Sie haben rechtliche Fragen oder brauchen einen Rat? Wir bieten Ihnen eine Beratung per Telefon und E-Mail an, eine persönliche Beratung vor Ort ist leider nicht möglich. Rufen Sie uns bei Bedarf daher an oder schreiben Sie uns jederzeit eine Nachricht.
Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer für Rückfragen an. Bitte teilen Sie uns auch mit, ob Sie Mitglied des Flüchtlingrats sind. Weitere Infos zu unserer Beratung finden Sie hier.
Bitte beachten Sie bei E-Mailanfragen, dass wir für die Bearbeitung Ihrer Anfrage keine personenbezogenen Daten der Geflüchteten (Name, Aktenzeichen, Adresse, Geburtsdatum, etc.) benötigen. Im Sinne des Datenschutzes bitten wir Sie darum, diese Informationen nicht anzugeben bzw. zu schwärzen.
Geflüchtete LSBTIQ* brauchen besonderen Schutz: Psychische Belastungen durch den Zwang sich und die eigene sexuelle Orientierung zu verleugnen sowie Einschüchterung und Gewalt gegen geoutete queere Geflüchtete sind leider noch immer Realität.
Im online-Webtalk, veranstaltet vom Schwulen- und Lesbenverband (LSVD), soll es neben möglichen Schutzkonzepten für junge LSBTIQ*-Geflüchtete, auch um die Frage der Begleitung von Coming-Out-Prozessen gehen. Außerdem werden mögliche Zugänge für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe und queere Beratungsstrukturen diskutiert. Denn diese sind notwendig, um junge LSBTIQ* vor Gewalt und Anfeindungen schützen und in ihrem Aufwachsen begleiten zu können. Moderieren wird Ina Wold von Queer Refugees Deutschland.
Referent*innen:
Alva Träbert (Referentin BeSAFE – Besondere Schutzbedarfe bei der Aufnahme von Geflüchteten erkennen / Leitung Schulungsprojekt LSBT*I* und Flucht, Rosa Strippe e.V.)
Lisa vom Felde (Referentin BeSAFE / Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer – BAfF e.V.)
Orion (Jugendgruppe Spektrum / In-Haus)
Veranstaltet wird der Talk vom LSVD im Rahmen der Regenbogenparlamente. Ziel dieses Projektes ist der diskriminierungsfreie und professionelle Umgang mit Themen der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt in wichtigen gesellschaftspolitischen Bereichen, wie beispielsweise der Arbeit mit Geflüchteten.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.
Leider ist der Kontakt mit Jobcentern und Arbeitsagenturen aufgrund von Corona immer noch kaum persönlich möglich. Die Behörden bestehen weiterhin in den meisten Fällen auf telefonische oder digitale Kommunikation. Das stellt insbesondere für Menschen, die nicht Deutsch sprechen, eine große Barriere dar. Deshalb sind Dolmetsch- und Übersetzungsdienste für die Verständigung mit Behörden meist unabdingbar.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege hat daher eine Handreichung erstellt, in der sie über bestehende Möglichkeiten der Inanspruchnahme solcher Dolmetsch- und Übersetzungsdienste informiert. Diese Handreichung finden Sie hier als PDF zum Download.
Um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für Familien mit niedrigem Einkommen zu mildern, wird im August 2021 der sogenannte Kinderfreizeitbonus ausgezahlt. Der einmalige Bonus von 100 Euro pro Kind kann ganz individuell für die Freizeitgestaltung ausgegeben werden. Damit möchte der Staat Familien unterstützen, die im August 2021 Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Bundesversorgungsgesetz erhalten. Ebenfalls anspruchsberechtigt sind Familien, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Der Bonus wird im Normalfall automatisch und ohne Antrag ausgezahlt. Aber Achtung: Familien, die keinen Kinderzuschlag, sondern nur Wohngeld oder Sozialhilfe beziehen, müssen einen formlosen Antrag stellen. Das geht ganz einfach mit diesem PDF.
