Online-Workshop: Kirchenasyl als Schutzraum für Geflüchtete

Wir laden Interessierte und engagierte Menschen im Bereich Flucht und Asyl am 22. April 2026 von 18 bis 19.30 Uhr zu einem Online-Workshop zum Thema „Kirchenasyl als Schutzraum für Geflüchtete – Möglichkeiten. Grenzen. Erfahrungen.“ ein.

Der Workshop gibt einen verständlichen Einblick in die Hintergründe und Rahmenbedingungen von Kirchenasyl. Welche Umstände führen dazu, dass Menschen Schutz in der Kirche suchen? Welche rechtlichen und ethischen Überlegungen sind wichtig? Welche Herausforderungen sind zu bedenken und welche Risiken und Chancen ergeben sich? Anhand aktueller Zahlen, Praxisbeispielen und Erfahrungsberichten geben wir eine Orientierung und laden zum Austausch ein.

Referenten sind die beiden offiziellen Ansprechpartner der evang. Kirche in Württemberg, Asylpfarrer Dr. Sebastian Molter und der Referent für kirchlich-diakonische Flüchtlingsarbeit der Diakonie Württemberg Dietmar Oppermann.

Der Workshop findet über Zoom statt. Die Zugangsdaten erhalten Sie am Tag vor der Veranstaltung per E-Mail. Eine Anmeldung über das untenstehende Formular ist daher notwendig.

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für gesellschaftliche Teilhabe“ statt, gefördert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration und finanziert aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.


Passbeschaffung und Reueerklärung bei Eritreer*innen

In einem Schreiben vom 20. Januar 2026 hat das Bundesministerium des Innern (BMI) neue Handlungsempfehlungen bezüglich der Passbeschaffung bei eritreischen Geflüchteten gegeben.

Bisher waren subsidiär Schutzberechtigte im dienstpflichtigen Alter (Frauen: 18 bis 47 Jahre und Männer: 18 bis 57 Jahre), die „illegal“ aus Eritrea ausgereist sind und den Nationaldienst nicht (vollständig) erfüllt haben, von der Passbeschaffung befreit, da davon ausgegangen wurde, dass sie im Zuge dessen eine Reueerklärung unterzeichnen müssen. Die Beschaffung von eritreischen Nationalpässen galt in diesen Fällen als grundsätzlich unzumutbar.

Nun sollen eritreische Staatsangehörige (auch solche mit subsidiärem Schutz) dazu aufgefordert werden, bei der eritreischen Auslandsvertretung einen Nationalpass zu beantragen. Erst wenn die betroffene Person „ausdrücklich und plausibel“ darlegt, man verlange im Rahmen der Passbeschaffung von ihr, eine Reueerklärung zu unterzeichnen, muss diese Person nicht mehr bei der Botschaft vorsprechen. „Dies umfasst alle eritreischen Staatsangehörigen, unabhängig von Alter und Geschlecht.“


Webseminar: Rassismuskritische Haltung in der Migrationsarbeit

Gut gemeint ist leider nicht gleich gut gemacht. Dies gilt überall, auch in der Arbeit mit migrierten Menschen. Denn so sehr Begleiter*innen, Berater*innen und Beamt*innen sich Augenhöhe wünschen, diese ist schwer zu erreichen, wenn Personen unterschiedliche Zugänge zu Teilhabe und verschiedene Lebenschancen haben. Als Beraterin oder Begleiter die eigenen Vorannahmen und Stereotype zu reflektieren, ist daher elementar, um eine professionelle und empathische Arbeit machen zu können. Dazu gehört es, sich mehr mit Themen wie ungleichen Machtverhältnissen, Diskriminierung und Rassismus auseinanderzusetzen und deren Hintergründe besser zu verstehen. Unser Ziel ist es, in dem Webseminar gemeinsam an der Entwicklung einer klaren rassismuskritischen Haltung zu arbeiten.

Das Webseminar nimmt sich der Frage an, wie rassismuskritisches Handeln in der Migrationsarbeit gelingen kann und bietet Hilfestellungen, um die eigene pädagogische Arbeit zu reflektieren. Im Vordergrund steht ein Perspektivwechsel hinsichtlich der eigenen Vorstellungen von Rassismus und Narrativen über Migration. Nach einem inhaltlichen Input wird es Raum für Austausch, Diskussionen und kritische Selbstreflexion geben. Wir freuen uns daher über Ihre aktive Teilnahme.

