PRO ASYL fordert den sofortigen Stopp aller Kampfhandlungen. Alle Beteiligten müssen zurück an den Verhandlungstisch. Die Fortsetzung des Krieges wird zu vielen Toten und vielen Tausend Flüchtlingen führen. Auch Deutschland muss sich darauf einstellen und sich aktiv an der Aufnahme von Flüchtlingen beteiligen.
PRO ASYL fordert:
1) Die leidtragende Zivilbevölkerung flieht in die direkten Nachbarstaaten. Wir fordern deshalb alle östlichen EU-Staaten – Polen, Ungarn, Rumänien und Slowakei – auf, die Grenzen nicht weiter für Flüchtlinge zu verschließen. Das muss auch für die Tausenden Transitflüchtlinge gelten, die bereits vor anderen Konflikten in die Ukraine geflohen sind. Darunter sind Menschen aus Syrien Afghanistan, Tschetschenien und Somalia. Die Fluchtwege müssen für alle offen sein.
Polen hat in eklatanter Verletzung von Menschenrechten die Grenzen für Flüchtlinge dichtgemacht. Jetzt müssen die Grenzzäune zurückgebaut werden. Wenn es um Gefahren für Leib und Leben geht, müssen Menschen Grenzen überschreiten dürfen.
Die osteuropäischen Staaten müssen zurückkehren zur Einhaltung von Menschenrechten, Völkerrecht und Europarecht.
2) Deutschland und die anderen Staaten müssen sich auf das Ankommen einstellen. Auch Deutschland muss sich aktiv an der Aufnahme von Flüchtlingen beteiligen.
3) Zudem muss eine schnelle und unbürokratische Hilfe für Geflüchtete sichergestellt werden. Wo Menschen auf ihrer Flucht stranden, benötigen sie humanitäre Unterstützung: Nahrungsmittel, Unterkünfte, medizinische Versorgung.
4) Die Europäische Union muss einen europäischen Solidarmechanismus installieren, der die Interessen der Schutzsuchenden ins Zentrum rückt. Dazu gehört auch, dass die Schutzsuchenden die Möglichkeit bekommen müssen, zu Familienmitgliedern oder Mitgliedern ihrer Community zu gelangen.
5) Die visafreie Einreise für Menschen aus der Ukraine in die EU darf nicht eingeschränkt werden. Die seit 2017 bestehende Möglichkeit für ukrainische Bürger*innen, ohne Visum in die EU einzureisen, ist gerade jetzt überlebenswichtig. Allerdings besitzen nur die allerwenigsten Ukrainer*innen den dafür geforderten biometrischen Pass. Daher sollte diese formale Hürde umgehend ausgesetzt werden.
6) Der Aufenthalt für ukrainische Staatsangehörige, die bereits in Deutschland sind, muss unbürokratisch verlängert werden. Das schließt selbstverständlich auch einen Abschiebestopp ein.
Autor: Fluechtlingsrat_Skiba
„Keine Eiszeit für Menschenrechte“ Landesweit fordern Menschen in 10 Städten am 29. Januar die sofortige Umsetzung eines Landesaufnahmeprogrammes in Baden-Württemberg
Am 29.01. finden im Rahmen der Kampagne „Sicherer Hafen Baden-Württemberg“ Aktionen in zahlreichen Städten in Baden-Württemberg unter dem Motto „Keine Eiszeit für Menschenrechte – Landesaufnahmeprogramm JETZT“ statt.
Seit 2020 fordern 183 Organisationen in Baden-Württemberg von der Landesregierung die zusätzliche Aufnahme von Geflüchteten im Rahmen eines Landesaufnahmeprogrammes für Menschen, die an den Außengrenzen Europas stranden. Diese Forderung fand im Mai 2021 auch Eingang in den Koalitionsvertrag. Die Landesregierung macht es sich dort zur Vorgabe „im Einvernehmen mit dem Bund ein entsprechendes Landesaufnahmeprogramm umsetzen und dazu beitragen, dass auch Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, um Menschen in Notsituationen aufzunehmen.“ Seither sind jedoch keine Schritte für ein solches Aufnahmeprogramm in die Wege geleitet worden. Die Seebrücke und der Flüchtlingsrat rufen darum am 29. Januar erneut zu einem landesweiten Aktionstag auf, um der Forderung nach einer Umsetzung eines Landesaufnahmeprogrammes erneut Gewicht zu verleihen.
