren. Dieses Vorgehen kündigte das BAMF allen Personen im Dublin-Verfahren schriftlich an. Über 21.000 Asylsuchende erhielten laut Angaben der Bundesregierung ein entsprechendes Schreiben, bei vermutlich circa 9.000 Personen wurde an der Aussetzung der Frist festgehalten.

EuGH rügt Bundesregierung das dritte Mal binnen kurzer Zeit für europarechtswidriges Verhalten

„Das Bundesamt hat Tausende Schutzsuchende inmitten einer Pandemie, in der zu Beginn aufgrund von Kontaktbeschränkungen der Zugang zu Beratung und Anwälten kaum möglich war, mit ihren Schreiben zur Aussetzung der Dublin-Fristen massiv verunsichert. PRO ASYL hat von Anfang an auf die offensichtliche Europarechtswidrigkeit hingewiesen, die auch die Europäische Kommission in ihrer Mitteilung zu Asylverfahren während der Covid-Pandemie vom 17. April 2020 festgestellt hat. Es ist ein Skandal, dass es überhaupt notwendig war, einen solchen Fall bis vor den EuGH zu bringen. Leidtragende sind die Menschen, die durch das europarechtswidrige Handeln des Bundesamtes bis heute auf die Prüfung ihrer Verfolgungsgründe warten müssen“, kommentiert Judith.

PRO ASYL unterstützt gezielt entsprechende Klageverfahren, darunter auch eines der Verfahren, das dem EuGH vorgelegt wurde

Nachdem der EuGH bereits im August in zwei Urteilen zum Familiennachzug deutschen Behörden europarechtswidriges Verhalten bescheinigte, ist dies eine erneute Schlappe der Bundesregierung vor dem höchsten Gericht der EU. „Man fragt sich, warum deutsche Behörden immer wieder versuchen, geltendes Recht zum Nachteil von Geflüchteten auszulegen und anzuwenden. Die neue Bundesregierung muss den Behörden auf den Zahn fühlen und Konsequenzen ziehen. Es braucht ganz offensichtlich eine Änderung in der Behördenkultur, sodass der Schutz von Menschen im Zentrum steht – und nicht deren Abwehr“, so Judith.

Nach Fristablauf hat Deutschland die Pflicht zur Durchführung des Asylverfahrens

Für die Betroffenen hat eine Aussetzung der Fristen harsche Konsequenzen: Die reguläre Überstellungsfrist von sechs Monaten beginnt von vorne, selbst wenn sie eigentlich schon mehrere Monate der Frist hinter sich hatten. Während dieser Zeit haben die Asylbewerber*innen keinen Zugang zu einem inhaltlichen Asylverfahren und befinden sich in einem zermürbenden Schwebezustand. Dabei ist ein Kernanliegen der Dublin-Verordnung, genau einen solchen Schwebezustand zu verhindern und durch die Fristen für klare Zuständigkeiten zu sorgen.

Am 26. Januar 2021 legte das Bundesverwaltungsgericht dem EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens drei Rechtsfragen vor. Zusammengefasst geht es insbesondere um folgende Frage: Kann ein Mitgliedstaat aufgrund von Schwierigkeiten bei der rechtzeitigen Überstellung wegen der Corona-Pandemie die Dublin-Frist unterbrechen?
Mit dem heutigen Urteil macht der EuGH klar: Die Aussetzung der Fristen ist nicht rechtmäßig. Die Dublin-III-Verordnung sieht eine solche Aussetzung nur für klar umfasste Situationen vor, insbesondere um den Rechtsschutz der Betroffenen zu gewährleisten. Eine Fristaussetzung widerspricht dem Beschleunigungsgebot, das vorsieht, für Betroffene zügig Rechtssicherheit zu schaffen.

Im Ergebnis bedeutet das Urteil für die betroffenen Personen, dass ihre Überstellungsfristen je nach Einzelfall überschritten wurden. Nach der Dublin-III-Verordnung hat nach Fristablauf der Mitgliedstaat, in dem sich die Geflüchteten aufhalten – in diesem Fall Deutschland – die Pflicht zur Durchführung des Asylverfahrens.


Forderung an die Bundesregierung: Recht auf Familiennachzug umsetzen!

Im Koalitionsvertrag hat die Regierungskoalition Verbesserungen beim Familiennachzug für Geflüchtete versprochen. Zum Weltkindertag am 20. September ruft das internationale Kinderhilfswerk terre des hommes gemeinsam mit vielen weiteren Verbänden zur Umsetzung dieser Verbesserungen sowie der EuGH-Urteile und zur Abschaffung zahlreicher Hürden beim Familiennachzug auf.

