Studie: „Bedeutet unser Leben nichts?“

Neu ankommende Geflüchtete werden in Deutschland in umzäunten Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht, in für mehrere hundert Menschen konzipierten Massenunterkünften, die den ersten Eindruck und das beginnende Leben in Deutschland wesentlich prägen. Die Isolation dort behindert das Ankommen und die Integration. Es fehlt der Zugang zu Beratung oder Rechtsbeistand – viele der Betroffenen stehen sowohl im Asylverfahren als auch bei drohender Abschiebung ohne Unterstützung da. Und Großunterkünfte für Flüchtlinge sind stigmatisierende Zeichen der Ausgrenzung, werden häufig zum Ziel von Hasskampagnen.

Eine neue Studie lässt nun die Betroffenen selbst ausführlich zu Wort kommen. Dr. Nikolai Huke von der Universität Kiel hat mit Bewohner*innen vor allem von Erstaufnahmeeinrichtungen gesprochen. Die Interviews machen nachvollziehbar, wie sich das alltägliche Leben dort gestaltet und zeigen auf berührende Weise die kleinen und großen Herausforderungen und Belastungen. Dies ist auch deshalb ein wichtiger Beitrag, weil der Zivilgesellschaft der ungehinderte Zugang in die Erstaufnahmelager und damit ein kritischer Blick auf deren innere Verhältnisse mancherorts verwehrt wird. Die Äußerungen der Betroffenen führen einmal mehr zu der Erkenntnis, dass die Bedingungen dort weder dem Wohl der betroffenen Menschen noch der Gesellschaft dienlich sind.

Pro Asyl (Hrsg.) 2021: „Bedeutet unser Leben nichts?“


Neuer Bericht zur Situation geflüchteter Frauen und Mädchen

Geflüchtete Frauen und Mädchen sind oft Gewalt ausgesetzt und haben schwierigeren Zugang zu Unterstützung bei Gewaltvorfällen – und das nicht allein im Herkunftsland. Ihre Lebenswirklichkeit ist an vielen Stationen ihres Lebens, in vielerlei Hinsicht und durch verschiedene Täter*innen von Gewaltverhältnissen geprägt. Dies betrifft häufig auch den monate- oder jahrelangen Fluchtweg und endet nicht mit der Ankunft in Deutschland.

Im Februar 2018 trat die Konvention des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Kraft. Diese sogenannte „Istanbul-Konvention“ hat den Zweck, Frauen vor Gewalt zu schützen, Gewalt gegen Frauen zu verhindern, zu verfolgen und zu beseitigen, Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung aller Opfer von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu fördern sowie die Gleichstellung von Frauen und Männern voranzubringen.

Ein aktueller Bericht geht nun der Frage nach, inwieweit die zentrale Verpflichtung der Istanbul-Konvention, der Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt und ihre Bekämpfung, in Bezug auf geflüchtete Menschen in Deutschland umgesetzt ist, und zeigt auf, wo noch Verbesserungen notwendig sind. Verfasserinnen dieses Berichts sind Expertinnen von Flüchtlingsräten aus den Bundesländern Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, von PRO ASYL und der Universität Göttingen.


„Wir schaffen das!“ … seit 6 Jahren! Und wie geht es weiter?

Mit diesem Fachtag lädt die Evangelische Erwachsenenbildung Ortenau ein zum Austausch über Erfahrungen, Positionierungen und (Heraus-)Forderungen im Prozess der Integration von Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund und bietet einen fundierten Überblick zu den entsprechenden aktuellen politischen Entwicklungen.

Geplant sind folgende Inhalte:
Aktuelle Entwicklungen der europäischen Migrationspolitik und Informationen zur Lage an den EU-Außengrenzen bzw. landespolitische Entwicklungen
Aufenthaltsverfestigung: Der Weg von der Aufenthaltserlaubnis zur Niederlassungserlaubnis
Trauma und Ehrenamtliche

Das Angebot richtet sich sowohl an ehrenamtliche Engagierte als auch an Fachkräfte aus den Bereichen Flüchtlingssozialarbeit und weiteren Unterstützungssystemen für geflüchtete Menschen.

