Zum Tag der Geflüchteten: Menschenunwürdige Debatte um Flüchtlingspolitik stoppen!

Anlässlich des Tags der Geflüchteten am 29. September fordern der Flüchtlingsrat und der Paritätische Wohlfahrtsverband in Baden-Württemberg das Ende der aktuellen menschenfeindlichen Debatte um die Abwehr Geflüchteter und die Umkehr zu einer menschenwürdigen Debatte in der Flüchtlingspolitik. Flexible, humane und lösungsorientierte Ansätze bei der Aufnahme geflüchteter Menschen sind das Gebot der Stunde: Die aktuelle Abschiebungspraxis muss gestoppt, Bleiberechte für Geflüchtete konsequent umgesetzt, die Situation in den Ausländerbehörden verbessert und die drohenden drastischen Kürzungen im Bundeshaushalt 2024 für den Migrationsbereich für eine gelingende Teilhabe abgewendet werden.

„Besonders erschreckend sind die rassistischen Diskurse über geflüchtete Menschen bis in die Mitte der Gesellschaft. Anstatt über Erfolge geflüchteter Menschen zu sprechen, schüren Politiker*innen Hass. Und diese Diskussionen und Wortwahlen haben direkte Konsequenzen. Nach der Gewalt der 90er Jahre, nach Hanau, nach Halle, nach dem NSU und nach einer Vielzahl von Angriffen auf geflüchtete Menschen wird die Gefahr dieser Diskurse immer noch ignoriert“, so Julian Staiger vom Vorstand des Flüchtlingsrats.

„Die aktive Verhinderung legaler Migration zwingt Menschen zu einer traumatischen Flucht und anschließend für Jahre in ein äußerst restriktives Aufnahmesystem. Das bedeutet für die Betroffenen eine immense finanzielle, gesundheitliche und emotionale Belastung, die zum Vorteil aller vermeidbar wäre“, kommentiert Mariella Lampe, ebenfalls vom Vorstand des Flüchtlingsrats.

„Kürzungen in der Migrations- und Flüchtlingshilfe sind in der aktuellen Situation mit Blick auf die steigende Zahl von Geflüchteten, aus humanitären und gesellschaftspolitischen Gründen nicht zu verantworten. Die Förderung einer nachhaltigen Migrationssozialarbeit ist eine Investition in eine zukunftsfähige und zusammenhaltende Gesellschaft. Soziale Organisationen und Wohlfahrtsverbände engagieren sich seit Jahren unter schwierigen Bedingungen dafür, die notwendigen Beratungs- und Unterstützungsangebote, die Menschen nach ihrer Ankunft in unserem Land dringend benötigen, vorzuhalten. Der drohende soziale Kahlschlag ist auch ein Zeichen des mangelnden Respektes und Anerkennung ihrer Arbeit und sendet Signale, die demokratiefeindlichen Strukturen in die Hände spielen“, erklärt Uta-Micaela Dürig, Vorständin Sozialpolitik des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg.

Der Flüchtlingsrat und der Paritätische Wohlfahrtsverband fordern die Politik dazu auf, ihre migrationspolitischen Verfehlungen möglichst schnell zu reparieren: Die aktuelle Abschiebepolitik muss ein Ende haben; besonders absurd ist es, wenn Menschen vom Arbeitsplatz abgeschoben werden, während gleichzeitig ein Arbeits- und Fachkräftemangel beklagt wird. Außerdem muss dafür gesorgt werden, dass Bleiberechte – wie zum Beispiel das Chancen-Aufenthaltsrecht – nicht nur auf dem Papier existieren, sondern auch faktisch in Anspruch genommen werden können. Hierfür sollten Menschen auch von offizieller Seite mehrsprachig über ihre Bleiberechtsmöglichkeiten informiert werden. Außerdem muss die untragbare Situation bei vielen Ausländerbehörden endlich proaktiv angegangen werden. Betroffene sehen sich aktuell dazu gezwungen, vor den Behörden zu übernachten, um überhaupt ihr Anliegen vorbringen zu können. Zuwanderung muss als gesellschaftlicher Mehrwert anerkannt werden. Abschottungspolitik und die aktuelle feindselige Rhetorik spalten die Gesellschaft und gefährden die Solidarität mit geflüchteten Menschen.


