Online: Informationsveranstaltung Programm „Neustart im Team“

Sie wollen Mentor*in werden und über Resettlement ankommende Geflüchtete beim Ankommen in Deutschland unterstützen?

Das Programm Neustart im Team (NesT) bietet diese Möglichkeit. Gemeinsam helfen Sie einer geflüchteten Einzelperson oder Familie, in Deutschland anzukommen und sich eine neue Existenz aufzubauen. Sie organisieren z.B. eine Wohnung vor Ort, unterstützen die Geflüchteten bei Behördengängen, helfen bei der Suche nach einer Ausbildung oder einem Schulplatz.

Interesse geweckt? Dann kommen Sie zur Informationsveranstaltung.

Die Teilnahme ist kostenlos. Die Anmeldung erfolgt bis zum 15. November per Mail an: h.schneider@drk.d.


Praktikant*innen gesucht: Du möchtest dich aktiv für die Rechte von Geflüchteten einsetzen?

Dann bist Du bei uns genau richtig. Ab April 2025 suchen wir noch engagierte Praktikant*innen, die unsere Arbeit unterstützen, und in Baden-Württemberg auf eine menschlichere Flüchtlingspolitik hinwirken wollen.

Während Deines Praktikums bei uns erhältst Du nicht nur spannende Einblicke in die Arbeit einer NGO, die sich leidenschaftlich für die Rechte von Geflüchteten einsetzt, sondern kannst auch aktiv in verschiedenen Bereichen mitwirken. Ob eine Hospitation in der Beratung und die Teilnahme an Fortbildungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht oder die kreative Gestaltung von Social-Media-Posts und dem Verfassen von Artikeln für unser Magazin „Perspektive“ – bei uns kannst Du wertvolle Erfahrungen sammeln. Dich erwarten zudem flache Hierarchien, ein junges, engagiertes Team und die Möglichkeit, eigene Schwerpunkte je nach Interessen und Fähigkeiten zu setzen.

Interesse geweckt? Dann bewirb Dich jetzt für ein mindestens 6-wöchiges Praktikum.

Aufgabenprofil

  • Arbeit im Bereich Asyl- und Aufenthaltsrecht: Hospitation in der Beratung, Rechercheaufgaben, Unterstützung bei und Teilnahme an Fortbildungen und Tagungen
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Teilnahme an Lobbytermine, Mitarbeit bei Pressemitteilungen und Social Media-Veröffentlichungen sowie Verfassen von Artikeln auf der Homepage und im Magazin „Perspektive“
  • Büroorganisation & administrative Aufgaben
  • Flexible Schwerpunktsetzung nach Deinen Interessen und Fähigkeiten

Anforderungen

  • Interesse an Flüchtlingsrecht, Asylpolitik und sozialen Themen
  • Bereitschaft zur Unterstützung im Büromanagement und -verwaltung
  • Gute schriftliche Ausdrucksfähigkeit und Erfahrung im Verfassen von Texten
  • Eigeninitiative, Teamgeist und Engagement
  • Kommunikations- und Organisationsfähigkeit
  • Rechtswissenschaftliche Grundkenntnisse (v.a. Asyl- und Aufenthaltsrecht) von Vorteil, aber nicht notwendig

Rahmenbedingungen

  • Aufwandsentschädigung von 400€ pro Monat für Vollzeitpraktika
  • Teilzeitpraktika nach Absprache möglich
  • Mindestdauer von 6 Wochen (bis maximal 3 Monate bei freiwilligen Praktika, bei Pflichtpraktika gerne auch länger) 
  • Präsenzpraktikum im Herzen des schönen Stuttgarter Westens mit Möglichkeit zum Homeoffice
  • Weiterbildungsmöglichkeiten, inklusive monatlichem rassismuskritischen Austausch
  • Einblicke in die Arbeitsweise und Abläufe einer NGO

Bewerbung

Interesse geweckt? Bewirb Dich jetzt mit Anschreiben, Lebenslauf und relevanten Zeugnissen unter info@fluechtlingsrat-bw.de mit dem Betreff ‚Praktikum (gewünschter Zeitraum)‘. Der Flüchtlingsrat behandelt alle Bewerbungen vertraulich und freut sich besonders über Bewerbungen von migrantisierten Menschen, People of Colour und Menschen mit Fluchtgeschichte.

