Weltgeflüchtetentag: Jeden dritten Tag Angriffe auf Unterkünfte

Im vergangenen Jahr gab es durchschnittlich jeden dritten Tag einen Angriff auf eine Unterkunft von Geflüchteten: 121 Überfälle, Anschläge und Sachbeschädigungen – das sind über 73 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Außerhalb von Unterkünften wurden im Durchschnitt drei Asylsuchende pro Tag angegriffen, die Dunkelziffer ist vermutlich um ein Vielfaches höher.

Zahlen, die erschrecken und bestürzen. Doch Anschläge entstehen nicht im luftleeren Raum. Niemand wacht auf und beschließt einfach, eine Unterkunft anzuzünden oder Geflüchtete anzugreifen: Diese Gewalt ist nur die Spitze des Eisbergs und Ausdruck des Rassismus, der in unserer Gesellschaft herrscht.

Wir dürfen es uns dabei nicht zu leichtmachen: Nicht nur diejenigen, die solche Taten verüben sind rassistisch. Wir alle sind in einer rassistischen Gesellschaft sozialisiert worden und reproduzieren Rassismus in unserem täglichen Handeln. Populistische Hetze und menschenfeindliche Sprache seitens Politiker*innen tragen ihren Teil dazu bei, rassistische Denkweisen in der Öffentlichkeit zu etablieren. Wir müssen daher aktiv rassismuskritisch sein und versuchen, Rassismus zu verlernen. Und das bedeutet, sich mit unserer Gesellschaft, Machtverhältnissen, Privilegien, der Geschichte, der eigenen Sozialisation auseinanderzusetzen und Rassismus als ein gesamtgesellschaftliches und strukturelles Problem zu begreifen.  

Zum #Weltgeflüchtetentag wollen wir auf die aktuellen Entwicklungen aufmerksam machen. Die Zahl der Anschläge auf Unterkünfte ist bundesweit seit 2015 erstmalig wieder gestiegen. Rassismus hat drastische Konsequenzen. Menschen werden nicht nur angefeindet, sondern offen angegriffen.

Setzen wir uns gemeinsam für eine offene und rassismuskritische Gesellschaft ein, die Gewalt und Anschläge aufs Äußerste verurteilt und Rassismus gleichzeitig als gesamtgesellschaftliches Problem begreift.


Informationen zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Am 15. Juni 2023 entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über zwei zu einem Verfahren verbundene Klagen (BVerwG 1 CN 1.22, BVerwG 1 C 10.22). In beiden ging es um die Frage des grundrechtlichen Schutzes von Zimmern in Sammelunterkünften von Geflüchteten. Geklagt hatten zwei ehemalige Bewohner von Erstaufnahmeeinrichtungen in Ellwangen und Freiburg.

Hintergrund der ersten Klage (Az: 1 C 10.22) war ein Polizeieinsatz im Juni 2018 in der Erstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen. Der Kläger Alassa Mfouapon sollte nach Italien abgeschoben werden, weil er dort zuerst seinen Asylantrag gestellt hatte und damit Italien nach der Dublin III-Verordnung für seinen Asylantrag zuständig war. Mehrere Polizist*innen begleitet von Polizeihunden, drangen in das Zimmer des Klägers ein – einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss hatten sie dafür jedoch nicht. Die Richter*innen des Bundesverwaltungsgerichts stellten zwar ausdrücklich klar, dass der Schutzbereich des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung auch in Geflüchtetenunterkünften uneingeschränkt gilt, sie kamen aber zum dem Schluss, dass die Polizei das Zimmer des Kläger rechtmäßig „betreten“ – nicht „durchsucht“ – hatte. Dies sei „zur Verhütung einer dringenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ nach Artikel 13 Absatz 7 GG erforderlich gewesen, weil es galt, den Kläger noch am selben Tag nach Italien zu überstellen. Aufgrund der geringen Größe des Zimmers sei es möglich gewesen, alles im Zimmer auf einem Blick zu erfassen, ohne dass gezielt nach etwas Verborgenem hätte gesucht werden müssen. Daher sei von einem „Betreten“ und nicht von einer „Durchsuchung“ auszugehen, so das Gericht. Die Unterscheidung zwischen den beiden Begriffen ist entscheidend für die Zulässigkeit der konkreten Maßnahme, weil das „Betreten“ zum Zweck der Durchführung einer Abschiebung nach § 58 Abs. 5 AufenthG auch ohne Anordnung durch ein Gericht stattfinden kann. Das „Durchsuchen“ einer Wohnung zum selben Zweck (nach § 58 Abs. 6 AufenthG) erfordert hingegen grundsätzlich eine richterliche Anordnung (vgl zu den Begriffen auch den Beitrag von Julian Seidl und Verena Veeckman aus dem Asylmagazin 6/2021, S. 193–197) .