Referent*innen:
Jürgen Blechinger, Jurist im Bereich Flucht, Migration und Interkulturelle Kompetenz, Referent für Flucht und Migration/Stabsstelle Migration, Diakonisches Werk Baden
Giles Stacey, Diakonisches Werk Offenburg
Lea Gräß, Caritas Ulm

Termin: Sa. 02.10.2021, 10:30 Uhr

Ort: Grimmelshausen-Gymnasium, Gymnasiumstr. 9, Offenburg

Anmeldung sind über die Homepage der Evangelischen Erwachsenenbildung möglich.


Kampagne: Menschenrechte sind #unverhandelbar!

Die Kampagne #unverhandelbar kritisiert die aktuelle Asyl- und Migrationspolitik und hat einen Forderungskatalog an die zukünftige Bundesregierung aufgestellt. Sie klärt kurz und übersichtlich über verschiedene Themen rund um Migration auf, zum Beispiel Antirassismus, Bleiberecht, Familien usw. Zu jedem Thema gibt es Forderungen, die gerne an Bundestagskandidat*innen im Wahlkampf herangetragen werden können. Außerdem gibt es einen Fragebogen, um die Kandidat*innen zu ihren Positionen zur Asylpolitik zu befragen und eine entsprechende Petition.

Unterstützt wird die Kampagne von einem Bündnis aus verschiedenen Organisationen.

Vorweg ein kurzer Auszug aus den Forderungen an die neue Bundesregierung:

  • Wir wollen ein Europa, das niemanden auf der Flucht ertrinken lässt und Menschen nicht durch hochgezogene Grenzzäune in Lebensgefahr bringt. 
  • Wir nehmen nicht hin, dass schutzsuchende Menschen kriminalisiert, an Europas Grenzen inhaftiert und monatelang festgesetzt werden. 
  • Wir wollen, dass die Hochrüstung von Europas Grenzen, Frontexeinsätze und Waffenexporte in Kriegs- und Krisengebiete gestoppt werden. 
  • Grundrechte sind nur etwas wert, wenn sie für alle Menschen gelten.


Neue Broschüre „Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktzugangs von Geflüchteten“

Der Informationsverbund Asyl & Migration sowie das Deutsche Rote Kreuz haben die Broschüre „Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktzugangs von Geflüchteten“ aktualisiert und in einer neuen Auflage herausgegeben.

Die Broschüre beinhaltet Informationen über Voraussetzungen und Möglichkeiten des Zugangs zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende, Menschen mit Schutzstatus und Menschen mit einer Duldung.

Die Broschüre richtet sich vor allem an Menschen, die in der Beratungspraxis arbeiten.

Sie kann kostenlos digital gelesen werden, oder gedruckt gegen eine Versandkostenpauschale bestellt werden.


Solidarität entgrenzen #offengeht!

PRO ASYL und weitere Organisationen haben in einem Positionspapier ihre Erwartungen zur Lösung wachsender globaler Herausforderungen formuliert. Sie kritisieren dabei die Fehler der EU- und NATO Außenpolitik in Afghanistan und die Abwälzung der Folgen auf die afghanische Bevölkerung.  Anstatt auf Nationalismus und Abschottung zu setzen, müsse man Solidarität über Ländergrenzen hinweg praktisch werden lassen und Schutzsuchenden mit einer humanen Migrations- und Flüchtlingspolitik begegnen.


Petition: Solidarität mit Afghan*innen: Humanitäre Aufnahme und sichere Bleibeperspektiven jetzt!

Mit Entsetzen verfolgen viele Menschen gerade die dramatischen Entwicklungen in Afghanistan, wo die Taliban die Macht übernommen haben und tausende Menschen versuchen, sich in Sicherheit zu bringen. Entsetzend ist auch das beschämende und menschenfeindliche Verhalten der politisch Verantwortlichen in Deutschland, die bis wenige Tage vor der Eroberung Kabuls durch die Taliban in erster Linie darauf bedacht waren, die mittlerweile zusammengebrochene Regierung unter Druck zu setzen, um weitere Abschiebungen hinzunehmen.

Den Flüchtlingsrat Baden-Württemberg erreichen Anfragen von verzweifelten Menschen, deren Familienangehörige sich noch in Afghanistan befinden. Teilweise geht es um Menschen, die auf ein Visum zum Familiennachzug warten, teilweise um Personen, die wegen ihrer Tätigkeiten hochgefährdet sind. In anderen Fällen geht es um Afghan*innen, die ein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben und sich gerade in Afghanistan aufhalten.

Wissenschaftler*innen und zivilgesellschaftliche Initiativen haben seit Monaten darauf hingewiesen, dass das Auswärtige Amt die Sicherheitslage in Afghanistan falsch einschätzt oder beschönigt. Afghan*innen, die in Deutschland leben, wurde dadurch eine sichere Bleibeperspektive sowie das Recht auf Familienzusammenführung verwehrt. Durch die Herauszögerung von Visaverfahren und Ausreise sitzen nun Menschen in lebensbedrohlicher Lage in Afghanistan fest, die längst in Sicherheit sein könnten.

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg fordert daher die Landesregierung auf,

  • sich für offene und sichere Fluchtwege für gefährdete Afghan*innen einzusetzen. Hierzu gehören nicht nur Ortskräfte, die für deutsche Institutionen und Einrichtungen gearbeitet haben, sondern auch zivilgesellschaftliche und politische Aktivist*innen, Familiennachzügler*innen und besonders vulnerable Personen und Gruppen;
  • beim Bund auf die Erklärung der Zuständigkeit aller deutschen Botschaften in der Region für Bearbeitungen von Visumsanträgen afghanischer Staatsangehöriger hinzuarbeiten und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit von Ausnahme-Visa bei der Einreise nach Deutschland zu nutzen. Es ist nicht zumutbar, dass Menschen, die in Afghanistan ausharren, ein langwieriges Visumsverfahren durchlaufen müssen;
  • dem Beispiel anderer Länder wie Berlin und Schleswig-Holstein zu folgen und ein Landesaufnahmeprogramm auf den Weg zu bringen, in dessen Rahmen aus Afghanistan und in Nachbarstaaten geflüchtete sowie in Transitstaaten (Türkei, Griechenland, Bosnien, Serbien u.a.) gestrandete Afghan*innen aufgenommen werden können;
  • sich beim Bund und den anderen Ländern für eine bundesweite Bleiberechtsregelung für in Deutschland befindliche Afghan*innen mit unsicherem Aufenthaltsstatus wegen der Unmöglichkeit der Rückkehr einzusetzen sowie konkret das Regierungspräsidium Karlsruhe anzuweisen, allen in Baden-Württemberg bis dato nur geduldeten Afghan*innen eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis zu erteilen;
  • einen sofortigen Stopp der Dublin-Abschiebungen afghanischer Staatsangehöriger von Baden-Württemberg aus in andere EU-Staaten zu erlassen;
  • einen schnellen und unbürokratischen Familiennachzug von in BW lebenden Afghan*innen zu ermöglichen und
  • sich für die zeitnahe Überprüfung der offenkundig fehlerhaften Asylablehnungen durch das BAMF einzusetzen.

Warum ist das wichtig?

Die Realität verleugnend und basierend auf geschönten Lageberichten des Auswärtigen Amtes hatten noch Ende Juni die Union und die SPD im Bundestag einen Antrag auf erleichterte Aufnahme afghanischer Ortskräfte abgelehnt – aus Prinzip, wie mittlerweile eingeräumt wird. In der Praxis ist zudem deutlich geworden, dass die Evakuierung von Ortskräften in sehr vielen Fällen ausschließlich an hohen bürokratischen Hürden und politischem Unwillen gescheitert ist, ebenso wie der Familiennachzug aus diesen Gründen seit langem verschleppt wird.

Es wurden von politischer Seite schon zu viele Fehler in Bezug auf Afghanistan gemacht. Nun ist es an der Zeit, Menschlichkeit und Solidarität zu zeigen. Jetzt müssen möglichst viele Menschen möglichst unkompliziert aufgenommen werden.



Kinderschutz bei Freizeitangeboten

Der Caritasverband Karlsruhe e.V. bietet eine Online Schulung zum Thema „Unterstützung von Kindern in Flüchtlingsunterkünften: Kinderschutz bei Freizeitangeboten“ an.

