Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat im Rahmen des Projekts „Wege ins Bleiberecht“ eine Arbeitshilfe zum § 25a AufenthG erstellt, in der die Voraussetzungen, Ausschlussgründe und Rechtsfolgen geklärt werden.
Die Arbeitshilfe findet sich hier:
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat im Rahmen des Projekts „Wege ins Bleiberecht“ eine Arbeitshilfe zum § 25a AufenthG erstellt, in der die Voraussetzungen, Ausschlussgründe und Rechtsfolgen geklärt werden.
Die Arbeitshilfe findet sich hier:
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat im Rahmen des Projekts „Wege ins Bleiberecht“ eine Arbeitshilfe zum Chancen-Aufenthaltsrecht erstellt, in der die Voraussetzungen, Ausschlussgründe und Rechtsfolgen geklärt werden.
Die Arbeitshilfe findet sich hier:
Im vergangenen Jahr gab es durchschnittlich jeden dritten Tag einen Angriff auf eine Unterkunft von Geflüchteten: 121 Überfälle, Anschläge und Sachbeschädigungen – das sind über 73 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Außerhalb von Unterkünften wurden im Durchschnitt drei Asylsuchende pro Tag angegriffen, die Dunkelziffer ist vermutlich um ein Vielfaches höher.
Zahlen, die erschrecken und bestürzen. Doch Anschläge entstehen nicht im luftleeren Raum. Niemand wacht auf und beschließt einfach, eine Unterkunft anzuzünden oder Geflüchtete anzugreifen: Diese Gewalt ist nur die Spitze des Eisbergs und Ausdruck des Rassismus, der in unserer Gesellschaft herrscht.
Wir dürfen es uns dabei nicht zu leichtmachen: Nicht nur diejenigen, die solche Taten verüben sind rassistisch. Wir alle sind in einer rassistischen Gesellschaft sozialisiert worden und reproduzieren Rassismus in unserem täglichen Handeln. Populistische Hetze und menschenfeindliche Sprache seitens Politiker*innen tragen ihren Teil dazu bei, rassistische Denkweisen in der Öffentlichkeit zu etablieren. Wir müssen daher aktiv rassismuskritisch sein und versuchen, Rassismus zu verlernen. Und das bedeutet, sich mit unserer Gesellschaft, Machtverhältnissen, Privilegien, der Geschichte, der eigenen Sozialisation auseinanderzusetzen und Rassismus als ein gesamtgesellschaftliches und strukturelles Problem zu begreifen.
Zum #Weltgeflüchtetentag wollen wir auf die aktuellen Entwicklungen aufmerksam machen. Die Zahl der Anschläge auf Unterkünfte ist bundesweit seit 2015 erstmalig wieder gestiegen. Rassismus hat drastische Konsequenzen. Menschen werden nicht nur angefeindet, sondern offen angegriffen.
Setzen wir uns gemeinsam für eine offene und rassismuskritische Gesellschaft ein, die Gewalt und Anschläge aufs Äußerste verurteilt und Rassismus gleichzeitig als gesamtgesellschaftliches Problem begreift.
Liegt im Bereich der medizinischen Versorgung gleichberechtigte und gleichwertige Teilhabe von Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte vor?
Der Abschlussbericht Migration und Gesundheitsversorgung Baden-Württemberg zeigt die Behandlungsrealität von Patient*innen mit Migrationsgeschichte in Krankenhäusern und in der ambulanten Versorgung in Baden-Württemberg auf. Gleichzeitig hält er die Ergebnisse fest, inwiefern eine interkulturelle Öffnung der Einrichtungen vollzogen wurde, die mitunter den Abbau von Zugangsbarrieren als Ziel hat.
Der Bericht kann hier heruntergeladen werden.
Sie haben Interesse an einer Fortbildung oder Schulung zu einem bestimmten Thema? Unser Schulungsangebot richter sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Geflüchtetenarbeit. Aktuell können wir Ihnen Schulungen zu folgenden Themen anbieten:
Im Rahmen des Projektes „Perspektive durch Partizipation“ gefördert durch die Aktion Menschen können wir außerdem unter anderem folgende Fortbildungen auf Anfrage anbieten:
Außerdem ist es möglich, Workshops zu folgenden Themen in Zusammenarbeit mit externen Referent*innen zu organisieren
Ihr Thema ist nicht dabei? Dann kontaktieren Sie uns gerne per Mail, vielleicht können wir Ihrer Anfrage trotzdem nachkommen: info@fluechtlingsrat-bw.de
Am heutigen Dienstagvormittag stimmte das litauische Parlament einer Gesetzesänderung zu, die nationalrechtlich die völkerrechtswidrige Praxis der Pushbacks im Fall eines nationalen Notstands legalisiert.
Die Abstimmung heute war der formelle letzte Schritt des Gesetzgebungsprozesses, bereits am Donnerstag, 20. April, war der Gesetzesvorstoß per Schnellverfahren angenommen worden. Am 1. Juni 2023 soll das eindeutig menschenrechtswidrige Gesetz dann in Kraft treten.
