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Infobroschüre: Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?

Die mehrsprachige Infobroschüre zum Schwerbehindertenausweis verschafft einen Überblick zu allen wichtigen Informationen und gibt praktische Hinweise zur Beantragung und Nutzung des Ausweises.

Die Broschüre ist durch das AMBA+ Projekt von der Caritas Osnabrück entstanden.


Stuttgart: Yezid*innen im Irak und in Baden-Württemberg

Am 11. Juli lädt die Heinrich-Böll-Stiftung Baden-Württemberg zu einer spannenden Podiumsdiskussion ein:

Im August 2014 überfiel der sogenannte Islamische Staat die nordirakische Stadt Shingal und das Umland, dem Hauptsiedlungsgebiet der Yezid*innen. Seine Gräueltaten zielten darauf ab, yezidisches Leben gänzlich auszulöschen. Es folgten Massenmord, Versklavung, systematische Vergewaltigung von Frauen und Mädchen und die Flucht hunderttausender Menschen. Etwa 80.000 von ihnen suchten Schutz in Deutschland, viele auch in Baden-Württemberg. 2015 und 2016 nahm die Landesregierung Baden-Württemberg rund 1.000 Yezid*innen im Rahmen eines Sonderkontingents auf.

Yildiz Deniz wird in die Thematik des Abends einführen und dabei auf die Ereignisse im Jahr 2014 zurückblicken. Gemeinsam mit Prof. Jan Ilhan Kizilhan, Staatssekretär Florian Hassler und Meike Olszak wollen wir anschließend den Hinweisen nachgehen, dass der sogenannte stille Genozid weiter anhält. Wir wollen über die Konsequenzen sprechen und Möglichkeiten der Unterstützung für Yezid*innen vor Ort und in Baden-Württemberg diskutieren. 

Ort: Gewerkschaftshaus Stuttgart, Bambus-Salon (Erdgeschoss), Willi-Bleicher-Str. 20, 70174 Stuttgart


Heinrich-Böll-Stiftung: Yesid*innen im Irak und in Baden-Württemberg: 10 Jahre nach Beginn des Genozids


Neues Cannabis-Gesetz mit aufenthaltsrechtlichen Folgen

Am 1. April 2024 hat der Bundestag beschlossen, Cannabis teilweise zu legalisieren. Für Menschen, die vor dieser Reform gegen das Konsumcannabisgesetz (KCanG) verstoßen haben, kann das aufenthaltsrechtliche Konsequenzen haben, auch wenn viele Fragen zu dem Thema offenbleiben und wahrscheinlich erst von Gerichten beantwortet werden.

Die Regeln für den Besitz von Cannabis für Erwachsene haben sich geändert. Seit dem 1. April 2024 dürfen Erwachsene ab 18 Jahren für den Eigenbedarf bis zu 50g zu Hause aufbewahren und bis zu drei Pflanzen anpflanzen. Außerhalb des Hauses darf eine Person jedoch nicht mehr als 25g Cannabis mit sich führen. Auch das Rauchen von Cannabis in der Öffentlichkeit ist eingeschränkt.

Dennoch bleiben die Strafen für Cannabis-Verstöße deutlich härter als z.B. die Strafen für Verstöße gegen die geltenden Vorschriften für das Rauchen von Zigaretten: Während beispielsweise das Rauchen einer Zigarette in einer Schule mit einer Höchststrafe von 150 Euro geahndet wird, kann der Besitz von mehr als 30g Cannabis außerhalb der eigenen Wohnung mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden. Je nach Situation kann ein Verstoß gegen das KCanG also weiterhin wie eine schwere Straftat behandelt werden.

