Beiträge

Aktualisierung und Übersetzung (Englisch & Arabisch) der Arbeitshilfen §§ 25a, 25b und 23a AufenthG

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium der Justiz und für Migration, seine verschiedenen Arbeitshilfen zu Bleiberechtsoptionen entsprechend der aktuellen Rechtslage aktualisiert und sie in zwei Fremdsprachen (Englisch, Arabisch) übersetzt.

Die Arbeitshilfen erläutern kurz und niederschwellig die wichtigsten Informationen zu den Aufenthaltserlaubnisse nach § 25a, § 25b und § 23a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) (Voraussetzungen, Ausschlussgründe und Rechtsfolgen).

Alle Broschüren stehen als PDF-Datei auf der Homepage des Flüchtlingsrats zur Verfügung.
Man kann sie auch kostenlos unter „Informationsmaterial“ im Shop in gedruckter Form bestellen.


Bildungsstipendien für Frauen mit Fluchterfahrung

SABA begleitet Menschen ab 18 Jahren mit Migrations- und Fluchterfahrung auf ihrem Weg zu einem qualifizierten Schulabschluss. Das Programm bietet auch in diesem Jahr wieder ein Digital-Stipendium für Frauen* aus ganz Deutschland. Das SABA-Bildungsstipendium ist ein Programm der Crespo Foundation in Kooperation mit beramí berufliche Integration e.V.. Weitere Informationen zu SABA und die zuständigen Ansprechpersonen finden Sie auf der Website der Crespo Foundation und im Infoflyer.

Außerdem gibt es die Möglichkeit an Online-Infoterminen mehr über SABA erfahren. Diese finden am 6.2.2024, 13.03.2024 und 17.04.2024 jeweils von 16 – 17 Uhr über Zoom statt. Das SABA-Team freut sich über ihre Teilnahme und schickt auf Anfrage gerne den Link zu.


Online-Seminar: Neues aus dem Asyl- und Aufenthaltsrecht

Diverse Gesetze mit Änderungen im Bereich Asyl und Aufenthalt hat die Bundesregierung seit Mitte 2023 auf den Weg gebracht. Dazu zählen das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, Bundesvertriebenengesetz und das Gesetz zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten. Hier haben sich u.a. etliche Neuerungen im Bereich Arbeit und Ausbildung ergeben. Weitere Gesetzesvorhaben stehen kurz vor der Verabschiedung, z.B. die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes und Verschärfungen im Bereich Abschiebungen (Rückführungsverbesserungsgesetz).

In diesem Online-Seminar wird es einen Überblick über die aktuellen Gesetzesvorhaben und -änderungen im Bereich Asyl und Flucht geben. Außerdem gibt es praktische Tipps zu wichtigen Themen in der Geflüchtetenarbeit.

Vorkenntnisse im Bereich Asyl- und Aufenthaltsrecht sind notwendig.

Referentin: Maren Schulz, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Die Veranstaltung ist kostenfrei und findet online als Videokonferenz über Zoom statt. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier. Die Teilnahme am Online-Seminar erfolgt am PC. Sie benötigen dazu einen gängigen Internetbrowser, eine stabile Internetverbindung und einen Kopfhörer bzw. Lautsprecher.

Sie erhalten die Zugangsdaten spätestens am Tag vor der Veranstaltung. Bitte beachten Sie: Für die Teilnahme an kostenlosen Online-Seminaren stellen wir keine Teilnahmebestätigungen aus. Von entsprechenden Anfragen bitten wir abzusehen.

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.

Die Anmeldung ist geschlossen.


Fortbildungsangebot: Ratgeber*in für Berufsausbildung!

Das Team von PLAN A + bietet regelmäßige und kostenlose Online-Workshops für alle Bezugspersonen ausbildungssuchender Jugendlicher, z.B. Familienangehörige, Ehrenamtliche, Pädagog*innen, Trainer*innen und Interessierte, an. Das Hauptziel von „PLAN A +“ besteht darin, Sie in Ihrer Rolle als wichtiger Unterstützer*in, Motivator*in und Vertrauensperson zu stärken, um Barrieren beim Zugang zur beruflichen Ausbildung erfolgreich zu überwinden.

Weitere Informationen und Überblick der Workshops.


Menschenrechte kennen keine Geschlechter oder Ethnien – Afghanistan vereint!