„Die heutige Entscheidung des litauischen Parlaments, Pushbacks im nationalen Recht zu legalisieren, ist eine weitere Bankrotterklärung für den Flüchtlingsschutz in Europa. Wie bereits in Polen und Ungarn soll auch hier eine Praxis zum Gesetz werden, die erst kürzlich vom Europarat als Folter eingestuft wurde. Die Talfahrt des Flüchtlingsschutzes in der EU hält an. Die Gesetzesänderung gefährdet das Leben von Menschen auf der Flucht und bricht europäisches und internationales Recht. Es braucht einen Aufschrei der Bundesregierung und der anderen Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission und des Parlaments. Ein solches menschenrechtswidriges Gesetz darf nicht toleriert werden. Politischer Druck, Vertragsverletzungsverfahren und finanzielle Sanktionen müssen die Folge sein“, kommentiert Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL.
Ohne Asylantrag zurück nach Belarus
Die Änderung sieht vor, dass Schutzsuchende, die innerhalb einer Fünf-Kilometer-Zone aufgegriffen werden, nach Belarus zurückgebracht werden können, ohne zuvor einen Asylantrag stellen zu können und ohne weitere Prüfung. Zuletzt wurden auf Vorschlag des litauischen Menschenrechtsausschusses Ausnahmen für schutzbedürftige Menschen wie Kriegsflüchtlinge eingeführt – doch ob und wie das in der Praxis greifen würde ist mehr als fraglich. Nachweislich droht fliehenden Menschen bei Rückführung unmenschliche und erniedrigende Behandlung durch belarussische Einheiten sowie die Verelendung im Grenzgebiet.
Zudem wird durch die Gesetzesänderung der Einsatz sogenannter Paten erlaubt, die als Freiwillige an der Grenze patrouillieren und Amtshilfe unter anderem bei Verhaftungen von Fliehenden leisten dürfen. Dabei gibt es keine Beschränkung für „Paten“ aus dem Ausland – auch rechtsradikale Gruppierungen dürfen sich also dem litauischen Grenzschutz anschließen. Zwar soll das Pushback-Gesetz auf „staatliche Notsituationen“ beschränkt sein, jedoch wird diese seit dem Sommer 2021 regelmäßig festgestellt, womit von einer unbegrenzten Anwendung auszugehen ist. Zuletzt wurde der Notstand entlang der Grenze zu Belarus bis Mai 2023 verlängert.
EuGH verurteilte Litauens Völkerrechtsbrüche bereits im Juni 2022
Bereits seit Sommer 2021 sind Pushbacks an der belarussisch-litauischen Grenze und willkürliche Inhaftierungen an der Tagesordnung. Schutzsuchenden wird in Litauen der Zugang zum Asylverfahren verwehrt und sie werden in Haftzentren untergebracht, in denen sie laut Recherchen von Amnesty International Misshandlungen ausgesetzt sind.
Der Gerichtshof der Europäischen Union verurteilte schon im Juni 2022 die durch vorherige Gesetzesänderungen kodifizierten Völkerrechtsbrüche Litauens: Auch beim Vorliegen von „außergewöhnlichen Umständen“ oder einem „massiven Zustrom“ von Schutzsuchenden darf das grundsätzliche Recht auf Zugang zu einem Asylverfahren nicht ausgehebelt werden. Das schließt auch das Verbot der Zurückweisung und der willkürlichen, systematischen Inhaftierung von Geflüchteten ein. Zusätzlich wies der Gerichthof die automatische Inhaftierung von Schutzsuchenden als europarechtswidrig zurück. Litauen hielt dennoch an der Praxis fest.
Menschenrechtswidrige Praxis an den Grenzen Europas wird verankert
Erst vor wenigen Wochen veröffentlichte der Ausschuss zur Verhütung von Folter des Europarats einen Bericht darüber, dass Länder wie Litauen mit ihrem Vorgehen gegen schutzsuchende Menschen an der europäischen Grenze Praktiken angewendet haben, die den Tatbestand der Folter erfüllen. Die Menschenrechtskommissarin des Europarates, Dunja Mijatović, forderte das litauische Parlament auf, gegen den Gesetzentwurf zu stimmen.
„Diese Stoppsignale scheinen in Litauen nicht angekommen zu sein. Stattdessen wird eine menschenrechtswidrige Praxis an den Grenzen Europas verankert. Die Liste der EU-Länder, die sich fundamental von der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention abwenden, wird immer länger. Ohne starke Intervention aus Brüssel könnte diese Abwärtsspirale von Rechtsstaat, Menschenrechten und Flüchtlingsschutz kaum noch aufzuhalten sein“, befürchtet Karl Kopp, Leiter der Europa-Abteilung von PRO ASYL.