Darüber hinaus hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einer aktuellen Entscheidung die alten Regeln für die sogenannte „nicht geringe Menge“ beibehalten. Der Begriff der „geringen Menge“ wurde allerdings nie gesetzlich definiert, sondern wurde auch vor der Reform von den Gerichten festgelegt: eine „nicht geringe“ Menge von Cannabis war jede Menge, in der mehr als 7,5g Tetrahydrocannabinol (THC) – der Wirkstoff in Cannabis – enthalten war. Diese Regel wurde in der jüngsten Entscheidung des BGH beibehalten, obwohl der Bundestag bei der Verabschiedung der Teillegalisierung in Erwägung gezogen hatte, dass diese Regeln von den Gerichten wahrscheinlich geändert werden sollten. Das Problem liegt aber darin, dass der THC-Gehalt von Pflanze zu Pflanze variieren kann und es nicht unbedingt aus der Gesamtmenge deutlich wird, ob der THC Wert überschritten ist.

Diese verwirrenden Regeln können aufenthaltsrechtliche Konsequenzen haben. Das derzeitige Aufenthaltsrecht erlaubt eine Ausweisung unter anderem dann, wenn das Interesse an der Ausweisung aus Gründen der öffentlichen Sicherheit überwiegt. Im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln wie z.B. Cannabis wiegt das Ausweisungsinteresse schwer, wenn eine Person u.a. „Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, … erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft“ (§ 29, Abs. 1, S. 1, Nr. 1 BetäubungsmittelG iVm § 54, Abs. 2, S. 1, Nr. 3 AufenthG). Im Falle von Cannabis kann bereits sogar die normalerweise erlaubte Aufbewahrung von 50g einer Pflanze je nach Potenz gegen das Gesetz verstoßen und somit einen schwerwiegenden Grund für eine Ausweisung darstellen.

Darüber hinaus soll das neue Gesetz eigentlich dazu beitragen, geringfügige Cannabis-Straftaten aus der Vergangenheit zu tilgen. Die Vorschriften hierfür werden aber erst 2025 in Kraft treten. Dies bedeutet, dass Personen, die wegen früherer Verstöße gegen die alten Cannabis-Regelungen abgeschoben werden könnten, auch weiterhin eine Abschiebung droht, obwohl ihre Handlungen heutzutage nicht mehr strafbar wären. Auch wenn das Verfahren zur Tilgung noch nicht definiert ist, deutet sich an, dass betroffene Personen, eine Tilgungen eigenständig beantragen müssen, anstatt dass diese automatisch veranlasst würde. Für viele geflüchtete Personen bedeutet dies einen hohen bürokratischen Aufwand, der schwer zu bewältigen ist. In Baden-Württemberg haben die Staatsanwaltschaften noch vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zumindest Altfälle untersucht, bei denen die Strafe noch nicht vollstreckt war, und die Freilassung bzw. ausstehende Strafen im Fall von 21 Personen erlassen. Eine Tilgung der verhängten Strafen aus dem Zentralstrafregister muss allerdings dennoch von den Betroffenen ab nächstem Jahr beantragt werden.


Aktualisierung Arbeitshilfe Aufenthaltsverfestigung

Für Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis haben, stellt sich oft irgendwann die Frage, wie sie ihren Aufenthalt verfestigen können. Diese Arbeitshilfe erklärt, unter welchen Umständen man einen unbefristeten Aufenthaltstitel wie z.B. eine Niederlassungserlaubnis erhalten kann. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium der Justiz und für Migration, die Arbeitshilfe „Aufenthaltsverfestigung“ entsprechend der aktuellen Rechtslage aktualisiert.


Flüchtlingsrat BW, 2024: Aufenthaltsverfestigung für Geflüchtete


Infoblätter: §§ 25a, 25b, und Niederlassungserlaubnis

Informationen zu aufenthaltsrechtlichen Themen sind oft schwer zu verstehen. Auch Arbeitshilfen können manchmal erschlagend sein. Deswegen haben wir uns dazu entschlossen, im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium der Justiz und für Migration, einfache Informationsblätter zu aufenthaltsrechtlich relevanten Themen zu erstellen. Diese sollen dabei helfen, auf einen Blick zu erfassen, worum es geht.


