EuGH: subjektive Nachfluchtgründe bei Religionswechsel

Ein Asylantrag aufgrund eines Religionswechsels nach dem Verlassen des Herkunftslandes kann nicht automatisch als missbräuchlich abgelehnt werden. Das hat der EuGH in seinem Urteil vom 29.02.2024 – C-222/22 entschieden.

Art. 5 Abs. 3 der EU-Qualifikationsrichtlinie 2011/95/EU (RL) erlaubt Mitgliedsstaaten bei Vorhandensein einer entsprechenden nationalen Regelung, einen Folgeantrag „unbeschadet der Genfer Flüchtlingskonvention“ „in der Regel“ abzulehnen, wenn die geltend gemachte Verfolgungsgefahr auf vom Antragsteller nach Verlassen des Herkunftslandes „selbst geschaffenen Umständen“ beruht. Der EuGH stellt nun klar, dass dieser Artikel Ausnahmecharakter habe. Daraus folgt das Erfordernis einer engen Auslegung unter Beachtung der Genfer Flüchtlingskonvention.

Zweck des Wortlauts „selbst geschaffene Umstände“ sei es, eine Missbrauchsabsicht der antragstellenden Person zu ahnden. Dabei erlaube Art. 5 Abs. 3 RL keine Aufstellung einer (von der antragstellenden Person zu widerlegenden) Vermutung des Missbrauchs. Vielmehr sei eine individuelle Prüfung unter Berücksichtigung aller relevanten Tatsachen erforderlich. Eine Ablehnung als rechtsmissbräuchlich bedürfe der positiven Feststellung der Missbrauchsabsicht und der Absicht, das Verfahren für die Zuerkennung internationalen Schutzes zu „instrumentalisieren“.

Im Übrigen folge aus dem Ausdruck „unbeschadet der Genfer Flüchtlingskonvention“, dass im Falle der Ablehnung als rechtsmissbräuchlich und der daraus folgenden Verweigerung der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, die Flüchtlingseigenschaft im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) dennoch bestehen bleibt. Die damit verbundenen Rechte, wie etwa der Schutz vor einer Ausweisung oder Zurückweisung bei Verfolgungsgefahr im Herkunftsland (Refoulement-Verbot Art. 33 Abs. 1 GFK) seien daher weiter zu gewährleisten.



Frühjahrstagung 2024

Information in English

Herzliche Einladung zur diesjährigen Frühjahrstagung am Samstag, den 13. April 2024, in Stuttgart. Wir haben ein äußerst spannendes und vielfältiges Programm auf die Beine gestellt. Im Hauptvortrag wird der Kampf um Frauen- und Geflüchtetenrechte aus der Perspektive von geflüchteten Aktivistinnen beleuchtet. Danach gibt es eine Blitzlicht-Runde, in der die Themen Einbürgerungsrecht, Rechtspopulismus, Antisemitismus & antimuslimischer Rassimismus sowie das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) vorgestellt werden. In der anschließenden Vertiefungsphase können Sie sich für eines der Themen entscheiden und sich in kleinerem Rahmen intensiver damit auseinander setzen.

Am späten Nachmittag schließt sich die Mitgliederversammlung, einschließlich der Nachwahl eines Sitzes im erweiterten Vorstands an.

Die Tagung ist kostenlos und richtet sich in erster Linie an Ehrenamtliche in der Geflüchtetenarbeit.

Ort: Bürgerräume West in der Bebelstraße 22, 70193 Stuttgart (barrierefrei)

Unsere Tagung soll einen möglichst geschützten Raum für alle Beteiligten darstellen. Deshalb bitten wir alle Beteiligten, die Vereinbarung zum Umgang miteinander bei der Anmeldung zur Kenntnis und sich bei der Tagung zu Herzen zu nehmen.

Die Tagung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Integration“ statt, unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Eine Koförderung besteht durch die UNO-Flüchtlingshilfe und Deutsche Postcode Lotterie.

PROGRAMM

09:30 Uhr: Anmeldung und Ankommen

10:00 Uhr: Begrüßung

10:15 Uhr: Hauptvortrag: Geflüchtete Aktivistinnen kämpfen um ihre Rechte

Geflüchtete Frauen erleben doppelte Diskriminierung im Hinblick auf ihr Geschlecht und auf Rassismus. Um so wichtiger und schwieriger ist ihr Kampf um ihre Rechte. Vor 22 Jahren hat sich die Initiative „Women in Exile“ gegründet, in der sich geflüchtete Frauen zusammengeschlossen haben. Doris Dede berichtet von der Bewegung der Refugee-Frauen, ihren Erfahrungen, ihrem Selbstverständnis, Netzwerken sowie Strategien und Aktionen.

