Das Dublin-Verfahren

Die Nr. 2 der „Basisinformationen für die Beratungspraxis“ des Informationsverbunds Asyl & Migration ist in einer neuen Auflage erschienen. Erläutert werden zunächst die Zuständigkeitskriterien, die im Dublin-Verfahren zur Anwendung kommen. Anschließend führt die Basisinformation durch die einzelnen Abschnitte des Dublinverfahrens von der Zuständigkeitsprüfung bis zur Frage, was geschieht, wenn ein Dublin-Bescheid ergangen ist. Die Darstellung wird ergänzt durch Fallbeispiele, eine schematische Darstellung sowie einen Überblick zu den Fristen im Verfahren. Auch die Situation von Personen, die in einem anderen europäischen Staat einen Schutzstatus erhalten haben („Anerkannte“), wird beleuchtet.


Das NIFA-Netzwerk sucht freiwillig Engagierte für eine Bewerbungswerkstatt für geflüchtete Menschen in Stuttgart

Das „Netzwerk zur Integration von Flüchtlingen in Arbeit“ unterstützt geflüchtete Menschen bei der Suche nach einer Arbeit oder Ausbildung. Ein wichtiger Bestandteil der Arbeitssuche ist das Schreiben von Bewerbungen. Dabei möchte das NIFA-Netzwerk Menschen mit Fluchthintergrund künftig noch besser unterstützen und sucht daher nach ehrenamtlicher Unterstützung für eine im Aufbau befindliche Bewerbungswerkstatt. Der Umfang des Engagements kann ganz individuell festgelegt werden. Computerkenntnisse und Vorkenntnisse über das Erstellen von Bewerbungen sind von Vorteil. Ort des Engagements sind das Familienzentrum Nord und der Begegnungsraum in Stuttgart West. Digitale Unterstützung ist ebenfalls möglich. Fachliche Begleitung durch das Projekt NIFA. Bei Interesse und/oder offenen Fragen kann Julie Leube (julie.leube@agdw.de) kontaktiert werden.


Studie von PRO ASYL zum Flughafenverfahren

PRO ASYL hat eine Studie mit dem Titel „Abgelehnt im Niemandsland“ zum deutschen Flughafenverfahren veröffentlicht. Das deutsche Flughafenverfahren wird häufig als Positivbeispiel für funktionierende Grenzverfahren gesehen, doch für die Schutzsuchenden sieht die Praxis anders aus: Die Betroffenen stehen unter hohem psychischen Druck, die gestellte Rechtsberatung ist unzureichend, um faire Verfahren zu gewährleisten, und die Menschen sind auch nicht „kurz“ am Flughafen, sondern oft über Monate. Die Studie schlägt auch den Bogen zu den aktuellen Verhandlungen zum „New Pact on Migration and Asylum“. Denn dieser übernimmt einige Elemente des Flughafenverfahrens – wie die vorgelagerte Befragung durch den Grenzschutz und die Fiktion der Nicht-Einreise –, weshalb die Erkenntnisse zum Flughafenverfahren für die Diskussion um den »New Pact« höchst relevant sind. Eine neue Asylverfahrensverordnung würde aber auch das deutsche Flughafenverfahren gravierend verändern, insbesondere durch die Vervierfachung der Dauer des Asylverfahrens. PRO ASYL fordert basierend auf der Studie, dass der Europäische Gesetzgeber bei einer Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems die Regeln zu Grenzverfahren grundsätzlich streichen und auf das Screening verzichten sollte.


