Projekt: Starthilfe Deutsch

Begabte junge Geflüchtete sollen in kurzer Zeit die erforderlichen Grundkenntnisse der deutschen Sprache bis Sprachniveau B1 vermittelt bekommen. Zusätzlich sollen Teilnehmer*innen auf Anschlussmaßnahmen wie Stipendien oder Begabtenförderprogramme vorbereitet werden.

Zielgruppe des Projekts sind junge Geflüchtete (bis ca. 30 Jahre) im Raum Stuttgart, die in Deutschland ein Studium aufnehmen oder fortsetzen möchten. Diese müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um nach erfolgreichem Abschluss der Kursstufe Deutsch B1 in die Förderung nach den Richtlinien Garantiefonds Hochschule (RL-GF-H)/Otto-Benecke-Stipendium, ins Integra-Stipendium des Deutschen Akademischen Austauschdienstes oder eine vergleichbare Begabtenförderung aufgenommen zu werden.

Ansprechpartner*innen für interessierte Geflüchtete sind das Sprachkursbüro des Deutschkollegs Stuttgart, die Beraterinnen der AWO oder von In Via.

Die Teilnahme an den Deutschkursen ist für die Teilnehmer*innen kostenlos.

Weitere Informationen und die einzelnen Kurstermine finden Sie im Flyer des Deutschkollegs Stuttgart.



Kinotour mit Panel-Diskussion: Sara Mardini – Gegen den Strom

Sara Mardini und ihre jüngere Schwester Yusra stammen aus einer Familie von Hochleistungssportler:innen in Syrien. Der Krieg im Land unterbricht den Traum, olympische Schwimmerin zu werden, und zwingt die Schwestern 2015 zur Flucht. Als auf der Flucht über das Mittelmeer von der Türkei nach Griechenland der Motor des überfüllten Schlauchbootes versagt, springen die Schwestern ins Wasser und helfen bei der Rettung aller Geflüchteten indem sie das Boot drei Stunden auf Kurs halten bis sie das rettende Ufer von Lesbos erreichen und damit alle Geflüchteten an Bord retten.

Die Geschichte macht auf der ganzen Welt Schlagzeilen. Mit 20 ist Sara berühmt. Danach trennen sich die Wege der Schwestern: Yusra schwimmt bei den Olympischen Spielen, während Sara nach Lesbos zurückkehrt, um sich ehrenamtlich zu engagieren und anderen Geflüchteten zu helfen. Im Jahr 2018 aber wird sie verhaftet und einer Reihe von schweren Straftaten beschuldigt – darunter Beihilfe zur illegalen Einreise (Schleusung), Geldwäsche, Betrug und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Nach über drei Monaten in einem Hochsicherheitsgefängnis in Griechenland wird Sara auf Kaution freigelassen und wartet seitdem auf ihre Verhandlung – ihr drohen 20 Jahre Haft.

Über vier Jahre hat die Filmemacherin Charly Wai Feldman Saras Kampf um Gerechtigkeit und um eine neue Zukunft in Berlin begleitet.

Im Anschluss an den Film findet eine Panel-Diskussion mit den Protagonist*innen Sara Mardini und Seán Binder, sowie der Producerin Charly Feldman statt.

In Kooperation mit den Tour-Partner*innen Amnesty International Deutschland e.V. und der Seebrücke Deutschland sowie der SARAH (Search and Rescue for All Humans) Seenotrettung, dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg und der Rosa Luxemburg Stiftung.

Veranstaltungsort: Cinema, Bolzstr. 4, 70173 Stuttgart

Hier gibt es Karten im Vorverkauf

Weitere Termine und Informationen finden Sie hier: Sara Mardini – Gegen den Strom


Stuttgart: Workshop „Im Iran kämpfen sie für Freiheit. In Deutschland um Asyl.“

Seit Herbst 2022 protestieren die Menschen im Iran für Menschenrechte und erleben Verfolgung, Inhaftierungen, Vergewaltigungen, Folter und Hinrichtungen. Insbesondere Frauen sind in ihrem Kampf um Freiheit davon betroffen. In der Arbeitsgruppe berichtet Farnaz Schaefer über die aktuelle Lage im Iran aus Sicht der Frauen und wirft einen Blick in Vergangenheit und Gegenwart. Anschließend geht es um die Entscheidungspraxis des BAMF und die Rechtsprechung der Gerichte zur Schutzgewährung von Iraner*innen in Deutschland. Rechtsanwältin Laura Noethe analysiert die behördliche und gerichtliche Bewertung der Ereignisse im Iran. Es wird Raum für Fragen und Austausch geben.