Gemeinsam mit der afghanischen Community Baden-Württemberg, der Seebrücke Stuttgart, Amnesty International Stuttgart und weiteren Organisationen ruft der Flüchtlingsrat BW unter dem Motto „Menschenrechte kennen keine Geschlechter oder Ethnien – Afghanistan vereint!“ zu einer Kundgebung am Sonntag, den 21.01.2024, von 13:00 bis 15:00 Uhr auf dem Rotebühlplatz in Stuttgart auf. Seit der Machtübernahme der Taliban vor über zwei Jahren ist die Lage für viele Menschen dort nach wie vor verheerend. Mit der Kundgebung wollen wir ein Zeichen gegen die Unterdrückung von Frauen, Mädchen, queeren Menschen, Oppositionellen und ethnischen Gruppen durch das Taliban-Regime setzen und unsere Solidarität mit den Menschen in Afghanistan ausdrücken.

Wir fordern:

  • Solidarität mit den Hazara und Frauen in Afghanistan
  • Nein zu Diskriminierung und zum Genozid an den Hazara
  • Freiheit und Gerechtigkeit für die Menschen in Afghanistan
  • die Anerkennung der Gewalt an den Hazara und
  • die Gleichberechtigung der Frauen im Land!

Sei dabei und setz ein Zeichen für den Schutz der Menschenrechte in Afghanistan!


Das Menschsein in den Vordergrund rücken!

Flüchtlingsrat trauert um israelische und palästinensische Opfer der Gewalt in Nahost und fordert ein Aufnahmeprogramm für Menschen aus Gaza

Gerade in Zeiten, in denen man sich scheinbar für eine Seite entscheiden muss, betont der Flüchtlingsrat, dass die Menschenrechte aller Menschen zu jeder Zeit geachtet werden müssen. Es muss möglich und selbstverständlich sein, sich gleichzeitig mit den zivilen Opfern in Gaza und mit den ermordeten und verschleppten israelischen Menschen und ihren Familien zu solidarisieren. Wir trauern tief um jeden einzelnen israelischen und palästinensischen gestorbenen Menschen, der ein Leben mit Träumen und Geschichten verdient hätte.

Die Situation im Gaza-Streifen ist katastrophal. Die Bevölkerung in dem abgeriegelten Gebiet hat kaum Möglichkeiten, den Bomben der israelischen Sicherheitskräfte zu entkommen und vor der Gewaltherrschaft der Hamas Schutz zu suchen. Mehrere Tausende Menschen haben ihr Leben verloren. Die Infrastruktur ist weitestgehend zerstört und die Wasserversorgung ist nicht mehr gewährleistet. Viele der Krankenhäuser haben ihren Dienst eingestellt. Um die Situation der Bevölkerung in Gaza nachhaltig zu verbessern, benötigt es aus Sicht des Flüchtlingsrats neben der signifikanten Ausweitung der Hilfstransporte die Schaffung sicherer Fluchtwege: „Die Zivilbevölkerung des dichtbesiedelten Gebiets braucht dringend eine Überlebensperspektive. Wir fordern daher die baden-württembergische Landesregierung und die deutsche Bundesregierung dazu auf, ein Aufnahmeprogramm für besonders schutzbedürftige Gruppen aus dem Gaza-Streifen aufzulegen“, so Meike Olszak, Co-Leiterin der Geschäftsstelle vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

Der Flüchtlingsrat ist außerdem zutiefst besorgt über die aktuellen Entwicklungen und die Stimmung in der Gesellschaft. Antisemtische Angriffe nehmen drastisch zu. Muslimisch gelesene Menschen werden dabei unter Generalverdacht gestellt. Antisemitismus und antimuslimischer Rassismus dienen dem gleichen Ziel: der Verbreitung von Hass, der Ausgrenzung und der Unterdrückung von Menschen. Beide dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden, denn von solcher Menschenfeindlichkeit profitieren letztendlich nur demokratiefeindliche Kräfte, die unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährden.