Referentin: Doris Dede (Women in Exile e.V.)

11:00 Uhr: Blitzlicht-Runde

In 15 Minuten pro Thema geben die Referierenden einen kurzen Überblick über die wichtigsten Inhalte ihrer Themenschwerpunkte, denen am Nachmittag in der Vertiefungsphase nachgegangen wird:

  • Neues im Einbürgerungsrecht stellt Dominik Keicher vor (Landratsamt Sigmaringen)
  • Die Entwicklung von Rechtspopulismus zeigt Sandy Schüler auf (Aufstehen gegen Rassismus)
  • Zu Antisemitismus und antimuslimischem Rassismus sprechen Furkan Yüksel und Kiril Denisov (Kubus e.V.)
  • Der Stand des GEAS erklärt Seren Haliloğlu (Universität Freiburg)

12.15 – 13.15 Uhr: Mittagessen

13:15 14:45 Uhr: Vertiefungsphase

Wählen Sie ein Thema aus den vier Themenbereichen, die in der Blitzlicht-Runde vorgestellt wurden.

1. Vortrag: Neues im Einbürgerungsrecht

Viel gerungen hat die Bundesregierung mit den Gesetzesänderungen im Bereich Einbürgerung. Während einige große Fortschritte erzielt worden sind – wie beispielsweise in den Bereichen mehrfache Staatsangehörigkeit und Aufenthaltszeiten – gibt es aber Verschärfungen bei der Lebensunterhaltsicherung, die besonders Menschen in prekären Lebenslagen treffen werden. In dem Vortrag zum neuen Einbürgerungsrecht wird es sowohl im die gesetzlichen Änderungen gehen, als auch um die behördliche Praxis bei der Umsetzung und Anwendung von Bundesrecht. 

Referent: Dominik Keicher (Sachgebietsleiter der Ausländer- und Einbürgerungsbehörde, LRA Sigmaringen)

2. Arbeitsgruppe: Werde Stammtischkämpfer*in: Rechten und diskriminierenden Parolen im Alltag begegnen

Wir alle kennen das: Auf der Arbeit, im Sportverein, in der Familie oder auf der Straße fallen Sprüche, die uns die Sprache verschlagen. Später ärgern wir uns, hätten gerne den Mund aufgemacht.

Hier setzt der Stammtischkämpfer*innen-Workshop an. Er soll Menschen in die Lage versetzen, die Schrecksekunde zu überwinden, Position zu beziehen und deutlich zu machen: Das nehmen wir nicht länger hin! In Theorie und Praxis werden gängige rechte Positionen untersucht und geübt, das Wort zu ergreifen und für solidarische Alternativen zu streiten.

Referentin: Sandy Schüler (Aufstehen gegen Rassismus)

3. Arbeitsgruppe: Antisemitismus und antimuslimischer Rassismus: Wurzeln, Facetten und Sensibilisierung

Debatten rund um Antisemitismus sind derzeit breit in den Medien vertreten. Antimuslimischer Rasissmus wird dagegen weniger thematisiert, obwohl beide Diskriminierungsformen miteinader verbunden sind. Die Arbeitsgruppe bietet einen umfassenden Einblick in die Geschichte des Antisemitismus und (antimuslimischen) Rassismus sowie in aktuelle Diskurse rund um diese Themen. Teilnehmende lernen, diese Phänomene im Kontext der Geflüchtetenhilfe und im Alltag zu erkennen und zu verstehen, um ihr Wissen effektiv zu erweitern.“

Referenten: Furkan Yüksel und Kiril Denisov (bildungspolitische Referenten sowie Botschafter von „Schalom und Salam“, Kubus e.V.)

