Aufruf zur Demo „Familiennachzug JETZT!“ am 22.02.2024 in Berlin

Aktuell warten zehntausende Familien, die durch Flucht und Verfolgung getrennt wurden, darauf, in Deutschland wieder vereint zu werden. Vor allem rechtliche Regelungen verhindern, dass ihr Familiennachzug schnell, rechtssicher und human erfolgen kann. Die „Ampel“-Koalition hatte in ihrem Koalitionsvertrag im November 2021 gesetzliche Verbesserungen versprochen- doch seitdem ist nichts passiert. Selbst in Fällen, in denen Betroffene bereits heute einen Rechtsanspruch auf Familiennachzug haben, führen mangelnde Digitalisierung und langsame Behörden zu endlosen Verfahren, die sich in der Regel über mehrere Jahre ziehen.

Aus diesem Grund gehen wir am 22.02.2024 gemeinsam auf die Straße. Wir fordern von der Bundesregierung und dem Auswärtigen Amt:

Geschwisternachzug JETZT!
Im Koalitionsvertrag hat die „Ampel“-Regierung versprochen: „Wir werden beim berechtigten Elternnachzug zu unbegleiteten Minderjährigen die minderjährigen Geschwister nicht zurücklassen.“ Bis heute haben aber bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die etwa aufgrund von drohender Zwangsrekrutierung oder Zwangsverheiratung aus Ländern wie Afghanistan oder Somalia allein fliehen mussten, zwar die Eltern, nicht aber die Geschwister ein Recht auf Familiennachzug. Damit werden selbst „Kernfamilien“ auseinandergerissen. Die Eltern müssen sich entscheiden, welches ihrer Kinder sie alleine lassen – eine unerträgliche Belastung für betroffene Familien. Die Bundesregierung muss endlich anerkennen, dass Geschwister zur Familie gehören und das Recht haben, zu ihrer Schwester oder ihrem Bruder in Deutschland nachzuziehen – und die angekündigten gesetzlichen Änderungen umsetzen.

Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten JETZT!
Bei Kriegsflüchtlingen, die subsidiären Schutz erhalten, wird der Nachzug der Familie erschwert, obwohl sie oftmals aus denselben Ländern kommen und einen vergleichbaren Schutzbedarf haben wie nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) anerkannte Flüchtlinge. Ihr Nachzug wird aktuell jedoch, anders als bei Flüchtlingen, auf 1.000 Personen im Monat beschränkt und ist an zusätzliche Bedingungen geknüpft. Die Ampelkoalition hat sich im Koalitionsvertrag selbst dazu verpflichtet, „die Familienzusammenführung zu subsidiär Geschützten mit den GFK-Flüchtlingen gleich(zu)stellen“. Dieses Versprechen gegenüber den
Betroffenen muss die Bundesregierung endlich einlösen!

Das Warten beenden – JETZT!
Auch getrennte Familien, die bereits jetzt einen Rechtsanspruch auf Familiennachzug haben, leiden unter
ewig langen Wartezeiten und komplizierten Zuständigkeitsregeln. So können beispielsweise Familien aus
Afghanistan ihre Visaanträge nur an zwei deutschen Botschaften stellen, in Pakistan und in Iran. In beiden
Botschaften beträgt die Wartezeit für einen Termin über zwei Jahre! Während dieser Zeit sind die Familien
von ihren Ehepartner*innen, Eltern, Kindern in Deutschland getrennt, müssen sich aus Angst vor Verfolgung häufig vor den Taliban verstecken und leben unter schwierigsten Bedingungen. Das Auswärtige Amt muss endlich handeln: Es muss Kapazitäten bei den Botschaften ausbauen, Zuständigkeitsregeln flexibler handhaben sowie digitale Antragstellung und Video-Interviews ermöglichen.


Positionspapier zur Flüchtlingspolitik: Gestalten statt Ausgrenzen

Der Paritätische hat angesichts kontroverser politischer Debatten über Flucht und Migration eine grundsätzliche Positionierung zur Flüchtlingspolitik verabschiedet. Das Papier umfasst sowohl Grundsätze der Arbeit des Paritätischen im Bereich Flucht als auch Positionen zu aktuellen politischen Prozessen und Debatten auf nationaler wie europäischer Ebene. Für den Paritätischen gilt dabei: Nicht Ausgrenzung, sondern allein eine gestaltende, soziale und solidarische Politik kann den Herausforderungen und Chancen von Flucht und Migration nachhaltig gerecht werden.


