Pro Asyl und Flüchtlingsräte zum Flüchtlingsgipfel: Kein „Weiter so“ in der Unterbringungspolitik

Pro Asyl und die Landesflüchtlingsräte fordern zum Flüchtlingsgipfel am Donnerstag eine pragmatische und lösungsorientierte Unterbringungspolitik für alle Schutzsuchenden. Der knappe Wohnraum in Deutschland ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das nicht nur geflüchtete Menschen betrifft. Die Lösung darf nicht darin bestehen, Geflüchtete auszugrenzen und zu diskriminieren. Zudem müssen die Ausländerbehörden entlastet werden – dafür hat Pro Asyl einige Vorschläge.

„Die Krise der Unterbringungspolitik besteht seit Jahren und nicht erst, seitdem Schutzsuchende aus der Ukraine aufgenommen wurden. Lösungsansätze dafür beginnen mit einer Debatte über die Aufhebung der Wohnpflicht in Sammelunterkünften und enden mit einem Kurswechsel mit dem Ziel: Wohnungen statt Lager“, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL. „Debatten über Abschiebungen sind hier nicht zielführend und befeuern nur eine diskriminierende und ausgrenzende Stimmung.“

PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte fordern zudem, dass sich die Politiker*innen beim Flüchtlingsgipfel auch mit der Überlastung der Ausländerbehörden befassen. Die monatelangen Wartezeiten auf einen Termin sind eine enorme Belastung für die betroffenen Menschen, da sie in der Zeit Jobangebote verlieren und Angst vor der Abschiebung haben.

Ausländerbehörden entlasten

Mit diesem Maßnahmenkatalog, der in der vergangenen Woche an die Innenministerien von Bund und Ländern geschickt wurde, schlägt PRO ASYL konkrete Schritte vor, die zu einer kurzfristigen Entlastung führen würden. Darüber hinaus sind mehr Personal und ein Mentalitätswechsel nötig, um den von der Bundesregierung angekündigten Paradigmenwechsel in der Migrationspolitik auch in den Behörden umzusetzen.

Für die Unterbringung sollen Asylsuchende von Anfang an dabei unterstützt werden, bei Verwandten, Freund*innen oder in eigenen Wohnungen unterzukommen, statt in Sammelunterkünften leben zu müssen. Die Bundesländer haben die Möglichkeit, die Menschen gemäß Paragraf 49 Absatz 2 Asylgesetz „insbesondere zur Gewährleistung der Unterbringung und Verteilung“ von der Wohnpflicht in Asylaufnahmeeinrichtungen zu befreien. „Berlin hat mit der Aufhebung der Wohnverpflichtung für Asylsuchende Ende Januar einen ersten Schritt in die richtige Richtung gemacht. Weitere Bundesländer müssen diesem Beispiel folgen“, so Alaows.

Wohnungen statt Sammelunterkünfte Nach dem Vorbild der Aufnahme Geflüchteter aus der Ukraine muss auch für Asylsuchende eine flexible Unterbringungspolitik umgesetzt werden, die eine Entlastung für Kommunen und Bundesländer darstellen würde. Asylsuchende, die bei privaten Gastgeber*innen oder bei Angehörigen unterkommen können, müssen, ebenso wie Ukrainer*innen, von der Verteilung auf andere Länder und Kommunen ausgenommen werden.

Keine Lösung ist, die Aufnahmequoten der Flächenstaaten zu erhöhen: Fläche schafft noch keine Integration, in Städten sind die Teilhabechancen meist besser als bei isolierter Unterbringung auf dem Land. Zentral für das Ankommen und die Eingliederung in Wohnung und Arbeit sind für die Schutzsuchenden am Ort lebende Angehörige, ehrenamtliche Helfer*innen sowie eine Infrastruktur mit Beratungsstellen, Anwält*innen, Ärzt*innen und anderen.

Wohnsitzauflagen abschaffen

„Besonders absurd ist, dass Kriegsflüchtlinge und anerkannte Flüchtlinge nicht jedes Wohnungsangebot annehmen dürfen, sondern wegen der Wohnsitzauflage auf eine bestimmte  Kommune festgelegt sind. Geflüchtete, die beispielsweise in einer Sammelunterkunft wohnen und eine Wohnung im Nachbarort finden, dürfen dort nicht hinziehen. Es muss gesetzlich verankert werden, dass das Angebot einer passenden Wohnung stets zur sofortigen Aufhebung der Wohnsitzauflage führt“, fordert Alaows.

