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Gemeinsames Europäisches Asylsystem: Faktencheck von PRO ASYL

Seit der Entscheidung über die EU-Asylreform im Europäischen Rat versuchen Mitglieder der Bundesregierung, u.a. Annalena Bärbock und Olaf Scholz, die Zustimmung dazu zu rechtfertigen – und greifen dabei immer wieder auf unrichtige und unkorrekte Behauptungen zurück. Diese widerlegt PRO ASYL im Faktencheck.



Unterbringung: So schaffen Kommunen das

2022 flüchteten etwa 1,2 Millionen Menschen nach Deutschland – circa eine Million davon aus der Ukraine. Viele Kommunen meldeten sich in den vergangenen Monaten zu Wort, dass sie keinerlei Kapazitäten mehr hätten, Geflüchtete aufzunehmen, Belastungsgrenzen erreicht seien und Aufnahmestopps notwendig wären. Solidarität und Asyl müssen Grenzen haben, so suggerieren diese Stimmen. Aber dass das keine Lösung sein kann, zeigen die gewaltsamen Konflikte, die globale Ungerechtigkeit und steigenden Fluchtbewegungen. Ein Blick in das System „Aufnahme“ werfen Mitarbeitende zweier Kommunen. Ihre Recherche zeigt ein sehr unterschiedliches Bild von den kommunalen Belastungen. Was führt zu Belastungen und wie kann Aufnahme gelingen? Diese und mehr Fragen beantwortet die Analyse, die der MEDIENDIENST Integration in Auftrag gab.



Selektive Solidarität? Wovon Hilfsbereitschaft gegenüber Flüchtlingen abhängt

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration hat im Frühjahr 2023 Daten zur Flüchtlingssolidarität in Deutschland erhoben. In einer sog. Vignetten-Studie haben Befragte eine kurze Beschreibung einiger Geflüchteten in Deutschland gelesen und angegeben, inwieweit sie ihnen solidarisch gegenüberstehen. Die Geflüchteten unterschieden sich nach Herkunftsland, Religionszugehörigkeit, Geschlecht, Ausbildungsstatus und Bleibe- bzw. Rückkehrabsicht.

Es zeigt sich: Erhebliche Teile der Bevölkerung sind bereit, aktiv für Flüchtlinge einzustehen. Vor dem Hintergrund steigender Zahlen von geflüchteten Menschen auch aus anderen Weltregionen ist bedeutsam, dass es dieses Unterstützungspotenzial nicht nur für ukrainische Flüchtlinge gibt, sondern auch für Schutzsuchende aus anderen Ländern. Dennoch würde ukrainischen, christlichen, hochgebildeten Frauen mit Rückkehrabsicht laut der Untersuchung besonders häufig Hilfe entgegengebracht. Neben den Eigenschaften der Flüchtlinge wurden persönliche Eigenschaften der Befragten betrachtet. Als besonders relevant für ihre Solidarität erweisen sich politische Einstellungen, das Gefühl politischer Selbstwirksamkeit sowie Vertrauen in Institutionen. Besonders die kommunale Ebene könnte daher eine wichtige Rolle spielen: Wo auf den Bedarf der schon ansässigen Bürger*innen eingegangen wird, ist ein positiver Effekt auf die Flüchtlingssolidarität zu erwarten.



Online-Veranstaltung: Moldau – Ein Sicheres Herkunftsland für Roma?

Die Bundesregierung plant, die Republik Moldau zum „Sicheren Herkunftsstaat“ zu erklären. Dahinter steckt der Wunsch, Menschen aus diesem Staat davon abzuhalten, in Deutschland Asyl zu beantragen beziehungsweise sie schneller abschieben zu können. Die meisten Menschen aus Moldau, die nach Deutschland flüchten, sind Roma. In Deutschland wird ihnen unterstellt, nur aus „wirtschaftlichen Gründen“ Asyl zu beantragen, motiviert durch angeblich besonders großzügige Sozialleistungen. Doch wie ist die Situation der Roma in Moldau wirklich? Warum fliehen Roma aus Moldau und was passiert mit denen, die abgeschoben wurden? Was passiert hier in Deutschland mit den geflüchteten Roma aus Moldau und welche Konsequenzen wird die Einstufung als „sicheres Herkunftsland“ für sie haben.