Online-Fachtagung „Arbeitsmarktliche Teilhabe von Geflüchteten in Baden-Württemberg? Herausforderungen – Good-Practice – Perspektiven“


Das IvAF-Landesnetzwerk Baden-Württemberg und die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit veranstaltet eine Fachtagung zum Thema Arbeitsmarktliche Teilhabe von Geflüchteten in Baden-Württemberg. Gemeinsam mit Expert*innen aus Praxis, Wissenschaft und Forschung sollen u.a. folgende Fragestellungen diskutiert werden: Vor welchen Hürden stand die arbeitsmarktliche Beratung und Begleitung von Geflüchteten in den letzten Jahren? Welche Lösungsansätze konnten für eine bedarfsorientierte und nachhaltige Unterstützung sowie ein zielgerichtetes Empowerment von geflüchteten Menschen auf dem Weg in Ausbildung und Arbeitsmarkt entwickelt und als Qualitätsstandards etabliert werden? Welche neuen Herausforderungen sind durch die Corona-Pandemie entstanden? Wo konnten bereits kreative Lösungen entwickelt, neue Ansätze erprobt werden? Welche Herausforderungen werden sich aber auch erst auf längere Sicht in vollem Ausmaß zeigen und wie können wir damit schon jetzt proaktiv umgehen? Und vor allem: kann heute tatsächlich von einer arbeitsmarktlichen Teilhabe von geflüchteten Menschen in Baden-Württemberg gesprochen werden? Der Fachtag richtet sich an Akteurinnen im Themenfeld der arbeitsmarktlichen Integration von Geflüchteten: Beratende in der Flüchtlings- und Bildungsarbeit, Mitarbeitende von öffentlicher Verwaltung und Arbeitsverwaltung, soziale Organisationen, Migrantinnenselbstorganisationen, Kammern, Arbeitgeber*innen, Ministerien, Lehre und Wissenschaft.


Neues Informationsportal zum Thema „Geflüchtete Menschen mit Behinderung“

Mit der Roadbox hat Handicap International ein Portal mit Informationen zum Thema Geflüchtete mit Behinderung veröffentlicht. Die Roadbox ist ein barrierefreies Online-​Themenportal mit mehr als 30 Texten, Videos, Checklisten und Handlungsempfehlungen, das Handicap International in Zusammenarbeit mit renommierten Fachautor*innen erarbeitet hat. Das Portal bietet Informationen zu Themen wie Asylverfahren, Anspruchsgrundlagen für Leistungen, Leistungsdurchsetzung, Spracherwerb und Empowerment und wurde im Rahmen des Projekts Crossroads | Flucht. Migration. Behinderung. von Handicap International entwickelt.

  • Handicap International, April 2021: Roadbox

Kampagnenbündnis fordert: Keine Übermittlungspflicht bei Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus im Gesundheitswesen

Ohne Angst zum Arzt zu gehen – das ist in Deutschland für Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus nicht möglich. Ein Bündnis von über 60 zivilgesellschaftlichen Organisationen – darunter Ärzte der Welt, die Gesellschaft für Freiheitsrechte, Amnesty International, die Diakonie, Pro Asyl, die Arbeiterwohlfahrt, der Dachverband Migrantinnenorganisationen, die Deutsche Aidshilfe, die Seebrücke – fordert mit der Kampagne „GleichBeHandeln“ daher eine Gesetzesänderung. Auch der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg unterstützt die Kampagne.

Die Coronapandemie hat deutlich gemacht, wie wichtig das Recht auf Gesundheitsversorgung ist, sowohl für jeden einzelnen Menschen als auch für die gesamte Gesellschaft. Dieses Recht wird jedoch Hunderttausenden in Deutschland verwehrt. Denn der Paragraph 87 des Aufenthaltsgesetzes verpflichtet das Sozialamt, Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel umgehend an die Ausländerbehörde zu melden, wenn sie eine Kostenübernahme für medizinische Leistungen beantragen. Aus der begründeten Angst vor Abschiebung heraus vermeiden es daher Menschen, die teils schon jahrelang in der Mitte unserer Gesellschaft als Nachbar*innen, Kund*innen, Dienstleister*innen und Mitschüler*innen leben, sich ärztlich behandeln zu lassen. Die Folgen: Covid-19-Infektionen werden nicht entdeckt, lebensbedrohliche Erkrankungen bleiben unbehandelt, Schwangere können nicht zur Vorsorgeuntersuchung gehen, Kinder erhalten keine medizinische Grundversorgung.

