Stuttgart: Landeskongress zur Situation ukrainischer Roma

Der Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Baden-Württemberg e.V., lädt herzlich zum Landeskongress der Sinti und Roma mit dem Themenschwerpunkt „Solidarität mit den aus der Ukraine geflüchteten Roma“ ein. Die Veranstaltung findet am Montag, 24. Juli 2023, von 11:00 bis 17:00 Uhr im Evangelischen Bildungszentrum, Büchsenstraße 33, 70174 Stuttgart statt.

Anmeldung bitte per E-Mail an: info@sinti-roma.com

Zum Programm


Russischsprachiger Telegram-Kanal: Kriegsdienstverweigerung und Asyl

Ab sofort betreut Connection e.V. einen russischsprachigen Telegram-Kanal zum Thema Kriegsdienstverweigerung und Asyl.
Neben regelmäßigen Updates zur aktuellen Situation russischer, belarussischer und ukrainischer Kriegsdienstverweiger*innen und hilfreichen Verweisen, finden sich dort Kontakte zu russischen, belarussischen, ukrainischen und georgischen Organisationen, die in diesem Bereich tätig sind und kompakte Informationen zu den wichtigsten Themenfeldern bieten wie Kriegsdienstverweigerung in Russland, das Dublin-Abkommen oder Asylverfahren in der Europäischen Union, usw.

Der Kanal verfügt auch über einen regelmäßig aktualisierten FAQ-Bereich (Frequently Asked Questions).

Der Kanal richtet sich an russischsprachige Kriegsdienstverweiger*innen, Angehörige und Freund*innene sowie Unterstützer*innen der Antikriegsbewegung.

Der Kanal ist unter folgendem Link abrufbar: https://t.me/connection_ev


OVG Nordrhein-Westfalen: Aufhebung Dublin-Bescheid Italien

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat mit Beschluss vom 16.06.2023 – 11 A 1132/22.A entschieden:

Der Dublin-Bescheid ist wegen systemischer Mängel in Italien aufzuheben:

Asylsystem und Aufnahmebedingungen in Italien weisen systemische Mängel gemäß Art. 3 Abs. 2 Dublin-III-VO auf, weil die italienischen Behörden Dublin-Rückkehrenden auf unbestimmte Zeit die Aufnahme und den Zugang zum Asylverfahren verweigern.

(Leitsätze von asyl.net)


VG Schleswig-Holstein: Alleinstehenden Frauen droht in Afghanistan Verfolgung

Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 15.03.2023 – 7 A 94/22 entschieden:

1. Zumindest alleinstehende Frauen sind in Afghanistan eine soziale Gruppe gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 AsylG.

2. Als alleinstehende Frau wäre die Klägerin vom öffentlichen Leben in nahezu jeder Hinsicht ausgeschlossen, hätte praktisch keine Möglichkeit, sich zu versorgen und müsste mit körperlichen Misshandlungen staatlicher und nichtstaatlicher Organe rechnen. Zumindest kumulativ sind diese Maßnahmen gemäß § 3a Abs. 1 Nr. 2 AsylG derart schwerwiegend, dass sie eine schwerwiegende Verletzung grundlegender Menschenrechte und mithin Verfolgung gemäß § 3a AsylG darstellen.

(Leitsätze von asyl.net)


Unterbringung: So schaffen Kommunen das

2022 flüchteten etwa 1,2 Millionen Menschen nach Deutschland – circa eine Million davon aus der Ukraine. Viele Kommunen meldeten sich in den vergangenen Monaten zu Wort, dass sie keinerlei Kapazitäten mehr hätten, Geflüchtete aufzunehmen, Belastungsgrenzen erreicht seien und Aufnahmestopps notwendig wären. Solidarität und Asyl müssen Grenzen haben, so suggerieren diese Stimmen. Aber dass das keine Lösung sein kann, zeigen die gewaltsamen Konflikte, die globale Ungerechtigkeit und steigenden Fluchtbewegungen. Ein Blick in das System „Aufnahme“ werfen Mitarbeitende zweier Kommunen. Ihre Recherche zeigt ein sehr unterschiedliches Bild von den kommunalen Belastungen. Was führt zu Belastungen und wie kann Aufnahme gelingen? Diese und mehr Fragen beantwortet die Analyse, die der MEDIENDIENST Integration in Auftrag gab.



