Hohes Infektionsrisiko in Gemeinschaftsunterkünften

Studie des Kompetenznetzes Public Health COVID‐19

Das Kompetenznetz Public Health COVID‐19 hat eine Studie zu SARS‐CoV‐2 in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete veröffentlicht. Die Studie fasst die Erkenntnisse aus verschiedenen Einrichtungen zusammen, in denen es Virus-Ausbrücke gegeben hat. Zu den Kernaussagen gehören, dass das Ansteckungsrisiko in solchen Unterkünften grundsätzlich sehr hoch ist, wobei es Unterschiede zwischen verschiedenen Einrichtungen gibt. Kollektivquarantäne hat laut Studie keine messbaren Vorteile gegenüber anderen Strategien und erhöht das Infektionsrisiko für andere nocht nicht infizierte Personen in der Einrichtung. „Die Unterbringung von Geflüchteten sollte grundsätzlich coronaschutzkonform erfolgen, d.h. möglichst dezentral bzw. bei zentralen Einrichtungen möglichst in Einzelunterbringung in kleinen Wohneinheiten, damit bei Auftreten eines Falls eine rasche Ausbreitung vermieden wird und eine adäquate Kontaktnachverfolgung möglich ist“, so eine weitere Kernbotschaft der Studie.


Menschen in Flüchtlingsunterkünften brauchen besseren Schutz vor Corona

Gemeinsame Pressemitteilung von Diakonie und Caritas

Mit Blick auf die jüngsten Corona-Ausbrüche in großen Flüchtlingsunterkünften mahnen die Diakonie Deutschland und der Deutsche Caritasverband einen verbesserten Schutz der dort lebenden Menschen vor dem Coronavirus an. Wir dokumentieren an dieser Stelle ihre Pressemitteilung.

Während die Maßnahmen zur Eindämmung in vielen Bereichen gelockert werden, bleibt die Situation in Flüchtlingsunterkünften angespannt. Gerade in größeren Unterkünften haben die Menschen keine Möglichkeit, die behördlichen Vorgaben zur körperlicher Distanz und Kontaktvermeidung einzuhalten und sich zu schützen. Die Unterkünfte sind für den Ausbruch einer Pandemie nicht gewappnet und die Ansteckungsgefahr könnte dem bis zu 50-fachen der Allgemeinbevölkerung entsprechen, was am Beispiel großer Landeseinrichtungen in Baden-Württemberg errechnet wurde.

Mit Blick auf die jüngsten Corona-Ausbrüche in großen Flüchtlingsunterkünften mahnen die Diakonie Deutschland und der Deutsche Caritasverband einen verbesserten Schutz der dort lebenden Menschen vor dem Coronavirus an. Wir dokumentieren an dieser Stelle ihre Pressemitteilung.

Während die Maßnahmen zur Eindämmung in vielen Bereichen gelockert werden, bleibt die Situation in Flüchtlingsunterkünften angespannt. Gerade in größeren Unterkünften haben die Menschen keine Möglichkeit, die behördlichen Vorgaben zur körperlicher Distanz und Kontaktvermeidung einzuhalten und sich zu schützen. Die Unterkünfte sind für den Ausbruch einer Pandemie nicht gewappnet und die Ansteckungsgefahr könnte dem bis zu 50-fachen der Allgemeinbevölkerung entsprechen, was am Beispiel großer Landeseinrichtungen in Baden-Württemberg errechnet wurde.

Caritas und Diakonie bieten ihre Hilfe an

Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: „Große Flüchtlingsunterkünfte dürfen nicht zu neuen Corona-Hotspots werden. Eine dezentrale Unterbringung der Flüchtlinge ist der beste Schutz – für sie und die ganze Gesellschaft. Die Diakonie fordert seit Jahren gute Standards der Unterbringung. Corona belegt, dass das Konzept, viele Menschen auf engem Raum zusammenzupferchen, der falsche Weg ist.“ Eine Unterbringung in Großunterkünften sei außerdem gar nicht notwendig, weil viele Kommunen bereits ihre Unterstützung angeboten hätten. Auch Diakonie und Caritas sowie kirchliche Tagungshäuser haben ihre Hilfe angeboten, um die Menschen dezentral unterzubringen.