Offener Brief an den Gemeinderat Schlaitdorf und den Bürgermeister Sascha Richter

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Richter,

sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderates Schlaitdorf,

mit großer Bestürzung haben wir die Aussagen gelesen, mit denen Sie, Sascha Richter, in der Nürtinger Zeitung zitiert werden. Sie bezichtigen darin Personen, die in Ihrer Gemeinde Schutz suchen, des illegalen Aufenthaltes und des „Erschleichens“ von Sozialleistungen. Diese Annahme begründen Sie auf Basis des Aussehens und der Sprachkenntnisse der betreffenden Personen. Uns besorgen solche Aussagen, da Sie damit Menschen allein aufgrund äußerlicher Merkmale öffentlich diskreditieren und ihr Recht auf Schutz vor Krieg und Verfolgung in Frage stellen.

Kurz nach dem 75-jährigen Jubiläum des deutschen Grundgesetzes möchten wir Ihnen daher Artikel 3 desselben in Erinnerung rufen: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“. Das gilt auch für Menschen, die nach Deutschland geflüchtet sind. Wenn Sie also das Recht auf Schutz aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes oder der Sprachkenntnisse von Personen in Frage stellen, müssen wir hinterfragen, inwiefern dies in Einklang mit unserer Verfassung steht.

Menschen aufgrund ihres Erscheinungsbildes einen illegalen Aufenthalt oder kriminelle Aktivitäten zu unterstellen, ist aus unserer Perspektive rassistisch. Es werden an diesen Stellen tradierte Vorstellungen und Bildern davon bedient, wie Rom*nja scheinbar lebten oder seien, welche schon in der NS-Zeit gezielt als Grundlage für gesellschaftlichen Ausschluss genutzt wurden und in einem Völkermord gipfelten. Auch an Rom*nja in der Ukraine haben die Nationalsozialisten schreckliche Gräueltaten verübt, beispielsweise beim Massaker von Babyn Jar nahe Kiew. Vor diesem Hintergrund erschrecken uns Ihre Äußerungen besonders.

Sie – ob als Bürgermeister oder als Mitglied des Gemeinderates – stehen in der Öffentlichkeit und Ihre Äußerungen haben Gewicht. Damit geht auch eine besondere Verantwortung einher. In Sorge um alle Menschen, die in Ihrer Gemeinde Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, fordern wir daher ein entschiedenes Bekenntnis gegen Antiziganismus.

Wir hoffen, sensibilisieren zu können und stehen für ein Gespräch gerne zur Verfügung.

Flüchtlingsrat Baden-Württemberg


Stuttgart: Basis-Schulung von Arrival Aid für Trauma-Helfer*innen

Flucht und Migration bringen Menschen in schwer traumatisierende Situationen – teils mit erheblichen psychischen Folgen. Ein Großteil der traumatisierten Geflüchteten erhält jedoch keine professionelle therapeutische Hilfe.

Im Rahmen einer zweitägigen Schulung können sich Ehrenamtliche zu Trauma-Helfenden ausbilden lassen. Es werden Grundlagen der Trauma- und Stressbewältigung vermittelt und Übungen aufgezeigt, die bei akuten Belastungssituationen Linderung verschaffen können. Nach der Fortbildung können Trauma-Helfende bei ArrivalAid Einsätze für Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte durchführen.

Referent*innen: Alena Schäberle & Tobias Töpfer von ArrivalAid München



EuGH: Keine Übertragung des Schutzstatus von Anerkannten

Geflüchtete, die bspw. in Griechenland, Italien oder Bulgarien angekommen sind, sehen sich oftmals gezwungen, innerhalb Europas weiter zu fliehen, da sie in diesen Ländern ihre elementarsten Bedürfnisse (Bett, Brot, Seife) – mangels staatlicher Unterstützung – in der Regel nicht decken können und sich selbst überlassen sind. Regelmäßig, wenn auch aus unserer Sicht zu selten, lehnen daher auch das BAMF bzw. deutsche Verwaltungsgerichte die Asylanträge dieser Personen nicht als „unzulässig“ ab, sondern entscheiden, dass Geflüchtete nicht in diese Länder abgeschoben werden dürfen, da ihnen dort eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht.

