Aufnahme aus Griechenland: Sofortiges Handeln notwendig

Gemeinsame Pressemitteilung von Pro Asyl und den Landesflüchtlingsräten

Am kommenden Samstag landen in Niedersachsen 55 unbegleitete Kinder im Alter von 8-17 Jahren, deren Aufnahme Deutschland nach langem Gezerre zugestimmt hat.  PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte kritisieren diese Zahl als lächerlich gering. Die Aktion droht zu einem Feigenblatt zu verkommen für die Nicht-Aufnahme Tausender Geflüchteter, die in den Insellagern in Griechenland sich selbst überlassen sind. Eine Aufnahme, die ernsthaft Abhilfe schafft und angesichts der drohenden Corona-Pandemie Schlimmeres in den sogenannten Hotspots verhindert, muss anders aussehen.

Die langwierige Aktion wird der Öffentlichkeit dennoch als die große solidarische Geste Europas präsentiert. Schutzsuchende mit Angehörigen in Deutschland beispielsweise, die im Rahmen der Dublin-Verordnung ohnehin Anspruch auf die Überstellung hätten, stellen eine Gruppe dar, die weitestgehend bekannt und dokumentiert ist und deren Aufnahme keiner weiteren komplizierten Verfahren bedürfte. Diese Menschen bleiben außen vor, ebenso wie weitere Tausende, für deren Aufnahme Deutschland und die EU Mittel und Möglichkeiten hätten, diese einfach und vor allem zügig in anderen EU-Staaten aufzunehmen.
PRO ASYL und Landesflüchtlingsräte fordern das BMI, die Bundesländer und die EU auf, schnell und pragmatisch zu handeln.
Folgende Schritte sind realistisch kurzfristig möglich:

  1. Evakuierung aus den Hotspots und Unterbringung der Schutzsuchenden in leerstehende Hotels in Griechenland. Die Hotels in Griechenland dürften aufgrund des lahmgelegten Tourismus noch lange leer stehen, diese Kapazitäten sind also kurzfristig verfügbar. Es ist weder realistisch noch flüchtlingsrechtlich zulässig, weiter auf den EU-Türkei-Deal zu setzen und unverändert die Abschiebung von mehr als 40.000 Schutzsuchenden von den griechischen Inseln in die Türkei zu betreiben. Die Türkei ist kein Staat, der Flüchtlingen Schutz nach dem internationalen Flüchtlingsrecht bietet, zudem ist das Land selbst massiv von der aktuellen Pandemie betroffen. Es müssen pragmatische Dauerlösungen erschlossen werden, die mit dem Asyl- und Flüchtlingsrecht in Einklang stehen: Aufnahme, Versorgung, Zugang zu einem Asylverfahren und Schutz in der EU.
  2. Die einzige Lösung wird auf Dauer die Aufnahme in anderen EU-Staaten sein. Deutschland als Land, das sich mit allen Kräften und breiter gesellschaftlicher Unterstützung gegen die Ausbreitung der Pandemie stemmt, ist gefordert voranzugehen. Es ist unerträglich, dass hierzulande Aufnahmeräumlichkeiten leer stehen und dennoch monatelang über Aufnahmekriterien diskutiert wird, statt zu handeln und Geflüchtete umgehend aufzunehmen. 
    Die Bundesregierung hat es zudem bewerkstelligt, rund 200.000 deutsche Urlauber*innen aus der ganzen Welt in organisierten Charterflügen nach Deutschland zu holen. Die Aufnahme Schutzsuchender aus den Lagern auf den griechischen Inseln dürfte logistisch keine Herausforderung sein, wenn der politische Wille da ist. Zu fordern ist, dass Geflüchtete ggfs. unter Einhaltung aller epidemiebedingten Gesundheitsvorkehrungen wie Testung und Quarantänemaßnahmen nach Deutschland einreisen können.
  3. Schutzsuchende mit Familienangehörigen in Deutschland aufnehmen. Die monatelange, zermürbende Diskussion um die Kriterien der Aufnahme und das Bestehen auf Dossiers aus Griechenland ist völlig absurd. Die am besten dokumentierte Gruppe sind all diejenigen, die Angehörige in Deutschland haben. Seit 2018 lehnt das BAMF Dublin-Übernahmeersuche aus Griechenland vehement ab. Knapp 1.700 solcher Ersuche aus Griechenland standen 2019 fast 1.400 Ablehnungen des BAMF gegenüber. Ein ähnliches Bild in 2018: Von 2.139 Übernahmeersuchen an Deutschland – 90% davon aufgrund familiärer Bindungen – wurden rund 1.500 abgelehnt. Dies waren also fast 3.000 Ablehnungen in zwei Jahren.
    Doch bei all diesen Menschen, die so oft nur als Zahlen behandelt werden, handelt es sich um Menschen, die in den Elendslagern auf den Inseln festsitzen und aufgrund von engen Familienangehörigen einen Rechtsanspruch auf ein Asylverfahren in Deutschland haben.
  4. Länderaufnahmeaktionen starten. Unzählige Kommunen in allen deutschen Bundesländern haben ihre Bereitwilligkeit zur Aufnahme signalisiert. PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte fordern, den politischen Willen endlich in Handeln umzusetzen. Die Bundesländer und die Kommunen müssen in ihren Bereich all diejenigen sofort aufnehmen, deren Angehörige im jeweiligen Bundesland sind. PRO ASYL und Flüchtlingsräte verweisen auf die Bereitschaft einiger Länder, z.B. des Landes Berlin: »Wir würden uns freuen, wenn über die vorgenannte konkrete Personengruppe hinaus für weitere Menschen aus dem Flüchtlingslager Moria, die bereits familiäre Beziehungen nach Deutschland haben, eine kurzfristige Aufnahme in Deutschland geprüft wird. Und das könnte beispielsweise auch für schwangere Frauen oder beispielsweise für chronisch erkrankte Menschen gelten«, appellierte der Berliner Innensenator an den Bundesinnenminister am 14. April. Auch aus Thüringen ließ sich eine größere Aufnahmebereitschaft vernehmen. Migrationsminister Dirk Adams ließ gegenüber der dpa verlauten, dass allein sein Bundesland 200 bis 250 Menschen aufnehmen könnte.

PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte erwarten aber, dass Berlin und andere aufnahmewillige Länder nun nicht nur an den Bund appellieren, sondern selbst handeln.


Hintergrundinformationen zur am schnellsten evakuierbaren Gruppe

Eine Vielzahl der in Griechenland auf den Inseln festsitzenden Flüchtlingskinder hat Angehörige, die bereits in Deutschland leben und hier im Asylverfahren sind. Ihre Aufnahme ist dabei kein Gnadenakt sondern beruht auf einem Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung. Er folgt aus der Dublin-Verordnung. Nach Artikel 21 muss dabei innerhalb von drei Monaten von Griechenland aus ein sogenanntes Aufnahmegesuch an Deutschland gestellt werden.

An dieser Frist scheitern aktuell jedoch viele Asylsuchenden. Wer in Dreck und Morast von Moria und anderen Hotspots festsitzt, hat kaum Zugang zu rechtlichen Strukturen. Und Deutschland lehnt Übernahmeersuche von Familienangehörigen aus Griechenland mittlerweile systematisch mit der Begründung, die Fristen seien bereits abgelaufen, ab.
Insbesondere problematisch: Es geht überwiegend um Menschen, die in den Elendslagern auf den Inseln festsitzen – und die aufgrund von engen Familienangehörigen einen Rechtsanspruch auf ein Asylverfahren in Deutschland hätten. Die überwältigende Mehrheit der Übernahmeersuche aus Griechenland ist auf die Zusammenführung von Familienangehörigen zurückzuführen, 2019 waren dies 86% aller Ersuche, 2018 sogar 90%.
Häufig versäumen griechische Behörden in der Praxis Fristen und stellen die Übernahmegesuche zu spät. Das BAMF stellt in diese Fällen die Einhaltung von Fristen regelmäßig höher als die Einheit von Familien. Dauerhafte Trennungen sind die Folge. Spätestens jetzt muss die lange überfällige, schnelle und unbürokratische Familienzusammenführung von Schutzsuchenden in Griechenland mit ihren Verwandten in Deutschland umgesetzt werden.
Im Bericht „Refugee Families Torn Apart“ von PRO ASYL und RSA wird diese systematische Aushebelung des Familiennachzugs dokumentiert.