„Es kann nicht sein, dass die Politik wegschaut und einfach hinnimmt, dass die Hygieneregeln in Flüchtlingsunterkünften nicht einzuhalten sind“, so Caritas-Präsident Peter Neher. „Zumindest für die Menschen, die zu den Risikogruppen gehören, und für Familien mit Kindern sollten schnellstens andere Formen der Unterbringung organisiert werden.“

Viele geflüchtete Menschen mit Vorerkrankungen

Auch wenn viele geflüchtete Menschen relativ jung sind, haben nicht wenige von ihnen Vorerkrankungen, die in Zusammenhang mit einer Corona-Infektion tödlich verlaufen können. Die hohe Zahl unbehandelter Vorerkrankungen hängt unter anderem damit zusammen, dass nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nur akute und schmerzhafte Erkrankungen behandelt werden, nicht aber chronische Erkrankungen. Daher sollten allen die medizinisch notwendigen Leistungen, wie sie die Krankenkassen definieren, gewährt und eine elektronische Gesundheitskarte ausgestellt werden. „In Corona-Zeiten Personen erst einmal zum Amt zu schicken, um sich einen Kostenübernahmeschein zu holen, bevor der Arztbesuch möglich ist, wirkt wie aus der Zeit gefallen“, so die Präsidenten.

Zahlreiche Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte standen bereits unter Quarantäne. Auch wenn die positiv getesteten Personen isoliert werden, haben sie oftmals zuvor weitere angesteckt. In der Folge breitet sich das Virus in diesen Einrichtungen rasant aus. Teilweise kommt es dadurch zu Kettenquarantänen, so dass Bewohnerinnen und Bewohner wochenlang die Einrichtungen nicht verlassen können.

„Die momentane Situation macht es geflüchteten Menschen noch schwerer, ihren Platz hier zu finden. Ihre Unterbringungssituation schnell anzugehen wäre ein erster Schritt, die Integration zu fördern“, so Ulrich Lilie und Peter Neher. „Das ist unsere Verantwortung an unseren Mitmenschen.“

Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: „Große Flüchtlingsunterkünfte dürfen nicht zu neuen Corona-Hotspots werden. Eine dezentrale Unterbringung der Flüchtlinge ist der beste Schutz – für sie und die ganze Gesellschaft. Die Diakonie fordert seit Jahren gute Standards der Unterbringung. Corona belegt, dass das Konzept, viele Menschen auf engem Raum zusammenzupferchen, der falsche Weg ist.“ Eine Unterbringung in Großunterkünften sei außerdem gar nicht notwendig, weil viele Kommunen bereits ihre Unterstützung angeboten hätten. Auch Diakonie und Caritas sowie kirchliche Tagungshäuser haben ihre Hilfe angeboten, um die Menschen dezentral unterzubringen.

„Es kann nicht sein, dass die Politik wegschaut und einfach hinnimmt, dass die Hygieneregeln in Flüchtlingsunterkünften nicht einzuhalten sind“, so Caritas-Präsident Peter Neher. „Zumindest für die Menschen, die zu den Risikogruppen gehören, und für Familien mit Kindern sollten schnellstens andere Formen der Unterbringung organisiert werden.“

Viele geflüchtete Menschen mit Vorerkrankungen

Auch wenn viele geflüchtete Menschen relativ jung sind, haben nicht wenige von ihnen Vorerkrankungen, die in Zusammenhang mit einer Corona-Infektion tödlich verlaufen können. Die hohe Zahl unbehandelter Vorerkrankungen hängt unter anderem damit zusammen, dass nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nur akute und schmerzhafte Erkrankungen behandelt werden, nicht aber chronische Erkrankungen. Daher sollten allen die medizinisch notwendigen Leistungen, wie sie die Krankenkassen definieren, gewährt und eine elektronische Gesundheitskarte ausgestellt werden. „In Corona-Zeiten Personen erst einmal zum Amt zu schicken, um sich einen Kostenübernahmeschein zu holen, bevor der Arztbesuch möglich ist, wirkt wie aus der Zeit gefallen“, so die Präsidenten.