Sofern Personen in einem Mitgliedstaat der EU bereits die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde ihre Abschiebung aus Deutschland in diesen Mitgliedstaat (vom BAMF oder dem Verwaltungsgericht) untersagt wurde, stellt sich die Frage, ob die Betroffenen einen Anspruch darauf haben, die Flüchtlingseigenschaft auch in Deutschland zuerkannt zu bekommen. Der Europäische Gerichtshof hat diese Frage nun verneint und entschieden, dass ein Mitgliedstaat nicht verpflichtet ist, die in einem anderen Mitgliedstaat zuerkannte Flüchtlingseigenschaft automatisch anzuerkennen (Urteil vom 18. Juni 2024, Az.: C-753/22).

Vielmehr müssen nach Auffassung des EuGH „die zuständigen Behörden“, d.h. in erster Linie das BAMF und im Klageverfahren die Verwaltungsgerichte, eine neue individuelle, vollständige und aktualisierte Prüfung der Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft vornehmen. Im Rahmen dieser Prüfung müssen jedoch die Entscheidung des anderen Mitgliedstaats, diesem Antragsteller internationalen Schutz zu gewähren, und die Anhaltspunkte, auf denen diese Entscheidung beruht, in vollem Umfang berücksichtigt werden. Zu diesem Zweck muss das BAMF unverzüglich einen Informationsaustausch mit der Behörde des Mitgliedstaats einleiten, die diese Entscheidung erlassen hat.


Menschen schützen statt Asylverfahren auslagern

In einem gemeinsamen offenen Brief an Bundeskanzler Scholz und die Ministerpräsident*innen bekräftigen 309 Organisationen – von lokalen Initiativen der Flüchtlingshilfe bis hin zu bundesweiten Organisationen –, dass sie zu einer Gesellschaft gehören wollen, die fliehende Menschen menschenwürdig aufnimmt. Kurz vor deren Treffen fordert das Bündnis den Bundeskanzler und die Ministerpräsident*innen auf, die Auslagerung von Asylverfahren klar abzulehnen und sich stattdessen gemeinsam mit der Zivilgesellschaft für eine zukunftsfähige Aufnahme von Schutzsuchenden in Deutschland stark zu machen. Am 20. Juni, dem Weltflüchtlingstag, werden Bundeskanzler Olaf Scholz und die Ministerpräsident*innen während ihrer gemeinsamen Tagung über eine mögliche Auslagerung von Asylverfahren diskutieren. Das Bundesinnenministerium wird einen Sachstandsbericht zu einem Prüfauftrag vorlegen, der bei Bund-Länder-Beratungen im November 2023 beschlossen wurde. Die Organisationen warnen vor der Auslagerung von Asylverfahren. Bisherige Versuche zeigen, dass sie zu mehr Leid bei den Betroffenen und Menschenrechtsverletzungen führen, nicht funktionieren und extrem teuer sind. Eine zukunftsfähige Gesellschaft braucht Vielfalt, Offenheit und ein konsequentes Einstehen für die Menschenrechte für alle, so das Bündnis. Das Bündnis wurde initiiert von PRO ASYL, dem Paritätischen Gesamtverband, Ärzte ohne Grenzen, Brot für die Welt, Diakonie Deutschland und Amnesty International.

Der offene Brief im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, 

sehr geehrte Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten,

Menschlichkeit ist sowohl in Deutschland als auch in Europa die Basis unseres Zusammenlebens. Sie zu schützen ist unsere gesellschaftliche Pflicht. Dazu gehört auch: Die unbedingte Achtung der Menschenwürde. Sie steht aus gutem Grund seit 75 Jahren in unserem Grundgesetz und gilt für alle Menschen, egal woher sie kommen.

Ausgerechnet am Weltflüchtlingstag beraten Sie die Idee der Auslagerung des Flüchtlingsschutzes aus Deutschland und Europa in Drittstaaten. Wir, 309 Organisationen und Initiativen, möchten Teil einer Gesellschaft sein, die geflüchtete Menschen menschenwürdig aufnimmt. Wer Schutz bei uns in Deutschland sucht, soll ihn auch hier bekommen. Das Recht auf Asyl ist ein Menschenrecht.