Selbst Geflüchtete, die innerhalb der ihnen zugewiesenen Kommune eine Wohnung finden, treffen immer wieder auf eine willkürliche Behördenpraxis. Betroffene berichten, dass ihnen auch nach jahrelangem Aufenthalt nicht erlaubt wurde, aus Gemeinschaftsunterkünften in eine Wohnung zu ziehen. Begründet wurden die Ablehnungen mit der Wohnverpflichtung nach Paragraf 53 Asylgesetz, der im Ermessenswege die jahrelange Einweisung Asylsuchender in Sammelunterkünfte ermöglicht. „Paragraf 53 Asylgesetz muss gestrichen werden“, so Alaows.

Statt den alten Ruf nach vermehrten Abschiebungen als vermeintliche Lösung zu präsentieren, würde es helfen, wenn Bund, Länder und Kommunen bereits bestehende rechtliche Möglichkeiten effektiver nutzen und, wo nötig, die Gesetze ändern würden.

„Die Krise der Unterbringungspolitik besteht seit Jahren und nicht erst, seitdem Schutzsuchende aus der Ukraine aufgenommen wurden. Lösungsansätze dafür beginnen mit einer Debatte über die Aufhebung der Wohnpflicht in Sammelunterkünften und enden mit einem Kurswechsel mit dem Ziel: Wohnungen statt Lager“, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von Pro Asyl. „Debatten über Abschiebungen sind hier nicht zielführend und befeuern nur eine diskriminierende und ausgrenzende Stimmung.“

Pro Asyl und die Landesflüchtlingsräte fordern zudem, dass sich die Politiker*innen beim Flüchtlingsgipfel auch mit der Überlastung der Ausländerbehörden befassen. Die monatelangen Wartezeiten auf einen Termin sind eine enorme Belastung für die betroffenen Menschen, da sie in der Zeit Jobangebote verlieren und Angst vor der Abschiebung haben.

Ausländerbehörden entlasten
Mit diesem Maßnahmenkatalog, der in der vergangenen Woche an die Innenministerien von Bund und Ländern geschickt wurde, schlägt Pro Asyl konkrete Schritte vor, die zu einer kurzfristigen Entlastung führen würden. Darüber hinaus sind mehr Personal und ein Mentalitätswechsel nötig, um den von der Bundesregierung angekündigten Paradigmenwechsel in der Migrationspolitik auch in den Behörden umzusetzen.

Für die Unterbringung sollen Asylsuchende von Anfang an dabei unterstützt werden, bei Verwandten, Freund*innen oder in eigenen Wohnungen unterzukommen, statt in Sammelunterkünften leben zu müssen. Die Bundesländer haben die Möglichkeit, die Menschen gemäß Paragraf 49 Absatz 2 Asylgesetz „insbesondere zur Gewährleistung der Unterbringung und Verteilung“ von der Wohnpflicht in Asylaufnahmeeinrichtungen zu befreien. „Berlin hat mit der Aufhebung der Wohnverpflichtung für Asylsuchende Ende Januar einen ersten Schritt in die richtige Richtung gemacht. Weitere Bundesländer müssen diesem Beispiel folgen“, so Alaows.

Wohnungen statt Sammelunterkünfte
Nach dem Vorbild der Aufnahme Geflüchteter aus der Ukraine muss auch für Asylsuchende eine flexible Unterbringungspolitik umgesetzt werden, die eine Entlastung für Kommunen und Bundesländer darstellen würde. Asylsuchende, die bei privaten Gastgeber*innen oder bei Angehörigen unterkommen können, müssen, ebenso wie Ukrainer*innen, von der Verteilung auf andere Länder und Kommunen ausgenommen werden.

Keine Lösung ist, die Aufnahmequoten der Flächenstaaten zu erhöhen: Fläche schafft noch keine Integration, in Städten sind die Teilhabechancen meist besser als bei isolierter Unterbringung auf dem Land. Zentral für das Ankommen und die Eingliederung in Wohnung und Arbeit sind für die Schutzsuchenden am Ort lebende Angehörige, ehrenamtliche Helfer*innen sowie eine Infrastruktur mit Beratungsstellen, Anwält*innen, Ärzt*innen und anderen.

