Bundesregierung verzögert Visaerteilung im Aufnahmeprogramm Afghanistan weiter

Pakistanische Behörden haben begonnen, schutzsuchende Afghan*innen trotz bestehender Aufnahmezusage der Bundesregierung nach Afghanistan abzuschieben oder zu inhaftieren. Die Bundesregierung bleibt trotz Aufnahmezusagen untätig und nimmt damit die Verfolgung dieser besonders gefährdeten Schutzsuchenden durch die Taliban in Kauf.

Ca. 2200 schutzsuchende Afghan*innen, deren Aufnahme die Bundesregierung im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan zugesagt hat, warten derzeit in Pakistan auf ihr Visum für eine Einreise nach Deutschland. Darunter befinden sich ehemalige Ortskräfte und ihre Familien, aber auch Menschen, die durch ihr Engagement für ein demokratisches Afghanistan oder ihre Identität besonders gefährdet sind. Ihnen hatte die Bundesregierung rechtsverbindlich die Aufnahme zugesichert.

Daher hatte das VG Berlin auf Klage einer Afghanin hin die Bundesregierung dazu verpflichtet, ihr und ihren Familienangehörigen nach der Aufnahme in das Aufnahmeprogramm nun auch Visa zu erteilen. Nach Verzicht der Bundesregierung auf eine Beschwerde in der nächsten Instanz ist dieses Urteil rechtskräftig geworden. Inzwischen waren mehr als 20 ähnliche Eilanträge ebenfalls erfolgreich. In einigen Fällen hat das Gericht sogar ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000€ angedroht, sollte die Bundesregierung binnen drei Wochen nicht über die Visaanträge entscheiden bzw. Visa erteilen.

Die anderen mehr als 2.000 Afghan*innen mit Aufnahmezusage warten jedoch in Pakistan weiterhin auf ein Visum. Im Fall der Abschiebung droht ihnen besonders intensive Verfolgung durch die Taliban bis hin zu willkürlichen Inhaftierungen und Hinrichtungen. 210 Menschen wurden bereits nach Afghanistan abgeschoben; 245 von 450 durch pakistanische Behörden verhafteten Afghan*innen kamen nach Intervention des Auswärtigen Amtes und der Deutschen Botschaft wieder frei.

 Die Bundesregierung bricht nicht nur ihre rechtswirksam erteilten Aufnahmezusagen, sondern auch ihr Wort gegenüber ehemaligen Ortskräften und besonders vulnerablen Menschen, denen sie Schutz zugesichert hatte. Indem sie die Visaerteilung weiterhin verschleppt, liefert sie Schutzsuchende der lebensgefährlichen Verfolgung durch die Taliban aus.  

Die Zusage der Bundesregierung, sich um eine Rückkehr der bereits abgeschobenen Menschen nach Islamabad zu bemühen, reicht nicht aus. ProAsyl und das Patenschaftsnetzwerk Ortskräfte haben daher Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung gegen Außenminister Wadephul und Innenminister Dobrindt gestellt. Letzterer kündigte jetzt an, dass nun wieder Aufnahmeverfahren inklusive Sicherheitsüberprüfungen vor Ort in Pakistan durchgeführt würden. Es werde aber mehrere Monate dauern, alle Verfahren zu bearbeiten und gegebenenfalls Visa zu erteilen.

Zahlreiche Organisationen haben sich jetzt mit einem offenen Brief an Wadephul und Dobrindt gewandt, in dem sie eine drastische Beschleunigung der Verfahren, die schnellstmögliche Evakuierung gefährdeter Personen mit Aufnahmezusage und eine bessere Zusammenarbeit mit den pakistanischen Behörden fordern. Die Bundesregierung müsse jetzt handeln, bevor es für viele Betroffene zu spät sei.



Stuttgart: Internationales Fest zum Tag des Flüchtlings

Der Arbeitskreis Asyl Stuttgart, der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg und weitere Organisationen laden herzlich zu einem interkulturellen Fest mit internationalen Essenstischen, einem vielfältigen Musik- und Kunstprogramm, Bücher- und Infotischen und Kinderprogramm ein! Der Eintritt ist frei, es locken leckeres Essen, gute Unterhaltung, Möglichkeiten zum Lernen und vor allem freundschaftliches Beisammensein.