Referentinnen: Farnaz Schaefer (psychologische Beraterin und Aktivistin aus Schwäbisch Hall) und Laura Noethe (Rechtsanwältin aus Mannheim)

Ort: Bürgerräume West in der Bebelstraße 22, 70193 Stuttgart

Die Teilnahme am Workshop ist kostenlos und richtet sich in erster Linie an Ehrenamtliche in der Geflüchtetenarbeit.

Der Workshop wird im Rahmen der Frühjahrstagung am 1. April angeboten. Zwischen 13:45 und 15:15 Uhr finden zeitgleich vier Workshops statt. Wir bitten um Anmeldung über den untenstehenden Link.

Das gesamte Programm der Frühjahrstagung sowie Informationen zu den Workshops und der Anmeldung finden Sie unter Frühjahrstagung 2023.


Stuttgart: Workshop „Von der Duldung in die Aufenthaltserlaubnis“

Geflüchtete mit einer Duldung leben mit einer großen Unsicherheit und in ständiger Angst vor Abschiebung. Es gibt einige Bleiberechtsoptionen für Geduldete mit ganz unterschiedlichen Voraussetzungen. Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung ebnen zum Beispiel den Weg in eine Aufenthaltserlaubnis. Oder die Aufenthaltserlaubnisse § 25a und § 25b AufenthG sollen nachhaltige Integration belohnen. Ganz neu gibt es seit 2023 das Chancen-Aufenthaltsrecht. Ein Härtefallantrag kann als letzte Möglichkeit ein Bleiberecht erwirken. Für manche kommt aber auch ein § 25 Abs. 5 AufenthG in Frage. Durch den Dschungel der Bleiberechtsoptionen führt die Anwältin Maria Kalin. Die Arbeitsgruppe gibt einen Überblick über alle Möglichkeiten und bietet Raum für Nachfragen und Austausch.

Referentin: Maria Kalin (Rechtsanwältin, Ulm)

Ort: Bürgerräume West in der Bebelstraße 22, 70193 Stuttgart

Die Teilnahme am Workshop ist kostenlos und richtet sich in erster Linie an Ehrenamtliche in der Geflüchtetenarbeit.

Der Workshop wird im Rahmen der Frühjahrstagung am 1. April angeboten. Zwischen 13:45 und 15:15 Uhr finden zeitgleich vier Workshops statt. Wir bitten um Anmeldung über den untenstehenden Link.

Das gesamte Programm der Frühjahrstagung sowie Informationen zu den Workshops und der Anmeldung finden Sie unter Frühjahrstagung 2023.


Stuttgart: Workshop „Empowerment für People of Color”

People of Color erleben auch in flüchtlingssolidarischen Netzwerken Rassismus. Der Workshop bietet Raum für Austausch, Vernetzung und Stärkung untereinander. Der Workshop soll einen sicheren Rahmen bieten, sich über Rassismuserfahrungen austauschen zu können und ist daher ausschließlich für Menschen mit Rassismuserfahrungen.

Referentin: Prof. Dr. Nivedita Prasad (Professorin für Handlungsmethoden und genderspezifische Soziale Arbeit an der Alice Salomon Hochschule Berlin)

Ort: Bürgerräume West in der Bebelstraße 22, 70193 Stuttgart

Die Teilnahme am Workshop ist kostenlos und richtet sich an People of Color und Menschen mit Rassismuserfahrungen.

Der Workshop wird im Rahmen der Frühjahrstagung am 1. April angeboten. Zwischen 13:45 und 15:15 Uhr finden zeitgleich vier Workshops statt. Wir bitten um Anmeldung über den untenstehenden Link.

Das gesamte Programm der Frühjahrstagung sowie Informationen zu den Workshops und der Anmeldung finden Sie unter Frühjahrstagung 2023.


Stuttgart: Vortrag „Ich kann doch nicht rassistisch sein; ich unterstütze Flüchtlinge seit 30 Jahren“ oder?

Können Menschen, die solidarisch mit und für Geflüchtete arbeiten rassistisch sein/handeln? Diese Frage beschäftigt in den letzten Jahren viele zivilgesellschaftliche Akteur*innen individuell aber auch als Organisationen. Im Rahmen des Vortrages wird diese Frage aus einer rassismuskritischen menschenrechtlichen Position erörtert.

