Rechte unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter schützen!

Der Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V., Terre des Hommes Deutschland e.V. und Save the Children Deutschland e.V. kritisieren in einer gemeinsamen Stellungnahme den Referentenentwurf zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe. Der Gesetzentwurf enthält insgesamt zwar auch Verbesserungen, die Organisationen warnen allerdings eindringlich vor Verschärfungen im Umgang mit unbegleiteten minderjährig Geflüchteten.

Die Kritik bezieht sich vor allem auf vorgesehene Änderungen im Bereich der Alterseinschätzung und restriktive Aufenthaltsvorgaben mit Bußgeldern für unbegleitete Minderjährige. Demnach wird bei der Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts, dem Vorrang infrastruktureller Leistungen oder der Alterseinschätzung – den Betroffenen auferlegt, ihren individuellen Bedarf bzw. ihre Minderjährigkeit aktiv nachzuweisen, etwa durch Mitwirkung an medizinischen Untersuchungen. Zudem sieht die Neufassung von §42e und die in §104 SGB VIII vorgesehene Folge eine Unterbringung von unbegleiteten Minderjährigen im räumlichen Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Jugendamts vor, Abweichungen können mit Bußgeldern gegen den jungen Menschen geahndet werden.

Die geplanten Änderungen zur Alterseinschätzung widersprechen dem europarechtlichen Grundsatz „Im Zweifel für die Minderjährigkeit“. Dieser Grundsatz muss uneingeschränkt gelten. Statt einer Ausweitung medizinischer Untersuchungen braucht es klare Standards, effektiven Rechtsschutz und verlässliche Verfahren“, erklärt Lennart Scholz vom Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht.

Ein Kind ist ein Kind, egal woher es kommt. Die vorgeschlagenen Aufenthaltsvorgaben, die sogar mit Bußgeldern geahndet werden sollen, diskriminieren unbegleitete minderjährige Geflüchtete gegenüber anderen Kindern. Das ist fachlich verfehlt und kinderrechtlich nicht vertretbar. Schutz entsteht nicht durch Zwang, sondern durch passgenaue Hilfen“, kritisiert Annika Schlingheider von der Kinderrechtsorganisation Terre des Hommes.

Die Organisationen kritisieren außerdem die dem Entwurf zugrunde liegende Absicht, Einsparungen in Milliardenhöhe zu erzielen. Aus kinderrechtlicher Perspektive kann das Ziel der Kostenreduktion niemals über den Schutz, die Beteiligung und die individuelle Förderung von Kindern und Jugendlichen gestellt werden.

Außerdem liegt dem Paritätischen Gesamtverband ein internes Arbeitspapier vor, das belegt: Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände diskutieren im Verborgenen drastische Kürzungen bei Leistungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen. Der Paritätische veröffentlicht das Papier zusammen mit einer detaillierten fachpolitischen Einordnung und Bewertung von 25 exemplarisch ausgewählten Vorschlägen. So sieht etwa einer dieser Vorschläge vor, unbegleitete minderjährige Geflüchtete ab 16 Jahren in Erstaufnahmeeinrichtungen bzw. Gemeinschaftsunterkünften mit reduzierten Standards unterzubringen – ein Ansatz, der jedoch der UN-Kinderrechtskonvention widerspricht.


693 Abschiebungen aus BW im ersten Quartal 2026

Im ersten Quartal 2026 wurden insgesamt 693 Menschen aus Baden-Württemberg abgeschoben. Dies entspricht in etwa den Abschiebungen im ersten Quartal 2024 (650 Abschiebungen) und liegt somit unter den Abschiebungen im letzten Jahr (1003 Abschiebungen).