Im Rahmen der 50. Interkulturellen Woche unter dem Motto „Dafür – jeder Intoleranz und Ausgrenzung zum Trotz“ wollen wir am Tag des Flüchtlings eine offene, vielfältige Gesellschaft feiern und uns für gemeinsames Wachsen, Lernen und Zusammenhalt einsetzen. Neugierige finden mehr Informationen über die auftretenden Künstler*innen auf unserem Plakat oder dem Programmzettel.

Wir freuen uns auf alle Gäst*innen!

Ort: Alten Feuerwehrhaus am Erwin-Schöttle-Platz in Stuttgart-Heslach


Online-Veranstaltung: Gelenkte Meinung, gezielte Angst, reale Macht – Wie die extreme Rechte Einfluss auf Politik und Gesellschaft nimmt

Rechtsextreme Gruppen und Parteien versuchen besonders in Krisenzeiten, ihren Einfluss auszubauen. Sie nutzen gesellschaftliche Verunsicherung und Unzufriedenheit, um menschenfeindliche Ideologien zu verbreiten. Damit gefährden sie nicht nur unsere Demokratie, sondern insbesondere die Menschen, die ohnehin oft marginalisiert werden – etwa Geflüchtete, Menschen mit Migrationsgeschichte oder LGBTQ+-Personen.

Der Vortrag beleuchtet, wie die extreme Rechte gezielt versucht, Diskurse zu steuern und die Deutungshoheit in Medien und öffentlichen Debatten zu gewinnen. Es werden zentrale Strategien aufgezeigt, mit denen sie politischen Einfluss in Deutschland und Europa ausüben – bereits mit deutlichem Erfolg. Gleichzeitig zeigt der Vortrag alternative Perspektiven auf und stellt hoffnungsorientierte Ansätze vor, die Mut machen und das eigene Handlungspotenzial stärken.

Referent: Joachim Glaubitz (Referent Flucht/Asyl und Rechtsextremismus DiCV Rottenburg-Stuttgart; seit 10 Jahren freiberuflicher Referent im Themenbereich Rechtsextremismus sowie Trainer im Projekt Firewall der Amadeu Antonio Stiftung)

Die Veranstaltung findet auf Zoom statt. Die Zugangsdaten erhalten Sie spätestens am Tag vor der Veranstaltung. Bitte beachten Sie: Für die Teilnahme an kostenlosen Online-Seminaren stellen wir keine Teilnahmebestätigungen aus. Von entsprechenden Anfragen bitten wir abzusehen.

Die Veranstaltung wird im Rahmen des Projekts „Aktiv für gesellschaftliche Teilhabe“ veranstaltet, unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.


Zahlen zu Abschiebungen und Abschiebehaft 2024

Der Flüchtlingsrat BW hat das Regierungspräsidium Karlsruhe um Zahlen rund um Abschiebunge und Abschiebehaft aus dem Jahr 2024 gebeten. In diesen beiden Bereichen bleibt vieles was geschieht im Verborgenen, da die Betroffenen nach einer Abschiebung meist nicht mehr die Möglichkeit haben darüber zu sprechen. Mit der Abfrage soll mehr Transparenz geschaffen werden.

Eine Vielzahl der Fragen wurde leider nicht oder nur unvollständig beantwortet, da „darüber keine amtlichen Informationen vorliegen“ und die Beantwortung die Funktionsfähigkeit der Behörde einschränken würde (§ 9 Abs. 3 Nr. 3 LIFG BW). So gab das Regierungspräsidium z.B. nicht an, wie viele der Abgeschobenen Frauen oder Personen über 60 Jahre waren. Auch gab es keine Antwort darauf, wie viele Personen mit diagnostizierten Erkrankungen oder Behinderungen abgeschoben und in Abschiebehaft genommen wurden – und das obwohl Informationen darüber vorliegen, wie viele Abschiebungen medizinisch begleitet wurden oder aufgrund von medizinischen Gründen nicht durchgeführt werden konnten.

Die unbeantworteten Fragen haben wir in der Antwort des Regierungspräsidiums blau hinterlegt. Sensible Daten haben wir geschwärzt.

Die folgenden Tabellen sind ein kleiner Ausschnitt der erfragten Zahlen. Mehr Informationen und Zahlen finden Sie in der Abfrage selbst.

Anfragen in diesem Umfang sind unter dem Landesinformationsfreiheitsgesetz leider nicht umsonst. Wenn Sie unsere politische Arbeit unterstützen möchten freuen wir uns über eine Spende.



