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Zum Tag der Geflüchteten: Menschenunwürdige Debatte um Flüchtlingspolitik stoppen!

Anlässlich des Tags der Geflüchteten am 29. September fordern der Flüchtlingsrat und der Paritätische Wohlfahrtsverband in Baden-Württemberg das Ende der aktuellen menschenfeindlichen Debatte um die Abwehr Geflüchteter und die Umkehr zu einer menschenwürdigen Debatte in der Flüchtlingspolitik. Flexible, humane und lösungsorientierte Ansätze bei der Aufnahme geflüchteter Menschen sind das Gebot der Stunde: Die aktuelle Abschiebungspraxis muss gestoppt, Bleiberechte für Geflüchtete konsequent umgesetzt, die Situation in den Ausländerbehörden verbessert und die drohenden drastischen Kürzungen im Bundeshaushalt 2024 für den Migrationsbereich für eine gelingende Teilhabe abgewendet werden.

„Besonders erschreckend sind die rassistischen Diskurse über geflüchtete Menschen bis in die Mitte der Gesellschaft. Anstatt über Erfolge geflüchteter Menschen zu sprechen, schüren Politiker*innen Hass. Und diese Diskussionen und Wortwahlen haben direkte Konsequenzen. Nach der Gewalt der 90er Jahre, nach Hanau, nach Halle, nach dem NSU und nach einer Vielzahl von Angriffen auf geflüchtete Menschen wird die Gefahr dieser Diskurse immer noch ignoriert“, so Julian Staiger vom Vorstand des Flüchtlingsrats.

„Die aktive Verhinderung legaler Migration zwingt Menschen zu einer traumatischen Flucht und anschließend für Jahre in ein äußerst restriktives Aufnahmesystem. Das bedeutet für die Betroffenen eine immense finanzielle, gesundheitliche und emotionale Belastung, die zum Vorteil aller vermeidbar wäre“, kommentiert Mariella Lampe, ebenfalls vom Vorstand des Flüchtlingsrats.

„Kürzungen in der Migrations- und Flüchtlingshilfe sind in der aktuellen Situation mit Blick auf die steigende Zahl von Geflüchteten, aus humanitären und gesellschaftspolitischen Gründen nicht zu verantworten. Die Förderung einer nachhaltigen Migrationssozialarbeit ist eine Investition in eine zukunftsfähige und zusammenhaltende Gesellschaft. Soziale Organisationen und Wohlfahrtsverbände engagieren sich seit Jahren unter schwierigen Bedingungen dafür, die notwendigen Beratungs- und Unterstützungsangebote, die Menschen nach ihrer Ankunft in unserem Land dringend benötigen, vorzuhalten. Der drohende soziale Kahlschlag ist auch ein Zeichen des mangelnden Respektes und Anerkennung ihrer Arbeit und sendet Signale, die demokratiefeindlichen Strukturen in die Hände spielen“, erklärt Uta-Micaela Dürig, Vorständin Sozialpolitik des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg.

Der Flüchtlingsrat und der Paritätische Wohlfahrtsverband fordern die Politik dazu auf, ihre migrationspolitischen Verfehlungen möglichst schnell zu reparieren: Die aktuelle Abschiebepolitik muss ein Ende haben; besonders absurd ist es, wenn Menschen vom Arbeitsplatz abgeschoben werden, während gleichzeitig ein Arbeits- und Fachkräftemangel beklagt wird. Außerdem muss dafür gesorgt werden, dass Bleiberechte – wie zum Beispiel das Chancen-Aufenthaltsrecht – nicht nur auf dem Papier existieren, sondern auch faktisch in Anspruch genommen werden können. Hierfür sollten Menschen auch von offizieller Seite mehrsprachig über ihre Bleiberechtsmöglichkeiten informiert werden. Außerdem muss die untragbare Situation bei vielen Ausländerbehörden endlich proaktiv angegangen werden. Betroffene sehen sich aktuell dazu gezwungen, vor den Behörden zu übernachten, um überhaupt ihr Anliegen vorbringen zu können. Zuwanderung muss als gesellschaftlicher Mehrwert anerkannt werden. Abschottungspolitik und die aktuelle feindselige Rhetorik spalten die Gesellschaft und gefährden die Solidarität mit geflüchteten Menschen.


