Handlungsempfehlungen: Prävention und Schutz für von Menschenhandel Betroffene

Wie können wir Menschen, die in Deutschland von Menschenhandel oder Ausbeutung betroffen sind unterstützen? Sensibilisierung durch Informationsaustausch schaffen. Die Handlungsempfehlungen zeigen Verbesserungsmöglichkeiten für den Schutz und die Prävention von Betroffenen auf.

Das IRC Deutschland und die Fachberatungsstelle JADWIGA haben im Rahmen des Projekts Safety Net Sensibilisierungs- und Weiterbildungsmaterialien zum Thema Menschenhandel und Ausbeutung erarbeitet.

Die Materialien richten sich vor allem an Entscheidungsträger*innen der Politik und der öffentlichen Verwaltung, sowie an alle Personen, die diese Handlungsempfehlungen in ihrer Praxis anwenden und umsetzen können.


Forschungsprojekt: Zufluchtsland als neue Heimat

Für Menschen mit Fluchterfahrung bietet eine Einbürgerung rechtliche Sicherheit und bessere wirtschaftliche Perspektiven. Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 2024 senkte Hürden, erhöhte jedoch die Anforderungen an die Sicherung des Lebensunterhalts.

Das Forschungsprojekt „Einbürgerung als ‚Integrationsbooster‘ für Geflüchtete“vom Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) analysiert die  Potenziale der Einbürgerung für Geflüchtete in Deutschland, insbesondere hinsichtlich der gesellschaftlichen Teilhabe und ökonomischer Chancen. Das Forschungsprojekt untersucht auch die Auswirkungen der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts auf die Einbürgerung von Geflüchteten sowie die Arbeit der Behörden. Ziel ist es, den Einbürgerungsprozess durch empirische Forschung zu optimieren, Wissenslücken zu schließen und die gesellschaftliche Teilhabe zu stärken.


Arbeitshilfe: Checklisten zu Bleiberechten

Bleiberechte eröffnen Menschen, die in Deutschland lediglich geduldet sind, die Chance durch „erfolgreiche Integrationsleistungen“ einen rechtmäßigen Aufenthalt zu erlangen. Die Checklisten der Diakonie Deutschland sind ein praktisches Hilfsmittel, um aufenthaltsrechtliche Perspektiven aufzuzeigen und Wege zu erarbeiten, wie die notwendigen „Integrationsleistungen“ erbracht werden können. Dazu zählen unter anderem Sprachkenntnisse, grundlegendes Wissen über Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Aufnahme einer Ausbildung oder Beschäftigung.


Vortrag: Antiziganismus im Kontext von Migration

Auf dem Weg nach Deutschland und innerhalb der deutschen Gesellschaft begegnen Sinti*zze und Rom*nja besonderen Hürden – eine Problematik, die in der politischen Diskussion oft untergeht.

Der Verein Pro Sinti und Roma lädt zu einem Vortrag von Sean McGinley, dem früheren Leiter des Flüchtlingsrates Baden-Württemberg, ein. Sean McGinley engagiert sich seit vielen Jahren aktiv für die Rechte von Geflüchteten und Migrant*innen und beleuchtet seinem Vortrag das Thema „Antiziganismus im Kontext von Migration aus dem Westbalkan“.

Der Eintritt ist frei und für das leibliche Wohl ist gesorgt.

Ort: Merlin Kulturzentrum Stuttgart


Studie: Migration als Chance statt „Krise“

Die Zu- und Abwanderung von Menschen mit Migrationserfahrung eröffnet deutschen Kommunen vielfältige Möglichkeiten. Sie kann dazu beitragen, dem Fachkräftemangel zu begegnen und Verwaltungsstrukturen diversitätssensibler zu gestalten. Gleichzeitig stehen die Kommunen vor der Aufgabe, sowohl die Bedürfnisse neu ankommender Personen zu berücksichtigen als auch auf das sich wandelnde politische und gesellschaftliche Klima zu reagieren.