Rassismus gegen Rom*nja und Sinti*zze im Schreiben des Justizministerium

Nach zahlreichen antiziganistischen* Vorfällen im Umgang mit Geflüchteten aus der Ukraine in Baden-Württemberg bedient sich nun auch das Justizministerium in seinem Hinweisschreiben vom 25. Mai 2023 offenkundig rassistischer Formulierungen. Damit fördert das Ministerium eine Politik des offenen Misstrauens und des Rassismus gegenüber besonders schutzbedürftigen Personen. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg verurteilt dieses Vorgehen aufs Schärfste und fordert den unbedingten Schutz für alle Geflüchteten aus der Ukraine.

In dem Schreiben vom 25. Mai warnt das Ministerium davor, dass sich Personen aus dem ukrainisch-ungarischen Grenzgebiet bei Aufnahmebehörden im Land melden würden, welche eigentlich keinen Anspruch auf vorübergehenden Schutz hätten. Denn, so die Erklärung, diese Personen seien im Besitz eines ungarischen Passes und daher nicht schutzbedürftig – eine Fiktionsbescheinigung müsse entsprechend verweigert werden. Explizit wird an dieser Stelle auf Personen hingewiesen, welche „oft im Familienverbund vorstellig“ würden und angeben, sich in einer schlechten finanziellen Situation zu befinden. Zudem seien insbesondere Personen verdächtig, die sich „zur Verständigung oft fast ausschließlich der ungarischen Sprache bedienen“ oder mit denen „keine Verständigung auf Ukrainisch oder Russisch“ möglich sei.

Ohne die Zielgruppe eindeutig zu benennen, wird klar, dass das Ministerium mit dem Schreiben wohl auf geflüchtete Rom*nja abzielt, indem es einschlägige rassistische Vorurteile bedient. Hierzu zählt der Verweis auf die Flucht „im Familienverbund“, der angesichts der Tatsache, dass viele der Ukrainer*innen gemeinsam mit Familienmitgliedern flüchten, eigentlich jeglicher Logik entbehrt. Der Verweis auf die finanzielle Lage der vorstelligen Personen zielt auf die verbreitete Fehlannahme, Rom*nja würden insbesondere aus wirtschaftlichen Gründen fliehen und seien nicht „wirklich“ schutzbedürftig. „Diese rassistischen Ressentiments transportieren die immer gleichen, jahrhundertealten Bilder gegen Rom*nja und Sinti*zze und grenzen massiv aus: Selbst jetzt – in Anbetracht des Krieges – sind unsere Menschen aus der Ukraine von gleichwertiger Hilfe auf der Flucht ausgeschlossen,“ erklärt Sonja Kosche, Roma-Aktivistin. Das Schreiben macht auch deutlich, dass es im Ministerium an Wissen zur sprachlichen Vielfalt in der Ukraine fehlt. Der Hinweis auf die Sprachkenntnisse der Personen verkennt die Situation von Minderheiten vor Ort. Denn in der Ukraine leben faktisch ungarisch-sprechende Minderheiten, auch ist es nicht ungewöhnlich, dass manche Rom*nja aus der Ukraine hauptsächlich auf Romanes kommunizieren.

„Baden-Württemberg wird seiner Verantwortung aus der NS-Zeit noch immer nicht gerecht, das beweisen auch diese rassistischen Auslassungen. Ganz im Gegenteil: Ausgrenzung und Kriminalisierung sind, wie die andauernde Verfolgung nach 1945, auch heute noch gängige Praxis gegen Rom*nja und Sinti*zze in Deutschland,“ macht Kosche deutlich. Denn mit seinem Schreiben ebnet das Ministerium den Weg zu kollektiven Vorverurteilungen und verstärkt das Misstrauen von Behörden. „Diese Kultur des Misstrauens hat fatale Folgen für die Betroffenen, denn ohne Fiktionsbescheinigung ist auch kein Zugang zu Sozialleistungen möglich“, sagt Elisa Söll vom Flüchtlingsrat BW. Im Extremfall müssen die Geflüchteten ungarische Auslandsvertretungen kontaktieren, um eine Bescheinigung vorlegen zu können, dass sie keine ungarische Staatsangehörigkeit haben – und das dauert. „Wir fordern daher, dass alle Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, im Land Schutz bekommen. Der Zugang zu einem fairen Verfahren und einem entsprechenden Schutz in Baden-Württemberg darf für flüchtende Rom*nja – aber eben auch Angehörige anderer Minderheiten – nicht eingeschränkt werden“, so Söll weiter.