Im zweiten Fall (Az: 1 CN 1.22) hatten Bewohner der Landeserstaufnahmeeinrichtung Freiburg gegen bestimmte Punkte der Hausordnung der Einrichtung geklagt. Unter anderem ging es um Zimmerkontrollen und Zugangs- bzw. Taschenkontrollen beim Betreten des Geländes. Während der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg den Klägern noch in einigen Punkten Recht gegeben hatte, wies das Bundesverwaltungsgericht die Klage als unzulässig ab, da das Rechtsschutzbedürfnis der Kläger nicht mehr gegeben sei, da sie nicht mehr in der Einrichtung untergebracht sind. Die Grundsatzfrage, ob derartige Vorgaben in der Hausordnung einer Aufnahmeeinrichtung die Grundrechte der Betroffenen verletzen, wurde somit vom BVerwG nicht beantwortet.

Beide Klageverfahren wurden von einem Bündnis von Organisationen unterstützt, dem die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF), PRO ASYL, die Aktion Bleiberecht Freiburg und der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg angehören. Das Bündnis sieht in dem Urteil die Bestätigung der anhaltenden Praxis, die Rechte von Geflüchteten unzulässig zu beschneiden, um migrationspolitische Zeichen zu setzen. Es plant nun den Gang zum Bundesverfassungsgericht.



Schulungsvideos zu den Schutzformen des Asylrechts sowie zu Duldungen

Das Deutsche Rote Kreuz und die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg veröffentlichen Schulungsvideos zum Migrationsrecht. Zielgruppe sind Berater*innen im Themenfeld Flucht und Migration. Die Reihe ermöglicht eine systematische Einarbeitung in das Rechtsgebiet und stellt eine ideale Ergänzung zu Seminaren und Lehrveranstaltungen dar. Nun sind neue Folgen zu den Schutzformen des Asylrechts und zu Duldungen erschienen.



Bundesverwaltungsgericht bejaht Unverletzlichkeit der Wohnung für Geflüchtete – und schränkt den Schutz durch die Hintertür wieder ein – Bündnis plant Verfassungsbeschwerde

Das Bundesverwaltungsgericht wies heute zwei Klagen geflüchteter Menschen zurück und versagte den Bewohner*innen von Erstaufnahmeeinrichtungen den vollen Schutz ihrer Grundrechte. Das Gericht entschied, dass die Unverletzlichkeit der Wohnung grundsätzlich auch für die Zimmer von Geflüchteten in Erstaufnahmeeinrichtungen gilt. Weiter stellte das Gericht klar: Wie Privatwohnungen dürfen Zimmer von Geflüchteten nur in Fällen einer dringenden Gefahr betreten werden. Das Gericht billigte dennoch die Praxis, Wohnheimzimmer zum Zweck der Abschiebung zu jeder Tageszeit auch ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss zu durchsuchen. Die Klage gegen die Hausordnung in Freiburg, die dem Sicherheitspersonal weite Betretungs- und Kontrollrechte einräumte, wies das Bundesverwaltungsgericht als unzulässig zurück.

Beide Klageverfahren wurden von einem Bündnis von Organisationen unterstützt, dem die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF), PRO ASYL, die Aktion Bleiberecht Freiburg und der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg angehören. Das Bündnis sieht in dem Urteil die Bestätigung der anhaltenden Praxis, die Rechte von Geflüchteten unzulässig zu beschneiden, um migrationspolitische Zeichen zu setzen. Um den vollen Grundrechtsschutz gerichtlich durchzusetzen, plant das Bündnis nun den Gang zum Bundesverfassungsgericht.