Referentinnen: Anisa Abdulaziz, Tinka Greve (VNB, Fachstelle vielgestaltig*2.0)

Die Veranstaltung richtet hauptsächlich sich an Haupt- und Ehrenamtliche, die mit geflüchteten Menschen arbeiten. Sie ist jedoch ebenso offen für alle Interessierten an dem Thema. Bitte melden Sie sich nur an, wenn Sie fest vorhaben, an der Veranstaltung teilzunehmen.

Das Webseminar findet am 26. März 2026 von 10 bis 13 Uhr über die Plattform zoom statt – vor der Veranstaltung bekommen Sie einen Link zur Teilnahme zugeschickt. Alles, was Sie brauchen, ist ein internetfähiges Gerät, ein Headset und eine Webcam.

Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist notwendig.


Stuttgart: Workshop „Person des Vertrauens in Abschiebehaftverfahren“

In Deutschland werden Menschen inhaftiert, ohne eine Straftat begangen zu haben, allein um ihre Abschiebung zu sichern. Die Haft kann Monate dauern, teils über ein Jahr. Besonders erschütternd: Die Arbeit vergleichbarer Gruppen in Deutschland zeigt, dass etwa die Hälfte aller Haftentscheidungen rechtswidrig sind. Personen des Vertrauens sind selbst Verfahrensbeteiligte. Sie treten vor Gericht auf und legen Rechtsmittel gegen Haftanordnungen ein. Sie widersprechen der Inhaftierung und kämpfen juristisch für die Freiheit der Betroffenen. Das ist keine symbolische Begleitung, sondern eine reale Möglichkeit, Haft zu beenden.

Vom 10. April 2026 18 Uhr bis 12. April 2026 16 Uhr findet in Stuttgart der Workshop „Person des Vertrauens in Abschiebehaftverfahren“ statt, organisiert vom Abschiebehaftsupport BW. Frank Gockel vom Verein „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.“ wird mit den Teilnehmenden zusammen konkret zur Rolle der Person des Vertrauens als ehrenamtliche Unterstützung im Abschiebehaftverfahren arbeiten.

Bislang konnten Inhaftierte im Abschiebehaftverfahren auf einen Pflichtanwalt zurückgreifen. Diese Regelung endet im Sommer diesen Jahres. Das bedeutet: Menschen können künftig in Haft genommen werden, ohne dass ihnen automatisch eine anwaltliche Vertretung zur Seite gestellt wird. Wer die Sprache nicht spricht, das Rechtssystem nicht kennt und in Haft sitzt, hat faktisch kaum eine Chance, sich selbst wirksam zu verteidigen. Umso wichtiger ist es, dass wir solidarische Strukturen stärken und Menschen als Personen des Vertrauens rechtlich unterstützen.

Der Workshop richtet sich sowohl an Menschen ohne Vorkenntnisse als auch an Aktive, die ihr Wissen vertiefen wollen und sich vorstellen können, sich in unserer Gruppe zu engagieren. Der Workshop ist kostenlos. Am Samstag und Sonntag wird sowohl morgens als auch mittags ein gemeinsames veganes Essen angeboten, dafür werden pro Person ca. 25 € eingesammelt. Wer diesen Betrag nicht aufwenden kann, darf selbstverständlich trotzdem teilnehmen. An- und Abmeldeschluss ist der 05. April 2026.

Anmeldung per E-Mail an: veranstaltung@abschiebehaftsupport-bw.de

Dabei bitte folgende Informationen angeben:
-Vor- und Nachname
-E-Mail-Adresse
-Telefonnummer
-Organisation oder Stadt
-Ob ein Schlafplatz benötigt wird
-Unverträglichkeiten
-Unverbindliche Bereitschaft, künftig als Person des Vertrauens zu unterstützen


Zahlen zu Abschiebungen und Abschiebehaft 2025

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat das Regierungspräsidium Karlsruhe um Zahlen rund um Abschiebungen und Abschiebehaft aus dem Jahr 2025 gebeten. In beiden Bereichen geschieht Vieles im Verborgenen, da die Betroffenen nach einer Abschiebung meist nicht mehr die Möglichkeit haben, darüber zu sprechen. Mit der Abfrage soll mehr Transparenz geschaffen werden. Ergebnisse zu der Anfrage aus den Jahren 2024 und 2022 und 2023 sind in den jeweiligen Artikeln zu finden.