Das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) hat eine Studie veröffentlicht, welche die Erfahrungen und Perspektiven von Akteur*innen aus Verwaltung und Zivilgesellschaft zu untersucht, die maßgeblich daran beteiligt sind, Schutzsuchende beim Ankommen und der gesellschaftlichen Teilhabe zu unterstützen. Im Rahmen einer Dialogreihe wurden diese Erfahrungen mit kommunalen Vertreter*innen besprochen, um daraus politische Handlungsempfehlungen abzuleiten, die die Teilhabe vor Ort stärken und zukunftsfähiger machen sollen.


Pro Asyl: Den Worten müssen Taten folgen

Zum zweiten Jahrestag der Ermordung von Jina Mahsa Amini und angesichts der anhaltenden blutigen Unterdrückung fordert PRO ASYL einen bundesweiten Abschiebestopp in den Iran und die Anerkennung der Schutzbedürftigkeit in den Asylverfahren. 

Auf die Festnahme und Ermordung von Jina Mahsa Amini wegen dem Vorwurf  einer nicht vorschriftgemäßen Verschleierung folgte im Iran im Herbst 2022 eine große Protestwelle gegen das Mullah-Regime. Die bis heute andauernde Bewegung “Frau, Leben, Freiheit” wurde ein Symbol für den Widerstand gegen Unterdrückung. Politiker*innen weltweit, auch in Deutschland, äußerten sich solidarisch mit  der Demokratiebewegung im Iran. Doch schlägt sich das kaum in der Anerkennung der Schutzbedürftigkeit der Verfolgten des Regimes nieder.

“In den Sonntagsreden hören wir große Solidaritätsbekundungen mit den mutigen Menschen im Iran  – und schaffen es nicht einmal einen Abschiebestopp zu beschließen. Das ist eine Farce”, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.

“Echte Solidarität mit Menschen aus dem Iran zeigt sich in ihrer Anerkennung im Asylverfahren und durch einen bundesweiten Abschiebestopp. Alle wissen, wie es um die Menschenrechtslage im Iran steht, nicht nur für Frauen. Doch der Schutz von Menschen fällt offenbar der derzeitigen manischen Abschiebedebatte zum Opfer”, so Alaows weiter.

Trotz willkürlicher Verhaftungen, grausamer Folter in den Gefängnissen und Hinrichtungen werden die Asylanträge von Iraner*Innen in Deutschland vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu einem großen Teil abgelehnt: Im Jahr 2023 lag die bereinigte Gesamtschutzquote von iranischen Asylsuchenden bei 45,6 Prozent. Die Schutzquote sank im ersten Quartal 2024 sogar auf 39,1 Prozent. Aber viele der Menschen, die im Asylverfahren abgelehnt wurden, protestieren in Deutschland gegen das Regime oder leben zum Beispiel eine im Iran verfolgte Religion oder sexuelle Orientierung aus – sind also im Iran extrem gefährdet. Sie leben in ständiger Angst vor der Abschiebung.

Und auch eine Zurückweisung von iranischen Geflüchteten zum Beispiel am Flughafen oder eine Abschiebung in einen vermeintlich sicheren Drittstaat (wie die Türkei) kann zu einer lebensgefährlichen Kettenabschiebung in den Iran führen.



Nationaler Notstand?

Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland fordern demokratische Parteien wie CDU/CSU und FDP die Ausrufung eines „nationalen Notstands“ im Asylrecht, um sich über geltendes Recht hinwegzusetzen. Sie argumentieren, dass die hohe Zahl an Zuwanderern das Gemeinwesen überfordere, insbesondere im Bildungsbereich und bei der „kulturellen Integration“.