„Die Klarstellung, dass die Unverletztlichkeit der Wohnung vollumfänglich auch in Geflüchteten-Unterkünften gilt, war wichtig“, betont Sarah Lincoln, Rechtsanwältin und Fallkoordinatorin bei der GFF. „Dieser Schutz ist aber wenig wert, wenn das Gericht am Ende andere kreative Wege findet, um den Schutz zu unterlaufen: indem es die Abschiebung aus einem Schlafzimmer nicht als Durchsuchung sieht, indem es die Ausreisepflicht zur dringenden Gefahr für die Rechtsordnung erklärt, indem es die gerichtliche Überprüfung von Hausordnungen unmöglich macht.“

„Diese Urteile sind enttäuschend. Wieder einmal zeigt sich, wie schwer es für Geflüchtete ist, sich gegen Verletzung ihrer Grundrechte gerichtlich zu wehren. Obwohl das Gericht erkennen lässt, dass es die angegriffenen Hausordnungen für rechtswidrig hält, lässt es den Rechtsschutz an formalen Gründen scheitern“, mahnt Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL. „Was das Bundesverwaltungsgericht mit der einen Hand an Grundrechtsschutz für Geflüchtete gibt, nimmt es mit der anderen Hand, indem es überfallartige Abschiebungen erlaubt. Das könnte die jetzt schon harte Abschiebungspraxis verschärfen.“

„Wir haben nicht nur für uns geklagt, sondern für alle Menschen, die in diesen gefängnisähnlichen Camps leben. Deswegen verstehen wir nicht, warum das Gericht nur deshalb nicht entscheiden will, weil wir dort nicht mehr leben. Viele geflüchtete Menschen sind nach wie vor von diesen repressiven Regeln betroffen. Wir kämpfen weiter für ein selbstbestimmtes Wohnen“, sagt Ba Gando, Kläger aus Freiburg.

„Heute wurde wieder einmal deutlich: Die Rechte von geflüchteten Menschen sind in Gefahr – wir bekommen nicht den gleichen Schutz wie andere Menschen“ sagt Alassa Mfouapon, der wegen seiner Abschiebung aus der Erstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen geklagt hatte.

„Auch wenn die Klage unzulässig ist: Das Gericht hat sehr deutlich gemacht, dass die Hausordnungen rechtswidrig sind. Es fehlt nicht nur an einer gesetzlichen Grundlage. Zimmer dürfen auch nur bei einer dringenden Gefahr betreten werden. Die Bundesländer müssen jetzt ihre Aufnahmegesetze und die Hausordnungen überarbeiten. Wir brauchen endlich eine Debatte über eine Aufnahmepolitik, die sich an den Schutzsuchenden orientiert“, fordert Ben Bubeck von der Aktion Bleiberecht Freiburg, die sich seit Jahren für eine menschenwürdige Unterbringung von Geflüchteten einsetzt.  

Zu den Urteilen

Das Bundesverwaltungsgericht verhandelte zu zwei Verfahren. In dem einen Verfahren wies das Gericht die Klage gegen eine nächtliche Zimmerdurchsuchung zum Zwecke der Abschiebung zurück. Das Gericht sah zwar die Unverletzlichkeit der Wohnung auch für die Zimmer von Geflüchteten in Erstaufnahmeeinrichtungen als anwendbar an. Es erteilte damit der Auffassung der Vorinstanz eine klare Absage, wonach – ähnlich wie bei Geschäfträumen – für Wohnheimzimmer nicht der volle Schutz aus Art. 13 GG gelte. Allerdings wertete es die polizeiliche Maßnahme nicht als Durchsuchung, die nach dem Grundgesetz stets einen richterlichen Beschluss erfordert. Weil der kleine Raum auf einen Blick erfasst werden konnte, sei keine Suche erforderlich gewesen. Damit hebelt das Gericht den Schutz des Wohnraums in kleinen Wohnungen aus.

Das Gericht sah eine dringende Gefahr für das Betreten des Zimmers für ausreichend, aber auch erforderlich. Diese Gefahr sei mit der Ausreisepflicht des Klägers gegeben. Auch damit wird das Grundrecht auf Schutz der Wohnung ausgehöhlt. Eine dringende Gefahr setzt eine Ausnahmesituation voraus, in der ein wichtiges Rechtsgut wie Leib oder Leben gefährdet ist. Nur dann kann das Eindringen in den privaten Lebensraum zulässig sein. Die reine Ausreisepflicht des Klägers kann dafür nicht ausreichen – zumal es keinen Versuch gab, den Kläger abzuschieben, ohne ihn nachts aus dem Bett zu reißen. In diesem Verfahren vertrat Rechtsanwalt Roland Meister den Kläger, gemeinsam mit Sarah Lincoln.