Wohnsitzauflagen abschaffen
„Besonders absurd ist, dass Kriegsflüchtlinge und anerkannte Flüchtlinge nicht jedes Wohnungsangebot annehmen dürfen, sondern wegen der Wohnsitzauflage auf eine bestimmte  Kommune festgelegt sind. Geflüchtete, die beispielsweise in einer Sammelunterkunft wohnen und eine Wohnung im Nachbarort finden, dürfen dort nicht hinziehen. Es muss gesetzlich verankert werden, dass das Angebot einer passenden Wohnung stets zur sofortigen Aufhebung der Wohnsitzauflage führt“, fordert Alaows.

Selbst Geflüchtete, die innerhalb der ihnen zugewiesenen Kommune eine Wohnung finden, treffen immer wieder auf eine willkürliche Behördenpraxis. Betroffene berichten, dass ihnen auch nach jahrelangem Aufenthalt nicht erlaubt wurde, aus Gemeinschaftsunterkünften in eine Wohnung zu ziehen. Begründet wurden die Ablehnungen mit der Wohnverpflichtung nach Paragraf 53 Asylgesetz, der im Ermessenswege die jahrelange Einweisung Asylsuchender in Sammelunterkünfte ermöglicht. „Paragraf 53 Asylgesetz muss gestrichen werden“, so Alaows.

Statt den alten Ruf nach vermehrten Abschiebungen als vermeintliche Lösung zu präsentieren, würde es helfen, wenn Bund, Länder und Kommunen bereits bestehende rechtliche Möglichkeiten effektiver nutzen und, wo nötig, die Gesetze ändern würden.


Kampagne: 30 Jahre sind genug – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen

In den zurückliegenden 30 Jahren gab es, vor allem von den Betroffenen selbst, kontinuierliche bundesweite Protestaktionen gegen soziale Ausgrenzung, Ungleichheit und die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Denn: obwohl das hiesige Existenzminimum bereits niedrig gerechnet wird und nicht für ein menschenwürdiges Leben ausreicht, erhalten Personen im AsylbLG noch weniger. Der Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit Freiburg fordert die Abschaffung des rassistischen Asylbewerberleistungsgesetzes  und ruft zu einer Kampagne mit einer bundesweiten Aktionswoche vom 20. – 26. Mai 2023 auf.

Auf der Kampagnenwebsite finden sich dazu aktuelle Informationen und Materialien. Es gibt die Möglichkeit, einen offenen Brief an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitzuunterzeichnen, lokale Aktionen für die Aktionswoche zu publizieren und sich zu den laufenden Vernetzungstreffen anzumelden.


Fortbildung: Wer profitiert vom Chancenaufenthaltsrecht?

Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht will die Bundesregierung Ausländer*innen, die sich seit langem in Deutschland aufhalten, eine Bleibeperspektive ermöglichen. In der Fortbildung werden die Voraussetzungen des Chancenaufenthaltsrechts vorgestellt, mögliche Fallstricke benannt und praktische Tipps gegeben, wie die Chance im Einzelfall möglichst effektiv genutzt werden kann. Dabei besteht auch Raum für Fragen und Austausch.

Referentin: Maren Schulz, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Adresse: Seidenstraße 35, Paulinenpark, 70174 Stuttgart

Die Fortbildung findet im Rahmen des Plenums des Arbeitskreises Asyl Stuttgart statt. Das Plenum startet um 19 Uhr. Um 20 Uhr beginnt die Fortbildung. Die Veranstaltung ist kostenlos und eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Veranstaltet vom Arbeitskreis Asyl Stuttgart in Kooperation mit dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.


Olileanya Kalender 2023

Der Verein Olileanya, verfolgt das Ziel Fluchtursachen vor Ort zu bekämpfen und hilfebedürftige Kinder und Jugendliche im Südosten von Nigeria zu unterstützen und zu fördern. 2014 hat Gabi Ayivi, ehemalieges Mitglied im Sprecher*innerat des Flüchtlingsrats, in dieser Region ein Waisenhaus gebaut und ist selbst dorthin gezogen, um sich für die Kinder und Jugendlichen direkt vor Ort einsetzen zu können. 2015 wurde sie mit dem „Sonderpreis Lebenswerk“ des Ehrenamtswettbewerbs des Landes Baden-Württemberg ausgezeichnet.

