Beiträge

Arbeitsrechtliche Informationen auf Arabisch, Deutsch und Englisch

Das Projekt „Faire Integration“ hat arbeitsrechtliche Informationen in den Sprachen Arabisch, Deutsch und Englisch zu den Themen Arbeitsvertrag, Ausbildung, Leiharbeit und Kündigung veröffentlicht.

Die Informationsblätter finden Sie hier

Außerdem sind jetzt deutschsprachige Hinweise zu Schadenersatzansprüchen bei vorzeitiger Auflösung von Ausbildungsverhältnissen abrufbar.

Diese Hinweise der Caritas Osnabrück finden Sie hier


Wärme für Alle – Aktionstag „Sicherer Hafen BW“ am Samstag

  • Landesweite Corona-konforme Aktionen am 21.11. geplant
  • Offener Brief und Petition fordern Politiker*innen zum Handeln auf
  • Forderung nach einem Landesaufnahmeprogramm, damit geflüchtete Menschen den Winter nicht in menschenunwürdigen Camps verbringen müssen.

Die im Oktober gestartete Kampagne “Sicherer Hafen Baden-Württemberg” kommt zurück auf die Straße. Wir rufen am kommenden Samstag, den 21.11., zu einem landesweiten Corona-konformen Aktionstag auf, bei welchem Social-Media-Aktionen und die neu gestartete Petition im Mittelpunkt stehen. Aktionen finden in Stuttgart, Mannheim, Freiburg, Esslingen, Bad Waldsee, Ravensburg, Heidelberg, Konstanz, Reutlingen und Karlsruhe statt.

Anlass für den Aktionstag ist die für unser Bündnis weiterhin absolut inakzeptable Situation geflüchteter Menschen an Europas Außengrenze. Ines Fischer von den Seebrücken Baden-Württemberg weiß: “Nicht nur auf den griechischen Inseln harren Menschen in grausamen nicht winterfesten Lagern aus, sondern auch auf dem gesamten Balkan oder in Libyen. Neben der Mittelmeerroute, die Menschen nehmen um aus den libyschen Folterlagern zu fliehen, scheint sich gerade die Route über den Atlantik in Richtung kanarischer Inseln zu etablieren – leider oft auch tödlich.”

Seán McGinley vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, der die Kampagne zusammen mit den Seebrücken koordiniert, fordert deshalb: “Die Landesregierung ist weiterhin in der Pflicht zu handeln, und darf diese Politik des Wegschauens nicht akzeptieren. Seehofers Nein zur Aufnahme, muss durch Politiker*innen der unteren Ebene gekippt werden, damit die Menschen endlich human behandelt werden. Wer jetzt nichts sagt, macht sich an den Verbrechen an Europas Außengrenzen mitschuldig.”

Henri Dubois von den Seebrücken Baden-Württemberg sagt: “Fast 150 Gruppen und Initiativen in Baden-Württemberg unterstützen unseren offenen Brief, mehrere hundert haben unsere Petition unterschrieben. Lasst uns zeigen, dass wir mit der Politik der Bundesregierung nicht einverstanden sind, und deswegen die Landesregierung in die Pflicht nehmen, kommt mit uns am Samstag auf die Straße!”

Unterschreiben und teilen Sie gerne die Petition. Als Gruppe, Initiative, Verein oder Gemeinde können Sie unseren offenen Brief unterzeichnen. Schreiben Sie dafür an bw@seebruecke.org. Außerdem gibt es jetzt eine Website von „Sicherer Hafen Baden-Württemberg“.

Aktuelles erfahren Sie über die Social Media Kanäle bei Facebook, Instagram und Twitter. Oder per Mail an: Mail der Lokalgruppe oder bw@seebruecke.org

Eine Liste von allgemeinen sowie konkreten Aktionen vor Ort in Baden-Württemberg finden Sie hier


VG Düsseldorf: Keine Durchsuchung zum Zweck der Abschiebung um 4.30 Uhr

Nach dem Aufenthaltsgesetz darf eine Vollstreckungsmaßnahme zur Nachtzeit nur in besonderen Fällen erlaubt werden (§ 58 Abs. 7 AufenthG). Dies könne nicht mit dem Ablauf der gesetzlichen Frist zur freiwilligen Ausreise begründet werden, so das VG Düsseldorf mit dem Beschluss vom 16.11.2020 (Az: 7 I 32/20). Weitere Tatsachen müssten vorliegen, dass die Abschiebung ansonsten nicht erfolgreich durchgeführt werden könnte. Außerdem stellt das Gericht fest, dass „nach den heutigen Lebensgewohnheiten zumindest die Zeit zwischen 21:00 und 6:00 Uhr ganzjährig als Nachtzeit anzusehen sei“ und somit aufenthaltsbeendende Maßnahmen nur ausnahmsweise in diesem Zeitraum vollzogen werden dürften.