Hintergrundinformationen zur Situation im Lager Moria auf der Insel Lesbos

Während auch in Griechenland das öffentliche Leben stillgelegt ist, um körperlichen Kontakt zu minimieren und damit der Ausbreitung von Covid-19 entgegen zu treten, müssen seit Mitte März 2020 rund 41.000 Schutzsuchende in meist informellen Unterkünften innerhalb und außerhalb der fünf EU-Hotspots auf den ägäischen Inseln ausharren. Über die Hälfte sind Frauen, Kinder und Jugendliche.
Das Lager Moria auf Lesbos ist ein einziger Albtraum: Ende Januar 2020 gab es dort drei Ärzte, acht Krankenschwestern und sieben Dolmetscher für knapp 20.000 Menschen. In Teilen des Lagers müssen sich bis zu 500 Personen eine Dusche teilen. Zwischen September 2019 und Januar 2020 wurden sieben Todesfälle bestätigt. Es keinen ernstzunehmenden Notfallplan für den Fall, dass Covid-19 das Lager erreicht. Simple Präventionsmaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen können nicht eingehalten werden. Risikogruppen, etwa ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen, können sich zum Schutz nicht selbst isolieren. Es droht eine rasante Ausbreitung des Virus. Um die Ausbreitung von Covid-19 zu verhindern, hat die griechische Regierung eine teilweise Ausgangssperre für Moria verhängt.


EU-Kommission: Aussetzung von Dublin-Fristen nicht europarechtskonform!

Die EU-Kommission stützt Pro Asyls Position, dass die vom BAMF eingeführte Aussetzung der Dublin-Überstellungsfrist während der Corona-Pandemie rechtswidrig ist. Pro Asyl fordert das Bundesinnenministerium nun dazu auf, dafür zu sorgen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge diese neue Praxis einstellt.

Am 18. März 2020 beschloss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), aufgrund der Corona-Pandemie keine Dublin-Überstellungen mehr durchzuführen. Um einen Verantwortungsübergang auf Deutschland aufgrund von Fristablauf während der Corona-Krise zu verhindern, hat das BAMF zudem eine Aussetzung der Überstellungsfristen veranlasst.

Dieses Vorgehen wurde in einem Schreiben des BAMF an alle Personen im Dublin-Verfahren angekündigt. Für die Betroffenen hätte eine Aussetzung harsche Konsequenzen: Die reguläre Überstellungsfrist von sechs Monaten sollte erneut anfangen zu laufen – selbst, wenn sie eigentlich schon mehrere Monate der Frist hinter sich hatten. Während dieser Zeit haben sie noch keinen Zugang zu einem inhaltlichen Asylverfahren und befinden sich in einem zermürbenden Schwebezustand.

PRO ASYL hat dieses Vorgehen deshalb schon vergangene Woche kritisiert und eine Klagewelle prognostiziert (siehe Pro Asyl News vom 8. April). In einer juristischen Analyse hat PRO ASYL gemeinsam mit Equal Rights Beyond Borders zudem die Rechtmäßigkeit der Aussetzung der Fristen angezweifelt, insbesondere weil die Dublin-III-Verordnung eine solche Aussetzung nicht vorsieht und sie dem der Verordnung zugrundliegende Beschleunigungsgebot widersprechen würde.

Diese Rechtsauffassung wurde nun von der EU-Kommission in ihrer Kommunikation zu Covid-19 und der Asylpolitik bestätigt. Die Kommission legt in dem Dokument dar, dass eine Aussetzung der Überstellungsfristen aufgrund einer Pandemie keine Rechtsgrundlage in der Dublin-Verordnung hat. Entsprechend müssen die Fristen weiterlaufen und die Verantwortung nach Fristablauf auf den Mitgliedstaat übergehen, in dem sich die Person aktuell aufhält:

Where a transfer to the responsible Member State is not carried out within the applicable time limit, responsibility shifts to the Member State that requested the transfer pursuant to Article 29(2) of the Dublin Regulation. No provision of the Regulation allows to derogate from this rule in a situation such as the one resulting from the COVID-19 pandemic (S. 9 der Kommunikation).