Nachfragen des Flüchtlingsrats zum entsprechenden Schreiben waren vom Justizministerium nicht beantwortet worden.

*Der Begriff „antiziganistisch“ wird u.a. von Vertreter*innen der Community z.T. sehr kritisch gesehen, weil er durch seinen Bestandteil „zigan“ abwertende Fremdbezeichnungen reproduziert. Aus diesem Grund wird „zigan“ in diesem Text durchgestrichen.


PRO ASYL und die Flüchtlingsräte der Bundesländer: Kindergrundsicherung muss für alle Kinder gelten!

Die geplante Kindergrundsicherung ist ein wichtiges Projekt gegen Kinderarmut, schließt aber viele Kinder aus und verstärkt dadurch bereits bestehende Chancenungleichheiten. Denn geflüchtete Kinder, die schon jetzt benachteiligt werden, weil sie kein Kindergeld bekommen, sollen nun auch von der Kindergrundsicherung ausgeschlossen werden. PRO ASYL und die Flüchtlingsräte der Bundesländer fordern von der Bundesregierung, wirklich alle Kinder zu berücksichtigen!

Aktuell wird ein Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung diskutiert, der zeitnah im Kabinett beschlossen werden soll. PRO ASYL und die Flüchtlingsräte sind empört, dass von der wichtigen Maßnahme, die laut dem Familienministerium „Kinder besser vor Armut schützen und gleiche Chancen schaffen“ soll, ausgerechnet viele geflüchtete Kinder ausgenommen werden. „Schon jetzt leben geflüchtete Kinder oft prekär – für andere Kinder normale Aktivitäten oder Anschaffungen sind für sie nicht denkbar. Das wurde besonders während der Corona-Lockdowns sichtbar, als viele geflüchtete Minderjährige die notwendigen technischen Geräte für die Teilnahme am Schulunterricht nicht anschaffen konnten. Der geplante Ausschluss geflüchteter Kinder von der Kindergrundsicherung ist Teil einer unwürdigen und auf Abschreckung gerichteten Sozialpolitik“, kommentiert Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL.

Die neue Kindergrundsicherung soll das bisherige Kindergeld (künftig: Kindergarantiebetrag) um einen einkommensabhängigen Kinderzusatzbetrag ergänzen, der gegebenenfalls den bisher über die Sozialhilfe oder das Bürgergeld gesicherten Lebensunterhaltsbedarf von Kindern abdecken soll. Laut einem Eckpunktepapier aus dem Familienministerium von Januar 2023 war eigentlich vorgesehen, auch Kinder, die bisher nur Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, in die Kindergrundsicherung einzubeziehen. Nach den aktuellen Plänen der Bundesregierung sollen nun jedoch die Kinder asylsuchender und geduldeter Eltern ganz aus der Kindergrundsicherung rausfallen. Darüber hinaus sollen auch die Kinder ausgeschlossen werden, deren Eltern zum Beispiel bestimmte humanitäre Aufenthaltstitel oder wegen Überlastung der Ausländerbehörden „nur“ eine Fiktionsbescheinigung besitzen. Dies gilt auch dann, wenn die Kinder selbst ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht besitzen oder Deutsche sind. Sie sollen weder das Kindergeld noch den einkommensabhängigen Kinderzusatzbetrag erhalten. Sie wären auch von der Kindergrundsicherung ausgeschlossen.

PRO ASYL und die Flüchtlingsräte der Bundeländer kritisieren, dass nach Deutschland geflüchtete Menschen sozialrechtlich systematisch schlechter gestellt werden. Hierzu gehört insbesondere das Asylbewerberleistungsgesetz, welches deutlich niedrigere Leistungssätze als das Bürgergeld und zum Teil sogar entmündigende Sachleistungen statt Bargeld vorsieht. Weder die geltenden Regelungen noch die in der aktuellen Debatte häufiger gewordenen Rufe nach einer Streichung von Sozialleistungen sind mit dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz vereinbar. In diesem wurde 2012 festgehalten, dass die Menschenwürde nicht aus migrationspolitischen Zwecken relativiert werden darf. Sprich: Nur zur Abschreckung dürfen Sozialleistungen nicht klein gehalten werden. Für eine Abschaffung des diskriminierenden Sondergesetzes, das vor 30 Jahren geschaffen wurde, setzen sich derzeit 200 Organisationen ein.


