EU-Pläne zur Abschottungspolitik

Bisher unveröffentlichte Dokumente zeigen weiter auf, wie die EU mit Hilfe von Frontex bereits auf dem afrikanischen Kontinent Geflüchtete an der Weiterreise aufhalten möchte. Dabei arbeitet die EU mit Regimen zusammen, denen unter anderem Folter und die Hinrichtung Geflüchteter vorgeworfen wird. Die Pläne sind Teil des so genannten »New Pact on Migration and Asylum« der Europäischen Union. Pro Asyl und viele andere Menschenrechtsorganisationen kritisieren den Pakt als eine Aushebelung des faktischen Zugangs zu Asyl.

Das transnationale Netzwerk migration control klärt kontinuierlich über die Vorverlegung der europäischen Grenzen zur Abwehr Geflüchteter auf. Aktuell stellen sie Informationen aus bisher unveröffentlichten Dokumenten der EU-Kommission mit Libyen, Marokko, Niger und Tunesien zur Verfügung.

Direkt zu den Dokumenten:
Libyen // Marokko // Niger // Tunesien


Pushbacks an Polens EU-Außengrenze

An der polnisch-belarussischen Grenze drängen polnische EU-Beamt*innen seit Wochen rechtswidrig Schutzsuchende zurück nach Belarus. Die belarussische Regierung wiederum schickt Flüchtende an die EU-Grenze, um den Konflikt mit der EU weiter eskalieren zu lassen. Sowohl die EU als auch Belarus tragen damit ihren Konflikt auf dem Rücken von schutzbedürftigen Menschen aus und begehen Menschenrechtsverletzungen.

Die Lage der Flüchtenden im Grenzgebiet Polen zu Belarus ist prekär. Sie werden weder vor- noch zurückgelassen und sitzen in der Kälte in Wäldern fest. Von vielen wird der gesundheitliche Zustand immer kritischer, mindestens sieben Personen sind bereits gestorben bzw. getötet worden. Zahlreiche illegale Pushbacks hat Amnesty International dokumentiert. Hinzu kommt, dass Polen in der Grenzregion den Ausnahmezustand weiter verlängert hat und so keine Menschenrechtler*innen und Journalist*innen Zugang zu dem Gebiet erhalten.  In Deutschland warnt Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) vor einer angeblichen „Flüchtlingswelle wie 2015“. Neonazis rufen dazu auf selbstständig die „Grenze zu schützen“ und mobilisieren in das Grenzgebiet zu Polen. Die Abschottung der EU geht offenbar vor Menschlichkeit und Menschenrechte. Dementgegen müssen wir Solidarität und Aufklärung setzen.

PRO ASYL hat zu dieser Situation konkrete Forderungen aufgestellt:

  • Ein Ende der rechtswidrigen Push-backs – sei es in Griechenland, Kroatien oder Polen
  • Die unbedingte Achtung der Menschenrechte und des Völkerrechts
  • Eine internationale Untersuchung der Todesfälle an der polnisch-belarussischen Grenze
  • Die Entsendung unabhängiger Menschenrechtsbeobachter*innen an die EU-Grenzen Polen und den baltischen Staaten zu Belarus.
  • Die Gewährleistung des Zugangs zu einem fairen Asylverfahren
  • Die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Polen wegen Missachtung der Menschenrechte


Online-Fachtag „Lokale Unterstützungsketten für junge Geflüchtete“

Die Hochschule München lädt zu einem Online-Fachtag unter dem Titel „Lokale Unterstützungsketten für junge Geflüchtete – Austausch von Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Trägern“ ein.Neben Vorträgen, gibt es den Tag über verschiedene Workshops, Lesungen und weitere kulturelle Beiträge. Ziel ist ein lebendiger Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis.

Das vielfältige Programm können Sie hier aufrufen.

Eine Anmeldung ist bis zum 31.10.2021 möglich


Mitmachen: #KeinOrtFuerKinder

Die Kampagne #KeinOrtFuerKinder setzt sich dafür ein, dass der Aufenthalt von geflüchteten Menschen und insbesonderere von Kindern in Aufnahmeeinrichtungen auf max. einen Monat begrenzt wird, AnkER-Zentren abgeschafft und Geflüchtete in Wohnungen statt Sammelunterkünften untergebracht werden.

Machen Sie mit, sodass das Thema in den aktuell stattfindenden Ampel-Koalitionsverhandlungen Gehör findet. Schreiben Sie Ihren Abgeordneten Postkarten oder auch gerne ausführlichere Briefe. Die Postkarten können ganz einfach und kostenlos hier bestellt werden. Eine Briefvorlage gibt es ebenfalls zum download.


Online-Umfrage zu jungen Geflüchteten

Die Umfrage richtet sich an alle Fachkräfte, die mit begleiteten und/oder unbegleiteten, volljährigen und/oder minderjährigen jungen Geflüchteten arbeiten. Der Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V. (BumF) möchte sich mithilfe der Umfrage einen Überblick über die Situation von jungen Geflüchteten in Deutschland verschaffen.

Die Teilnahme an der Umfrage ist noch bis zum 10.11.2021 möglich.