Zahlreiche Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte standen bereits unter Quarantäne. Auch wenn die positiv getesteten Personen isoliert werden, haben sie oftmals zuvor weitere angesteckt. In der Folge breitet sich das Virus in diesen Einrichtungen rasant aus. Teilweise kommt es dadurch zu Kettenquarantänen, so dass Bewohnerinnen und Bewohner wochenlang die Einrichtungen nicht verlassen können.

„Die momentane Situation macht es geflüchteten Menschen noch schwerer, ihren Platz hier zu finden. Ihre Unterbringungssituation schnell anzugehen wäre ein erster Schritt, die Integration zu fördern“, so Ulrich Lilie und Peter Neher. „Das ist unsere Verantwortung an unseren Mitmenschen.“


Überblick über die aktuelle Lage in den „Sicheren Herkunftsstaaten“ des Westbalkans

Neue Veröffentlichung des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat einen aktuellen Überblick über die Situation in den zu „Sicheren Herkunftsstaaten“ des Westbalkans erklärten Staaten Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien veröffentlicht. Anlässlich des im Dezember 2019 veröffentlichten Berichts der Bundesregierung, demzufolge in allen Staaten die Voraussetzungen für die Einstufung als „Sichere Herkunftsstaaten“ noch vorliegen, werden hier einige Problematiken angesprochen, die möglicherweise gegen diese Einschätzung sprechen.


Hinweise Familiennachzug zur Beratung in Zeiten des Coronavirus

Aktualisierung der Orientierungshilfe

Das DRK hat Hinweise zum Familiennachzug von Geflüchteten mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aktualisiert. Durch die Corona Krise können etliche Familienmitglieder nicht einreisen, sei es aufgrund fehlender Flugverbindungen oder  Einreisebeschränkungen in Deutschland. Visa drohen zu verfallen und Familien sind weiter getrennt. Der Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes gibt laufend hilfreiche Orientierungshilfen heraus.


Appell: Risikogruppen aus Sammelunterkünften evakuieren!

Der Verein Handicap International appelliert an die Ministerpräsident*innen der Bundesländer, dass geflüchtete Menschen mit Behinderung in Sammelunterkünften besonderen Schutz brauchen. So sollen Menschen mit Behinderung und chronischen Krankheiten vorbeugend in dezentrale Unterkünfte verlegt werden, denn eine Infektion mit dem Virus Covid-19 wird für diese Geflüchteten schnell lebensbedrohlich.


Die Duldung für „Personen mit ungeklärter Identität“

Der Paritätische Gesamtverband hat zwei wichtige Orientierungshilfen zur Duldung für „Personen mit ungeklärter Identität“ herausgebracht. Erstens, Erläuterungen für die Beratungspraxis zu den Anwendungshinweisen, die das Bundesinnenministerium im April veröffentlicht hatte und an denen sich die Behörden orientieren werden. Zweitens, eine Literatur- und Rechtsprechungsübersicht zu Fragen der Mitwirkungspflichten, Hinweispflichten und der Kausalität von selbstverschuldeten Abschiebungshindernissen.


Hinweise für Rechtsanwält*innen

Begleitung von Mandant*innen in Erstaufnahmeeinrichtungen

Der Ausschuss Migrationsrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat wichtige Hinweise für Rechtsanwält*innen erstellt, in denen die Problematiken des Zugangs zu und der tatsächlichen Vertretung von Mandant*innen sowie der Durchführung der „unabhängigen“ behördlichen Asylverfahrensberatung durch das BAMF in Erstaufnahmeeinrichtungen thematisiert werden.

