Beiträge

Fellbach: Reflexionsraum „kritisches weiß-Sein“

Dieser Workshop richtet sich an weiße Menschen, die sich mit Rassismus auseinandersetzen möchten. Anhand von verschiedenen Impulsen werden wir uns das Machtverhältnis Rassismus genauer anschauen, unsere privilegierte Rolle darin reflektieren und uns zu Handlungsmöglichkeiten austauschen.

Mit den Worten von Tupoka Ogette ausgedrückt: „Ich wünsche mir, dass der Kampf gegen Rassismus von weißen Menschen nicht als Bürde, sondern als Chance gesehen wird. Als Chance, Teil der Veränderung zu sein. Teil der Lösung und nicht Teil des Problems.“

Referentin: Susanne Belz vom BfDA Stuttgart e.V.

Ort: PLEKS. Fellbach, Schorndorfer Str. 37/1, 70736 Fellbach

Das Angebot richtet sich in erster Linie an Haupt-und Ehrenamtliche in der Geflüchtetenarbeit, doch auch ein*e jede*r mit Interesse am Thema ist herzlich willkommen.

Die kostenlose Fortbildung wird im Rahmen des Projekts „Perspektive durch Partizipation“, gefördert durch die Aktion Mensch, angeboten. Es stehen nur begrenzt Plätze zur Verfügung, daher bitten wir um Anmeldung. Die Anmeldung ist über die Diversity Akademie möglich.

Die Räumlichkeiten sind barrierefrei. Für Getränke und Snacks ist gesorgt. Alle Teilnehmenden sind herzlich eingeladen, ein paar Minuten früher anzukommen, damit wir pünktlich um 17:30 Uhr starten können.


Online-Fortbildung: Antirassimusberater*in

Sie sind politisch engagierte zivilgesellschaftliche Akteur*in oder aktuelle/zukünftige Amts- und Mandatsträger*in mit Zuwanderungsgeschichte? Sie möchten ihre jeweiligen von Rassismus betroffenen oder bedrohten Communities beratend unterstützen? Sie haben Interesse an einem Antirassismusnetzwerk zur weiteren Unterstützung und Vernetzung, um an diesem Thema gemeinsam weiterzuarbeiten?

Dann sind Sie richtig bei dem Projekt Leuchttürme gegen Rassismus.

Ende September 2024 startet die kostenlose digitale Fortbildung mit fünf Modulen zu den Themen Antirassismus, Empowerment und Beratung.

Die Fortbildung findet im Rahmen des Projektes Leuchttürme gegen Rassismus getragen vom Bundesverband interkultureller Frauen in Deutschland e.V. (BIFeV), gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie Antirassismus.


Petition: Hände weg vom Kirchenasyl

Unterstützung der Petition: Hände weg vom Kirchenasyl – Schutz für geflüchtete Menschen bewahren! | WeAct (campact.de)

An: Nancy Faeser, Bundesinnenministerin, Innenminister*innen der Bundesländer

Im Mai stürmte die Polizei in Niedersachsen eine Kirche, um eine Abschiebung durchzuführen. In Mecklenburg-Vorpommern kam im Dezember 2023 ein bewaffnetes Sondereinsatzkommando zum Einsatz, um eine afghanische Familie aus einem Kirchenasyl abzuschieben. Auch in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz gab es Räumungen.

Das ist ein Angriff auf den Schutz geflüchteter Menschen durch das Kirchenasyl. Dabei hat Kirchenasyl eine lange humanitäre Tradition und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat erklärt, dass die Behörden das Kirchenasyl als solches respektierten.

Wir appellieren daher an die Innenminister*innen der Länder und die Bundesinnenministerin und fordern: 

  • Schützen Sie Kirchenasyle vor Räumungen! 
  • Ermöglichen Sie, dass in Härtefällen weiterhin die Möglichkeit besteht, Geflüchtete vor schweren Menschenrechtsverletzungen zu schützen!

Die Petition wurde von der ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche e.V. gestartet. Es haben bereits 40.000 Menschen unterzeichnet.