Arbeitshilfe: Energiekosten – Energierückstände – Energieschulden

Steigende Energiekosten treiben immer mehr Menschen in Armut und Schulden. Besonders stark trifft es Menschen, die sowieso schon am unteren Existenzminimum leben. Die Arbeitshilfe des Fachausschusses Schuldner- und Insolvenzberatung der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtshilfe in Bayern (LAG Ö|F) gibt einen umfassenden Überblick über die unterschiedlichsten
Facetten im Zusammenhang Energiearmut. So geht es unter anderem auch um den Einsatz von Sozialleistungen im SGB II und SGB XII. Diese Leistungen erhalten Geflüchtete mit einer Anerkennung im Asylverfahren sowie Geflüchtete aus der Ukraine, die vorübergehenden Schutz bekommen haben (§ 24 AufenthG).



Workshop: Duldung – und jetzt? Informationen zu Rechten und Möglichkeiten & politische Vernetzung

++++++ English below – Français en bas – اللغة العربية أدناه  – Türkçe aşağıda – فارسی زیر ++++++

Am 8. Juli findet die Veranstaltung „Duldung – und jetzt?“ in Freiburg statt. Diese Veranstaltung ist speziell für geduldete Geflüchtete in ganz Baden-Württemberg gedacht, die sich über ihre Möglichkeiten in Deutschland zu bleiben informieren möchten und das Thema „Duldung“ besser verstehen möchten. Maren Schulz vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg wird die rechtliche Situation, Bleibeperspektiven und die politische Dimension erklären. Danach gibt es Zeit, Fragen zu klären, sich auszutauschen und zu diskutieren, ob und wie man auch politisch gegen die „Duldung“ vorgehen könnte.

Wenn ihr teilnehmen möchtet, bitte meldet euch bei der Nummer +49 1788262773. Die Veranstaltung wird auf Englisch stattfinden, aber wir werden Übersetzungen in verschiedene Sprachen organisieren. Bitte gebt uns möglichst schnell Bescheid, wenn ihre eine Übersetzung benötigt damit wir die Übersetzung organisieren können. Falls ihr Unterstützung bei der Anreise und den Fahrtickets braucht, schreibt uns – wir können helfen!

Wann: 8. Juli 2023, 12.00 – 16.00 Uhr
Wo: KTS, Basler Straße 103, 79100 Freiburg

Teilt diese Einladung auch gerne mit Freunden – je mehr wir sind, desto besser!

Der Input vom Flüchtlingsrat BW findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.

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Duldung (Toleration) – and now? Information on rights and opportunities & political networking

On July 8, the event „Duldung – und jetzt?“ will take place in Freiburg. This event is specifically for tolerated refugees throughout Baden-Württemberg who want to learn about their options to stay in Germany and better understand the topic of „Duldung“. Maren Schulz from the Refugee Council Baden-Württemberg will explain the legal situation, prospects for staying and the political dimension. Afterwards, there will be time to clarify questions, exchange ideas and discuss whether and how one could also take political action against „Duldung“.

If you want to participate, please contact us at +49 1788262773 The event will be in English, but we will organize translations in different languages. Please let us know as soon as possible if you need a translation so that we can organize the translation. If you need assistance with travel and tickets, write to us – we can help!

When: July 8, 2023, 12:00 p.m. – 4:00 p.m.
Where: KTS, Basler Straße 103, 79100 Freiburg, Germany

Feel free to share this invitation with friends – the more we are, the better!

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Duldung – et maintenant ? Informations sur les droits et les possibilités & mise en réseau politique

Le 8 juillet, l’événement „Duldung – und jetzt ?“ aura lieu à Fribourg. Cet événement est spécialement destiné aux réfugiés tolérés de tout le Bade-Wurtemberg qui souhaitent s’informer sur leurs possibilités de rester en Allemagne et mieux comprendre le sujet de la „Duldung“. Maren Schulz du Conseil aux réfugiés du Bade-Wurtemberg expliquera la situation juridique, les perspectives de rester et la dimension politique. Ensuite, il y aura du temps pour clarifier les questions, échanger et discuter si et comment on pourrait aussi agir politiquement contre le „Duldung“.