Zahlen zeigen jedoch, dass Asylsuchende nur einen kleinen Teil der Zuwanderung ausmachen: 2023 stellten nur 17 % der Zuwanderer Asylanträge. Die Mehrheit der Zuwanderung stammt aus EU-Staaten. Probleme wie der Mangel an Wohnraum und Bildungskapazitäten resultieren aus langfristigen Versäumnissen, nicht aus der Asylzuwanderung. Die politische Fokussierung auf das Asylrecht ist sachlich unbegründet, während die AfD von der aufgeheizten Debatte profitiert. Statt einer alarmistischen Rhetorik wird ein pragmatischer Umgang mit der Situation gefordert, der auf Fakten basiert und Zuwanderung zur Deckung des Arbeitskräftebedarfs als Chance begreift. Eine genauere Aufschlüsselung der Zuzugszahlen und Abwanderungszahlen finden Sie beim Flüchtlingsrat Niedersachsen.


Flüchtlingsrat Niedersachsen, 10.09.24: Deutschland im Notstand? Verirrungen und Verwirrungen in der Asyldebatte


Gutachten: Zur Lage der Justiz in der Türkei

Folgt die türkische Justiz in Strafverfahren mit politischem Bezug rechtsstaatlichen Kriterien? Diese Frage steht oft im Zentrum von Asylverfahren türkischer Staatsbürger*innen.

Um eine Antwort zu erhalten, hat PRO ASYL ein wissenschaftliches Gutachten in Auftrag
gegeben.

Es befasst sich mit dem Zustand der türkischen Strafjustiz im Hinblick auf ihre Unabhängigkeit, Unparteilichkeit sowie die Wahrung von Verfahrensrechten, insbesondere im Hinblick auf Verfahren mit Terrorismusvorwürfen. Die Untersuchung beruht auf der Auswertung unter anderem von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Berichten des Europarats und der Europäischen Kommission, Urteilen türkischer Gerichte sowie auf Befragungen von in der Türkei praktizierenden Anwält*innen.


Pro Asyl, 12.09.24: Gutachten: Zur Lage der Justiz in der Türkei – Rechtsunsicherheit in Strafverfahren mit politischem Bezug


Backnang: Inklusives Ehrenamt

Im Rahmen des Projekts „ganz barrierefrei ganz freiwillig ganz engagiert“ lädt die Türkische Gemeinde in Baden-Württemberg e.V. herzlich zum Workshop “Inklusives Ehrenamt – Erfahrungen im Ehrenamt mit Behinderung und Fluchterfahrung“ ein.

Die Veranstaltung richtet sich an Vereine und Organisationen, welche ihre Möglichkeiten ehrenamtlichen Engagements inklusiver gestalten möchten, um so mehr Menschen mit Behinderungen und Migrations-/Fluchterfahrungen in ihre Vereins- und Organisationsarbeit zu inkludieren.

Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist bis zum 27.09.2024 möglich.

Ansprechperson: nina.geldmache@tgbw.de


Mehrsprachige Arbeitshilfe: LSBTIQ*-Geflüchtete im Asylverfahren

Verfolgung aufgrund sexueller Orientierung ist in Deutschland ein Asylgrund. Wer in Deutschland Asyl sucht, muss bei einer persönlichen Anhörung die Asylgründe ausführlich darlegen können. Dies ist oft sehr herausfordern – vor allem für queere Geflüchtete. Daher ist eine sorgfältige Vorbereitung auf die Anhörung besonders wichtig.

Um LSBTIQ*-Geflüchtete im Asylverfahren zu unterstützen, hat der Flüchtlingsrat Köln einen mehrsprachigen Leitfaden erstellt. Dieser hilft bei der Vorbereitung und bietet einen umfassenden Überblick darüber, wie eine Anhörung in Deutschland abläuft und welche besonderen Aspekte queere Menschen dabei berücksichtigen sollten.


Flüchtlingsrat Köln, Juli 2024: LSBTIQ*-Geflüchtete im Asylverfahren: Ein Leitfaden zur Anhörung