Kritik an geplanten Leistungskürzungen auf AsylbLG-Niveau für Geflüchtete aus der Ukraine

Der Referentenentwurf zum Leistungsrechtsanpassungsgesetz sieht vor, dass nach dem 1. April 2025 aus der Ukraine geflohene Schutzsuchende nur noch die menschenwürdewidrig niedrigen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Pro Asyl und weitere Organisationen lehnen dies mehrheitlich ab.

Bisher erhalten ukrainische Geflüchtete Bürgergeld oder Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch. Nun sollen Schutzsuchende, die nach dem Stichtag 1. April 2025 erstmals eine Aufenthaltserlaubnis oder Fiktionsbescheinigung (nach § 24 AufenthG) erhalten, nur noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Dies bedeutet Leistungen, die noch einmal deutlich unterhalb des bereits sehr niedrig angesetzten menschenwürdigen Existenzminimums liegen, das durch Bürgergeldleistungen garantiert werden soll. Damit werden noch mehr Menschen, mit denen sich die Bundesregierung eigentlich solidarisiert, in Deutschland existentieller Not ausgesetzt.

Hinzu kommen weitere ausgrenzende und menschenunwürdige Folgen: In vielen Kommunen werden AsylbLG-Leistungen nur über die fehleranfälligen und freiheitseinschränkenden Bezahlkarten ausgezahlt und auch der Zugang zum Arbeitsmarkt und die damit einhergehende Teilhabe an der Gesellschaft kann nun nicht mehr durch die Jobcenter unterstützt werden. Außerdem umfassen die Leistungen nur eine minimale Gesundheitsversorgung im Akutfall, die zum Beispiel für Menschen mit Behinderungen völlig unzureichend ist. 

In einer Stellungnahme im Rahmen der Verbändebeteiligung kritisiert unter anderem Pro Asyl den Gesetzentwurf in deutlichen Worten: Diese populistische Schlechterstellung von Teilen der ukrainischen Schutzsuchenden spare noch nicht einmal staatliche Gelder, sondern stürze die Betroffenen in ein Leben unterhalb des verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimums und schließe sie von gesellschaftlicher Teilhabe aus.



Online-Grundlagenschulung: Arbeit mit (un)begleiteten geflüchteten Kindern und Jugendlichen

Die online-Schulung des Bundesfachverbands Minderjährigkeit und Flucht richtet sich an angehende Fachkräfte und Fachkräfte, die neu in die Arbeit mit geflüchteten jungen Menschen eingestiegen sind oder einsteigen.

Qualifizierung, Austausch und Reflexionen zur eigenen Arbeitshaltung sind in dem Arbeitsbereich unerlässlich. Die Grundlagenschulung vermittelt praxisnah jugendhilferechtliche und asyl- und aufenthaltsrechtliche Grundlagen, Informationen zu Vormundschaft und ihrer Rolle im Asylsystem sowie zur Begleitung und Übergangsgestaltung von und mit jungen volljährigen Geflüchteten. Neben den Schulungsinhalten wird es Raum für interaktiven Austausch und zur Reflexion der Herausforderungen und Haltungen im Arbeitsalltag geben. Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular finden sie online auf der Website des BuMF. Die Veranstaltung findet regelmäßig einmal im Monat statt.


Online-Grundlagenschulung: Arbeit mit (un)begleiteten geflüchteten Kindern und Jugendlichen

Die online-Schulung des Bundesfachverbands Minderjährigkeit und Flucht richtet sich an angehende Fachkräfte und Fachkräfte, die neu in die Arbeit mit geflüchteten jungen Menschen eingestiegen sind oder einsteigen.

Qualifizierung, Austausch und Reflexionen zur eigenen Arbeitshaltung sind in dem Arbeitsbereich unerlässlich. Die Grundlagenschulung vermittelt praxisnah jugendhilferechtliche und asyl- und aufenthaltsrechtliche Grundlagen, Informationen zu Vormundschaft und ihrer Rolle im Asylsystem sowie zur Begleitung und Übergangsgestaltung von und mit jungen volljährigen Geflüchteten. Neben den Schulungsinhalten wird es Raum für interaktiven Austausch und zur Reflexion der Herausforderungen und Haltungen im Arbeitsalltag geben. Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular finden sie online auf der Website des BuMF. Die Veranstaltung findet regelmäßig einmal im Monat statt.


