Digitale Gesprächsrunde: Eine Schande für Europa! Zur aktuellen Situation in den Flüchtlingslagern

Die Stimmen sind leiser geworden, doch die Lage der geflüchteten Frauen, Kinder, Männer jeden Alters in den Flüchtlingslagern an Europas Grenzen schreit weiterhin zum Himmel. Aufgrund der Covid-19-Pandemie sind die Flüchtlingslager nicht nur Orte von Elend und Leid sondern eine zusätzliche Gefahrenquelle für die zusammengedrängten
Menschen. Doch die europäischen Staaten, ihre verantwortlichen Politiker*innen und weite Teile der Bevölkerung sind mit der internen Krisenbewältigung beschäftigt. Europäische Solidarität ist eine Mangelware, wenn es um diejenigen geht, die sowieso schon unerwünscht sind und an den Rand geschoben werden. Das Podiumsgespräch wird geführt zwischen Blanca Balassa (Bundesfreiwillige in Sizilien),Thomas Bormann (ARD-Radiokorrespondent, Griechenland) und Robert Nestler („Equal Rights Beyond Borders“) und moderiert von Lucia Braß vom Flüchtlingsrat BW.


VG Münster: Unverzügliche Entlassung aus der Erstaufnahme bei „einfach unbegründetem“ Asylantrag aufgrund aufschiebender Wirkung der Klage gegen die BAMF-Ablehnung

Das Verwaltungsgericht Münster hat in seiner Entscheidung vom 06. August (Aktenzeichen 6a L 601/20) entschieden, dass Personen, deren Asylantrag „einfach“ abgelehnt wurde und die dagegen geklagt haben, auf Antrag unverzüglich aus der EA zu entlassen sind, da die Klage aufschiebende Wirkung hat.

Der Asylantrag der beiden Antragsteller wurde als „einfach unbegründet“ abgelehnt, durch die Klage gegen die Entscheidung des BAMF entsteht bereits kraft Gesetz eine aufschiebende Wirkung. § 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AsylG sieht dagegen nur in Fällen, in denen „das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Entscheidung des Bundesamts angeordnet hat“ eine unverzügliche Entlassung aus der EA vor. Der Fall der Antragsteller ist von § 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AsylG bisher also nicht erfasst. Das VG hat seine Entscheidung aber mit einer analogen (=entsprechenden) Anwendung des § 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AsylG begründetet. Eine Analogie setzt eine vergleichbare Interessenlage und eine planwidrige Regelungslücke voraus. Beide Voraussetzungen sind nach Ansicht des VG Münster erfüllt. Die Ungleichbehandlung von Fällen, in denen die aufschiebende Wirkung kraft Gesetz eintritt und in Fällen, in denen das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Ablehnung des Asylantrags anordnet, sei nicht vom Gesetzgeber gewollt.

Für die Praxis bedeutet das, wer bei „einfach unbegründeten“ Ablehnungen bereits Klage erhoben hat und aus der Erstaufnahme raus möchte, sollte die Entlassung beim Regierungspräsidium beantragen und bei Ablehnung bzw. Untätigkeit Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht mit Verweis auf die Entscheidung des VG Münster erheben.


Handreichung: Die Rolle von traumatischen Ereignissen und Traumafolgen für die Arbeitsmarktintegration Geflüchteter

Die Broschüre „Die Rolle von traumatischen Ereignissen und Traumafolgen für die Arbeitsmarktintegration Geflüchteter“ des Hessischen Flüchtlingsrats soll bei der Unterstützung von traumatisierten Menschen im Hinblick auf die arbeitsmarktrechtliche Integration helfen. Ziel ist es, Geflüchtete mit psychischen Belastungen bedürfnisorientiert beraten zu können und auch mit eigenen Belastungen, beispielsweise der erlebten Hilflosigkeit und Ohnmacht, besser umgehen zu können. Die Broschüre richtet sich hauptsächlich an Mitarbeiter*innen von Behörden und Berater*innen, die mit geflüchteten Menschen arbeiten.


Wichtige Hinweise zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen im Anschluss an abgeschlossene Berufsausbildungen

In dem Schreiben stellt das Innenministerium klar, dass der Übergang in eine Aufenthaltserlaubnis von Geflüchteten, die eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, möglichst reibungslos ablaufen soll. So sollen Personen mit Ausbildungsduldung schnell eine Aufenthaltserlaubnis nach § 19d Abs. 1a AufenthG (vor 01.03.2020: § 18 a Abs. 1a AufenthG) erhalten – notfalls ist unverzüglich eine Ermessensduldung mit Beschäftigungserlaubnis als Überbrückung zu erteilen. Zudem wird endlich klar, dass für Personen, die eine Ausbildung noch in Aufenthaltsgestattung abschließen, § 19d Abs. 1a AufenthG analog anwendbar ist!