Praktikant*innen gesucht: Du möchtest dich aktiv für die Rechte von Geflüchteten einsetzen?

Dann bist Du bei uns genau richtig. Für das Jahr 2025 suchen wir noch engagierte Praktikant*innen, die unsere Arbeit unterstützen, und in Baden-Württemberg auf eine menschlichere Flüchtlingspolitik hinwirken wollen.

Während Deines Praktikums bei uns erhältst Du nicht nur spannende Einblicke in die Arbeit einer NGO, die sich leidenschaftlich für die Rechte von Geflüchteten einsetzt, sondern kannst auch aktiv in verschiedenen Bereichen mitwirken. Ob eine Hospitation in der Beratung und die Teilnahme an Fortbildungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht oder die kreative Gestaltung von Social-Media-Posts und dem Verfassen von Artikeln für unser Magazin „Perspektive“ – bei uns kannst Du wertvolle Erfahrungen sammeln. Dich erwarten zudem flache Hierarchien, ein junges, engagiertes Team und die Möglichkeit, eigene Schwerpunkte je nach Interessen und Fähigkeiten zu setzen.

Interesse geweckt? Dann bewirb Dich jetzt für ein mindestens 6-wöchiges Praktikum.

Aufgabenprofil

  • Arbeit im Bereich Asyl- und Aufenthaltsrecht: Hospitation in der Beratung, Rechercheaufgaben, Unterstützung bei und Teilnahme an Fortbildungen und Tagungen
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Teilnahme an Lobbytermine, Mitarbeit bei Pressemitteilungen und Social Media-Veröffentlichungen sowie Verfassen von Artikeln auf der Homepage und im Magazin „Perspektive“
  • Büroorganisation & administrative Aufgaben
  • Flexible Schwerpunktsetzung nach Deinen Interessen und Fähigkeiten

Anforderungen

  • Interesse an Flüchtlingsrecht, Asylpolitik und sozialen Themen
  • Bereitschaft zur Unterstützung im Büromanagement und -verwaltung
  • Gute schriftliche Ausdrucksfähigkeit und Erfahrung im Verfassen von Texten
  • Eigeninitiative, Teamgeist und Engagement
  • Kommunikations- und Organisationsfähigkeit
  • Rechtswissenschaftliche Grundkenntnisse (v.a. Asyl- und Aufenthaltsrecht) von Vorteil, aber nicht notwendig

Rahmenbedingungen

  • Aufwandsentschädigung von 400€ pro Monat für Vollzeitpraktika
  • Teilzeitpraktika nach Absprache möglich
  • Mindestdauer von 6 Wochen (bis maximal 3 Monate bei freiwilligen Praktika, bei Pflichtpraktika gerne auch länger) 
  • Präsenzpraktikum im Herzen des schönen Stuttgarter Westens mit Möglichkeit zum Homeoffice
  • Weiterbildungsmöglichkeiten, inklusive monatlichem rassismuskritischen Austausch
  • Einblicke in die Arbeitsweise und Abläufe einer NGO

Bewerbung

Interesse geweckt? Bewirb Dich jetzt mit Anschreiben, Lebenslauf und relevanten Zeugnissen unter info@fluechtlingsrat-bw.de mit dem Betreff ‚Praktikum (gewünschter Zeitraum)‘. Der Flüchtlingsrat behandelt alle Bewerbungen vertraulich und freut sich besonders über Bewerbungen von migrantisierten Menschen, People of Colour und Menschen mit Fluchtgeschichte.

Lass uns gemeinsam für eine menschlichere Flüchtlingspolitik aktiv werden – werde Teil unseres Teams!

*Für 2024 sind bereits alle Praktikumsplätze besetzt.


Sinsheim: Identifizierung und Begleitung von psychisch belasteten Geflüchteten

Etwa die Hälfte der geflüchteten Menschen leiden unter psychischen Erkrankungen, die man auf den ersten Blick kaum erkennen kann. Erst mit der Zeit zeigt sich ihre schwere Belastung. Dies geschieht häufig gegenüber Menschen, die damit keine Erfahrung haben. Daher stellen sich folgende Fragen: Wie erkennen Begleiter*innen psychisch belastete Geflüchtete? Wie kann man mit den belasteten Geflüchteten umgehen? Wie erhalten Ehrenamtliche selbst Unterstützung? Neben kurzen Infos zu den relevanten Krankheitsbildern gibt es die Gelegenheit, Praxisbeispiele vorzustellen und diese zu diskutieren. Der kultursensible Umgang mit psychisch belasteten Menschen wird thematisiert und die Teilnehmenden erhalten Tipps und Infos dazu.