Bundesweite Aktionstage: Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!

Mit dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) wurde Anfang der 90er Jahre ein diskriminierendes Sondergesetz beschlossen. Denn durch das Gesetz wurde erstmals eine bestimmte Bevölkerungsgruppe zu einem prekären Leben in Substandards gezwungen. Die Leistungen des AsylbLG sind nach wie vor viel zu wenig, deshalb rufen wir zur Beteiligung an den bundesweiten Aktionstagen zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetztes vom 28.10. bis zum 01.11.2023 auf!

Die öffentliche und politische Stimmung hetzt gegen Geflüchtete und bauscht das Bild auf, dass Geflüchtete nur fliehen, um in Deutschland auf Kosten des Systems zu leben. Absurde Vorschläge zu noch weniger Leistungen werden gemacht, z.B. gar keine Auszahlung von einem eh schon geringen Bargeld. Dieser massive Rechtsruck in der deutschen und europäischen Politik darf nicht hingenommen werden.

Gemeinsam mit der AsylbLG abschaffen ruft der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg dazu auf, die Forderungen nach der Abschaffung des AsylbLG und jeglicher sozialpolitischer Ausgrenzung auf die Straße zu tragen. Unterzeichnet den Aufruf zur Abschaffung des AsylbLG und nehmt teil an der Aktionswoche vom 28.10. – 01.11.2023.

Im Rahmen der Aktionstage gegen das AsylbLG unterstützt der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg die Forderungen des Aufrufs der Kampagne AsylbLG abschaffen:

  • Selbstversorgung statt entmündigender Vollverpflegung
  • Gesundheitskarte statt diskriminierender Papierkrankenscheine
  • Privates Wohnen statt Lager
  • Zugang zum Arbeitsmarkt statt Arbeitsverbote
  • Tarifliche Entlohnung statt ausbeuterischer Arbeit für 80 Cent/h
  • Eintreten für Grundrechte statt Akzeptanz rechtswidriger Kürzungen

Außerdem findet am 28. Oktober um 14 Uhr am Platz der alten Synagoge in Freiburg eine Demonstration gegen das AsylbLG im Rahmen der Aktionswoche statt.


Freiburg: Demonstration „Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!“

Gemeinsam mit der Kampagne AsylbLG abschaffen ruft der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg dazu auf, die Forderungen nach der Abschaffung des AsylbLG und jeglicher sozialpolitischer Ausgrenzung auf die Straße zu tragen. Denn durch das AsylbLG wurde erstmals eine bestimmte Bevölkerungsgruppe zu einem prekären Leben in Substandards gezwungen. Die Leistungen des AsylbLG sind nach wie vor viel zu wenig, deshalb rufen wir dazu auf, die Forderungen nach der Abschaffung des AsylbLG auf die Straße zu tragen. Am 28. Oktober findet um 14 Uhr am Platz der alten Synagoge in Freiburg eine Demonstration gegen das AsylbLG statt.

Unterzeichnet darüber hinaus den Aufruf zur Abschaffung des AsylbLG und nehmt teil an der Aktionswoche vom 28.10. bis 01.11.2023.

Im Rahmen der Aktionstage gegen das AsylbLG unterstützt der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg die Forderungen des Aufrufs der Kampagne AsylbLG abschaffen:

  • Selbstversorgung statt entmündigender Vollverpflegung
  • Gesundheitskarte statt diskriminierender Papierkrankenscheine
  • Privates Wohnen statt Lager
  • Zugang zum Arbeitsmarkt statt Arbeitsverbote
  • Tarifliche Entlohnung statt ausbeuterischer Arbeit für 80 Cent/h
  • Eintreten für Grundrechte statt Akzeptanz rechtswidriger Kürzungen


Rassismus gegen Rom*nja und Sinti*zze im Schreiben des Justizministeriums

Nach zahlreichen antiziganistischen* Vorfällen im Umgang mit Geflüchteten aus der Ukraine in Baden-Württemberg bedient sich nun auch das Justizministerium in seinem Hinweisschreiben vom 25. Mai 2023 offenkundig rassistischer Formulierungen. Damit fördert das Ministerium eine Politik des offenen Misstrauens und des Rassismus gegenüber besonders schutzbedürftigen Personen. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg verurteilt dieses Vorgehen aufs Schärfste und fordert den unbedingten Schutz für alle Geflüchteten aus der Ukraine.

