Sie haben rechtliche Fragen oder brauchen einen Rat? Wir bieten Ihnen eine Beratung per Telefon und E-Mail an, eine persönliche Beratung vor Ort ist leider nicht möglich. Rufen Sie uns bei Bedarf daher an oder schreiben Sie uns jederzeit eine Nachricht.
Telefonberatung
Unsere Telefonberatung findet zurzeit am Montag von 9 bis 10:30 statt.
Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer für Rückfragen an. Bitte teilen Sie uns auch mit, ob Sie Mitglied des Flüchtlingrats sind. Weitere Infos zu unserer Beratung finden Sie hier.
Bitte beachten Sie bei E-Mailanfragen, dass wir für die Bearbeitung Ihrer Anfrage keine personenbezogenen Daten der Geflüchteten (Name, Aktenzeichen, Adresse, Geburtsdatum, etc.) benötigen. Im Sinne des Datenschutzes bitten wir Sie darum, diese Informationen nicht anzugeben bzw. zu schwärzen.
Der Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V. hat ein Glossar zu Sprache im Kontext von Flucht und Migration erstellt. Das Glossar lädt dazu ein, Begriffe zu hinterfragen und diskriminierungskritisch zu handeln. Es richtet sich an alle, die mit jungen geflüchteten Menschen arbeiten – in Jugendhilfe, Bildung, Gesundheit, Verwaltung oder Ehrenamt. Es ist nicht abschließend und nicht allgemeingültig: Sprache verändert sich, ebenso wie gesellschaftliche Debatten.
NIFA plus – Das Netzwerk zur beruflichen Teilhabe von Geflüchteten in Baden-Württemberg ist ein überregionaler Netzwerkverbund mit der Werkstatt PARITÄT als Projektträger und acht Teilprojektpartnern an fünf Standorten in Baden-Württemberg. Das Projekt verfolgt ein doppeltes Ziel: Zum einen unterstützt das Netzwerk Geflüchtete an Projektstandorten mit individuellen Maßnahmen bei ihrer stufenweisen und nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt. Zum anderen setzt es sich überregional dafür ein, berufliche Teilhabe als gemeinsame gesellschaftliche Verantwortung zu begreifen und strukturelle Verbesserungen anzustoßen – eine Aufgabe, zu der jede und jeder auf eigene Weise beitragen kann. Um diese Aufgabe informiert, zeitgemäß, kompetent und mit Engagement ausführen zu können, hilft neben der NIFA plus-Webseite seit Juni 2025 auch der NIFA plus-Newsletter, der immer zum Anfang eines Monats erscheint: Im NIFA plus-Newsletter werden Personen, die Geflüchtete auf ihrem Weg in Ausbildung und Beruf begleiten, über Entwicklungen und Erfolge im Projekt NIFA plus auf dem Laufenden gehalten. Er enthält viele Rubriken und Informationen zur beruflichen Teilhabe Geflüchteter und es werden darin rechtliche Änderungen, Arbeitshilfen für die Beratungspraxis sowie nützliche Infos und Tipps für Arbeitgebende und Betriebe geteilt. Auch zielgruppenspezifische Beiträge, Veranstaltungshinweise und spannendes Material aus dem NIFA plus-Netzwerk und Kooperationen werden Ihnen über den Newsletter zur Verfügung gestellt. Melden Sie sich gerne zum NIFA plus-Newsletter an! Dort finden Sie auch die bisherigen Ausgaben zum Download, um sich einen Eindruck zu verschaffen, ob der Newsletter für Sie relevant ist.
Das Projekt NIFA plus – Netzwerk zur beruflichen Teilhabe von Geflüchteten wird im Rahmen des Programms WIR – Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.
Die Online-Schulung ist kostenfrei und findet über die Plattform Zoom statt. Die Schulung richtet sich an Haupt- und Ehrenamtliche, die im Bereich Flucht und Migration arbeiten sowie an Arbeitgeber*innen. Die Anmeldung ist bis zum 6. März 2026 bzw. bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Plätze möglich. Eine Anmeldung gilt für beide Veranstaltungstermine und erfolgt über das Formular unten auf der Webseite.