Referent: Pedram Badakhshan, Abteilungsleitung des Psychosozialen Zentrums Nordbaden, Therapiewissenschaftler M. Sc. und Musiktherapeut B.A.

Die Veranstaltung findet im Rahmen der Tagung „Vielfalt öffnet Räume“ in Sinsheim statt.

Die Anmeldung ist digital möglich bis zum 24. September 2023 über: pretix.eu/Sinsheim/tagung2023

Der Workshop findet im Rahmen des Projekts „Perspektive durch Partizipation“ statt, das von der Aktion Mensch gefördert wird.


55 Organisationen warnen: Tiefpunkt bei europäischer Asylreform noch nicht erreicht!

Nachdem die Einigung der EU-Innenminister*innen am 8. Juni 2023 über massive Verschärfungen im EU-Asylrecht bereits starke Kritik hervorgerufen hat, warnen nun 55 Menschenrechts- & Kinderrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbände und entwicklungspolitische Organisationen davor, dass mit der aktuell zwischen den Mitgliedstaaten diskutierten Verordnung im Fall von Krisen, höherer Gewalt und Instrumentalisierung die letzten verbliebenen Standards noch untergraben werden sollen. Die Bundesregierung wird aufgerufen, sich gegen diese Verordnung zu stellen und in den Verhandlungen im Rat eine klare rote Linie zu ziehen.

„Während der Politikbetrieb kurz vor der Sommerpause steht, werden zwischen den Mitgliedstaaten Vorschläge verhandelt, die die bislang beschlossenen Verschärfungen noch übertrumpfen“, warnt Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL. Die mit der Zustimmung der Bundesregierung bereits getroffene Einigung eröffnet unter anderem mit der Ausweitung „sicherer Drittstaaten“ die Möglichkeit zum Ausstieg aus dem Flüchtlingsschutz. Die nun diskutierten Vorschläge für den Fall einer „Instrumentalisierung von Migration“ sind darüber hinausgehend ein Rezept für brutale Pushbacks, wie man sie zum Beispiel seit 2021 an der polnisch-belarussischen Grenze sieht. Wer es überhaupt schafft einen Asylantrag zu stellen, kann für bis zu fünf Monate an der Grenze inhaftiert werden. Schon im Normalfall werden in Grenzverfahren keine fairen Asylverfahren stattfinden, je mehr Menschen an den Außengrenzen festgehalten werden, desto katastrophaler wird die Situation.

„Dass die Vorschläge zur Instrumentalisierung nach ihrem zwischenzeitlichen Scheitern im letzten Dezember nun erneut diskutiert werden, ist brandgefährlich. Die Bundesregierung muss bei ihrer Position bleiben und diese Rückendeckung für massive Menschenrechtsverletzungen an den Außengrenzen strikt ablehnen! Würde sie ihren Koalitionsvertrag und die darin enthaltene Verpflichtung für Menschenrechte und Flüchtlingsschutz in Europa ernst nehmen, so müsste sie sich aber grundsätzlich gegen die Reform stellen“, fordert Wiebke Judith.

Die schwedische EU-Präsidentschaft hatte noch auf den letzten Metern ihrer Präsidentschaft die „Verordnung für Ausnahmen im Falle von Krisen, Instrumentalisierung und höherer Gewalt“ (Stand 23. Juni 2023) auf den Weg gebracht, nun macht die spanische Präsidentschaft seit Juli unter Hochdruck mit den Vorschlägen weiter. Es sollen unter anderem die Verzögerung von Registrierungen, die Verlängerung von Grenzverfahren – dann für so gut wie alle Gruppen von Geflüchteten – sowie massive Absenkungen bei den Unterbringungs- und Aufnahmestandards möglich werden. Die von der Bundesregierung für die GEAS-Reform gewünschten Ausnahmen vom Grenzverfahren für Kinder oder andere vulnerable Personen wären dem Verordnungsentwurf nach vom Tisch. Auch droht eine Legitimierung der Menschenrechtsverletzungen an den Außengrenzen.

