Roma-Büro Freiburg veröffentlicht Diskriminierungsbericht 2019

„Nur Betroffene spüren an Leib und Seele wie Diskriminierung wirkt“

Das Roma-Büro Freiburg hat für das Jahr 2019 einen Bericht über Diskriminierungserfahrungen von Roma und Sinti aus Freiburg und Umgebung veröffentlicht. Der Bericht basiert auf erlebte Vorfälle der Betroffenen, die sie auch selber in Worte fassen. „Nur Betroffene spüren an Leib und Seele wie Diskriminierung wirkt“, heißt es in der Einleitung.


Webinare Übersicht 1. Halbjahr 2020

Aufgrund der aktuellen Situation bieten wir in den nächsten Wochen – zusätzlich zu den bereits geplanten – weitere Webinare an. Eine Übersicht finden Sie hier:

Die Teilnahme an den Webinaren erfolgt am PC. Sie benötigen dazu einen gängigen Browser (eine aktive Teilnahme ist mit Google Chrome oder Mozilla Firefox möglich), eine stabile Internetverbindung und einen Kopfhörer bzw. Lautsprecher.


Quarantäneanordnungen in Zeiten der Corona-Pandemie

Kurzüberblick zur Rechtslage

Da in vielen Bundesländern, wie auch in Baden-Württemberg, nicht nur Einzelpersonen, sondern teilweise ganze Gemeinschaftsunterkünfte bzw. all ihre Bewohnenden unter (Zwangs)Quarantäne gestellt wurden, sind Fragen der Rechtmäßigkeit und Rechtsgrundlagen dieser Anordnungen vielerorts aufgetaucht. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat einen hilfreichen Kurzüberblick zu Quarantäneanordnungen in Zeiten der Corona-Pandemie erstellt. 


Petition: Infektionsschutz muss für alle gelten! Massenunterkunft LEA Ellwangen schließen!

Angesichts der dramatischen Ausbreitung des Coronavirus in der LEA Ellwangen hat die Geflüchteten-Selbstorganisation „Refugees4Refugees“ eine Petition gestartet, mit der das zuständige Regierungspräsidium Stuttgart aufgefordert wird, das Lager zu schließen und die Geflüchteten auf einer Art und Weise unterzubringen, die die Einhaltung der Vorschriften und Empfehlungen zum Infektionsschutz ermöglicht.


Gerichte ordnen Entlassung aus Erstaufnahmeeinrichtung an

Das Verwaltungsgericht Leipzig hatte am 22.04.20 bereits einem Eilantrag auf Verlegung stattgegeben, genauso wie das Verwaltungsgericht am 24.04.20. Die Gerichte ordneten die Verlegung an und stellen fest, dass es „auf der Hand [liegt], dass Antragsteller durch eine Verpflichtung zum Wohnen in der EAE einem erhöhten Infektionsrisiko … ausgesetzt sind“ und „die Beendigung der Wohnverpflichtung des Antragstellers nicht nur zur Seuchenprävention (a.), sondern insbesondere zum Schutz des Antragstellers selbst vor Ansteckung mit dem Sars-CoV-2 geboten (b.) [ist].“ Diese Entscheidungen sind hilfreiche Grundlagen für Betroffene in Baden-Württemberg, die ebenfalls den Klageweg bestreiten möchten um aus Erstaufnahmeeinrichtungen oder womöglich engen Gemeinschaftsunterkünften verlegt werden möchten.


Orientierungshilfe Familienzusammenführung in der Coronakrise

Orientierungshilfe Familienzusammenführung in der Coronakrise

Das DRK hat eine Orientierungshilfe zum Thema Familienzusammenführung in Zeites des Corona-Virus veröffentlicht, in welcher es auf verschiedene Probleme eingeht, die sich durch die Einschränkungen durch das Coronavirus ergeben. Außerdem hat das DRK ebenfalls ein Merkblatt zum Thema Einbindung in das Verfahren zur Familienzusammenführung von neugeborenen Kindern syrischer Staatsangehörigkeit in der Türkei erstellt.