Der Zugang zu Sozialleistungen ist für Geflüchtete mit Behinderungen im Schnittfeld des Rehabilitationsrechts sowie des Migrationsrechts geregelt, welches beides komplexe Rechtsgebiete sind. In der Online-Schulung werden die Teilnehmenden für die besonders erschwerten Lebensbedingungen von Geflüchteten mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen sensibilisiert. Sie lernen die rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen für den Bezug von Sozialleistungen durch diese Personengruppe kennen und Beratungsprozesse systematisch zu strukturieren – von der Identifikation benötigter Leistungen über die Prüfung von Aufenthaltspapieren bis zur Klärung zuständiger Träger. Anhand praxisnaher Fallbeispiele aus den Bereichen Bildung, Arbeit, medizinische Rehabilitation und Pflege vertiefen die Teilnehmenden ihr Wissen und stärken ihre Handlungskompetenzen für die Beratung und Begleitung Geflüchteter mit Behinderung.
Die Module im Überblick:
Die Schulung ist in Anknüpfung an die Workshops „Train The Trainer“ während der Umsetzung des Vorgängerprogramms IvAF (ESF-Integrationsrichtlinie Bund) im Zeitraum 2020-2022 sowie innerhalb des WIR-Programms im Zeitraum Oktober 2022 – Juli 2024 und durch die bisherigen Fortbildungseinsätze diverser Kolleg*innen entstanden und mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Verwaltungsbehörde der beiden Programme rückgekoppelt. Das Material wurde auf der Basis der Rechtsexpertise (Weiser 2016) sowie des Beratungsleitfadens (Gag/Weiser 2017, 2. Auflage 2020 und 3. Auflage 2022) erarbeitet und wird regelmäßig aktualisiert. Landesspezifische Inhalte wurden von den lokalen WIR-Netzwerken eingearbeitet und als solche gekennzeichnet.
Das Projekt NIFA plus – Netzwerk zur beruflichen Teilhabe von Geflüchteten wird im Rahmen des Programms WIR – Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.
In Kooperation mit der Beratungsstelle mira – Mit Recht bei der Arbeit! bietet NIFA plus am 26. Februar 2026 von 9.00 bis 12.00 Uhr das Online-Grundlagenseminar Aufenthaltsverfestigung durch Ausbildung und Arbeit an. Dieses richtet sich an alle Personen, die ehrenamtlich oder hauptamtlich geflüchtete Menschen in ihrem Alltag unterstützen und begleiten. Eingeladen sind insbesondere diejenigen, die aktuell Geduldete oder vor Abschiebung bedrohte Menschen beraten, die auf der Suche nach Arbeit oder Ausbildung sind und sich hierfür sowohl zu aufenthaltsrechtlichen als auch zu arbeitsrechtlichen Grundlagen informieren möchten. Ziel ist es, Helfer*innen zu befähigen, fundierte und verlässliche Informationen an geflüchtete Menschen weiterzugeben. Das Online-Seminar ist kostenfrei und findet über die Plattform Zoom statt. Eine Anmeldung ist über das Formular unten auf der Webseite erforderlich
Im ersten Seminarteil erhalten die Teilnehmenden einen strukturierten Überblick über verschiedene Möglichkeiten, von einer Duldung in einen sicheren Aufenthaltstitel zu wechseln. Gemeinsam werden folgende zentrale Optionen zur Aufenthaltsverfestigung erarbeitet:
Ausbildungsduldung (§ 60c AufenthG) und Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis (§ 16g AufenthG)
Beschäftigungsduldung (§ 60d AufenthG)
Aufenthaltsgewährung für gut Integrierte (§§ 25a und 25b AufenthG)
Härtefallregelung (§ 23a AufenthG)
Im zweiten Teil haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, mit Mitarbeiter*innen der Beratungsstelle mira – mit Recht bei der Arbeit! ins Gespräch zu kommen. Unsere Kooperationspartner*innen beantworten Fragen rund um Arbeits- oder Ausbildungsverträge, Kündigung, Probezeit sowie weitere arbeitsrechtliche relevante Themen.
Das Projekt NIFA plus – Netzwerk zur beruflichen Teilhabe von Geflüchteten wird im Rahmen des Programms WIR – Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert. Die Beratungsstelle mira – Mit Recht bei der Arbeit/Faire Integration Baden-Württemberg wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert.
Ehrenamtliche Vormund*innen leisten einen unverzichtbaren Beitrag für Kinder und Jugendliche, insbesondere für unbegleitete minderjährige Geflüchtete. Sie übernehmen rechtliche Verantwortung, treffen wegweisende Entscheidungen und begleiten junge Menschen auf ihrem Weg in ein selbstständiges Leben.