Artikel zur Einordnung der Debatten rund um die Ereignisse in Solingen

Drei Tote und acht zum Teil sehr schwer verletzte Menschen – das ist die Bilanz eines Angriffs auf ein Stadtfest, das unter dem Motto „Festival der Vielfalt“ am 23. August in Solingen stattfand. Der Flüchtlingsrat BW ist erschüttert und trauert um die Opfer.

Da es sich bei dem Tatverdächtigen um einen syrischen Staatsangehörigen handelt, der über Bulgarien nach Deutschland eingereist ist, begannen schon wenige Stunden nach der Tat zahlreiche Diskurse zur Asylpolitik. Diese werden mehrheitlich auf sehr populistische Art und Weise geführt. Gefordert werden unter anderem mehr Abschiebungen, eine vollständige Aussetzung des Asylrechts für bestimmte Gruppen und umfassende Kontrollen an deutschen Außengrenzen. Sogar die Forderung nach einem vollständigen Leistungsentzug für Menschen im Dublin-Verfahren wird laut. In diesen Debattten wird insbesondere Syrer* innen und Afghan*innen pauschal die Schutzbedürftigkeit abgesprochen und sie werden unter Generalverdacht gestellt. Als Beitrag zur Einordnung der Debatten werden hier die Pressemitteilungen von PRO ASYL und dem Abschiebereporting NRW dokumentiert.

Der Flüchtlingsrat BW setzt sich für eine Welt ein, in der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte für alle Menschen gleichermaßen gelten, unabhängig von ihrer Herkunft, Hautfarbe, Religion oder sonstiger Merkmale. Sowohl islamistisch als auch rechtsextremistisch orientierte Menschen zielen auf eine andere, eine unfreie Gesellschaft ab. Lasst uns also zusammenstehen und gemeinsam für die Freiheitsrechte aller Menschen eintreten anstatt uns von Rechtsextremisten instrumentalisieren zu lassen!


Landesflüchtlingsräte entsetzt über heutige Abschiebung nach Afghanistan

Laut Pressemeldungen ist am frühen Freitagmorgen eine Sammelabschiebung von 28 Menschen, die Straftaten begangen haben sollen, mit dem Ziel Afghanistan gestartet. Die Flüchtlingsräte der Bundesländer verurteilen die Abschiebung scharf. Es ist anzunehmen, dass dieser Vollzug in Zusammenarbeit mit den Behörden in Katar, die selbst vielfältiger Menschenrechtsverletzungen beschuldigt werden, stattfand. Aber auch eine über Bande organisierte Abschiebung ist nicht ohne Kooperation mit dem islamistischen Regime der Taliban möglich.

“Mit diesem Flug hat Deutschland die Kooperationen mit den Taliban salonfähig gemacht, einem menschenrechtsverachtenden Regime, das zuletzt Mädchen und Frauen qua Gesetz aus dem öffentlichen Raum verbannt hat und Menschen willkürlich einsperrt, foltert und tötet”, betonen die Landesflüchtlingsräte.

Keine Straftat rechtfertigt in Deutschland das Abschieben von Menschen in Folter und unmenschliche Behandlung. Hierbei handelt es sich um einen klaren Völker- und EU-Rechtsbruch sowie um eine unzulässige Doppelbestrafung. “Auch Straftäter*innen müssen in Deutschland nach rechtsstaatlichen Prinzipien behandelt werden. Das gehört zu den Grundfesten unseres demokratischen Systems”, mahnen die Landesflüchtlingsräte. Dieser Flug ist ein Dammbruch in der deutschen Außenpolitik, trägt zur Legitimation des Kabuler Unrechtsregimes bei und macht alle Beteuerungen der Bundesaußenministerin, nicht mit den Taliban zu kooperieren, zur Farce.

Die Landesflüchtlingsräte fordern: Keine Abschiebungen nach Afghanistan!