Die Übermittlungspflicht steht bereits seit vielen Jahren in der Kritik. 2009 wurden Bildungseinrichtungen von der Pflicht, Personen ohne Aufenthaltstitel zu melden ausgenommen, damit Kinder ohne geregelten Aufenthaltsstatus ohne Angst zur Schule gehen können. Nun gilt es, den bestehenden Missstand auch für das Gesundheitswesen zu beseitigen. Das Kampagnenbündnis ist überzeugt: Menschen aus migrationspolitischen Gründen von notwendigen Arztbesuchen abzuhalten, ist inakzeptabel! Auch das Bundesverfassungsgericht hat 2012 entschieden: „Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.“

Die Bundesregierung hat sich in verbindlichen internationalen Menschenrechtsverträgen verpflichtet, allen Menschen in Deutschland Zugang zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung zu gewährleisten – unabhängig von Einkommen, Herkunft und Aufenthaltsstatus. 2018 hat der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte die deutsche Politik aufgefordert, das Aufenthaltsgesetz zu ändern, damit auch Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus Gesundheitsdienste in Anspruch nehmen können.

Das Bündnis fordert den Gesetzgeber auf, den Paragraph 87 des Aufenthaltsgesetzes schnellstmöglich zu ändern und ruft alle Parteien auf, sich dafür einzusetzen. Die Petition und weitere Informationen zur Kampagne finden Sie auf www.gleichbehandeln.de.


Fluchtursache Geschlecht – am Beispiel Libanon

Wenn von Menschen auf der Flucht gesprochen wird, werden meistens Bilder von jungen Männern assoziiert, kletternd auf den Stacheldraht von Ceuta oder fahrend auf einem Schlauchboot nach Lampedusa. Wenn Frauen erwähnt werden, dann oft als „Begleiterinnen“, oder im Rahmen einer „Familienzusammenführung“. Frauen sind aber nicht (und waren nie) von der großen Migrationsgeschichte abwesend. Laut Zahlen der UNHCR sind 50% der Menschen auf der Flucht Frauen und Mädchen. Die „Beweggründe“, ihre Heimat zu verlassen, sind vielfältig und mit dem Krisen und Kriegskontext in ihrem Herkunftsland verschränkt. Frauen haben aber auch spezifische Gründe, basierend auf geschlechtsbezogenen Bedingungen, vor denen sie fliehen: sexualisierte Gewalt, häusliche Gewalt, Ausbeutung, Zwangsheiraten, Marginalisierung und Diskriminierung gehören dazu. Geschlechtsspezifische Verfolgung ist zum einen also eine Fluchtursache. Doch Frauen erfahren aufgrund ihres Geschlechts auch Gefahren auf der Flucht. Über die geschlechtsspezifischen Fluchtursachen und -bedingungen wird Dagmar Ihlau, AMICA-Referentin für den Nahost, am Beispiel Libanon berichten. Nach dem Vortrag wird es noch Möglichkeit zu einer gemeinsamen Diskussion geben. Die Veranstaltung richtet sich an bürgerschaftlich Engagierte, Hauptamtliche in der Integrationsarbeit sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger.

Die Veranstaltung findet digital als Live Vortrag statt. Anmeldung per E Mail an o. g. Adresse. Die Zugangsdaten erhalten Sie nach Anmeldung über Carmen Langenbacher, 07222 381 4336, c.langenbacher@landkreis-rastatt.deeinige Tage vor der Veranstaltung.


Kampagne „GleichBeHandeln“

Ohne Angst zum Arzt zu gehen – das ist in Deutschland für Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus nicht möglich. Ein Bündnis von über 60 zivilgesellschaftlichen Organisationen – darunter Ärzte der Welt, die Gesellschaft für Freiheitsrechte, Amnesty International, die Diakonie, Pro Asyl, die Arbeiterwohlfahrt, der Dachverband Migrantinnenorganisationen, die Deutsche Aidshilfe, die Seebrücke – fordert mit der Kampagne „GleichBeHandeln“ daher eine Gesetzesänderung. Auch der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg unterstützt die Kampagne.