Freiburg: Protestaktion „WOHNEN STATT LAGERUNTERBRINGUNG!“

Aktion Bleiberecht ruft zur Prozessbegleitung (14:45 Uhr) und zur Kundgebung (16 Uhr) vor dem Verwaltungsgericht Freiburg, Habsburgerstraße 103 auf:

Verwaltungsgerichtsverfahren zu rechtlichen Einschränkungen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Freiburg

Mit der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) kamen auch intensive Grundrechtseingriffe gegen Geflüchtete nach Freiburg. Das bestätigte auch ein Rechtsgutachten zur Hausordnung der LEA. Mit dem Gutachten im Hintergrund, unterstützt durch die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) reichten sechs Geflüchtete beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim ein Normenkontrollantrag zur rechtlichen Prüfung der Hausordnung ein. Die Kläger kommen aus „sicheren Herkunftsländern“, dem Senegal und Ghana. Sie lebten monatelang unter den kontrollierten und diktierten Lebensbedingungen. Nach einer Entscheidung des VGH wurde diese vom Bundesverwaltungsgericht aus verfahrensrechtlichen Gründen aufgehoben. In der Sache wurde nicht entschieden.

Der Teil der Klage, in dem es um konkrete Verbote in der LEA geht, wird nun am 18. Januar 2024, ab 14:45 Uhr vor dem Verwaltungsgericht Freiburg verhandelt. Auf die jahrelangen Initiativen und Forderungen von Geflüchteten, obwohl sie von vielen Gruppen in Freiburg unterstützt wurden, u. a. von Aktion Bleiberecht und LEA Watch, wurde auf landes- wie kommunaler Ebene zu keinem Zeitpunkt eingegangen. Wir begreifen diese politische Weigerungshaltung als Indiz dafür, dass von allen bürgerlichen Parteien eine autoritäre Entwicklung begünstigt wird. Wir machen weiter und rufen zur Teilnahme am Verfahren und an der anschließenden Kundgebung ab 16 Uhr auf. Weitere Informationen bei der Kundgebung.

NoLager Nowhere!

Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Jedoch können sich nur sehr wenige Geflüchtete auf Art. 16a GG berufen. Denn das im Grundgesetz verankerte Asylrecht wurde vor 30 Jahren faktisch beseitigt. Seitdem ist die BRD von sicheren Drittstaaten umgeben und wer aus einem solchen einreist, hat kein Asylrecht. Die Genfer Flüchtlingskonvention sowie europäische Regelungen haben den rassistischen Ansatz der GG-Änderung 1993 ausgebremst. Gleichzeitig wurde 1993 das Asylbewerberleistungsgesetz beschlossen, das das Leben von vielen Geflüchteten bestimmt: Behandlung nur in Schmerzfällen, Leistungen unter dem Existenzminimum, Unterversorgung, Sachleistungen und verpflichtende Arbeitsgelegenheiten im Lager zu 0,80€/h. Die GG-Änderung war der parlamentarische Zuspruch für eine autoritäre Politik, die sich in einer rassistischen Hetze und täglichen Pogromen äußerte. Heute begrüßt die Bundesregierung den EU-Vorschlag, Asylverfahren künftig an den Außengrenzen durchzuführen – fehlender Rechtsschutz und Internierung inklusive.

Wer in Deutschland Asyl beantragt, muss in eine Erstaufnahmeeinrichtung (EA). Teils jahrelang leben Geflüchtete isoliert und ohne Privatsphäre in Lagern. Nicht abschließbare Zimmer, Kochverbote, Arbeitsverpflichtungen zu 80ct/h und Zimmerkontrollen – das Leben im Lager zermürbt. Grundrechte werden von privaten Securityfirmen mit Füßen getreten. Doch Geflüchtete wehren sich. Dass eine Aufnahme von Geflüchteten auch anders geht, zeigt der Umgang mit ukrainischen Geflüchteten. Die absurde Idee, dass Lager die einzige Antwort auf Fluchtbewegungen sind, stammt aus den 80er-Jahren. Lager sind Herrschaftsinstrumente. Deutschland hat ein gewaltiges Rassismus-Problem! Dass es zu wenige bezahlbare Wohnungen gibt, ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das nichts mit Geflüchteten zu tun hat. Lagerunterbringung verhindert ein Ankommen, anstatt es zu ermöglichen.

Schluss mit der Ausgrenzungspolitik: Lager und Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!
Solidarisiert euch mit den Klägern und kommt zur Kundgebung!
Für das Recht zu gehen, zu bleiben und zu wohnen!


Leitfaden: Familiennachzug

Familiennachzug ist für viele Geflüchtete ein brennendes und oft auch schmerzhaftes Thema aufgrund der langen Trennungen der Familien. Komplexe rechtliche und vielschichtige bürokratische Hürden gilt es zu meistern. Dabei hilft der neue Leitfaden des Kölner Flüchtlingsrates zum Familiennachzug. Er zeigt die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen für Geflüchtete je nach Schutzstatus auf, den Kreis der Familienangehörigen, die nachziehen können, und welche praktischen Schritte vom Antrag bis zur Einreise zu beachten sind.



