Online-Veranstaltung: Ein Wir für alle – Rassismus sichtbar machen

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen veranstaltet im Rahmen ihrer Onlinereihe „Ein Wir für alle“ eine Online-Podiumsdiskussion, welche unter anderem gesellschaftliche Teilhabe, Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Repräsentanz thematisieren soll. Das kostenfreie Angebot zielt drauf ab, gemeinsam mit der Zivilgesellschaft politische Strategien für einen wirksamen Diskriminierungsschutz sowie eine verlässliche Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte fortzuentwickeln.


Online-Podiumsdiskussion: Recht auf Gehen, Recht auf Bleiben – Wege der Migration in und durch Subsahara-Afrika

Die Aktionsgemeinschaft Solidarische Welt e.V. (ASW) veranstaltet ein Online-Podium zum Thema Recht auf Bleiben und Recht auf Gehen im Kontext ländlicher Entwicklung und Translokalisierung in Subsahara-Afrika. Das kostenfreie Angebot soll eine Diskussion mit verschiedenen Akteuren der Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft über Zusammenhänge und Herausforderungen von Binnen- und internationaler Migration ermöglichen.


Handreichung zum Asylbewerberleistungsrecht

Die „Handreichung zum Asylbewerberleistungsrecht“ des Brandenburger Flüchtlingsrats gibt einen aktuellen Überblick über bestehende Leistungsansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Außerdem sollen Checklisten, Mustervorschläge und Praxistipps dabei helfen, Leistungsbescheide zu überprüfen und gegen rechtswidrige Praxen bei der Leistungsgewährung vorzugehen.


Der Flüchtlingsrat BW sucht neue Büroräume!

Wir sind auf der Suche nach neuen Büroräumen, die weniger temperaturanfällig und weniger Außenlärm ausgesetzt sind, mehr Platz haben, bezahlbar, hell und gut angebunden sind.

Wichtig ist uns vor allem, eine stadtnahe Lage (max. 15-20 Minuten vom HBF bis zu den Büroräumen), ausreichen Platz für ca. 5 Büroräume mit 2 bis 3 Arbeitsplätzen pro Raum und einen extra Besprechungsraum für 15-20 Personen. Außerdem benötigen wir eine Küchenzeile oder eine kleine separate Küche. Der Quadratmeterpreis sollte nach Möglichkeit unter 12€/qm, maximal bei 13€/qm liegen.

Wir freuen uns über passende Angebote!


Digitale Gesprächsrunde: Eine Schande für Europa! Zur aktuellen Situation in den Flüchtlingslagern

Die Stimmen sind leiser geworden, doch die Lage der geflüchteten Frauen, Kinder, Männer jeden Alters in den Flüchtlingslagern an Europas Grenzen schreit weiterhin zum Himmel. Aufgrund der Covid-19-Pandemie sind die Flüchtlingslager nicht nur Orte von Elend und Leid sondern eine zusätzliche Gefahrenquelle für die zusammengedrängten
Menschen. Doch die europäischen Staaten, ihre verantwortlichen Politiker*innen und weite Teile der Bevölkerung sind mit der internen Krisenbewältigung beschäftigt. Europäische Solidarität ist eine Mangelware, wenn es um diejenigen geht, die sowieso schon unerwünscht sind und an den Rand geschoben werden. Das Podiumsgespräch wird geführt zwischen Blanca Balassa (Bundesfreiwillige in Sizilien),Thomas Bormann (ARD-Radiokorrespondent, Griechenland) und Robert Nestler („Equal Rights Beyond Borders“) und moderiert von Lucia Braß vom Flüchtlingsrat BW.


Die Beschäftigungsduldung

Seit Januar 2020 besteht für Geduldete, die schon lange arbeiten und weitere Voraussetzungen erfüllen, die Möglichkeit, eine Beschäftigungsduldung zu erhalten. Die neu aufgelegte Broschüre des Flüchtlingsrats BW erklärt, was die Beschäftigungsduldung ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit sie erteilt werden kann, und wie die Beschäftigungsduldung zu einer Aufenthaltserlaubnis führt. Bisherige Erfahrungen mit der Beschäftigungsduldung wurden in die 2. Auflage der Broschüre eingearbeitet. Die Broschüre liegt nur in deutscher Sprache vor und richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte.


VG Münster: Unverzügliche Entlassung aus der Erstaufnahme bei „einfach unbegründetem“ Asylantrag aufgrund aufschiebender Wirkung der Klage gegen die BAMF-Ablehnung

Das Verwaltungsgericht Münster hat in seiner Entscheidung vom 06. August (Aktenzeichen 6a L 601/20) entschieden, dass Personen, deren Asylantrag „einfach“ abgelehnt wurde und die dagegen geklagt haben, auf Antrag unverzüglich aus der EA zu entlassen sind, da die Klage aufschiebende Wirkung hat.

Der Asylantrag der beiden Antragsteller wurde als „einfach unbegründet“ abgelehnt, durch die Klage gegen die Entscheidung des BAMF entsteht bereits kraft Gesetz eine aufschiebende Wirkung. § 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AsylG sieht dagegen nur in Fällen, in denen „das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Entscheidung des Bundesamts angeordnet hat“ eine unverzügliche Entlassung aus der EA vor. Der Fall der Antragsteller ist von § 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AsylG bisher also nicht erfasst. Das VG hat seine Entscheidung aber mit einer analogen (=entsprechenden) Anwendung des § 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AsylG begründetet. Eine Analogie setzt eine vergleichbare Interessenlage und eine planwidrige Regelungslücke voraus. Beide Voraussetzungen sind nach Ansicht des VG Münster erfüllt. Die Ungleichbehandlung von Fällen, in denen die aufschiebende Wirkung kraft Gesetz eintritt und in Fällen, in denen das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Ablehnung des Asylantrags anordnet, sei nicht vom Gesetzgeber gewollt.