In dem Schreiben vom 25. Mai warnt das Ministerium davor, dass sich Personen aus dem ukrainisch-ungarischen Grenzgebiet bei Aufnahmebehörden im Land melden würden, welche eigentlich keinen Anspruch auf vorübergehenden Schutz hätten. Denn, so die Erklärung, diese Personen seien im Besitz eines ungarischen Passes und daher nicht schutzbedürftig – eine Fiktionsbescheinigung müsse entsprechend verweigert werden. Explizit wird an dieser Stelle auf Personen hingewiesen, welche „oft im Familienverbund vorstellig“ würden und angeben, sich in einer schlechten finanziellen Situation zu befinden. Zudem seien insbesondere Personen verdächtig, die sich „zur Verständigung oft fast ausschließlich der ungarischen Sprache bedienen“ oder mit denen „keine Verständigung auf Ukrainisch oder Russisch“ möglich sei.

Ohne die Zielgruppe eindeutig zu benennen, wird klar, dass das Ministerium mit dem Schreiben wohl auf geflüchtete Rom*nja abzielt, indem es einschlägige rassistische Vorurteile bedient. Hierzu zählt der Verweis auf die Flucht „im Familienverbund“, der angesichts der Tatsache, dass viele der Ukrainer*innen gemeinsam mit Familienmitgliedern flüchten, eigentlich jeglicher Logik entbehrt. Der Verweis auf die finanzielle Lage der vorstelligen Personen zielt auf die verbreitete Fehlannahme, Rom*nja würden insbesondere aus wirtschaftlichen Gründen fliehen und seien nicht „wirklich“ schutzbedürftig. „Diese rassistischen Ressentiments transportieren die immer gleichen, jahrhundertealten Bilder gegen Rom*nja und Sinti*zze und grenzen massiv aus: Selbst jetzt – in Anbetracht des Krieges – sind unsere Menschen aus der Ukraine von gleichwertiger Hilfe auf der Flucht ausgeschlossen,“ erklärt Sonja Kosche, Roma-Aktivistin. Das Schreiben macht auch deutlich, dass es im Ministerium an Wissen zur sprachlichen Vielfalt in der Ukraine fehlt. Der Hinweis auf die Sprachkenntnisse der Personen verkennt die Situation von Minderheiten vor Ort. Denn in der Ukraine leben faktisch ungarisch-sprechende Minderheiten, auch ist es nicht ungewöhnlich, dass manche Rom*nja aus der Ukraine hauptsächlich auf Romanes kommunizieren.

„Baden-Württemberg wird seiner Verantwortung aus der NS-Zeit noch immer nicht gerecht, das beweisen auch diese rassistischen Auslassungen. Ganz im Gegenteil: Ausgrenzung und Kriminalisierung sind, wie die andauernde Verfolgung nach 1945, auch heute noch gängige Praxis gegen Rom*nja und Sinti*zze in Deutschland,“ macht Kosche deutlich. Denn mit seinem Schreiben ebnet das Ministerium den Weg zu kollektiven Vorverurteilungen und verstärkt das Misstrauen von Behörden. „Diese Kultur des Misstrauens hat fatale Folgen für die Betroffenen, denn ohne Fiktionsbescheinigung ist auch kein Zugang zu Sozialleistungen möglich“, sagt Elisa Söll vom Flüchtlingsrat BW. Im Extremfall müssen die Geflüchteten ungarische Auslandsvertretungen kontaktieren, um eine Bescheinigung vorlegen zu können, dass sie keine ungarische Staatsangehörigkeit haben – und das dauert. „Wir fordern daher, dass alle Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, im Land Schutz bekommen. Der Zugang zu einem fairen Verfahren und einem entsprechenden Schutz in Baden-Württemberg darf für flüchtende Rom*nja – aber eben auch Angehörige anderer Minderheiten – nicht eingeschränkt werden“, so Söll weiter.

Nachfragen des Flüchtlingsrats zum entsprechenden Schreiben waren vom Justizministerium nicht beantwortet worden.