Si vous souhaitez participer, merci de nous contacter au +49 1788262773. L’événement se déroulera en anglais, mais nous organiserons des traductions dans différentes langues. Veuillez nous faire savoir dès que possible si vous avez besoin d’une traduction afin que nous puissions l’organiser. Si vous avez besoin d’aide pour le voyage et les billets, écrivez-nous – nous pouvons vous aider !

Quand : 8 juillet 2023, 12.00 – 16.00 heuresOù : KTS, Basler Straße 103, 79100 Fribourg

N’hésitez pas à partager cette invitation avec vos amis – plus nous serons nombreux, mieux ce sera !

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 دولدونغ والآن؟ – معلومات عن الحقوق والفرص ولقاء سياسي

يوم 8 يوليو ، سيقام حدث „دولدونغ – والآن؟“ في فرايبورغ. تم تصميم هذا الحدث خصيصا للاجئين الحاصلين على „دولدونغ“ في جميع أنحاء بادن فورتمبيرغ. والذين يرغبون في معرفة خياراتهم للبقاء في ألمانيا والذين يرغبون في فهم موضوع „الدولدونغ“ بشكل أفضل. مارين شولتز من مجلس اللاجئين في بادن فورتمبيرغ ستشرح الوضع القانوني وآفاق البقاء والبعد السياسي. وبعد ذلك سيكون هناك متسع من الوقت لتوضيح الأسئلة وتبادل الأفكار ومناقشة ما إذا كان يمكن اتخاذ إجراء سياسي ضد „الدولدونغ“ وكيفية القيام بذلك.

إذا كنت ترغب في المشاركة ، يرجى الاتصال بالرقم 00491788262773 سيعقد الحدث باللغة الإنجليزية ، لكننا سننظم ترجمات إلى لغات مختلفة. يرجى إعلامنا في أقرب وقت ممكن إذا كنت بحاجة إلى ترجمة حتى نتمكن من تنظيم الترجمة . إذا كنت بحاجة إلى مساعدة بشأن السفر والتذاكر، اكتب إلينا – يمكننا مساعدتك!

متى: 8 يوليو 2023 ، 12.00 – 16.00

أين: KTS ، Basler Straße 103 ،  79100 فرايبورغ

لا تتردد في مشاركة هذه الدعوة مع الأصدقاء – كلما زاد عددنا ، كان ذلك أفضل!

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Hoşgörü – ve şimdi? Haklar ve fırsatlar hakkında bilgilendirme ve siyasi ağ oluşturma

8 Temmuz’da Freiburg’da „Duldung – und jetzt?“ etkinliği gerçekleştirilecektir. Bu etkinlik özellikle Baden-Württemberg eyaletinde yaşayan ve Almanya’da kalma seçenekleri hakkında bilgi edinmek ve „hoşgörü“ konusunu daha iyi anlamak isteyen hoşgörülü mültecilere yöneliktir. Baden-Württemberg Mülteci Konseyi’nden Maren Schulz, yasal durumu, kalma olasılıklarını ve siyasi boyutu açıklayacaktır. Daha sonra soruları açıklığa kavuşturmak, fikir alışverişinde bulunmak ve „Duldung „a karşı siyasi eylemde bulunulup bulunulamayacağını ve nasıl bulunulabileceğini tartışmak için zaman olacaktır.

Katılmak isterseniz, lütfen +49 1788262773 numaralı telefonu arayın. Etkinlik İngilizce olacak, ancak farklı dillere çeviriler düzenleyeceğiz. Çeviriye ihtiyacınız varsa, bunu organize edebilmemiz için lütfen mümkün olan en kısa sürede bize bildirin. Seyahat ve bilet konusunda yardıma ihtiyacınız varsa, bize yazın – yardımcı olabiliriz!
Ne zaman: 8 Temmuz 2023, 12.00 – 16.00 saatleri arasındaNerede: KTS, Basler Straße 103, 79100 Freiburg

Bu daveti arkadaşlarınızla paylaşmaktan çekinmeyin – ne kadar çok o kadar iyi!

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موضوع دولدونگ را چگونه تحمل كنيم؟

اطلاعات در مورد حقوق و فرصت ها و شبكه هاي سياسي

در ٨ جولاي رويداد 

Duldung und Jetzt?