Die Kampagne fordert die Abschaffung von § 87 Aufenthaltsgesetz. Gemäß dieser Vorschrift ist das Sozialamt bei einer Kostenübernahme der Behandlung verpflichtet, die Daten an die Ausländerbehörde zu übermitteln. Damit würde illegalisierten Personen die Abschiebung drohen. Mit der Petition wollen die beteiligten Organisationen die Übermittlungspflicht einschränken und allen Menschen – unabhängig von ihrem Status – ermöglichen, ohne Angst zum Arzt gehen zu können.


Gemeinsame Presseerklärung von PRO ASYL und den Landesflüchtlingsräten

Afghanistan-Abschiebung verschoben: Jetzt politische Konsequenzen ziehen!

Der für heute geplante bundesweite Sammelabschiebe-Charter nach Afghanistan wurde wegen Sicherheitsbedenken verschoben. Dies bestätigt die Kritik von PRO ASYL und den Landesflüchtlingsräten an den Abschiebungen nach Afghanistan, das laut Global Peace Index das unsicherste Land der Welt ist. Afghanistan befindet sich sicherheitstechnisch im freien Fall. Die prekäre Sicherheitslage hat sich durch den am 1. Mai begonnenen Abzug der NATO-Truppen weiter verschärft. Wie das Machtvakuum gefüllt wird, ist ungewiss. Eine Zunahme der Angriffe durch die Taliban und Versuche zur Machtübernahme sind zu erwarten. Darüber hinaus hat sich die wirtschaftliche Lage in Afghanistan auf Grund der Covid-19-Pandemie extrem verschlechtert, sodass Abgeschobenen ohne familiäres oder soziales Netzwerk die Verelendung droht. Trotzdem bleibe der Grundsatz des Innenministeriums zu Abschiebungen nach Afghanistan weiter unverändert, wie dpa berichtet. Dass der für Dienstag geplante Abschiebeflug nicht vollständig abgesagt, sondern lediglich verschoben wurde, ist vollkommen unangemessen.

PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte fordern:

1.)    Die Bundesregierung und die Bundesländer müssen einen sofortigen und ausnahmslosen Abschiebestopp nach Afghanistan erlassen.
Aus der prekären und völlig ungewissen Sicherheitslage sowie angesichts der desaströsen wirtschaftlichen Situation, die sich ebenfalls mit dem Truppenabzug weiter verschärfen wird, muss ein bundesweites Abschiebeverbot nach Afghanistan folgen, welches es bei der nächsten Innenministerkonferenz zu beschließen gilt. Bereits jetzt können und müssen die Bundesländer auch in eigener Verantwortung die Abschiebungen nach § 60 a) Abs. 1 AufenthG für sechs Monate ausnahmslos aussetzen.

Geflüchtete sind nach der Abschiebung aus Deutschland häufig auch in Afghanistan stigmatisiert. Viele Gerichte, darunter auch der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg, haben festgestellt, dass ihnen eine Rückkehr ohne ein stabiles familiäres oder soziales Netzwerk in Afghanistan nicht zuzumuten ist.

2.)    Das Auswärtige Amt muss die Lage und Verfolgungssituation umgehend neu bewerten
, da die Lageberichte Grundlage für Asylentscheidungen des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sind. Bisher werden Asylanträge abgelehnt mit der Begründung, es gebe innerhalb des Landes sichere Gebiete, sogenannte innerstaatliche Fluchtalternativen. Doch nach dem Truppenabzug der NATO können auch Städte wie Kabul nicht länger als sicher gelten. Wie aus einem Spiegel-Artikel vom 29.04.2021 hervorgeht, schließen Außen- und Verteidigungsministerium selbst einen „Sturm auf Kabul“ durch aufständische Gruppen nicht mehr aus.