Diese richtete sich an Ehrenamtliche, die Freizeitangebote für Kinder in Unterkünften für Geflüchtete anbieten.

Dabei soll für die durch die Pandemie erhöhten Gefahren für das Kinderwohl sensibilisert werden. Auch das Erkennen von Anzeichen einer Kindeswohlgefährdungen wird thematisiert, um die Handlungssicherheit von Ehrenamtlichen zu erhöhen.

Die Schulung findet online über die Plattform Zoom statt. Anmeldungen werden bis zum 28.09. berücksichtigt.

Für die Vorbereitung der Inhalte ist es hilfreich, wenn Interessierte bei der Anmeldung kurz angeben könnten, in welchem Bereich sie mit Kindern arbeiten.

Weitere Informationen zur Schulung und zur Anmeldung finden Sie hier.


Zu wenig Gehör für politisch Verfolgte aus Kolumbien

Die Zahl der Asylanträge von Menschen aus Kolumbien ist in den letzten Jahren gestiegen: seit 2018 wurden knapp 1000 Anträge beim BAMF eingereicht. Doch nur über zwei von ihnen wurde positiv entschieden.

Seit dem 2016 geschlossenen Frieden zwischen der kolumbianischen Regierung und der FARC, der wichtigsten Guerilla-Organisation des Landes, gehen das deutsche Auswärtige Amt sowie die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) fälschlicherweise von einer Verbesserung der Sicherheitslage in Kolumbien aus.

Tatsächlich jedoch steigen vor allem seit dem Amtsantritt des aktuellen Präsidenten Ivan Duque im Jahr 2018 die Zahlen von Ermordeten, Verschwundenen und politisch Verfolgten wieder an. Vor allem für Menschenrechtsaktivist*innen ist die Lage heikel – allein 2020 wurden 133 Menschen ermordet, die sich für Menschen- und Bürgerrechte eingesetzt hatten.

Laut UNO ist Kolumbien das Land mit den meisten Binnenflüchtlingen der Welt: circa acht Millionen Menschen suchen in anderen Landesteilen Schutz vor Verfolgung. Viele der kolumbianischen Asylsuchenden in Deutschland konnten den Todesdrohungen dadurch allerdings nicht entgehen, da ihre Gegner mit Polizei und Militär vernetzt sind.

Nach außen hin erscheint Kolumbien nicht als brutale Diktatur oder „gescheiterter Staat“. Umso wichtiger ist es, dass deutsche Behörden und Gerichte den Berichten von politisch Verfolgten ernsthaftes Gehör schenken.

Hier geht es zum ausführlichen Artikel von PRO ASYL.

Ein Interview mit dem kolumbianischen Menschenrechtsanwalt Alberto Gomez zu diesem Thema finden Sie in gekürzter Fassung bei PRO ASYL, in voller Länge beim Flüchtlingsrat Niedersachsen.


Online-Seminare: Handel mit und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen

ECPAT Deutschland e.V. bietet im September und Oktober jeweils ein kostenfreies Einführungsseminar zum Thema Handel mit und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen im Migrations- und Asylkontext an, das für Personen ohne große Vorkenntnisse geeignet ist.

Menschenhandel, auch mit Kindern, spielt eine nicht zu unterschätzende Rolle im Migrations- und Asylkontext. Kinder und Jugendliche, die von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung betroffen sind, geben sich aus verschiedenen Gründen selten von sich aus als Betroffene zu erkennen.

In diesem Seminar vermitteln zwei Praktiker*innen grundlegendes Wissen zu Handel mit Kindern und beleuchten spezielle Phänomene des Menschenhandels sowie besondere Vulnerabilitäten sowie rechtliche Bestimmungen im Zusammenhang mit Migration und Asyl. Die Teilnehmenden lernen, welche Anzeichen es für Handel mit und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen gibt und wie sie Betroffene erkennen können.

Referent*innen: Andrea Hitzke, Tobias Hinz

Donnerstag, 09.09.2021, 10-12 Uhr: hier anmelden
Dienstag, 26.10.2021, 10-12 Uhr: hier anmelden

An beiden Terminen findet dasselbe Online-Seminar statt.