Die Forderung nimmt Bezug auf das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 1. August 2022, in dem festgestellt wurde, dass Deutschland europarechtswidrig Familiennachzug verhindert. Geflüchteten Jugendlichen wurde der Familiennachzug verweigert, wenn sie zwischen Antragsstellung und Entscheidung über den Asylantrag volljährig geworden sind. Das Bündnis fordert die Umsetzung der minderjährige Geflüchtete begünstigenden EuGH-Urteile.

Überdies fordern die Organisationen, einen Rechtsanspruch für den Nachzug der Geschwister beim Elternnachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu schaffen. Nach derzeitiger Rechtslagekönnen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zwar ihre Eltern, nicht aber ihre Geschwister nachziehen lassen. Diese Form von Familientrennung sei für viele Kinder und Jugendliche eine starke psychische Belastung, die negative Folgen für ihre weitere Entwicklung haben kann.

Des Weiteren fordert die Initiative sowohl die Herstellung des Rechtanspruchs auf Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten als auch den Abbau der administrativen Hürden im Visumsverfahren. „Wir erwarten, dass die Bundesregierung ihren Versprechungen zur Verwirklichung des Grundrechts auf Familienleben für Geflüchtete oberste Priorität einräumt“, erklärte Beat Wehrle, Vorstandssprecher von terre des hommes.



Ludwigsburg: Mahnwache „Flucht nach Europa. Die Festung Europa ist unerbittlich“

Die Ökumenische Fachstelle Asyl ruft zu einer Mahnwache auf dem Rathausplatz in Ludwigsburg auf. Sie möchte darauf aufmerksam machen, dass immer noch Menschen das Risiko auf sich nehmen und unter den widrigsten Umständen über das Meer nach Europa kommen.

Nach der Mahnwache (um 12:30 Uhr) wird Peter Schmidt seine Skulptur „Festung Europa“ in der Stadtbibliothek vorstellen. Die Skulptur wird dort vom 24.9. bis zum 8.10. ausgestellt.

Um 13:00 Uhr gibt es einen Imbiss und Theresa Bischof wird über ihre Einsätze in Flüchtlingslagern auf der griechischen Insel Lesvos im Kulturzentrum Ludwigsburg berichten.


Pro Asyl: Hürden beim Familiennachzug von Ehepartner*innen

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, DGB, PRO ASYL und zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen fordern die Ampelkoalition auf, das Erfordernis eines deutschen Sprachnachweises für die Einreise zu in Deutschland lebenden Ehepartner*innen endlich zu streichen. Die Regelung verhindert jährlich tausendfach das Recht auf eheliches Zusammenleben. 

Rund ein Drittel aller Menschen, die zu ihrem Ehemann oder zu ihrer Ehefrau nach Deutschland ziehen möchten, scheitern an den dafür erforderlichen Deutschkenntnissen, die sie vorab zur Einreise nachweisen müssen. Das sind im Jahr circa 10.000 Paare, denen dadurch das gemeinsame Leben versagt wird (siehe Plenarprotokoll vom 16.3.22, Frage 31).

Die Regierungsparteien haben vor der parlamentarischen Sommerpause den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts vorgelegt. Dieser sieht vor, dass Ehegatt*innen von in Deutschland lebenden Fachkräften für den Nachzug keinen Nachweis über bestehende deutsche Sprachkenntnisse mehr erbringen müssen. „Wir fragen uns, warum denn nicht gleich für alle? Warum werden die Paare und Familien im partnerschaftlichen Familiennachzug erneut übergangen? Hier könnten die Regierungsparteien ihr Versprechen doch auf ganzeinfache Art einlösen. Da genügt ein kleiner zusätzlicher Satz“, so Chrysovalantou Vangeltziki, Bundesgeschäftsführerin Verband binationaler Familien und Partnerschaften.

Auf Initiative des Verbands binationaler Familien und Partnerschaften haben PRO ASYL und weitere zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter DER PARITÄTISCHE Gesamtverband, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), das Bundesjugendwerk der AWO und zahlreiche Landesflüchtlingsräte nun einen Aufruf veröffentlicht. Darin beklagen sie, dass das Spracherfordernis für die Betroffenen in vielen Fällen eine unzumutbare Belastung darstellt und auch unverhältnismäßig ist, denn die deutsche Sprache kann sehr viel leichter in Deutschland als im Ausland erworben werden.

