Sie haben rechtliche Fragen oder brauchen einen Rat? Wir bieten Ihnen eine Beratung per Telefon und E-Mail an, eine persönliche Beratung vor Ort ist leider nicht möglich. Rufen Sie uns bei Bedarf daher an oder schreiben Sie uns jederzeit eine Nachricht.
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Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde beschlossen. Ein Gesetzesentwurf zum Staatsangehörigkeitsgesetz wird bereits diskutiert. Auf der anderen Seite sollen Abschiebungen erleichtert werden, Seenotrettung wird kriminalisiert. In diesem kostenlosen Seminar wird es einen Überblick über die aktuellen Gesetzesvorhaben und -änderungen im Bereich Asyl und Flucht geben. Außerdem gibt es praktische Tipps zu wichtigen Themen in der Geflüchtetenarbeit. Vorkenntnisse im Bereich Asyl- und Aufenthaltsrecht sind notwendig.
Ort: Göppingen, Schlossplatz 8, Pavillon der Ev. Stadtkirche
Eine Veranstaltung des Diakonisches Werks Göppingen in Kooperation mit dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.
Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.
Der Flüchtlingsrat Thüringen veranstalten ein Onlineseminar zum Thema Behördenbegleitung.
Zur Praxis vieler Sozialarbeiter*innen, in der Behindertenhilfe, in Flüchtlingsinitiativen, oder privat Engagierter gehört die Begleitung von Menschen zu den verschiedensten Behörden und Einrichtungen. Oft ist die Begleitung aber nicht einfach oder es können Anliegen nicht zufriedenstellend geklärt werden. Häufig genug bleibt ein Gefühl der Ohnmacht, wenn mensch mit unbegründet ablehnenden Aussagen wie „Da können wir nichts machen“, aber auch nicht selten mit herabwürdigenden und diskriminierenden Bemerkungen und Beleidigungen konfrontiert wird.
In einem Onlineseminar wollen wir rechtliches Hintergrundwissen zur Begleitung von Personen bei Behördengängen vermitteln, die Rolle der begleitenden Person reflektieren und über den Umgang mit Wut und Ohnmacht diskutieren. Daraus werden wir einige Ansatzpunkte zum überlegten Handeln in Begleitsituationen ableiten und Handlungsstrategien erarbeiten.
Für die Teilnahme werden ein PC oder Smartphone und optional eine Webcam und Mikrofon benötigt. Die mehrsprachige Broschüre zum Thema ist auch Russisch und Ukrainisch verfügbar.
Seit Januar 2024 gibt es keinen Abschiebestopp mehr in den Iran. So können nun wieder alle vollziehbar ausreisepflichtigen Iraner*innen, bei denen keine Abschiebungshindernisse vorliegen, in den Iran abgeschoben werden. Seit den gewalttätigen Unruhen im September 2022 wurden kaum Abschiebungen durchgeführt. Die Konferenz der Innenminister*innen (IMK) hatte sich auf einen Teil-Abschiebestopp im Dezember 2022 geeinigt. Ausnahmen bestanden für Gefährder und Straftäter sowie Personen, die „hartnäckig ihre Mitwirkung an der Identitätsfeststellung verweigern. Die IMK hat sich im Dezember 2023 leider für keine Verlängerung des Abschiebestopps ausgesprochen.
Geduldete Iraner*innen, die ihren Pass abgegeben haben, sind nun wieder akut von Abschiebung bedroht. Sie sollten sich schnell über Bleiberechtsoptionen informieren. In einigen Fällen könnte auch ein Asylfolgeantrag beim BAMF eine Option sein. Es ist wichtig, dass sich Betroffene gut beraten lassen, welche Schritte als nächstes gegangen werden sollten.
PRO ASYL und die Flüchtlingsräte fordern die Erneuerung des Abschiebestopps.
Diverse Gesetze mit Änderungen im Bereich Asyl und Aufenthalt hat die Bundesregierung seit Mitte 2023 auf den Weg gebracht. Dazu zählen das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, Bundesvertriebenengesetz und das Gesetz zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten. Hier haben sich u.a. etliche Neuerungen im Bereich Arbeit und Ausbildung ergeben. Weitere Gesetzesvorhaben stehen kurz vor der Verabschiedung, z.B. die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes und Verschärfungen im Bereich Abschiebungen (Rückführungsverbesserungsgesetz).
In diesem Online-Seminar wird es einen Überblick über die aktuellen Gesetzesvorhaben und -änderungen im Bereich Asyl und Flucht geben. Außerdem gibt es praktische Tipps zu wichtigen Themen in der Geflüchtetenarbeit.
Vorkenntnisse im Bereich Asyl- und Aufenthaltsrecht sind notwendig.
Die Veranstaltung ist kostenfrei und findet online als Videokonferenz über Zoom statt. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier. Die Teilnahme am Online-Seminar erfolgt am PC. Sie benötigen dazu einen gängigen Internetbrowser, eine stabile Internetverbindung und einen Kopfhörer bzw. Lautsprecher.