Praktikant*innen gesucht: Du möchtest dich aktiv für die Rechte von Geflüchteten einsetzen?

Dann bist Du bei uns genau richtig. Ab Mitte Februar 2026 suchen wir noch engagierte Praktikant*innen, die unsere Arbeit unterstützen, und in Baden-Württemberg auf eine menschlichere Flüchtlingspolitik hinwirken wollen.

Während Deines Praktikums bei uns erhältst Du nicht nur spannende Einblicke in die Arbeit einer NGO, die sich leidenschaftlich für die Rechte von Geflüchteten einsetzt, sondern kannst auch aktiv in verschiedenen Bereichen mitwirken. Ob eine Hospitation in der Beratung und die Teilnahme an Fortbildungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht oder die kreative Gestaltung von Social-Media-Posts und dem Verfassen von Artikeln für unser Magazin „Perspektive“ – bei uns kannst Du wertvolle Erfahrungen sammeln. Dich erwarten zudem flache Hierarchien, ein junges, engagiertes Team und die Möglichkeit, eigene Schwerpunkte je nach Interessen und Fähigkeiten zu setzen.

Interesse geweckt? Dann bewirb Dich jetzt für ein mindestens 6-wöchiges Praktikum.

Aufgabenprofil

  • Arbeit im Bereich Migrationsrecht: Hospitation in der Beratung, Rechercheaufgaben, Unterstützung bei und Teilnahme an Fortbildungen und Tagungen
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Teilnahme an Lobbytermine, Mitarbeit bei Pressemitteilungen und Social Media-Veröffentlichungen sowie Verfassen von Artikeln auf der Homepage und im Magazin „Perspektive“
  • Büroorganisation & administrative Aufgaben
  • Flexible Schwerpunktsetzung nach Deinen Interessen und Fähigkeiten

Anforderungen

  • Interesse an Migrationsrecht, Asylpolitik und sozialen Themen
  • Bereitschaft zur Unterstützung im Büromanagement und -verwaltung
  • Gute schriftliche Ausdrucksfähigkeit und Erfahrung im Verfassen von Texten
  • Eigeninitiative, Teamgeist und Engagement
  • Kommunikations- und Organisationsfähigkeit
  • Rechtswissenschaftliche Grundkenntnisse (v.a. Asyl- und Aufenthaltsrecht) von Vorteil, aber nicht notwendig

Rahmenbedingungen

  • Aufwandsentschädigung von 500€ pro Monat für Vollzeitpraktika
  • Teilzeitpraktika nach Absprache möglich
  • Mindestdauer von 6 Wochen (bis maximal 3 Monate bei freiwilligen Praktika, bei Pflichtpraktika gerne auch länger) 
  • Präsenzpraktikum im Herzen des schönen Stuttgarter Westens
  • Weiterbildungsmöglichkeiten, inklusive monatlichem rassismuskritischen Austausch
  • Einblicke in die Arbeitsweise und Abläufe einer NGO

Bewerbung

Interesse geweckt? Bewirb Dich jetzt mit Anschreiben, Lebenslauf und relevanten Zeugnissen unter info@fluechtlingsrat-bw.de mit dem Betreff ‚Praktikum (gewünschter Zeitraum)‘. Der Flüchtlingsrat behandelt alle Bewerbungen vertraulich und freut sich besonders über Bewerbungen von migrantisierten Menschen, People of Colour und Menschen mit Fluchtgeschichte.

Lass uns gemeinsam für eine menschlichere Flüchtlingspolitik aktiv werden – werde Teil unseres Teams!


Ausschreibung: Stellvertretende Geschäftsleitung (Vollzeit, befristet)

Der Flüchtlingsrat sucht ab dem 1. November 2025 eine stellvertretende Geschäftsleitung in Vollzeit (39 Stunden/Woche). Das Arbeitsverhältnis in Vertretung ist befristet bis zum 31. März 2027. Der Arbeitsort ist Stuttgart.

Wir suchen eine engagierte stellvertretende Geschäftsleitung. Zu den Leitungsaufgaben gehören vor allem das Projektmanagement, die Unterstützung bei der Vereinsarbeit (u.a. Zusammenarbeit mit dem ehrenamtlichen Vorstand) sowie die punktuelle Mitwirkung bei der Personalverantwortung und der Vernetzungs- und Pressearbeit. Ein weiterer Aufgabenbereich liegt in der asyl- und aufenthaltsrechtlichen Beratung und Fortbildung. Diese finden in dem vom Land Baden-Württemberg geförderten Projekt „Aktiv für gesellschaftliche Teilhabe“ und dem von der Aktion Mensch geförderten Projekt „Perspektive durch Partizipation“ statt.