4. Vortrag: Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS): Regelungen, Verfahren und fatale Folgen

Jahrelang wurde um die Reform des GEAS in der Europäischen Union gestritten. Unter dem Rechtsruck der vergangenen Jahre haben sich die Mitgliedstaaten der EU und das europäische Parlament auf fatale Änderungen im Dezember 2023 geeinigt. In diesem Vortrag wird es einen Überblick geben über die Bestandteile des GEAS, die institutionelle Umsetzung und die zu erwartenden Änderungen und deren immense Folgen für Flüchtende an den Außengrenzen und innerhalb der EU. Klar ist, die EU schottet sich weiter ab und dafür sind entsprechende Instrumente im GEAS vorgesehen. Wie also sieht die Zukunft von ankommenden Schutzsuchenden in der EU aus?

Referentin: Seren Haliloğlu, LL.M. (Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Freiburg)

14:45 – 15:00: Pause

15:00 17:00 Uhr: Mitgliederversammlung des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg e.V.

Herzliche Einladung an alle Mitglieder, Fördermitglieder und Interessierte an der Mitgliederversammlung teilzunehmen.

Die Anmeldung ist geschlossen. Kommen Sie gerne spontan vorbei.


Save the Date: Stuttgart: Herbsttagung 2024

Eine herzliche Einladung zu der diesjährigen Herbsttagung am Samstag den 16. November 2024! Wie jedes Jahr erwartet Sie ein spannendes Programm mit Vorträgen und Arbeitsgruppen. Außerdem wird es ausreichend Zeit zur Vernetzung und zum Austausch geben.

Näheres zum Ablauf und den einzelnen Programmpunkten erfahren Sie im Herbst.

Die Tagung ist (wie immer) kostenlos und richtet sich in erster Linie an Ehrenamtliche in der Geflüchtetenarbeit.

Ort: Bürgerräume West in der Bebelstraße 22, 70193 Stuttgart


Save the Date: Stuttgart: Sommertagung 2024

Wir laden Sie herzlich zu unserer diesjährigen Sommertagung am Samstag den 13. Juli 2024 in Stuttgart ein! Die Tagung bietet eine einzigartige Möglichkeit zu Vernetzung und Austausch mit einem spannenden Programm. Den genauen Ablauf und die konkreten Tagungspunkte stellen wir zeitnah auf die Homepage.

Die Tagung ist (wie immer) kostenlos und richtet sich in erster Linie an Ehrenamtliche in der Geflüchtetenarbeit.

Ort: Bürgerräume West in der Bebelstraße 22, 70193 Stuttgart


CDU-Vorschläge zur Abschaffung des Asylrechts

In ihrem neuen Entwurf eines Grundsatzprogramms plädiert die CDU faktisch für die Abschaffung des Asylrechts in Europa. Nun wird das Programm ausgerechnet am Weltfrauentag in Stuttgart vorgestellt. Zu diesem Anlass appelliert der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg an alle Vertreter*innen und Mitglieder der Partei, sich für eine Überarbeitung des Programms einzusetzen und sich klar zum Recht auf Asyl in Europa zu bekennen.

Bereits in den letzten Wochen hatten die Vorstellungstermine des neuen Grundsatzprogramms der CDU in Mainz, Hannover, Chemnitz und Köln den Protest flüchtlingspolitischer Organisationen auf sich gezogen. Nun nimmt der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg die Vorstellung des Programms in Stuttgart am 8. März zum Anlass, seinem Entsetzen angesichts der dort verschriftlichten Pläne für einen „grundlegenden Wandel des europäischen Asylrechts“ Ausdruck zu verleihen. Obwohl sich das Programm zur Würde des einzelnen Menschen, den Grund- und Menschenrechten sowie dem Rechtsstaat bekennt, sieht es gleichzeitig die faktische Abschaffung des Asylrechts in Europa vor. Wörtlich heißt es in dem Programmentwurf: „Jeder, der in Europa Asyl beantragt, soll in einen sicheren Drittstaat überführt werden und dort ein Verfahren durchlaufen. Im Falle eines positiven Ausgangs wird der sichere Drittstaat dem Antragsteller vor Ort Schutz gewähren.“ Menschen, die vor Kriegen und Verfolgung fliehen, sollen auf dieser Basis in Europa keinen Schutz mehr bekommen. Seit der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und des Grundgesetzes vor 75 Jahren ist das Grundrecht auf Asyl noch nie so grundsätzlich in Frage gestellt worden.

