Beiträge

Karlsruhe: Vernetzungstreffen für Engagierte

Dass sich engagierte Personen, Initiativen und Vereine im Bereich Flucht, Migration und interkultureller Arbeit austauschen, ist essentiell für eine zielgerichtete solidarische Arbeit. Wie und wo gelingt diese Vernetzung am besten?

Das COLA TAXI OKAY organisiert einen Raum für Austausch zwischen Initiativen, Vereinen und engagierten Personen in der Region Karlsruhe. Die Veranstaltung hat zum Ziel, allen Engagierten die Möglichkeit zu geben, von ihrer Arbeit zu berichten, um somit best practice Beispiele zu sammeln. Ebenfalls bietet der Raum die Gelegenheit, Freizeitangebote und sonstige Aktivitäten besser gemeinsam zu kommunizieren und sich über eine offenere Zugänglichkeit dieser Angebote zu unterhalten.

Bei Interesse an einer Teilnahme, melden Sie sich bis Dienstag den 08.07.2025 über hello@colataxiokay.com .

Ort: COLA TAXI OKAY – Kronenstraße 25, 76133 Karlsruhe


Mehrsprachige Infoblätter zu Schulden

Was kann alles auf mich zukommen, wenn ich meine Schulden nicht mehr bezahlen kann? Was sind eigentlich Mahnverfahren, Pfändung und Verbraucherinsolvenz? Kann ich bei Schulden meine Wohnung verlieren und nicht mehr heizen? Was ist zu tun bei Schulden bei Krankenkassen und Leistungsbehörden? Wie kann mir eine Schuldnerberatung und ein Haushaltsplan helfen?

Zu all diesen Fragen und noch viel mehr stellt die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hessen 16 Informationsblätter auf 16 Sprachen zur Verfügung. Übersichtlich und praxisnah helfen diese Informationen Betroffenen, sich über ihre Rechte, Maßnahmen und Hilfsangebote zu informieren.


Aktion: Ein Herz für Familien

Der Familiennachzug für Geflüchtete mit subsidiärem Schutz soll ausgesetzt werden – so plant es die Bundesregierung. Dadurch wird das Familienleben von sehr vielen Menschen auf lange Sicht verunmöglicht. Dies bedeutet großes Leid für alle betroffenen Kinder, Eltern und Ehepartner*innen. Noch ist das Gesetz nicht im Bundestag verabschiedet worden. Deshalb ist noch Zeit, sich an die Bundestagsabgeordneten zu wenden und sie zu bitten, gegen das Gesetz zu stimmen.

Pro Asyl, Terre des Hommes und der Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht haben die Aktion „Ein Herz für Familien“ vorbereitet: Ihr könnt kostenlos ein Aktionspaket bestellen, das ein Lebkuchenherz, eine Postkarte und ein Anschreiben enthält. Dieses Paket könnt ihr dann an eure Bundestagsabgeordneten übergeben.


Online-Veranstaltung: § 24 AufenthG – Aktuelles und Perspektiven

Derzeit leben etwa 1,3 Millionen Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland. Die meisten von ihnen haben über die Massenzustromsrichtlinie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erhalten. Doch was passiert, wenn der durch die EU gewährte Schutz nicht verlängert wird?

In dieser Online-Veranstaltung wird der aktuelle Stand beleuchtet und mögliche Perspektiven für eine längerfristige Aufenthaltssicherung aufgezeigt. Im Fokus stehen dabei:

  • Bestandsaufnahme: Was beinhaltet §24 AufenthG, was gibt es Aktuelles dazu?
  • Handlungsmöglichkeiten: Welche aufenthaltsrechtlichen Perspektiven sind möglich?

Im Anschluss gibt es Zeit für Fragen und Austausch.

Referentinnen: Anita Sauer-Nagel und Marissa Kytzia, Fachstelle Migration Landeshauptstadt Stuttgart

Die kostenlose Fortbildung richtet sich in erster Linie an Geflüchtete und Ehrenamtliche in der Geflüchtetenarbeit. Andere Interessierte sind aber natürlich auch herzlich willkommen.

Die Veranstaltung findet auf Zoom statt. Die Zugangsdaten erhalten Sie spätestens am Tag vor der Veranstaltung. Bitte beachten Sie: Für die Teilnahme an kostenlosen Online-Seminaren stellen wir keine Teilnahmebestätigungen aus. Von entsprechenden Anfragen bitten wir abzusehen.

Die Anmeldung ist nun geschlossen. Wenn Sie noch kurzfristig dazustoßen wollen, senden Sie uns bitte eine E-mail.

Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der Fachstelle Migration Landeshauptstadt Stuttgart statt. Sie wird im Rahmen des Projekts „Aktiv für gesellschaftliche Teilhabe“ veranstaltet, unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.


Ukraine: Verlängerung Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz

Die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG für Geflüchtete aus der Ukraine wird immer nur für ein Jahr verlängert und jedes Jahr ist unklar, ob es zu einer erneuten Verlängerung kommt. Nun haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf eine Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für Geflüchtete aus der Ukraine geeinigt. Die Verlängerung geht bis zum 4. März 2027. Sobald die Entscheidung formell angenommen ist, wird sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Vielleicht gelten die deutschen Aufenthaltstitel wieder als automatisch verlängert auch ohne erneute Verlängerung der Plastikkarte. So hatte es die deutsche Bundesregierung in den letzten Jahren veranlasst.