Für die Praxis bedeutet das, wer bei „einfach unbegründeten“ Ablehnungen bereits Klage erhoben hat und aus der Erstaufnahme raus möchte, sollte die Entlassung beim Regierungspräsidium beantragen und bei Ablehnung bzw. Untätigkeit Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht mit Verweis auf die Entscheidung des VG Münster erheben.


Handreichung: Die Rolle von traumatischen Ereignissen und Traumafolgen für die Arbeitsmarktintegration Geflüchteter

Die Broschüre „Die Rolle von traumatischen Ereignissen und Traumafolgen für die Arbeitsmarktintegration Geflüchteter“ des Hessischen Flüchtlingsrats soll bei der Unterstützung von traumatisierten Menschen im Hinblick auf die arbeitsmarktrechtliche Integration helfen. Ziel ist es, Geflüchtete mit psychischen Belastungen bedürfnisorientiert beraten zu können und auch mit eigenen Belastungen, beispielsweise der erlebten Hilflosigkeit und Ohnmacht, besser umgehen zu können. Die Broschüre richtet sich hauptsächlich an Mitarbeiter*innen von Behörden und Berater*innen, die mit geflüchteten Menschen arbeiten.


Wichtige Hinweise zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen im Anschluss an abgeschlossene Berufsausbildungen

In dem Schreiben stellt das Innenministerium klar, dass der Übergang in eine Aufenthaltserlaubnis von Geflüchteten, die eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, möglichst reibungslos ablaufen soll. So sollen Personen mit Ausbildungsduldung schnell eine Aufenthaltserlaubnis nach § 19d Abs. 1a AufenthG (vor 01.03.2020: § 18 a Abs. 1a AufenthG) erhalten – notfalls ist unverzüglich eine Ermessensduldung mit Beschäftigungserlaubnis als Überbrückung zu erteilen. Zudem wird endlich klar, dass für Personen, die eine Ausbildung noch in Aufenthaltsgestattung abschließen, § 19d Abs. 1a AufenthG analog anwendbar ist!


United against Racism – Für eine Gesellschaft der Vielen!

Am 5. September gehen wir alle zusammen auf die Straßen und zeigen laut und deutlich in was für einer Gesellschaft wir leben wollen: in einer Gesellschaft ohne Rassismus! Genau fünf Jahre nach dem „March of Hope“. Denn der September 2015 war ein Lichtblick. Ein historischer Durchbruch gegen das Grenzregime, nicht nur auf der Balkanroute. Eine Dynamik des Kommens und Willkommens, die wir nicht vergessen werden. Und für die wir weiter streiten: trotz und gegen das anhaltende Rollback der rassistischen Gesetze und Hetze.

Jeden Tag erleben wir es aufs Neue: Rassismus verletzt, Rassismus tötet. Ob mit der Abschottungspolitik an den europäischen Außengrenzen, beim Sterbenlassen im Mittelmeer, beim racial profiling in den Innenstädten, mit der Zwangsunterbringung von Geflüchteten in Lagern, mit Abschiebungen und Abschiebehaft, der Wohnungssuche und der Ungleichbehandlung auf dem Arbeitsmarkt, in Schulen und Universitäten, der Behördenwillkür, am Stammtisch und im Internet. Genau diese Politik legt die Grundsteine für rassistischen Mord und Terror. Rassismus strukturiert und durchzieht unsere Gesellschaft und muss von uns allen gleichermaßen bekämpft und verlernt werden.

Doch überall wehren sich Menschen und kämpfen für eine offene und solidarische Gesellschaft und gegen Rassismus. Jeden Tag, im Kleinen und im Großen, praktisch und politisch. Wir streiten für ein Recht auf Bewegungsfreiheit, für gleiche Rechte für Alle. Wir setzen uns dafür ein, das Menschen aus Seenot gerettet werden und kämpfen mit Black Lives Matter gegen rassistische Kontrollen und Polizeigewalt. Mit der Forderung nach Wohnraum und solidarischen Städten und Sicheren Häfen für Alle. Mit dem Widerstand gegen Abschiebungen, mit Kirchen- und BürgerInnenasyl. Mit Protesten gegen alle Formen rassistischer Diskriminierung und Ausbeutung. Und als MigrAntifa gegen die rechte Gewalt. Wir sind viele und wir sind laut, wir kämpfen in Städten, in Dörfern, auf der Straße und im Privaten und wir geben nicht auf!

Migrantische Kämpfe prägen unsere Gesellschaft seit Jahrzehnten und haben sich in die Geschichte und in die Realität unserer Städte eingeschrieben. Hier und jetzt sind wir bereits auf dem Weg in die Gesellschaft der Vielen und wir sind nicht zu stoppen!

Unser antirassistischer Widerstand ist gleichzeitig konkrete Praxis und lebendige Vision. Wir kämpfen für solidarische Städte in einem offenen Europa. Gegen Ausbeutung und Ausgrenzung. Für das Recht zu bleiben, zu kommen und zu gehen. Für gleiche Rechte. Für Alle.