Die 55 Organisationen stellen gemeinsam fest: „Die Verordnung für den Fall von Krise, Instrumentalisierung und höherer Gewalt droht an den Außengrenzen den schon bestehenden Ausnahmezustand rechtlich zu zementieren. Das können und wollen wir nicht hinnehmen. Europäisches Recht muss wieder angewendet werden – die vorgelegte Verordnung verbiegt aber das Recht und ermöglicht es, das geltende Recht an den Außengrenzen zu brechen.“

Bereits im Dezember 2022 appellierten 35 Organisationen an die Bundesregierung, dem damaligen Vorstoß für eine Instrumentalisierungsverordnung nicht zuzustimmen. In ihrem Prioritätenpapier spricht sich die Bundesregierung gegen die Aufnahme der Verschärfungen im Fall einer Instrumentalisierung aus. Im Beschluss des Grünen Länderrats in Bad Vilbel zur Flüchtlingspolitik steht zudem: „Die Rechte von Menschen zu beschneiden, die durch autoritäre Staaten instrumentalisiert werden, lehnen wir ab.“


Grundrechtsschutz in Geflüchteten-Unterkünften

Am 15. Juni um 9:30 Uhr verhandelt das Bundesverwaltungsgericht zwei Revisionsverfahren zusammen, in denen es um den Schutz der Privatsphäre in Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete geht. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) begleitet die Verfahren juristisch gemeinsam mit einem Bündnis, dem PRO ASYL, Aktion Bleiberecht Freiburg und der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg angehören.

Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt einerseits ein Verfahren gegen die Hausordnung der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Freiburg. Die Hausordnung regelt u.a., dass das Personal der LEA und der private Sicherheitsdienst Zimmerkontrollen durchführen können – auch nachts und gegen den Willen der Bewohner*innen – sowie Einlass- und Taschenkontrollen. Dieses Verfahren wird über den Rechtshilfefonds von PRO ASYL gefördert. Das zweite Verfahren richtet sich gegen die gängige Polizeipraxis, Bewohner*innen ohne gerichtlichen Beschluss nachts aus ihrem Zimmer zu holen, um sie abzuschieben.

Im Rahmen der Revision muss das Bundesverwaltungsgericht in beiden Verfahren entscheiden, ob die Zimmer in Erstaufnahmeeinrichtungen „Wohnungen“ im Sinne des Art. 13 GG sind und den vollen grundrechtlichen Schutz genießen. Das bevorstehende Urteil hat weitreichende Auswirkungen – z.B. für die Hausordnungen anderer Bundesländer und für die Abschiebepraxis.

Es gibt keinen Zweifel: Die Zimmer in Geflüchtetenunterkünften sind Wohnräume und damit nach dem Grundgesetz unverletzlich. Gleichzeitig werden im politischen Diskurs die Stimmen immer lauter, die für migrationspolitische Forderungen über die Rechte von Geflüchteten hinweggehen wollen. Die anstehende Entscheidung ist daher eine wichtige Gelegenheit für das Bundesverwaltungsgericht klarzustellen: Das Grundgesetz kennt keinen Grundrechtsschutz zweiter Klasse für geflüchtete Menschen.

In einem FAQ werden alle relevanten Fragen zu beiden Revisionsverfahren beantwortet.


Kampagne für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Am 26. Mai 1993 wurde das Grundrecht auf Asyl (Grundgesetz Artikel 16) massiv eingeschränkt. Als Teil dieses sogenannten „Asylkompromisses“ wurde außerdem das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beschlossen. Anlässlich dieses Jahrestages fordert die Kampagne „30 Jahre sind genug! Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen“, die Abschaffung des ausgrenzenden Gesetzes. Derzeit finden in über 30 Städten Veranstaltungen und Aktionen gegen das AsylbLG statt. Auch 200 bundesweite Organisationen sprechen sich in einem Appell gegen das AsylbLG aus, darunter die Diakonie und AWO, der Paritätische sowie Menschenrechts- und Hilfsorganisationen wie Oxfam und medico international.