Der Verein „MINA – Leben in Vielfalt“ bietet in den kommenden Wochen und Monaten mehrere spannende Grundlagen- und Verteifugnsworkshops rund im die Themenkomplexe Lebenssituation, Aufenthalt und Leistungsansprüche von Menschen mit Zuwanderungsbiografie und Behinderung an.
Termine der Grundlagenworkshops
für Haupt- und Ehrenamtliche aus den Bereichen Flucht und Migration
für Haupt- und Ehrenamtliche aus den Bereichen Behinderung und Teilhabe
Termine der Vertiefungsworkshops
für Haupt- und Ehrenamtliche aus allen vier Bereichen
Die Veranstaltungen sind kostenlos und finden jeweils von 10.00 bis 13.30 Uhr online über Zoom statt. Kurze Pausen sind eingeplant. Die Anmeldung für alle Workshops ist online möglich. Weitere Informationen und die aktuellen Flyer finden Sie ebenfalls auf der Webseite von MINA.
Woran erkenne ich, dass es einem Menschen mit Fluchtgeschichte nicht gut geht? Wie kann ich mit möglichen Symptomen einer psychischen Erkrankung umgehen und bestmöglich unterstützen? Und wie kann ich meine eigene psychische Gesundheit schützen?
Zusammen mit Katharina Schleifer, Psychotherapeutin des Behandlungszentrums für Folteropfer Ulm, werden wir diesen Fragen nachgehen. Als Ehrenamtliche in der Begleitung von Geflüchteten leisten Sie einen äußerst wertvollen Beitrag: Sie begünstigen ein möglichst gutes Ankommen, geben Halt, Stabilität, Sicherheit und Hoffnung. Gleichzeitig werden im Ehrenamt Fragen nach der richtigen Unterstützungsform aber auch den eigenen Grenzen aufgeworfen. Im Workshop werden zunächst Informationen zu psychischen Erkrankungen von Geflüchteten und zum Umgang mit möglichen psychischen Symptomen gegeben. Im zweiten Teil liegt der Schwerpunkt auf Ihnen als Ehrenamtliche, wie Sie gut für sich sorgen und in einer stimmigen Beziehung mit den Menschen stehen können, die Sie begleiten.
Die Teilnahme am Workshop ist kostenfrei. Da die Plätze begrenzt sind bitten wir um eine zeitnahe Anmeldung über untenstehendes Formular. Der Workshop findet in Ulm in der Bleichstraße 1/3 statt, weitere Informationen erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung.
Der Workshop wird im Rahmen des Projekts „Perspektive durch Partizipation“ angeboten, gefördert von der Aktion Mensch.
Woran erkenne ich, dass es einem Menschen mit Fluchtgeschichte nicht gut geht? Wie kann ich mit möglichen Symptomen einer psychischen Erkrankung umgehen und bestmöglich unterstützen? Und wie kann ich meine eigene psychische Gesundheit schützen?
Zusammen mit Katharina Schleifer, Psychotherapeutin des Behandlungszentrums für Folteropfer Ulm, werden wir diesen Fragen nachgehen. Als Ehrenamtliche in der Begleitung von Geflüchteten leisten Sie einen äußerst wertvollen Beitrag: Sie begünstigen ein möglichst gutes Ankommen, geben Halt, Stabilität, Sicherheit und Hoffnung. Gleichzeitig werden im Ehrenamt Fragen nach der richtigen Unterstützungsform aber auch den eigenen Grenzen aufgeworfen. Im Workshop werden zunächst Informationen zu psychischen Erkrankungen von Geflüchteten und zum Umgang mit möglichen psychischen Symptomen gegeben. Im zweiten Teil liegt der Schwerpunkt auf Ihnen als Ehrenamtliche, wie Sie gut für sich sorgen und in einer stimmigen Beziehung mit den Menschen stehen können, die Sie begleiten.
Die Teilnahme am Workshop ist kostenfrei. Da die Plätze begrenzt sind bitten wir um eine zeitnahe Anmeldung über untenstehendes Formular. Der Workshop findet in Biberach im Auerhaus in der Kolpingstraße 43 statt, weitere Informationen erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung.
Der Workshop findet in Kooperation mit der Ökumenischen Migrationsarbeit statt wird im Rahmen des Projekts „Perspektive durch Partizipation“ angeboten, gefördert von der Aktion Mensch.
Nach der Abstimmung im Bundesrat am 16. Dezember 2022 tritt das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts am 1. Januar 2023 in Kraft. Mit dem ersten Teil des neuen Migrationspakets wird für Geduldete, die sich schon lange in Deutschland aufhalten, eine neue Möglichkeit für einen langfristigen Aufenthalt eingeführt: Das Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG).
Für wen die neue Regelung in Frage kommt und wie es nach der Erteilung des Chancen-Aufenthaltsrecht weitergeht findet sich in der Übersicht von NUiF – Netzwerk Unternehmen Integrieren Flüchtlinge.