„Im Jahr 2021 sind nach offiziellen Angaben über 1800 Menschen auf der Flucht im Mittelmeer gestorben. Insgesamt ist die Lage an den Außengrenzen Europas katastrophal“, so Anna Mayer von den Seebrücken Baden-Württemberg. „Mindestens 30 000 Menschen wurden an der kroatischen Grenze gewaltsam zurückgewiesen – nicht zu Unrecht ist die Formulierung „pushback“ zum Unwort des Jahres 2021 geworden. Die Menschen an den Grenzen brauchen Schutz und Sicherheit“, so Ulrich Bamann von den Seebrücken Baden-Württemberg. Allein in Baden-Württemberg haben sich mittlerweile 40 Kommunen zum so genannten Sicheren Hafen erklärt. Das zeigt, dass es Menschen gibt, die aktiv dazu beitragen wollen, dass geflüchtete Menschen nicht an den Außengrenzen Europas stranden. Es gibt eine Aufnahmebereitschaft, die nun von den politisch Verantwortlichen auch umgesetzt werden muss.
Ein Landesaufnahmeprogramm für geflüchtete Menschen wäre für Baden-Württemberg kein Novum. Bereits im Jahr 2014 beschloss die damalige Regierung eine Aufnahme von Jesidinnen aus dem Nordirak. „Baden-Württemberg hat Erfahrung in der Gestaltung eines Landesaufnahmeprogrammes – auch in Zeiten als noch mehr Geflüchtete als heute nach Baden-Württemberg kamen. Diese Erfahrungen und Kenntnisse könnten nun erneut zum Tragen kommen“ so Ines Fischer von den Seebrücken Baden-Württemberg.
Mahnwachen, Kundgebungen und Aktionen finden unter anderem in Freiburg, Heidelberg, Mannheim, Reutlingen, Herrenberg, Stuttgart, Tübingen, Konstanz, Ravensburg und Bad Waldsee statt. Alle Aktionen sind zu finden unter www.sichererhafen-baden-wuerttemberg.com
Online-Seminar „Die Beschäftigungsduldung“
Die Beschäftigungsduldung wurde zum 1. Januar 2020 eingeführt und stellt eine Möglichkeit dar, von der Duldung in einen festen Aufenthalt zu kommen. Man muss jedoch viele Voraussetzungen erfüllen, um die Beschäftigungsduldung zu erhalten. Mit den Voraussetzungen und der Praxis in Baden-Württemberg beschäftigen wir uns in dieser Fortbildung. Die Veranstaltung richtet sich an ehrenamtlich in der Flüchtlingsarbeit tätige Personen.
Referentin: Melanie Skiba (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)
Die Teilnahme am Online-Seminar erfolgt am PC. Sie benötigen dazu einen gängigen Internetbrowser, eine stabile Internetverbindung und einen Kopfhörer bzw. Lautsprecher. Das Online-Seminar wird mit Zoom durchgeführt. Die Anmeldung ist geschlossen, eine Teilnahme ist aber noch möglich. Schreiben Sie dazu bitte eine Email an info@fluechlingsrat-bw.de.
Für die Teilnahme an kostenlosen Online-Seminaren stellen wir keine Teilnehmendenbestätigung aus.
Dieses Online-Seminar wird in Kooperation mit dem Landratsamt Rems-Murr-Kreis und findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Justiz und Migration“.
Online-Seminar „Der Weg zum deutschen Pass“
In dieser Veranstaltung geht es um die Möglichkeiten von Geflüchteten mit befristeter Aufenthaltserlaubnis bzw. unbefristeter Niederlassungserlaubnis, sich einbürgern zu lassen, also einen deutschen Pass zu erhalten. Es werden die verschiedenen Arten der Einbürgerung sowie ihre jeweiligen Voraussetzungen vorgestellt und erklärt.
Das Seminar richtet sich an ehrenamtlich in der Flüchtlingsarbeit tätige Personen. Grundkenntnisse zum Thema Niederlassungserlaubnis sind wünschenswert, da Informationen zur Niederlassungserlaubnis in der Veranstaltung nicht eingeschlossen sind. Personen ohne entsprechende Vorkenntnisse sind herzlich eingeladen, eine Aufzeichnung zu dem Thema anzusehen.
