Arbeitshilfen zu Kürzungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Die Kürzungsmöglichkeiten von Sozialleistungen im Asylbewerberleistungsgesetz wurden im Jahr 2019 ausgeweitet. Viele dieser Kürzungstatbestände halten der Überprüfung durch Sozialgerichte nicht stand.  Deshalb soll die nachfolgende Übersicht der bis dato erschienenen Arbeitshilfen das Überprüfen von Leistungsbescheiden ermöglichen, damit gegen Leistungskürzungen durch die Sozialämter vorgegangen werden kann.

  • Simone Emmert und Oliver Wolf, Dezember 2020: Gutachten: Lebensmittelgutscheine als Sanktionsinstrument im AsylbLG
    Das ausführliche Gutachten untersucht die Vergabe von Wertgutscheinen, die für Betroffene eine einschneidende Sanktionierung darstellt. Die Autor*innen schlussfolgern, dass es für Wertgutscheine keine gesetzliche Grundlage gibt und die Praxis demnach nicht verfassungsgemäß ist.
  • Goethe-Uni Law Clinic, November 2019:  Diskussion zu Sanktionen im SGB II und AsylbLG
    Die Aufzeichnung gibt eine Diskussion wieder zu Sanktionen im SGB II und AsylbLG im Lichte des bahnbrechenden Urteils des BVerfG vom 05. November 2019 (1 BvL 7/16).  
  • Lea Hupke, März 2020: Aktuelle Rechtsprechung zu den Änderungen im AsylbLG
    Die Autorin hat eine hilfreiche Übersicht über die bis im März 2020 ergangene Rechtsprechung zu Kürzungen im AsylbLG zusammengestellt. Insbesondere geht es um gerichtliche Entscheidungen zu allgemeinen Leistungskürzungen, Leistungskürzungen bei Dublin‑Bescheid und bei Anerkannten sowie der Herabstufung von von Alleinstehende in Gemeinschaftsunterkünften.
  • Paritätischer Gesamtverband, Dezember 2019: Soziale Rechte für Flüchtlinge
    Die Gesetzesänderungen durch das „Migrationspaket“ aus dem Jahr 2019 betreffen auch soziale Rechte von Geflüchteten. Dementsprechend wurde die Arbeitshilfe aktualisiert und enthält zahlreiche praktische Beratungstipps. Sie klärt über die komplexen Zugänge auf den Arbeitsmarkt, Wohnsitzregelungen, Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung, Verschärfungen im Asylbewerberleistungsgesetz, Verbesserungen bei der Arbeitsmarktförderung u.s.w. auf.

Film und Diskussion: „Wir sind jetzt hier. Geschichten über das Ankommen in Deutschland“

Die Friedrich-Ebert-Stiftung lädt am 23.03.21 von 19.00 bis 21.00 Uhr zu einer kostenlosen Online-Veranstaltung ein. Gemeinsam schauen sich die Teilnehmenden den Dokumentarilm „Wir sind jetzt hier. Geschichten über das Ankommen“ an und können sich danach in einer Diskussionsrunde mit den Filmemacher*innen, einem Protagonist, sowie dem Sprecher der SPD Bundestagsfraktion für Migration und Integration, Ausschuss für Inneres und Heimat, Lars Castellucci, austauschen.

Weitere Informationen, sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier


Datenreport 2021: Aus arm wird ärmer

Der Datenreport 2021 zeigt, dass besonders Menschen mit Migrationshintergrund die negativen Folgen der Corona Pandemie zu spüren bekommen.  Die Pandemie verschärft schon bestehende prekäre Lebensumstände verschiedener marginalisierter Gruppen. Vor allem Alleinerziehende (25%), und Menschen mit Migrationshintergrund (15%) sind in Geldnot geraten. Diese Umstände erschweren gleichzeitig auch den Zugang zum Bildungssystem. Denn ohne finanzielle Grundlagen ist beispielsweise die Finanzierung von Laptops für Homeschooling von Kindern fast unmöglich. Wieder einmal wird klar, dass die Inanspruchnahme von Bildung einkommensabhängig ist.

