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Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission: Innenministerium lehnt weniger Härtefallersuchen ab

Kürzlich erschien der Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission des Landes Baden-Württemberg für das Jahr 2019. Der Bericht beinhaltet Fallbeispiele zum Verständnis der Entscheidungspraxis sowie einen Überblick über die Entscheidungsbilanz 2019. Letztere verdeutlicht, dass die Übereinstimmungsquote der Entscheidungen des Innenministeriums mit denen der Kommission mit 82 Prozent deutlich höher lag als im Vorjahr. Insgesamt ordnete das Ministerium im Jahr 2019 in 32 Fällen (dies betraf 68 Personen) abweichend von den ausländerrechtlich festgelegten Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis an.

Der aktuelle Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission zeigt außerdem, dass die Gesamtzahl der Härtefalleingaben im Jahr 2019 im Vergleich zum Vorjahr von 171 auf 139 zurückging. Es fanden lediglich sieben anstatt zehn Sitzungen wie im Jahr 2018 statt. Der Großteil dieser Eingaben betraf alleinstehende Männer, die überwiegend in den Jahren 2014 und 2015 aus afrikanischen Ländern (vor allem aus Gambia) eingereist sind. Insgesamt traf die Härtefallkommission letztes Jahr 187 Entscheidungen, wovon sich einige auf Eingaben aus dem Jahr 2018 bezogen. 67 Eingaben befand die Kommission für missbräuchlich und lehnte sie daher als unzulässig ab. Diese Entscheidung wurden vor allem im Hinblick auf solche Fälle getroffen, in welchen der jeweilige Herkunftsstaat für sicher erklärt wurde, bereits ein Rückführungstermin feststand und keine nennenswerten Integrationsleistungen nachgewiesen werden konnten. Weitere 19 Fälle wurden wegen offensichtlicher Unbegründetheit nicht zur intensiven Beratung zugelassen. Hierbei beschränkten sich die Antragsgründe häufig auf bereits vom BAMF getroffene, rechtliche oder tatsächliche Feststellungen. Die Härtefallkommission sieht sich nicht als Supervisionsinstanz für asylrechtliche Entscheidungen, zielstaatsbezogene Umstände seien alleine vom BAMF zu prüfen. 

Mit 101 Eingaben (ungefähr 30 Prozent weniger Fälle als im Vorjahr) setzte die Kommission sich im Jahr 2019 intensiv auseinander. Die Entscheidung für ein Härtefallersuchen setzt voraus, dass dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen. Hierbei wägt die Kommission negative Aspekte, wie Straftaten, mangelnde Mitwirkung bei der Klärung der Identität, zu erwartende Belastung öffentlicher Kassen gegen positive Gesichtspunkte, wie erbrachte Integrationsleistungen oder Lebensperspektiven von Kindern und Jugendlichen ab. Auf dieser Grundlage richtete die Kommission in lediglich 39 Fällen (33 Prozent aller Eingaben und fünf Prozent mehr als im Jahr 2018) ein Härtefallersuchen an das Innenministerium.


Online-Workshops: Kulturen und Leistungen im Studium

Im Rahmen des vom DAAD geförderten Projektes „Kulturen und Leistungen im Studium“ (KuL) veranstalten das Institut für Soziologie der Leibniz Universität Hannover und das Hochschulbüro für Internationales eine Workshop-Reihe (8., 15. und 22. September), welche Wissenswertes über Bewerbungsprozesse, Prüfungen, wichtige Anlaufstellen und den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt vermitteln soll. Das kostenfreie Angebot richtet sich an Studierende und Studieninteressierte mit Flüchtlings- und Migrationshintergrund.


Online-Veranstaltung: Ein Wir für alle – Rassismus sichtbar machen

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen veranstaltet im Rahmen ihrer Onlinereihe „Ein Wir für alle“ eine Online-Podiumsdiskussion, welche unter anderem gesellschaftliche Teilhabe, Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Repräsentanz thematisieren soll. Das kostenfreie Angebot zielt drauf ab, gemeinsam mit der Zivilgesellschaft politische Strategien für einen wirksamen Diskriminierungsschutz sowie eine verlässliche Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte fortzuentwickeln.


Online-Podiumsdiskussion: Recht auf Gehen, Recht auf Bleiben – Wege der Migration in und durch Subsahara-Afrika

Die Aktionsgemeinschaft Solidarische Welt e.V. (ASW) veranstaltet ein Online-Podium zum Thema Recht auf Bleiben und Recht auf Gehen im Kontext ländlicher Entwicklung und Translokalisierung in Subsahara-Afrika. Das kostenfreie Angebot soll eine Diskussion mit verschiedenen Akteuren der Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft über Zusammenhänge und Herausforderungen von Binnen- und internationaler Migration ermöglichen.


Handreichung zum Asylbewerberleistungsrecht

Die „Handreichung zum Asylbewerberleistungsrecht“ des Brandenburger Flüchtlingsrats gibt einen aktuellen Überblick über bestehende Leistungsansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Außerdem sollen Checklisten, Mustervorschläge und Praxistipps dabei helfen, Leistungsbescheide zu überprüfen und gegen rechtswidrige Praxen bei der Leistungsgewährung vorzugehen.


Der Flüchtlingsrat BW sucht neue Büroräume!

