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Briefaktion zur Bezahlkarte

Die Bezahlkarte wird bundesweit eingeführt. Das ist beschlossene Sache. Bund und Länder haben damit ein zusätzliches Instrument zur Diskriminierung geflüchteter Menschen geschaffen. Die Umsetzung der Bezahlkarte liegt nun bei den Bundesländern. Der Flüchtlingsrat fordert die baden-württembergische Landesregierung dazu auf, dabei Spielräume im Sinne der Betroffenen zu nutzen. Werden auch Sie aktiv und appellieren Sie an die Abgeordneten Ihres Wahlkreises, bei der Einführung der Bezahlkarte von möglichst vielen der aktuell diskutierten Einschränkungen abzusehen. Gerne können Sie dafür folgende Textvorlage nutzen, die Sie per Mail oder Brief an Ihre Abgeordneten schicken können.

Sehr geehrte*r Landtagsabgeordnete*r X,

ich melde mich bei Ihnen im Rahmen der Debatte um die Bezahlkarte für geflüchtete Menschen. Nachdem wir uns mit deren bundesweiten Einführung wohl leider abfinden müssen, geht es nun darum, sich mit der Frage der Umsetzung der Bezahlkarte in Baden-Württemberg zu beschäftigen.

Es liegt beim Land, über die konkrete Ausgestaltung der Karte zu entscheiden. Allerlei Einschränkungen – keine Überweisungsmöglichkeit, limitierte Bargeldauszahlungen, Beschränkung auf Postleitzahlgebiete, Ausschluss bestimmter Waren – werden diskutiert. In der Konsequenz würde das Leben der betroffenen Menschen noch drastischer eingeschränkt, als dies ohnehin schon der Fall ist. Alltägliches, wie der Kauf einer Wasserflasche am Kiosk oder das Abschließen eines Handyvertrages, wird erschwert bis unmöglich. Auch das Bezahlen eines anwaltlichen Beistands, wenngleich von immenser Bedeutung, könnte an einer restriktiv ausgestalteten Bezahlkarte scheitern.

Die Bezahlkarte basiert auf einer abschreckungspolitischen Logik. Sie wurde eingeführt, um die Anzahl der nach Deutschland fliehenden Menschen zu reduzieren. Das kann nicht funktionieren, denn es gibt keinerlei wissenschaftliche Evidenz dafür, dass Sozialleistungen ausschlaggebend dafür sind, wohin ein Mensch flieht. Das Modell der Pull-Faktoren ist aus wissenschaftlicher Sicht veraltet.

Der Ausschluss vom bargeldlosen Zahlungsverkehr soll geflüchtete Menschen davon abhalten, Geld an ihre Angehörigen im Herkunftsstaat zu schicken. Allerdings gibt es keinerlei Erhebungen, die belegen würden, dass solche Überweisungen von den ohnehin sehr geringen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in den frühen Monaten nach der Ankunft in Deutschland überhaupt regelmäßig getätigt würden.

Auch die Kommunen werden nicht bei der Unterbringung Geflüchteter unterstützt, indem die Bezahlkarte mit möglichst vielen Einschränkungen versehen wird. Die Bezahlkarte ist Symbolpolitik mit verheerenden Konsequenzen.

Wir bitten Sie eingehend darum, sich entschieden gegen diese massive Entrechtung von Geflüchteten zu stellen und in der informellen sowie öffentlichen Debatte klar Position zu beziehen. Setzen Sie sich zumindest dafür ein, dass mit der Bezahlkarte auch Überweisungen getätigt werden, Bargeld abgehoben und ohne geografische Beschränkung bezahlt werden kann.

Wir zählen auf Ihre Unterstützung!

Mit besten Grüßen
X


Stuttgart: 30 Jahre Geißstraße 7 – Gedenkveranstaltung und Diskussion

„30 Jahre Geißstraße 7: Deutschlands tödlicher Rassismus“ – unter diesem Thema wird im Rahmen der Internationalen Aktionstage gegen Rassismus den Opfern des rassistischen Brandanschlags in der Geißstraße 7 gedacht. Organisiert von Aufstehen gegen Rassismus Stuttgart wird ein Zeichen gegen die Verschleierung der rassistischen Motive gesetzt und auf die deutschen Kontinuitäten solcher ausländerfeindlichen Taten aufmerksam gemacht.