In Baden-Württemberg geht das Innenministerium nach wie vor davon aus, dass „Abschiebungen … möglichst erst nach 4 Uhr durchzuführen“ sind. Diese Uhrzeit widerspricht der vom VG Düsseldorf angenommenen Nachtzeit, währenddessen verfassungsrechtlicher Schutz vor nächtlichen Wohnungsdurchsuchungen geboten sei.

Justiz-online, November 2020: Durchsuchung zur Durchführung einer Abschiebung um 4.30 Uhr in der Regel unzulässig

Informationen des Innenministeriums Baden-Württemberg über die bestehende Abschiebungspraxis im Land, März 2015.


Online Seminare – Kinderhandel und Ausbeutung im Migrations- und Asylkontext

Am 24. November und 12. Januar findet jeweils von 10.00 bis 12.00 Uhr ein kostenfreies Online-Seminar von ECPAT Deutschland e.V. statt. Zwei Referent*innen vermitteln grundlegendes Wissen zu Handel mit Kindern und Betroffenen. Teilnehmer*innen sollen lernen, welche Anzeichen es für Handel und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen gibt und wie Betroffene sie erkennen können. Außerdem werden spezielle Phänomene des Menschenhandels und besondere Vulnerabilitäten im Migrations- und Asylkontext sowie die aufenthalts- und asylrechtliche Relevanz von Menschenhandel beleuchtet.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier


Geflüchtete Studierende der Hochschule Karlsruhe im Programm esi international. Foto Copyright Quirin Leppert

Besserer Beratungsservice für geflüchtete Studierende

Die Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft ist als erste Hochschule des Landes Fördermitglied beim Flüchtlingsrat Baden-Württemberg geworden. Angesichts von geschätzten 32 000 Studierenden mit Fluchthintergrund in Deutschland werden Hochschulen zukünftig vermehrt mit asyl- und aufenthaltsrechtlichen Themen zu tun haben, wenn sie ihre Studierenden beraten und begleiten wollen. Auch was Sozialleistungsansprüche betrifft, gelten teilweise abweichende Regelungen im Vergleich zu anderen Personengruppen. An der Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft werden über das Orientierungsprogramm esi international gezielt Geflüchtete angesprochen, die begleitend zum Studium der Elektro- und Informationstechnik im ersten Jahr verstärkt Deutschkenntnisse erwerben. Das Projekt eBi des Center of Competence unterstützt Geflüchtete und internationale Studierende bei einem erfolgreichen Berufseinstieg. Zudem gibt es im Service-Center Studium und Lehre, der Studienberatungsstelle der Hochschule, einen zentralen Ansprechpartner für Geflüchtete, die ihr Studium an der Hochschule Karlsruhe aufnehmen möchten.

Der Flüchtlingsrat berät und stellt vielfältige Informationsressourcen – teilweise mehrsprachig – zur Verfügung. Als Netzwerk lokaler Initiativen und Akteure in Baden-Württemberg kann der Flüchtlingsrat auch an lokale Beratungsstellen und Initiativen verweisen, sofern im Einzelfall weitergehende Unterstützung benötigt wird. „Die Nachfrage an Beratungstätigkeit ist generell groß und kommt von ganz unterschiedlichen Stellen“, sagt Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats. „Neben den Sozialverbänden, Ämtern und Kommunen wenden sich unter anderem auch Bildungsträger und Bildungseinrichtungen an den Verein. Dabei stammt rund ein Drittel der Anfragen, die beim Flüchtlingsrat eingehen, von hauptamtlichen Stellen.“

Während der Flüchtlingsrat im Rahmen des vom Sozialministerium geförderten Projekts „Aktiv für Integration“ Beratung und Fortbildung für Ehrenamtliche anbieten kann, gibt es zu den entsprechenden Angeboten für hauptamtliche Stellen keine projektbezogene Förderung. Als Reaktion auf diese Entwicklung hat der Flüchtlingsrat im vergangenen Jahr Fördermitgliedschaften für Organisationen und Einrichtungen eingeführt, die Hauptamtliche im Bereich Flucht, Migration und Integration beschäftigen. Die Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft ist nun das erste akademische Fördermitglied des Vereins in Baden-Württemberg.

„Grundsätzlich wollen wir für alle da sein, die unsere Unterstützung brauchen“, so McGinley. „Aber als kleiner Verein mit neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ganz Baden-Württemberg ist dies eine große Herausforderung. Wir freuen uns, dass diese Fördermitgliedschaft von immer mehr Organisationen in Anspruch genommen wird. Das zeigt, dass unsere Arbeit von einem breiten Spektrum gesellschaftlicher Akteure als wichtig empfunden wird.“

„Wir nutzen das Beratungsangebot und die Informationen des Flüchtlingsrats regelmäßig, weshalb die Fördermitgliedschaft für uns auch Ausdruck der Wertschätzung für dessen wichtige Arbeit ist. Auf diese Weise können wir Studieninteressierte und Studierende mit Fluchthintergrund noch besser auf ihrem Weg in das Studium bzw. während des Studiums begleiten,“ so Oliver Broschart, Leiter des Service-Centers Studium und Lehre und Flüchtlingsbeauftragter an der Hochschule Karlsruhe.