*Der Begriff „antiziganistisch“ wird u.a. von Vertreter*innen der Community z.T. sehr kritisch gesehen, weil er durch seinen Bestandteil „zigan“ abwertende Fremdbezeichnungen reproduziert. Aus diesem Grund wird „zigan“ in diesem Text durchgestrichen.


VG Berlin: Abschiebungsverbot wegen humanitärer Lage im Jemen

Das Verwaltungsgericht Sachsen (VG) hat mit Beschluss vom 05.04.2023 (Az: 1 K 52/21 A) folgendes entschieden:

„Aufgrund der extrem prekären, sich immer weiter zuspitzenden humanitären Lage im Jemen ist regelmäßig vom Bestehen eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 5 AufenthG auszugehen. Etwas anderes gilt nur, wenn im Einzelfall besondere tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine Person, abweichend vom Durchschnitt der Bevölkerung, nicht von der allgemeinen prekären Lage und der Abhängigkeit von Nichtregierungsorganisationen betroffen sein würde.“

(Leitsatz von asyl.net)

Eine andere Ansicht vertritt das VG Schleswig-Holstein im Urteil vom 13.04.23 (Az: 9 A 106/22).



OVG Sachsen: Abschiebungsverbot für jungen Mann aus Afghanistan

Das Oberverwaltungsgericht Sachsen (OVG) hat mit Beschluss vom 24.05.2023 (Az: 1 A 472/20.A) folgendes entschieden:

„1. Es ist nicht mehr davon auszugehen, dass gesunde leistungsfähige junge Männer als Rückkehrer aus dem Ausland ohne Netzwerke ihren existenziellen Lebensunterhalt sichern können. Die allgemeinen humanitären Verhältnisse in Afghanistan würden den Kläger vielmehr in die Gefahr einer unmenschlichen Behandlung bringen.

2. Auch durch die in Afghanistan verbliebene Familie könnte der Kläger seine Existenz nicht sichern, da diese vielmehr auf die Unterstützung durch ihn angewiesen ist.“

(Leitsätze von asyl.net)



VG Stuttgart: Flüchtlingsanerkennung für Person aus Tunesien wegen Kritik an der Regierung

Das Verwaltungsgericht Stuttgart (VG) hat mit Beschluss vom 18.07.2023 (Az: A 1 K 1959/23) folgendes entschieden:

„1. Personen, die die tunesische Regierung insbesondere den Präsidenten Saïed sowie die Sicherheitsbehörden und die Armee kritisieren, droht eine Verfolgung durch staatliche Akteure (Rn. 20).

2. Die Verfolgung durch staatliche Akteure ist jedenfalls dann beachtlich wahrscheinlich, wenn die Äußerung der Kritik in sozialen Medien und unter Verwendung des eigenen Namens sowie des eigenen Bildes erfolgt (Rn. 27).“

(Leitsätze von asyl.net)



VG Köln: Lebensgefährt*innen von Personen aus der Ukraine unterfallen vorübergehenden Schutz

Das Verwaltungsgericht Köln (VG) hat mit Beschluss vom 12.07.2023 (Az: 12 L 662/23) folgendes entschieden:

„Zu Familienangehörigen von ukrainischen Staatsangehörigen zählen gemäß Art. 2 Abs. 1 Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 auch Lebensgefährt*innen, die glaubhaft machen, dass sie eine auf Dauer angelegte Gemeinschaft eingegangen sind, ohne verheiratet zu sein. Eine auf Dauer angelegte Gemeinschaft liegt vor, wenn zwei Personen gleich welchen Geschlechts eine Lebensgemeinschaft eingehen, die keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt, sich durch innere Bindungen auszeichnet, ein gegenseitiges Einstehen der Personen in Not- und Wechselfällen des Lebens begründen, also über die Beziehungen in einer reinen Haushalts- oder Wirtschaftsgemeinschaft hinausgeht.“

(Leisatz von asyl.net)



PRO ASYL warnt vor Verlust von menschenrechtlichem Kompass in der Asyldebatte

An diesem Freitag debattiert der Bundestag in Zeiten einer überhitzten Debatte einmal mehr über die Aufnahme von Flüchtlingen. Doch statt positiver Impulse steht ein Abschottungs- und Abschreckungskatalog der CDU/CSU-Fraktion zur Debatte. PRO ASYL fordert alle demokratischen Parteien dazu auf, sich auf Humanität und Menschenrechte zu besinnen und mit ihrem Kurs anti-demokratische und rechtspopulistische Kräfte nicht weiter zu stärken.