Bitte erteilen Sie Plänen zur Auslagerung von Asylverfahren eine klare Absage.

Als im Flüchtlingsschutz aktive Organisationen und Initiativen wissen wir: Aufnahme und Teilhabe funktionieren, wenn alle an einem Strang ziehen und der politische Wille vorhanden ist. Vor den derzeitigen Herausforderungen verschließen wir dabei nicht die Augen. Wir begegnen ihnen vielmehr mit konstruktiven, praxisnahen und somit tatsächlich realistischen Vorschlägen für eine zukunftsfähige Aufnahme. Dafür setzen wir uns jetzt und auch zukünftig mit allen uns zur Verfügung stehenden Kräften ein – gerade auch auf kommunaler Ebene.

Pläne, Flüchtlinge in außereuropäische Drittstaaten abzuschieben oder Asylverfahren außerhalb der EU durchzuführen, funktionieren hingegen in der Praxis nicht, sind extrem teuer und stellen eine Gefahr für die Rechtsstaatlichkeit dar. Sie würden absehbar zu schweren Menschenrechtsverletzungen führen, wie pauschale Inhaftierung oder dass Menschen in Länder abgeschoben werden, in denen ihnen menschenunwürdige Behandlung oder Verfolgung drohen. Bei Geflüchteten lösen solche Vorhaben oft große Angst aus und erhöhen die Gefahr von Selbstverletzungen und Suiziden. Dies gilt gerade für besonders schutzbedürftige Geflüchtete wie Menschen mit Behinderung, Kinder, queere Menschen, Überlebende von Folter oder sexualisierter Gewalt. Das zeigen uns die Erfahrungen der letzten Jahre, etwa das Elend auf den griechischen Inseln als Folge der EU-Türkei-Erklärung.

Aktuell leben drei Viertel der geflüchteten Menschen weltweit in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen. Setzen Sie sich deswegen für eine glaubhafte, nachhaltige und gerechte globale Verantwortungsteilung im Flüchtlingsschutz ein. 

Wir sind uns sicher: Realistische und menschenrechtsbasierte Politik stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Dass Anfang des Jahres so viele Menschen wie noch nie in Deutschland auf die Straße gegangen sind, um ein Zeichen für eine offene und diverse Gesellschaft und gegen Rechtsextremismus zu setzen, macht uns Mut. Eine zukunftsfähige Gesellschaft braucht Vielfalt, Offenheit und ein konsequentes Einstehen für Menschenrechte – für alle.


Bad Herrenalb: Flüchtlingsschutztagung

Das Flüchtlingsthema ist ein wichtiger Indikator dafür, wie wir in den westlichen europäischen Ländern unsere Demokratie verstehen und wie wir demokratische Werte gegenüber rechten Kräften verteidigen „Gemeinsam für Demokratie!“ – Dieses Motto verbindet Initiativen in der Flüchtlingsarbeit auch mit anderen zivilgesellschaftlich engagierten Gruppen. Die Tagung zielt darauf, verschiedene Akteure in der Flüchtlings- und Menschenrechtsarbeit, Umweltschutz- und Entwicklungszusammenarbeit sowie in der Demokratieförderung miteinander zu vernetzen. Es gibt Raum zum Kennenlernen, zum Austausch und für die Entwicklung von innovativen Aktivitäten. Demokratie leben, Menschenrechte schützen und gemeinsame Strategien entwickeln, um wehrhaft gegenüber rechtspopulistischen und rechtsextremen Entwicklungen zu sein, dazu möchte die Tagung einen Beitrag leisten.

Informationen zum Tagungsprogramm und zur Anmeldung

Die Tagung wird organisiert bzw. unterstützt von der Caritas, Pro Asyl, der evangelischen Landeskirche Baden, der Diakonie Württemberg, der Evangelischen Akademie Baden, der Evangelischen Akademie Bad Boll und dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.