Eine Vielzahl der Fragen wurde aus unterschiedlichen Gründen leider nicht oder nur unvollständig beantwortet. Hier ein Überblick:

Informationszugang nach § 9Abs.3 Nr.3 LIFG BW abgelehnt:

  • Wie viele Personen mit diagnostizierten Erkrankungen (sowohl psychisch als auch physisch) wurden inhaftiert?
  • Wie viele Fälle von Suizidversuchen und/oder Suizidandrohungen gab es? Bitte aufschlüsseln nach Staatsangehörigkeit und Zielland der Abschiebung.

Es liegen keine amtlichen Informationen vor:

  • Bei wie vielen Personen wurden während der Abschiebung sog. Hilfsmittel der körperlichen Gewalt angewandt?
  • Wie viele Personen bekamen Beruhigungsmittel während der Abschiebung?
  • Bei wie vielen Personen wurde das Handywährend der Durchführung der Abschiebung beschlagnahmt?
  • In wie vielen Fällen wurden Entschädigungen für rechtswidrige Haftzeiten an vormals Inhaftierte gezahlt?

Informationen werden statistisch nicht erhoben (Auswahl):

  • Wie viele Personen waren zum Zeitpunkt der Abschiebung im Besitz einer Duldung, wie viele im Besitz einer Grenzübertrittsbescheinigung und wie viele waren zur Fahndung ausgeschrieben?
  • Wie viele Kinder unter 6 Jahren wurden abgeschoben? Wie viele unter 3 Jahren?
  • Wie viele Personen über 60 Jahre wurden abgeschoben?
  • Aus welchen Gründen gab es medizinische Begleitungen während den Abschiebungen?
  • Wie viele Personen wurden aus stationären Einrichtungen, also Krankenhäusern, Wohngruppen, Pflegeheimen, Altenheimen, Einrichtungen der Jugendhilfe, abgeschoben?
  • In wie vielen Fällen wurde ein Antrag auf freiwillige Ausreise aus A-Haft abgelehnt?
  • Wie viele Kinder wurden unbegleitet abgeschoben?

Zudem gibt es zahlreiche Fragen, die vom Regierungspräsidium kommentarlos unbeantwortet blieben, beispielsweise wie viele Frauen im Jahr 2025 abgeschoben wurden sowie wann, wie und wo die Abschiebungen stattfanden. Auch die Frage, in wie vielen Feststellungsverfahren nach der Abschiebung/Freilassung festgestellt wurde, dass die Haftanordnung rechtswidrig war, wurde nicht beantwortet.

Die kommentarlos unbeantworteten Fragen haben wir in der Antwort des Regierungspräsidiums Karlsruhe blau hinterlegt. Sensible Daten haben wir geschwärzt.

Die folgenden Tabellen sind ein kleiner Ausschnitt der erfragten Zahlen. Mehr Informationen und Zahlen sind in der Abfrage selbst zu finden.

Anfragen in diesem Umfang sind unter dem Landesinformationsfreiheitsgesetz leider nicht umsonst. Wenn Sie unsere politische Arbeit unterstützen möchten freuen wir uns über eine Spende.



„Bürgergeld“ soll „Grundsicherungsgeld“ werden  

Am 5. März 2026 hat der Bundestag den Gesetzentwurf zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende verabschiedet. Nun muss der Bundesrat das Gesetz billigen, sodass es ab dem 1. Juli 2026 in Kraft treten kann.