Zur Umfrage

„Die Umfrage hat auch das Ziel, über einen langfristigen Zeitraum Veränderungen in der Situation von jungen Geflüchteten und den Fachkräften, die mit ihnen zusammenarbeiten, abbilden zu können. In der diesjährigen Umfrage wird auch in den Blick genommen, welche Auswirkungen die Corona-Krise auf die Situation junger Geflüchteter hatte bzw. hat.“

Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V.


Politikpapier: Afghanistan-Analyse

Das ifo Institut hat eine detaillierte Analyse zu Fluchtbewegungen in und aus Afghanistan veröffentlicht. Der Bericht skizziert übersichtlich und leser*innenfreundlich politische, ökonomische, soziale und ökologische Faktoren, die zu Fluchtbewegungen innerhalb und aus Afghanistan heraus führen. Auch wird auf die verschärfte Lage vor Ort durch die Eroberung der Taliban nach Abzug der internationalen Truppen und den Rückgang der Entwicklungshilfe eingegangen. Das Politikpapier schließt mit wichtigen Forderungen an die Bundesregierung und die internationale Gemeinschaft ab.

 – Clara Albrecht, Britta Rude und Tanja Stitteneder, Oktober 2021: ifo Migrationsmonitor: Afghanistan im freien Fall – Rückkehr der Taliban und Flucht als letzter Ausweg


Online Karte: Solidarische Städte „Moving Cities“

Die Rosa Luxemburg Stiftung stellt eine Karte zur Verfügung auf der 28 solidarische Städte in zehn europäischen Ländern vorgestellt werden. Anhand konkreter Beispiele wird aufgezeigt, wie kommunale solidarische Migrationspolitik, trotz einer stockenden EU-Migrationspolitik, funktionieren kann. Die Informationen aus der Karte sollen einerseits motivieren und anderseits über vorhandene Möglichkeiten aufklären.

„Ziel ist es, die Handlungsfähigkeit der einzelnen Kommunen auf lokaler Ebene zu verbessern und die Stimmen der Städte und Städtenetzwerke als politische Akteure in der europäischen Migrationsdebatte zu stärken.“

Moving Cities


Gültikeit des Schwerbehindertenausweises nicht mehr an Laufzeit von Duldung geknüpft

Das BMAS hat in einem Schreiben darauf aufmerksam gemacht, dass ab sofort bei Geduldeten die Gültigkeit eines Schwerbehindertenausweises nicht mehr an die Laufzeit des Duldungspapiers geknüpft werden muss. Bislang musste mit Ablauf einer Duldung, welche in der Regel nur einen sehr kurzen Gültigkeitszeitraum hat, auch der Schwerbehindertenausweis verlängert werden. Dies führte in der Praxis dazu, dass während der Verlängerung Nachteilsausgleiche nicht in Anspruch genommen werden konnten.
Menschen mit Aufenthaltsgestattung sind von dieser Änderung nicht betroffen. Hier muss mit Ablaufen der Aufenthaltsgestattung auch der Schwerbehindertenausweis verlängert werden.


Herbsttagung des BumF

Vom 08.11 bis 09.11.2021 findet die Herbsttagung des BumF (Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) unter dem Titel „Gut vernetzt – wo steht die Arbeit mit jungen Geflüchteten?“ statt. Neben aktuellen Themen aus der Praxis der Arbeit mit (unbegleiteten) minderjährigen Geflüchteten steht vor allem die Vernetzung im Vordergrund. Die Veranstaltung wird hybrid durchgeführt – Interessierte, die digital über Zoom teilnehmen möchten, können sich noch bis zum 20.10.2021 anmelden.
Weitere Informationen zum Programm sowie zu den Anmeldemodalitäten finden Sie auf der Website des BumF.


Rechtsgutachten: Grundsicherungs-Regelbedarfe sind verfassungswidrig

Nach einem aktuellen Gutachten der Rechtswissenschaftlerin Professorin Anne Lenze ist die zum 1.1.2022 geplante sehr geringe Erhöhung der Regelsätze nach SGB II und SGB XII verfassungswidrig. Das Grundgesetz verpflichtet den Gesetzgeber, die Sätze der Entwicklung der Lebenshaltungskosten anzupassen, um eine Kaufkraftminderung für Grundsicherungsbeziehende zu verhindern. Schon 2014 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die Regelbedarfe bereits an der untersten Grenze dessen liegen, was verfassungsrechtlich gefordert ist. Die niedrige Anpassung der Regelbedarfe in Verbindung mit der anziehenden Inflation kommt einer faktischen Kürzung der existenzsicheren Leistungen wie z.B. Hartz IV gleich. Dies läute nun eine „neue Stufe der Unterschreitung des menschenwürdigen Existenzminimums“ ein, so das Ergebnis der juristischen Prüfung, die der Paritätische Wohlfahrtsverband in Auftrag gegeben hat.

Das Fazit der Rechtswissenschaftlerin: Sollte der Gesetzgeber nicht aktiv werden, um die absehbaren Kaufkraftverluste abzuwenden, verstößt er damit gegen die Verfassung.

Allerdings hat der Bundesrat bereits am 08.10.2021 dem Vorschlag der Bundesregierung zugestimmt, die Regelsätze für Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung anzupassen.

Mehr dazu und zum Gutachten hier: https://t1p.de/9fz0