Wo: Stadtteilzentrum Gasparitsch, Rotenbergstr. 125, 70190 Stuttgart-Ost
Zu den Veranstaltenden: https://www.aufstehen-gegen-rassismus.de/


Stuttgart: 30 Jahre Geißstraße 7 – Mahnwache und Kundgebung

Auch 30 Jahre nach dem rassistischen Brandanschlag in der Geißstraße 7 – mitten in der Stuttgarter Altstadt – wird der Hintergrund des Anschlags offiziell immer noch verschleiert. Eine kleine Gedenktafel an der Hausmauer spricht von einem Brandanschlag, in dessen Flammen 7 Menschen starben. Der rassistische Hintergrund bleibt unbenannt. Diesem Schweigen wird am 30. Jahrestag des Anschlages eine Mahnwache, organisiert von Aufstehen gegen Rassismus Stuttgart, entgegengesetzt.

Ort: Töpferstraße/Geißstraße, 70173 Stuttgart-Mitte

Zum Flyer: https://www.aufstehen-gegen-rassismus.de/lokal/stuttgart/


Online-Veranstaltung: Perspektiven aus der Bildung zu Flucht, Migration und Menschenrechten

Flucht, Asyl und Migration nehmen eine omnipräsente Rolle im Zentrum des politischen, rechtlichen und medialen Diskurses ein. Eine besorgniserregende Entwicklung zeigt sich in der zunehmenden Hetze gegen Geflüchtete, der Inszenierung von Migration als „Bedrohung“ und dem Infragestellen des Flüchtlingsschutzes.

Unter dem Titel „Zwischen Anspruch und Wirklichkeit: Perspektiven aus der Bildung zu Flucht, Migration und Menschenrechten“ sollen im Rahmen einer Podiumsdiskussion und anschließenden Workshops die Entwicklungen sowie das aktuelle Menschenrechtsschutzsystem kritisch diskutiert werden. Erörtert werden unter anderem auch Fragen zu Bildungsstrategien, Sensibilisierung von Multiplikator*innen und einer menschenrechtsorientierten Bildungspraxis. Die Veranstaltung des Projekts „Mit Menschenrechten Brücken bauen – Politische Bildung in Transformationsprozessen“ findet online (via Zoom) statt.

Weitere Informationen zu Programm und Anmeldung


Arbeitshilfe: Spurwechsel im Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Am 23. Dezember 2023 treten die Änderungen zum Spurwechsel in den Fachkraftaufenthalt in Kraft. Ein Mini-Spurwechsel aus einem zurückgenommenen Asylantrag wird eingeführt, vieles andere wird allerdings nicht möglich sein. Vor allem Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, haben so gut wie keine Spurwechsel-Möglichkeit. Durch die Änderungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz sind einige weitere Spur- und Zweckwechselmöglichkeiten eingeführt worden. Die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V. (GGUA) hat dazu eine ausführliche Arbeitshilfe mit den Änderungen zum Spur- und Zweckwechsel erstellt, in der auch die Anwendungshinweise des BMI zum 1. März 2024 berücksichtigt sind.



Recht auf Arbeit, anstatt populistische Arbeitspflicht-Debatten

„Es ist rassistisch und menschenverachtend zu suggerieren, dass Geflüchtete arbeitsunwillig seien, die man jetzt zur Arbeit unter ausbeuterischen Verhältnissen zu 80 Cent pro Stunde verpflichten müsse – während viele von ihnen schlichtweg nicht arbeiten dürfen,“ sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL. „Statt politischer Stimmungsmache gegen Geflüchtete, sollten endlich alle Arbeitsverbote für Geflüchtete und die Duldung-Light-Regelung aufgehoben werden – ein bisher nicht erfülltes Versprechen des Koalitionsvertrags der Ampel-Regierung“, so Alaows weiter.