Das häufigste Zielland ist weiterhin Nordmazedonien mit jeweils 62 abgeschobenen Personen (davon eine Person mit einer nicht-nordmazedonischen Staatsangehörigkeit). Das zweithäufigste Zielland ist die Türkei mit 58 Personen. Insgesamt wurden allerdings 94 Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit abgeschoben. Die Differenz erklärt sich damit, dass einige Personen in andere Länder, eventuell im Rahmen des Dublin-Verfahrens abgeschoben wurden. An dritter Stelle steht der Irak als Zielland mit 43 und Herkunftsland mit 46 Personen.

Erstmals seit Jahrzehnten gab es wieder eine Abschiebung nach Syrien. Dies betraf eine Person mit Straftaten. Auch nach Afghanistan wurden drei Personen abgeschoben. Zudem wurde eine Person in den Iran abgeschoben.

In der Tabelle wird zwischen Ziel- und Herkunftsland unterschieden. Anhand der Zahlen zu den Zielländern wird ersichtlich wie viele Personen in ein bestimmtes Land abgeschoben worden sind. Die Zahlen zu Herkunftsländern geben die Anzahl der Personen mit einer bestimmten Staatsangehörigkeit an, die abgeschoben worden sind.

ZiellandAbschiebungen
Gesamtergebnis693
Nordmazedonien62
Türkei58
Irak43
Griechenland42
Kroatien40
Tunesien38
Algerien31
Marokko27
Schweiz22
Georgien21
Frankreich20
Kosovo20
Spanien20
Nigeria19
Österreich18
Rumänien18
Bulgarien16
Gambia16
Guinea16
Serbien15
Niederlande12
Polen12
Albanien10
Italien10
Indien8
Kamerun7
Schweden6
Slowenien6
Pakistan5
Togo5
Bosnien-Herzegowina4
China4
Sri Lanka4
Vietnam4
Afghanistan3
Belgien3
Portugal3
Ruanda3
Brasilien2
Libanon2
Moldawien2
Montenegro2
Ägypten1
Armenien1
Iran1
Jordanien1
Korea1
Lettland1
Litauen1
Luxemburg1
Marokko1
Niger1
Syrien1
Tschechische Republik1
Unbekannt1
USA1
HerkunftslandAbschiebungen
Gesamtergebnis693
Türkei94
Nordmazedonien61
Algerien46
Irak46
Syrien42
Tunesien40
Marokko30
Unbekannt27
Afghanistan26
Nigeria22
Georgien21
Gambia20
Kosovo20
Guinea19
Rumänien19
Serbien16
China15
Indien11
Albanien10
Kamerun10
Russische Föderation9
Polen8
Sri Lanka7
Pakistan6
Togo6
Iran5
Bosnien-Herzegowina4
Italien4
Kroatien4
Vietnam4
Bulgarien3
Somalia3
Brasilien2
Chile2
Eritrea2
Griechenland2
Moldawien2
Montenegro2
Niederlande2
Portugal2
Slowenien2
Ägypten1
Armenien1
Äthopien1
Jordanien1
Korea1
Libanon1
Litauen1
Marokko1
Niger1
Ruanda1
Senegal1
Staatenlos1
Tschechische Republik1
Turkmenistan1
Ukraine1
Ungarn1
USA1

Sudan nach drei Jahren Krieg

Anlässlich der internationalen Sudan-Konferenz am 15. April 2026 in Berlin richten einige Landesflüchtlingsräte sowie zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen einen dringenden Appell an die Bundesregierung und die internationale Gemeinschaft. Sie fordern, über rein symbolische Unterstützung hinauszugehen und endlich verbindliche politische Maßnahmen zu ergreifen. Im Mittelpunkt stehen dabei ein aktiver Beitrag zur Beendigung des Krieges, wirksamer Schutz für Geflüchtete sowie sichere und verlässliche Aufenthaltsperspektiven in Deutschland.