EuGH: Familiennachzug zu Minderjährigen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 30.01.2024 – C-560/20 entschieden, dass ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling (UMF) sein Recht auf Familienzusammenführung nicht verliert, wenn er während des Verfahrens zur Familienzusammenführung mit seinen Eltern volljährig wird. Dieses Recht darf nicht von der Geschwindigkeit der Antragsbearbeitung abhängig gemacht werden.

1. Der Familiennachzug zu als Flüchtling anerkannten unbegleiteten Minderjährigen gemäß Art. 10 Abs. 3 Bst. a RL 2003/86/EG [Familienzusammenführungsrichtlinie] darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass der Antrag innerhalb einer bestimmten Frist nach der Flüchtlingsanerkennung gestellt wurde. Das gilt auch, wenn das Kind während des Verfahrens auf Familiennachzug volljährig wird; maßgeblich ist die Minderjährigkeit zum Zeitpunkt des Antrags auf Familienzusammenführung. Etwas anderes gilt, wenn das Kind während des Asylverfahrens, also noch vor der Anerkennung als Flüchtling, volljährig geworden ist.

2. Volljährigen Geschwistern eines als Flüchtling anerkannten Kindes ist der Familiennachzug zu diesem zu ermöglichen, wenn sie aufgrund einer schweren Krankheit vollständig und dauerhaft auf die Unterstützung ihrer Eltern angewiesen sind. Andernfalls würde einem als Flüchtling anerkannten Kind nämlich faktisch das Recht auf Familiennachzug aus Art. 10 Abs. 3 Bst. a RL 2003/86/EG genommen werden, denn es wäre den Eltern nicht möglich, ohne ihr volljähriges, vollständig von ihnen abhängiges Kind nachzuziehen.

3. Für die Familienzusammenführung der Eltern zu ihrem als Flüchtling anerkannten Kind darf weder von dem Kind noch von den Eltern verlangt werden, dass sie die Voraussetzungen gemäß Art. 7 Abs. 1 RL 2003/86 erfüllen, d.h. über ausreichenden Wohnraum für alle Familienangehörigen, eine Krankenversicherung für alle Familienangehörige sowie über feste und regelmäßige Einkünfte zur Deckung des Lebensunterhalts verfügen. Das Gleiche gilt für einen Geschwisternachzug, wie in Ls. 2 beschrieben.

(Leitsätze von asyl.net)

Die Bedeutung des Urteils für die Praxis ist in der Fachinformation des DRK-Suchdienstes zusammengefasst. Hier geht es u.a. um die Einhaltung der drei Monatsfrist und den Kriterien für die Einreise von schwer erkrankten Geschwistern.


Projekt: Gegenrechtsschutz

Eine langjährige migrantisierte Mitarbeiterin einer Behörde wird bei einer Beförderung übergangen, stattdessen wird ein Berufsanfänger bevorzugt. Trotz vorhandener Plätze bekommt ein geflüchteter Jugendlicher keinen Schulplatz. In einer öffentlichen Sitzung äußert sich ein Landrat abfällig über Geflüchtete – Gegenrechtsschutz berät, vernetzt und finanziert bei Bedarf anwaltliche Vertretung.

Menschen und Organisationen, die sich in den Bereichen Journalismus, Wissenschaft, Kunst, Kultur und Aktivismus gegen Rechtsextremismus und Rassismus sowie für die Rechte von Geflüchteten und Asylsuchenden einsetzen, sehen sich häufig rechtlichen Angriffen ausgesetzt.

Das Projekt Gegenrechtsschutz bietet in solchen Fällen sowohl finanzielle als auch ideelle Unterstützung. Es koordiniert juristische Verfahren, fördert den Austausch von Erfahrungen und vernetzt Betroffene.

Gegenrechtsschutz ist ein Projekt von von FragDenStaat, Gesellschaft für Freiheitsrechte und Verfassungsblog.