„Wenn Geflüchtete mit Sanktionen belegt werden können, wenn sie prekäre Arbeitsgelegenheiten ablehnen, hat das nichts mit fairen Beschäftigungsverhältnissen zu tun, sondern grenzt an Zwangsarbeit. Statt eine sinnvolle und nachhaltige Migrationspolitik voranzubringen, wird hier erneut deutlich, dass die Politik lieber weiterhin den menschenfeindlichen Diskurs der letzten Monate befeuert und damit dem Rechtsruck in der Gesellschaft und der Stigmatisierung von Geflüchteten Vorschub leistet“, sagt Dajana Strunz vom Sächsischen Flüchtlingsrat.

Mit einer Arbeitspflicht wird das rassistische Narrativ über Schutzsuchende, denen zu Unrecht unterstellt wird, nicht arbeiten zu wollen, reproduziert. Dabei sind die hausgemachten gesetzlichen Restriktionen und komplizierten Verbote, die den Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende und Geduldete versperren, der Grund dafür, dass viele Geflüchtete nicht arbeiten – nicht eine fehlende Arbeitsbereitschaft bei den Menschen.

Statt auf diese Scheindebatte aufzuspringen, fordern PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte von den Länderchef*innen lösungsorientierte Vorschläge. So würden beispielsweise schon die ausgebaute Förderung von Deutschkursen und einige gesetzliche Änderungen dazu beitragen, viel mehr Geflüchteten die Aufnahme einer Arbeit zu ermöglichen. Dies zeigen nicht zuletzt die Analysen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Darin wird bestätigt, dass mit dem Erlernen der deutschen Sprache und mit der Streichung des Beschäftigungsverbots die Zahl der erwerbstätigen Geflüchteten signifikant steigen würde. Weiterhin würden mit der Streichung aller Arbeitsverbote die Ausländerbehörden massiv entlastet und Geflüchtete könnten sich direkt auf Arbeitsstellen bewerben, ohne durch die monatelangen Erlaubnisverfahren bei den Behörden von der Arbeitsaufnahme abgehalten zu werden.


Dublin-Überstellungen nach Griechenland

Ab sofort akzeptiert Griechenland Dublin-Überstellungen aus Deutschland – allerdings nur für Staatsangehörige bestimmter Herkunftsstaaten.

Voraussetzung für die Überstellung ist, dass es sich 1) um Einzelpersonen aus Algerien, Marokko, Tunesien, Pakistan oder Bangladesch handelt, die 2) einen EURODAC-Treffer in Griechenland aufweisen. Griechenland hat zugesichert, diesem Personenkreis eine individuelle Zusicherung zur Unterbringung abzugeben. Diese Personen sollen bei Dublin-Rücküberstellungen nun priorisiert werden und sind somit akut von Abschiebung bedroht.

Besonders Geflüchtete, die über die Türkei nach Griechenland einreisten, droht eine „Kettenabschiebung“. Ihr Asylantrag wird Griechenland als „unzulässig“ ablehnen, da die Türkei als „sicherer Drittstaat“ gilt. Dies wird vermutlich vor allem Geflüchtete aus Pakistan und Bangladesch betreffen.



„Rückführungsverbesserungsgesetz“ tritt in Kraft

Das Inkrafttreten des sog. Rückführungsverbesserungsgesetzes hat zahlreiche negative Veränderungen für die Situation Geflüchteter in Deutschland zur Folge. Insbesondere Regelungen zu Ausweisungen, Abschiebungen und Ausreisegewahrsam wurden drastisch verschärft. In einigen Bereichen gibt es aber auch positive Veränderungen.

Im Folgenden werden einige Bereiche, in denen Änderungen vorgenommen wurden, vorgestellt:

Ausbildung und Erwerbstätigkeit:

Beschäftigungsduldung (§ 60d AufenthG):

  • neuer Einreisestichtag: 31.12.2022
  • Herabsetzung der erforderlichen Vorbeschäftigungszeit auf 12 Monate
  • Reduzierung des erforderlichen Beschäftigungsumfangs auf 20 Wochenstunden

Ausbildungsduldung (§ 60c AufenthG):

  • Die Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG bleibt neben der Aufenthaltserlaubnis nach § 16g AufenthG (ab 01.03.2024) bestehen
  • Bisherige Ausbildungsduldungen werden nicht in Aufenthaltserlaubnisse nach § 16g AufenthG umgewandelt

Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer (§ 16g AufenthG):
– ab 01.03.2024