Damit kommt nicht nur zur formalen Namensänderung, sondern zu weiteren zahlreichen Änderungen im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II):

Durch den Vermittlungsvorrang soll eine Person vorrangig an eine Arbeit vermittelt werden, bevor Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen angeboten werden. Zudem soll im maximal zumutbaren Umfang gearbeitet werden, damit keine staatliche Unterstützung notwendig ist. Personen mit Kind(ern) sollen bereits nach Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes mit der Erwerbstätigkeit oder einer Eingliederungsmaßnahme beginnen. Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen sowie Jugendliche sollen besser unterstützt und beraten werden. Bei Nichteinhaltung des Kooperationsplans werden die Betroffenen von den Jobcentern zur Mitwirkung verpflichtet. Bei Abbruch oder Nichtbewerben einer Fördermaßnahme fallen stärkere Kürzungen an, der Regelbedarf darf dabei um 30 % für jeweils drei Monate gekürzt werden. Wenn Personen zweimal oder mehrmals in Folge einen Termin versäumt, kommt es zu Kürzungen sowie im schlimmsten Fall aufgrund von Nichterreichbarkeit der Person zu einer kompletten Leistungsstreichung, auch bei den Kosten der Unterkunft. Sogenannte „Arbeitsverweigerer“ sollen zudem schneller durch Leistungskürzungen bestraft werden.

Mit diesen Maßnahmen will die Bundesregierung Sozialleistungsmissbrauch bekämpfen. In Relation zu der Anzahl an leistungsberechtigten Menschen gibt es allerdings nur sehr wenig Fälle von „bandenmäßigem“ Leistungsmissbrauch – der allerdings in den Medien stark überrepräsentiert wird, so der AWO Bundesverband e.V. Es wird folglich durch diesen angeblich enormen Sozialleistungsmissbrauch viel weniger Geld eingespart werden, als die Bundesregierung zuvor dachte.

Der AWO Bundesverband bewertet diese Reform als Rückschritt und kritisiert, dass sich darin ein grundlegendes Misstrauen gegenüber den Betroffenen äußert, obwohl eigentlich deren Menschenwürde in den Mittelpunkt gestellt werden sollte. Eine Studie von Sanktionsfrei e.V. zeigt außerdem, dass sich 74 % der Bürgergeldempfänger*innen wünschen, unabhängig von den Sozialleistungen leben zu können. Es handelt sich demnach nicht um fehlenden Willen, sondern um körperliche Einschränkungen, psychische Erkrankungen sowie strukturelle Hürden, die den Zugang zu Arbeit erschweren oder unmöglich machen.



Online-Veranstaltung: Rückblick und Status quo des Afghanistan-Aufnahmeprogramms

Im Rahmen der Nachgefragt-Reihe lädt die Fachstelle Migration der Diakonie Leipzig herzlich zu dieser digitalen Infoveranstaltung am 17. März 2026 um 19 Uhr ein.

Was bedeutet es, wenn eine erteilte Aufnahmezusage plötzlich nicht mehr gilt? In der Online-Veranstaltung spricht Eva Beyer von Kabul Luftbrücke über die dramatische Situation gefährdeter Afghan*innen. Seit 2021 setzt sich die Initiative dafür ein, Menschen in Sicherheit zu bringen, die sich für Werte wie Demokratie und Gleichstellung in Afghanistan engagiert haben. Rechtsanwalt Matthias Lehnert, welcher Betroffene in Verfahren gegenüber deutschen Behörden vertritt, erläutert, wie Betroffene gegen ausbleibende Visa juristisch vorgehen – und welche Erfolge es vor Gericht bereits gab. Tausende Menschen warten weiterhin in Pakistan auf ihre Einreise nach Deutschland, während das Aufnahmeprogramm von der schwarz-roten Bundesregierung seit Anfang Mai ausgesetzt ist. Gemeinsam wird diskutiert, welche Verpflichtungen sich für die Bundesregierung ergeben und was Betroffene tun können, wenn das Auswärtige Amt nicht handelt.

Ein Anmeldung ist erforderlich.


Singen: Fortbildung zur Härtefallkommission – Kriterien, Verfahren, Antragstellung

Der Flüchtlingsrat lädt in Kooperation mit inSi e.V. herzlich zu einer Fortbildung zum Thema „Härtefallkommission“ ein. Die Veranstaltung richtet sich an engagierte Haupt- und Ehrenamtliche, die sich mit dem Verfahren der Härtefallkommission vertraut machen oder ihre Kenntnisse dazu vertiefen möchten. Im Mittelpunkt stehen praxisnahe Informationen und zentrale Fragestellungen, die für die Antragstellung von Bedeutung sind: Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit die Kommission ein positives Ersuchen an das Ministerium ausspricht? Wie kann ein Härtefallantrag inhaltlich überzeugend und formal korrekt verfasst werden? Und: Wann ist der richtige Zeitpunkt, um einen Antrag einzureichen?