Asylfolgeanträge: EuGH entscheidet zugunsten syrischer Kriegsdienstverweigerer

Bislang hat das BAMF Asylfolgeanträge syrischer Kriegsdienstverweigerer als „unzulässig“ abgelehnt. Es sah keine neue Rechtslage gegeben durch ein Urteil des EuGH vom 19.11.2020, wonach es bei syrischen Kriegsdienstverweigerern eine starke Vermutung gebe, dass sie politisch verfolgt seien und damit Flüchtlingsschutz bekommen sollten. Das EuGH hat nun in einem Urteil vom 8. Februar 2024 (Rs. C-216/22) klargestellt, dass ein Urteil des Gerichtshofs einen neuen Umstand darstellen kann, der eine erneute inhaltliche Prüfung eines Asylantrags rechtfertigt. Pro Asyl sieht darin eine Grundsatzentscheidung, auf die sich auch andere Schutzsuchende künftig berufen können: „Wenn nach rechtskräftiger Ablehnung von Asylerstanträgen EuGH-Urteile ergehen, die mit erheblicher Wahrscheinlichkeit zur Zuerkennung internationalen Schutzes geführt hätten, dann muss ein Asylfolgeantrag nun zugelassen werden.“


EuGH trifft Grundsatzentscheidung zu geschlechtsspezifischer Verfolgung

Frauen, die vor geschlechtsspezifischer Gewalt fliehen, wurde in der Vergangenheit häufig die Anerkennung als Flüchtling verweigert. Der Grund: Frauen als solche stellten keine soziale Gruppe gemäß § 3b Abs. 1 Nr. 4 AsylG dar. Eine Grundsatzentscheidung des EuGH wird das voraussichtlich ändern.

  1. Art. 10 Abs. 1 Bst. d Qualifikationsrichtlinie [RL 2011/95/EU], der den Verfolgungsgrund der Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe regelt, ist im Lichte der Istanbul-Konvention [Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt] auszulegen.
  2. Frauen eines Herkunftslandes können je nach den dort herrschenden Verhältnisse auch insgesamt und nicht nur als enger eingegrenzte Gruppe als „bestimmte sozialen Gruppe“ im Sinne von Art. 10 Abs. 1 Bst. d Qualifikationsrichtlinie angesehen werden, wenn sie in ihrem Herkunftsland aufgrund ihres Geschlechts physischer oder psychischer Gewalt, einschließlich sexualisierter/sexueller und häuslicher Gewalt, ausgesetzt sind.
  3. Bei nicht-staatlicher Verfolgung ist für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gemäß Art. 9 Abs. 3 Qualifikationsrichtlinie ausreichend, wenn entweder zwischen der nicht-staatlichen Verfolgungshandlung oder dem Fehlen von Schutz durch einen Schutzakteur eine Verknüpfung zum Verfolgungsgrund besteht.
  4. Der Begriff des ernsthaften Schadens gemäß Art. 15 Bst. a, b Qualifikationsrichtlinie umfasst die tatsächliche Drohung, durch Angehörige der Familie oder Gemeinschaft wegen eines angenommenen Verstoßes gegen kulturelle, religiöse oder traditionelle Normen getötet zu werden oder andere Gewalttaten zu erleiden.

(Leitsätze von asyl.net)


VG Sigmaringen: Flüchtlingsanerkennung für Frau aus Afghanistan

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen (VG) hat mit Beschluss vom 23.10.2023 (Az: A 5 K 4009/21) folgendes entschieden:

„Es droht Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zur sozialen Gruppe der alleinstehenden Frauen ohne männlichen Schutz, die längere Zeit im (westlichen) Ausland gelebt haben. Gefahrerhöhend kommt hinzu, dass sie der diskriminierten Volksgruppe der Hazara angehört und Schiitin ist.“

(Leitsätze von asyl.net)


VG Sigmaringen: Aufhebung eines Dublinbescheids hinsichtlich Bulgariens für jungen Mann aus Syrien

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen (VG) hat mit Beschluss vom 08.08.2023 (Az: A 4 K 345/23) folgendes entschieden:

„Auch ohne besondere Vulnerabilität droht in Bulgarien nach einer etwaigen Anerkennung, die für den syrischen Kläger sehr wahrscheinlich ist, Obdachlosigkeit. Auf dem freien Wohnungsmarkt wird es ihm nicht gelingen, eine Wohnung anzumieten, da dies neben den erforderlichen finanziellen Mitteln eine Meldeadresse voraussetzt, die nach Abschluss des Asylverfahrens nicht auf zumutbare Weise zu erlangen wäre.“

(Leitsätze von asyl.net)


Pro Asyl: Externalisierung von Asylverfahren weder umsetzbar noch menschenrechtskonform

Sowohl auf europäischer Ebene als auch in Deutschland werden wieder verstärkt Forderungen laut, Asylverfahren in Staaten außerhalb Europas auszulagern. Pro Asyl argumentiert in einem ausführlichen Bericht, dass das nicht realistisch umsetzbar ist und lediglich die Gefahr von Menschenrechtsverletzungen erhöht. Das zeigen vergangene Versuche wie etwa der EU-Türkei-Deal.