  • Die Lebensunterhaltsicherung richtet sich nach § 2 Abs. 3 S. 5 AufenthG i.V.m. § 12 BAföG
  • Eine Nebenbeschäftigung bis zu 20 Stunden/Woche ist erlaubt
  • Beziehen zusätzlicher öffentlicher Leistungen und Inanspruchnahme Ausbildungsförderung nach SGB III schließen Erteilung nicht aus (Bezug zählt mit in die Lebensunterhaltsicherung rein, vgl. § 2 Abs. 3 Nr. 5 AufenthG)

Erwerbstätigkeit bei Duldung:

  • Erwerbstätigkeit soll künftig erlaubt werden (gebundenes Ermessen)
    Ausgenommen: Personen, bei denen konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen (§ 60a Abs. 5b AufenthG)
  • Innerhalb von Erstaufnahmeeinrichtungen: Beschäftigung soll künftig erlaubt werden (gebundenes Ermessen)
    Ausgenommen: Personen, bei denen konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen (§ 61 Abs. 1 S. 2 AsylG)

Erwerbstätigkeit bei Aufenthaltsgestattung:

  • Reduzierung der Wartezeit für den Arbeitsmarktzugang auf 6 Monate (§ 61 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AsylG)

Abschiebung und Abschiebehaft:

Ausweitung von Abschiebehaft bei Asyl(folge)anträgen:

  • Abschiebehaft kann während des Asylverfahrens bereits bei bloßem Vorliegen von Abschiebehaftgründen angeordnet werden (§ 14 Abs. 3 AsylG)
  • Folgeantragstellende können vermehrt in Haft genommen werden (§ 71 Abs. 8 AsylG)

Bestellung anwaltlicher Vertretung:

  • Künftig wird das Amtsgericht dem Betroffenen bei der Entscheidung über die Anordnung von Abschiebungshaft von Amts wegen eine anwaltliche Vertretung bestellen (§ 62d AufenthG)

Abschiebungen:

  • Die Befugnis zum Betreten von Wohnungen zur Ergreifung Ausreisepflichtiger wird in Formen gemeinschaftlicher Unterbringung auf Wohnungen anderer Personen und gemeinschaftlich genutzte Räumlichkeiten ausgedehnt (§ 58 Abs. 5 S. 1 AufenthG)

Seenotrettung:

  • Aufgrund der Kopplung des § 96 Abs. 4 AufenthG mit Abs. 2 S. 2, der wiederum auf den Abs. 1 Nr. 1 (a und b) ist künftig die Seenotrettungen von unbegleiteten Minderjährigen mit Strafe bedroht

AsylbLG:

  • Verdopplung der Wartefrist für den Empfang von Analogleistungen auf 36 Monate (§ 2 Abs. 1 AsylbLG)


Freiburg: „Remigration“, nein – EU-Asylreform, ja? – Wie wir uns der Normalität rechter Asylpolitk entgegenstellen!


GEAS – hinter dieser sperrigen Abkürzung verbirgt sich das Gemeinsame Europäische Asylsystem, das nach dem Willen der europäischen Institutionen das Asylrecht „harmonisieren“ soll. Faktisch bedeutet es jedoch, dass die EU grundlegende Rechte für Geflüchtete und Migrantinnen abschafft. Auf der Veranstaltung sollen die im April zur letzten Abstimmung vorgelegten Regelungen genauer bewertet und zusammen mit politischen Vertreter*innen und Aktiven über die Konsequenzen für die Solidaritätsarbeit und die weitere politische Strategie diskutiert werden.


Freiburg: GEAS – Das nächste Level der Festung Europa

Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt und unkommentiert wird im April mit der Verabschiedung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems das Grundrecht auf Asyl (GEAS) de facto abgeschafft. Welche neuen Vorschriften wurden verabschiedet, wie wird in Zukunft die rechtliche und soziale Lage geflüchteter Menschen an Europas Außengrenzen sein, auf welche politischen Leitlinien hat sich die europäische Union verständigt?

Walter Schlecht wird uns die schlimmen Ergebnisse des sogenannten Trilogs vorstellen, die Konsequenzen für Geflüchtete und die Folgen für die Kommunen. Anschließend wird es Raum für Fragen und Diskussion geben.

Ort: SUSI-Bewohner*innen-Treff, Vaubanallee 2