Die Teilnahme am Online-Seminar erfolgt am PC. Sie benötigen dazu einen gängigen Internetbrowser, eine stabile Internetverbindung und einen Kopfhörer bzw. Lautsprecher. Das Online-Seminar wird mit Zoom durchgeführt. Die Anmeldung ist geschlossen, eine Teilnahme ist aber noch möglich. Schreiben Sie dazu bitte eine Email an info@fluechlingsrat-bw.de.
Für die Teilnahme an kostenlosen Online-Seminaren stellen wir keine Teilnehmendenbestätigung aus.
Referentin: Melanie Skiba (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)
Das Online-Seminar findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Justiz und für Migration.
Handreichung „Einbürgerung von Schutzberechtigten“
Viele geflüchtete Menschen leben bereits seit einigen Jahren mit Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis in Deutschland. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie sich einbürgern lassen und erhalten dann einen deutschen Pass. Mit dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit gehen umfassende Rechte einher (zum Beispiel Freizügigkeit in der EU, Wahlrecht und ein möglicher konsularischer Schutz im Ausland). Die Handreichung zeigt auf, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit schutzberechtigte Personen eingebürgert werden können. Sie kann kostenfrei als PDF-Datei heruntergeladen und in gedruckter Form bestellt werden.
Diese Publikation entstand im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge 2021“, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen mit Unterstützung der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.
Online-Seminar „Der Weg zum deutschen Pass“
In dieser Veranstaltung geht es um die Möglichkeiten von Geflüchteten mit befristeter Aufenthaltserlaubnis bzw. unbefristeter Niederlassungserlaubnis, sich einbürgern zu lassen, also einen deutschen Pass zu erhalten. Es werden die verschiedenen Arten der Einbürgerung sowie ihre jeweiligen Voraussetzungen vorgestellt und erklärt.
Das Seminar richtet sich an ehrenamtlich in der Flüchtlingsarbeit tätige Personen. Grundkenntnisse zum Thema Niederlassungserlaubnis sind wünschenswert, da Informationen zur Niederlassungserlaubnis in der Veranstaltung nicht eingeschlossen sind. Personen ohne entsprechende Vorkenntnisse sind herzlich eingeladen, am Online-Seminar „Der Weg zur Niederlassungserlaubnis“ teilzunehmen oder eine Aufzeichnung zu dem Thema anzusehen.
Die Teilnahme am Online-Seminar erfolgt am PC. Sie benötigen dazu einen gängigen Internetbrowser, eine stabile Internetverbindung und einen Kopfhörer bzw. Lautsprecher. Das Online-Seminar wird mit Zoom durchgeführt und die Teilnehmenden erhalten die Zugangsdaten nach Anmeldung einen Tag vor dem Seminar. Um Anmeldung bei Lucia Braß (brass@caritas-biberach-saulgau.de) wird gebeten.
Referentin: Melanie Skiba (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)
Das Online-Seminar findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration mit Unterstützung der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.
Online-Seminar „Der Weg zur Niederlassungserlaubnis“
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, den Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis erhalten können, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese Voraussetzungen sind unterschiedlich, je nachdem, welche Aufenthaltserlaubnis die Person hat. In diesem Online-Seminar werden die unterschiedlichen Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis, die je nach „Ausgangslage“ gelten, vorgestellt und erklärt.
Die Teilnahme am Online-Seminar erfolgt am PC. Sie benötigen dazu einen gängigen Internetbrowser, eine stabile Internetverbindung und einen Kopfhörer bzw. Lautsprecher. Die Infoveranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit. Das Online-Seminar wird mit Zoom durchgeführt und die Teilnehmenden erhalten die Zugangsdaten nach Anmeldung einen Tag vor dem Seminar. Um Anmeldung bei Lucia Braß (brass@caritas-biberach-saulgau.de) wird gebeten.
Referentin: Melanie Skiba, Flüchtlingsrat BW
Das Online-Seminar findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen mit Unterstützung der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.
Infoabend „Neues aus dem Asyl- und Aufenthaltsrecht“ in Tauberbischofsheim
Der Infoabend gibt einen Überblick zu den Neuerungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht. Thematisch geht es u.a. um Folgeanträge für Personen aus Afghanistan und Syrien, der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Arbeitsmarktzugang für sogenannte „Dublin Fälle“ und um aktuelle Fragestellungen rund um die Situation in Afghanistan.
Die Infoveranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit aus dem Main-Tauber-Kreis. Die 3G- und AHA-Regeln werden eingehalten.