Die unterzeichnenden Organisationen sehen in dem Spracherfordernis zudem einen Verstoß gegen das Recht auf eheliches und familiäres Zusammenleben nach Art. 6 GG sowie einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz in Art. 3 GG, weil die Vorgabe nur einige Paare trifft und andere nicht. Angehörige von in Deutschland lebenden Hochqualifizierten, Unionsbürger*innen und Menschen bestimmter Herkunftsländer (definiert in §41 AufenthV) sind von dem Spracherfordernis befreit. Im Zuge des geplanten Chancen-Aufenthaltsrecht könnte das bald ebenso für nachziehende Ehepartner*innen von in Deutschland lebenden Fach- und IT-Kräften gelten. Menschen hingegen, die zu ihren Ehepartner*innen nach Deutschland ziehen wollen, die schon die deutsche Staatsbürgerschaft erlangt haben, sowie Ehepartner*innen anderer in Deutschland lebender Drittstaater*innen müssen den Nachweis weiterhin erbringen. Dies ist weder aus wirtschaftlichen noch aus humanitären Gründen nachvollziehbar. „Es wird wirklich Zeit, diese Ungleichbehandlung endlich aufzugeben“, fordert Chrysovalantou Vangeltziki, Bundesgeschäftsführerin des Verbands binationaler Familien und Partnerschaften.

Hintergrund

Im Jahr 2007 wurde für den Familiennachzug von Ehepartner*innen der Nachweis einfacher deutscher Sprachkenntnisse (Niveau A1) als Voraussetzung eingeführt. Dieser umfasst auch schriftliche Deutschkenntnisse und muss bereits vor Einreise erbracht werden. Begründet wurde dies damit, Integration zu fördern und Zwangsverheiratung verhindern zu wollen. Die gesetzlichen Ausnahmeregelungen (in § 30 Abs. 1 S. 3 AufenthG) werden behördlich so restriktiv gehandhabt, dass sie kaum Anwendung finden.

Die Regierungsparteien hatten in ihrem Koalitionsvertrag bereits Ende vergangenen Jahres eine Änderung der Rechtslage angekündigt, so dass „zum Ehepartner oder zur Ehepartnerin nachziehende Personen […] den erforderlichen Sprachnachweis auch erst unverzüglich nach ihrer Ankunft erbringen [können]“ (S.111). In ihrem Aufruf erinnern die Organisationen die Regierung an ihr Versprechen.



Verstärkung der Bleibeperspektive für Drittstaatsangehörige

In einem neuen Urteil vom 7. September hat der Europäische Gerichtshofs (EuGH) entschieden, dass ein Drittstaatsangehöriger, der als Familienangehöriger eines Unionsbürgers über einen Aufenthaltstitel verfügt, eine langfristige Aufenthaltserlaubnis erlangen kann.

Die Entscheidung wurde in der Sache einer ghanaischen Mutter und ihrem niederländischen Sonn getroffen. Die Frau hat seit 2013 um ihren Sonn, der EU-Bürger ist, in den Niederlanden gekümmert. Sie versuchte 2019 eine langfristige Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, allerdings wurde das von den niederländischen Behörden abgelehnt, da sie der Ansicht waren, dass ihr Aufenthaltsrecht als Familienangehörige nur von vorübergehender Natur sei.

Nun hat der EuGH allerdings zugunsten der Frau entschieden: der Aufenthalt als Familienmitglied eines Unionsbürgers ist nicht vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen. Dabei hat der EuGH deren vorrangiges Ziel betont, nämlich die Integration von Drittstaatsangehörigen, die in einem Mitgliedstaat langfristig bleiben. Laut dem EuGH seien nur solche Drittstaatsangehörigen, die sich ausschließlich vorübergehend im Mitgliedstaat aufhalten, z.B. Au-pairs, Saisonarbeitnehmer, entsendete Arbeitnehmer oder bei förmlich begrenzten Aufenthaltsgenehmigungen, vom Anwendungsbereich der Daueraufenthaltsrichtlinie ausgeschlossen.

Für mehr Information lesen Sie den Migazin Artikel dazu sowie die Pressemitteilung des EuGH.


Presseerklärung von Pro Asyl: Frontalangriff auf das europäische Asylrecht

PRO ASYL und rund 60 NGOs aus ganz Europa warnen in einem Brandbrief vom 8. September angesichts einer derzeit diskutierten EU-Verordnung vor einer weitreichenden Aushebelung des europäischen Asylrechts.

