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Die Bundesregierung hat ein Förderprogramm für den Aufbau einer behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung gestartet. Dieses war war Teil eines zum neuen Jahr in Kraft getretenen Gesetzes, demnach der Bund zur Förderung einer flächendeckenden, behördenunabhängigen Beratung verpflichtet ist. So wurde durch das Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren am 1. Januar 2023 unter anderem §12a des Asylgesetzes (AsylG) vollständig neu gefasst. Darin heißt es nun in Satz 1: „Der Bund fördert eine behördenunabhängige, ergebnisoffene, unentgeltliche, individuelle und freiwillige Asylverfahrensberatung.“ Mit der Beratung im Sinne des §12a AsylG sollen künftig also nichtstaatliche Organisationen beauftragt werden. Der Förderaufruf wurde auf der Webseite des BAMF veröffentlicht.
Am 01. Januar 2023 tritt das Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht nun endlich in Kraft. Das sind gute Neuigkeiten für viele Menschen in Deutschland, die seit Jahren im prekären Status einer Duldung leben. Schlechte Nachrichten gibt es allerdings für junge Menschen: Durch die Einführung einer einjährigen Vorduldungszeit in den §25a des Aufenthaltsgesetzes sind diese in Zukunft einer erhöhten Abschiebegefahr ausgesetzt, bevor sich ihnen eine Bleibeperspektive bietet. Darüber hinaus bleibt angesichts der aktuellen Überlastungssituation in den Ausländerbehörden fraglich, inwiefern Menschen ihr Recht auf einen Aufenthalt überhaupt zeitnah in Anspruch nehmen können.
Nach der Abstimmung im Bundesrat am 16. Dezember 2022 tritt das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts am 01. Januar 2023 endlich in Kraft. Menschen, die am 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben, soll ein 18-monatiges Aufenthaltsrecht erteilt werden. Diese Zeit soll es ihnen ermöglichen, die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen. „Wir begrüßen, dass mit dieser Regelung Perspektiven für Menschen geschaffen werden, die bereits seit vielen Jahren unter aufenthaltsrechtlich prekären Bedingungen in Deutschland leben“, kommentiert Dr. Annette Holuscha-Uhlenbrock, Vorsitzende der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg.
Schlechte Nachrichten hält das neue Gesetz allerdings für junge Menschen bereit. Zwar sollen junge Menschen künftig bereits nach drei statt nach vier Jahren des Aufenthalts in Deutschland Zugang zu einer Aufenthaltserlaubnis nach §25a des AufenthG erhalten und dies nicht mehr nur bis zum 21., sondern bis zum 27. Lebensjahr. Allerdings müssen sich die jungen Menschen hierfür zukünftig seit mindestens einem Jahr im Rechtsstatus der Duldung befinden. Durch die Einführung dieser Vorduldungszeit schafft die Bundesregierung zusätzliche Spielräume, betroffene junge Menschen abzuschieben, bevor die Bleiberechtsregelung überhaupt greift. Damit erschwert sie die gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten junger Menschen, die während dieser zwölf Monate in Unsicherheit leben müssen. „Ein Jahr ist eine lange Zeit im Leben eines jungen Menschen“, kommentiert Gottfried Härle von der Unternehmerinitiative Bleiberecht durch Arbeit, in der sich über 150 Unternehmen aus ganz Baden-Württemberg zusammengefunden haben. „Gerade auch im Hinblick auf den Arbeits- und Fachkräftemangel fordern wir die Landesregierung dazu auf, in Baden-Württemberg alle Spielräume pragmatisch zu nutzen, um jungen Menschen zu ermöglichen, sich ohne Angst vor Abschiebung auf ihre Ausbildung konzentrieren zu können.“
Insgesamt bleibt offen, inwiefern Menschen ihr Recht auf den Chancen-Aufenthalt überhaupt zeitnah in Anspruch nehmen können. Grund hierfür ist die Überlastungssituation vieler Ausländerbehörden. „Es ist zu befürchten, dass sich viele Anträge zunächst unbearbeitet auf den Schreibtischen der Sachbearbeiter*innen stapeln werden“, meint Lucia Braß, erste Vorsitzende des Flüchtlingsrats. Bereits aktuell müssen Antragsteller*innen zum Teil Monate auf eine Antwort warten. Diese Wartezeiten sind nicht nur psychisch zermürbend, sondern drohen auch, das Vertrauen in den Rechtsstaat zu untergraben. Außerdem ist diese Situation äußerst unbefriedigend für alle Arbeitgeber*innen, die Geflüchtete beschäftigen. Wir fordern die Landesregierung dazu auf, sich um zusätzliches Personal zu bemühen und pragmatische Lösungen zu finden, mit denen sich Bearbeitungszeiten verkürzen lassen. So könnten zum Beispiel innerhalb der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen Duldungen oder Aufenthaltserlaubnisse für längere Zeiträume ausgestellt werden.