Drei Jahre nach Ausbruch der Kämpfe zwischen den Rapid Support Forces (RSF) und der sudanesischen Armee hat sich die Lage zu einer der schwersten humanitären Krisen weltweit entwickelt. Millionen Menschen sind auf der Flucht – innerhalb des Landes und über dessen Grenzen hinaus. Internationale Konferenzen in den vergangenen Jahren, unter anderem in Paris (2024) und London (2025), haben zwar finanzielle Zusagen hervorgebracht, jedoch keine nachhaltigen Fortschritte bei der Eindämmung der Gewalt erzielt. Umso dringlicher ist es, humanitäre Hilfe auszuweiten, sichere Fluchtwege zu schaffen und den Schutz für Geflüchtete in Europa und insbesondere in Deutschland zu verbessern.

Derzeit fehlen legale und sichere Zugangswege nahezu vollständig. Programme wie Resettlement wurden ausgesetzt, obwohl der Schutzbedarf massiv gestiegen ist. Gleichzeitig drohen durch die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) weitere Einschränkungen. Bereits jetzt zeigt sich an den EU-Außengrenzen eine zunehmende Kriminalisierung Schutzsuchender – etwa durch Inhaftierung oder strafrechtliche Verfolgung. Dublin-Überstellungen verschärfen die Situation zusätzlich, da sie Geflüchtete in Länder zurückführen, in denen solche Praktiken dokumentiert sind. Auch innerhalb Deutschlands bleibt die Situation vieler Geflüchteter unsicher, da Aufenthaltstitel häufig nur befristet erteilt werden. „Die Zahl der Menschen aus dem Sudan, die in Deutschland Schutz finden, steht in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Ausmaß der Vertreibung. Während weltweit Millionen betroffen sind, erreichen nur wenige tausend Asylanträge pro Jahr Deutschland. Diese Diskrepanz ist Ausdruck einer restriktiven Politik, die den Zugang zu Schutz erheblich einschränkt“, erklärt Adam Baher vom Flüchtlingsrat Berlin.

Die unterzeichnenden Organisationen fordern daher:

– Konsequente Sanktionen gegen die Kriegsökonomie: Maßnahmen gegen Personen, Unternehmen und Netzwerke, die den Konflikt ermöglichen oder wirtschaftlich davon profitieren,

– strenge Kontrolle von Waffenexporten: Es muss sichergestellt werden, dass keine Waffen aus Deutschland in den Sudan-Konflikt gelangen, einschließlich transparenter Endverbleibskontrollen,

– Wiederaufnahme humanitärer Aufnahmeprogramme: Programme wie Resettlement müssen dringend reaktiviert werden, um sichere Fluchtwege – insbesondere für besonders schutzbedürftige Menschen – zu gewährleisten,

– Schutzrechte sichern und Kriminalisierung beenden: Der Zugang zu Asyl darf nicht weiter eingeschränkt werden. Dublin-Überstellungen in Staaten mit dokumentierten Menschenrechtsverletzungen müssen ausgesetzt werden,

– Verlässliche Aufenthaltsperspektiven schaffen: Geflüchtete benötigen langfristige Sicherheit und Abschiebungen in den Sudan müssen ausgeschlossen werden.

Ein nachhaltiger Friedensprozess kann nur gelingen, wenn die sudanesische Zivilgesellschaft, die Diaspora sowie unmittelbar betroffene Menschen aktiv einbezogen werden. Dennoch bleiben ihre Stimmen in internationalen politischen Prozessen bislang oft unterrepräsentiert. „Auf internationalen Konferenzen wird viel über Sudan gesprochen – aber viel zu selten mit uns. Dabei sind wir diejenigen, die täglich mit den Folgen dieses Krieges leben, sowohl hier als auch mit unseren Familien vor Ort. Was wir brauchen, sind nicht nur neue Versprechen, sondern echte Verantwortung: sichere Wege für Geflüchtete und klare politische Konsequenzen für alle, die zu diesem Krieg beigetragen haben“, sagt Hassan Nugud von der sudanesischen Community. Die unterzeichnenden Organisationen kritisieren daher die unzureichende Einbindung sudanesischer Perspektiven in die Berlin Konferenz und fordern eine stärkere, verbindliche Beteiligung in allen relevanten Entscheidungsprozessen.