„Aktuell scheint es in der Debatte um die Aufnahme schutzsuchender Menschen kein Halten mehr zu geben, von der Abschaffung des Asylrechts bis zu Rufen nach der Akzeptanz von ‚brutal klingender Politik‘ ist alles dabei. Die deutsche Politik verliert aktuell ihren menschenrechtlichen Kompass.“, kommentiert Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL die aktuelle öffentliche Debatte.

Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion, der am Freitag ab 10:20 Uhr im Parlament diskutiert werden soll, sieht verschiedene Maßnahmen vor, z.B. die Schaffung der Möglichkeit, Asylverfahren komplett in Drittstaaten durchzuführen, die Ausweitung der „sicheren Herkunftsstaaten“, die Einstellung von Aufnahmeprogrammen und mehr Binnengrenzkontrollen. „Das, was CDU/CSU vorlegen, ist ein Abschottungs- und Abschreckungskatalog sondergleichen. Mit Menschenrechten oder Europarecht haben diese Vorschläge nichts zu tun, doch scheint dies auch keine Kategorie zu sein, an der sich die Parteien noch messen lassen wollen. Erschreckend ist aber auch, dass viele der Vorschläge auch Anklang in der regierenden ‚Fortschrittskoalition‘ finden, die sich eigentlich einen Neuanfang in der Migrationspolitik auf die Fahnen geschrieben hatte. Davon ist zwei Jahre nach Regierungsbeginn kaum noch etwas übrig.“, kritisiert Judith.

Auch europäisch gesehen gibt es einen erschreckenden Verlust an Mitgefühl und dem Einstehen für Menschenrechte und Solidarität. Während in der Vergangenheit Katastrophen wie das Kentern von Flüchtlingsbooten europäische Regierungen zumindest zwischenzeitlich zum Handeln gebracht haben, war in diesem Jahr nach der Schiffskatastrophe von Pylos mit über 600 Toten schon nach wenigen Tagen ‚business as usual‘ – Aufklärung der Umstände unerwünscht.

Mit Blick auf Lampedusa wird aktuell ein Bild der Überforderung und Krise inszeniert, mit dem die postfaschistische Ministerpräsidentin Meloni nun die anderen europäischen Regierungen unter Druck setzt, um den Deal mit Tunesien und schärfere Asylregeln durchzusetzen. Anstatt durch Solidarität und Aufnahme von Flüchtlingen Druck aus der Situation zu nehmen, gehen die anderen Regierungen aus Angst vor rechtspopulistischen Parteien in ihren eigenen Ländern dieser Strategie auf den Leim. „Wir erleben ein Erstarken von rechtsextremen Parteien in Europa, die das Flucht – und Migrationsthema bewusst für sich instrumentalisieren. Anstatt dem deutlich Paroli zu bieten, knicken die meisten  Regierungen aktuell ein – und setzen damit auch ein demokratisches Europa aufs Spiel, das Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit als Fundament hat und diese auch verteidigt.“, sagt Judith.


Schutz und Asyl für Kriegsdienstverweigerer

In der Woche vor dem Internationalen Tag der Menschenrechte – vom 4. bis 10. Dezember – rufen mehr als 30 Organisationen aus Europa zu Aktionen zum Schutz für all diejenigen auf, die in Russland, Belarus und der Ukraine den Kriegsdienst verweigern.

Derzeit drohen Menschen aus Russland, Belarus und der Ukraine für die Kriegsdienstverweigerung Repressionen, in Belarus bis hin zur Todesstrafe. Aber: Kriegsdienstverweigerung ist ein international anerkanntes Menschenrecht. Das Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen, darunter auch der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, fordert darum

  • von den Regierungen Russlands, Belarus` und der Ukraine, die Verfolgung von Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen umgehend einzustellen.
  • von der EU und der Bundesregierung Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen, die Einreise in die EU zu ermöglichen und ihnen Schutz und Asyl zu geben.

Diese Forderungen werden in der Aktionswoche durch Kundgebungen, Demonstrationen, Mahnwochen und weiteren kreativen Aktionen zum Ausdruck gebracht. Über geplante Aktionen kann unter office@connection-ev.org informiert werden.