Der Härtefallantrag

Das Härtefallverfahren bietet eine Möglichkeit für Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. 

In diesem Webinar wird u.a. erklärt:

  • Was brauche ich für einen Härtefallantrag?
  • Wer kann einen Härtefallantrag stellen?
  • Wie sollten der Antrag formuliert sein?
  • Für wen kommt ein Härtefallantrag überhaupt in Frage?
  • Wie läuft das Härtefallverfahren ab?

Für Ihre/Eure individuellen Fragen ist Zeit eingeplant.
Referent: Seán McGinley (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)

Veranstaltung im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration“ mit Unterstützung der UNO-Flüchtlingshilfe.


„Neues aus dem Asyl- und Aufenthaltsrecht“

In diesem Webinar wird ein Überblick über die wichtigsten Gesetzesänderungen im Bereich des Asyl- und Aufenthaltsrechts gegeben. Dazu gehören die neue Beschäftigungsduldung und Änderungen bei der Ausbildungsduldung, im Bereich Abschiebungen und Erstaufnahme, im Asylbewerberleistungsgesetz und beim Arbeitsmarktzugang. Das Webinar richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit.

Die Teilnahme am Webinar erfolgt am PC. Sie benötigen dazu einen gängigen Internetbrowser, eine stabile Internetverbindung und einen Kopfhörer bzw. Lautsprecher.

Referentin: Maren Schulz (Flüchtlingsrat BW)

Veranstaltung im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration“ mit Unterstützung der UNO-Flüchtlingshilfe.

zur Anmeldung und weiteren Informationen


Seit 01.08.2019: Neuregelungen zu Sprach- und Ausbildungsförderung für Gestattete und Geduldete

Mit dem Migrationspaket, das am 28.6.2019 vom Bundesrat gebilligt wurde, wurde der Zugang zu Sprach- und Ausbildungsförderung v.a. im Ausländerbeschäftigungsfördergesetz neu geregelt. Dieses Gesetz ist zum 01.08.218 in Kraft getreten und ermöglicht den Zugang für teilweise bisher ausgeschlossene Personengruppen. Dennoch bleiben Probleme aus der Vergangenheit bestehen. So wird zum einen an der problematischen Kategorisierung von Geflüchteten mit „guter versus schlechter Bleibeperspektive“ festgehalten und die „gute Bleibeperspektive“ auf Staatsangehörige aus Syrien und Eritrea beschränkt (zuvor gehörten dazu auch Irak, Iran und Somalia). Zum anderen kommt eine Stichtagsregelung hinzu, die zwischen alt- und neueinreisende Personen unterscheidet und kritische Voraussetzungen beinhaltet. Dadurch werden neueinreisende Geflüchtete ohne „gute Bleibeperspektive“ weiterhin keinen oder erschwerten Zugang zu Sprach- und Ausbildungsförderung haben und somit über Jahre von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen sein.

Welche Personengruppen haben mit den Gesetzesänderungen Zugang zu Sprach- und Ausbildungsförderung?

Das neue Gesetz unterscheidet zwischen:

  • Geflüchteten mit Aufenthaltsgestattung und Geflüchteten mit Duldung
  • Eingereisten bis zum 31.07.2019 und nach dem 01.08.2019
  • Geflüchteten mit „guter Bleibeperspektive“ (Eritrea oder Syrien) und allen anderen

Zugang zu Sprachförderung

  • Geflüchtete mit Aufenthaltsgestattung: Zugang zu Integrationskursen und berufsbezogener Deutschsprachförderung (DeuFöV)
  • Unbeschränkter Zugang für Geflüchtete mit „guter Bleibeperspektive“ (Eritrea und Syrien)
  • Beschränkter Zugang für Geflüchtete, die bis zum 31.07.2019 eingereist sind. Voraussetzungen: „Arbeitsmarktnähe“ und dreimonatiger Besitz einer Aufenthaltsgestattung

