Beiträge

Gambia neu denken

Die AG Gambia (Flüchtlingshilfen im Kreis Tübingen) lädt in Kooperation mit AK Asyl Südstadt, Asyl-AK Stiftskirche und UK Europastraße ein zu einer Veranstaltung mit Dr. Franzisca Zanker, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Arnold-Bergstraesser-Institut (ABI) in Freiburg, Bereich „Flucht und Migration“. Expertin für gambische Migrationspolitik und Cornelia Bolesch, von 1972 bis 2009 Redakteurin und Korrespondentin der Süddeutschen Zeitung, ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe und im Gambia-Helfernetz engagiert.

Abgesehen von den individuellen Nöten – was halten eigentlich Bevölkerung und Regierung in Gambia davon, Tausende von Gestrandeten zurückzunehmen, auf die ihre Familien ihre ganzen Hoffnungen gesetzt haben? Davon spricht Dr. Franzisca Zanker. Sie ist Expertin für gambische Migrationspolitik.

3326 Gambier*innen leben mit einer Duldung in Baden-Württemberg. Das heißt, sie sind rechtlich gesehen ausreisepflichtig

Dass das Schicksal der abgelehnten Asylsuchenden nicht allein den Herkunftsländern überlassen werden sollte, fordert auch Cornelia Bolesch vom Gambia-Helfernetz. Denn: Migration und Entwicklungshilfe müssen zusammen gedacht werden. Im besten Fall kommt es zu einer Win-Win-Situation. Aber dazu müsste Baden-Württemberg mehr tun als sich aufs Abschieben zu fokussieren.


Die Situation von Abgeschobenen in Italien

In dieser Veranstaltung des AK Asyl Südstadt in Kooperation mit dem Asyl-AK Stiftskirche und dem UK Europastraße berichtet Adriana Romer, Juristin bei der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) und Expertin für die Dublin-Verordnung mit Schwerpunkt Italien, über die Situation von Menschen, die aus Deutschland nach Italien überstellt bzw. abgeschoben wurden. Die Lage geflüchteter Menschen in Italien hat sich im Oktober 2018 infolge des Salvini-Dekrets weiter verschlechtert. Asylsuchende in Italien befinden sich oft in einer Situation extremer materieller Armut, die es ihnen nicht ermöglicht, ihre grundlegendsten Bedürfnisse wie Nahrung, Körperhygiene und Wohnraum zu befriedigen. Dies hat negative Auswirkungen auf die körperliche oder/und geistige Gesundheit – und in der Konsequenz auch auf die Menschenwürde. Trotzdem werden Menschen nach Italien abgeschoben, auch aus Tübingen.


Infoabend „Neues aus dem Asyl- und Aufenthaltsrecht“ in Tauberbischofsheim


In dieser Veranstaltung wird ein Überblick über die wichtigsten Gesetzesänderungen im Bereich des Asyl- und Aufenthaltsrechts gegeben. Dazu gehören die neue Beschäftigungsduldung und Änderungen bei der Ausbildungsduldung sowie Änderungen im Bereich Abschiebungen und beim Arbeitsmarktzugang. Auch auf die Auswirkungen der Corona-Krise wird am Rande eingegangen. Die Infoveranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit.

Eine Veranstaltung im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration“ mit Unterstützung der UNO-Flüchtlingshilfe.


Übersicht relevanter Arbeitshilfen: Mitwirkungspflichten bei der Passbeschaffung und Identitätsklärung

Häufig hängen die Erlaubnis einer Erwerbstätigkeit, die Ausstellung und Verlängerung einer Ausbildungsduldung oder Aufenthaltserlaubnis von der Mitwirkung bei der Passbeschaffung ab. Gleichzeitig kann die Vorlage eines Passes eine Abschiebung ermöglich. Das Thema Passbeschaffung und Identitätsklärung ist somit zunehmend zentraler Bestandteil der Beratungspraxis.

Daher hat der Bundesfachverband umF eine Übersicht relevanter Arbeitshilfen zum Thema Passbeschaffung und Identitätsklärung erstellt. Neben themenspezifischen Infoblätter, Rechtsgutachten und Videovorträgen verweist die Sammlung auf folgende Arbeitshilfen:


Volleyball verbindet

Nach der erfolgreichen Premiere im vergangenen Jahr veranstaltet der Volleyball-Landesverband Württemberg am Samstag, 26. September die zweite Auflage seines Integrationsturniers. Teilnehmen können Teams aus dem integrativen Bereich, ganz egal ob bunt gemischte Freundesgruppen, ehrenamtliche Helferkreise oder hauptamtlich Beschäftigte; egal ob Volleyball-Neuling, oder alter Hase: Allen denen das friedliche Miteinander in der Gesellschaft am Herzen liegt, ist herzlich willkommen. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg wird ebenfalls dabei sein!