BAMF versus Gerichte: Asylentscheidungen zu Gaza

Das BAMF entscheidet seit Januar 2024 bis dato über keine Asylanträge von Asylsuchenden aus Gaza mehr, wenn sich die Asylgründe auf die Lage in Gaza beziehen und nicht auf individuelle Verfolgungsschicksale oder Familienasyl betrifft. Die Lage im Gaza sei unübersichtlich und dynamisch, sodass eine Rückkehrgefährdung derzeit nicht belastbar eingeschätzt werden könne. Etliche Verwaltungsgerichte geben seitdem Untätigkeitsklagen statt und verpflichten das BAMF zu entscheiden.

Die Gerichte nehmen keine nur mehr „vorübergehende“ ungewisse Lage im Gaza nach mehreren Monaten gewaltsamer Auseinandersetzungen an. Der „bewaffnete Konflikt hat inzwischen längst ein Ausmaß erreicht, das den Anspruch auf internationalen subsidiären Schutz unabhängig von einzelnen Ereignissen trägt.“ Ob und wann sich die Lage dort bessern könne, sei nicht absehbar, so das VG Dresden (Urteil v. 24.4.24 – 11 K 104/24.A).

Viele Verwaltungsgerichte gehen davon aus, dass der subsidiäre Schutz anzuerkennen sei (VG Berlin, Urteil v. 26.2.24 – 34 K 5/23 A; VG Sigmaringen, Urteil v. 7.3.24 – A 5 K 1560/22; VG Dresden, Urteil v. 24.4.24 – 11 K 104/24.A; VG Hamburg, Bescheid v. 3.6.24 – 14 A 789/24)



    Stuttgart: Filmvorführung „Samia“ – Eine Ausnahmeläuferin zwischen Flucht und Traum

    Schon als junges Mädchen erkennt Samia Yusuf Omar, dass sie eine außergewöhnliche Begabung im Laufen hat. Gemeinsam mit ihrem besten Freund Ali schmiedet sie ehrgeizige Pläne, ihr Talent zu nutzen, um Ruhm und Erfolg zu erlangen. Doch der Ausbruch des Bürgerkriegs in Somalia stellt ihr Leben auf den Kopf. Trotz der dramatischen Veränderungen lässt sich Samia nicht von ihrem Ziel abbringen und kämpft entschlossen weiter – sowohl in ihrer Heimat als auch im Exil.

    Im Rahmen der Kinotour mit der Regisseurin Yasemin Şamdereli wird am 08.09.24 auch eine Filmvorführung im Arthaus Kino Stuttgart stattfinden. Der Flüchtlingsrat wird mit einem Infostand vertreten sein.

    Tickets können bereits im VVK erworben werden.


    Practical Guide: Passport requirement and clarification of identity (e.g. Gambia)

    Deutsch siehe unten

    The practical guide contains information on obtaining Gambian identity documents and their recognition by the authorities in Baden-Wuerttemberg. The guide explains the legal terms „passport requirement“, „obligation to cooperate in obtaining a passport“ and „clarification of identity“.

    The original guide in German „Passpflicht, Mitwirkungspflicht zur Passbeschaffung und Identitätsklärung am Beispiel Gambia“ was published in March 2021. Hence not all the information is up to date. However, the guide remains relevant in understanding the legal categories and is of interest to all who deal with the procurement of Gambian identity documents.

    Die Arbeitshilfe enthält Informationen zur Beschaffung gambischer Identitätsdokumente und deren Anerkennung durch die Behörden in Baden Württemberg. Der Leitfaden erläutert die Rechtsbegriffe „Passpflicht“, „Mitwirkungspflicht zur Passbeschaffung“ und „Identitätsklärung“. Die deutsche Fassung „Passpflicht, Mitwirkungspflicht zur Passbeschaffung und Identitätsklärung am Beispiel Gambia“ wurde im März 2021 veröffentlicht. Daher sind in der englischen Übersetzung nicht mehr alle Informationen aktuell. Der Leitfaden ist aber nach wie vor relevant für das Verständnis der rechtlichen Kategorien und ist für alle interessant, die sich mit der Beschaffung gambischer Identitätsdokumente beschäftigen.