Unterzeichnende Organisationen

border-line europe Menschenrechte ohne Grenzen e.V.

Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V.

Flüchlingsrat Berlin e.V.

Flüchtlingsrat Bremen e.V.

Flüchtlingsrat Hamburg e.V.

Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.

Flüchtlingsrat Rheinland-Pfalz e.V.

Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V.

Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein

Förderverein des Brandenburgischen Flüchtlingsrates e.V.

Sudan Uprising


Frankfurt a. M.: Fachtag zu unbegleiteten Minderjährigen und GEAS

Am 12. Juni 2026 wird die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wirksam. Auch unbegleitete Minderjährige (UM) sind von tiefgreifenden Änderungen betroffen. In diesem Zusammenhang stellen sich nicht nur rechtliche, sondern auch viele praktische Fragen.

Der gemeinsam von der Diakonie Hessen, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Hessen und dem DIJuF ausgerichtete kostenlose Fachtag am 26. Mai 2026 greift diese Fragen auf und hat zum Ziel, erste Lösungsansätze zu finden. Vertreter*innen von Verbänden, Behörden, Anwaltschaft und Wissenschaft stellen die neuen Regelungen des GEAS für UM vor und diskutieren gemeinsam mit den Teilnehmenden in Workshops und im Plenum, wie eine kindeswohlgerechte Umsetzung möglich ist.

Eingeladen sind Fachkräfte aus den Jugendämtern, Jugendhilfeeinrichtungen und Beratungsstellen sowie Vormünder*innen, Anwält*innen und alle weiteren Interessierten, die mit unbegleiteten Minderjährigen arbeiten.

Die Veranstaltung ist kostenlos; für die Verpflegung wird ggf. ein Unkosten-Beitrag erhoben. 

Wenn Sie das Programm erhalten möchten, können Sie sich in diesen Verteiler eintragen.


WeCare: kostenlose psychosoziale Onlineberatung für Menschen mit Fluchterfahrung

Das Projekt WeCare bietet psychosoziale Beratung für Menschen an, die traumatische Fluchterfahrungen gemacht haben und sonst keinerlei Möglichkeit auf Beratungsangebote erhalten.

Medical Solidarity International e.V. ist eine humanitäre Organisation und bietet mittels des Projektes WeCare eine psychosoziale Beratung für Menschen mit Fluchterfahrung an, die in Deutschland angekommen sind. Die kostenlose Beratung findet online statt. Dieses niedrigschwellige Angebot ermöglicht einen selbstbestimmten Zugang zu psychosozialer Hilfe. Im Fokus steht die lösungsorientiere Beratung, die die Weitervermittlung an zusätzliche Hilfsangebote und das Aufzeigen von Handlungsstrategien. Die Beratung wird von traumasensiblen Fachberater:innen durchgeführt und von Sprachmittelnden begleitet. 

Einen direkten Kontakt gibt es per WhatsApp Nachricht an: +49 178 87 96 870 für Arabisch, Farsi, Dari, Deutsch, Englisch, Französisch, Kurmanji, Ukrainisch, Russisch, Spanisch und Türkisch

Gerade gibt es wieder freie Beratungskapazitäten. Verbreiten Sie das Angebot gerne mithilfe dieses Flyers.


Offener Brief: Rechtsberatung für queere und vulnerable Geflüchtete fördern

BMI streicht Mittel für bundesweite Asylverfahrensberatung und besondere Rechtsberatung für queere und andere vulnerable Geflüchtete

13 Organisationen fordern in Offenem Brief dauerhafte Stärkung

Berlin, 08.04.2026. Das Bundesministerium des Inneren (BMI) hat mitgeteilt, dass die Mittel für eine bundesweite Asylverfahrensberatung und besondere Rechtsberatung für queere und andere vulnerable Geflüchtete vollständig gestrichen werden sollen. 13 unterzeichnende Organisationen und Initiativen, die queere und andere vulnerable Geflüchtete beraten und unterstützen, fordern politisches Einlenken. Der Wegfall spezialisierter Beratungsangebote ist nicht aufzufangen und trifft insbesondere diejenigen, die aufgrund ihrer individuellen Schutzbedarfe auf qualifizierte Unterstützung angewiesen sind.