Neben fachlichen Impulsen bietet die Fortbildung konkrete Hinweise für die Praxis sowie Raum für Fragen und Austausch. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich. Bitte melden Sie sich über das unten stehende Anmeldeformular an.

Wichtiger Hinweis:

Bitte beachten Sie: Aufgrund der begrenzten Kapazität des Raumes auf maximal 35 Personen, wird die Anmeldung geschlossen, sobald diese Zahl erreicht ist. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Referent: Herr Rechtsanwalt Berthold Münch

Wann: 11. Juni 2026, 18:00 – 20:00 Uhr

Wo: Café Horizont, Hegaustr. 29, 78224 Singen

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für gesellschaftliche Teilhabe“ statt, unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.

Wir freuen uns sehr auf Ihre Teilnahme!


Freiburg: Vortrag & Diskussion „Die autoritär-populistische Grenze“

Das europäische Grenzregime radikalisiert sich: Rechtsverstöße wie Pushbacks sind systemische Praxis, Gerichtsurteile werden ignoriert und illiberale Praktiken in Recht gegossen. Gleichzeitig erleben wir europaweit einen massiven Rechtsruck, begleitet von aggressiven anti-migrantischen Debatten und Politiken. Mit Sabine Hess (Direktorin des Centers for Global Migration Studies, Universität Göttingen) zeichnet Aktion Bleiberecht nach, wie beides die autoritären Entwicklungen befeuert.

Die Veranstaltung findet im Rahmen der Reihe Solidarisches Handeln im Dreiländereck. Gegen den autoritären Umbau des Asyl- & Grenzsystems statt. Der Eintritt ist frei.

Wann? 13. März 2026, 20 Uhr 

Wo? Mensa der Hebelschule, Engelbergerstr. 2, 79106 Freiburg


Podiumsdiskussion: Asylpolitik der Bundesregierung

Zehn Monate nachdem die aktuelle Bundesregierung ihr Amt angetreten hat, gilt es eine erste Bilanz zu ziehen. Daher lädt der Sprecherrat* der Ehrenamtlichen Helferkreise im Landkreis Konstanz zur öffentlichen Podiumsdiskussion unter dem Titel „Auf dem Prüfstand: Migrations- und Asylpolitik der Bundesregierung“ ein. Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 11. März 2026, um 19 Uhr in Engen im Katholischen Gemeindezentrum St. Martin (Hexenwegle 2) statt. Der Einlass beginnt um 18 Uhr. Auf dem Podium sitzt neben Bundestagsabgeordneten aus der Region und einer Stimme aus den Kommunen auch der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg:

  • Dr. Lina Seitzl (SPD-MdB), Mitglied der Regierungskoalition und des SPD-Landesvorstandes BaWü
  • Andreas Jung (CDU- MdB), Mitglied der Regierungskoalition und des CDU-Bundesvorstandes
  • Benjamin Mors, Bürgermeister der Gemeinde Steißlingen und Sprecher des Gemeindebundes im Landkreis KN
  • Meike Olszak, Co-Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg e.V.
  • Moderation: Manfred Hensler, Mitglied des Beirats von inSi e.V. Singen, Mitglied des Internationalen Ausschusses Stadt Konstanz, FDP-Mitglied im Gemeinderat KN und im Kreistag

Gerne nimmt das Podium in einer Schlussrunde auch Stellung zu Fragen des Publikums. Der Eintritt ist frei.

Anmeldung bis zum 9. März 2026 per E-Mail an: bernhard.grunewald@gmail.com

* Aktuelle Mitglieder des Sprecherrats: Save me Konstanz e.V, Freundeskreis Asyl Radolfzell e.V., Unser Buntes Engen e.V, Kulturbrücke Stockach e.V., inSi e.V. Integration in Singen, BiG Bürgerhilfe in Gottmadingen, IOF Initiative Offenes Hilzingen, UFRW Unterstützerkreis Flüchtlingshilfe Rielasingen-Worblingen. Der Sprecherrat kooperiert mit INKO, dem Interkulturellen Netzwerk in KN.