Organisator*innen: Roma Center/ Roma Antidiscrimination Network

Beteiligte: Elena Sirbu von der Organisation „Roma Women Platform ROMNI“ aus Moldau, Emily Barnickel vom Flüchtlingsrat Berlin
Anmeldung unter: sean.mcginley@roma-center.de

Eine Veranstaltung im Rahmen der Kampagne#MoldauNichtSicher#MoldovaNotSafe


55 Organisationen warnen: Tiefpunkt bei europäischer Asylreform noch nicht erreicht!

Nachdem die Einigung der EU-Innenminister*innen am 8. Juni 2023 über massive Verschärfungen im EU-Asylrecht bereits starke Kritik hervorgerufen hat, warnen nun 55 Menschenrechts- & Kinderrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbände und entwicklungspolitische Organisationen davor, dass mit der aktuell zwischen den Mitgliedstaaten diskutierten Verordnung im Fall von Krisen, höherer Gewalt und Instrumentalisierung die letzten verbliebenen Standards noch untergraben werden sollen. Die Bundesregierung wird aufgerufen, sich gegen diese Verordnung zu stellen und in den Verhandlungen im Rat eine klare rote Linie zu ziehen.

„Während der Politikbetrieb kurz vor der Sommerpause steht, werden zwischen den Mitgliedstaaten Vorschläge verhandelt, die die bislang beschlossenen Verschärfungen noch übertrumpfen“, warnt Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL. Die mit der Zustimmung der Bundesregierung bereits getroffene Einigung eröffnet unter anderem mit der Ausweitung „sicherer Drittstaaten“ die Möglichkeit zum Ausstieg aus dem Flüchtlingsschutz. Die nun diskutierten Vorschläge für den Fall einer „Instrumentalisierung von Migration“ sind darüber hinausgehend ein Rezept für brutale Pushbacks, wie man sie zum Beispiel seit 2021 an der polnisch-belarussischen Grenze sieht. Wer es überhaupt schafft einen Asylantrag zu stellen, kann für bis zu fünf Monate an der Grenze inhaftiert werden. Schon im Normalfall werden in Grenzverfahren keine fairen Asylverfahren stattfinden, je mehr Menschen an den Außengrenzen festgehalten werden, desto katastrophaler wird die Situation.

„Dass die Vorschläge zur Instrumentalisierung nach ihrem zwischenzeitlichen Scheitern im letzten Dezember nun erneut diskutiert werden, ist brandgefährlich. Die Bundesregierung muss bei ihrer Position bleiben und diese Rückendeckung für massive Menschenrechtsverletzungen an den Außengrenzen strikt ablehnen! Würde sie ihren Koalitionsvertrag und die darin enthaltene Verpflichtung für Menschenrechte und Flüchtlingsschutz in Europa ernst nehmen, so müsste sie sich aber grundsätzlich gegen die Reform stellen“, fordert Wiebke Judith.

Die schwedische EU-Präsidentschaft hatte noch auf den letzten Metern ihrer Präsidentschaft die „Verordnung für Ausnahmen im Falle von Krisen, Instrumentalisierung und höherer Gewalt“ (Stand 23. Juni 2023) auf den Weg gebracht, nun macht die spanische Präsidentschaft seit Juli unter Hochdruck mit den Vorschlägen weiter. Es sollen unter anderem die Verzögerung von Registrierungen, die Verlängerung von Grenzverfahren – dann für so gut wie alle Gruppen von Geflüchteten – sowie massive Absenkungen bei den Unterbringungs- und Aufnahmestandards möglich werden. Die von der Bundesregierung für die GEAS-Reform gewünschten Ausnahmen vom Grenzverfahren für Kinder oder andere vulnerable Personen wären dem Verordnungsentwurf nach vom Tisch. Auch droht eine Legitimierung der Menschenrechtsverletzungen an den Außengrenzen.