Der Olileanya Kalender steht dieses Jahr unter dem Motto „Die Zukunft, die kommen wird“ mit Bildern von Kindern und Jugendlichen aus Emene/Nigeria mit traditioneller Bemalung. Voller Würde präsentieren sie sich in der Hoffnung, dass sich die Lebensumstände in ihrem Land in eine positive Zukunft hinein verändern.


Informationsflyer für Geflüchtete und freiwillige Helfer*innen

Die Internationale Organisation für Migration (IOM) in Deutschland hat verschiedene Materialien erstellt, um Geflüchtete insbesondere aus der Ukraine und ehrenamtliche Helfer*innen zu unterstützen. Sie stehen in den Sprachen Deutsch, Englisch, Ukrainisch und Russisch online zur Verfügung.


Broschüre: Die Situation geflüchteter junger Menschen in Deutschland

Der Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V. (BumF) verschafft sich mithilfe einer Online-Umfrage unter Fachkräften der Kinder-und Jugendhilfe jährlich einen Überblick über die Situation von jungen Geflüchteten in Deutschland. In der nun vorliegenden Auswertung für 2021 wird neben der Situation der unbegleiteten Minderjährigen und jungen Erwachsenen auch auf die Situation von Jugendlichen in Familienbegleitung eingegangen.


Sommertagung 2022

Informationen auf: Arabisch, Englisch, Ukrainisch und Dari

Herzliche Einladung zur ersten Präsenztagung in Stuttgart nach zweieinhalb Jahren coronabedingter Pause! Am Samstag, den 23. Juli 2022, findet unsere diesjährige Sommertagung statt. Wir haben ein äußerst spannendes und vielfältiges Programm auf die Beine gestellt. Der Hauptvortrag wird den Umgang mit Geflüchteten aus der Ukraine und aus anderen Ländern beleuchten und analysieren. In den Arbeitsgruppen können Sie wählen zwischen den Themen Ukraine, Afghanistan, Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und Kinderschutz. Dazwischen wird es ausreichend Möglichkeiten zur Vernetzung und zum Austausch geben.

Die Tagung ist kostenlos und richtet sich in erster Linie an Ehrenamtliche in der Geflüchtetenarbeit.

Die Anmeldung ist geschlossen.

Ort: Bürgerräume West in der Bebelstraße 22, 70193 Stuttgart

Die Tagung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Integration“ statt, unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Eine Koförderung besteht durch die UNO-Flüchtlingshilfe und Deutsche Postcode Lotterie.

PROGRAMM

09:30 Uhr: Anmeldung und Ankommen

10:00 Uhr: Begrüßung (Lucia Braß, 1. Vorsitzende des Flüchtlingsrates)

10:15 Uhr: Hauptvortrag: Solidarität und Ungleichbehandlung: Geflüchtete aus der Ukraine und anderen Ländern

Wieder einmal sind tausende Menschen aufgrund eines gewaltsamen Konflikts gezwungen, ihre Heimat zu verlassen. Die Betroffenheit über den Krieg in der Ukraine und die Solidarität mit Ukrainer*innen ist groß. Deutschland hat weitreichende Maßnahmen ergriffen, um Geflüchtete schnell und unbürokratisch aus der Ukraine aufzunehmen. Währenddessen finden gewaltsame Konflikte in anderen Regionen der Welt weit weniger Beachtung. Geflüchtete aus diesen Ländern und auch flüchtende BIPoC aus der Ukraine erfahren geringere gesellschaftliche und politische Unterstützung. Sie erleben stattdessen höhere bürokratische Hürden und rassistische Sentiments. Was für soziale und politische Folgen hat dieser unterschiedliche Umgang mit Geflüchteten? Wie können wir Brücken schlagen und eine Zweiklassengesellschaft vermeiden? Diesen und weiteren Fragen wird Dr. Elisabeth Maué mit einem Schwerpunkt auf Bildung und Arbeit nachgehen.