3.)    Mit dem Truppenabzug muss allen afghanischen Ortskräften – Dolmetscher:innen, Fahrer:innen und sonstigen Mitarbeitenden der Bundeswehr, der Bundespolizei und anderer Organisationen – mit ihren Familienangehörigen schnell und unbürokratisch die Aufnahme im Bundesgebiet angeboten werden
. Sie müssen eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erhalten. Diese Menschen jetzt zurückzulassen, wäre für sie und ihre Familien lebensgefährlich.
 
4.)    Die Bundesregierung muss jetzt den Familiennachzug aus Afghanistan zu ihren in Deutschland lebenden Angehörigen mit allen Mitteln beschleunigen und unterstützen.
Hierzu muss ebenso wie für Ortskräfte ein schnelles, unbürokratisches Verfahren installiert werden. Für diese ist die Eröffnung zweier Büros in Kabul und Masar-e Sharif geplant, von wo aus die Aufnahme organisiert werden soll. Da die Visaabteilung der Botschaft in Kabul  infolge eines Anschlags weiterhin geschlossen ist, müssen diese Büros auch für den Familiennachzug genutzt werden. Eine kurzfristige Aufstockung des Personals an den Botschaften in Islamabad oder Neu-Delhi – die derzeit für Visaanträge afghanischer Staatsangehöriger zuständig sind –  ist notwendig. Angesichts der Zeitknappheit und der Gefahren, die den Antragstellenden bei der Reise dorthin drohen, reicht das jedoch nicht aus. Es kann schutzsuchenden Afghanen nicht zugemutet werden, monatelang in Neu-Delhi oder Islamabad auf Termine zur Visumsvergabe zu warten.
 
5.)    Das BAMF muss seine Widerrufspraxis ändern.
In jüngerer Zeit widerruft das BAMF in zahlreichen Fällen, in welchen noch vor wenigen Jahren jungen unbegleiteten Minderjährigen die Flüchtlingseigenschaft wegen (drohender) Zwangsrekrutierung durch die Taliban zugesprochen worden war, kurz nach Erreichen der Volljährigkeit den Flüchtlingsstatus. Das darf nicht länger gängige Praxis sein. Auch Abschiebungsverbote werden mit Erreichen der Volljährigkeit widerrufen, da das Bundesamt davon ausgeht, dass es jungen Männern möglich ist, ein Leben am Rande des Existenzminimums auch ohne familiäres oder soziales Netzwerk zu führen. Dies ist indessen – wie jüngst im oben genannten Urteil des VGH Baden-Württemberg deutlich aufgezeigt wurde – nicht der Fall. Widerrufe des BAMF müssen folglich unterbleiben.
 
6.)    Ein gesichertes Bleiberecht muss es auch für jene Afghanen geben, die nur mit einer Duldung in Deutschland leben oder sich seit Jahren im Asylverfahren befinden.
Kein Afghane, keine Afghanin in Deutschland darf in der jetzigen Lage zurückgeschickt werden – egal, ob sie  erst vor wenigen Monaten angekommen sind oder seit Jahren hier leben. Die Folgen einer Duldung sind nicht nur ein Leben in ständiger Angst, Perspektivlosigkeit und Armut, sondern auch geringere Chancen auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt, in der Bildung und in der Entwicklung persönlicher Potenziale. Letztlich sind dies auch verpasste Chancen für die Gesellschaft, in der diese Menschen leben. Mit Blick auf die gemeinsame gesellschaftliche Zukunft ist es geboten, diesen Menschen jetzt eine Lebensperspektive zu eröffnen und ihnen die in einem solchen Fall anstelle von Kettenduldungen gesetzlich vorgesehenen Aufenthaltserlaubnisse zu erteilen.


Digitale Fachtagung: Resettlement – ein Instrument des Flüchtlingsschutzes und der Solidarität

Der UNHCR, der Deutsche Caritasverband, die Caritasstelle im Grenzdurchgangslager Friedland und die Diakonie Deutschland laden zu einer digitalen Fachtagung Resettlement ein, die zwischen dem 5. Mai und dem 11. Mai 2021 in Form von drei Online-Veranstaltungen stattfindet. Das Programm findet sich hier. Eine Anmeldung bis zum 3. Mai ist hier möglich.