در فرایبورگ برگزار خواهد شد

این رویداد به طور خاص برای پناهندگان دولدون شده در سراسر بادن-وورتمبرگ است که می خواهند در مورد گزینه های خود برای اقامت در آلمان بیاموزند و موضوع دولدون را بهتر درك كنند 

مارن شولز از شورای پناهندگان بادن-وورتمبرگ  وضعیت حقوقی، چشم اندازهای اقامت و بعد سیاسی را توضیح خواهد داد

پس از آن، زمانی برای روشن شدن سؤالات، تبادل نظر و بحث در مورد اینکه چگونه می توان علیه «دولدون» اقدام سیاسی کرد، وجود خواهد داشت

اگر می خواهید شرکت کنید، لطفاً با ما با شماره 1788262773 49+  تماس بگیرید، این رویداد به زبان انگلیسی خواهد بود، اما ما ترجمه ها را به زبان های مختلف سازماندهی خواهیم کرد

 لطفا در صورت نیاز به ترجمه در اسرع وقت به ما اطلاع دهید تا بتوانیم ترجمه را سازماندهی کنیم

اگر برای سفر و بلیط به کمک نیاز دارید، برای ما بنویسید ما می توانیم کمک کنیم

زمان: 8 جولای 2023، ساعت 12:00 بعد از ظهر. – ساعت 4:00 بعد از ظهر

مكان:KTS, Basler Straße 103, 79100 Freiburg, Germany


Pro Asyl: Grundrechtsschutz light in Erstaufnahmeeinrichtungen

Sind Zimmer in Geflüchtetenunterkünften vom Grundgesetz geschützte Wohnungen? Ist bei einer Abschiebung ein Durchsuchungsbeschluss notwendig? Dürfen sich ehemalige Bewohner*innen nachträglich gegen die Hausordnung wehren? Diese Fragen hatte das Bundesverwaltungsgericht zu klären – PRO ASYL war dabei und ist mehr als ernüchtert.

Am Donnerstag, den 15. Juni 2023, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über zwei zu einem Verfahren verbundene Klagen (BVerwG 1 CN 1.22, BVerwG 1 C 10.22). In beiden ging es um die Frage des grundrechtlichen Schutzes von Zimmern in Sammelunterkünften von Geflüchteten. Die Klageverfahren wurden von einem Bündnis von Organisationen unterstützt, dem PRO ASYL, die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF), die Aktion Bleiberecht Freiburg und der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg angehören.

Angesichts der prekären Fluchtwege und des existenziellen Elends an den EU-Außengrenzen wird oft vergessen, dass die Ankunft in Deutschland nicht bedeutet, dass Schutzsuchende zur Ruhe kommen dürfen. Sie müssen gemäß § 47 des Asylgesetzes zunächst bis zu 18 Monaten (und in manchen Fällen noch länger) in Erstaufnahmeeinrichtungen leben. Dass Schutzsuchende auch dort Privatsphäre haben, sollte eine Selbstverständlichkeit sein, sieht aber in der Praxis oft anders aus. Die Erstaufnahmeeinrichtungen bedeuten meist repressive Massenunterbringungen und Isolation. Viele Geflüchtete gehen dauerhaft mit der Angst schlafen, in der Nacht aus ihrem Zimmer geholt und für eine Abschiebung oder Rückführung in ein anderes EU-Land zum Flughafen gebracht zu werden.

Um über den grundrechtlichen Wohnungsschutz Geflüchteter einheitlich zu entscheiden, hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zwei Verfahren verbunden und hierzu nun eine doppeldeutige Entscheidung getroffen: Zimmer in Sammelunterkünften seien zwar grundrechtlich geschützt, dennoch seien Durchsuchungsbeschlüsse nicht notwendig und die Polizei dürfe zum Zweck einer Abschiebung private Zimmer betreten. Damit schränkte das Bundesverwaltungsgericht das zuerkannte Grundrecht durch die Hintertür gleich wieder ein.