Neue sichere Herkunftsstaaten und Entfristung der Beschäftigungsduldung

Ende Dezember 2023 sind verschiedene Neuerungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht in Kraft getreten.

Unter anderem wurden Georgien und die Republik Moldau als sog. „sichere Herkunftsstaaten“ klassifiziert. Für Asylsuchende aus diesen Staaten greift somit die in § 29a AsylG angelegte „Regelvermutung“. Demnach wird angenommen, dass ihnen kein Schutz zu gewähren ist und ihre Asylanträge als „offensichtlich unbegründet“ abzulehnen sind, es sei denn, sie tragen Tatsachen oder Beweismittel vor, die diese Annahme widerlegen können. Die Einstufung als sog. „sicherer Herkunftsstaat“ zieht tiefgreifende Rechtsfolgen nach sich: So müssen Menschen aus sog. „sicheren Herkunftsstaaten“ für die gesamte Dauer ihres Asylverfahrens in einer Erstaufnahmestelle leben (Ausnahme: Familien mit minderjährigen Kindern) und dürfen keine Erwerbstätigkeit ausüben. Von letzterer Einschränkung wurden geduldete Personen aus Georgien und der Republik Moldau allerdings ausgenommen, die sich am 30. August 2023 (dem Tag des Kabinettsbeschlusses) bereits als Asylsuchende oder mit einer Duldung in Deutschland aufgehalten haben. Dieser Personengruppe kann also im Einzelfall auch weiterhin eine Beschäftigungserlaubnis erteilt werden.

Außerdem wurde die Beschäftigungsduldung nach § 60d Aufenthaltsgesetz entfristet. Nach dieser Regelung kann Personen, die bereits seit mindestens 18 Monaten eine Beschäftigung ausüben, unter einer Reihe weiterer Bedingungen eine Duldung für 30 Monate erteilt werden. Die Regelung war bei ihrer Einführung allerdings befristet worden, indem festgelegt wurde, dass § 60d AufenthG am 31. Dezember 2023 außer Kraft treten sollte. Der entsprechende Artikel des Gesetzes aus dem Jahr 2019 wurde nun nachträglich aufgehoben, weshalb die Regelung also zum 31. Dezember 2023 nicht ausläuft. § 60d AufenthG gilt jetzt vielmehr unbefristet, was einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien entspricht. Zugleich war im Koalitionsvertrag angekündigt worden, dass die Anforderungen für die Beschäftigungsduldung „realistisch und praxistauglicher“ gefasst werden sollten. Im Gesetzgebungsverfahren wurde festgehalten, dass eine Anpassung der Voraussetzungen für die Beschäftigungsduldung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll.



Fortbildung in Ettlingen: Basiswissen zum Asyl- und Flüchtlingsrecht

Das Thema Flucht und Asyl wird seit Monaten öffentlich und mit zunehmender Heftigkeit sehr gegensätzlich diskutiert. Auch hier im Landkreis Karlsruhe beschäftig uns diese Thematik. Gleichzeitig ist die Bereitschaft in der Zivilgesellschaft, sich für Geflüchtete einzusetzen, immer noch vorhanden.

Das Seminar bietet fundiertes Basiswissen zum Asyl- und Flüchtlingsrecht. Eine wichtige Grundlage zur Versachlichung, die in der öffentlichen Diskussion derzeit häufig fehlt. Gleichzeitig werden praktische Handlungskompetenzen für die Begleitung und Unterstützung von Geflüchteten vermittelt. Themen sind u.a. das Asylverfahren, Unterbringung und der Zugang zu Ausbildung und Arbeit.

Ort: K26 „der Begegnungsladen“, Kronenstrasse 26, 76275 Ettlingen

Referentinnen: Lara Kühnle und Melanie Skiba (Flüchtlingsrat BW)

Die Anzahl der Teilnehmenden ist begrenzt, um Anmeldung wird gebeten: andrea.baisch-herrmann@diakonie-laka.de

Eine Kooperation des Diakonisches Werkes der Evangelischen Kirchenbezirke im Landkreis Karlsruhe mit dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg. Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.