Im Falle der Verfristung bei Familienzusammenführung kann die humanitäre Klausel der Dublin-Verordnung genutzt werden, um eine dauerhafte Familientrennung zu verhindern.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge muss seine aktuelle Praxis der Aussetzung der Dublin-Fristen sofort unterbinden! Alles andere wäre eine klare Missachtung europäischen Rechts und widerspräche zudem einem gemeinsamen Vorgehen der EU-Staaten während der Corona-Krise. Das Vorgehen des Bundesamtes hat bereits Schaden angerichtet, indem es betroffenen Menschen – die kurz vor Ablauf ihrer Frist standen – die ihnen zustehende Rechtssicherheit nehmen wollte und sie sowie ihre Unterstützer*innen stark verunsicherte. Dieser Kurs muss jetzt revidiert werden und die Betroffenen darüber auch informiert werden.


Unterstützungsarbeit mit Geflüchteten in Zeiten der Corona-Pandemie

Die Arbeitshilfe des Paritätischen Gesamtverbands zeigt Wege der Unterstützung geflüchteter Menschen in der Corona-Krise auf. Insbesondere sollen Möglichkeiten vorgestellt werden, auch in der aktuellen Situation die Informationskanäle zu geflüchteten Menschen offen zu halten und alternative Kommunikationsmöglichkeiten und -formate zu nutzen, um die Unterstützungsarbeit aufrechtzuerhalten und neue Projektideen in die Tat umzusetzen. Die Broschüre richtet sich an Berater*innen und Unterstützer*innen geflüchteter Menschen. 


Massenunterbringung sofort beenden!

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg fordert angesichts der jüngsten Fälle von Coronavirus-Infektionen in Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete ein sofortiges Ende der Massenunterbringung sowie eine transparente Informationspolitik und Schutzvorkehrungen für geflüchtete Menschen.

„Es ist zwar begrüßenswert, dass das Land früh angefangen hat, die Belegungsdichte in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu reduzieren, aber wir sehen an der erheblichen Anzahl von Infektionen in der Landeserstaufnahme in Ellwangen, dass das hohe Infektionsrisiko weiterhin besteht, so lange Menschen in den Lagern leben müssen, wo sie zum Beispiel Badezimmer, Toiletten und Kantine mit vielen anderen teilen müssen. Außerdem nützt es dem Infektionsschutz nur wenig, wenn die Menschen nach dem Transfer aus der Erstaufnahme in großen Gemeinschaftsunterkünften landen, wo sie ebenfalls Räume und Sanitäranlagen mit vielen anderen teilen müssen, und wo teilweise Ausgangssperren für alle verhängt werden, sobald einzelne Bewohner*innen positiv getestet werden“, erklärt Lucia Braß, 1. Vorsitzende des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg.

Zudem ist der Flüchtlingsrat besorgt über die Berichte von in Ellwangen untergebrachten Geflüchteten, wonach ihnen keine Desinfektionsmittel oder Schutzmasken zur Verfügung stehen und der WLAN-Zugang abgeschaltet worden ist. „Wenn die Behörden durch Quarantänemaßnahmen den Menschen die Möglichkeit nehmen, sich selbst Desinfektionsmittel und Masken zu besorgen, dann stehen sie in der Verantwortung, diese Menschen entsprechend auszustatten. Ebenso gilt, dass flächendeckender WLAN-Zugang in Unterkünften kein Luxus, sondern absolute Notwendigkeit ist, gerade in diesen Zeiten“, betont Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg.

Notwendig ist aus Sicht des Flüchtlingsrats, dass die Geflüchteten in den jeweiligen Einrichtungen über die aktuellen Entwicklungen und Maßnahmen proaktiv informiert und in die Entscheidungen eingebunden werden. In Ellwangen berichten Geflüchtete davon, dass sie über die Einrichtung von Quarantänebereichen, über die Beschränkung des Zugangs zur Kantine und über Testergebnisse nicht informiert worden seien und dass die Lokalpresse über die aktuelle Situation in der Einrichtung besser informiert gewesen sei als die Menschen, die dort leben.