United against Racism – Für eine Gesellschaft der Vielen!

Am 5. September gehen wir alle zusammen auf die Straßen und zeigen laut und deutlich in was für einer Gesellschaft wir leben wollen: in einer Gesellschaft ohne Rassismus! Genau fünf Jahre nach dem „March of Hope“. Denn der September 2015 war ein Lichtblick. Ein historischer Durchbruch gegen das Grenzregime, nicht nur auf der Balkanroute. Eine Dynamik des Kommens und Willkommens, die wir nicht vergessen werden. Und für die wir weiter streiten: trotz und gegen das anhaltende Rollback der rassistischen Gesetze und Hetze.

Jeden Tag erleben wir es aufs Neue: Rassismus verletzt, Rassismus tötet. Ob mit der Abschottungspolitik an den europäischen Außengrenzen, beim Sterbenlassen im Mittelmeer, beim racial profiling in den Innenstädten, mit der Zwangsunterbringung von Geflüchteten in Lagern, mit Abschiebungen und Abschiebehaft, der Wohnungssuche und der Ungleichbehandlung auf dem Arbeitsmarkt, in Schulen und Universitäten, der Behördenwillkür, am Stammtisch und im Internet. Genau diese Politik legt die Grundsteine für rassistischen Mord und Terror. Rassismus strukturiert und durchzieht unsere Gesellschaft und muss von uns allen gleichermaßen bekämpft und verlernt werden.

Doch überall wehren sich Menschen und kämpfen für eine offene und solidarische Gesellschaft und gegen Rassismus. Jeden Tag, im Kleinen und im Großen, praktisch und politisch. Wir streiten für ein Recht auf Bewegungsfreiheit, für gleiche Rechte für Alle. Wir setzen uns dafür ein, das Menschen aus Seenot gerettet werden und kämpfen mit Black Lives Matter gegen rassistische Kontrollen und Polizeigewalt. Mit der Forderung nach Wohnraum und solidarischen Städten und Sicheren Häfen für Alle. Mit dem Widerstand gegen Abschiebungen, mit Kirchen- und BürgerInnenasyl. Mit Protesten gegen alle Formen rassistischer Diskriminierung und Ausbeutung. Und als MigrAntifa gegen die rechte Gewalt. Wir sind viele und wir sind laut, wir kämpfen in Städten, in Dörfern, auf der Straße und im Privaten und wir geben nicht auf!

Migrantische Kämpfe prägen unsere Gesellschaft seit Jahrzehnten und haben sich in die Geschichte und in die Realität unserer Städte eingeschrieben. Hier und jetzt sind wir bereits auf dem Weg in die Gesellschaft der Vielen und wir sind nicht zu stoppen!

Unser antirassistischer Widerstand ist gleichzeitig konkrete Praxis und lebendige Vision. Wir kämpfen für solidarische Städte in einem offenen Europa. Gegen Ausbeutung und Ausgrenzung. Für das Recht zu bleiben, zu kommen und zu gehen. Für gleiche Rechte. Für Alle.


„Kinderrechte-Check für geflüchtete Kinder“ von Save the Children

Um die Einhaltung und Evaluierung von Mindeststandards in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für geflüchtete Kinder und deren Familien zu erwirken, hat die Kinderrechtsorganisation Save the Children den „Kinderrechte-Check“ entwickelt. Anhand von sieben thematischen Checklisten können beispielsweise das Personal sowie die Lage und die Infrastruktur der Unterkünfte untersucht und bewertet werden.


Übersicht: „Zugang zum SGB II und zur Erwerbstätigkeit für drittstaatsangehörige Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit“

In der Übersicht von Claudius Voigt (GGUA Flüchtlingshilfe) werden Rechtsfolgen zahlreicher Aufenthaltsvarianten, die nach dem Aufenthaltsgesetz, dem Freizügigkeitsgesetz sowie dem Asylgesetz möglich sind, in kompakter Weise dargestellt. Zu jedem Aufenthaltsstatus wird erläutert, ob dieser zum Bezug von Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende), zum Zugang zur Beschäftigung sowie zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit berechtigt.