Ergänzend dazu stehen nun neue Erklärvideos zur Verfügung. In kurzen, anschaulichen Sequenzen fassen sie die zentralen Inhalte verständlich zusammen und bieten eine niedrigschwellige Einführung in Aufgaben, Verantwortung und Rahmenbedingungen der Vormundschaft. Nutzen Sie die Videos zur eigenen Information, in der Beratung oder zur Weitergabe an Ehrenamtliche und Interessierte und tragen Sie dazu bei, Orientierung und Sicherheit in einem anspruchsvollen Tätigkeitsfeld zu stärken.
Die Servicestelle junge Geflüchtete des Instituts für Sozialpädagogische Forschung Mainz e.V. (ism) veranstaltet am 10. März 2026 von 09.30 Uhr bis 12.00 Uhr den Online-AustauschTraumasensibel Arbeiten mit (ehemaligen) unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten mit Referentin Ulrike Kreis. Die Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe. Eine Anmeldung ist erforderlich.
Fachkräfte begegnen (ehemals) unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten mit sehr unterschiedlichen Lebensgeschichten und Fluchthintergründen. Viele haben belastende Erfahrungen gemacht, die ihr Verhalten und ihre Beziehungsfähigkeit prägen. Eine traumapädagogische Haltung in der alltäglichen Arbeit hilft, diese Dynamiken zu verstehen und Sicherheit, Orientierung sowie Vertrauen zu vermitteln.
Der digitale Austausch mit der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Ulrike Kreis bietet Grundlagen und praxisnahes Wissen für einen stabilisierenden, ressourcenorientierten Umgang. Neben kompaktem Input stehen alltagsnahe Strategien und Fallbeispiele im Mittelpunkt – mit dem Ziel, Fachkräfte zu entlasten und ihre Handlungssicherheit zu stärken.
Der Fotograf und Journalist Chris Grodotzki hat die zivile Seenotrettung seit 2015 begleitet. Nachdem er jahrelang für namhafte Medien über Umweltkonflikte und das europäische Grenzregime berichtet hatte, schloss er sich Sea-Watch an. Er wurde Medienkoordinator, Organisationssprecher, Seefahrer und zuletzt Einsatzleiter an Bord der Sea-Watch 5. Nach seinem Abschied aus dem aktiven Dienst 2022 bleibt das Elend und die Not im Mittelmeer bestehen, auch wenn die Öffentlichkeit für Europas nasses Grab an der Grenze abgenommen hat. Deswegen feiert die Ausstellung Justice Fleet 2026 in Stuttgart ihre Premiere, die ebenfalls aus einer teilnehmenden Perspektive zurück auf 10 Jahre zivile Seenotrettung im zentralen Mittelmeer blickt.
12. März 2026 | 18 Uhr: Vernissage und Lesung mit Chris Grodotzki
24. März 2026 | 18 Uhr: Vortrag zur Festung Europa mit Erfahrungsbericht
25. März 2026 | 19:00 bis 21:30 Uhr: Graphic-Novel-Lesung mit Adrian Pourviseh, Das Schimmern der See – Als Seenotretter auf dem Mittelmeer
Europa zieht die Mauern hoch – mitten in einer humanitären Katastrophe. Die Dokumentation Kein Land für Niemand – Abschottung eines Einwanderungslandes beleuchtet die drastischen Folgen der europäischen Abschottungspolitik und die Rolle Deutschlands in diesem Paradigmenwechsel. Der Film begleitet eine Rettungsmission im Mittelmeer, zeigt die katastrophalen Zustände in Lagern für Geflüchtete und gibt Menschen eine Stimme, die den lebensgefährlichen Weg nach Europa überlebt haben. Gleichzeitig blickt er auf die politische und gesellschaftliche Entwicklung in Deutschland: Ein erstarkender Rechtspopulismus prägt den Diskurs. Flucht und Migration werden zunehmend kriminalisiert, und humanitäre Hilfe gerät unter Druck. Deutschland gibt hier immer wieder den Takt vor und Europa zieht nach. Durch exklusive Interviews mit Wissenschaftler*innen, politischen Entscheidungsträger*innen und Aktivist*innen hinterfragt Kein Land für Niemand die aktuellen Narrative über Flucht und Migration und beleuchtet die Mechanismen, mit denen Angst und Populismus die politische Agenda bestimmen. Wie konnte es so weit kommen? Und welche Alternativen gibt es zu einem Europa, das sich immer weiter abschottet?
Die Refugee Law Clinic Freiburg e.V . lädt am 30. Januar 2026 ab 17.30 Uhr zu einer Vorführung des Dokumentarfilms Kein Land für Niemand mit anschließender Podiumsdiskussion ein.