VG Karlsruhe: Kriterien Prüfung freiheitlich demokratische Grundordnung

Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung (FDGO) ist im Einbürgerungsverfahren und für viele Aufenthaltstitel Voraussetzung. Wie es geprüft wird, ist sehr unterschiedlich. Nun hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe mit Urteil vom 1.2.2023 (Az: 19 K 1832/21) entschieden:

„Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StAG ist ein materielles Tatbestandsmerkmal; die hierzu abgegebene Erklärung des Einbürgerungsbewerbers muss von einer inneren Hinwendung zur Verfassungsordnung getragen sein. Zweifel an der Richtigkeit der Erklärung setzen allerdings voraus, dass tatsächliche Anhaltspunkte für den Kontakt zu verfassungsfeindlichen Organisationen oder Aktivitäten bestehen…. Dies beugt einer freischwebenden „Gewissensprüfung“ und der damit verbundenen Gefahr einer diskriminierenden Behandlung vor und lässt sich mit einer Richtigkeitsvermutung zugunsten der formellen Abgabe des Bekenntnisses begründen (vgl. Berlit, a. a. O., Rn. 135).“

Aus dieser Entscheidung lässt sich ableiten, dass nur weil eine Person im Gespräch zur FDGO nicht alle Fragen der Behörde bezüglich Demokratie etc. einwandfrei beantworten kann, dies nicht den Rückschluss erlaubt, dass keine innere Hinwendung zur Verfassungsordnung besteht. Es müssen weitere Gründe vorliegen, welche Zweifel der Behörde an der inneren Hinwendung der Antragstellenden erlauben. Dies ist besonders im Hinblick auf das Chancen-Aufenthaltsrecht wichtig, da hier die Prüfung der FDGO äußerst heterogen vorgenommen wird.


Erlass: Passbeschaffung Eritrea

Endlich gibt es einen Erlass des Justizministeriums in BW zur Unzumutbarkeit der Passbeantragung und Ausstellung von Reiseausweisen für Ausländer von subsidiär schutzberechtigten Eritreer*innen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte bereits am 11.10.2022 (Az. 1 C 9.21) entschieden, dass ein eritreischer Staatsangehöriger mit subsidiärem Schutz Anspruch auf einen Reiseausweis für Ausländer hat, weil es ihm nicht zumutbar ist, eine „Reueerklärung“ zu unterzeichnen. Das BVerwG stellte klar, dass eine plausible Erklärung reicht, keine „Reuerklärung unterzeichnen zu wollen. Trotzdem haben Ausländerbehörden in Baden-Württemberg in der Vergangenheit Anträge auf Reiseausweise für Ausländer abgelehnt und Eritreer*innen auf die Passbeschaffung verwiesen.

Aus dem Erlass geht hervor:

1. Unzumutbarkeit einer „Reueerklärung“
Einer*einem subsidiär schutzberechtigten eritreischen Staatsangehörigen

  • im dienstfähigen Alter (18 bis 49 Jahre),
  • der*die illegal aus Eritrea ausgereist ist,
  • ohne den Nationaldienst vollständig erfüllt zu haben, 

ist die Abgabe einer Reueerklärung, in der man sich der nach eritreischem Recht strafbaren illegalen Ausreise selbst bezichtigen müsste, unzumutbar, wenn die Person nachvollziehbar erklärt, zu dieser Selbstbezichtigung nicht freiwillig bereit zu sein.

Dabei ist davon auszugehen, dass die eritreische Auslandsvertretung die Ausstellung eines Passes von der Abgabe einer Reueerklärung abhängig macht. Eritreer*innen müssen demnach keinen Nachweis von der eritreischen Auslandsvertretung über das Erfordernis der Unterzeichnung der Reueerklärung vorlegen.

2. Ermessensreduktion hinsichtlich Erteilung des Reiseausweises für Ausländer auf Null bei feststehender Unzumutbarkeit

Wird die Unzumutbarkeit der Unterzeichnung der Reuerklärung plausibel dargelegt, müssen Ausländerbehörden Eritreer*innen in der Regel einen Reiseausweis für Ausländer (§ 5 Abs. 1 AufenthaltsV) ausstellen. Dafür hat die Diakonie Schleswig-Holstein einen Musterantrag entworfen. Diesen bitte nur nach vorheriger Beratung und mithilfe der Hinweise ausfüllen!

Sollte es weiterhin Probleme bei der Ausstellung von Reiseausweisen für Ausländer geben, bittet der Flüchtlingsrat um Mitteilung.

Wichtig: Für Einbürgerungsverfahren ist das Innenministerium in BW zuständig. Dieses fordert in Einbürgerungsverfahren von eritreischen Staatsangehörigen einen Nachweis, dass die eritreische Auslandsvertretung die Unterzeichnung einer Reueerklärung verlangt.