Referentin: Dr. Elisabeth Maué (Universität Konstanz)

11:15 Uhr: Kaffeepause

11:30 Uhr: Arbeitsgruppen-Phase I

Wählen Sie eine Arbeitsgruppe aus den vier folgenden aus. Die Arbeitsgruppen Ukraine, Afghanistan und Gesundheitsschutz werden in der Arbeitsgruppen-Phase II wiederholt. Die Arbeitsgruppe zum Kinderschutz findet nur in der Arbeitsgruppen-Phase I statt.

Arbeitsgruppe 1: Flucht aus der Ukraine: Überblick über die rechtliche Situation

Seit Kriegsbeginn in der Ukraine fliehen tausende Menschen nach Europa und Deutschland. Die EU reagierte unter anderem mit dem Inkraftsetzen der Richtlinie über einen „Massenzustrom“. Ukrainer*innen können dadurch ohne Asylverfahren eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. In der Arbeitsgruppe wird es einen allgemeinen Überblick über die aufenthalts- und sozialrechtlichen Fragen geben, die sich aktuell für Geflüchtete aus der Ukraine stellen: Welche Rechte und Pflichten sind mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG verbunden? Wie sieht die Situation von Drittstaatsangehörige aus der Ukraine aus? In der AG können gemeinsam Fragen und Erfahrungen aus der Praxis diskutiert werden.

Referenten: Manfred Weidmann (Rechtsanwalt Tübingen, Mitglied des Sprecher*innenrats des Flüchtlingsrats BW) und Wolfgang Armbruster (Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Sigmaringen a.D.)

Arbeitsgruppe 2: Hilferufe aus Afghanistan

Die Machtübernahme der Taliban in Afghanistan hat im August letzten Jahres international für großes Aufsehen gesorgt. Doch nach wenigen Wochen wurde kaum mehr darüber berichtet und Afghanistan verschwand aus der öffentlichen Wahrnehmung, obwohl sich die Lage vor Ort weiter zuspitzt. Die Aufnahme von gefährdeten Afghan*innen gestaltet sich kompliziert und Aufnahmeprogramme stehen noch aus während Tausende um ihr Leben fürchten. Sadiq Zartila wird über die Lage vor Ort berichten – wie Frauen, Hazara und Kinder ihrer Rechte beraubt werden, wie sich Widerstand gegen die Taliban formiert und wie groß die wirtschaftliche Not ist. Tarek Alaows wird über die begrenzten Ausreisemöglichkeiten für Gefährdete, Ortskräfte und Familienangehörige und über die politischen Pläne der Bundesregierung sprechen.

Referenten: Tareq Alaows (Luftbrücke Kabul) und Sadiq Zartila (Mitglied des Sprecher*innenrats Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)

Arbeitsgruppe 3: Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz: Rechte haben, Recht bekommen

Deutschland verfügt im Arbeits- und Gesundheitsschutz über ein breites Rechtssystem. Doch selbst hier geborene und aufgewachsene Menschen stoßen auf Schwierigkeiten, diese Regelungen zu kennen und zu verstehen. Wesentlich schwerer haben es Menschen, die nach Deutschland geflüchtet sind und nun hier arbeiten. Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz bedeutet, dass Arbeitsgeber*innen langfristige Auswirkungen der Arbeit auf die Gesundheit ihrer Mitarbeiter*innen im Blick haben. Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsstörungen sollen vermieden werden. Deshalb ist es wichtig, die Fürsorgepflichten der Arbeitgeber*innen zu kennen, genauso wie die Regelungen zur täglichen Arbeitszeit, Pausen, Arbeitsmittel, erste Hilfe, Unfallvermeidung und so weiter.

Diese Arbeitsgruppe soll dazu beitragen, dass Geflüchtete ihre Rechte im Bereich Gesundheitsschutz in der Arbeitswelt kennen und einfordern können.