Einkommensabhängig ist tatsächlich auch das Risiko sich mit dem Virus anzustecken.  Denn im Schutz des Homeoffice sitzen vermehrt Menschen, die zur Sparte der Gutverdiener*innen gehören. Aber gerade für die Menschen, die man „Corona Helden“ getauft hatte, gab und gibt es nicht die Möglichkeit das Infektionsrisiko durch das Arbeiten im Home-Office zu minimieren.

Letzten Endes macht der Report deutlich, dass der Trend, der vergangenen Jahre in Armut zu rutschen und zu bleiben besonders Personen in prekären Lebenslagen trifft. 2018 lebte 15,8% der Bevölkerung unterhalb der Armutsrisikoschwelle. Davon wiederum befanden sich 44% bereits seit vier Jahren in Armut.  Das Risiko langfristig in Armut zu rutschen besteht besonders für Alleinerziehende (41%), Geringqualifizierte (35%) und Menschen mit Migrationshintergrund (29%).

Sei es die Armutsrisikoschwelle, das Infektionsrisiko oder die fehlende Möglichkeit am Unterricht teilzunehmen, am härtesten trifft es immer die gleichen Gruppen von Menschen.



Online-Gespräch: Was können wir gegen unmenschliche Abschiebungen von Schüler*innen tun?

Die Aktion STAY veranstaltet am 25. März 2021 um 18.30 Uhr ein Online-Gespräch zu Abschiebungen von Schüler*innen.

Theo Haas (Schülersprecher Stubenbastei Wien), Seán McGinley (Geschäftsführer Flüchtlingsrat BW) und Daniel Wunsch (GEW BW) sprechen darüber, was drohende Abschiebungen mit Schüler*innen machen, wie Solidarisierung und Protest organisiert werden können und was die Zivilgesellschaft tun muss um die Situation zu verbessern.

Anmeldungen bis zum 22.03 unter ja-schule@bdkj-bja.drs.de


Aktualisierter Leitfaden zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

In der Reihe „Migration im Fokus“ hat der Deutsche Caritasverband eine vollständig aktualisierte Neuauflage des Bands „Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland“ herausgegeben. Neben wichtigen Hintergrundinformationen enthält der Leitfaden die Positionen der Caritas zu verschiedenen Themenbereichen.

Die Broschüre behandelt Themen wie Altersfeststellungsverfahren, Clearingverfahren, Vormundschaft, Klärung des aufenthaltsrechtlichen Status/Asylverfahren, Zugang zu Bildung und Ausbildung, Familiennachzug, sowie den Übergang in die Volljährigkeit.

Außerdem sind in der Broschüre Informationen darüber erhalten, wie die Caritas vor Ort Unterstützung für unbegleitete Minderjährige leistet.

Deutscher Caritasverband, Dezember 2020: Migration im Fokus: Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge in Deutschland


Zugang zu Integrationskursen für Asylsuchende aus Somalia

Somalia gilt ab dem 01.03.21 wieder als Land mit guter Bleibeperspektive. Dies hat zur Folge, dass Asylbewerbende aus Somalia ab sofort einen Antrag auf Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationssprachkurs nach § 44 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1a AufenthG stellen können.


BVerfG: Prüfung aktueller Lebensbedingungen vor Abschiebung

Das Bundesverfassungsgericht beschließt eine Verschärfung der Abschieberegelung, die eine zwingende Evaluation der humanitären Lage im Herkunftsland voraussetzt. Die Behörden und Gerichte sind nun dazu verpflichtet sicherzustellen, dass das Überleben der betroffenen Person im Zielland möglich ist.

Wird ein Asylantrag abgelehnt oder gibt es grobe Verstöße, gegen die Aufenthaltsbestimmungen darf eine Person nicht mehr einfach in ihr Heimatland abgeschoben werden. Oftmals lassen wirtschaftliche und gesundheitliche Bedingungen in den jeweiligen Herkunftsländern nicht zu, dass das Überleben des aus Deutschland abgeschobenen Menschen gesichert werden kann. Deshalb wurde am Freitag dem 9. Februar 2021 vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe der Beschluss gefasst, dass es vor einer Abschiebung zunächst zu einer sinnvollen Evaluation der möglichen Lebensqualität im Zielland kommen muss, welche dann im Urteil berücksichtigt wird (AZ: 2 BvQ 8/21). Hierbei müssen die zuständigen Behörden und Gerichte vor allem die Sicherheitslage sowie die politische und gesundheitliche Gesamtsituation vor Ort analysieren. Zudem kommt auch der sozialen Situation, unter anderem der Frage nach der Existenz eines familiären Netzwerkes, der Einzelperson im Zielstaat eine große Bedeutung zu.

Die Abschiebung kann demnach nur dann erfolgen, wenn sicher ist, dass die Person im Zielland langfristig überleben kann. Hierbei spielt unter anderem der Pandemieverlauf im jeweiligen Land eine erhebliche Rolle. Wer aufgrund einer eingebrochenen Wirtschaft im Zuge von Corona-Maßnahmen seinen Lebensunterhalt nicht mehr finanzieren kann darf also nicht abgeschoben werden. Auch wird gewichtet wie die Zukunftsaussichten sich im jeweiligen Land entwickeln könnten. Nimmt beispielsweise die Sicherheitslage im Zielland zunehmend ab, sodass das Überleben der Person nicht mehr gewährleistet werden kann, darf keine Abschiebung stattfinden. Besonders an diesem Beschluss ist, dass die persönliche Meinung des*r Geflüchteten* in Bezug auf die Lebensbedingungen im Herkunftsland eine Rolle bei der Evaluation spielt und sich letzten Endes auf das eigene Urteil auswirkt.


Fortbildungsreihe „Nach der Ablehnung des Asylverfahrens – Wege zum Bleiberecht“

ab dem 25. März bieten Mitarbeitende des Flüchtlingsrats im Rahmen des Projekts NIFA die Online-Fortbildungsreihe „Nach der Ablehnung des Asylverfahrens – Wege zum Bleiberecht“ an. An vier Vormittags-Terminen werden die unterschiedliche Bleibeoptionen für geduldete Menschen vorgestellt:

Donnerstag, 25. März 2021, 09:30-11:30 Uhr: Ausbildungsduldung

Donnerstag, 1. April 2021, 09:30-11:30 Uhr: Beschäftigungsduldung

Donnerstag, 15. April 2021, 09:30-11:00 Uhr: Aufenthaltserlaubnis nach § 25a und § 25b

Mittwoch, 21. April 2021, 09:30-11:00 Uhr: Aufenthaltserlaubnis nach § 19d

Die Teilnahme ist kostenfrei und ist an einzelnen, oder auch an allen Terminen möglich. Nähere Informationen zu den Terminen und Inhalten sowie zum Anmeldeverfahren finden Sie im Flyer zur Veranstaltungsreihe.


Was ist eigentlich ein (ausländerrechtliches) Beschäftigungsverbot?

Mit dieser Frage beschäftigt sich der Beitrag aus dem Rundbrief 2/2020. Sie betrifft vor allem Menschen, die im Besitz einer Duldung sind, und denen vorgeworfen wird, nicht ausreichend an der Beseitigung eines bestehenden Abschiebungshindernisses mitzuwirken.


Dieser Artikel stammt aus der Ausgabe 2/2020 des Rundbriefes des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. Dieser erscheint dreimal im Jahr in gedruckter Form und kann kostenfrei über die Website des Flüchtlingsrats bestellt werden. Wenn Sie Mitglied des Flüchtlingsrats sind, bekommen Sie den Rundbrief immer direkt nach dem Erscheinen per Post zugeschickt.


Sammelunterbringung im Corona-Zeitalter

Die „Corona-Krise“ hat die Frage aufgeworfen, ob in einer Aufnahmeeinrichtung untergebrachte Personen die Verteilung in eine Unterkunft beanspruchen können, in der ausreichender Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus gewährleistet ist. Dieser Frage geht der Beitrag aus dem Rundbrief 2/2020 nach. Anlass dafür sind mehrere Gerichtsentscheidungen, in denen ein Anspruch auf Entlassung aus der Aufnahmeeinrichtung bejaht wurde.



Dieser Artikel stammt aus der Ausgabe 2/2020 des Rundbriefes des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. Dieser erscheint dreimal im Jahr in gedruckter Form und kann kostenfrei über die Website des Flüchtlingsrats bestellt werden. Wenn Sie Mitglied des Flüchtlingsrats sind, bekommen Sie den Rundbrief immer direkt nach dem Erscheinen per Post zugeschickt.