Gemeinsamer Appell: Menschen schützen, Kommunen unterstützen, Chancen nutzen

Aktuelle Herausforderungen bei der Aufnahme geflüchteter Menschen machen mehr denn je deutlich: Es braucht eine gut funktionierende Asyl-, Aufnahme- und Integrationspolitik. Statt Geflüchtete gesellschaftlich und rechtlich auszugrenzen, ist ein Umdenken nötig, um ihre Aufnahme zu meistern und sich unserer Gesellschaft bietenden Chancen zu nutzen. Die derzeitigen Abschottungs- und Abwehrdiskussionen helfen dabei nicht. Sie halten Menschen auf der Flucht auch nicht davon ab, ein Leben in Sicherheit zu suchen.

Was es braucht, sind lösungsorientierte und pragmatische Ideen für eine gute Aufnahme und schnelle Integration. Eine vorausschauende Politik muss für die nächsten Jahre mitplanen.

Im öffentlichen politischen Diskurs vermissen wir faktenbasierte und menschenrechtsgeleitete Vorschläge. Vergessen werden oft die Erfolge der Flüchtlingsaufnahme der letzten Jahre sowie die der Aufnahme von einer Million geflüchteter Menschen aus der Ukraine. Dabei zeigen die Beispiele: Die Gesellschaft kann viel, wenn die Politik die richtigen Rahmenbedingungen schafft.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“: Dieses Grundrecht sowie das Bekenntnis des Grundgesetzes zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten – wie dem Menschenrecht, Asyl zu suchen – müssen stets Maßstab der deutschen Politik sein. Dies muss auch konsequent für nach Deutschland geflüchtete Menschen gelten und darf nicht in Frage gestellt werden.

In einem gemeinsamen Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen und Wohlfahrtsverbände fordern die Landesflüchtlingsräte von der Bundesregierung und den Landesregierungen folgende Maßnahmen für eine funktionierende Asyl-, Aufnahme- und Integrationspolitik:

  1. Eine zukunftsorientierte Aufnahme für Asylsuchende
  2. Fokus auf Integration und Partizipation
  3. Sozialrechtliche Eingliederung statt Ausgrenzung
  4. Unterstützungsstrukturen erhalten und dem Bedarf anpassen
  5. Eine Sozialpolitik, die alle mitdenkt


BVerwG: Kindernachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 08.12.2022 – 1 C 8.21 geurteilt, dass Kinder von subsidiär Schutzberechtigten im Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag zum Familiennachzug weiterhin minderjährig sein müssen. Somit hält das BVerwG die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes bezüglich des Kindernachzugs/Elternnachzugs zu Personen mit einer Flüchtlingseigenschaft nicht für subsidiär Schutzberechtigte anwendbar (EuGH, Urteil vom 01.08.2022 – C-279/20).

„1. Die zum Kindernachzug nach § 32 AufenthG entwickelten Grundsätze zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt bei einer gesetzlichen Altersgrenze […] gelten auch für den Nachzug zum subsidiär schutzberechtigten Elternteil nach § 36a AufenthG. [Anmerkung von asyl.net: Das BVerwG führt hierzu weiter aus, dass die Minderjährigkeit zum Zeitpunkt des Antrags auf Familienzusammenführung vorliegen muss und die übrigen Voraussetzungen für den Kindernachzug auch im Zeitpunkt des Erreichens der Altersgrenze und zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz vorliegen müssen.]

2. Der Ausschluss des Familiennachzuges zu subsidiär Schutzberechtigten nach § 104 Abs. 13 AufenthG ist nicht verfassungswidrig, weil Härtefällen durch die Erteilung von humanitären Aufenthaltserlaubnissen nach § 22 Satz 1 AufenthG Rechnung getragen werden kann […].