Referent: Walter Lukas (Ehrenamtlicher Bildungsarbeiter von ver.di)

Arbeitsgruppe 4: Schutz vor Gewalt: Geflüchtete Kinder und Kinderschutz

Alle Kinder haben das Recht auf ein Leben in Würde, in dem sie sowohl ihre Potenziale frei entfalten können, als auch vor Gewalt, Vernachlässigung oder Missbrauch geschützt werden. Geflüchtete Kinder unterliegen einem besonderen Schutz, da sie besonders verletzlich sind. Ihre Lebensituation ist in vielerlei Hinsicht prekär. Beispielsweise leben sie häufig in beengten Wohnverhältnissen mit fehlender Privatsphäre, einer unsicheren Bleibeperspektive, haben Verluste von festen Bezugspersonen und mögliche Traumatisierungen im Heimatland oder auf der Flucht erlebt. Die Arbeitsgruppe möchte für Anzeichen von jeglicher Art von Gewalt sensibilisieren sowie Handlungs- und Unterstützungsmöglichkeiten aufzeigen.
Ihre Fragestellungen haben Platz und werden im gemeinsamen Gespräch erklärt.

Referent*in: Mitarbeiter*in des Kinderschutz-Zentrums Stuttgart (KISZ)

13.30 – 15.00 Uhr: Mittagspause (gegen Spende) und Markt der Möglichkeiten

Während der Mittagpause haben Sie die Möglichkeit, an verschiedenen Tischen mit Initiativen und Projekten aus ganz Baden-Württemberg ins Gespräch zu kommen, sich zu vernetzen, zu informieren und Ideen auszutauschen.

Möchten Sie selbst Ihre Initiative/Projekt an einem Tisch präsentieren? Dann schreiben Sie uns gerne an: schmid@fluechtlingsrat-bw.de

15:00 Uhr: Arbeitsgruppen-Phase II Wiederholung der Arbeitsgruppen 1, 2 und 3

Wählen Sie eine Arbeitsgruppe aus den Arbeitsgruppen 1 bis 3 aus. Diese werden aus der Arbeitsgruppen-Phase I wiederholt.

17:00 Uhr: Ende der Veranstaltung


Fachtag: Change of perspective – im Austausch mit und von Geflüchteten lernen

Die Zukunftswerkstatt Rückenwind e.V. veranstaltet im Rahmen ihres Projekts „Fugee Angels“ einen Fachtag zum Ankommen von Geflüchteten in Deutschland. Dieser findet am 24. Juni 2022 von 9:30 bis 15:00 Uhr in der Gemeindehalle Großaspach statt, die barrierefreie Räumlichkeiten bietet.

Durch Inputvorträge und den gemeinsamen Austausch können sich Teilnehmende wertvolles Wissen für die eigene Arbeit aneignen.Hierfür kommen sie an verschiedenen Thementischen mit Expert*innen sowie den „Fugee Angels“ zusammen, die sich als ehrenamtliche Sprach- und Kulturmittler*innen für andere Geflüchtete einsetzen.

  • Tisch 1: Traumatisierung – Ursachen, Folgen und Aufarbeitung mit Prof. Norbert Grulke, Luisenklinik
  • Tisch 2: All inclusive – Fugee Angels für Barrierefreiheit mit Prof. Thomas Meyer, DHBW Stuttgart
  • Tisch 3: Rainbow refugees – Besonderer Schutzbedarf und Unterstützungsmöglichkeiten für LSBTIQ*-Geflüchtete mit Miriam Grupp, Initiative Elvan
  • Tisch 4: „…und dann nehmen sie uns die Kinder weg!“ – Perspektiven geflüchteter Familien auf die Jugendhilfe mit Ingo Hettler, DHBW Stuttgart
  • Tisch 5: „Setzen, sechs?“ Wie kommen Schüler*innen mit Fluchterfahrung in der Schule an? – eine Ideenwerkstatt mit Ingo Hettler, DHBW Stuttgart
  • Tisch 6: Vorurteile durch Perspektivenwechsel abbauen – Erfahrungen aus der Geflüchtetenhilfe mit Jama Maqsudi, Deutsch-Afghanischer Flüchtlingshilfe Verein e.V.

Zur Veranstaltung sind alle interessierten Fachkräfte, die haupt- oder ehrenamtlich mit Menschen mit Fluchterfahrung arbeiten, herzlich eingeladen!

Um Anmeldung bis einschließlich 22. Juni 2022 wird gebeten: post@zwrev.de

Die Teilnahme ist kostenlos, für Verpflegung ist gesorgt.