Weitere Infos und Anmeldung …


Flüchtlingsrat Niedersachsen veröffentlicht aktualisierte Fassung des Leitfadens für Flüchtlinge

Der niedersächsische Flüchtlingsrat hat auf seiner Homepage den aktualisierten „Leitfaden für Flüchtlinge in Niedersachsen“ veröffentlicht. Im Leitfaden werden sowohl der Ablauf des Asylverfahrens als auch die rechtliche Situation von Personen, deren Verfahren abgeschlossen ist, umfassend dargestellt. Der Leitfaden ist besonders für eine schnelle Orientierung über die jeweiligen Themengebiete geeignet und kann in weiten Teilen auch außerhalb Niedersachsens genutzt werden.


Miniila App – Unterstützung für unbegleitete Kinder auf der Flucht

Anfang 2019 galten allein in Deutschland 3192 unbegleitete geflüchtete Kinder und Jugendliche als vermisst. Was mit ihnen passiert ist unklar. Oft haben Kinder jedoch ein Smartphone. Mit diesem Wissen hat Missing Children Europe die Miniila App entwickelt, die speziell auf die Bedürfnisse unbegleiteter Kinder auf der Flucht zugeschnitten ist. Die App soll sie dazu befähigen, selbständig an wertvolle Informationen, Dienstleistungen und Unterstützung, in Ihrer Umgebung, zu gelangen. Sie ist in mehreren Sprachen verfügbar (Englisch, Französisch, Arabisch, Farsi, Tigrinya und Deutsch). Organisationen können sich in die App eintragen lassen und dabei helfen, das Angebot bekannter zu machen.


Kindgerechte Ausgestaltung des Asylverfahrens

Wann müssen oder können Kinder im Asylverfahren angehört werden? Was ist eine kindgerechte Anhörung und welche Rechtsgrundlagen gelten dabei? Wie muss das Verfahren beim BAMF und vor dem Verwaltungsgericht ausgestaltet sein? Ein aktueller Fachbeitrag im Sammelband des Deutschen Kinderhilfswerk „Kindgerechte Justiz – Wie die Rechte von Kindern im Justizsystem verwirklicht werden können“ beschreibt sowohl das Asylverfahren für Kinder, die mit ihren Eltern oder zumindest einem Elternteil in Deutschland sind, als auch für unbegleitet eingereiste Kinder.


Zahl der Ausweisungen in Baden-Württemberg überproportional hoch

Knapp ein Drittel aller in Deutschland verfügten Ausweisungen entfielen im Jahr 2019 auf Baden-Württemberg (2019: 3540). Auch im Vorjahr wies das Bundesland bereits überproportional hohe Zahlen an Ausweisungen auf (2018: 1.589). Insgesamt haben die deutschen Behörden in den vergangenen Jahren immer mehr sogenannte Ausweisungsverfügungen gegen Ausländer*innen erlassen. Eine Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der Linken verdeutlicht, dass sich die Zahl entsprechender Anordnungen von 2015 (3.604) auf 2017 (7.374) mehr als verdoppelt hat. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Voraussetzungen für eine Ausweisung vor dem Hintergrund der Ereignisse der Kölner Silvesternacht herabgesetzt wurden. Ausweisungen werden typischerweise gegen Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die straffällig geworden sind, verfügt. Diese verlieren dann ihr Aufenthaltsrecht und erhalten eine Wiedereinreisesperre, da sie nach Einschätzung des Staates eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen. Dadurch erfahren die Ausländer*innen eine Doppelbestrafung, denn es droht ihnen nicht nur die Strafverfolgung, sondern auch die Abschiebung. Für die Betroffenen kann eine Ausweisung schwerwiegende Folgen haben, häufig werden sie aus ihrem einzigen sozialen Umfeld gerissen. Dies ist vor allem der Fall, wenn die Ausweisung sich an Menschen mit unbefristetem Aufenthaltstitel richtet, die zum Teil seit Jahrzehnen ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland hatten (mindestens ein Sechstel der Betroffenen). In den letzten Jahren wurden Ausweisungen außerdem zunehmend gegen Asylberechtigte, Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte verfügt. Die meisten entsprechenden Anordnungen betreffen Männer im Alter von 27 bis 60 Jahren. Während die Betroffenen in früheren Jahren vor allem türkische Staatsbürger*innen waren, betraf zuletzt ein auffällig hoher Anteil der Ausweisungen Staatsangehörige der Ukraine, Albaniens und Serbiens.