Eine dauerhafte aufenthaltsrechtliche Lösung wird schon seit einiger Zeit diskutiert. Wann und wie es dazu kommt, ist noch unklar. Mögliche Wege zur Aufenthaltsverfestigung nach deutschem Recht finden sich in dieser Arbeitshilfe.



Vernetzung für Afghan*innen in Deutschland

In den letzten Jahren sind viele Afghanen*innen in Deutschland angekommen und gestalten unsere Gesellschaft aktiv mit. Für viele der über  400 000 Afghanen*innen stellt sich dabei die Frage: Wie und wo kann man sich in der afghanischen Community gegenseitig unterstützen und miteinander vernetzen?

Genau das setzt sich das Afghanistan Studies & Cooperation Centre e.V. zum Ziel: Der Verein möchte die afghanische Diaspora in Deutschland miteinander in Kontakt bringen und das Ankommen afghanischer Geflüchteter fördern. Hierfür wurde ein Fragebogen entworfen, den alle interessierten Afghanen*innen ausfüllen können.


VG Düsseldorf: § 24 AufenthG nach Aufenthalt in anderem EU-Land

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat mit Beschluss vom 7. Februar 2025 (6 L 2667/24.DA) entschieden, dass ein geflüchteter Ukrainer auch nach zwischenzeitlichem Aufenthalt in Polen in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG zum vorübergehenden Schutz erhalten muss.

  1. „Ein ukrainischer Staatsangehöriger, der Vertriebener im Sinne von Art. 1 und 2c) der Richtlinie 2001/55/EG (Massenzustrom-RL) ist, verliert nicht die Vertriebeneneigenschaft, wenn er sich nach Verlassen der Ukraine zunächst für einen längeren Zeitraum in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufgehalten hat und sich dann entschließt in das Bundesgebiet einzureisen.
  2. Weder der Aufenthalt noch die vorläufige Schutzgewährung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft steht einem Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG entgegen.
  3. Insbesondere enthalten weder die Richtlinie 2001/55/EG noch die Durchführungsbeschlüsse (EU) 2022/382, (EU) 2023/2409 und (EU) 2024/1836 Regelungen, die eine Weiterwanderung vorläufig Schutzberechtigter verbietet.“

(amtliche Leitsätze)


Stuttgart: Solidarisches Yoga

Anlässlich des nationalen Tags der Geflüchteten werden unter dem Motto „Move for Good“ im Stuttgarter Yogastudio Namotoyoga zwei solidarische Yoga-Stunden angeboten. So soll ein Zeichen gegen Hass und Hetze und für Solidarität mit geflüchteten Menschen gesetzt werden. Du zahlst so viel wie du magst! Die Einnahmen werden an den Flüchtlingsrat Baden-Württemberg gespendet.

Die Yoga-Stunden richten sich an Anfänger*innen und Fortgeschrittene. Spenden können vor Ort bar, per PayPal an info@namotoyoga.de oder auf das Bankkonto DE02600501010002184072 (Verwendungszweck: Charity Yoga für Geflüchtete) gesendet werden. Weitere Informationen ebenso wie den Link zur Anmeldung finden Sie auf der Webseite von Namotoyoga und auf Instagram unter flow.for.change.

Tu dir selber und anderen etwas Gutes!

Ort: Johannesstraße 58A, 70176 Stuttgart


Beratungspause: 17.-22. Juni

Bitte beachten Sie: Vom 17. bis 22. Juni ist unsere Beratung geschlossen. E-Mails und Anrufe können wir in dieser Zeit leider nicht beantworten.

Wenden Sie sich in dringenden Fällen bitte an andere Beratungsstellen. Eine Übersicht finden Sie unter Kontaktadressen. Pro Asyl, Migrationsberatungen und die Jugendmigrationsdienste können ggf. ebenfalls weiterhelfen.


LSG NDS: Kein Leistungsausschluss von Dublin-Fällen

Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat mit Beschluss vom 13. Juni 2025; L 8 AY 12/25 B ER festgestellt, dass der Leistungsausschluss in Dublinfällen nach § 1 Abs. 4 Nr. 2 AsylbLG unzulässig ist. Der Leistungsausschluss sei wahrscheinlich unionsrechtswidrig. Zudem, so das LSG, sei die Voraussetzung für den Ausschluss, nämlich dass die „Ausreise rechtlich und tatsächlich möglich ist“ nicht erfüllt:

Dem Überstellungsverfahren ist damit das reguläre Institut der freiwilligen Ausreise unbekannt und die Überstellung erfolgt stets im Rahmen eines behördlich überwachten Verfahrens, selbst bei einer Initiative der betreffenden Person (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.8.2021 – 1 C 26.20 – juris Rn. 22 m.w.N.; Wittmann, Ausschuss-Drs. 20(4)493 A neu, S. 81; Lincoln, Ausschuss-Drs. 20(4)493 G, S. 3 m.w.N.).

Weitere Sozialgerichte haben in Eilverfahren, den Leistungsausschluss für unzulässig erklärt. Auch in Baden-Württemberg müssen wir vermehrt mit Leistungsausschlüssen rechnen, nachdem nun Dublin-Fälle keine Duldungen mehr erhalten (Justizministerium BW, 20.5.25: Änderung der Praxis bei Dublin-Fällen). Betroffene Personen sollten unbedingt Widerspruch und Eilantrag einreichen, wenn ihnen Leistungen gestrichen werden. Rechtsanwaltliche Hilfe gibt es bei mit Recht zum Recht. Tipps zum Widersprüche und Klagen selbst zu verfassen, gibt es in dieser Arbeitshilfe.