Die Klage wegen der Hausordnung der Landeserstaufnahmeeinrichtung Freiburg wies das Gericht als unzulässig zurück, weil das Rechtsschutzinteresse fehle. Damit wird der Rechtsschutz gegen Hausordnungen faktisch unmöglich gemacht, weil eine Entscheidung in der Hauptsache niemals in dem Zeitraum erreicht werden kann, in dem die Kläger in der Unterkunft wohnen. Indem die Bundesländer die Geflüchteten umverteilen, können sie sich dann außerdem leicht einer Klage entledigen. Dieses Verfahren wurde über den Rechtshilfefonds von PRO ASYL gefördert und von Rechtsanwalt Thorsten Deppner und Sarah Lincoln vertreten.

Die Beschneidung der Rechte von Geflüchteten in Erstaufnahmeeinrichtungen ist ein Beispiel von vielen für Vorstöße aus Politik und Verwaltung, Asylsuchenden den geltenden Schutz ihrer Grundrechte zu verweigern. Das Bündnis prüft mit den Klägern gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Verfassungsbeschwerde einzulegen.

Weitere Informationen

Zum Fall Hausordnungen Freiburg: https://freiheitsrechte.org/themen/soziale-teilhabe/hausordnung

Zum Fall Polizeirazzia Ellwangen: https://freiheitsrechte.org/themen/soziale-teilhabe/lea-ellwangen

Kontakt für Presseanfragen

Gesellschaft für Freiheitsrechte: Dr. Maria Scharlau, Tel. 01579/2493108, presse@freiheitsrechte.org
Presse-Stelle PRO ASYL: Tel. 069/24231430, presse@proasyl.de


Seebrücke: Aktionen rund um den Weltflüchtlingstag am 20.06.

In den nächsten Wochen finden in ganz Baden-Württemberg zahlreiche Veranstaltungen und Aktionen der Seebrücke statt. Gründe für den Protest gibt es viele. Am 08.06.2022 haben die Innenminister*innen der EU die schärfsten Asylreformen seit Jahrzehnten beschlossen und damit den freien Zugang zum Menschenrecht auf Asyl in Europa faktisch abgeschafft. Gleichzeitig agiert die Taliban in Afghanistan weiter ungehemmt und geht immer brutaler gegen Frauen, Mädchen, queere Menschen, Oppositionelle und ethnische Gruppen vor. Verstöße gegen die Menschenrechte und humanitäre Grundsätze sind an der Tagesordnung. Auch die Seenotrettung auf dem Mittelmeer wird weiter kriminalisiert und das Auswärtige Amt blockiert die Unterstützung der zivilen Seenotrettung.

Die Seebrücke trägt daher in ganz Baden-Württemberg und bundesweit ihren Protest rund um den World Refugee Day, den 20.06., und in den Wochen danach auf die Straßen und sagt: Eine solidarische und menschenwürdige Aufnahme ALLER Menschen auf der Flucht ist möglich! Wir fordern eine antirassistische Migrationspolitik, für ein offenes und solidarisches Europa für alle! Stoppt die GEAS-Reform! Rettet die Menschenrechte!

Aktionen und Veranstaltung finden zwischen dem 17.06. und 08.07. in Böblingen, Konstanz, Heidelberg, Mannheim, Stuttgart und Tübingen statt. Es finden Kundgebungen, Filmvorführungen, Diskussionsrunden und Ausstellungen statt.