„Empowermentarbeit mit geflüchteten Frauen – Bedarf, Praxisansätze und Handlungsempfehlungen“

Die Broschüre „Empowermentarbeit mit geflüchteten Frauen – Bedarf, Praxisansätze und Handlungsempfehlungen“ des Paritätischen Gesamtverbandes zeigt anhand einer Umfrage unter geflüchteten Frauen auf, wie wichtig Empowermentarbeit ist und welche Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden müssen. Die Broschüre richtet sich vor allem an Fachkräfte und Ehrenamtliche, die mit geflüchteten Frauen und anderen besonders schutzbedürftigen Personen zusammenarbeiten.


Fehlen verbindlicher Standards macht sich bemerkbar

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat zwischen Oktober 2017 und Februar 2018 Geflüchtetenunterkünfte (vor allem Gemeinschaftsunterkünfte) im ganzen Land besucht, um sich ein Bild von der aktuellen Unterbringungssituation zu machen. Es wurden insgesamt 26 Unterkünfte in 13 Stadt- und Landkreisen besucht. Dabei wurde darauf geachtet, alle Regionen des Landes sowie Großstädte, Kleinstädte und kleine Gemeinden zu berücksichtigen. Auch wenn diese Untersuchung nicht den Anspruch erheben kann, repräsentativ zu sein, gehen aus Sicht des Flüchtlingsrats einige wichtige Erkenntnisse daraus hervor.

„Zum einen macht sich das Fehlen verbindlicher Mindeststandards in der Anschlussunterbringung bemerkbar. So sind die Geflüchteten ohne jegliche rechtliche Handhabe Verhältnissen ausgeliefert, in denen Sie in einigen Fällen nur wenige Quadratmeter zur Verfügung haben und sanitäre Anlagen mit viel zu vielen Personen teilen müssen. Es gibt keine Untergrenze dafür, was Gemeinden Menschen zumuten können“, erklärt Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats. Deshalb ist der Flüchtlingsrat der Meinung, dass in der Anschlussunterbringung mindestens die gleichen Standards gelten sollten, wie sie im FlüAG für die vorläufige Unterbringung vorgesehen sind.

Allerdings zeigt der Bericht aus Sicht des Flüchtlingsrats, dass auch die gesetzlichen Standards in der vorläufigen Unterbringung in vielen Fällen wirkungslos sind, weil sie zu unkonkret sind, oder weil sie in der Praxis schlicht ignoriert werden. Der Bericht beinhaltet zahlreiche Beispiele für Unterkünfte an abgelegenen Standorten, in Industriegebieten, außerhalb von geschlossenen Ortschaften oder gar mitten in Wald – teilweise ohne regelmäßigen Anschluss an das ÖPNV. Es finden sich auch Beispiele für die scheinbar verbreitete Praxis, psychisch kranke Menschen in sogenannte „Problemunterkünfte“ unterzubringen, in denen gezielt Menschen mit komplexen Problemen oder auf irgendeine Weise auffällig Gewordene untergebracht werden. Dort herrschen besonders schlechte Standards und ein hohes Maß an Kontrolle durch Sicherheitsdienste. Dies ist nach Meinung der Flüchtlingsrats ein eklatanter Verstoß gegen die Bestimmungen der EU-Aufnahmerichtlinie und gegen das FlüAG, die beide eine angemessene Berücksichtigung der besonderen Belange der besonders Schutzbedürftigen – zu denen auch psychisch Kranke gehören – vorschreiben.

Ebenfalls zu den besonders Schutzbedürftigen gehören alleinreisende Frauen und LSBTTIQ*-Menschen. „Umso schockierter waren wir, als wir Fälle entdeckt haben, in denen alleinstehende Frauen in Unterkünften gelebt haben, in denen sonst nur Männer untergebracht waren. In diesem Zusammenhang muss noch erwähnt werden, dass die Umsetzung von Gewaltschutzkonzepten die absolute Ausnahme zu sein scheint – obwohl gleich mehrere entsprechende Konzepte und Initiativen vorliegen“, berichtet Volker Kahrau, der für den Flüchtlingsrat die „Lagertour“ ehrenamtlich durchführte.

„Zweieinhalb Jahre nach dem zwischenzeitlichen Höchststand der Zuzugszahlen gibt es aus Sicht des Flüchtlingsrats keinerlei Rechtfertigung für die Fortexistenz von Provisorien wie Sporthallen, für völlig überfüllte Unterkünfte mit teilweise weniger als fünf Quadratmeter Platz pro Person oder mit keinerlei Privatsphäre oder Schutz für vulnerable Menschen“, meint Seán McGinley.