Immer wieder sind geflüchtete Frauen von weiblicher Genitalbeschneidung bzw. -verstümmelung betroffen. Sie sind ehrenamtlich in der Geflüchtetenarbeit engagiert und fragen sich, wie Sie betroffene Frauen unterstützen können? In unserer Online-Fortbildung liefern Ihnen unsere Referent*innen Milena Heidger und Ebou Sarr wichtige Hintergrundinformationen zum Thema FGM/C (female genital mutilation/cutting). Was genau ist FGM/C und welche unterschiedlichen Formen gibt es? In welchen Kontexten kommt es zu Genitalbeschneidung bzw. -verstümmelung und was sind die Folgen für die betroffenen Frauen, zum Beispiel bei Geburten? Welche Strategien gibt es in unterschiedlichen Ländern zur Bekämpfung von FGM/C und welche Rolle spielt dabei die Entwicklung alternativer Übergangsrituale? Welche Beratungsstellen und Präventionsmöglichkeiten gibt es in Baden-Württemberg? Unsere Referent*innen zeigen nicht nur Daten und Fakten rund um das Thema FGM/C auf, sondern vermitteln Ihnen auch Hilfreiches für den Kontakt zu betroffenen Frauen.
Referent*innen: Milena Heidger ist ausgebildete Hebamme und Vorstandsmitglied im Freundeskreis Asyl Rottweil e.V. Ebou Sarr ist Mitarbeiter beim Flüchtlingsrat Baden-Württemberg und Sozialarbeiter, Forscher und Ausbilder für Gesundheitsfachkräfte in den Bereichen Prävention, Management und Förderung eines alternativen Übergangsrituals zu FGM/C.
Die Veranstaltung wird mit Zoom durchgeführt und ist kostenlos. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.
Angesichts der weiterhin hohen Zugangszahlen von geflüchteten Menschen nach Baden-Württemberg lädt Ministerpräsident Winfried Kretschmann heute verschiedene staatliche, kommunale und zivilgesellschaftliche Akteur*innen zum Flüchtlingsgipfel ein. Zu diesem Anlass fordern der Paritätische Wohlfahrtsverband und der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg ein Umdenken in der Flüchtlingspolitik des Landes. Gute Aufnahmebedingungen und die Inanspruchnahme ihres Rechts auf Schutz vor Verfolgung müssen für alle Geflüchteten in Baden-Württemberg sichergestellt werden.
Wir begrüßen die Solidarität der Zivilgesellschaft und die politischen Entscheidungen auf EU-Ebene, welche zu einer vereinfachten Aufnahme von Ukrainer*innen in Deutschland geführt haben. Darüber darf jedoch nicht vergessen werden, dass auch in anderen Regionen der Welt Menschen tagtäglich durch Kriege und bewaffnete Konflikte zur Flucht gezwungen werden. Auch diesen Menschen gegenüber sollten wir uns solidarisch zeigen. Die jüngste Forderung der baden-württembergischen Justizministerin nach einem Stopp des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan ist völlig inakzeptabel und scharf zu verurteilen. „Schutzsuchende Menschen unterschiedlicher Herkunft dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden“, erklärt Anja Bartel, Geschäftsleiterin des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. Darüber hinaus fordern wir, dass die Art und Weise, wie Ukrainer*innen aufgenommen wurde, als Positivbeispiel für die Aufnahme aller Geflüchteten im Land dient. „Es ist ethisch-moralisch nicht zu begründen, dass geflüchtete Menschen aufgrund ihrer Herkunft unterschiedlich behandelt werden“, so Lucia Braß, erste Vorsitzende des Flüchtlingsrats.
„Wir brauchen eine lösungsorientierte Debatte um die kommunale Unterbringung von allen Geflüchteten im Land. Dabei müssen Qualitätsstandards in der Unterbringung und begleitende Flüchtlingssozialarbeit für eine nachhaltige Integration berücksichtigt werden. Wir sehen Bund und Land in der Pflicht, die Kommunen hierfür finanziell entsprechend auszustatten“, erklärt Ulf Hartmann, Vorstand des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg. „Wir benötigen eine humanitäre Flüchtlingspolitik, die nicht nach Aufnahmeprogrammen oder Herkunftsländern unterscheidet, sondern das Recht auf Schutz vor Verfolgung als ein unantastbares Menschenrecht anerkennt und dauerhafte Integration fördert“, so Hartmann.
Trotz der aktuellen Herausforderungen darf der öffentliche Diskurs nicht auf finanzielle Überforderung und Überlastung reduziert werden. Dies könnte in der Zivilgesellschaft zu einer verstärkten Abwehrhaltung gegenüber geflüchteten Menschen beitragen. Hier sehen wir die Landesregierung klar in der Verantwortung, die Notstandrhetorik nicht weiter zu befeuern, sondern flexible Unterbringungskonzepte zu erarbeiten, die Land und Kommunen in Zukunft besser auf die Unterbringung geflüchteter Menschen vorbereiten. Gemeinsam fordern der Paritätische Wohlfahrtsverband und der Flüchtlingstrat die Landesregierung dazu auf, die Realität aktueller und zukünftiger Fluchtbewegungen pragmatisch anzuerkennen und gute Aufnahmebedingungen für alle Geflüchteten zu schaffen.
Ende Oktober 2022 kam es in Baden-Württemberg bei einer Abschiebung nach Georgien zur Trennung einer Familie. Während die Polizei Mutter und Kinder im Alter von drei, fünf und sechs Jahren am frühen Morgen aus ihrer Unterkunft abgeholt hatte, wurde der Vater der Familie in Deutschland zurückgelassen. Gegen fünf Uhr morgens drang die Polizei am 17.10.2022 in die Unterkunft der fünfköpfigen georgischen Familie in Baden-Württemberg ein, deren Asylantrag zu Beginn des Jahres endgültig abgelehnt worden war. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich Mutter und Kinder allein in der Unterkunft. Laut Berichten der Familie flehte die Mutter die Polizist*innen an, sie mögen mit der Abschiebung warten, bis ihr Ehemann zurückgekehrt sei. Die Beamten hätten ihr allerdings ihr Mobiltelefon abgenommen, so dass sie über keine Möglichkeit verfügte, diesen zu kontaktieren. Die Abschiebung der Mutter und Kinder sei in großer Hektik durchgeführt worden. In Georgien angekommen seien sie völlig mittellos sich selbst überlassen worden. Der Ehemann, der die gemeinsame Unterkunft bei seiner Rückkehr leer vorgefunden hatte, ist inzwischen „freiwillig“ nach Georgien ausgereist. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg verurteilt diese Abschiebepraxis aufs Schärfste. „Offensichtlich sind der Landesregierung Abschiebungen wichtiger als der Schutz der betroffenen Familien und Kinder. Ich bin immer wieder schockiert davon, welche menschlichen Tragödien in Kauf genommen werden, um die Abschiebezahlen zu steigern“, kommentiert Anja Bartel vom Flüchtlingsrat. Dass es im Vorfeld von Abschiebungen zur Beschlagnahmung von Handys kommt, hat der Flüchtlingsrat schon häufiger beobachtet. Dies sabotiert nicht nur die Möglichkeit der Betroffenen, einen Rechtsbeistand zu kontaktieren, sondern erschwert ihnen auch nach der Ankunft im Herkunftsland die Kontaktaufnahme zu Unterstützer*innen. Grundsätzlich sind durch Abschiebung herbeigeführte Familientrennungen in Baden-Württemberg legal. Laut der baden-württembergischen Leitlinien zur Abschiebepraxis im Land sollen bei drohenden Familientrennungen allerdings die Grundsätze des Artikels 6 des Grundgesetzes zum besonderen Schutz der Familie sowie des Artikels 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention zum Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens berücksichtigt werden. „Dabei ist grundsätzlich fragwürdig, inwiefern sich diese Grundsätze überhaupt mit Familientrennungen vereinbaren lassen“, kommentiert Meike Olszak vom Flüchtlingsrat. Der Flüchtlingsrat fordert eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit dem migrationspolitischen Instrument der Abschiebungen. Zahlreiche Studien haben die drastischen Auswirkungen, die Abschiebungen für Betroffene haben, zur Genüge untersucht. Insbesondere bei Kindern und Jugendliche hinterlässt diese menschenfeindliche Praxis langfristig Spuren.
Auf Initiative des Lore Perls Hauses (für seelische Gesundheit) Pforzheim und Unterstützung durch das Kulturhaus Osterfeld versammeln sich Künstler, Autoren, Schauspieler*innen, Bürger*innen der Stadt für dieses Theaterprojekt. Zehn Jahre sind seit dem berühmten Brief der Bürgermeisterin Lampedusas Giusi Nicolini an die europäischen Staatschefs vergangen und ihre Worte: „Ich bin über die Gleichgültigkeit entrüstet, die alle angesteckt zu haben scheint. Ich bin entrüstet über das Schweigen Europas, das gerade den Friedensnobelpreis erhalten hat, und nichts sagt, obwohl hier die Zahl der Toten daran glauben lässt, es wäre Krieg.“ sind aktueller denn je und Anlass für diese Inszenierung. Sein 2014 geschriebenes und 2016 uraufgeführtes Stück „Die Bürgermeisterin Lampedusas“ erweiterte der Neuenbürger Autor und Psychologe Dietrich Wagner um zwei weitere dramatische Texte. „Napoleon der Fünfte“ liefert die Innenansicht eines Staatsdieners, der sich an der Erkenntnis abarbeitet, dass die „Geschichte mit toten Gäulen ins Ziel reitet“. Er stellt, beunruhigt durch zu viele Siege, den Sinn politischen Handelns in Frage. Im letzten Teil der Trilogie mit dem Titel „Die Revolutionäre“ lässt Wagner die beiden Spieler*innen aus Teil 1 und Teil 2 aufeinandertreffen und nach politischen Alternativen ringen. Durch alle drei Teile zieht sich wie ein roter Faden die Frage nach der persönlichen Verantwortung des Einzelnen. In der Regie von Hannes Hametner wird dieses Triptychon zu einem Spiel mit den Möglichkeiten des Theaters. Neben der Arbeit mit den Schauspieler*innen führte er in einem wochenlangen Workshop für diese Arbeit einen Chor von Bürger*innen aus Pforzheim und des Enzkreises zusammen und entwickelte mit Ihnen ihren Ausdruck für die Inszenierung. Im Anschluss an die jeweilige Vorstellung (gegen 21 Uhr) findet ein Publikumsgespräch mit Autor, Regisseur, Schauspieler*innen und Vertreter*innen aus Politik, Kultur und der Zivilgesellschaft statt.
Mit: Friederike Pöschel, Lutz Wessel und Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Pforzheim und des Enzkreises. Text: Dietrich Wagner, Regie/Raum: Hannes Hametner, Regieassistenz: Selda Falke, Kostüme: Mareile von Stritzky
Premiere am 14.12.2022 19 Uhr zweite Vorstellung am 15.12. 2022 19 Uhr im Kulturhaus Osterfeld, Pforzheim
In einem an Bundesinnenministerin Nancy Faeser versandten Brief spricht sich Marion Gentges gegen die Aufnahme afghanischer Geflüchteter im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms aus. Damit revidiert die Ministerin die bisherige Position der Landesregierung und nimmt offen in Kauf, dass auch besonders schutzbedürftige Afghan*innen der Schreckensherrschaft der Taliban ausgesetzt bleiben.
Nach langem Zögern hatte die Bundesregierung diesen Oktober den Start des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan angekündigt, in dessen Rahmen 1000 Afghan*innen pro Monat aufgenommen werden sollen. Im Programm angelegte Hürden für Betroffene, sowie dessen intransparenter Auswahlmechanismus stehen aktuell stark in Kritik. In einem diesen November an Bundesinnenministerin Faeser adressierten Brief hat die baden-württembergische Justizministerin Gentges nun selbst diesem Bundesaufnahmeprogramm ihre Unterstützung entzogen. Eine Aufnahme afghanischer Geflüchteter sei aktuell „unverantwortlich“, verkündet sie wohl in dem Schreiben. „Die Aussagen, die Gentges in ihrem Brief getroffen hat, haben mich zutiefst bestürzt“, berichtet Lucia Braß, erste Vorsitzende des Flüchtlingsrats. „Sie zeugen von einer erschreckenden Gleichgültigkeit dem Schicksal unzähliger Afghan*innen gegenüber, die weiterhin unter Lebensgefahr im Taliban-Regime ausharren.“
Aus der Perspektive des Flüchtlingsrats ist Gentges Position umso schockierender, als dass das Justizministerium dem Verein gegenüber noch zu Beginn des Jahres versprochen hatte, in Kooperation mit dem Bund „schnelle und zufriedenstellende Lösungen für die Personen in Afghanistan“ finden zu wollen. Vorausgegangen war eine Petition, in der der Flüchtlingsrat zusammen mit 10 000 Unterzeichner*innen sichere Fluchtwege aus Afghanistan, aufenthaltsrechtliche Sicherheit für hier lebende Afghan*innen, sowie die Auflage eines Landesaufnahmeprogramms Afghanistan gefordert hatte. Diese Petition war dem für Migrationsfragen zuständigem Justizministerium im Dezember 2021 überreicht worden. Insbesondere die Forderung nach einem Landesaufnahmeprogramm Afghanistan hatte das Justizministerium allerdings mit Verweis auf das sich anbahnende Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan vehement zurückgewiesen.
Wie lässt sich die plötzliche Kehrtwende erklären? In ihrem Brief an die Bundesinnenministerin argumentiert Gentges wohl mit den hohen Zugangszahlen ukrainischer Geflüchteter, die zu einer Überbelastung der Aufnahmestruktur geführt hätten. Mit dieser Aussage bekräftigt Gentges nicht nur, dass es in ihren Augen Geflüchtete erster und zweiter Klasse gibt. Ihre Notstandsrhetorik schürt darüber hinaus eine flüchtlingspolitische Abwehrhaltung in der Bevölkerung. „Die Schutzbedürftigkeit von Afghan*innen wird faktisch durch die Aufnahme von Ukrainer*innen jedoch nicht relativiert“, kommentiert Anja Bartel vom Flüchtlingsrat.
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