So hat das „Bundesamt nach Unionsrecht zwar eine Informationspflicht gegenüber dem Asylantragsteller hinsichtlich seiner Rechte, Pflichten und den Ablauf des Asylverfahrens (Art. 8 Abs. 1 RL 2013/32/EU)… Eine „individuelle Verfahrensberatung“ (§12aSatz 4 AsylG) durch die Asylbehörde ist jedoch unzulässig. Vielmehr haben die Behörden sicherzustellen, dass Asylantragstellende in allen Phasen des Verfahrens effektiv Gelegenheit erhalten, anwaltlich beraten zu werden (Art. 22 Abs. 1 RL 2013/32/EU).“


Handyauslesung durch das BAMF bei Asylsuchenden

Drei Geflüchtete haben Klage eingereicht

Seit 2017 sammelt das BAMF routinemäßig Daten aus elektronischen Geräten von Asylsuchenden, die im Asylverfahren keinen Pass vorlegen können. Das soll helfen die Identität der Geflüchteten zu klären. Dieses Vorgehen wird vielfach kritisiert  und nun unterstützt die Gesellschaft für Freiheitsrechte drei Geflüchtete, deren Daten ausgelesen worden sind, um eine gerichtliche Überprüfung der staatlichen Praxis herbeizuführen.

Das Problem bei der Auslesung von Datenträgern ist einerseits, dass das damit verfolgte Ziel der Bundesregierung, nämlich „Asylmissbrauch“ und „Identitätstäuschungen“ aufzudecken und vorzubeugen, in keinster Weise erreicht wird. Das Verfahren ist fehleranfällig, kostenintensiv und nutzlos, da Daten nur in etwa einem Drittel aller Fälle zu Rate gezogen werden und in nur zwei Prozent Abweichungen zu den Angaben der Asylsuchenden festgestellt worden sind (Zahlen von 2018).

Andererseits greift das Vorgehen zutiefst in die Privatsphäre von Betroffenen ein, da sich auf ihren Datenträgern, insbesondere Smartphoness, oft sehr sensible und intime Informationen befinden. Davon macht sich das BAMF Ländervorwahlen von Anrufen, Nachrichten und Internetseiten, login-Namen und Lokationsdaten der Datenträger zu Nutze, und analysiert den Sprachgebrauch auf der Basis von Nachrichten. Dies ist ein schwerwiegender Eingriff in den Kernbereich der Persönlichkeitsrechte aller Menschen.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte zielt auf eine gerichtliche Überprüfung der gesetzlichen Grundlage durch das Bundesverfassungsgericht ab, die letztendlich allen Betroffenen zugute kommen kann.


Von Politik zweiter Klasse – Niemand darf zurückgelassen werden!

Pressemitteilung von PRO ASYL, den Landesflüchtlingsräten und der Seebrücke

Die Landesflüchtlingsräte, PRO ASYL und die Seebrücken-Bewegung haben am Montag, 11. Mai, in einer Pressekonferenz dargelegt, dass es gerade jetzt gilt, niemanden zurückzulassen und Lager zu schließen – ob in Moria oder Halberstadt. Vertreter*innen der Organisationen berichteten von Problemlagen, Maßnahmen und Perspektiven.

Während Menschen weltweit mit den Maßnahmen durch die Covid-19-Pandemie zu kämpfen haben, sind besonders jene, die erzwungenermaßen in Campstrukturen untergebracht sind, enormen Gefahren ausgesetzt. Schutzsuchende leben teils zu tausenden in Lagern, in denen Infektionsschutz und persönliche Bedarfsdeckung zwangsläufig nicht möglich sind. Mit Blick auf die Elendslager in Moria auf Lesvos oder weiteren Inseln, auf das Leid der Menschen in den Folterlagern Libyens, dem Schicksal der Menschen auf der Balkanroute und auch in Massenunterkünften in Deutschland lässt sich feststellen: Schutzsuchende werden dem Virus schutzlos ausgesetzt oder mit freiheitsentziehenden Maßnahmen belegt.

„Wir beobachten derzeit eine bewusste Gefährdung der Gesundheit, nämlich dass eine Durchseuchung in Kauf genommen wird,“ so Helen Deffner vom Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt. Zu Hunderten werden Geflüchtete auf engstem Raum untergebracht und dadurch zwangsläufig dem gefährlichen Virus ausgesetzt. „Das Corona-Virus macht noch einmal deutlich: Es ist längst an der Zeit, dass die Landesregierungen Konzepte für die Unterbringung von Geflüchteten in Wohnungen erarbeiten und ausbauen und nicht weiter auf Massenunterbringung setzen. Es bedarf jetzt eines Richtungswechsels: Abkehr von Sammelunterkünften hin zu Wohnungen!“

Den erhobenen Forderungen bezüglich einer Auflösung der Lager wird auch nach Wochen nicht nachgekommen.