Digitale Frühjahrstagung und Mitgliederversammlung

Auch in diesem Jahr laden wir alle Interessierten herzlich zu unserer Frühjahrstagung ein, die vom 21. April 2022 bis zum 27. April 2022 als digitale Veranstaltungsreihe angeboten wird. Im Rahmen der Veranstaltungsreihe findet auch die diesjährige Mitgliederversammlung des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg statt.

Alle Veranstaltungen werden mit Zoom durchgeführt und sind kostenlos. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier. Die Teilnehmenden erhalten die Zugangsdaten nach Anmeldung einen Tag vor der jeweiligen Veranstaltung.

Die digitale Frühjahrstagung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Integration“ statt, gefördert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.

PROGRAMM

Donnerstag, 21. April 2022

18.00 – 19.30 Uhr Hauptvortrag: Europas Grenzen – Zwischen Abschottung und Willkommenskultur

An den Außengrenzen der EU werden vielfach Menschenrechte gebrochen: Geflüchtete werden oft ohne Zugang zu Asylverfahren brutal zurückgeschoben, eingesperrt, auf dem Meer ausgesetzt oder misshandelt. Auf der anderen Seite hat die EU nun eine Richtlinie angewendet, die es Ukrainer*innen ermöglicht, unkompliziert als Schutzsuchende in die EU zu kommen und viele Rechte in Anspruch zu nehmen, die Geflüchteten aus anderen Staaten lange verwehrt bleiben. Vor dem Hintergrund seiner persönlichen Erfahrungen vor Ort und seiner politischen Arbeit als Mitglied des Europaparlaments (Bündnis 90/Die Grünen) erörtert Erik Marquardt die aktuellen Entwicklungen an der europäischen Außengrenzen und in der EU-Asylpolitik.

Referent: Erik Marquardt (Bündnis 90/Die Grünen)

Die Anmeldung ist geschlossen.

Samstag, 23. April 2022

10.00 – 12.00 Uhr Arbeitsgruppe: Familiennachzug Eritrea: Hindernisse, Hürden und Herausforderungen

Familiennachzug ist bei kaum einem Herkunftsland so schwer und problembehaftet wie bei Eritrea. In dieser Arbeitsgruppe geht es um die aktuellen Herausforderungen von Eritreer*innen und ihren Unterstützer*innen beim Familiennachzug. Es wird nur ein kurzer Überblick über die Grundlagen des Familiennachzugs geben, dann richten wir den Blick direkt auf die Praxis der involvierten Behörden und die Rechtsprechung in diesem Rahmen. In Fokus genommen werden die Beschaffung notwendiger Dokumente und die damit verbundene Problematik der Reueerklärung und Aufbausteuer, sowie der Zugang zu deutschen Auslandsvertretungen. Die Teilnehmenden sollten bereits Grundkenntnisse über Familiennachzug besitzen.

Die Teilnehmenden erhalten einen Tag vor der Veranstaltung das Skript des Referenten per Mail.

Referent: Jens Dieckmann (Rechtsanwalt Bonn)

Die Anmeldung ist geschlossen.

12.00 – 13.00 Uhr Mittagspause

13.00 15.00 Uhr Mitgliederversammlung

Die Anmeldung ist geschlossen.

Dienstag, 26. April 2022

18.00 – 20.00 Uhr Arbeitsgruppe: Arbeitsrecht für Geflüchtete – Was gilt? Wo sind Stolperfallen?

Welche Rechte haben Geflüchtete, die eine Arbeit aufnehmen wollen? Welche Rahmenbedingungen gelten? Anhand von Praxisbeispielen rund um Themen wie Arbeitsverträge, Leiharbeit, Kündigung, Urlaubsabgeltung und Aufhebungsverträge werden rechtliche Stolperfallen aufgezeigt, die insbesondere Geflüchtete betreffen.

Referent*innen: Tülay Güner (mira – Mit Recht bei der Arbeit. Beratung für Geflüchtete) und Sadiq Zartila (Sprecher*innenrat Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)

Die Anmeldung ist geschlossen.

Mittwoch, 27. April 2022

18.00 – 20.00 Uhr Arbeitsgruppe: AsylbLG: Leistungskürzungen – was lässt sich da machen?