Referentin: Prof. Dr. Nivedita Prasad (Professorin für Handlungsmethoden und genderspezifische Soziale Arbeit an der Alice Salomon Hochschule Berlin)

Ort: Bürgerräume West in der Bebelstraße 22, 70193 Stuttgart

Im Rahmen der Frühjahrstagung am 1. April finden ein Vortrag und vier verschiedene Workshops statt. Diese sind kostenlos und richten sich in erster Linie an Ehrenamtliche in der Geflüchtetenarbeit.

Das gesamte Programm der Frühjahrstagung sowie Informationen zu den Workshops und der Anmeldung finden Sie unter Frühjahrstagung 2023.


BVerwG: Handydaten-Auswertung durch das BAMF war rechtswidrig

Eine afghanische Geflüchtete klagte gegen das Auslesen ihres Handys – und bekommt Recht. Damit steht die langjährige Praxis des Bundesamtes für Migration und Geflüchtete (BAMF) in Frage. 

Kommen Asylsuchende in Deutschland an, haben wenige einen gültigen Pass. Um die Identität und Staatsangehörigkeit dieser Menschen zu prüfen, kann das BAMF Metadaten von Mobiltelefonen auslesen (§15a AsylG). Dies ist nur möglich, wenn keine milderen Mittel zur Identitätsprüfung zur Verfügung stehen. In der Vergangenheit hatte sich beim BAMF die Praxis eingestellt, schon vor der Anhörung Daten von Mobiltelefonen auf Vorrat auszuwerten und zu speichern, ohne vorherige Prüfung, ob die Identitätsklärung durch mildere Mittel erfolgen könnte.

Diese Erfahrung machte auch eine Frau aus Afghanistan. Noch vor der Anhörung wurde sie aufgefordert, ihr Handy mitsamt Zugangsdaten auszuhändigen, obwohl sie eine Tazkira, ein afghanisches Ausweisdokument, und eine Heiratsurkunde vorlegen konnte. Mithilfe der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) reichte sie im Mai 2020 Klage beim Verwaltungsgericht in Berlin ein – mit Erfolg. Am 16.02.2023 bestätigte dies das BVerwG (16.02.2023, 1 C 19.21) nachdem das BAMF in Revision gegangen war: Dem Bundesamt wäre es möglich gewesen, zunächst mildere Mittel zur Feststellung von Identität und Staatsangehörigkeit heranzuziehen. Im vorliegenden Fall hätten dies gezielte Fragen zum Herkunftsland und -ort, ein Gutachten eines*r Sprachmittler*in und die Überprüfung der Dokumente, wie die Heiratsurkunde und die Tazkira, sein können.

Das Auslesen der Mobiltelefone ist problematisch, da es einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre einzelner Personen darstellt. Das Auslesen der Daten ist außerdem fehleranfällig. Die durch das BAMF genutzte Analysesoftware liest Metadaten, wie Ländervorwahlen ein- und ausgehender Anrufe, geografischen Daten von Fotos und verwendete Sprachen im Browserverlauf und Messenger Nachrichten aus. Wurde ein Handy beispielsweise von mehreren Personen genutzt, kann dies zu fehlerhaften Annahmen über das vermeintliche Herkunftsland führen.



Refugio sucht Sprachmittler*innen

Das psychosoziale Zentrum für traumatisierte Geflüchtete Refugio sucht Sprach- und Kulturvermittler*innen in Stuttgart und Tübingen.

Viele Geflüchtete haben schwere Menschenrechtsverletzungen erlebt und leiden psychisch darunter. In den psychosozialen Zentren in Stuttgart und Tübingen bietet Refugio psychologische, sozialpädagogische, psychotherapeutische und ärztliche Hilfe an.

Die Arbeit ist ohne die Unterstützung von Sprachmittler*innen nicht denkbar. Deshalb sucht Refugio nach Muttersprachler*innen für verschiedene Sprachen. Gesucht wird u.a. Paschtu, Dari, Urdu, Französisch, Kurmandschi oder Sorani, Ukrainisch und Russisch.

Für Interessierte findet im April und Mai 2023 eine Schulung statt. Die Arbeit erfolgt auf Honorarbasis.



Online-Seminar: Implementierung von Bewohner*innenräten in Unterkünften für geflüchtete Menschen

Geflüchtete Menschen an Entscheidungen zu beteiligen, die sie betreffen, sollte ein Mindeststandard in Gemeinschaftsunterkünften sein.