Alva Träbert kommentiert für den Bundesvorstand des LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt: „Das Bundesprogramm für die besondere Rechtsberatung für queere und andere vulnerable Schutzsuchende darf nicht gestrichen werden. Die besondere Rechtsberatung muss dauerhaft gestärkt und weiterentwickelt werden. Alexander Dobrindt, Dr. Stefanie Hubig, Karin Prien und Reem Alabali Radovan: Stehen Sie für das ein, was richtig und rechtmäßig ist! Sorgen Sie dafür, dass Betroffene Zugang zu verlässlichen Informationen, sicherem Leben und ihrem ihrem Recht bekommen – im Einklang mit europa- und völkerrechtlichen Verpflichtungen und den GEAS-Anpassungsgesetzen.“

Tobias Wöhner erklärt für„Queeres Zentrum Fliederlich e.V.“: „Die Besondere Rechtsberatung stellt ein unverzichtbares Instrument für Rechtsstaatlichkeit im Asylverfahren da. Vulnerabilitäten werden identifiziert und es wird sichergestellt, dass diese im Asylverfahren berücksichtigt werden. Der Bundesinnenminister betreibt populistische Symbolpolitik auf dem Rücken geflüchteter Menschen und der Beratungsstellen.“

Deswegen haben die folgenden 13 Organisationen und Initiativen gemeinsam einen Offenen Brief an die vier Bundesminister*innen verfasst:

  • Aidshilfe Gießen
  • AHF – AIDS-Hilfe Frankfurt e.V.
  • Fliederlich e. V. Nürnberg
  • Gerede e. V. Dresden
  • Kontakt- und Beratungsstelle für Geflüchtete und Migrant*innen e. V. (KuB)
  • LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt e.V. Bundesverband
  • PLUS Rhein-Neckar e.V.
  • Refugium Flüchtlingshilfe e.V. Braunschweig
  • Rosa Strippe e.V. Bochum
  • Schwulenberatung Berlin gGmbH
  • Sub – Schwules Kommunikations- und Kulturzentrum München e.V.
  • Weissenburg Zentrum LSBTIQA+ Stuttgart
  • Zentrale Bildungs- und Beratungsstelle für Migrant:innen in Kiel

Zum Hintergrund:

Fehlende queersensible und rechtlich spezialisierte Beratung führt dazu, dass Betroffene ihre Rechte im Asylverfahren nicht oder nur eingeschränkt wahrnehmen können. Schutzrelevante Belange werden unter Umständen nicht erkannt, nicht nachvollziehbar vorgetragen oder nicht angemessen berücksichtigt. Dies kann zur Folge haben, dass Personen, denen nach geltendem Recht Schutz zusteht, diesen nicht erhalten und in lebensgefährliche Situationen zurückgeführt werden. Aus praktischer Erfahrung und der Aktenführung der Beratungsstellen ergibt sich, dass diese spezialisierte Beratung für die Qualität der Asylverfahren unverzichtbar ist und deutliche positive Effekte für Betroffene sowie für den Schutz rechtsstaatlicher Prinzipien hat.