Lass uns gemeinsam für eine menschlichere Flüchtlingspolitik aktiv werden – werde Teil unseres Teams!


Heidelberg: Buch-Release: Geflüchtete und Sicherheit in der Stadt

Im Kontext der Fluchtmigration 2015 analysiert das Buch folgende Fragen: Welche Rolle nimmt die Polizei bei der Aufnahme von Geflüchteten im städtischen Raum ein? Welche Relevanz hat die Stadtpolitik im Bereich Flucht? Und welche Bedeutung haben stadtgesellschaftliche Akteur*innen, Netzwerke und Diskurse?

Das Buch ist im Internet frei verfügbar und fasst die wichtigsten Ergebnisse des DFG-Forschungsprojekts „Polizei, Politik, Polis – Zum Umgang mit Geflüchteten in der Stadt“ zusammen. Kern der Forschung ist die Rolle der Polizei in städtischen Kontexten im Umgang mit fluchtbedingter Vielfalt.

Zunächst werden die Forschungsergebnisse vorgestellt und dann diskutieren Prof. Dr. Bernd Belina (Humangeograph, Goethe-Universität Frankfurt) und Dr. Jill Poeggel (Sozialwissenschaftlerin, Goethe-Universität Frankfurt).

Ort: P18, Grabengasse 14-18, 69117 Heidelberg (Universität Heidelberg)

Flyer zur Veranstaltung


Pro Asyl: Kritik am Gesetzesentwurf zur GEAS-Umsetzung

PRO ASYL kritisiert den am heutigen Mittwoch beschlossenen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) scharf. Der Entwurf überschreitet die von der Europäischen Union geforderten Mindeststandards erheblich, entrechtet Geflüchtete massiv und verhindert faire Asylverfahren.

„Die Bundesregierung hat mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verpasst, die Menschenrechte zu achten und rechtsstaatliche Standards zu wahren. Der Entwurf beinhaltet die größten Asylrechtsverschärfungen seit Jahrzehnten, es droht Haft von Familien und Kindern – wie weit soll die Entrechtung von schutzsuchenden Menschen noch gehen?“, kritisiert Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.

PRO ASYL fordert: „Die Bundesregierung muss den Gesetzentwurf im Lichte der Menschenrechte überarbeiten, die von der EU gewährten Ermessensspielräume im Sinne des Schutzes von Asylsuchenden nutzen sowie faire und rechtsstaatliche Verfahren unter menschenwürdigen Bedingungen gewährleisten.“

Freiheitsbeschränkungen und neue Haftformen

Obwohl die EU-Vorgaben bereits eine deutliche Verschärfung der Asylpraxis vorsehen, geht der deutsche Gesetzentwurf noch weiter und führt unter dem Deckmantel der GEAS-Umsetzung neue Möglichkeiten der Freiheitsbeschränkung und De-facto-Inhaftierung von Schutzsuchenden ein.

Es drohen geschlossene Zentren, wie es sie bisher in Deutschland noch nicht gibt: Die Flüchtlinge dürfen diese nicht verlassen, teilweise nur, weil sie aus einem bestimmten Herkunftsland kommen. Besonders besorgniserregend ist, dass durch diese Maßnahmen auch Kinder während ihres Asylverfahrens eingesperrt werden könnten.

Schutzsuchende sollen durch Maßnahmen wie die sogenannte Asylverfahrenshaft massiven Freiheitsbeschränkungen unterworfen werden, die mit internationalen Menschenrechtsstandards nicht vereinbar sind. „Diese Haftformen sind unverhältnismäßig und psychisch extrem belastend. Sie erhöhen das Risiko von Suizidversuchen. Ein faires Asylverfahren ist so kaum möglich, da Betroffene unter diesen Bedingungen oft nicht in der Lage sind, ihre Fluchtgründe umfassend darzulegen“, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.