Referentin: Melanie Skiba (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)
Um vorherige Anmeldung unter Katrin.Beuschlein@diakonie.ekiba.de wird gebeten.
Der Infoabend wird in Kooperation mit Ökumenischen Fachstelle für Flüchtlingshilfe im Main-Tauber-Kreis durchgeführt. Er findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration mit Unterstützung der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.
Pressemitteilung : Keine Abschiebungen nach Afghanistan
Mit über 20 zivilgesellschaftlichen Organisationen veröffentlicht der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg einen gemeinsamen Appell an die Bundesregierung und fordert erneut einen vollständigen Abschiebestopp nach Afghanistan.
In Afghanistan vergeht kaum ein Tag ohne Anschlag. Seit dem Abzug der NATO-Truppen sind die Taliban auf dem Vormarsch: über die Hälfte der Bezirke in Afghanistan steht schon unter Kontrolle der Taliban. Die dritte Welle der Covid-19-Pandemie verschärft die humanitäre Situation im Land zusätzlich. Die Lage am Hindukusch ist dramatisch und wird sich aller Voraussicht nach weiter verschlechtern.
Ein Stopp aller Abschiebungen nach Afghanistan ist vor diesem Hintergrund dringend geboten.
Die afghanische Regierung hat bereits im Juli die europäischen Staaten aufgefordert, vorläufig keine Abschiebungen mehr durchzuführen. Norwegen, Finnland und Schweden sind dieser Aufforderung nachgekommen. Auch die Grenzschutzagentur Frontex hat Anfang August bekanntgegeben, keine Abschiebungen nach Afghanistan mehr unterstützen zu wollen. Zudem hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einer Eilentscheidung am 2. August eine Abschiebung aus Österreich nach Kabul, die ursprünglich gemeinsam mit Deutschland stattfinden sollte, mit Verweis auf die dortige Sicherheitslage gestoppt.
Auch Deutschland darf die Augen vor der sich immer weiter verschlechternden Lage in Afghanistan nicht verschließen und muss alle Abschiebungen einstellen.
Rechtsstaat heißt, dass menschenrechtliche Prinzipien eingehalten werden. Sie dürfen auch nicht in einem Wahlkampf zur Verhandlung gestellt werden. Das völkerrechtliche Nicht-Zurückweisungsgebot, das aus dem absoluten Folterverbot abgeleitet wird und das Abschiebungen bei zu erwartenden schwersten Menschenrechtsverletzungen verbietet, gehört hierzu. Dieses Abschiebungsverbot gilt unabhängig von individuellem Verhalten.
Aufruf unterzeichnet von:
AG Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein
Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter (ACAT-Deutschland)
Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF)
Amnesty International
AWO Bundesverband
Brot für die Welt
Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer – BAfF e.V.
Bundesweite Bündnis gegen Abschiebungen nach Afghanistan
Deutscher Caritasverband
Diakonie Deutschland
Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland
KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
Landesflüchtlingsräte
medica mondiale e.V.
medico international
MISEREOR
Neue Richtervereinigung e.V.
Nürnberger Menschenrechtszentrum e.V.
Oxfam Deutschland
PRO ASYL
Republikanischer Anwältinnen – und Anwälteverein e.V. (RAV)
Seebrücke
terre des hommes Deutschland e.V.
Women’s International League for Peace and Freedom (WILPF)
YAAR e.V.
Online-Diskussion und Lesung: „Die Würde des Menschen ist Abschiebbar“
Das Buch „Die Würde des Menschen ist Abschiebbar“ vereint Texte zu Haftbedingungen, Gerichtsakten, Isolationshaft sowie Erfahrungsberichte, Portraits und Gespräche mit Inhaftierten über ihre Erfahrungen in Deutschland und ihren Herkunftsländern. Eingeleitet wird das Buch mit einer historischen Einordnung der Institution Abschiebehaft und dem aktuellen rechtlichen Rahmen. Somit dient es auch als eine Einführung in die Thematik Abschiebehaft. Es gibt Antworten auf die Fragen: Was ist und war Abschiebehaft? Wer ist davon betroffen? Wie verläuft der institutionelle Prozess der Abschiebehaft? Die Herausgeber*innen lesen am 9. August zusammen mit Frank Gockel vom Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. kurze Passagen aus dem Buch und diskutieren diese im Anschluss mit dem Publikum. Die Veranstaltung findet auf Zoom statt. Um eine Anmeldung unter anmelden@gegenabschiebehaft.de wird gebeten.