Viele Geflüchtete erhalten Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Leistungen sind im Regelfall ohnehin schon geringer als die Hartz-IV-Regelsätze. Zahlreichen Betroffenen werden selbst diese Leistungen, z.B. wegen Verletzung von Mitwirkungspflichten, vorenthalten und sie bekommen nur noch gekürzte und extrem niedrige Leistungen. Dies betrifft besonders oft Geduldete. In dieser Arbeitsgruppe soll es um konkrete Handlungsschritte im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes und vor allem bei gekürzten Leistungen gehen. Dafür ist es wichtig, einen groben Überblick über das Leistungssystem zu haben, um erkennen zu können, dass Leistungen gekürzt worden sind. Im Vordergrund steht dann, wie Unterstützer*innen von Geflüchteten helfen können, rechtlich effektiv gegen Leistungskürzungen vorzugehen.

Referentin: Anja Lederer (Rechtsanwältin Berlin)

Die Anmeldung ist geschlossen.


Großdemo für den Frieden

Stoppt den Krieg! Frieden und Solidarität für die Menschen in der Ukraine

Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg der russischen Führung im Herzen Europas wird immer brutaler. Sie droht mit Atomwaffen. Das Leiden der Menschen in der Ukraine wird immer dramatischer. Wir fühlen mit ihnen und stehen an ihrer Seite. Wir halten unsere Türen offen für jede*n, der*die aus Kriegen entkommen kann – unabhängig von Hautfarbe, Staatsangehörigkeit und Identität und ohne rassistische Zurückweisung. Solidarität mit den Ukrainer*innen ist das Gebot der Stunde – und diese tragen wir am Sonntag, den 13. März in Stuttgart auf die Straße.

Gemeinsam mit ihnen streiten wir dafür, dass Putin sofort alle Angriffe einstellt, sich aus der Ukraine zurückzieht und deren territoriale Integrität wieder herstellt. Unser Ziel sind Friedensverhandlungen, die in einem atomwaffenfreien Europa gemeinsamer Sicherheit, des Friedens und der Abrüstung unter Einschluss von Ukraine und Russland münden.

Nicht der Breite der russischen Bevölkerung, sondern der politischen und wirtschaftlichen Führungsriege gilt unsere Forderung, dem Krieg den Geldhahn zuzudrehen. Wir befürworten scharfe wirtschaftliche Sanktionen, die gezielt darauf ausgerichtet sind, die Kanäle zur Finanzierung des Krieges zu kappen.

Die gegenwärtige Krise zeigt, wie dringend wir uns aus der Abhängigkeit von fossilen Energieimporten befreien müssen, die wir vor allem aus Autokratien beziehen. Wir müssen möglichst schnell raus aus Kohle, Öl und Gas. Mit einem massiven Investitionsprogramm müssen wir in einer ganz neuen Geschwindigkeit als bisher rein in Energieeffizienz, Energiesparen, Erneuerbare Energien und eine Verkehrswende. Für den Frieden, das Weltklima und Millionen neue gute Jobs!

Wir bekennen uns zum Ziel gemeinsamer Sicherheit und fordern eine aktive Friedenspolitik. Eine Erhöhung der Verteidigungsausgaben Deutschlands um 100 Milliarden Euro weist in die falsche Richtung und wir lehnen sie entschieden ab – genauso wie die Erhöhung der Rüstungsausgaben auf 2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Insbesondere dem Kauf neuer Flugzeuge zum Einsatz von Atombomben stellen wir uns entgegen. Wir benötigen vielmehr Geld für eine sozial-ökologische Transformation und einen leistungsfähigen Sozialstaat. Zudem müssen weit mehr Mittel für Krisenprävention, zivile Konfliktbearbeitung und den Ausbau der Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung stehen.

Wir treten ein für ein Europa des Friedens, der Solidarität und der Abrüstung. Dafür gehen wir am Sonntag, den 13. März ab 12 Uhr in Berlin, Frankfurt, Leipzig und Stuttgart mit Hunderttausenden auf die Straßen.

Sei dabei! Sag deinen Freund*innen, Bekannten und Arbeitskolleg*innen Bescheid! In Solidarität miteinander halten wir die Corona-Hygieneregeln ein und bitten geimpft, getestet und mit Maske an der Kundgebung teilzunehmen.