3. Die Ungleichbehandlung des Familiennachzuges zum anerkannten Flüchtling nach § 32 und § 36 Abs. 1 AufenthG einerseits und zum subsidiär Schutzberechtigten nach § 36a AufenthG andererseits verstößt nicht gegen höherrangiges Recht. Sie ist insbesondere mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar.“

(Amtliche Leitsätze)


Online-Veranstaltung: Aufnahme aus Afghanistan

Dari

Tausende Menschen harren weiterhin versteckt und in großer Angst vor der Taliban in Afghanistan aus. Die Aufnahmeprogamme von Bund und Ländern sollten wenigstens einige der gefährdetsten Menschen aufnehmen und in Sicherheit bringen. Doch die Programme gaben bisher kaum Anlass zur Hoffnung. Beim Bundesaufnahmeprogramm (BAP) stauen sich Anträge, Meldestellen sind überlastet und bis zum Sommer 2023 wurde noch kein Mensch aufgenommen. Landesaufnahmeprogramme gibt es nur in wenigen Bundesländern (Berlin, Bremen,Thüringen und Hessen) und auch hier kommt die Aufnahme nur schwer in Gang. In dieser Veranstaltung widmen wir uns deshalb folgenden Fragen:

  • Was genau ist das Bundesaufnahmeprogramm und wie gut/schlecht läuft es?
  • In welcher Gefahrensituation befinden sich die Menschen, insbesondere Frauen?
  • Warum ist es weiterhin wichtig, gefährdete Menschen aus Afghanistan zu evakuieren?
  • Wie können die „Meldestellen“ unterstützt werden? Was können Kommunen und Bürger*innen tun?

Es wird eine Übersetzung auf Dari angeboten.

Die kostenlose Fortbildung richtet sich in erster Linie an Geflüchtete und Ehrenamtliche in der Geflüchtetenarbeit. Andere Interessierte sind aber natürlich auch herzlich willkommen.

Referent: Andreas Linder (move on – menschen.rechte Tübingen e.V.)

Die Veranstaltung findet auf Zoom statt und erfolgt am PC. Sie benötigen dazu einen gängigen Internetbrowser, eine stabile Internetverbindung und einen Kopfhörer bzw. Lautsprecher. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.

Die Zugangsdaten erhalten Sie spätestens am Tag vor der Veranstaltung. Bitte beachten Sie: Für die Teilnahme an kostenlosen Online-Seminaren stellen wir keine Teilnahmebestätigungen aus. Von entsprechenden Anfragen bitten wir abzusehen.

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.

برنامه آنلاین: ثبت از افغانستان: فرصت ناامیدکننده برای: کسانی که در معرض خطر هستند؟ هزاران نفر از ترس زیاد از طالبان در افغانستان مخفی هستند. برنامه های پذیرش فدرال و ایالتی باید حداقل بعضی از آسیب پذیر ترین افراد را بپذیرند و آنها را در جای امن قرار دهند. اما این برنامه ها تاکنون دلیل کمی برای امیدواری ارائه کرده است. برنامه پذیرش فدرال (BAP) با برنامه های عملی پشتیبانی می شود، دفاتر ثبت نام کار های شان بیش از حد شودند که تا هنوز هیچ کس تا تابستان 2023 پذیرفته نشده است. برنامه های پذیرش ایالتی فقط در چند ایالت فدرال (برلین، برمن، تورینگن و هسن) موجود هستند و در اینجاها نیز مشکلاتی برای پذیرش وجود دارد. بنابراین در این برنامه به سوالات ذیل پاسخ میخواهیم: برنامه پذیرش فدرال دقیقاً چیست و چقدر خوب / ضعیف کار می کند؟ افراد و به خصوص زنان در چه وضعیت خطرناکی هستن: چرا تخلیه افراد آسیب پذیر از افغانستان مهم است؟

چگونه „Meldestelle“ را می‌توان حمایت کرد؟ شهرداری ها و شهروندان چه کار می توانند بکنند؟

سخنران: آندریاس لیندر (حرکت به سمت – حقوق بشر در توبینگین، ای فی )

تاریخ: سه شنبه 14 نوامبر 2023 – 18:30 تا 20:30

مکان: آنلاین و رایگان

این برنامه قرار است در زوم و در کمپیوتر های شخصی باشد. شما به یک بیروزر اینترنت استاندارد، یک اتصال اینترنتی پایدار و گوشکی یا بلندگو نیاز دارید. اطلاعات مربوط به حفاظت از داده ها را می توان در اینجا یافت.
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این برنامه به عنوان بخشی از پروژه „فعال برای پناهندگان“ برگزار می شود که توسط وزارت عدلیه و مهاجرت از بودجه ایالتی که توسط پارلمان ایالت بادن-وورتمبرگ تصویب شده است، حمایت می شود.

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