Kriterium „Arbeitsmarktnähe“:

ie Gestatteten müssen bei der Agentur für Arbeit arbeitslos, arbeitssuchend, oder ausbildungssuchend gemeldet sein oder sich in einem Beschäftigungsverhältnis, in betrieblicher Ausbildung, in Berufsvorbereitungsmaßnahmen, oder in der ausbildungsvorbereitenden Phase einer Assistierten Ausbildung befinden. Das Kriterium „Arbeitsmarktnähe“ gilt nicht für Personen, die ein Kind unter drei Jahren betreuen oder wenn die Betreuung eines älteren Kindes nicht sichergestellt ist. Das heißt, diese Personen können Zugang erhalten, obwohl sie nicht „arbeitsmarktnah“ sind.

  • Kein Zugang für Geflüchtete, die nach dem 01.08.2019 einreisen (außer mit „guter Bleibeperspektive“) und Geflüchtete aus gesetzlich definierten sicheren Herkunftsländer* (unabhängig vom Einreisedatum)
    * Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Senegal, Serbien

Ausschluss:

Arbeitsverbot: Ein äusländerrechtliches Arbeitsverbot soll zum Ausschluss führen, da die „Arbeitsmarktnähe“ nicht gegeben ist. Umstritten ist allerdings, ob eine Arbeitssuchend-oder Ausbildungssuchendmeldung auch während eines Arbeitsverbots möglich ist. Die GGUA argumentiert, dass anders als für die Arbeitslosmeldung für eine Arbeitssuchend-oder Ausbildungssuchendmeldung nicht Voraussetzung ist, dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Arbeitsuchende sind nach der gesetzlichen Definition Personen, die eine Beschäftigung als Arbeitnehmer*innen suchen (§ 15 S.2 SGB III). Es wird sich zeigen, ob diese Auffassung in der Praxis anwendbar ist. https://ggua.de/fileadmin/downloads/Gesetzentwuerfe_2019/Verlagerung.pdf s. 9f.

Geflüchtete mit Duldung

Genereller Hinweis: Einreisedatum und Herkunft spielen keine Rolle! Aber für Personen aus sicheren Herkunftsländern sind die Voraussetzungen meistens nicht zu erfüllen.

Integrationskurs

Voraussetzung:

Ermessensduldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG, dazu zählen auch die „Ausbildungsduldung“ nach § 60c AufenthG und die Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG (Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung tritt zum 01.01.2020 in Kraft).

Berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV)

Voraussetzungen:

Entweder: Ermessensduldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG, dazu zählen auch die „Ausbildungsduldung“ nach § 60c AufenthG und die Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG (Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung tritt zum 01.01.2020 in Kraft) und Sprachniveau B1.

der: Nach sechs Monaten in Duldung und mit „Arbeitsmarktnähe“ (siehe oben). Das Sprachniveau B 1 ist dann nicht nötig.

  • GGUA Flüchtlingshilfe e. V, 19.07.2019: Zugang zu Sprachförderung
  • GGUA Flüchtlingshilfe e. V, 21.06.2019: Verlagerung
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 01.08.2019: Faktenpapier Migrationspaket

Zugang zu Ausbildungsförderung

Komplex ist der Zugang zu den verschiedenen Leistungen der Ausbildungsförderung. Im Grunde geht es um diese hier:

  • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) (§ 56 SGB III)
  • Ausbildungsgeld (§ 122 SGB III)
  • Berufsvorbereitung (BvB) (§ 52SGB III)
  • Ausbildungsbegleitende Hilfen (AbH) (§ 75 SGB III)
  • Assistierte Ausbildung (AsA) Ausbildungsvorbereitende Phase (§ 130 Abs. 2a SGBIII)
  • Assistierte Ausbildung (AsA) AusbildungsbegleitendePhase (§ 130 SGB III)
  • Außerbetriebliche Ausbildung (BaE) (§ 76 SGB III)
  • BAföG (§ 8 Abs. 2a BAföG)

Geflüchtete mit Aufenthaltsgestattung

Voraussichtlich ab dem 01.09.2019 wird die Förderlücke für Gestattete in Berufsausbildung und Studium geschlossen durch den Zugang zu Leistungen nach dem AsylbLG.