Seit nun mehr siebzig Jahren können sich Menschen auf der Flucht auf geltendes Völkerrecht berufen, wenn sie in einem anderen Staat Schutz vor Verfolgung suchen. Am 28. Juli 1951 unterzeichneten die Mitgliedsstaaten des Völkerbundes, der Vorgängerorganisation der UN, die sogenannte Genfer Flüchtlingskonvention (GFK). Damit legten sie zum ersten Mal in einem völkerrechtlichen Abkommen universell fest, dass Menschen, die vor Krieg, Gewalt oder politischer Verfolgung fliehen, besonderen Schutz genießen. Zuvor gab es, wenn überhaupt, nur bilaterale Abkommen.
Vom Schutz für Europäer*innen zum Schutz für alle
1951 war das Abkommen noch auf den Schutz der europäischen Vertriebenen des zweiten Weltkrieges ausgelegt und wurde über die Jahre zunehmend verallgemeinert: Zeitliche und geographische Begrenzungen der Konvention wurden durch das sogenannte „Protokoll von 1967“ aufgehoben. Inzwischen sind insgesamt 149 Staaten der Konvention oder dem Protokoll beigetreten und haben sich damit verpflichtet, flüchtenden Menschen besonderen Schutz zu gewähren und die Wahrung grundlegender Rechte sicherzustellen. Zu diesen Rechten gehört beispielsweise Religions- und Bewegungsfreiheit, aber auch das Recht auf Arbeit und Bildung. Zentrale Bedeutung kommt außerdem dem Non-Refoulement-Prinzip zu: Dieses Rechtsprinzip legt fest, dass Geflüchtete nicht in Staaten ausgewiesen oder zurückgeschoben werden dürfen, in denen ihnen Folter oder Menschenrechtsverletzungen drohen.
Wer ist denn überhaupt ein „Flüchtling“?
Auch das wurde in der Genfer Flüchtlingskonvention erstmals genau definiert. Ein „Flüchtling“ ist demnach jede Person, die aufgrund persönlicher Verfolgung „wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung“ aus ihrem Heimatland flüchten musste. In diesem Fall kommt der Heimatstaat nicht mehr seiner grundlegenden Schutzverantwortung gegenüber seinen Staatsbürger*innen nach. Daher springt die internationale Staatengemeinschaft ein und garantiert so für die Rechte der verfolgten Person, wo es der Heimatstaat nicht leisten kann oder möchte. Zwar bildet demnach die GFK die historische Grundlage für den internationalen Flüchtlingsschutz, inzwischen gibt es aber noch weitere europäische und nationale Schutzformen, die unter anderem über ein Asylverfahren zuerkannt werden können.
70 Jahre alt – und noch immer aktuell?
Weltweit sind 82,4 Millionen Menschen (Stand Ende 2020) auf der Flucht. Allein 2020 flüchteten durchschnittlich 30.684 Menschen pro Tag – das sind mehr als jemals zuvor. Siebzig Jahre nach Unterzeichnung der Genfer Konvention ist wirksamer Flüchtlingsschutz also wichtiger denn je.
Weiterführende Informationen zur Genfer Flüchtlingskonvention:
Der Schweizer Flüchtlingsrat erklärt in diesem Video weitere Details zur Genfer Flüchtlingskonvention.
Auf dieser Übersichtsseite beleuchtet der UNHCR die Geschichte der Konvention noch genauer.
Die Konvention finden Sie außerdem hier zum Nachlesen.
2017 ratifizierte Deutschland das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“. Die aktuell 45 Unterzeichnerstaaten des – auch „Istanbul-Konvention“ genannten – völkerrechtlichen Vertrages verpflichten sich, Frauen und Mädchen effektiv vor Gewalt zu schützen. Außerdem ist Zweck des Übereinkommens, Opfer von Gewalt gegen Frauen umfassende staatliche Unterstützung zukommen zu lassen.