Als Kampagnenbündnis verurteilen wir die jüngste populistische Stimmungsmache gegenüber Asylsuchenden aufs Schärfste. Am 22 Mai hatte der sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmar in einem Zeitungsinterview Leistungskürzungen für Asylbewerber*innen gefordert. Weitere Stimmen aus der Union sowie der FDP sprechen sich für eine Wiedereinführung der Sachleistungsversorgung durch Gutscheine bzw. Essenspakete aus. „Es ist erschreckend, dass erneut ideologische und zu Teilen rassistische Kampagnen gefahren werden. Geflüchtete Menschen werden so, in Zeiten zunehmender rassistischer Angriffe, erneut zum Spielball politischer Kampagnen“, so Julian Staiger vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg. Kretschmann und Co ignorieren wissenschaftliche Fakten, indem sie verkürzte Theorien von Sozialleistungen als migrationspolitischen Pull-Faktor immer wieder aufs Neue wiederholen. Des Weiteren zeigt sich eine Missachtung menschenrechtlicher Grundsätze sowie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Dieses erklärte 2012 in einem Grundsatzurteil eine pauschale Absenkung der Leistungen für Asylsuchende für verfassungswidrig: Die Menschenwürde ist aus migrationspolitischen Gründen nicht relativierbar!

Als Kampagnenbündnis fordern wir die Politiker*innen aller demokratischen Parteien auf, sich für menschrechtskonforme und pragmatische Lösungen in der Asylpolitik einzusetzen. Für uns kann da nur eine Abschaffung des ausgrenzenden AsylbLG bedeuten. 2022 wurde entschieden, ukrainischen Geflüchteten Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch zu gewähren. Die pragmatische Entscheidung, das restriktive AsylbLG nicht anzuwenden, führte zu einer Entlastung der Kommunen. Tatsächlich konnte das AsylbLG seit seiner Einführung 1993 nur mit einem zusätzlichen Verwaltungs- und Kostenaufwand von hunderten Millionen DM/EUR durchgesetzt werden.


Aufnahme statt Abschreckung

30 Jahre nach der Verabschiedung des Asylbewerberleistungsgesetzes im Bundestag muss die unwürdige Behandlung geflüchteter Menschen in Deutschland endlich ein Ende haben. Der Flüchtlingsrat und der Paritätische in Baden-Württemberg fordern eine Kehrtwende in der Flüchtlingspolitik und die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Diese Spezialgesetzgebung verhindert eine menschenwürdige Aufnahme aller Geflüchteten und schränkt ihre gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten drastisch ein.

30 Jahre ist es inzwischen her, dass der deutsche Bundestag am 26. Mai 1993 das Asylbewerberleistungsgesetz im Rahmen des sogenannten „Asylkompromisses“ beschlossen hat – ein trauriger Meilenstein in der Geschichte der Entrechtung geflüchteter Menschen in Deutschland. Damit wurde das Grundrecht auf Asyl drastisch ausgehöhlt. Dieses Gesetz hat den Zugang für Geflüchtete zu gesundheitlicher Versorgung während ihrer Asylverfahren massiv verschlechtert und die staatlichen Leistungen, die sie beziehen können, unter das Existenzminimum gedrückt. Zu diesem Schluss kam auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 2012. Dennoch besteht das Gesetz bis heute fort.

„Das Asylbewerberleistungsgesetz fußt auf der Annahme, dass Menschen nicht nach Deutschland fliehen, wenn Aufnahmebedingungen so schlecht wie möglich gestaltet werden. Dies wird auch in der aktuellen Debatte immer wieder suggeriert. Doch dabei handelt es sich um einen Trugschluss, dem die Politik nun offiziell seit 30 Jahren unterliegt“, so Anja Bartel, Geschäftsleiterin vom Flüchtlingsrat. „Wir fordern ein Ende der Abschreckungspolitik und eine echte Aufnahmepolitik für alle Geflüchteten“.

„Die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine hat gezeigt, dass ein Rechtskreiswechsel und damit der direkte Zugang zu allgemeinen Sozialleistungen, dem Arbeitsmarkt, Integrationskursen und medizinischer Versorgung für Geflüchtete durchaus möglich ist und die Integration fördert. Deshalb ist die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes anzustreben. Das bestehende System unterteilt Geflüchtete in zwei Klassen und steht im Widerspruch zu unseren Grundrechten und einem menschenwürdigen Umgang mit Geflüchteten“, sagt Uta-Micaela Dürig, Vorständin Sozialpolitik beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg.

Hinweis: Im Rahmen der bundesweiten Aktionswoche der Kampagne zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes finden vom 16. bis zum 27. Mai 2023 verschiedene Veranstaltungen in ganz Deutschland statt.


Vergissmeinnicht – terre des hommes und PRO ASYL fordern von der Bundesregierung umgehende Verbesserungen beim Familiennachzug

Zum Internationalen Tag der Familie am 15. Mai fordern terre des hommes und PRO ASYL sowie weitere Menschenrechts- und Kinderrechtsorganisationen von der Bundesregierung, endlich ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einzulösen, den Familiennachzug zu erleichtern. Unter dem Motto #Vergissmeinnicht machen dies bundesweit Aktivist*innen mit der Übergabe einer Vergissmeinnicht-Blume gegenüber ihren Abgeordneten stark. Mit der zentralen Aktion in Berlin wird die Bundesregierung durch ein Blumenmeer von 416 Vergissmeinnicht – eine pro Abgeordnete*n – und der Übergabe einer Blume an Fraktionsvertreter*innen vor dem Reichstag an ihr Versprechen erinnert.

Aktuell warten zehntausende Familien, die durch Flucht und Verfolgung getrennt wurden, darauf, in Deutschland wieder vereint zu werden. Vor allem rechtliche Regelungen verhindern, dass ihr Familiennachzug schnell, rechtssicher und human erfolgen kann. So ist bei Kriegsflüchtlingen, die subsidiären Schutz erhalten, der Nachzug auf 1.000 Personen im Monat beschränkt und an zusätzliche Bedingungen geknüpft. Bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die etwa aufgrund von drohender Zwangsrekrutierung oder Zwangsverheiratung aus Ländern wie Afghanistan oder Somalia allein fliehen mussten, haben zwar die Eltern, nicht aber die Geschwister ein Recht auf Familiennachzug. Lange Verfahrensdauern aufgrund mangelnder Digitalisierung und langsam arbeitender Behörden verzögern den Familiennachzug teils um mehrere Jahre und halten die Betroffenen in einem schier endlosen Wartezustand.

„Jeder Tag, an dem geflüchtete Kinder und Jugendliche von ihren Familien getrennt sind, ist einer zu viel“, erklärt Sophia Eckert, Referentin für Migration und Flucht bei terre des hommes. „Das gilt nicht nur für Ehepartner*innen, Eltern und Kinder, sondern auch für Geschwister. Eine von terre des hommes in Auftrag gegebene Forsa-Umfrage zeigt: Die enge aufenthaltsrechtliche Definition von Familie, die Geschwister ausschließt, ist nicht mehr zeitgemäß. Über zwei Drittel der Befragten befürworten den Geschwisternachzug, 96 Prozent und damit nahezu alle Befragten gaben an, dass Geschwister für Kinder nach ihrer Meinung zur Kernfamilie gehören. Als Teil der Kernfamilie müssen auch sie endlich, genau wie die Eltern, ein Nachzugsrecht erhalten. Entsprechende Erleichterungen aus dem Koalitionsvertrag müssen unverzüglich umgesetzt werden“, so Eckert.

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag 2021 versprochen, die beschriebenen Missstände aufzuheben, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten und den Geschwisternachzug zu erleichtern sowie Verfahren zu beschleunigen und zu digitalisieren. Doch die Umsetzung in gesetzliche Regelungen blieb bislang aus.

„Die notwendigen Verbesserungen beim Familiennachzug waren eines der zentralen Versprechen des Koalitionsvertrags in Asylfragen. Es ist unsäglich, dass die Bundesregierung diese Verbesserungen weiter verzögert und stattdessen nun neue Verschärfungen bei der Abschiebungshaft plant. Dass nach Deutschland geflüchtete Menschen etwa aus Afghanistan oder Eritrea mehrere Jahre auf ihre Kinder oder Ehepartner*innen warten müssen, ist für sie persönlich und integrationspolitisch eine Katastrophe“, kommentiert Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL.

Der Koalitionsvertrag war für zehntausende auf der Flucht getrennte Familien ein Hoffnungsschimmer. Es ist aktuell nicht absehbar, wann dieses Vorhaben nun endlich angegangen wird. PRO ASYL und terre des hommes fordern die Bundesregierung auf, diese unhaltbare Situation zu beenden und durch entsprechende gesetzliche Veränderungen beim Familiennachzug das Recht auf Familienleben der Betroffenen und die damit verbundenen Kinderrechte endlich angemessen zu würdigen.