Generell gilt wieder die Unterscheidung zwischen Personen mit „guter Bleibeperspektive“ und allen anderen Herkunftsstaaten, sowie Eingereisten bis zum 31.07.2019 und Einreisenden danach. Eine genaue Aufschlüsselung der Voraussetzungen für die einzelnen Leistungen findet sich hier: GGUA Flüchtlingshilfe e. V, 20.07.2019: Ausbildungsförderung

Wichtige Übergangsregelungen für Gestattete mit „guter Bleibeperspektive“ (Eritrea und Syrien) gelten bis zum 31.12.2019 für folgende Leistungen:

  • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) (§ 56 SGB III)
  • Ausbildungsgeld (§ 122 SGB III)

Geflüchtete mit Duldung

Hier muss unterschieden werden zwischen einer Einreise bis zum 31.07.2019 und danach. Eine genaue Aufschlüsselung der Voraussetzungen für die einzelnen Leistungen findet sich hier: GGUA Flüchtlingshilfe e. V, 20.07.2019: Ausbildungsförderung


514 Abschiebungen im ersten Quartal 2020

Italien und Albanien führen die Liste an

514 Personen wurden im ersten Quartal des Jahres aus Baden-Württemberg abgeschoben. Häufigstes Zielland war dabei Italien, wohin 70 Abschiebungen durchgeführt wurden. Abzüglich der vier abgeschobenen italienischen Staatsangehörigen, dürfte es sich hierbei um Dublin-Überstellungen bzw. Abschiebungen von Personen mit Schutzstatus in Italien handeln. Bezüglich Abschiebungen ins Herkunftsland liegen Albanien, Serbien und Pakistan vorne. Nach Afghanistan wurden 15 Personen abgeschoben, nach Gambia elf.

Abschiebungen nach Zielland

Italien 70
Albanien 45
Serbien 31
Pakistan 27
Frankreich 25
Kosovo 22
Algerien 21
Nigeria 16
Afghanistan 15
Nordmazedonien 15
Tunesien 15
Bosnien-Herzegowina 14
Rumänien 14
Russische Föderation 14
Bulgarien 13
Österreich 13
Türkei 13
Gambia 11
Kroatien 11
Schweiz 11
Spanien 11
Polen 10
Portugal 9
Georgien 7
Kamerun 7
Malta 5
Marokko 5
Schweden 5
Litauen 4
Griechenland 3
Niederlande 3
Slowakische Republik 3
Slowenien 3
Ungarn 3
Armenien 2
Indien 2
Iran 2
Ukraine 2
Vietnam 2
Benin 1
Brasilien 1
China 1
Finnland 1
Ghana 1
Kenia 1
Luxemburg 1
Moldawien 1
Thailand 1
Tschechische Republik 1 

Gesamt: 514

Abschiebungen nach Staatsangehörigkeit

Nigeria 56

Albanien 45
Serbien 31
Afghanistan 30
Pakistan 27
Algerien 24
Gambia 24
Russische Föderation 23
Tunesien 23
Kosovo 22
Türkei 21
Irak 20
Guinea 16
Nordmazedonien 15
Bosnien-Herzegowina 14
Kamerun 12
Rumänien 12
Somalia 9
Syrien 9
Bulgarien 7
Georgien 7
China 6
Eritrea 5
Marokko 5
Iran 4
Italien 4
Litauen 4
Polen 4
Togo 4
Indien 3
Slowakische Republik 3
Ungarn 3
Armenien 2
Frankreich 2
Ghana 2
Griechenland 2
Kroatien 2
Ukraine 2
Vietnam 2
Benin 1
Brasilien 1
Kenia 1
Moldawien 1
Portugal 1
Senegal 1
Sierra Leone 1
Thailand 1

Gesamt: 514