In Brüssel und den europäischen Hauptstädten soll im Hauruck-Tempo eine EU-Verordnung durchgepeitscht werden, die das europäische Asylsystem weitgehend aushebelt. „Diese Verordnung darf nicht verabschiedet werden – sie ist ein Frontalangriff auf das europäische Asylsystem und die Rechtsstaatlichkeit in Europa. Die Bundesregierung darf ihr im Rat keinesfalls zustimmen“, fordert Karl Kopp, Leiter der Europa-Abteilung von PRO ASYL.

Im Dezember 2021 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung vor, die den EU-Mitgliedstaaten in Situationen der „Instrumentalisierung“ von Migration und Asyl ermöglicht, von ihren Verpflichtungen nach dem EU-Asylrecht abzuweichen. Auslöser war die Initiative des belarussischen Diktators Lukaschenko, der die Not von Schutzsuchenden schamlos ausnutzte und diese an die EU-Grenze brachte. Der Mechanismus, der nun diskutiert wird, soll den EU-Mitgliedstaaten dauerhaft zur Verfügung stehen und in verschiedenen Situationen in Anspruch genommen werden. Die Folge ist, dass die Nationalstaaten nach Belieben von ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen abweichen können.

„Wir beobachten seit Jahren eine Erosion des Asylrechts und der Rechtsstaatlichkeit an den europäischen Außengrenzen. Doch mit dieser Verordnung würden schäbige Praktiken von Rechtsbrüchen in Gesetzesform gegossen. Das bedeutet einen Freifahrtschein für repressive Regierungen in der EU, die die Rechte von Schutzsuchenden mit Füßen treten“, warnt Karl Kopp.

Gefährlicher Präzedenzfall: Rechtsstaatlichkeit in Europa wird in Frage gestellt


Die Stellungnahme wurde von knapp sechzig NGOs aus ganz Europa unterzeichnet, darunter der Europäische Flüchtlingsrat ECRE, Amnesty International, Caritas Europa und Human Rights Watch. Sie warnen: Eine Einigung über die sogenannte Instrumentalisierungsverordnung wird der letzte Schlag gegen ein gemeinsames europäisches Asylsystem in Europa sein. Die unterzeichnenden Nichtregierungsorganisationen lehnen die Einführung und Anwendung des Konzepts der Instrumentalisierung und seine Kodifizierung im EU-Recht entschieden ab. Wir lehnen ferner Reformen ab, die weitreichende Ausnahmen vom EU-Recht ermöglichen“, heißt es in dem am 8. September veröffentlichten Positionspapier (hier in deutscher Übersetzung).

Die vorgeschlagenen Ausnahmeregelungen sind unverhältnismäßig, kontraproduktiv, unnötig, fehlgeleitet und ungerecht, wie in der Stellungnahme der NGOs weiter ausgeführt wird. „Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass diese Reformen die Achtung des EU-Rechts insgesamt untergraben. Die Einführung eines Modells, das (…) beliebige Ausnahmen zulässt, könnte einen Präzedenzfall schaffen, insbesondere da die Rechtsstaatlichkeit in ganz Europa in Frage gestellt wird.“

Soweit bekannt, gibt es unter den Mitgliedstaaten eine breite Unterstützung für die vorgeschlagene Verordnung. Die tschechische Ratspräsidentschaft strebt die Verabschiedung einer gemeinsamen Verhandlungsposition bis Dezember an. Die zuständige Asylarbeitsgruppe des Rates wird voraussichtlich am 21. September weiter über das Thema beraten.

Quelle: Pro Asyl


Heilbronn: „Klimagerechtigkeit als globales Friedenprojekt“

Klimawandel ist ein dringendes Problem, das viel zu wenig bearbeitet wird. Das Bewusstsein der Klima-Krise muss deswegen immer wieder geschärft werden, besonders in Bezug auf ihre umweltgefährdenden als auch humanitären und politischen Folgen auf den globalen Süden.

Die Veranstaltung ist als ein Treffen mit Mamadou Mbodji konzpiert, Vizepräsident der NaturFreunde Internationale und Präsident der afrikanischen NaturFreunde. Mamadou Mbodji warnt schon seit Jahren vor den Folgen der Klima-Krise. Er spricht nicht nur über die Ursachen der Klima-Krise, sondern auch über praktische und praktikable Projekte in Afrika, deren Ziel es ist, die Klima-Katastrophe abzumildern.

Zum Flyer der Veranstaltung.