Trotz der aktuell vorherrschenden Rhetorik, wonach alle im Rahmen einer gesamtgesellschaftlichen Anstrengung an einem Strang ziehen, um die Pandemie um jeden Preis einzudämmen, erkennt der Flüchtlingsrat in den Äußerungen und dem Verhalten einiger Behörden eine Denkweise, die Geflüchtete aus diesem gedachten Kollektiv ausgrenzt. So stellt der Ostalbkreis in einer Pressemitteilung fest, die hohe Anzahl der Infektionen in der LEA Ellwangen habe die Richtigkeit der frühzeitigen Einführung von Ausgangs- und Kontaktsperren bestätigt – um die Bevölkerung zu schützen und Gesundheitsgefahren abzuwehren. „Diese Aussage verschweigt, dass das Festhalten am Lagersystem überhaupt erst die Voraussetzungen für die schnelle Ausbreitung des Virus unter den Bewohner*innen geschaffen hat. Wenn es wirklich darum gehen soll, die Verbreitung des Virus schnellstmöglich einzudämmen, dann muss die Massenunterbringung sofort beendet werden und es muss eine dezentrale Unterbringung zum Beispiel in leerstehenden Hotels erfolgen. Hier ist die Stadt Freiburg zumindest im kleinen Rahmen mit gutem Beispiel vorangegangen, indem sie 30 Personen aus der LEA in einer Jugendherberge untergebracht hat. Zudem müssen die Behörden die gedankliche Umstellung schaffen, Geflüchtete nicht als Gefahr für die Allgemeinheit zu sehen, die es mit Repression und Abschottung unter Kontrolle zu halten gilt, sondern als Teil der Bevölkerung, die in die gesamtgesellschaftliche Anstrengung zur Bewältigung dieser Krise einbezogen werden muss, und die dabei nicht weniger Rechte und nicht mehr Pflichten haben soll als der Rest der Bevölkerung“, so Bärbel Mauch, Zweite Vorsitzende des Flüchtlingsrats.


Mehrsprachige Videos zum Corona-Virus

Die Stadt Stuttgart hat mehrsprachige Videos über das Corona-Virus veröffentlicht. Die Spots wurden aufgrund der aktuellen Situation von den Geflüchteten in Eigenregie mit Smartphone aufgenommen und vom Landesfilmdienst BW produziert. Sie sind abrufbar auf der Seite der Stadt Stuttgart und auf Youtube in den Sprachen Arabisch, Kurdisch, Farsi/Dari, Tigrinya, Französisch, Russisch, Englisch. 


Corona Krise: BAMF setzt Fristen in Dublin-Fällen aus

Mit der Corona Krise sind Überstellungen von Geflüchteten, für die nach der Dublin Verordnung ein anderer EU-Staat verantwortlich ist, bis auf Weiteres nicht möglich. Das BAMF möchte verhindern, dass durch einen Fristablauf, i.d.R. sechs Monate, Deutschland die Asylgründe der Geflüchteten selbst prüfen und dann ggf. einen Schutzstatus gewähren muss. Deswegen schickt das BAMF an alle Personen, die bereits eine „Unzulässigkeitsentscheidung“ bekommen haben und deren Überstellungsfrist noch nicht abgelaufen ist, eine Mitteilung über die Aussetzung der Fristen nach § 80 Abs. 4 VwGO i.V.m. Art. 27 Abs. 4 Dublin-III-Verordnung. Auch in neuen Dublin-Bescheiden werden die Fristen ausgesetzt. Dieses Vorgehen ist rechtlich fragwürdig.

Alle Betroffenen sollen sich umgehend informieren und Kontakt zu einer Beratungsstelle oder Anwält*innen aufnehmen!


Gambia: Erfüllung der Passpflicht durch die Vorlage von Proxy Pässen

Das baden- württembergische Innenministerium hat am 06.04.2020 auf folgendes hingewiesen:

Bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, beispielsweise nach § 19 d Abs. 1 a AufenthG im Anschluss an die Ausbildungsduldung erfüllen gambische Staatsangehörige ihre Passpflicht, wenn sie einen Proxy Pass aus Gambia vorlegen können. Dabei handelt es sich um Pässe, die in Gambia in der Regel über eine dritte Person beantragt und vor Ort ausgestellt werden. Wichtig ist dabei, auf die genaue Übermittlung der persönlichen Daten und der eingescannten Unterschrift zu achten, damit sich keine Fehler bei der Ausstellung einschleichen. Im Rahmen der Identitätsklärung bezüglich Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung ist zu erwarten, dass man ebenfalls zur Besorgung eines solchen Proxy- Passes aufgefordert wird