Hier eine Liste der Aktionen:

Freiburg:

Heidelberg:

  • 20.06., 18 Uhr, Schwanenteichanlage bei der Stadtbücherei Heidelberg: Demo gegen die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems – Weg mit Stacheldraht und Knast

Tübingen:

  • 22.06: gemeinsam mit „German Solidarity with Myanmar Democracy e.V.“: 11:00 – 15:00 Uhr am Marktplatz, Tübingen: Wanderausstellung „Körperationen“ / Abends zwei Kostenlose Filmvorführungen im Arsenal Kino: 17:00 Uhr „Padauk – Myanmar spring“ / 18:45 Uhr „Midwives“,
  • 23.06.: gemeinsam mit ECCRE und GMA: 18 Uhr, im Arsenal Kino: kostenlose Filmvorfürhung „Sara Mardini-gegen den Strom“ mit anschließender Podiumsdiskussion
  • 27.06.: gemeinsam mit Verein Move.On und weiteren: 19 Uhr, Gemeindehaus St. Michael, Hechingerstr. 45, 72072 Tübingen: Informations- und Diskussionsabend zum Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan

Mannheim:

  • 01.07.: Kundgebung „Don’t forget Afghanistan!“ 16 Uhr Marktplatz

Ravensburg:

  • 17.06.: „Erst strirbt das Recht, dann der Mensch – VERTEIDIGT DAS RECHT AUF ASYL!“, 10:30 – 13:30 h, Aktionen des Bündnis für Bleibercht (ble!b) in der Bachstraße/Seelhaus

Konstanz:

  • 17.06.: Demo „Die EU trägt die Menschenrechte zu Grabe!“, Start 13 Uhr im Herosé-Park

Stuttgart:

  • 01.07. Kundgebung mit Stacheldraht-Bauzaun-Installation und Musik, 15-17 Uhr Schloßplatz Stuttgart

Kreis Böblingen:

  • 06.07. 20 Uhr Filmvorführung „Picknick in Moria“ im Filmzentrum Bären Böblingen mit Frage-/Diskussionsrunde
  • 08.07. 14 Uhr Kundgebung gegen die GEAS Reform in Herrenberg (mit OSA Herrenberg) 
  • 08.07. 16 Uhr Öffentliche Aufstellung Wegweiser, Jugenhaus Herrenberg 

Sprache finden! Rassismus benennen und Handlungsstrategien entwickeln

Dieser Workshop hat Einstiegscharakter und vermittelt Grundlagen rassismuskritischer und diskriminierungssensibler Selbstbezeichnungen und Konzepte. Anhand eigener Fallbeispiele werden gemeinsame Handlungsstrategien für eine rassismuskritische politische Bildungsarbeit entwickelt.

Referent: Jeasuthan Nageswaran (er/ihn) ist Pädagoge, Diversity-Trainer & Antidiskriminierungsberater aus Mannheim. Mehr über ihn auf: machtkritisch.de.

Zielgruppe: Dieser Workshop richtet sich an entwicklungspolitisch aktive BIPoC* (Black*Indigenous*People of Color)/Akteur*innen von Migrant*innenselbstorganisationen, die sich noch nicht intensiv mit rassismuskritischen Themen auseinandergesetzt haben.

Information und verbindliche Anmeldung bis 22. Juni bei: Dr. Rajya Karumanchi-Dörsam Interkulturelle Promotorin Regierungsbezirk Karlsruhe, E-Mail: rajya.ikp@simama-stehauf.de| Tel: 01590 / 675279


Willkommen statt Stacheldraht! Grundrecht auf Asyl verteidigen

Der Friedensrat Markgräflerland protestiert gegen die Beschlüsse der EU-Innenminster*innen am 8. Juni, die zu eine faktischen Abschaffung des Rechts auf Asyl führen, und ruft zu einer Mahnwache zum Erhalt dieses Grundrechts am Weltflüchtlingstag, Dienstag, 20. Juni um 17.00 Uhr vor der Evangelischen Stadtkirche in Mülllheim auf.  



Mühsame Passbeschaffung Afghanistan

Bereits seit September 2022 ist klar, dass die afghanische Botschaft keine neuen Pässe ausstellen kann. Nur alte Pässe können verlängert werden. Immer wieder fordern Ausländerbehörden, Afghan*innen auf neue Pässe bei der Botschaft zu beantragen. Nun hat das Justizministerium gegenüber dem Flüchtlingsrat auf Nachfrage klargestellt:

Aufgrund von Informationen der afghanischen Botschaft ist die Beschaffung neuer Reisepässe derzeit auf absehbare Zeit nicht möglich und daher nicht zumutbar. Pässe können jedoch für einen Zeitraum von zunächst fünf Jahren verlängert werden. Dessen ungeachtet kann es in Einzelfällen Konstellationen geben, die eine Botschaftsvorsprache erfordern, beispielsweise zum Zwecke einer notwendigen Identitätsklärung.