Das Ende des angeblichen „BAMF-Skandals“

Im Frühjahr 2018 machten Meldungen um einen angeblich massenhaften Betrug bei Asylbescheiden durch die Bremer Außenstelle des BAMF bundesweit Schlagzeilen. Insbesondere das BMI und Politiker*innen von CDU/CSU heizten die Debatte an, die im Sommer 2018 zum „Bremer Asylskandal“ avancierte: Im Rahmen einer hochgradig vergifteten Diskussion um angeblich massenhafte Korruption und Gefälligkeitsentscheidungen zugunsten von nicht schutzbedürftigen Flüchtlingen wurden die Leiterin der Bremer BAMF-Behörde sowie zwei Anwälte als Hauptbeschuldigte identifiziert. Es entwickelte sich eine wahre Hetzjagd gegen die Beschuldigten und weitere „Verantwortliche“, in deren Folge nicht nur die BAMF-Leiterin in Bremen, sondern auch die BAMF-Chefin Jutta Cordt ihren Hut nehmen musste. Nun stellt sich heraus: Der „Bremer Asylskandal“ war in erster Linie eine politische Inszenierung, in deren Folge sich der Umgang des BAMF mit Geflüchteten gravierend veränderte. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat die Ereignisse und den aktuellen Stand detailliert zusammengefasst.

Flüchtlingsrat Niedersachsen (12.11.20): „Das Ende des angeblichen ‚BAMF-Skandals'“


Broschüre: Krankheit als Abschiebungshindernis

Krankheiten können im Asyl- und Aufenthaltsrecht in verschiedenen Bereichen oft von großer Relevanz sein. Beispielsweise wenn wegen einer Krankheit keine Rückkehr in das Herkunftsland möglich ist, da sich der Gesundheitszustand lebensbedrohlich verschlechtern würde. In der vom Deutschen Roten Kreuz und dem Informationsverbund Asyl & Migration herausgegebenen überarbeiteten Broschüre wird dargelegt, unter welchen Bedingungen Krankheiten ein Ausreise- oder Abschiebungshindernis darstellen können. Darin werden Veränderungen bei Gesetzgebung und Rechtsprechung mitaufgegriffen. Ebenso wird ein Überblick zu den Kriterien gegeben, die im asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren für Atteste und ärztliche Stellungnahmen gelten. Die Broschüre finden Sie hier.

Rechte bei der Unterbringung von Geflüchteten

Bewohner*innen von Landeserstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete sind häufig von der Einschränkung ihrer Rechte, wie zum Beispiel ihrem Selbstbestimmungsrecht, betroffen.

Engagierte von Lea-watch Freiburg, Aktion Bleiberecht Freiburg, dem MediNetz-Freiburg und dem Antirassistischen Netzwerk Baden-Württemberg haben deshalb eine Broschüre erstellt, dank derer Geflüchtete in LEAs und GUs über ihre Rechte informiert werden. Sie soll sowohl zur Orientierung, als auch als Argumentationshilfe bei Verstößen gegen ihre Grund- und Menschenrechte dienen.

Neben nützlichen Kontaktadressen bei Unterstützungsbedarf wird übersichtlich dargelegt, welche Rechte beispielsweise in Bezug auf Eingangskontrollen, Besuche, medizinische Versorgung, Durchsuchungen oder auch in Bezug auf Meinungs- und Informationsrecht gewahrt werden müssen.

Die Broschüre finden Sie hier.


Caritasverband veröffentlicht Broschüre zu Resettlement und humanitärer Aufnahme

Der deutsche Caritasverband hat eine neue Broschüre über Möglichkeiten der Aufnahme veröffentlicht. Die Broschüre bietet eine Übersicht mit Hintergrundinformationen und Positionen zu den Themen Resettlement, humanitäre Aufnahmeprogramme von Bund und Ländern sowie dem Pilotprojekt „Neustart im Team“.

Deutscher Caritasverband e.V., Oktober 2020: Migration im Fokus – Resettlement und andere humanitäre Aufnahmeprogramme


Integrationskurs für gehörlose und hörgeschädigte Migrant*innen und Asylbewerber*innen

Im Sommer/Herbst 2021 wird im Gehörlosenzentrum Karlsruhe ein Gebärdensprachkurs für gehörlose und hörgeschädigte Migranten und Asylbewerber stattfinden. Dieser wird in Kooperation mit der Sprachschule Heesch durchgeführt und dauert circa 1,5 Jahre. Der Kurs richtet sich an gehörlose und hörgeschädigte Migrant*innen und Asylbewerber*innen, die die deutsche Gebärdensprache noch nicht beherrschen, aber denen Gebärdensprache allgemein nicht fremd ist d.h. sie wissen, dass es die Gebärdensprache gibt bzw. haben schon Kenntnisse in einer Gebärdensprache.

Weitere Informationen sowie Kosten und Voraussetzungen finden Sie hier