Soweit die Theorie. Dass es in der Praxis ganz anders aussieht, offenbart nun ein ausführlicher Bericht von PRO ASYL, den Flüchtlingsräten und dem Institut für Kulturanthropologie der Universität Göttingen. Gerade geflüchtete Frauen und Mädchen erfahren ganz besonders oft Gewalt. Gleichzeitig erhalten geflüchtete Frauen und Mädchen, wenn sie von Gewalt betroffen sind, weit seltener die angemessene psychosoziale und medizinische Unterstützung, die sie dringend benötigen. Das liege auch daran, so PRO ASYL, dass besonders vulnerable Schutzsuchende häufig gar nicht als solche erkannt werden.
Der Bericht macht außerdem die Problematik der Sammelunterkünfte deutlich: Oft bestehe kaum die Möglichkeit für Privatsphäre, da Zimmer nicht abgeschlossen werden können. Zudem sind viele Unterkünfte sehr abgelegen und die Wege, um im Notfall Hilfe zu holen, weit. Angst vor Übergriffen durch Mitbewohner ist daher für viele Frauen ein alltäglicher Begleiter.
Den kompletten Bericht finden Sie hier als PDF zum Download.
Eine ausführliche Zusammenfassung des Berichts hat ProAsyl hier zur Verfügung gestellt.
Das Kulturzentrum franz.K, adis e.V., die Katholische Betriebsseelsorge, DGB BW, mira, vielfalt integration jetzt! und das FIZ Stuttgart laden am Montag den 19. Juli um 17 Uhr zu einem öffentlichen Fachgespräch zum Thema „Arbeitsausbeutung ist keine Bagatelle!“ ein.
Die Veranstaltung wird Problemlagen aufzeigen, auf die Betroffene und Berater*innen in ihrer täglichen Praxis stoßen. Außerdem sollen Problemansätze betrachtet, und über Lösungen gesprochen werden.
Anwesend sein werden neben Betroffenen von Arbeitsausbeutung und Vertreter*innen der Beratungsstellen mira, FairCare, Faire Mobilität auch Abgeordnete der Parteien CDU, SPD, Grüne, FDP und Linke.
Die Veranstaltung wird sowohl in Präsenz (Unter den Linden 23, Reutlingen) als auch als Online-Veranstaltung über einen YouTube Livestream stattfinden.
Mit dem Infoheft, welches im Rahmen des Forschungsprojektes „JuFlu: Übergänge im Leben junger Geflüchteter“ der HAWK Hildesheim entstand, können begleitete und unbegleitete geflüchtete Jugendliche anhand der Geschichten von Aleyna und Amir Antworten auf Fragen zu den Themen Ankommen in Deutschland, Asyl, Alltag, Bildung, Soziale Kontakte, Ich-Sein, Freiheit & Sicherheit, Emotionen sowie Ziele, aus der Perspektive anderer Jugendlicher finden. Für das Heft wurden persönlichen Erfahrungen von knapp 50 jungen Geflüchteten zusammengetragen und um das Wissen von Fachkräften aus der Praxis ergänzt.
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen stand dem Projekt unterstützend beiseite.
Das Heft liegt in den Sprachen vor Deutsch, Englisch, Farsi und Arabisch vor.
Weitere Informationen, sowie das Heft in allen vier Sprachen finden Sie hier
Die gemeinsame Handreichung der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen und dem Hessischen Flüchtlingsrat, informiert über die rechtlichen Rahmenbedingungen bei Abschiebungen aus Gemeinschaftsunterkünften und bietet Haupt- und Ehrenamtlichen eine Orientierung über Handlungsoptionen.
Die Handreichung behandelt unter anderem folgende Themen: Abschiebung – Grundbegriffe und Verfahren, Durchsuchen oder Betreten von Flüchtlingsunterkünften – Was darf die Polizei?, Soziale Arbeit unter Kooperationsdruck, Schweigepflicht gegenüber Klient*innen, Kriminalisierung humanitären Handelns.
Im ersten Halbjahr von 2021 wurden insgesamt 518 Menschen aus Baden-Württemberg abgeschoben, 244 davon im ersten Quartal. Das häufigste Zielland war dabei Georgien, wohin 43 Abschiebungen durchgeführt wurden. Nach Gambia wurden 18 Personen abgeschoben, nach Afghanistan 13. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2020, wo es insgesamt 655 Abschiebungen gab, wurden 137 Personen weniger abgeschoben.