Queere Geflüchtete sind überdurchschnittlich häufig von Verfolgung und Diskriminierung betroffen. Gleichzeitig haben sie größere Hürden im Asylverfahren, da sie ihre queere Identität glaubhaft darstellen müssen, obwohl sich Viele aufgrund von Angst vor weiterer Diskriminierung sowie fehlender Informationen und rechtlicher Unsicherheiten schwertun, sich überhaupt im Verfahren zu outen. Zur wirksamen Umsetzung ihrer Rechte und Schutzbedarfe braucht es daher spezifische Strukturen. Queersensible Informations- und Beratungsangebote ermöglichen ihnen eine informierte und selbstbestimmte Auseinandersetzung mit dem Asylverfahren, den eigenen Rechten sowie bestehenden Schutzmöglichkeiten. Allgemeine Beratungsangebote können diesen differenzierten Anforderungen häufig nicht gerecht werden.



Weniger Gebühren für Unterkünfte von Geflüchteten in Müllheim

Eine neue Reportage von REPORT MAINZ (SWR) zeigt die menschenunwürdigen Zustände in Unterkünften, in welchen Schutzsuchende untergebracht werden. Überteuerte Gebühren für solch prekäre Wohnsituationen in Unterkünften sind keine Einzelfälle.

Mehrere geflüchtete Menschen hatten mithilfe des Vereins Zuflucht Müllheim e.V. eine Klage beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg eingereicht, um gegen die hohen Gebühren ihrer Unterkunft vorzugehen. Daraufhin korrigierte die Stadtverwaltung die Gebühren selbstständig um 1 Mio. Euro und ab 2025 noch einmal um 0,5 Mio. Euro.

Anschließend wurden die Normenkontrollanträge der Geflüchteten zurückgewiesen – doch der VGH bestätigt damit „die Rechtmäßigkeit der nachträglich überarbeiteten Gebührenregelungen“. Zwar wurde kein Präzedenzfall geschaffen, die zuviel bezahlten Gebühren wurden den klageführenden Personen allerdings zurückerstattet und die allgemeinen Gebühren für alle Bewohner*innen ab 2026 nach unten korrigiert.



Online-Veranstaltung: Die Zukunft der unabhängigen Asylverfahrensberatung

Die Bundesregierung erwägt, die Finanzierung der unabhängigen Asylverfahrensberatung einzustellen. Die Debatte verweist auf einen grundlegenden Zielkonflikt in der Asylpolitik. Asylverfahren sollen effizienter organisiert und staatliche Strukturen stärker gebündelt werden. Zugleich stellt sich die Frage, wie unter diesen Bedingungen faire und rechtsstaatliche Verfahren gewährleistet werden können.

Die unabhängige Asylverfahrensberatung wurde in den vergangenen Jahren als bundesweites Angebot aufgebaut, um Schutzsuchende frühzeitig über ihre Rechte und Pflichten im Verfahren zu informieren und sie bei der Darstellung ihrer Schutzgründe zu unterstützen. Sie trägt dazu bei, Verfahren nachvollziehbarer zu machen, Fehlentscheidungen zu reduzieren und besonders schutzbedürftige Personen frühzeitig zu identifizieren. Die Debatte um ihre Zukunft steht dabei exemplarisch für breitere Entwicklungen in der Migrations- und Integrationspolitik, in denen bestehende Strukturen zunehmend unter veränderten finanziellen und politischen Rahmenbedingungen stehen.

Die aktuelle Diskussion ist zugleich Teil umfassender Veränderungen der europäischen und deutschen Asyl- und Migrationspolitik. Mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), neuen gesetzlichen Anpassungen und politischen Forderungen nach beschleunigten Verfahren verändern sich die institutionellen Rahmenbedingungen des Asylsystems deutlich. Damit stellt sich die Frage neu, welche Rolle unabhängige Beratung künftig im Asylsystem spielen soll, insbesondere in einem System, das stärker auf Steuerung, Beschleunigung und frühzeitige Entscheidungen ausgerichtet ist.