Wir sind auf der Suche nach neuen Büroräumen, die weniger temperaturanfällig und weniger Außenlärm ausgesetzt sind, mehr Platz haben, bezahlbar, hell und gut angebunden sind.

Wichtig ist uns vor allem, eine stadtnahe Lage (max. 15-20 Minuten vom HBF bis zu den Büroräumen), ausreichen Platz für ca. 5 Büroräume mit 2 bis 3 Arbeitsplätzen pro Raum und einen extra Besprechungsraum für 15-20 Personen. Außerdem benötigen wir eine Küchenzeile oder eine kleine separate Küche. Der Quadratmeterpreis sollte nach Möglichkeit unter 12€/qm, maximal bei 13€/qm liegen.

Wir freuen uns über passende Angebote!


Digitale Gesprächsrunde: Eine Schande für Europa! Zur aktuellen Situation in den Flüchtlingslagern

Die Stimmen sind leiser geworden, doch die Lage der geflüchteten Frauen, Kinder, Männer jeden Alters in den Flüchtlingslagern an Europas Grenzen schreit weiterhin zum Himmel. Aufgrund der Covid-19-Pandemie sind die Flüchtlingslager nicht nur Orte von Elend und Leid sondern eine zusätzliche Gefahrenquelle für die zusammengedrängten
Menschen. Doch die europäischen Staaten, ihre verantwortlichen Politiker*innen und weite Teile der Bevölkerung sind mit der internen Krisenbewältigung beschäftigt. Europäische Solidarität ist eine Mangelware, wenn es um diejenigen geht, die sowieso schon unerwünscht sind und an den Rand geschoben werden. Das Podiumsgespräch wird geführt zwischen Blanca Balassa (Bundesfreiwillige in Sizilien),Thomas Bormann (ARD-Radiokorrespondent, Griechenland) und Robert Nestler („Equal Rights Beyond Borders“) und moderiert von Lucia Braß vom Flüchtlingsrat BW.


Die Beschäftigungsduldung

Seit Januar 2020 besteht für Geduldete, die schon lange arbeiten und weitere Voraussetzungen erfüllen, die Möglichkeit, eine Beschäftigungsduldung zu erhalten. Die neu aufgelegte Broschüre des Flüchtlingsrats BW erklärt, was die Beschäftigungsduldung ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit sie erteilt werden kann, und wie die Beschäftigungsduldung zu einer Aufenthaltserlaubnis führt. Bisherige Erfahrungen mit der Beschäftigungsduldung wurden in die 2. Auflage der Broschüre eingearbeitet. Die Broschüre liegt nur in deutscher Sprache vor und richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte.


VG Münster: Unverzügliche Entlassung aus der Erstaufnahme bei „einfach unbegründetem“ Asylantrag aufgrund aufschiebender Wirkung der Klage gegen die BAMF-Ablehnung

Das Verwaltungsgericht Münster hat in seiner Entscheidung vom 06. August (Aktenzeichen 6a L 601/20) entschieden, dass Personen, deren Asylantrag „einfach“ abgelehnt wurde und die dagegen geklagt haben, auf Antrag unverzüglich aus der EA zu entlassen sind, da die Klage aufschiebende Wirkung hat.

Der Asylantrag der beiden Antragsteller wurde als „einfach unbegründet“ abgelehnt, durch die Klage gegen die Entscheidung des BAMF entsteht bereits kraft Gesetz eine aufschiebende Wirkung. § 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AsylG sieht dagegen nur in Fällen, in denen „das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Entscheidung des Bundesamts angeordnet hat“ eine unverzügliche Entlassung aus der EA vor. Der Fall der Antragsteller ist von § 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AsylG bisher also nicht erfasst. Das VG hat seine Entscheidung aber mit einer analogen (=entsprechenden) Anwendung des § 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AsylG begründetet. Eine Analogie setzt eine vergleichbare Interessenlage und eine planwidrige Regelungslücke voraus. Beide Voraussetzungen sind nach Ansicht des VG Münster erfüllt. Die Ungleichbehandlung von Fällen, in denen die aufschiebende Wirkung kraft Gesetz eintritt und in Fällen, in denen das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Ablehnung des Asylantrags anordnet, sei nicht vom Gesetzgeber gewollt.

Für die Praxis bedeutet das, wer bei „einfach unbegründeten“ Ablehnungen bereits Klage erhoben hat und aus der Erstaufnahme raus möchte, sollte die Entlassung beim Regierungspräsidium beantragen und bei Ablehnung bzw. Untätigkeit Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht mit Verweis auf die Entscheidung des VG Münster erheben.


Handreichung: Die Rolle von traumatischen Ereignissen und Traumafolgen für die Arbeitsmarktintegration Geflüchteter

Die Broschüre „Die Rolle von traumatischen Ereignissen und Traumafolgen für die Arbeitsmarktintegration Geflüchteter“ des Hessischen Flüchtlingsrats soll bei der Unterstützung von traumatisierten Menschen im Hinblick auf die arbeitsmarktrechtliche Integration helfen. Ziel ist es, Geflüchtete mit psychischen Belastungen bedürfnisorientiert beraten zu können und auch mit eigenen Belastungen, beispielsweise der erlebten Hilflosigkeit und Ohnmacht, besser umgehen zu können. Die Broschüre richtet sich hauptsächlich an Mitarbeiter*innen von Behörden und Berater*innen, die mit geflüchteten Menschen arbeiten.