„Humanitäre Aufnahme von Geflüchteten“

MdL Daniel Lede Abal, integrationspolitischer Sprecher der Grünen Landtagsfraktion, lädt am 18.02.2022, von 13:00 -15:00 Uhr, zu einem digitalen Fachgespräch ein.

Im grün-schwarzen Koalitionsvertrag hat sich die Landesregierung für eine humanitäre und verantwortungsvolle Flüchtlingspolitik ausgesprochen. Die Parteien haben festgehalten, dass sie sich unter anderem mit einem Landesaufnahmeprogramm für legale Zuwanderungswege einsetzen werden.

Das Fachgespräch soll dabei helfen, dieses Ziel in die Tat umzusetzen. Dabei sollen verschiedene Perspektiven aus Politik und Zivilgesellschaft gebündelt werden, um auszuloten, wie ein zukünftiges Landesaufnahmeprogramm aussehen könnte.


Petition für die Anerkennung der besonderen Asylgründe für Frauen, Mädchen und LGBTIQA+-Personen

Ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis hat eine europaweite Petition für die konsequente Anerkennung der besonderen Asylgründe für Frauen, Mädchen und LGBTIQA+-Personen sowie ihren wirksamen Schutz auf den Weg gebracht. Zentrale Foderungen an die europäischen Institutionen sowie die nationalen Regierungen sind

  1. das Recht auf internationalen Schutz durch die konsequente Anerkennung spezifischer Asylgründe für Frauen, Mädchen und LGBTIQA+ Personen zu gewährleisten,
  2. eine europäische Überwachungsstelle, die die konsequente Umsetzung der Artikel 60 und 61 der Istanbul-Konvention und der Artikel 10 bis 16 der Konvention zur Bekämpfung des Menschenhandels gewährleistet, einzurichten,
  3. den Zugang zu Asyl in EU-Mitgliedsländern für Frauen, Mädchen und LGBTIQA+ Personen zu gewährleisten.

Detaillierte Informationen sowie die Möglichkit, die Petition online zu unterzeichnen finden sichauf er Ptitionswebsite feministasylum.org.


Arbeitshilfe zu Ausbildungsduldung und Identitätsklärung

Arbeitshilfe zu Ausbildungsduldung und Identitätsklärung

Für die Erteilung der Ausbildungsduldung gilt grundsätzlich, dass die Personen ihren Mitwirkungspflichten nachkommen müssen, um ihre Identität zu klären. Was ist unter der Identitätsklärung zu verstehen? Welche Bemühungen sind bei der Identitätsklärung „zumutbar“?

Die Arbeitshilfe des Bundesfachverbands Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge geht diesen Fragen nach und gibt einen Überblick über die Voraussetzungen für die Erteilung der Ausbildungsduldung. Sie erläutert den Zusammenhang zwischen dem Erfordernis der Identitätsklärung sowie der Berücksichtigung von Kindeswohlinteressen für die Gruppe der unbegleiteten Minderjährigen bei der Erteilung einer Ausbildungsduldung.
Die Arbeitshilfe finden Sie hier


Info-Video: Studienberatung für junge Zugewanderte 

Junge Zugewanderte, welche in Deutschland die Hochschulreife erwerben möchten, ihr Studium fortsetzen möchten oder ihren bereits fertigen Hochschulabschluss nutzen wollen, erhalten bei der “Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule” Beratung und Unterstützung. Das Info-Video “Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule”, vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, vermittelt kompakt die Inhalte und Ziele des Programms. Das Programm richtet sich an Zugewanderte unter 30 Jahren, ist kostenfrei und ist bundeslandübergreifend angelegt. Unterstützt wird bei der Einschreibung an Universitäten, der Anerkennung von Abschlüssen oder bei behördlichen Auflagen und finanziellen Fragen wie Bafög oder Stipendien. Auch wird Orientierungshilfe in der Deutschen Bildungs- und Studienwelt gegeben, so dass sich junge Zugewanderte einfacher zurecht finden können.