Die 55 Organisationen stellen gemeinsam fest: „Die Verordnung für den Fall von Krise, Instrumentalisierung und höherer Gewalt droht an den Außengrenzen den schon bestehenden Ausnahmezustand rechtlich zu zementieren. Das können und wollen wir nicht hinnehmen. Europäisches Recht muss wieder angewendet werden – die vorgelegte Verordnung verbiegt aber das Recht und ermöglicht es, das geltende Recht an den Außengrenzen zu brechen.“

Bereits im Dezember 2022 appellierten 35 Organisationen an die Bundesregierung, dem damaligen Vorstoß für eine Instrumentalisierungsverordnung nicht zuzustimmen. In ihrem Prioritätenpapier spricht sich die Bundesregierung gegen die Aufnahme der Verschärfungen im Fall einer Instrumentalisierung aus. Im Beschluss des Grünen Länderrats in Bad Vilbel zur Flüchtlingspolitik steht zudem: „Die Rechte von Menschen zu beschneiden, die durch autoritäre Staaten instrumentalisiert werden, lehnen wir ab.“


Arbeitshilfe: Energiekosten – Energierückstände – Energieschulden

Steigende Energiekosten treiben immer mehr Menschen in Armut und Schulden. Besonders stark trifft es Menschen, die sowieso schon am unteren Existenzminimum leben. Die Arbeitshilfe des Fachausschusses Schuldner- und Insolvenzberatung der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtshilfe in Bayern (LAG Ö|F) gibt einen umfassenden Überblick über die unterschiedlichsten
Facetten im Zusammenhang Energiearmut. So geht es unter anderem auch um den Einsatz von Sozialleistungen im SGB II und SGB XII. Diese Leistungen erhalten Geflüchtete mit einer Anerkennung im Asylverfahren sowie Geflüchtete aus der Ukraine, die vorübergehenden Schutz bekommen haben (§ 24 AufenthG).



Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan wieder gestartet

Nachdem die Bundesregierung das Bundesaufnahmeprogramm (BAP) bzw. die Visavergabe für gefährdete Afghan*innen Ende März ausgesetzt hatte, lief das Programm am 26. Juni wieder an. Begründet wurde der einstweilige Stopp mit Sicherheitsbedenken. Mittlerweile warten 14.000 Menschen mit Aufnahmezusage auf ihre Visaerteilung. Maximal 1000 Menschen pro Monat sollen einreisen dürfen.



Workshop: Duldung – und jetzt? Informationen zu Rechten und Möglichkeiten & politische Vernetzung

++++++ English below – Français en bas – اللغة العربية أدناه  – Türkçe aşağıda – فارسی زیر ++++++

Am 8. Juli findet die Veranstaltung „Duldung – und jetzt?“ in Freiburg statt. Diese Veranstaltung ist speziell für geduldete Geflüchtete in ganz Baden-Württemberg gedacht, die sich über ihre Möglichkeiten in Deutschland zu bleiben informieren möchten und das Thema „Duldung“ besser verstehen möchten. Maren Schulz vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg wird die rechtliche Situation, Bleibeperspektiven und die politische Dimension erklären. Danach gibt es Zeit, Fragen zu klären, sich auszutauschen und zu diskutieren, ob und wie man auch politisch gegen die „Duldung“ vorgehen könnte.

Wenn ihr teilnehmen möchtet, bitte meldet euch bei der Nummer +49 1788262773. Die Veranstaltung wird auf Englisch stattfinden, aber wir werden Übersetzungen in verschiedene Sprachen organisieren. Bitte gebt uns möglichst schnell Bescheid, wenn ihre eine Übersetzung benötigt damit wir die Übersetzung organisieren können. Falls ihr Unterstützung bei der Anreise und den Fahrtickets braucht, schreibt uns – wir können helfen!