Die Initiative DeBUG (Dezentrale Beratungs- und Unterstützungsstruktur für Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften), empfiehlt eine strukturelle Verankerung von Beteiligungsmechanismen in Sammelunterkünften. Tipps und weitere Informationen dazu, soll die Online- Veranstaltung am 28.02.2023 geben.

Im Fokus stehen vor allem Handlungsempfehlungen und Gelingensbedingungen zum Aufbau von Bewohner*innenräten. Anhand von best practice Beispielen aus Pilotprojekten aus dem Jahr 2022 werden konkrete Strategien vorgestellt. Es wird ausreichend Raum für Vernetzung und Austausch geben.

Das Online-Seminar richtet sich in erster Linie an Mitarbeiter*innen in kommunalen Unterkünften für geflüchtete Menschen sowie in kommunalen Behörden in Baden-Württemberg, Niedersachsen und Bremen. Die Teilnehmenden sollen dazu ermutigt werden, Bewohner*innenräte in Unterkünften zu implementieren und die Partizipationsmöglichkeiten der Bewohner*innen zu stärken.

Das Seminar wird veranstaltet von der Diakonie Osnabrück und der Caritas Karlsruhe e.V.


Weitere Informationen finden Sie hier:


ProAsyl fordert Maßnahmen gegen Überbelastung der Ausländerbehörden

Lange Wartezeiten in den Ausländerbehörden auf dem Rücken der Betroffenen – Anlässlich des Flüchtlingsgipfels am Donnerstag den 16.02.2023 macht ProAsyl gemeinsam mit den Landesflüchtlingsräten auf die Überbelastung in den Ausländerbehörden aufmerksam.

Geflüchtete bekommen keine Aufenthaltserlaubnis, Arbeitende keine Verlängerung der Arbeitserlaubnis, Geduldete keine Verlängerung ihrer Duldung: Grund dafür ist die aktuelle Überbelastung der Ausländerbehörden, die zu langen Wartezeiten von bis zu mehreren Monaten führen. Problematisch ist das unter anderem für die Menschen, denen mit dem neuen Chancen-Aufenthaltsrecht ein sicherer Aufenthalt versprochen wurde. So könnte sich die Bearbeitung ihrer Anträge über Monate ziehen – während derer sie rechtlich weiterhin nicht vor Abschiebungen geschützt sind.

Das Zusammenkommen mehrerer Faktoren, wie der allgemeine Personalmangel, ein hoher Krankenstand bei Mitarbeitenden während und nach der Pandemie und die Mehrbelastung der Ausländerbehörden durch Antragsstellungen von Geflüchteten aus der Ukraine trägt zu einer äußerst angespannten Personallage bei. In den Behörden stapeln sich die Akten und Mitarbeitende kommen kaum noch dazu diese zu bearbeiten.

Jedoch darf die angespannte Situation nicht auf Kosten der Menschen ausgetragen werden, die diese Situation nicht zu verantworten haben. Deshalb hat ProAsyl einen Maßnahmenkatalog mit lang- und kurzfristigen Lösungsvorschlägen veröffentlicht.

Langfristig muss ein Umdenken innerhalb der Verwaltungsstrukturen stattfinden. Statt weiterhin eine restriktive Asylpolitik zu verfolgen, soll nun endlich die Vision des Koalitionsvertrags, der Neuanfang in der Migrationspolitik, gestaltet und umgesetzt werden. Es muss auf eine Migrationspolitik hingewirkt werden, welche einem modernen Einwanderungsland wie Deutschland gerecht wird, einem Land welches auf die Zuwanderung von Fachkräften langfristig angewiesen ist. Dafür muss ausreichend Personal ausgebildet und eingestellt werden. Da dies jedoch nicht von heute auf morgen geschehen kann, muss kurzfristige Abhilfe geschaffen werden. So soll die Anzahl der Termine in den Ausländerbehörden verringert werden, indem Aufenthaltstitel für längere Zeiträume ausgestellt werden, die Ausweitung digitaler Angebote geprüft und die Ausstellung von Ausweisersatzpapieren vereinfacht werden. Da wegweisende und auch Arbeit reduzierende Elemente des Koalitionsvertrages wie die Abschaffung der Arbeitsverbote, die Klärung der Identität mit eidesstattlicher Versicherung und die Abschaffung der Duldung light noch nicht realisiert wurden, müssen die Ausländerbehörden sich weiterhin mit diesen bürokratischen, vom Gesetzgeber auferlegten, Aufgaben befassen, was nicht im Sinne des Neuanfangs in der Migrationspolitik sein kann.