Wir wünschen uns Bewerbungen von Personen mit:

  • Erfahrung im Projektmanagement (Fördermittelakquise, Verfassen von Verwendungsnachweisen, etc.)
  • Erfahrung in der asyl- und aufenthaltsrechtlichen Beratung oder guten Vorkenntnissen im Migrationsrecht
  • Interesse an den speziellen Bedarfen von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten (insbesondere Menschen mit Behinderungen und unbegleiteten Minderjährigen)
  • Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit Rassismus
  • Organisationsfähigkeit, einer strukturierten Arbeitsweise und einem hohen Maß an Belastbarkeit, Engagement und Eigeninitiative
  • Flexibilität für die Arbeit an Abenden und Wochenenden sowie Reisebereitschaft innerhalb Baden-Württembergs
  • sehr guten Kenntnissen der deutschen Sprache; Mehrsprachigkeit wird begrüßt

Wir bieten:

  • eine abwechslungsreiche und vielseitige Tätigkeit in dem engagierten und kollegialen Team einer angesehenen Menschenrechtsorganisation
  • Entlohnung in Anlehnung an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD BUND), Einstufung in Entgeltgruppe 11
  • stellenbezogene Weiterbildungsmöglichkeiten
  • 31 Tage Jahresurlaub
  • ein Netzwerk haupt- und ehrenamtlich Engagierter

Vollständige Bewerbungen (Motivationsschreiben, Lebenslauf und eventuell Arbeitszeugnisse) bitte bis zum 17. September mit dem Betreff „Bewerbung Vor- und Nachname“ per E‑Mail an info@fluechtlingsrat-bw.de senden. Die Bewerbungsgespräche finden voraussichtlich am 29. September, 1. und 2. Oktober statt.

Erfahrungen in einer Leitungsfunktion sind nicht zwingend erforderlich. Wir möchten ausdrücklich Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte zu einer Bewerbung ermutigen.  


Mehrausgaben für die Kommunen: Rechtskreiswechsel Ukrainer*innen

In der Migrationsdebatte betont die Bundesregierung wiederholt die Notwendigkeit, die überlasteten Kommunen durch eine härtere Migrationspolitik zu entlasten. Das Vorhaben der Koalition, neuankommenden Ukrainer*innen Asylbewerberleistungen statt wie bisher Bürgergeld (SGBII/XII) auszuzahlen, hat zynischerweise den gegenteiligen Effekt: Die Kommunen müssen draufzahlen.

Die Aufnahmebedingungen für ukrainische Geflüchtete waren bislang im Vergleich für andere Geflüchtete mehr auf Integration und Teilhabe statt auf Ausgrenzung getrimmt. Beispielsweise erhielten Ukrainer*innen Auszahlungen von Leistungen nach SGB II/XII, was 122 € mehr im Monat als Leistungen nach AsylbLG (441 €) sind. An Ukrainer*innen, die seit dem 01.04.2025 erstmals einen Aufenthaltstitel nach §24 AufenthG oder eine Fiktionsbescheinigung erhalten, sollen bald nur noch Leistungen nach AsylbLG ausgezahlt werden. Das Bundessozialministerium arbeitet derzeit an einer gesetzlichen Regelung dazu. Der bayrische Ministerpräsident erwägt sogar Leistungskürzungen für alle Ukrainer*innen.

Diese Maßnahme drückt Geflüchtete aus der Ukraine unter das Existenzminimum und schränkt ihre Teilhabe an der Gesellschaft, durch zum Beispiel schwierigere Arbeitsmarktintegration, ein. Außerdem widerspricht sich die Bundesregierung in folgendem Punkt: Die angekündigte Entlastung für Kommunen stellt sich als finanzielle Belastung heraus. Asylbewerberleistungen werden nämlich von den Kommunen gestemmt, das Bürgergeld wiederum mehrheitlich vom Bund. An den öffentlichen Ausgaben insgesamt ändert sich fast nichts, Kommunen müssen dafür zusätzlich zu den Asylbewerberleistungen noch Gesundheits- und Pflegekosten stemmen, da die Betroffenen nicht mehr gesetzlich krankrenversichert sein werden.