Sollten Afghan*innen pauschal aufgefordert werden, bei der Botschaft vorzusprechen, so sollte von der Ausländerbehörde eine einzelfallbezogene Erklärung verlangt werden. Das ganze Hin und Her zwischen Ausländerbehörden, den Betroffenen und der afghanischen Auslandsvertretung zermürbt, frisst Ressourcen und läuft doch auf das gleiche Ergebnis heraus. Melden Sie sich gerne bei uns und dem Justizministerium sollten Betroffene pauschal zur Botschaftsvorsprache aufgefordert werden.


An Schulungen teilnehmen und Multiplikator*in werden

Im Rahmen unseres neuen Projekts „START KLAR – Mein Leben in Deutschland“ werden geflüchtete Menschen in einer Reihe von Online-Schulungen zu Multiplikator*innen fortgebildet.

Als Multiplikator*in sollen sie besser in der Lage sein, andere Menschen in ihrem Umfeld beispielsweise über aufenthaltsrechtliche Aspekte und Fragen des Alltagslebens in Deutschland zu beraten. Neben den Schulungen werden auch Austauschtreffen angeboten. Dabei geht es vor allem um den gegenseitigen Austausch von den Teilnehmenden zu unterschiedlichen Anliegen aus dem Alltag.

Wir möchten durch das Projekt die Mitarbeit und das Engagement von geflüchteten Menschen stärken und fördern. Dieses Vorhaben hat einen empowernden Charakter, da es sowohl die Fähigkeit zur Selbsthilfe und der gegenseitigen Hilfe unter Geflüchteten fördert, als auch fachliche Kompetenz stärkt.

Zielgruppe sind demnach Geflüchtete – vor allem mit Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis. Allerdings sollen auch Geflüchtete mit anderem Aufenthaltsstatus Zugang zum Projekt erhalten.

Wichtig: Wir werden diesmal auch eine Gruppe nur für Frauen starten.

Die Fortbildungen werden voraussichtlich auf Deutsch und auf Englisch stattfinden.

Mehr Informationen finden Sie im Zielgruppenflyer.

Interessierte können sich bei uns melden:

Eylem Ög: oeg@fluechtlingsrat-bw.de

Ebou Sarr: sarr@fluechtlingsrat-bw.de

Projektverbund
Das Diakonische Werk Breisgau-Hochschwarzwald bildet als Projektträger zusammen mit den Projektpartnern der Diakonischen Werke Freiburg und Lörrach und dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg einen Projektverbund. Es besteht ein enger fachlicher Austausch.

Dieses Projekt wird aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds finanziert.

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As part of our new project „START KLAR – Mein Leben in Deutschland“, refugees are trained as multipliers in a series of online training courses.

The aim of the project is to train refugees as multipliers, so that they can better advise others in their environment on residence rights and daily life in Germany. In addition to the training courses, we offer exchange meetings to promote mutual exchange between the participants.

Our aim is to strengthen and promote cooperation and engagement among refugees, empowering them to help themselves and each other, while enhancing their professional skills.

The target group of the project is refugees, especially those with a residence or settlement permit. However, refugees with other residency statuses are also welcome to participate.

In addition, we are starting a group specifically for women to provide a comfortable learning environment.

The training sessions will be held in German and English.

You can find more information in the flyer.

Interested persons can contact us:

Eylem Ög: oeg@fluechtlingsrat-bw.de

Ebou Sarr: sarr@fluechtlingsrat-bw.de

Project network
The Diakonisches Werk Breisgau-Hochschwarzwald, as project sponsor, forms a project network together with the project partners of the Diakonische Werke Freiburg and Lörrach and the Flüchtlingsrat Baden-Württemberg. There is a close professional exchange.

This project is financed by the Asylum, Migration and Integration Fund.


PLUS e.V. sucht Asylverfahrensberater*in für LSBTIAQ* Geflüchtete

PLUS for Refugees, der Geflüchtetenberatung von Plus Rhein-Neckar e.V wird dringend eine qualifizierte und engagierte Person (soziale Arbeit, Rechtswissenschaften, Psychologie etc.) für die Beratung von queeren Geflüchtete während des Asylverfahrens gesucht.