Im vergangenen Jahr wurde ein migrationspolitischer Entschließungsantrag mit Unterstützung der AfD im Deutschen Bundestag angenommen. Dieser Antrag markiert einen politischen Kurswechsel: weg vom Schutz von Geflüchteten und hin zu einer Politik der Abschottung und Abschreckung. Er reiht sich ein in eine europäische Entwicklung, die auf Grenzschließungen, Auslagerung von Verantwortung und die Einschränkung von Asyl- und Menschenrechten setzt – mit weitreichenden Folgen für Schutzsuchende.
Der Dokumentarfilm Kein Land für Niemand setzt sich eindrücklich mit dieser Migrations- und Abschottungspolitik auseinander. Er beleuchtet die konkreten Lebensrealitäten von Menschen auf der Flucht, die direkt von diesen politischen Entscheidungen betroffen sind, und wirft zugleich grundlegende Fragen nach Verantwortung, Solidarität und der Bedeutung von Menschenrechten in Europa auf.
Um den Film einzuordnen und Raum für Gedanken, Fragen und Sorgen zu schaffen, laden wir im Anschluss zu einer Podiumsdiskussion ein. Gemeinsam mit Akteur*innen aus der Geflüchtetenhilfe und zivilgesellschaftlichen Organisationen möchten wir die aktuellen Entwicklungen diskutieren und miteinander ins Gespräch kommen. Moderiert wird das Podium von Johanna Bücker vom Max-Planck-Institut. Auf dem Podium ist unter anderen der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg vertreten.
Menschen in Aufenthaltsgestattung und Duldung, die während der ersten 36 Monate ihres Aufenthalts einen sozialversicherungspflichtigen Job finden und wieder verlieren, stecken momentan in einem Dilemma namens obligatorischer Anschlussversicherung. Für dieses Problem wird es demnächst eine Lösung geben.
Der oben genannte Personenkreis ist kraft Gesetzes (§ 188 Abs. 4 SGB V) Mitglied der obligatorischen Anschlussversicherung, wenn eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung endet. Die dafür anfallenden Beiträge werden aufgrund eines Rundschreibens des federführenden Ministeriums von den Asylbewerberleistungsbehörden aber nach wie vor nicht übernommen, obwohl sämtliche in Baden-Württemberg ergangenen Sozialgerichtsentscheidungen eine entsprechende Verpflichtung annehmen. Perspektivisch wird sich dieses vornehmlich in Baden-Württemberg auftretende Problem voraussichtlich erledigen.
Grund dafür ist eine bislang weitgehend unbemerkt gebliebene Regelung im sogenannten Leistungsrechtsanpassungsgesetz. Namensgebendes Hauptziel des Gesetzes ist es, neu einreisende vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine leistungsrechtlich dem AsylbLG statt wie bisher dem SGB II bzw. SGB XII zuzuweisen. In dem Gesetzesentwurf ist aber eben auch eine Regelung ‚versteckt‘, die das oben beschriebene Problem löst und einen Austritt aus der obligatorischen Anschlussversicherung ermöglicht. Durch eine Ergänzung von § 5 Abs. 8a Satz 2 SGB V soll erreicht werden, dass die während der ersten 36 Monate reduzierte Absicherung im Krankheitsfall nach § 4 AsylbLG ausreicht, um nicht in die obligatorische Anschlussversicherung zu fallen. Allerdings befreit die Regelung nicht von bis dahin aufgelaufenen Beitragsschulden. Insoweit enthält der Gesetzesentwurf aber eine deutliche Empfehlung an die Krankenkassen, von der Möglichkeit des Erlasses der Beitragsschulden Gebrauch zu machen. Wörtlich heißt es in der Entwurfsbegründung auf Seite 27:
„Für die aufgelaufenen Beitragsschulden in Folge der durch das Urteil begründeten freiwilligen Mitgliedschaften steht den Krankenkassen im Rahmen ihres Ermessens das Instrument des Erlasses von Beiträgen zur Verfügung. Vor dem Hintergrund, dass der Gesetzgeber mittels der Klarstellung in § 5 Absatz 8a Satz 2 eine missverständliche Formulierung ausräumt und zwischenzeitlich begründete Mitgliedschaften mit hiesiger Regelung kraft Gesetzes beendet werden, um den Rechtszustand vor dem Urteil wiederherzustellen, dürften regelhaft Billigkeitsgründe für einen Erlass der Beitragsschulden gegeben […] sein.“