Wann: 8. Juli 2023, 12.00 – 16.00 Uhr
Wo: KTS, Basler Straße 103, 79100 Freiburg

Teilt diese Einladung auch gerne mit Freunden – je mehr wir sind, desto besser!

Der Input vom Flüchtlingsrat BW findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.

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Duldung (Toleration) – and now? Information on rights and opportunities & political networking

On July 8, the event „Duldung – und jetzt?“ will take place in Freiburg. This event is specifically for tolerated refugees throughout Baden-Württemberg who want to learn about their options to stay in Germany and better understand the topic of „Duldung“. Maren Schulz from the Refugee Council Baden-Württemberg will explain the legal situation, prospects for staying and the political dimension. Afterwards, there will be time to clarify questions, exchange ideas and discuss whether and how one could also take political action against „Duldung“.

If you want to participate, please contact us at +49 1788262773 The event will be in English, but we will organize translations in different languages. Please let us know as soon as possible if you need a translation so that we can organize the translation. If you need assistance with travel and tickets, write to us – we can help!

When: July 8, 2023, 12:00 p.m. – 4:00 p.m.
Where: KTS, Basler Straße 103, 79100 Freiburg, Germany

Feel free to share this invitation with friends – the more we are, the better!

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Duldung – et maintenant ? Informations sur les droits et les possibilités & mise en réseau politique

Le 8 juillet, l’événement „Duldung – und jetzt ?“ aura lieu à Fribourg. Cet événement est spécialement destiné aux réfugiés tolérés de tout le Bade-Wurtemberg qui souhaitent s’informer sur leurs possibilités de rester en Allemagne et mieux comprendre le sujet de la „Duldung“. Maren Schulz du Conseil aux réfugiés du Bade-Wurtemberg expliquera la situation juridique, les perspectives de rester et la dimension politique. Ensuite, il y aura du temps pour clarifier les questions, échanger et discuter si et comment on pourrait aussi agir politiquement contre le „Duldung“.

Si vous souhaitez participer, merci de nous contacter au +49 1788262773. L’événement se déroulera en anglais, mais nous organiserons des traductions dans différentes langues. Veuillez nous faire savoir dès que possible si vous avez besoin d’une traduction afin que nous puissions l’organiser. Si vous avez besoin d’aide pour le voyage et les billets, écrivez-nous – nous pouvons vous aider !

Quand : 8 juillet 2023, 12.00 – 16.00 heuresOù : KTS, Basler Straße 103, 79100 Fribourg

N’hésitez pas à partager cette invitation avec vos amis – plus nous serons nombreux, mieux ce sera !

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 دولدونغ والآن؟ – معلومات عن الحقوق والفرص ولقاء سياسي

يوم 8 يوليو ، سيقام حدث „دولدونغ – والآن؟“ في فرايبورغ. تم تصميم هذا الحدث خصيصا للاجئين الحاصلين على „دولدونغ“ في جميع أنحاء بادن فورتمبيرغ. والذين يرغبون في معرفة خياراتهم للبقاء في ألمانيا والذين يرغبون في فهم موضوع „الدولدونغ“ بشكل أفضل. مارين شولتز من مجلس اللاجئين في بادن فورتمبيرغ ستشرح الوضع القانوني وآفاق البقاء والبعد السياسي. وبعد ذلك سيكون هناك متسع من الوقت لتوضيح الأسئلة وتبادل الأفكار ومناقشة ما إذا كان يمكن اتخاذ إجراء سياسي ضد „الدولدونغ“ وكيفية القيام بذلك.

إذا كنت ترغب في المشاركة ، يرجى الاتصال بالرقم 00491788262773 سيعقد الحدث باللغة الإنجليزية ، لكننا سننظم ترجمات إلى لغات مختلفة. يرجى إعلامنا في أقرب وقت ممكن إذا كنت بحاجة إلى ترجمة حتى نتمكن من تنظيم الترجمة . إذا كنت بحاجة إلى مساعدة بشأن السفر والتذاكر، اكتب إلينا – يمكننا مساعدتك!