Der Flüchtlingsrat möchte das Engagement von Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund unterstützen und sie im Rahmen eines Weiterbildungsprogrammes zu Multiplikator*innen fortbilden. Weil geflüchtete Menschen sich mit ihren Fragen und Problem häufig als erstes an Menschen aus ihren eigenen Communities wenden, und in den Communities ohnehin ein regelmäßiger Austausch und ein Informationsfluss stattfindet, setzt das Programm genau hier an. Es bestärkt die Teilnehmenden darin, andere geflüchtete Menschen zu unterstützen und weiterzuhelfen in Bezug auf die diversen Problemen und Fragen, mit denen sie konfrontiert werden. Das Angebot hat einen empowernden Charakter, da es sowohl die Fähigkeit zur Selbsthilfe und der gegenseitigen Hilfe unter Geflüchteten fördert, als auch fachliche Kompetenz stärkt.
Die Fortbildungen können auf Deutsch und Englisch durchgeführt werden.
Ablauf
Das Programm besteht aus sechs Veranstaltungen, die unter Beteiligung sowohl der Teilnehmenden als auch weiterer Personen mit Fluchterfahrung konzipiert und durchgeführt werden. Die Multiplikator*innen sollen dadurch im Sinne des Peer-to-Peer-Prinzips in der Lage sein, andere Geflüchtete beispielsweise über aufenthaltsrechtliche Aspekte und Fragen des Alltagslebens in Deutschland zu informieren und bei Bedarf an entsprechende fachliche Beratungsstellen weiter zu verweisen. Zudem soll der kritische Umgang mit Informationen und Informationsquellen geschult werden. Haben Sie Interesse an einer Teilnahme? Dann melden Sie sich einfach bei den zuständigen Mitarbeiter*innen des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg.
Mit allen Interessierten wird in individuelles Vorgespräch geführt, um die Erwartungen und Interessen der Teilnehmenden zu erfahren. So wird sichergestellt, dass Inhalt und Format der Veranstaltungen den Wünschen der Teilnehmenden entsprechen.
Dieses Angebot findet im Rahmen des Projekts „Integration mit Perspektive – Individuell. Kultursensibel. Nachhaltig“ statt, das der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg gemeinsam mit den Diakonischen Werken Breisgau-Hochschwarzwald, Freiburg und Lörrach mit Förderung des Asyl- Migrations- und Integrationsfonds der EU (AMIF) sowie der Heidehof Stiftung durchführt.
English version
Training for Multipliers – Free places in the project „Integration with perspective“
What we do
The Refugee Council wants to support the commitment of people with a refugee and migration background and train them as multipliers within the framework of a further education programme. Because refugees often first turn to people from their own communities with their questions and problems, and because there is a regular exchange and flow of information in the communities anyway, this is precisely where the programme comes in. It encourages the participants to support and help other refugees with the various problems and questions they are confronted with. The programme has an empowering character, as it promotes self-help and mutual assistance among refugees, as well as strengthening professional competence.
The trainings can be held both in German and English.
How does it work?
The programme consists of six events that are designed and carried out with the participation of the participants as well as other people with refugee background. In the sense of the peer-to-peer principle, the multipliers should be able to inform other refugees, for example, about aspects of residence law and questions of everyday life in Germany and, if necessary, refer them to the appropriate professional counselling centres. In addition, the critical handling of information and information sources should be trained. Are you interested in participating? Then simply contact the responsible staff of the Baden-Württemberg Refugee Council.
Individual preliminary talks are held with all interested persons to find out about the expectations and interests of the participants. This ensures that the content and format of the events correspond to the wishes of the participants.
This offer takes place within the framework of the project „Integration with Perspective – Individual. Culturally Sensitive. Sustainable“ project, which the Baden-Württemberg Refugee Council is implementing together with the Diakonische Werke Breisgau-Hochschwarzwald, Freiburg and Lörrach with funding from the EU Asylum, Migration and Integration Fund (AMIF) and the Heidehof Foundation.
Datenschutz-Übersicht
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