EuGH: Sichere Herkunftsstaaten müssen für alle sicher sein

Der Europäisch Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil vom 1. August (Rs. C-758/24, C-759/24, Alace) bestimmt, dass sichere Herkunftsstaaten nur dann als sicher gelten dürfen, wenn alle Personengruppen in diesem Land sicher sind. Geklagt hatten zwei Staatsangehörige der Volksrepublik Bangladesch, nachdem ihr Antrag auf internationalen Schutz als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden war.

„[…] Art. 37 der Richtlinie 2013/32 in Verbindung mit Anhang I der Richtlinie [ist] dahin auszulegen[…], dass er es einem Mitgliedstaat verwehrt, einen Drittstaat als sicheren Herkunftsstaat zu bestimmen, der für bestimmte Personengruppen die in Anhang I der Richtlinie genannten materiellen Voraussetzungen für eine solche Bestimmung nicht erfüllt.“

(Absatz 109 des Urteils Rs. C-758/24, C-759/24, Alace)


Online-Fachtagung: Psychische Gesundheit in der Arbeit mit geflüchteten Menschen in Unterkünften

Die psychische Gesundheit von geflüchteten Menschen in Unterkünften ist ein zentrales Thema, das in der Praxis oft mit großen Herausforderungen verbunden ist. Traumatische Erfahrungen, rechtliche Unsicherheiten und strukturelle Barrieren erschweren den Zugang zu angemessener Unterstützung. Gleichzeitig sind Fachkräfte gefordert, mit begrenzten Ressourcen und komplexen Bedarfen umzugehen.

Das Team der Dezentrale Beratungs- und Unterstützungsstruktur für Gewaltschutz in Unterkünften für geflüchtete Menschen (DeBUG) lädt hierzu zur bundesweiten Fachtagung zum Thema psychische Gesundheit in der Unterbringung geflüchteter Menschen ein. Im Laufe der Veranstaltung wird Expertise aus der Wissenschaft, der Praxis und der Betroffenenperspektive geteilt und gesammelt um am Schluss möglichst einprägsame Impulse für die Arbeit mitzunehmen. Die Veranstaltung richtet sich an Fach- und Leitungskräfte aus Unterkünften, Trägervertretungen, psychosoziale Dienste, Ehrenamtliche sowie Akteur:innen aus Politik und Verwaltung, die im Themenfeld Schutz von geflüchteten Menschen tätig sind. Weitere Informationen sowie den Link zur Anmeldung finden Sie online.


Online-Arbeitskreis: Entwicklung von Gewaltschutzkonzepten in Geflüchtetenunterkünften

Um in den Unterkünften von Geflüchteten den Gewaltschutz weiter zu garantieren, benötigt es die Entwicklung von einrichtungsspezifischen Gewaltschutzkonzepten. Dabei kann z.B. das Austauschen von best-practices im Rahmen eines Online-Arbeitskreises hilfreich sein.

Die Caritas Karlsruhe bietet hierfür eine Plattform. Folgende inhaltliche Punkte werden im Zoom-Arbeitskreis gemeinsam diskutiert:

  • Die Forderungen zu internen Strukturen und externen Kooperationen aus den ,,Mindeststandards zum Schutz geflüchteter Menschen in Flüchtlingsunterkünften‘‘
  • Umsetzung des Themas in veröffentlichten Gewaltschutzkonzepten
  • Austausch über Erfahrungen aus der Praxis
  • Gegenseitige Unterstützung bei der Erarbeitung des Themas im Gewaltschutzkonzept

Die Veranstaltung richtet sich primär an Hauptamtliche. Weitere Informationen und den Link zur Anmeldung finden Sie auf der Webseite der Caritas Karlsruhe.