متى: 8 يوليو 2023 ، 12.00 – 16.00

أين: KTS ، Basler Straße 103 ،  79100 فرايبورغ

لا تتردد في مشاركة هذه الدعوة مع الأصدقاء – كلما زاد عددنا ، كان ذلك أفضل!

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Hoşgörü – ve şimdi? Haklar ve fırsatlar hakkında bilgilendirme ve siyasi ağ oluşturma

8 Temmuz’da Freiburg’da „Duldung – und jetzt?“ etkinliği gerçekleştirilecektir. Bu etkinlik özellikle Baden-Württemberg eyaletinde yaşayan ve Almanya’da kalma seçenekleri hakkında bilgi edinmek ve „hoşgörü“ konusunu daha iyi anlamak isteyen hoşgörülü mültecilere yöneliktir. Baden-Württemberg Mülteci Konseyi’nden Maren Schulz, yasal durumu, kalma olasılıklarını ve siyasi boyutu açıklayacaktır. Daha sonra soruları açıklığa kavuşturmak, fikir alışverişinde bulunmak ve „Duldung „a karşı siyasi eylemde bulunulup bulunulamayacağını ve nasıl bulunulabileceğini tartışmak için zaman olacaktır.

Katılmak isterseniz, lütfen +49 1788262773 numaralı telefonu arayın. Etkinlik İngilizce olacak, ancak farklı dillere çeviriler düzenleyeceğiz. Çeviriye ihtiyacınız varsa, bunu organize edebilmemiz için lütfen mümkün olan en kısa sürede bize bildirin. Seyahat ve bilet konusunda yardıma ihtiyacınız varsa, bize yazın – yardımcı olabiliriz!
Ne zaman: 8 Temmuz 2023, 12.00 – 16.00 saatleri arasındaNerede: KTS, Basler Straße 103, 79100 Freiburg

Bu daveti arkadaşlarınızla paylaşmaktan çekinmeyin – ne kadar çok o kadar iyi!

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موضوع دولدونگ را چگونه تحمل كنيم؟

اطلاعات در مورد حقوق و فرصت ها و شبكه هاي سياسي

در ٨ جولاي رويداد 

Duldung und Jetzt?

در فرایبورگ برگزار خواهد شد

این رویداد به طور خاص برای پناهندگان دولدون شده در سراسر بادن-وورتمبرگ است که می خواهند در مورد گزینه های خود برای اقامت در آلمان بیاموزند و موضوع دولدون را بهتر درك كنند 

مارن شولز از شورای پناهندگان بادن-وورتمبرگ  وضعیت حقوقی، چشم اندازهای اقامت و بعد سیاسی را توضیح خواهد داد

پس از آن، زمانی برای روشن شدن سؤالات، تبادل نظر و بحث در مورد اینکه چگونه می توان علیه «دولدون» اقدام سیاسی کرد، وجود خواهد داشت

اگر می خواهید شرکت کنید، لطفاً با ما با شماره 1788262773 49+  تماس بگیرید، این رویداد به زبان انگلیسی خواهد بود، اما ما ترجمه ها را به زبان های مختلف سازماندهی خواهیم کرد

 لطفا در صورت نیاز به ترجمه در اسرع وقت به ما اطلاع دهید تا بتوانیم ترجمه را سازماندهی کنیم

اگر برای سفر و بلیط به کمک نیاز دارید، برای ما بنویسید ما می توانیم کمک کنیم

زمان: 8 جولای 2023، ساعت 12:00 بعد از ظهر. – ساعت 4:00 بعد از ظهر

مكان:KTS, Basler Straße 103, 79100 Freiburg, Germany


Pro Asyl: Grundrechtsschutz light in Erstaufnahmeeinrichtungen

Sind Zimmer in Geflüchtetenunterkünften vom Grundgesetz geschützte Wohnungen? Ist bei einer Abschiebung ein Durchsuchungsbeschluss notwendig? Dürfen sich ehemalige Bewohner*innen nachträglich gegen die Hausordnung wehren? Diese Fragen hatte das Bundesverwaltungsgericht zu klären – PRO ASYL war dabei und ist mehr als ernüchtert.