Lucia Braß, 1. Vorsitzende des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg, ergänzt: „Auch wenn vielerorts guter Wille herrscht, viele Kreise und Gemeinden sich um eine menschenwürdige Unterbringung bemühen und es auch positive Beispiele gibt, läuft offensichtlich auch in vielen Fällen einigesschief, wenn die Behörden vor Ort vollkommen freie Hand bezüglich der Standards in den Unterbringungen haben.“

Angesichts der bereits angelaufenen Diskussion um eine Neuordnung der Unterbringung in Baden-Württemberg ist es aus Sicht des Flüchtlingsrats dringend geboten, dass verbindliche Standards festgelegt, und auch eingehalten werden. Zudem bräuchten die Geflüchteten eine unabhängige Beschwerdestelle, die allgemein bekannt und niederschwellig erreichbar ist. Der Flüchtlingsrat hofft, dass das Sozialministerium sich der in diesem Bericht verdeutlichten Missstände annimmt und sich für eine zügige Verbesserung – auch struktureller Art – einsetzen wird.

Der Bericht wurde bereits einige Wochen vor der Veröffentlichung an das Sozialministerium als zuständiges Ministerium verschickt, sowie an die Stadt- und Landkreise, die im Zuge des Projekts kontaktiert wurden.


Diskriminierungsopfer zum Umzug gezwungen

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg beobachtet mit großer Sorge, wie Flüchtlinge aus Westbalkanstaaten immer wieder zum Ziel von Diskriminierung und Antiziganismus werden. Wie die Baden-Württembergische Beratungsstelle für Betroffene von rechter Gewalt „Leuchtlinie“ in den vergangenen Tagen berichtet, wurde eine fünfköpfige Flüchtlingsfamilie aus Serbien systematisch aus der Anschlussunterbringung in einem Wohnhaus in Langenargen am Bodensee vertrieben.

Die Stuttgarter Beratungsstelle stellte vor Ort fest, dass Nachbarn aus dem gleichen Haus bei jeglichem Anlass Streit vom Zaun gebrochen haben. Dabei wurden auch gezielt antiziganistische Beleidigungen ausgesprochen und selbst vor Drohungen nicht Halt gemacht. Die landesweite Fach- und Koordinationsstelle von „Leuchtlinie “ nahm den Fall in ihr Monitoring rechtsmotivierter Gewalttaten in Baden-Württemberg auf.

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg beklagt einen deutlichen humanitären Klimawandel für Roma-Flüchtlinge seit der Einstufung der Westbalkanstaaten als so genannte „Sichere Herkunftsstaaten“. Nicht zuletzt tragen jene Politikerinnen und Politiker Mitverantwortung, die in „gute“ und „schlechte“ Flüchtlinge einteilen und Asylsuchende aus „Sicheren Herkunftsstaaten“ als „Wirtschaftsflüchtlinge“ oder Ähnliches diffamieren.

„Jede und jeder Geflüchtete hat das Recht auf ein faires und unvoreingenommenes Asylverfahren“, betont Jürgen Weber, Sprecherratsmitglied des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. In diesem Zusammenhang kritisiert der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg das Amt für Migration und Integration des Bodenseekreises. Dieses hatte mit Schreiben vom 18. Juli 2016 versucht, bei der Entscheidung über das Asylverfahren Einfluss auf das Verwaltungsgericht Sigmaringen zu nehmen. „Damit Spannungen und Probleme gelöst werden können“, zitiert Dr. Jochen Kramer von „Leuchtlinie“ aus dem Brief aus dem Landratsamt.

Seit Montag, 29. August 2016, wurden die Diskriminierungen gegen die Familie von der Gemeinde Langenargen durch Umsiedlung der Roma-Familie aus dem Wohnhaus in eine Notunterkunft für Obdachlose beendet. Unter den Gesichtspunkten der Integration stellt dieser Umzug jedoch ein deutlicher Rückschritt für die betroffene Familie dar, wie der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg findet.

„Dass die Verfolgung, Diskriminierung und Ausgrenzung von Roma in den Balkan-Staaten, die ihnen jegliche Zukunftsperspektive verbauen, hierzulande nicht als Asylgründe anerkannt werden, ist an sich schon ein Skandal. Absolut beschämend ist, dass Menschen, die vor antiziganistischer Diskriminierung fliehen, auch hierzulande diskriminiert und angefeindet werden. Dieser Staat und diese Gesellschaft haben einen blinden Fleck beim Thema Antiziganismus, und darunter leiden Menschen wie diese Familie in Langenargen. Alle staatlichen Stellen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene müssen Probleme dieser Art ernst nehmen“, so Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg.