Der Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V., Terre des Hommes Deutschland e.V. und Save the Children Deutschland e.V. kritisieren in einer gemeinsamen Stellungnahme den Referentenentwurf zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe. Der Gesetzentwurf enthält insgesamt zwar auch Verbesserungen, die Organisationen warnen allerdings eindringlich vor Verschärfungen im Umgang mit unbegleiteten minderjährig Geflüchteten.
Die Kritik bezieht sich vor allem auf vorgesehene Änderungen im Bereich der Alterseinschätzung und restriktive Aufenthaltsvorgaben mit Bußgeldern für unbegleitete Minderjährige. Demnach wird bei der Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts, dem Vorrang infrastruktureller Leistungen oder der Alterseinschätzung – den Betroffenen auferlegt, ihren individuellen Bedarf bzw. ihre Minderjährigkeit aktiv nachzuweisen, etwa durch Mitwirkung an medizinischen Untersuchungen. Zudem sieht die Neufassung von §42e und die in §104 SGB VIII vorgesehene Folge eine Unterbringung von unbegleiteten Minderjährigen im räumlichen Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Jugendamts vor, Abweichungen können mit Bußgeldern gegen den jungen Menschen geahndet werden.
„Die geplanten Änderungen zur Alterseinschätzung widersprechen dem europarechtlichen Grundsatz „Im Zweifel für die Minderjährigkeit“. Dieser Grundsatz muss uneingeschränkt gelten. Statt einer Ausweitung medizinischer Untersuchungen braucht es klare Standards, effektiven Rechtsschutz und verlässliche Verfahren“, erklärt Lennart Scholz vom Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht.
„Ein Kind ist ein Kind, egal woher es kommt. Die vorgeschlagenen Aufenthaltsvorgaben, die sogar mit Bußgeldern geahndet werden sollen, diskriminieren unbegleitete minderjährige Geflüchtete gegenüber anderen Kindern. Das ist fachlich verfehlt und kinderrechtlich nicht vertretbar. Schutz entsteht nicht durch Zwang, sondern durch passgenaue Hilfen“, kritisiert Annika Schlingheider von der Kinderrechtsorganisation Terre des Hommes.
Die Organisationen kritisieren außerdem die dem Entwurf zugrunde liegende Absicht, Einsparungen in Milliardenhöhe zu erzielen. Aus kinderrechtlicher Perspektive kann das Ziel der Kostenreduktion niemals über den Schutz, die Beteiligung und die individuelle Förderung von Kindern und Jugendlichen gestellt werden.
Außerdem liegt dem Paritätischen Gesamtverband ein internes Arbeitspapier vor, das belegt: Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände diskutieren im Verborgenen drastische Kürzungen bei Leistungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen. Der Paritätische veröffentlicht das Papier zusammen mit einer detaillierten fachpolitischen Einordnung und Bewertung von 25 exemplarisch ausgewählten Vorschlägen. So sieht etwa einer dieser Vorschläge vor, unbegleitete minderjährige Geflüchtete ab 16 Jahren in Erstaufnahmeeinrichtungen bzw. Gemeinschaftsunterkünften mit reduzierten Standards unterzubringen – ein Ansatz, der jedoch der UN-Kinderrechtskonvention widerspricht.