Am Donnerstag, den 15. Juni 2023, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über zwei zu einem Verfahren verbundene Klagen (BVerwG 1 CN 1.22, BVerwG 1 C 10.22). In beiden ging es um die Frage des grundrechtlichen Schutzes von Zimmern in Sammelunterkünften von Geflüchteten. Die Klageverfahren wurden von einem Bündnis von Organisationen unterstützt, dem PRO ASYL, die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF), die Aktion Bleiberecht Freiburg und der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg angehören.

Angesichts der prekären Fluchtwege und des existenziellen Elends an den EU-Außengrenzen wird oft vergessen, dass die Ankunft in Deutschland nicht bedeutet, dass Schutzsuchende zur Ruhe kommen dürfen. Sie müssen gemäß § 47 des Asylgesetzes zunächst bis zu 18 Monaten (und in manchen Fällen noch länger) in Erstaufnahmeeinrichtungen leben. Dass Schutzsuchende auch dort Privatsphäre haben, sollte eine Selbstverständlichkeit sein, sieht aber in der Praxis oft anders aus. Die Erstaufnahmeeinrichtungen bedeuten meist repressive Massenunterbringungen und Isolation. Viele Geflüchtete gehen dauerhaft mit der Angst schlafen, in der Nacht aus ihrem Zimmer geholt und für eine Abschiebung oder Rückführung in ein anderes EU-Land zum Flughafen gebracht zu werden.

Um über den grundrechtlichen Wohnungsschutz Geflüchteter einheitlich zu entscheiden, hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zwei Verfahren verbunden und hierzu nun eine doppeldeutige Entscheidung getroffen: Zimmer in Sammelunterkünften seien zwar grundrechtlich geschützt, dennoch seien Durchsuchungsbeschlüsse nicht notwendig und die Polizei dürfe zum Zweck einer Abschiebung private Zimmer betreten. Damit schränkte das Bundesverwaltungsgericht das zuerkannte Grundrecht durch die Hintertür gleich wieder ein.



VG Karlsruhe: Kriterien Prüfung freiheitlich demokratische Grundordnung

Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung (FDGO) ist im Einbürgerungsverfahren und für viele Aufenthaltstitel Voraussetzung. Wie es geprüft wird, ist sehr unterschiedlich. Nun hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe mit Urteil vom 1.2.2023 (Az: 19 K 1832/21) entschieden:

„Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StAG ist ein materielles Tatbestandsmerkmal; die hierzu abgegebene Erklärung des Einbürgerungsbewerbers muss von einer inneren Hinwendung zur Verfassungsordnung getragen sein. Zweifel an der Richtigkeit der Erklärung setzen allerdings voraus, dass tatsächliche Anhaltspunkte für den Kontakt zu verfassungsfeindlichen Organisationen oder Aktivitäten bestehen…. Dies beugt einer freischwebenden „Gewissensprüfung“ und der damit verbundenen Gefahr einer diskriminierenden Behandlung vor und lässt sich mit einer Richtigkeitsvermutung zugunsten der formellen Abgabe des Bekenntnisses begründen (vgl. Berlit, a. a. O., Rn. 135).“

Aus dieser Entscheidung lässt sich ableiten, dass nur weil eine Person im Gespräch zur FDGO nicht alle Fragen der Behörde bezüglich Demokratie etc. einwandfrei beantworten kann, dies nicht den Rückschluss erlaubt, dass keine innere Hinwendung zur Verfassungsordnung besteht. Es müssen weitere Gründe vorliegen, welche Zweifel der Behörde an der inneren Hinwendung der Antragstellenden erlauben. Dies ist besonders im Hinblick auf das Chancen-Aufenthaltsrecht wichtig, da hier die Prüfung der FDGO äußerst heterogen vorgenommen wird.