Sie erhalten die Zugangsdaten spätestens am Tag vor der Veranstaltung. Bitte beachten Sie: Für die Teilnahme an kostenlosen Online-Seminaren stellen wir keine Teilnahmebestätigungen aus. Von entsprechenden Anfragen bitten wir abzusehen.
Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.
Das Team von PLAN A + bietet regelmäßige und kostenlose Online-Workshops für alle Bezugspersonen ausbildungssuchender Jugendlicher, z.B. Familienangehörige, Ehrenamtliche, Pädagog*innen, Trainer*innen und Interessierte, an. Das Hauptziel von „PLAN A +“ besteht darin, Sie in Ihrer Rolle als wichtiger Unterstützer*in, Motivator*in und Vertrauensperson zu stärken, um Barrieren beim Zugang zur beruflichen Ausbildung erfolgreich zu überwinden.
Aktion Bleiberecht ruft zur Prozessbegleitung (14:45 Uhr) und zur Kundgebung (16 Uhr) vor demVerwaltungsgericht Freiburg, Habsburgerstraße 103 auf:
Verwaltungsgerichtsverfahren zu rechtlichen Einschränkungen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Freiburg
Mit der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) kamen auch intensive Grundrechtseingriffe gegen Geflüchtete nach Freiburg. Das bestätigte auch ein Rechtsgutachten zur Hausordnung der LEA. Mit dem Gutachten im Hintergrund, unterstützt durch die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) reichten sechs Geflüchtete beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim ein Normenkontrollantrag zur rechtlichen Prüfung der Hausordnung ein. Die Kläger kommen aus „sicheren Herkunftsländern“, dem Senegal und Ghana. Sie lebten monatelang unter den kontrollierten und diktierten Lebensbedingungen. Nach einer Entscheidung des VGH wurde diese vom Bundesverwaltungsgericht aus verfahrensrechtlichen Gründen aufgehoben. In der Sache wurde nicht entschieden.
Der Teil der Klage, in dem es um konkrete Verbote in der LEA geht, wird nun am 18. Januar 2024, ab 14:45 Uhr vor dem Verwaltungsgericht Freiburg verhandelt. Auf die jahrelangen Initiativen und Forderungen von Geflüchteten, obwohl sie von vielen Gruppen in Freiburg unterstützt wurden, u. a. von Aktion Bleiberecht und LEA Watch, wurde auf landes- wie kommunaler Ebene zu keinem Zeitpunkt eingegangen. Wir begreifen diese politische Weigerungshaltung als Indiz dafür, dass von allen bürgerlichen Parteien eine autoritäre Entwicklung begünstigt wird. Wir machen weiter und rufen zur Teilnahme am Verfahren und an der anschließenden Kundgebung ab 16 Uhr auf. Weitere Informationen bei der Kundgebung.
NoLager Nowhere!
Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Jedoch können sich nur sehr wenige Geflüchtete auf Art. 16a GG berufen. Denn das im Grundgesetz verankerte Asylrecht wurde vor 30 Jahren faktisch beseitigt. Seitdem ist die BRD von sicheren Drittstaaten umgeben und wer aus einem solchen einreist, hat kein Asylrecht. Die Genfer Flüchtlingskonvention sowie europäische Regelungen haben den rassistischen Ansatz der GG-Änderung 1993 ausgebremst. Gleichzeitig wurde 1993 das Asylbewerberleistungsgesetz beschlossen, das das Leben von vielen Geflüchteten bestimmt: Behandlung nur in Schmerzfällen, Leistungen unter dem Existenzminimum, Unterversorgung, Sachleistungen und verpflichtende Arbeitsgelegenheiten im Lager zu 0,80€/h. Die GG-Änderung war der parlamentarische Zuspruch für eine autoritäre Politik, die sich in einer rassistischen Hetze und täglichen Pogromen äußerte. Heute begrüßt die Bundesregierung den EU-Vorschlag, Asylverfahren künftig an den Außengrenzen durchzuführen – fehlender Rechtsschutz und Internierung inklusive.
Wer in Deutschland Asyl beantragt, muss in eine Erstaufnahmeeinrichtung (EA). Teils jahrelang leben Geflüchtete isoliert und ohne Privatsphäre in Lagern. Nicht abschließbare Zimmer, Kochverbote, Arbeitsverpflichtungen zu 80ct/h und Zimmerkontrollen – das Leben im Lager zermürbt. Grundrechte werden von privaten Securityfirmen mit Füßen getreten. Doch Geflüchtete wehren sich. Dass eine Aufnahme von Geflüchteten auch anders geht, zeigt der Umgang mit ukrainischen Geflüchteten. Die absurde Idee, dass Lager die einzige Antwort auf Fluchtbewegungen sind, stammt aus den 80er-Jahren. Lager sind Herrschaftsinstrumente. Deutschland hat ein gewaltiges Rassismus-Problem! Dass es zu wenige bezahlbare Wohnungen gibt, ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das nichts mit Geflüchteten zu tun hat. Lagerunterbringung verhindert ein Ankommen, anstatt es zu ermöglichen.