Die Lunch Discussion am 15. April 2026 von 13.30 bis 14.30 Uhr nimmt diese Entwicklungen zum Ausgangspunkt und ordnet sie aus migrationswissenschaftlicher Perspektive ein. Vertreterinnen aus Forschung, Menschenrechtsinstitutionen und Trägern der Beratungsarbeit diskutieren, wie sich die Rolle unabhängiger Beratung im Zuge aktueller Reformen verändert und welche Funktion sie in einem sich wandelnden Asylsystem künftig erfüllen kann.

Mitwirkende

  • Dr. Zeynep Yanaşmayan, Leiterin der Abteilung Migration, DeZIM-Institut
  • Anna Suerhoff, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Deutsches Institut für Menschenrechte
  • Kerstin Becker, Abteilungsleiterin Migration und Internationale Kooperation, Der Paritätische Gesamtverband

Moderation

Zentrale Fragestellungen

  • Welche Rolle spielt unabhängige Beratung für die Qualität von Asylverfahren?
  • Welche Auswirkungen hätte ein Wegfall der Finanzierung für Schutzsuchende, Beratungsstrukturen und staatliche Verfahren?
  • Wie verändern aktuelle Reformen der europäischen und deutschen Asylpolitik die Rahmenbedingungen für Beratung?
  • Welche institutionellen Strukturen und Formen unabhängiger Beratung braucht es, um auch unter veränderten Rahmenbedingungen faire und rechtsstaatliche Asylverfahren zu gewährleisten?

Die Veranstaltung findet über Zoom statt. Die Anmeldung ist bis 14. April, 18 Uhr möglich.


Online Workshop: Teilhabe geflüchteter Kinder

Freizeit und soziale Teilhabe sind entscheidend dafür, dass Kinder sich zugehörig fühlen und gut ankommen können. Für geflüchtete Kinder gibt es aber viele Hürden, wenn sie an Freizeitangeboten oder anderen Angeboten im Sozialraum teilnehmen möchten. Eine Ablehnende Haltung gegenüber Geflüchteten, Sprachbarrieren oder fehlendes Wissen über bestehende Angebote erschweren ihnen den Zugang. Gerade für geflüchtete Kinder in Unterkünften sind Freizeit- und Beratungsangebote wichtig, um in der neuen Umgebung
anzukommen.


Der Online-Workshop am 20.04.2026 von 14 – 16:30 Uhr richtet sich bundesweit an Fachkräfte in Unterkünften für geflüchtete Menschen. 

Mit Katharina Gerszewski wird darüber gesprochen, wie Fachkräfte geflüchtete Kinder bei der Teilhabe im Sozialraum unterstützen können. Es wird positive Beispiele aus der Praxis geben und ansprechende mehrsprachige Materialien.

Anmeldung zur kostenlosen Teilnahme per Mail über mitmachen@savethechildren.de

Weitere Infos finden Sie hier.


Stuttgart: Lesung mit Farhad Alsilo

Der Arbeitskreis Asyl und das Evangelische Bildungszentrum Hospitalhof laden gemeinsam zum Gespräch und zur Lesung mit Farhad Alsilo – er ist Überlebender des Völkermords an den Jesid*innen und Autor des Buches »Der Tag, an dem meine Kindheit endete«. Im Zentrum des Abends sollen das Gespräch und die Lesung aus dem Roman stehen. Angesichts der anhaltenden Bedrohung von Jesid*innen, neuen Vorstößen des IS in Syrien und Abschiebungen von Jesidinnen und Jesiden aus Stuttgart und dem Land teilen auch Rechtsanwalt Stefan Weidner und Asylpfarrer Sebastian Molter ihre Einschätzungen zu aktuellen Entwicklungen in der Asylpolitik.

Buch: Farhad Alsilo, Der Tag, an dem meine Kindheit endete, Trabanten Verlag 2025

Die Veranstaltung findet am 16. April 2026 von 19 bis 20:30 Uhr im Hospitalhof Stuttgart (Büchsenstr. 33, 70174 Stuttgart) statt und ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist erwünscht.

Kontakt: info@hospitalhof.de, Tel. 0711 / 2068-150