PRO-ASYL-Geschäftsführer Günter Burkhardt wirft den Regierungen vor „alle Warnungen in den Wind geschlagen zu haben, als noch ausreichend Zeit war, Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Coronapandemie zu ergreifen.“ PRO ASYL hat bereits am 19. März ein umfassendes Konzept vorgelegt. Die Bundesregierung und die Länderregierungen haben überwiegend die Augen und Ohren geschlossen und mit Alibihandlungen reagiert.

Dies gilt ebenso für Massenlager an den europäischen Außengrenzen. Die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten ignorierten lange vor Ausbruch der Pandemie unzählige Appelle zivilgesellschaftlicher Organisationen nach humanitärem Schutz und Aufnahme, doch die Corona-Krise verdeutlicht die Dringlichkeit der Evakuierung auf katastrophale Weise. Das Lager Moria auf Lesvos ist ein einziger Albtraum: Ende Januar 2020 kommt im Inneren des Hotspots auf 200 Menschen eine Dusche und eine Toilette. Außerhalb des Hotspots sind es bis zu 500 Menschen pro Dusche. Bei Essensausgaben müssen Menschen Stunden in langen Warteschlangen verharren. Die Situation hat sich kaum verbessert. Simple Präventionsmaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen können nicht eingehalten werden. Risikogruppen, etwa ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen, können sich zum Schutz nicht selbst isolieren.

„Es ist unerträglich, dass Familien getrennt sind, während Länder und Bund sich gegenseitig die Verantwortung zuschieben. Wir fordern deshalb gemeinsam ad-hoc-Maßnahmen zur Aufnahme durch die Bundesländer,“ so Tareq Alaows, Seebrücke.

Auch auf dem Festland ist die Situation angespannt. Dies dokumentierte die PRO ASYL-Partnerorganisation Refugee Support Aegean (RSA) z.B. beim Geflüchtetenlager Malakasa. Das Lager wurde Anfang April unter Quarantäne gestellt. Viele Schutzsuchende leben hier in Provisorien und teilen sich die sanitären Anlagen. Abstandhalten? Kaum möglich. Sie fühlen sich wie „eine Maus in der Falle“ und fürchten die Ansteckung.

Landesflüchtlingsräte, PRO ASYL und die Seebrücken-Initiativen fordern:

1.) Die Lager in Deutschland müssen aufgelöst werden! Die Landesregierungen müssen jetzt schnell handeln und die langfristige und zukünftige Unterbringung in Wohnungen gewährleisten. Sie dürfen nicht weiter auf Massenunterkünfte setzen. Corona zeigt, der Richtungswechsel hin zu einer menschenwürdigen Unterbringung ist längst überfällig und mittlerweile überlebensnotwendig.

2.) Die Landesregierungen müssen jetzt Strukturen für eine menschenwürdige Aufnahme von Geflüchteten aus Elendslager aus dem Ausland schaffen! Es darf nicht mehr bei bloßen Willensbekundungen bleiben, sondern aufnahmewillige Städte und Kommunen (sog. „Sichere Häfen“) müssen in die Verhandlungen miteinbezogen und genutzt werden.

3.) Eine menschenwürdige Aufnahme bedeutet: Apartments, Ferienwohnungen, Hotels und weiterer Leerstand müssen genutzt werden, um das Ansteckungsrisiko zu senken.

4.) Gesundheitskarten sind für alle auszustellen. Das bedeutet, insbesondere für Menschen, die Asylbewerberleistungen beziehen und nicht krankenversichert sind, für Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus sowie für erwerbslose EU-Bürger*innen. Auch sie müssen Zugang zum Gesundheitssystem haben.

5.) Alle Menschen, die sich nach wie vor in Abschiebehaft befinden, sind zu entlassen. In Deutschland befindliche Asylbewerber*innen müssen hier ihr Asylverfahren durchlaufen können.

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