Schluss mit der Ausgrenzungspolitik: Lager und Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen! Solidarisiert euch mit den Klägern und kommt zur Kundgebung! Für das Recht zu gehen, zu bleiben und zu wohnen!
Familiennachzug ist für viele Geflüchtete ein brennendes und oft auch schmerzhaftes Thema aufgrund der langen Trennungen der Familien. Komplexe rechtliche und vielschichtige bürokratische Hürden gilt es zu meistern. Dabei hilft der neue Leitfaden des Kölner Flüchtlingsrates zum Familiennachzug. Er zeigt die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen für Geflüchtete je nach Schutzstatus auf, den Kreis der Familienangehörigen, die nachziehen können, und welche praktischen Schritte vom Antrag bis zur Einreise zu beachten sind.
2099 Menschen wurden 2023 aus Baden-Württemberg abgeschoben. Die Zahl stieg im Vergleich zu 2022 deutlich (1654 Personen). Nicht alle Menschen wurden in ihr Herkunftsland abgeschoben. Einige wurden in Länder abgeschoben, die sich für ihre Aufnahme bereit erklärt haben (z.B. Überstellungen von Dublin-Fällen oder Personen mit Schutzstatus in anderen europäischen Ländern). Dies wird am Beispiel Afghanistan deutlich: 124 Afghan*innen wurden abgeschoben, aber keine einzige Abschiebung durfte nach Afghanistan erfolgen.
Das häufigste Herkunfts- und Zielland ist Nordmazedonien mit jeweils 311 abgeschobenen Personen. Auf Platz zwei folgt Gambia (301) – hier sind Abschiebungen massiv angestiegen (2022: 87). Das dritthäufigste Zielland ist Österreich mit 164 Personen. Hierbei handelt es sich vermutlich überwiegend um Dublin-Überstellungen bzw. Personen mit Schutzstatus in Österreich. Danach kommen Georgien (118), Türkei (102), Serbien (99) und Nigeria (84).
In der Tabelle wird zwischen Ziel- und Herkunftsland unterschieden. Anhand der Zahlen zu den Zielländern wird ersichtlich wie viele Personen in ein bestimmtes Land abgeschoben worden sind. Die Zahlen zu Herkunftsländern geben die Anzahl der Personen mit einer bestimmten Staatsangehörigkeit an, die abgeschoben worden sind.
Die Mitgliedstaaten der EU und das europäische Parlament haben sich auf fatale Reformen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) am 20.12.23 geeinigt. Die Organisation Europe Calling hat deswegen kurzfristig eine Online-Veranstaltung organisiert gehabt, um die Ergebnisse einzuordnen. Die Aufzeichnung dafür ist auf Youtube frei zugänglich.
Das GEAS diskutierten Dr. Raphael Bossong (Forscher), Anne Pertsch (Juristin) und Erik Marquardt (Europaabgeordneter). Die nun vereinbarten Änderungen wurden scharf kritisiert – vor allem im Hinblick auf die bereits jetzt bestehende Lage an den Außengrenzen der EU mit zahlreichen Menschenrechtsverletzungen. Das GEAS werde zukünftig die schweren Menschenrechtsverletzungen an den Außengrenzen rechtlich legalisieren. Bei den Verhandlungen herrschte großer Druck eine Einigung zu erzielen, sodass viele Teile der Gesetzestexte gar nicht verhandelt wurden. Da viele Details nicht klar seien, wird man sehen wie die Mitgliedstaaten die Reformen umsetzen.
Die Analyse aus dem Jahr 2021 zeigt, dass Geflüchtete sehr hohe Einbürgerungsabsichten haben, aber unter der jetzigen Gesetzeslage nur 16 Prozent die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt hätten. Zu den Voraussetzungen zählen Aufenthaltsstatus, Aufenthaltsdauer, Lebensunterhalt und Deutschkenntnisse. 71 Prozent der Geflüchteten verfügten über einen erforderlichen Aufenthaltsstatus. 43 Prozent waren lange genug in Deutschland (Aufenthaltsdauer). 48 Prozent verfügte über ausreichende Deutschkenntnisse. 57 Prozent sicherte ihren Lebensunterhalt. Trotzdem konnten alle vier Voraussetzungen nur 16 Prozent erfüllen. Sollten die Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz kommen, dann wird eine Vielzahl an Personen alle vier Kriterien erfüllen (2021 wären das 21 Prozent gewesen).
Es ist mit steigenden Einbürgerungszahlen in den nächsten Jahren zu rechnen.
Die Studie stammt vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).