  • Youtube Video Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule, November 2021


„Wir brauchen eine Luftbrücke für Afghanistan!“

Mehr als 100 ehemalige Regierungsmitarbeiter*innen und Ortskräfte der internationalen Truppen wurden seit der Machtübernahme im August von den Taliban ermordet. Diese neuen Erkenntnisse eines UN-Berichts verdeutlichen die Zuspitzung der Lage in Afghanistan. Angesichts dessen und im Kontext der beginnenden Afghanistan-Konferenz im Europäischen Parlament fordert PRO ASYL in einer Pressemitteilung vom 01.02.2022, dass die schutzbedürftigen Afghan*innen, die bereits eine Aufnahmezusage erhalten haben, nach Europa gebracht und dass weitere Zusagen gemacht werden. Ausgehend vom aktuellen UN-Bericht und Berichten von Afghan*innen ist die Zahl der tatsächlich Bedrohten weitaus höher als die 40 000 Aufnahmezusagen der EU.

PRO ASYL appelliert an die EU, dass gehandelt werden muss. Es muss „schnell und unbürokratisch“ Schutz geboten werden und Praktische Lösungen, in Bezug auf Visa und Dokumente, sind von Nöten. Zusätzlich setzt sich PRO ASYL für eine „doppelte Luftbrücke“, also das Einfliegen von Hilfsgütern und die Mitnahme von bedrohten Personen aus Afghanistan, ein.


Bewerbungsaufruf für „Politik Akademie der Vielfalt“

Für das Projekt „Politik Akademie der Vielfalt“ werden auch 2022 wieder Teilnehmende gesucht. Es zielt darauf ab, Menschen mit Migrationsgeschichte vertrauter mit der politischen Landschaft zu machen. Zu diesem Zweck möchte das Programm, das von April bis November 2022 läuft, Menschen mit Migrations- oder Fluchtbezug vernetzen und zusammenbringen. Geboten wird den Teilnehmenden Unterstützung und Weiterbildung für das eigene politische Engagement und politische Teilhabe. Zusätzlich arbeitet man aktiv an den Projektideen der Teilnehmenden. Vermittelt werden die Inhalte durch Workshops, digitale Treffen mit Politikschaffenden, gemeinsames Netzwerken und Praktika. Bewerben können sich interessierte Personen mit Migrations- oder Fluchtbezug bis zum 28.02.2022 über das Online Bewerbungsformular.


Mehrsprachige Erklär-Videos zum Asylverfahren

Da Asylsuchende in vielen Erstaufnahmeeinrichtungen nur sehr eingeschränkt Zugang zu Beratung und Informationen haben, wurden in einer Zusammenarbeit zwischen dem Bayerischen und dem Münchner Flüchtlingsrat eine Reihe von mehrsprachigen Erklär-Videos zum Thema Asylverfahren entwickelt. Das erste Video mit dem Titel „Verfahrensplan“ gibt allgemeine Informationen zu den Fragen: Wo sollen Asylsuchende ihren Asylantrag stellen, was sollten sie im Prozess beachten und welche persönlichen Informationen sind für die Asylantragstellung besonders wichtig. Das Video ist bereits auf 8 verschiedenen Sprachen verfügbar (Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch, Arabisch, Türkisch und Farsi). Mit der Zeit werden auch noch die anderen Erklärvideos in 12 Sprachen übersetzt.

In der Video-Reihe werden allgemeine Tipps und Auskünfte zu folgenden Themen geben:

  • Ablauf des Asylverfahren
  • Wie bereite ich mich auf die Anhörung vor
  • Was ist ein Asylbescheid und wie läuft das Klageverfahren ab

Natürlich ersetzten die Videos keine ausführliche Beratung, können aber als erste Informationsgrundlage dienen, damit Flüchtlinge gut über Ihre Rechte informiert sind, ihr Asylverfahren eigenständig durchlaufen und erhebliche Fehler vermieden werden können.
Die Videos finden Sie hier


VGH BW: Keine Unzulässig-Ablehnung für in Griechenland Anerkannte

Asylanträge von Personen, denen bereits in Griechenland internationaler Schutz zuerkannt wurde, dürfen derzeit nicht nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG als unzulässig abgelehnt werden. Vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalls besteht nach aktuellen Erkenntnissen die ernsthafte Gefahr, dass solchen Personen wegen des „real risks“ von Obdachlosigkeit eine Verletzung ihrer Rechte aus Art. 4 GRCh und Art. 3 EMRK droht (im Anschluss an OVG Bremen, Urteil vom 16.11.2021 – 1 LB 371/21 -, Juris). Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW) am 27.01.2022 (Az: A 4 S 2443/21) entschieden.