PRO ASYL lehnt geschlossene Zentren und die Asylverfahrenshaft entschieden ab und fordert die Bundesregierung auf, menschenrechtliche Standards zu wahren.

Ausweitung der „sicheren Staaten“-Konzepte

Mit dem Gesetzentwurf sollen zudem die Konzepte „sicherer Herkunftsstaaten“ und „sicherer Drittstaaten“ massiv ausgeweitet werden, was durch die Vorgaben aus Brüssel nicht zwingend geboten ist.

PRO ASYL sieht in der Ausweitung der „sicheren Staaten“-Konzepte eine unverhältnismäßige Einschränkung des Rechts auf ein faires Asylverfahren. Die Einstufung eines Landes als „sicher“ muss einer gründlichen menschenrechtlichen Prüfung unterzogen werden, die durch die geplanten Änderungen nicht mehr gewährleistet ist. Statt der angestrebten Harmonisierung droht ein Labyrinth paralleler Verfahren zur Einstufung als „sicher“, wobei die strengeren Vorgaben des Grundgesetzes unterlaufen werden können.

Menschenrechte müssen Priorität haben

Bereits im Juli 2024 hatte PRO ASYL gemeinsam mit 25 Organisationen Vorschläge für eine menschenrechtskonforme Umsetzung der GEAS-Reform unterbreitet. Im Oktober reichte PRO ASYL zudem eine umfassende Stellungnahme zum Referentenentwurf beim Bundesinnenministerium ein, die verfassungsrechtliche und menschenrechtliche Probleme benennt.


VGH BW: Reueerklärung unzumutbar bei der Passbeschaffung

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW) hat mit Beschluss vom 05.06.2024 – 12 S 871/22 – entschieden, dass im Rahmen der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis, die Unterzeichnung einer Reueerklärung zwecks Passbeschaffung für Eritreer*innen unzumutbar ist. Dies entspricht auch der Auffassung des Bundesinnenministeriums, des Justizministeriums BW und des Innenministeriums BW zur Passbeschaffung Eritrea.

„Keine Pflicht zur Abgabe einer „Reueerklärung“ zwecks Passbeschaffung für Niederlassungserlaubnis

Die Abgabe einer so genannten Reueerklärung ist auch im Hinblick auf die Erteilungsvoraussetzungen einer Niederlassungserlaubnis unzumutbar, trotz des gesteigerten Interesses der Behörde an einer verlässlichen Identitätsklärung.“

(Leitsätze von asyl.net; unter Bezug auf: BVerwG, Urteil vom 11.10.2022 – 1 C 9.21)


„Sicherheitspaket“ in Kraft

Zahlreiche Verschärfungen für Asylsuchende sind im Gesetz zur Verbesserung der Inneren Sicherheit und des Asylsystems („Sicherheitspaket“) enthalten. Dieses ist am 31.10.24 in Kraft getreten.

Verschärfungen gibt es in diesen Bereichen:

  • Leistungsausschluss für Dublin-Fälle, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, keine Duldung haben, die Abschiebung angeordnet wurde und das BAMF festgestellt hat, dass eine Ausreise rechtlich und tatsächlich möglich ist(§ 1 Abs. 4 AsylbLG)
  • Widerruf des Schutzstatus bei Reisen in das Herkunftsland (Staatenlose = Reisen in das Land des gewöhnlichen Aufenthalts) es sei denn, die Reise ist „sittlich zwingend geboten“ (§ 73 Abs. 7 AsylG)
  • Anzeigepflicht für Reisen ins Herkunftsland (§ 47b AufenthG)
  • Lichtbilder von Asylsuchenden dürfen in bestimmten Fällen mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet durch das BAMF abgeglichen werden (§ 15b AsylG)
  • weitere Ausweisungsgründe (§ 54 AufenthG)
  • neue Ausschlussgründe für die Anerkennung als Asylberechtige oder Flüchtling (§ 60 Abs. 8, 8a, 8b AufenthG)

Viele dieser neuen Regelungen sind europarechtswidrig und es bestehen enorme verfassungsrechtliche Bedenken. Wie sie umgesetzt werden ist derzeit noch völlig unklar.