„Die asylpolitischen Passagen im Programmentwurf lassen uns fassungslos zurück. Sie zeugen von Ignoranz gegenüber der deutschen Geschichte, die insbesondere während des Nationalsozialismus deutlich gemacht hat, dass das Fehlen von Schutzmechanismen für Verfolgte tödliche Konsequenzen hat. Aus diesem Grund wurde das Recht auf Asyl ins Grundgesetz aufgenommen und die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet. Diese Lehren aus der Geschichte dürfen nicht über Bord geworfen werden, nur weil es im aktuellen politischen Kontext opportun erscheint, sich für die Begrenzung der Geflüchtetenzahlen nach Deutschland einzusetzen“, so Bärbel Mauch vom Vorstand des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg.

Der Verein appelliert an alle Mitglieder und Vertreter*innen der CDU, sich grundlegende menschenfreundliche Bekenntnisse des eigenen Programmentwurfs zu Herzen zu nehmen und seine Asylpolitik daran auszurichten. Denn „immer zuerst den einzelnen Menschen mit seiner unantastbaren Würde“ zu sehen, wie es dort geschrieben steht, ist ganz offensichtlich nicht mit dem Vorhaben vereinbar, Geflüchtete nach ihrer Ankunft direkt abzuschieben. „Hält die Partei an den Vorschlägen zur Abschaffung des Asylrechts in Europa fest, dann kann sie sich das C direkt aus dem Namen streichen“, so Mauch abschließend.


Briefaktion zur Bezahlkarte

Die Bezahlkarte wird bundesweit eingeführt. Das ist beschlossene Sache. Bund und Länder haben damit ein zusätzliches Instrument zur Diskriminierung geflüchteter Menschen geschaffen. Die Umsetzung der Bezahlkarte liegt nun bei den Bundesländern. Der Flüchtlingsrat fordert die baden-württembergische Landesregierung dazu auf, dabei Spielräume im Sinne der Betroffenen zu nutzen. Werden auch Sie aktiv und appellieren Sie an die Abgeordneten Ihres Wahlkreises, bei der Einführung der Bezahlkarte von möglichst vielen der aktuell diskutierten Einschränkungen abzusehen. Gerne können Sie dafür folgende Textvorlage nutzen, die Sie per Mail oder Brief an Ihre Abgeordneten schicken können.

Sehr geehrte*r Landtagsabgeordnete*r X,

ich melde mich bei Ihnen im Rahmen der Debatte um die Bezahlkarte für geflüchtete Menschen. Nachdem wir uns mit deren bundesweiten Einführung wohl leider abfinden müssen, geht es nun darum, sich mit der Frage der Umsetzung der Bezahlkarte in Baden-Württemberg zu beschäftigen.

Es liegt beim Land, über die konkrete Ausgestaltung der Karte zu entscheiden. Allerlei Einschränkungen – keine Überweisungsmöglichkeit, limitierte Bargeldauszahlungen, Beschränkung auf Postleitzahlgebiete, Ausschluss bestimmter Waren – werden diskutiert. In der Konsequenz würde das Leben der betroffenen Menschen noch drastischer eingeschränkt, als dies ohnehin schon der Fall ist. Alltägliches, wie der Kauf einer Wasserflasche am Kiosk oder das Abschließen eines Handyvertrages, wird erschwert bis unmöglich. Auch das Bezahlen eines anwaltlichen Beistands, wenngleich von immenser Bedeutung, könnte an einer restriktiv ausgestalteten Bezahlkarte scheitern.

Die Bezahlkarte basiert auf einer abschreckungspolitischen Logik. Sie wurde eingeführt, um die Anzahl der nach Deutschland fliehenden Menschen zu reduzieren. Das kann nicht funktionieren, denn es gibt keinerlei wissenschaftliche Evidenz dafür, dass Sozialleistungen ausschlaggebend dafür sind, wohin ein Mensch flieht. Das Modell der Pull-Faktoren ist aus wissenschaftlicher Sicht veraltet.

Der Ausschluss vom bargeldlosen Zahlungsverkehr soll geflüchtete Menschen davon abhalten, Geld an ihre Angehörigen im Herkunftsstaat zu schicken. Allerdings gibt es keinerlei Erhebungen, die belegen würden, dass solche Überweisungen von den ohnehin sehr geringen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in den frühen Monaten nach der Ankunft in Deutschland überhaupt regelmäßig getätigt würden.

Auch die Kommunen werden nicht bei der Unterbringung Geflüchteter unterstützt, indem die Bezahlkarte mit möglichst vielen Einschränkungen versehen wird. Die Bezahlkarte ist Symbolpolitik mit verheerenden Konsequenzen.

Wir bitten Sie eingehend darum, sich entschieden gegen diese massive Entrechtung von Geflüchteten zu stellen und in der informellen sowie öffentlichen Debatte klar Position zu beziehen. Setzen Sie sich zumindest dafür ein, dass mit der Bezahlkarte auch Überweisungen getätigt werden, Bargeld abgehoben und ohne geografische Beschränkung bezahlt werden kann.

Wir zählen auf Ihre Unterstützung!

Mit besten Grüßen
X


Stuttgart: 30 Jahre Geißstraße 7 – Gedenkveranstaltung und Diskussion

„30 Jahre Geißstraße 7: Deutschlands tödlicher Rassismus“ – unter diesem Thema wird im Rahmen der Internationalen Aktionstage gegen Rassismus den Opfern des rassistischen Brandanschlags in der Geißstraße 7 gedacht. Organisiert von Aufstehen gegen Rassismus Stuttgart wird ein Zeichen gegen die Verschleierung der rassistischen Motive gesetzt und auf die deutschen Kontinuitäten solcher ausländerfeindlichen Taten aufmerksam gemacht.

Wo: Stadtteilzentrum Gasparitsch, Rotenbergstr. 125, 70190 Stuttgart-Ost
Zu den Veranstaltenden: https://www.aufstehen-gegen-rassismus.de/


Stuttgart: 30 Jahre Geißstraße 7 – Mahnwache und Kundgebung

Auch 30 Jahre nach dem rassistischen Brandanschlag in der Geißstraße 7 – mitten in der Stuttgarter Altstadt – wird der Hintergrund des Anschlags offiziell immer noch verschleiert. Eine kleine Gedenktafel an der Hausmauer spricht von einem Brandanschlag, in dessen Flammen 7 Menschen starben. Der rassistische Hintergrund bleibt unbenannt. Diesem Schweigen wird am 30. Jahrestag des Anschlages eine Mahnwache, organisiert von Aufstehen gegen Rassismus Stuttgart, entgegengesetzt.

Ort: Töpferstraße/Geißstraße, 70173 Stuttgart-Mitte

Zum Flyer: https://www.aufstehen-gegen-rassismus.de/lokal/stuttgart/


Online-Veranstaltung: Perspektiven aus der Bildung zu Flucht, Migration und Menschenrechten

Flucht, Asyl und Migration nehmen eine omnipräsente Rolle im Zentrum des politischen, rechtlichen und medialen Diskurses ein. Eine besorgniserregende Entwicklung zeigt sich in der zunehmenden Hetze gegen Geflüchtete, der Inszenierung von Migration als „Bedrohung“ und dem Infragestellen des Flüchtlingsschutzes.

Unter dem Titel „Zwischen Anspruch und Wirklichkeit: Perspektiven aus der Bildung zu Flucht, Migration und Menschenrechten“ sollen im Rahmen einer Podiumsdiskussion und anschließenden Workshops die Entwicklungen sowie das aktuelle Menschenrechtsschutzsystem kritisch diskutiert werden. Erörtert werden unter anderem auch Fragen zu Bildungsstrategien, Sensibilisierung von Multiplikator*innen und einer menschenrechtsorientierten Bildungspraxis. Die Veranstaltung des Projekts „Mit Menschenrechten Brücken bauen – Politische Bildung in Transformationsprozessen“ findet online (via Zoom) statt.

Weitere Informationen zu Programm und Anmeldung


Arbeitshilfe: Spurwechsel im Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Am 23. Dezember 2023 treten die Änderungen zum Spurwechsel in den Fachkraftaufenthalt in Kraft. Ein Mini-Spurwechsel aus einem zurückgenommenen Asylantrag wird eingeführt, vieles andere wird allerdings nicht möglich sein. Vor allem Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, haben so gut wie keine Spurwechsel-Möglichkeit. Durch die Änderungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz sind einige weitere Spur- und Zweckwechselmöglichkeiten eingeführt worden. Die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V. (GGUA) hat dazu eine ausführliche Arbeitshilfe mit den Änderungen zum Spur- und Zweckwechsel erstellt, in der auch die Anwendungshinweise des BMI zum 1. März 2024 berücksichtigt sind.